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Wer unterschreibt das Berichtsheft, und wie oft?

Eine Unterschrift unter dem Berichtsheft schreibt das Gesetz nicht vor. Die Empfehlung 156 des BIBB-Hauptausschusses rät, dass Ausbildende oder Ausbilder die Eintragungen mindestens monatlich prüfen und Richtigkeit und Vollständigkeit mit Datum und Unterschrift bestätigen. Bei elektronischen Nachweisen genügt nach der Empfehlung eine andere elektronische Bestätigung. Bei Minderjährigen soll zusätzlich ein gesetzlicher Vertreter in angemessenen Zeitabständen Kenntnis nehmen und das bestätigen.

Stand: 15.10.2026

Das Gesetz verlangt keine Unterschrift

§ 14 Absatz 2 Satz 1 BBiG verpflichtet die Ausbildenden, den Ausbildungsnachweis „regelmäßig durchzusehen“. Von einer Unterschrift, einem Datum oder einer Bestätigung spricht die Vorschrift nicht. Auch § 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG verlangt für die Zulassung zur Prüfung nur, dass der Nachweis schriftlich oder elektronisch vorgelegt wird.

Die Unterschrift sieht die Empfehlung 156 des BIBB-Hauptausschusses vor. Sie bittet die zuständigen Stellen, Beschlüsse herbeizuführen, die ihr Rechnung tragen. Maßgeblich ist Ihre zuständige Kammer: Sie sagt, in welcher Form sie den Nachweis erwartet.

Wer unterschreibt, und was bestätigt die Unterschrift?

Nach Nummer 2 der Empfehlung ist die Vorlage eines vom Ausbilder und von den Auszubildenden abgezeichneten Nachweises Zulassungsvoraussetzung zur Abschluss- oder Gesellenprüfung. Das ist die Lesart der Empfehlung, der Gesetzeswortlaut nennt das Abzeichnen nicht.

WerWasGrundlage
AuszubildendeZeichnen den Nachweis abEmpfehlung 156, Nummer 2
Ausbilder oder AusbildendeBestätigen Richtigkeit und Vollständigkeit mit Datum und UnterschriftEmpfehlung 156, Nummer 7
Gesetzlicher Vertreter, bei MinderjährigenNimmt in angemessenen Zeitabständen Kenntnis und bestätigt dasEmpfehlung 156, Nummer 9

Wie oft muss unterschrieben werden?

Im Gesetz steht „regelmäßig“ (§ 14 Absatz 2 Satz 1 BBiG). Die Empfehlung konkretisiert: Die Eintragungen werden mindestens monatlich geprüft. Wer wöchentlich schreibt, lässt also mindestens jede vierte Woche oder, besser, jede Woche abzeichnen.

Eine Unterschrift erst kurz vor der Prüfung entspricht nicht dem Rhythmus der Empfehlung. Der Ausbilder müsste dann viele Wochen auf einmal prüfen.

Wenn der Ausbilder nicht unterschreibt

Die Durchsicht ist eine Pflicht der Ausbildenden. Wenn Unterschriften ausbleiben, haben Sie einen Anspruch darauf, dass der Nachweis durchgesehen wird. Gehen Sie so vor:

Unterschrift der Eltern bei Minderjährigen

Belegt ist nur die Empfehlung 156, Nummer 9: Bei minderjährigen Auszubildenden soll ein gesetzlicher Vertreter in angemessenen Zeitabständen von den Ausbildungsnachweisen Kenntnis erhalten und das unterschriftlich oder in sonstiger geeigneter Weise bestätigen. Das Gesetz verlangt das nicht.

Wie oft die Eltern unterschreiben, legt die Empfehlung nicht fest. Fragen Sie bei der zuständigen Kammer, ob sie eine Unterschrift erwartet und in welchem Rhythmus.

Digitale Freigabe statt Unterschrift

Für elektronische Nachweise nennt die Empfehlung ausdrücklich eine Alternative: Bei elektronisch geführten Nachweisen genügt eine andere elektronische Bestätigung. Eine Unterschrift mit Stift ist dort nicht nötig. Eine qualifizierte elektronische Signatur verlangt die Empfehlung ebenfalls nicht.

In heftwerk gibt der zuständige Ausbilder die Woche frei oder gibt sie mit Kommentar zurück. Mit der Freigabe stehen Name und Zeitpunkt fest, danach lässt sich die Woche nicht mehr ändern. Ist der Ausbilder abwesend, bestätigt die Abteilungsleitung in Vertretung.

Häufige Fragen

Wer unterschreibt das Berichtsheft?

Nach der Empfehlung 156 des BIBB-Hauptausschusses die Auszubildenden und der Ausbilder oder die Ausbildenden, bei Minderjährigen zusätzlich ein gesetzlicher Vertreter. Das Gesetz selbst verlangt keine Unterschrift.

Muss der Ausbilder das Berichtsheft unterschreiben?

Das Gesetz verpflichtet die Ausbildenden, den Nachweis regelmäßig durchzusehen (§ 14 Absatz 2 Satz 1 BBiG). Die Empfehlung 156 rät, dies mit Datum und Unterschrift zu bestätigen.

Wie oft muss das Berichtsheft unterschrieben werden?

Nach der Empfehlung 156 prüfen die Ausbilder die Eintragungen mindestens monatlich und bestätigen sie dann. Das Gesetz sagt nur „regelmäßig“.

Müssen die Eltern das Berichtsheft unterschreiben?

Bei Minderjährigen soll nach der Empfehlung 156, Nummer 9, ein gesetzlicher Vertreter in angemessenen Zeitabständen Kenntnis nehmen und das unterschriftlich oder in sonstiger geeigneter Weise bestätigen. Eine gesetzliche Pflicht dazu besteht nicht.

Reicht eine digitale Freigabe statt einer Unterschrift?

Bei einem elektronischen Nachweis genügt nach der Empfehlung 156 eine andere elektronische Bestätigung. Fragen Sie Ihre zuständige Kammer, wie sie die Freigabe im Prüfungsverfahren handhabt.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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