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Was ist ein Ausbildungsnachweis?

Der Ausbildungsnachweis ist der Nachweis über den Verlauf der Ausbildung, den Auszubildende nach § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG schriftlich oder elektronisch führen. Berichtsheft ist der Alltagsname für dasselbe, das Gesetz kennt nur den Begriff Ausbildungsnachweis. Die Auszubildenden schreiben ihn, die Ausbildenden halten sie dazu an und sehen ihn regelmäßig durch (§ 14 Absatz 2 Satz 1 BBiG). Zur Abschlussprüfung wird nur zugelassen, wer ihn vorgelegt hat.

Stand: 15.10.2026

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Ausbildungsnachweis oder Berichtsheft: derselbe Nachweis

Ein Unterschied in der Sache besteht nicht. Das Berufsbildungsgesetz spricht in § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG, § 14 Absatz 2 BBiG und § 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG vom Ausbildungsnachweis. Berichtsheft nennen ihn Auszubildende, Betriebe und viele Kammern im Alltag.

Der Begriff Ausbildungsnachweis ist neutral gegenüber der Form: Er umfasst das Papierheft, lose Blätter und den elektronischen Nachweis.

BegriffWo er vorkommtGemeint ist
AusbildungsnachweisBerufsbildungsgesetz, Handwerksordnung, Empfehlung des BIBBDer schriftliche oder elektronische Nachweis der Ausbildung
BerichtsheftAlltag, Ausbildungsbetriebe, KammernDerselbe Nachweis, meist als Wochenbericht

Was das Gesetz verlangt

Mehr schreibt das Gesetz nicht vor. Insbesondere nennt es weder Umfang noch Rhythmus noch Inhalte noch Unterschriften.

Form: schriftlich oder elektronisch

Welche Form gilt, halten Betrieb und Auszubildende im Ausbildungsvertrag fest. Die Vertragsabfassung nennt mindestens die Form des Ausbildungsnachweises (§ 11 Absatz 1 Satz 2 Nummer 12 BBiG). Das Gesetz lässt beides zu: Papier und elektronische Führung.

Die Empfehlung 156 des BIBB-Hauptausschusses rät, den Nachweis täglich oder wöchentlich in möglichst einfacher Form zu führen, mit stichwortartigen Angaben. Als Umfang nennt sie etwa eine DIN-A4-Seite für eine Woche. Das ist eine Empfehlung, keine Vorschrift.

Inhalt: was nach der Empfehlung hineingehört

Nach der Empfehlung trägt jede Übersicht den Namen der Auszubildenden, das Ausbildungsjahr und den Berichtszeitraum. Die Themen des Berufsschulunterrichts sind aufzunehmen. Darüber hinaus tragen Auszubildende ihre betrieblichen Tätigkeiten ein.

Beispiel für eine Woche im Büro, zweites Ausbildungsjahr
TagTätigkeitStunden
MontagEingangsrechnungen prüfen und kontieren8
DienstagAngebote für zwei Kunden erstellen8
MittwochBerufsschule: Kalkulation und Preisbildung7
DonnerstagBestellungen im Warenwirtschaftssystem erfassen8
FreitagMahnlauf vorbereiten, Ablage6

Wer führt den Nachweis, wer prüft ihn?

WerAufgabeGrundlage
AuszubildendeFühren den Nachweis selbstständig§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG, Empfehlung 156 des BIBB
AusbildendeAnhalten und regelmäßig durchsehen§ 14 Absatz 2 Satz 1 BBiG
AusbilderNach der Empfehlung mindestens monatlich prüfen und bestätigenEmpfehlung 156 des BIBB, Nummer 7
Gesetzliche VertreterBei Minderjährigen in angemessenen Zeitabständen Kenntnis nehmen und bestätigenEmpfehlung 156 des BIBB, Nummer 9
Zuständige KammerErhält den Nachweis zur Zulassung zur Prüfung§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG, § 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO

Gesetzlich verpflichtet sind zwei Seiten: Auszubildende führen den Nachweis, Ausbildende sehen ihn regelmäßig durch.

Was Betriebe organisieren müssen

Häufige Fragen

Ist ein Ausbildungsnachweis dasselbe wie ein Berichtsheft?

Ja. Das Gesetz verwendet nur das Wort Ausbildungsnachweis, im Alltag sagt man Berichtsheft. Gemeint ist in beiden Fällen der Nachweis nach § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG.

Welche Angaben gehören in jeden Ausbildungsnachweis?

Nach der Empfehlung 156 des BIBB-Hauptausschusses Name, Ausbildungsjahr und Berichtszeitraum sowie die Themen des Berufsschulunterrichts. Das Gesetz nennt keine Mindestinhalte.

Wer muss den Ausbildungsnachweis prüfen?

Die Ausbildenden. Sie müssen ihn nach § 14 Absatz 2 Satz 1 BBiG regelmäßig durchsehen. Im Betrieb übernimmt das üblicherweise der zuständige Ausbilder.

Wer legt den Ausbildungsnachweis bei der Kammer vor?

Das Gesetz sagt, der Nachweis werde über die Ausbildenden vorgelegt (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Wie die Kammer die Abgabe organisiert, legt sie selbst fest. Fragen Sie bei der zuständigen Kammer nach.

Gilt der Ausbildungsnachweis auch im Handwerk?

Ja. § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG gilt auch im Handwerk, die Zulassung zur Gesellenprüfung regelt § 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO. Dort ist derselbe Nachweis vorzulegen.

Quellen

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