Was ist der Ausbildungsrahmenplan und wo finden Betriebe ihn?
Der Ausbildungsrahmenplan ist der Teil der Ausbildungsordnung, der die Vermittlung der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sachlich und zeitlich gliedert (§ 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 BBiG). Er gilt für den Beruf, nicht für einen einzelnen Betrieb. Der betriebliche Ausbildungsplan überträgt ihn auf Ihren Betrieb und legt fest, wer was wann und wo vermittelt. Den Rahmenplan finden Sie in der Ausbildungsordnung des Berufs, zum Beispiel über die Berufesuche des BIBB.
Stand: 15.10.2026
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Was die Ausbildungsordnung regelt, und wo der Rahmenplan darin steht
Jeder anerkannte Ausbildungsberuf hat eine Ausbildungsordnung. Sie bestimmt unter anderem die Dauer der Ausbildung, die Inhalte und den Rahmenplan. Der Ausbildungsrahmenplan ist also kein eigenes Dokument, sondern ein Bestandteil der Ordnung, meist als Anlage zur Verordnung.
| Bestandteil | Was darin steht | Fundstelle |
|---|---|---|
| Ausbildungsdauer | Sie soll nicht mehr als drei und nicht weniger als zwei Jahre betragen. | § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BBiG |
| Ausbildungsberufsbild | Die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die mindestens Gegenstand der Ausbildung sind. | § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 BBiG |
| Ausbildungsrahmenplan | Eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Vermittlung dieser Inhalte. | § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 BBiG |
Das Berufsbild nennt, was mindestens gelernt wird. Der Rahmenplan nennt, in welcher Gliederung.
Ausbildungsrahmenplan und betrieblicher Ausbildungsplan: der Unterschied
Der Rahmenplan gilt für alle Betriebe, die den Beruf ausbilden. Er sagt nicht, in welcher Abteilung ein Auszubildender welche Woche verbringt. Das legt der Betrieb im betrieblichen Ausbildungsplan fest.
Der Begriff „betrieblicher Ausbildungsplan“ steht nicht im Gesetzestext. Das Gesetz verlangt zwei Dinge, die ihn in der Praxis nötig machen: Der Ausbildungsvertrag enthält Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung (§ 11 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 BBiG), und Ausbildende müssen die Ausbildung planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert durchführen (§ 14 Absatz 1 Nummer 1 BBiG).
| Ausbildungsrahmenplan | Betrieblicher Ausbildungsplan | |
|---|---|---|
| Wer legt ihn fest? | Der Verordnungsgeber, als Teil der Ausbildungsordnung | Der Ausbildungsbetrieb |
| Für wen gilt er? | Für alle Betriebe, die den Beruf ausbilden | Für den einzelnen Betrieb und den einzelnen Auszubildenden |
| Was enthält er? | Inhalte und ihre sachliche und zeitliche Gliederung | Abteilungen, Ausbilder, Orte und Zeiträume im Betrieb |
| Wo steht er? | In der Ausbildungsordnung | Beim Betrieb, oft als Anlage zum Ausbildungsvertrag |
Wo finde ich den Ausbildungsrahmenplan?
Der Rahmenplan steht in der Verordnung über die Berufsausbildung des jeweiligen Berufs. So kommen Sie an ihn heran:
- Berufesuche des BIBB: Wählen Sie den Beruf aus der A-Z-Liste. Die Berufsseite führt zu den amtlichen Unterlagen.
- gesetze-im-internet.de: Suchen Sie nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Beruf Ihrer Wahl. Der Rahmenplan steht dort als Anlage zur Verordnung.
- Ihre zuständige Kammer: Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern stellen die Pläne für ihre Berufe bereit und beraten bei der Umsetzung.
Suchbegriff für Verordnungen: „Verordnung über die Berufsausbildung zum“ plus Berufsbezeichnung.
Wie weit darf der Betrieb vom Rahmenplan abweichen?
Ob und wie weit ein Beruf Abweichungen von der Reihenfolge zulässt, steht in der Ausbildungsordnung des Berufs. Lesen Sie dort nach, bevor Sie den betrieblichen Plan umstellen.
Die Inhalte selbst bleiben verbindlich: Das Berufsbild legt fest, was mindestens Gegenstand der Ausbildung ist (§ 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 BBiG). Kann ein Betrieb einen Inhalt nicht selbst vermitteln, kommen Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte in Betracht. Dafür sind Auszubildende freizustellen (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG).
Im Handwerk gilt die Handwerksordnung
Für Berufe der Handwerksordnung gilt § 5 Absatz 1 BBiG nicht (§ 3 Absatz 3 BBiG). Stattdessen enthält § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 HwO dieselbe Vorgabe: Die Ausbildungsordnung enthält eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Vermittlung der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, den Ausbildungsrahmenplan.
Inhaltlich ändert das für Betriebe wenig. Maßgeblich ist die Ausbildungsordnung des Handwerksberufs, den Sie bei Ihrer Handwerkskammer erhalten.
Rahmenplan und Berichtsheft zusammenführen
Der Rahmenplan zeigt, was ein Auszubildender im Lauf der Ausbildung gesehen haben soll. Das Berichtsheft zeigt, was er tatsächlich getan hat. Wer beides nebeneinanderlegt, erkennt früh, welche Positionen noch fehlen.
In heftwerk gibt der zuständige Ausbilder die Woche frei oder gibt sie mit Kommentar zurück.
- Betrieblichen Ausbildungsplan erstellen
- Ausbildungsvertrag: Inhalt und Form
- Der Ausbildungsnachweis nach dem BBiG
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Ausbildungsrahmenplan und Ausbildungsplan?
Der Ausbildungsrahmenplan gehört zur Ausbildungsordnung und gilt für den ganzen Beruf. Der betriebliche Ausbildungsplan stammt vom Betrieb und legt fest, wer die Inhalte wann und wo vermittelt. Das Gesetz nennt den betrieblichen Plan nicht ausdrücklich, verlangt aber eine sachliche und zeitliche Gliederung im Vertrag (§ 11 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 BBiG).
Wo finde ich den Ausbildungsrahmenplan für meinen Beruf?
In der Ausbildungsordnung Ihres Berufs, dort als Anlage zur Verordnung. Sie finden sie über die Berufesuche des BIBB, auf gesetze-im-internet.de oder bei Ihrer zuständigen Kammer.
Muss der Ausbildungsrahmenplan dem Ausbildungsvertrag beiliegen?
Das Gesetz verlangt im Vertrag die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung (§ 11 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 BBiG). Welche Unterlagen Ihre Kammer zur Eintragung braucht, erfahren Sie dort.
Wer ist für die Einhaltung des Rahmenplans verantwortlich?
Der Ausbildende. Er muss die Ausbildung planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert durchführen, sodass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Zeit erreicht werden kann (§ 14 Absatz 1 Nummer 1 BBiG). Er darf selbst ausbilden oder einen Ausbilder ausdrücklich damit beauftragen (§ 14 Absatz 1 Nummer 2 BBiG).
Gilt der Ausbildungsrahmenplan auch im Handwerk?
Ja, dort steht er in der Ausbildungsordnung nach der Handwerksordnung (§ 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 HwO). Das BBiG gilt für diese Berufe insoweit nicht (§ 3 Absatz 3 BBiG).
Quellen
- Berufsbildungsgesetz: Ausbildungsordnung, abgerufen am 15.10.2026
- Handwerksordnung: Ausbildungsordnung im Handwerk, abgerufen am 15.10.2026
- BIBB: Berufesuche, abgerufen am 15.10.2026
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