Was ist ein Ausbildungsnachweis?
Der Ausbildungsnachweis ist der Nachweis über den Verlauf der Ausbildung, den Auszubildende nach § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG schriftlich oder elektronisch führen. Berichtsheft ist der Alltagsname für dasselbe, das Gesetz kennt nur den Begriff Ausbildungsnachweis. Die Auszubildenden schreiben ihn, die Ausbildenden halten sie dazu an und sehen ihn regelmäßig durch (§ 14 Absatz 2 Satz 1 BBiG). Zur Abschlussprüfung wird nur zugelassen, wer ihn vorgelegt hat.
Stand: 15.10.2026
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Ausbildungsnachweis oder Berichtsheft: derselbe Nachweis
Ein Unterschied in der Sache besteht nicht. Das Berufsbildungsgesetz spricht in § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG, § 14 Absatz 2 BBiG und § 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG vom Ausbildungsnachweis. Berichtsheft nennen ihn Auszubildende, Betriebe und viele Kammern im Alltag.
Der Begriff Ausbildungsnachweis ist neutral gegenüber der Form: Er umfasst das Papierheft, lose Blätter und den elektronischen Nachweis.
| Begriff | Wo er vorkommt | Gemeint ist |
|---|---|---|
| Ausbildungsnachweis | Berufsbildungsgesetz, Handwerksordnung, Empfehlung des BIBB | Der schriftliche oder elektronische Nachweis der Ausbildung |
| Berichtsheft | Alltag, Ausbildungsbetriebe, Kammern | Derselbe Nachweis, meist als Wochenbericht |
Was das Gesetz verlangt
Mehr schreibt das Gesetz nicht vor. Insbesondere nennt es weder Umfang noch Rhythmus noch Inhalte noch Unterschriften.
- Auszubildende führen einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG).
- Ausbildende halten sie dazu an und sehen den Nachweis regelmäßig durch (§ 14 Absatz 2 Satz 1 BBiG).
- Auszubildende bekommen Gelegenheit, ihn am Arbeitsplatz zu führen (§ 14 Absatz 2 Satz 2 BBiG).
- Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Nachweis schriftlich oder elektronisch vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Im Handwerk gilt für die Gesellenprüfung § 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO.
Form: schriftlich oder elektronisch
Welche Form gilt, halten Betrieb und Auszubildende im Ausbildungsvertrag fest. Die Vertragsabfassung nennt mindestens die Form des Ausbildungsnachweises (§ 11 Absatz 1 Satz 2 Nummer 12 BBiG). Das Gesetz lässt beides zu: Papier und elektronische Führung.
Die Empfehlung 156 des BIBB-Hauptausschusses rät, den Nachweis täglich oder wöchentlich in möglichst einfacher Form zu führen, mit stichwortartigen Angaben. Als Umfang nennt sie etwa eine DIN-A4-Seite für eine Woche. Das ist eine Empfehlung, keine Vorschrift.
Inhalt: was nach der Empfehlung hineingehört
Nach der Empfehlung trägt jede Übersicht den Namen der Auszubildenden, das Ausbildungsjahr und den Berichtszeitraum. Die Themen des Berufsschulunterrichts sind aufzunehmen. Darüber hinaus tragen Auszubildende ihre betrieblichen Tätigkeiten ein.
| Tag | Tätigkeit | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Eingangsrechnungen prüfen und kontieren | 8 |
| Dienstag | Angebote für zwei Kunden erstellen | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Kalkulation und Preisbildung | 7 |
| Donnerstag | Bestellungen im Warenwirtschaftssystem erfassen | 8 |
| Freitag | Mahnlauf vorbereiten, Ablage | 6 |
Wer führt den Nachweis, wer prüft ihn?
| Wer | Aufgabe | Grundlage |
|---|---|---|
| Auszubildende | Führen den Nachweis selbstständig | § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG, Empfehlung 156 des BIBB |
| Ausbildende | Anhalten und regelmäßig durchsehen | § 14 Absatz 2 Satz 1 BBiG |
| Ausbilder | Nach der Empfehlung mindestens monatlich prüfen und bestätigen | Empfehlung 156 des BIBB, Nummer 7 |
| Gesetzliche Vertreter | Bei Minderjährigen in angemessenen Zeitabständen Kenntnis nehmen und bestätigen | Empfehlung 156 des BIBB, Nummer 9 |
| Zuständige Kammer | Erhält den Nachweis zur Zulassung zur Prüfung | § 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG, § 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO |
Gesetzlich verpflichtet sind zwei Seiten: Auszubildende führen den Nachweis, Ausbildende sehen ihn regelmäßig durch.
Was Betriebe organisieren müssen
- Die Form im Ausbildungsvertrag festlegen.
- Den Auszubildenden Gelegenheit am Arbeitsplatz geben.
- Einen festen Rhythmus für die Durchsicht vereinbaren, nach der Empfehlung mindestens monatlich.
- Die Bestätigung festhalten: mit Datum und Unterschrift auf Papier, bei elektronischen Nachweisen durch eine andere elektronische Bestätigung.
- Den Nachweis zur Prüfung über den Ausbildenden vorlegen können.
Häufige Fragen
Ist ein Ausbildungsnachweis dasselbe wie ein Berichtsheft?
Ja. Das Gesetz verwendet nur das Wort Ausbildungsnachweis, im Alltag sagt man Berichtsheft. Gemeint ist in beiden Fällen der Nachweis nach § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG.
Welche Angaben gehören in jeden Ausbildungsnachweis?
Nach der Empfehlung 156 des BIBB-Hauptausschusses Name, Ausbildungsjahr und Berichtszeitraum sowie die Themen des Berufsschulunterrichts. Das Gesetz nennt keine Mindestinhalte.
Wer muss den Ausbildungsnachweis prüfen?
Die Ausbildenden. Sie müssen ihn nach § 14 Absatz 2 Satz 1 BBiG regelmäßig durchsehen. Im Betrieb übernimmt das üblicherweise der zuständige Ausbilder.
Wer legt den Ausbildungsnachweis bei der Kammer vor?
Das Gesetz sagt, der Nachweis werde über die Ausbildenden vorgelegt (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Wie die Kammer die Abgabe organisiert, legt sie selbst fest. Fragen Sie bei der zuständigen Kammer nach.
Gilt der Ausbildungsnachweis auch im Handwerk?
Ja. § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG gilt auch im Handwerk, die Zulassung zur Gesellenprüfung regelt § 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO. Dort ist derselbe Nachweis vorzulegen.
Quellen
- Pflichten der Auszubildenden im Berufsbildungsgesetz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 15.10.2026
- Pflichten der Ausbildenden im Berufsbildungsgesetz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 15.10.2026
- Empfehlung 156 des Hauptausschusses des BIBB zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 15.10.2026
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