Betrieblichen Ausbildungsplan erstellen: Schritte und Tabellenvorlage
Der betriebliche Ausbildungsplan ist die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung in Ihrem Betrieb. Sie leiten ihn aus dem Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsordnung ab, der eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung ist (§ 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 BBiG). Dazu ordnen Sie jedem Ausbildungsinhalt eine Abteilung, einen Ausbilder und einen Zeitraum zu. Eine Tabelle mit diesen Spalten reicht als Vorlage.
Stand: 15.10.2026
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Was das Gesetz zur sachlichen und zeitlichen Gliederung sagt
Den Begriff „betrieblicher Ausbildungsplan“ verwendet das Gesetz nicht. Verlangt wird aber die Sache: Der Ausbildungsvertrag enthält Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung (§ 11 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 BBiG). Ausbildende müssen die Ausbildung planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert durchführen, damit das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Zeit erreicht werden kann (§ 14 Absatz 1 Nummer 1 BBiG).
Der Ausbildungsrahmenplan ist Teil der Ausbildungsordnung. Er legt fest, welche beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten mindestens Gegenstand der Ausbildung sind (Ausbildungsberufsbild, § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 BBiG), und ist eine Anleitung zu ihrer sachlichen und zeitlichen Gliederung (§ 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 BBiG). Im Handwerk steht dieselbe Vorgabe in § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 HwO.
In welcher Form die Kammer den Plan als Anlage zum Vertrag sehen will, regelt Ihre zuständige Kammer. Fragen Sie vor dem Erstellen nach ihrem Muster.
Der Rahmenplan sagt, was vermittelt werden soll. Der betriebliche Plan sagt, wo, durch wen und wann.
Schritt für Schritt zum Ausbildungsplan
- Ausbildungsordnung des Berufs besorgen, bestehend aus Ausbildungsberufsbild und Ausbildungsrahmenplan. Sie steht im Bundesgesetzblatt und auf gesetze-im-internet.de.
- Alle Positionen des Rahmenplans in eine Liste übernehmen, in der Reihenfolge und mit den Zeitangaben der Anlage.
- Jede Position einer Abteilung oder einem Arbeitsplatz zuordnen, an dem sie vermittelt werden kann.
- Positionen, die der Betrieb nicht abdeckt, markieren und klären: Überbetriebliche Lehrgänge, Kooperation mit einem anderen Betrieb oder Verbundausbildung.
- Zeiträume festlegen: Berufsschulblöcke, Urlaub, Prüfungstermine und Probezeit eintragen und die Stationen darum herum legen.
- Je Station einen Ausbilder oder Ansprechpartner benennen.
- Plan mit dem Auszubildenden besprechen und dem Ausbildungsvertrag beilegen.
Aus dem Rahmenplan ableiten: Abweichungen zulassen
Ausbildungsordnungen erlauben, vom Rahmenplan abzuweichen. In der Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten heißt es zum Beispiel, dass eine abweichende sachliche und zeitliche Gliederung des Ausbildungsinhalts zulässig ist, soweit betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern. Ähnlich ist es in vielen anderen Ordnungen. Prüfen Sie die Regel in der Ordnung Ihres Berufs.
Verändern darf der Betrieb damit Reihenfolge und Zeit, nicht den Umfang dessen, was gelernt werden muss. Die Mindestinhalte bleiben gleich, denn sie bilden das Ausbildungsberufsbild.
Vorlage als Tabelle: Spalten und Beispiel
Die folgende Tabelle ist ein Beispiel für einen Betrieb mit mehreren Abteilungen. Die Inhalte sind frei gewählt. Die Positionen übernehmen Sie aus dem Rahmenplan Ihres Berufs, die Zeiträume aus Ihrer Planung.
- Nr. laut Rahmenplan: macht den Bezug zur Ausbildungsordnung nachprüfbar.
- Abteilung und Ausbilder: wo und von wem der Inhalt vermittelt wird.
- Zeitraum und Dauer: wann und wie lange, mit Blick auf Berufsschule und Urlaub.
