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Ist das Berichtsheft in der Ausbildung Pflicht?

Ja, das Berichtsheft ist Pflicht. Nach § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG müssen Auszubildende einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis führen, im Handwerk gilt dieselbe Vorschrift. Wer ihn nicht vorlegt, wird nach § 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG nicht zur Abschlussprüfung zugelassen, im Handwerk nach § 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO nicht zur Gesellenprüfung. Das Gesetz sagt Ausbildungsnachweis, im Alltag heißt er Berichtsheft.

Stand: 15.10.2026

Wer muss ein Berichtsheft führen?

Die Pflicht trifft die Auszubildenden. § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG zählt das Führen des Ausbildungsnachweises zu den Pflichten, die Auszubildende während der Berufsausbildung haben, neben dem sorgfältigen Ausführen der Aufgaben und dem Befolgen von Weisungen.

Die Ausbildenden haben eine eigene Pflicht: Sie müssen Auszubildende zum Führen des Ausbildungsnachweises anhalten und ihn regelmäßig durchsehen (§ 14 Absatz 2 Satz 1 BBiG). Den Auszubildenden ist dafür Gelegenheit am Arbeitsplatz zu geben (§ 14 Absatz 2 Satz 2 BBiG).

Die gesetzliche Grundlage im Überblick

VorschriftWen sie betrifftWas sie regelt
§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiGAuszubildendeEinen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis führen.
§ 14 Absatz 2 Satz 1 BBiGAusbildendeZum Führen anhalten und den Nachweis regelmäßig durchsehen.
§ 14 Absatz 2 Satz 2 BBiGAusbildendeGelegenheit geben, den Nachweis am Arbeitsplatz zu führen.
§ 11 Absatz 1 Satz 2 Nummer 12 BBiGAusbildendeDie Form des Ausbildungsnachweises steht in der Vertragsabfassung.
§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiGPrüflingeZulassung zur Abschlussprüfung setzt voraus, dass der Nachweis schriftlich oder elektronisch vorgelegt wurde.
§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwOPrüflinge im HandwerkDieselbe Voraussetzung für die Zulassung zur Gesellenprüfung.

Die Pflicht steht in § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG, die Folge bei der Zulassung in § 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG.

Was das Gesetz regelt und was nur empfohlen wird

Das Gesetz verlangt drei Dinge: Der Nachweis wird geführt, er wird regelmäßig durchgesehen, und er wird zur Zulassung zur Prüfung vorgelegt. Alles Weitere ist Empfehlung oder Sache der zuständigen Kammer.

FrageGesetzEmpfehlung des BIBB oder Kammer
Muss ein Nachweis geführt werden?Ja, § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG-
Täglich oder wöchentlich?Nicht geregeltDie Empfehlung 156 des BIBB-Hauptausschusses rät zu täglich oder wöchentlich.
Wie lang?Nicht geregeltNach der Empfehlung etwa eine DIN-A4-Seite für eine Woche.
Unterschrift?Nicht geregeltDie Empfehlung rät zur Bestätigung durch den Ausbilder, mindestens monatlich.
Wird er bewertet?Nicht geregeltNach der Empfehlung nicht.
Wo und wie wird er abgegeben?Nicht geregeltMaßgeblich ist Ihre zuständige Kammer.

Gilt die Pflicht auch im Handwerk?

Ja. § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG gilt auch in Berufen der Handwerksordnung. Nach § 3 Absatz 3 BBiG gelten zwar einzelne Vorschriften des BBiG im Handwerk nicht, dort gilt insoweit die Handwerksordnung. Das betrifft die Zulassung zur Prüfung: Sie heißt im Handwerk Gesellenprüfung und richtet sich nach § 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO.

Der Wortlaut ist derselbe. Auch dort muss der Ausbildungsnachweis nach § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG schriftlich oder elektronisch vorgelegt werden. Zuständig ist statt der Industrie- und Handelskammer die Handwerkskammer.

Was passiert ohne Berichtsheft?

Die Vorschriften nennen als Folge die fehlende Zulassung: Wer den Ausbildungsnachweis nicht vorlegt, erfüllt eine Voraussetzung nach § 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG nicht. Das gilt auch dann, wenn alle anderen Voraussetzungen vorliegen, etwa die zurückgelegte Ausbildungsdauer und die Teilnahme an der Zwischenprüfung.

Weitere Rechtsfolgen regelt das Gesetz an diesen Stellen nicht. Was bei fehlenden oder lückenhaften Wochen im Einzelfall geschieht, entscheidet die zuständige Kammer. Fragen Sie dort frühzeitig nach, statt auf die Anmeldung zur Prüfung zu warten.

Was Auszubildende jetzt tun sollten

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Häufige Fragen

Wo steht im Gesetz, dass man ein Berichtsheft führen muss?

In § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG. Dort ist als Pflicht der Auszubildenden genannt, einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis zu führen. Im Gesetz heißt das Berichtsheft Ausbildungsnachweis.

Was passiert, wenn Sie kein Berichtsheft führen?

Sie werden nicht zur Abschlussprüfung zugelassen, im Handwerk nicht zur Gesellenprüfung. Das folgt aus § 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG und § 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO. Weitere Folgen nennen diese Vorschriften nicht.

Ist das Berichtsheft für jeden Ausbildungsberuf Pflicht?

Ja für Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz, und über § 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO auch im Handwerk. Bei Ausbildungen außerhalb dieser beiden Gesetze, etwa an Schulen, gilt die jeweilige eigene Regelung. Fragen Sie dort bei der Schule oder der zuständigen Stelle nach.

Wer kontrolliert, ob das Berichtsheft geführt wird?

Die Ausbildenden. § 14 Absatz 2 Satz 1 BBiG verpflichtet sie, Auszubildende zum Führen anzuhalten und den Nachweis regelmäßig durchzusehen. Zur Prüfung wird er der zuständigen Kammer vorgelegt, die Abgabe organisiert die Kammer selbst.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

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