Ist das Berichtsheft in der Ausbildung Pflicht?
Ja, das Berichtsheft ist Pflicht. Nach § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG müssen Auszubildende einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis führen, im Handwerk gilt dieselbe Vorschrift. Wer ihn nicht vorlegt, wird nach § 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG nicht zur Abschlussprüfung zugelassen, im Handwerk nach § 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO nicht zur Gesellenprüfung. Das Gesetz sagt Ausbildungsnachweis, im Alltag heißt er Berichtsheft.
Stand: 15.10.2026
Wer muss ein Berichtsheft führen?
Die Pflicht trifft die Auszubildenden. § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG zählt das Führen des Ausbildungsnachweises zu den Pflichten, die Auszubildende während der Berufsausbildung haben, neben dem sorgfältigen Ausführen der Aufgaben und dem Befolgen von Weisungen.
Die Ausbildenden haben eine eigene Pflicht: Sie müssen Auszubildende zum Führen des Ausbildungsnachweises anhalten und ihn regelmäßig durchsehen (§ 14 Absatz 2 Satz 1 BBiG). Den Auszubildenden ist dafür Gelegenheit am Arbeitsplatz zu geben (§ 14 Absatz 2 Satz 2 BBiG).
Die gesetzliche Grundlage im Überblick
| Vorschrift | Wen sie betrifft | Was sie regelt |
|---|---|---|
| § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG | Auszubildende | Einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis führen. |
| § 14 Absatz 2 Satz 1 BBiG | Ausbildende | Zum Führen anhalten und den Nachweis regelmäßig durchsehen. |
| § 14 Absatz 2 Satz 2 BBiG | Ausbildende | Gelegenheit geben, den Nachweis am Arbeitsplatz zu führen. |
| § 11 Absatz 1 Satz 2 Nummer 12 BBiG | Ausbildende | Die Form des Ausbildungsnachweises steht in der Vertragsabfassung. |
| § 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG | Prüflinge | Zulassung zur Abschlussprüfung setzt voraus, dass der Nachweis schriftlich oder elektronisch vorgelegt wurde. |
| § 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO | Prüflinge im Handwerk | Dieselbe Voraussetzung für die Zulassung zur Gesellenprüfung. |
Die Pflicht steht in § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG, die Folge bei der Zulassung in § 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG.
Was das Gesetz regelt und was nur empfohlen wird
Das Gesetz verlangt drei Dinge: Der Nachweis wird geführt, er wird regelmäßig durchgesehen, und er wird zur Zulassung zur Prüfung vorgelegt. Alles Weitere ist Empfehlung oder Sache der zuständigen Kammer.
| Frage | Gesetz | Empfehlung des BIBB oder Kammer |
|---|---|---|
| Muss ein Nachweis geführt werden? | Ja, § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG | - |
| Täglich oder wöchentlich? | Nicht geregelt | Die Empfehlung 156 des BIBB-Hauptausschusses rät zu täglich oder wöchentlich. |
| Wie lang? | Nicht geregelt | Nach der Empfehlung etwa eine DIN-A4-Seite für eine Woche. |
| Unterschrift? | Nicht geregelt | Die Empfehlung rät zur Bestätigung durch den Ausbilder, mindestens monatlich. |
| Wird er bewertet? | Nicht geregelt | Nach der Empfehlung nicht. |
| Wo und wie wird er abgegeben? | Nicht geregelt | Maßgeblich ist Ihre zuständige Kammer. |
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Gilt die Pflicht auch im Handwerk?
Ja. § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG gilt auch in Berufen der Handwerksordnung. Nach § 3 Absatz 3 BBiG gelten zwar einzelne Vorschriften des BBiG im Handwerk nicht, dort gilt insoweit die Handwerksordnung. Das betrifft die Zulassung zur Prüfung: Sie heißt im Handwerk Gesellenprüfung und richtet sich nach § 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO.
Der Wortlaut ist derselbe. Auch dort muss der Ausbildungsnachweis nach § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG schriftlich oder elektronisch vorgelegt werden. Zuständig ist statt der Industrie- und Handelskammer die Handwerkskammer.
Was passiert ohne Berichtsheft?
Die Vorschriften nennen als Folge die fehlende Zulassung: Wer den Ausbildungsnachweis nicht vorlegt, erfüllt eine Voraussetzung nach § 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG nicht. Das gilt auch dann, wenn alle anderen Voraussetzungen vorliegen, etwa die zurückgelegte Ausbildungsdauer und die Teilnahme an der Zwischenprüfung.
Weitere Rechtsfolgen regelt das Gesetz an diesen Stellen nicht. Was bei fehlenden oder lückenhaften Wochen im Einzelfall geschieht, entscheidet die zuständige Kammer. Fragen Sie dort frühzeitig nach, statt auf die Anmeldung zur Prüfung zu warten.
Was Auszubildende jetzt tun sollten
heftwerk bildet das ab: Auszubildende tragen ihre Woche nach Tagen und Stunden ein, am Telefon oder am Rechner im Browser. Der zuständige Ausbilder gibt frei oder gibt mit Kommentar zurück. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Vertrag schließt der Ausbildungsbetrieb.
- Im Ausbildungsvertrag nachsehen, in welcher Form der Nachweis geführt wird: schriftlich oder elektronisch (§ 11 Absatz 1 Satz 2 Nummer 12 BBiG).
- Bei der zuständigen Kammer die Hinweise zum Ausbildungsnachweis lesen und Vorgaben zu Form und Abgabe notieren.
- Einen festen Zeitpunkt in der Woche wählen und den Ausbilder darauf ansprechen. Am Arbeitsplatz ist Ihnen dafür Gelegenheit zu geben.
- Jede Woche von Ausbilder oder Ausbilderin bestätigen lassen, nicht erst vor der Prüfung.
Häufige Fragen
Wo steht im Gesetz, dass man ein Berichtsheft führen muss?
In § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG. Dort ist als Pflicht der Auszubildenden genannt, einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis zu führen. Im Gesetz heißt das Berichtsheft Ausbildungsnachweis.
Was passiert, wenn Sie kein Berichtsheft führen?
Sie werden nicht zur Abschlussprüfung zugelassen, im Handwerk nicht zur Gesellenprüfung. Das folgt aus § 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG und § 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO. Weitere Folgen nennen diese Vorschriften nicht.
Ist das Berichtsheft für jeden Ausbildungsberuf Pflicht?
Ja für Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz, und über § 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO auch im Handwerk. Bei Ausbildungen außerhalb dieser beiden Gesetze, etwa an Schulen, gilt die jeweilige eigene Regelung. Fragen Sie dort bei der Schule oder der zuständigen Stelle nach.
Wer kontrolliert, ob das Berichtsheft geführt wird?
Die Ausbildenden. § 14 Absatz 2 Satz 1 BBiG verpflichtet sie, Auszubildende zum Führen anzuhalten und den Nachweis regelmäßig durchzusehen. Zur Prüfung wird er der zuständigen Kammer vorgelegt, die Abgabe organisiert die Kammer selbst.
Quellen
- Pflichten der Auszubildenden im Berufsbildungsgesetz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 15.10.2026
- Pflichten der Ausbildenden im Berufsbildungsgesetz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 15.10.2026
- Zulassung zur Abschlussprüfung im Berufsbildungsgesetz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 15.10.2026
- Zulassung zur Gesellenprüfung in der Handwerksordnung (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 15.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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