- Abgezeichnet: Datum und Kürzel, sobald der Inhalt vermittelt wurde.
| Nr. laut Rahmenplan | Ausbildungsinhalt | Abteilung | Ausbilder | Zeitraum | Dauer | Abgezeichnet |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Betrieb und Abläufe kennenlernen, Arbeitsschutz | Verwaltung | Name des Ausbilders | Monat 1 | 4 Wochen | Datum, Kürzel |
| 2 | Grundlegende Arbeitsaufgaben der Abteilung | Einkauf | Name des Ausbilders | Monat 2 bis 3 | 8 Wochen | Datum, Kürzel |
| 3 | Kundenkontakt und Auftragsbearbeitung | Vertrieb | Name des Ausbilders | Monat 4 bis 6 | 12 Wochen | Datum, Kürzel |
| 4 | Dokumentation und Ablage | Verwaltung | Name des Ausbilders | Monat 7 bis 8 | 8 Wochen | Datum, Kürzel |
Zeiträume und Fixpunkte einplanen
Einige Termine stehen fest, bevor Sie die Stationen verteilen. Zum Teil ergeben sie sich aus dem Gesetz, zum Teil aus der Schule und der Kammer.
| Fixpunkt | Was Sie einplanen | Fundstelle |
|---|---|---|
| Probezeit | mindestens ein Monat, höchstens vier Monate, ein Zwischengespräch vor ihrem Ende | § 20 Satz 2 BBiG |
| Berufsschule | Freistellung für den Unterricht, auch in Blockwochen mit mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen | § 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 3 BBiG |
| Zwischenprüfung | Zeit für Vorbereitung und Freistellung für die Prüfung | § 48 Absatz 1 Satz 1 BBiG |
| Abschlussprüfung | Freistellung am Tag vor der schriftlichen Prüfung | § 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 BBiG |
Ausbildungsplan und Berichtsheft verbinden
Der Plan zeigt, was in einem Monat dran ist. Das Berichtsheft zeigt, was tatsächlich geschah. Beim monatlichen Durchsehen vergleichen Ausbilder deshalb beide: Passen die Tätigkeiten zur laufenden Station, fehlt eine Position, ist eine Station länger gelaufen als geplant?
Typische Fehler bei der Planung
- Plan nur einmal erstellt und nie angepasst, obwohl sich Stationen verschieben.
- Positionen des Rahmenplans fehlen, weil der Betrieb sie nicht abdeckt, ohne dass dafür ein Ersatz geplant wäre.
- Berufsschulblöcke und Urlaub nicht eingetragen, sodass der Plan auf dem Papier mehr Wochen hat als die Ausbildung.
- Kein Ausbilder je Station benannt, sodass niemand für die Vermittlung verantwortlich ist.
- Der Plan liegt nur bei der Ausbildungsleitung und nicht beim Auszubildenden.
Häufige Fragen
Ist ein betrieblicher Ausbildungsplan Pflicht?
Der Begriff steht nicht im Gesetz, die Sache schon: Der Vertrag enthält die sachliche und zeitliche Gliederung (§ 11 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 BBiG), und die Ausbildung ist planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert durchzuführen (§ 14 Absatz 1 Nummer 1 BBiG). In der Praxis erfüllen Betriebe das mit dem Ausbildungsplan.
Wer erstellt den Ausbildungsplan?
Der Ausbildende oder der von ihm beauftragte Ausbilder. Ausbildende müssen selbst ausbilden oder einen Ausbilder ausdrücklich damit beauftragen (§ 14 Absatz 1 Nummer 2 BBiG).
Darf ich vom Ausbildungsrahmenplan abweichen?
In der Regel ja, wenn betriebspraktische Besonderheiten es erfordern. Das steht in den Ausbildungsordnungen, zum Beispiel in der für Medizinische Fachangestellte. Prüfen Sie die Regel in der Ordnung Ihres Berufs. Die Mindestinhalte bleiben unverändert.
Wo finde ich den Ausbildungsrahmenplan meines Berufs?
In der Ausbildungsordnung, meist als Anlage zur Verordnung. Die Verordnungen stehen im Bundesgesetzblatt und auf gesetze-im-internet.de. Kammern und das BIBB stellen sie ebenfalls bereit.
Muss der Ausbildungsplan dem Ausbildungsvertrag beiliegen?
Der Vertrag muss die sachliche und zeitliche Gliederung enthalten (§ 11 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 BBiG). Ob Ihre Kammer eine Anlage mit Tabelle verlangt, erfahren Sie bei ihr.
Quellen
- BBiG, Ausbildungsordnung (Paragraf 5), abgerufen am 15.10.2026
- § 11 BBiG, Berufsausbildungsvertrag und Vertragsabfassung, abgerufen am 15.10.2026
- BBiG, Berufsausbildung (Paragraf 14), abgerufen am 15.10.2026
- Ausbildungsverordnung Medizinische Fachangestellte, Ausbildungsrahmenplan, abgerufen am 15.10.2026
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