heftwerkAnmeldenRegistrieren

Berichtsheft verloren, mit Lücken oder kurz vor der Prüfung unvollständig

Wer das Berichtsheft verloren hat oder bei wem Wochen fehlen, spricht sofort mit dem Ausbilder und der zuständigen Kammer. Das Gesetz verlangt nur, dass der Ausbildungsnachweis geführt und zur Zulassung vorgelegt wird (§ 13 Satz 2 Nummer 7 und § 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Wie die Kammer mit Lücken umgeht, regelt sie selbst. Fehlende Wochen lassen sich mit dem Ausbilder aus Kalender, Aufgaben und Unterlagen rekonstruieren.

Stand: 15.10.2026

Zuerst die Lage klären

Verloren, unvollständig und nicht begonnen sind drei verschiedene Fälle. Der erste Schritt hängt davon ab.

SituationErster Schritt
Das Papierheft ist wegBeim Ausbilder nachfragen, ob eine Kopie oder ein Foto vorliegt, und die zuständige Kammer informieren.
Einzelne Wochen fehlenDie Wochen auflisten und mit dem Ausbilder besprechen, wie sie sich belegen lassen.
Viele Wochen fehlenSofort mit Ausbilder und Kammer klären, wie fehlende Wochen nachgereicht werden können.
Der digitale Zugang ist wegBeim Anbieter oder im Betrieb nach einer Wiederherstellung fragen und einen Gesamtexport anfordern.

Was das Gesetz dazu sagt

Das Berufsbildungsgesetz regelt weder verlorene Berichtshefte noch Lücken. Es nennt die Pflicht (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG), die regelmäßige Durchsicht (§ 14 Absatz 2 Satz 1 BBiG) und die Vorlage zur Zulassung (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG), im Handwerk § 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO.

Ob die Kammer Lücken beanstandet, ob sie Nachträge akzeptiert und in welcher Form, ist Kammerpraxis. Fragen Sie deshalb bei Ihrer zuständigen Kammer nach, bevor Sie Wochen nachtragen.

Fehlende Wochen rekonstruieren

Tragen Sie nur ein, was tatsächlich stattgefunden hat. Erfundene Einträge schaden mehr, als eine ehrliche Lücke. Die Empfehlung 156 sieht ohnehin stichwortartige Einträge vor, etwa eine DIN-A4-Seite für eine Woche. Das macht die Rekonstruktion überschaubar.

Mögliche Quellen für die Rekonstruktion:

Beispiel: Rekonstruktion einer fehlenden Woche
TagTätigkeitQuelle
MontagKundenfahrzeuge annehmen, Auftragskarten anlegenAuftragsnummern im Werkstattsystem
DienstagÖlwechsel an drei FahrzeugenArbeitskarten
MittwochBerufsschule: Elektrik und MesstechnikStundenplan
DonnerstagBremsen prüfen, ProbefahrtFoto der Bremsscheibe
FreitagWerkstatt reinigen, Werkzeug einräumenAuskunft des Ausbilders

Kurz vor der Prüfung: So gehen Sie vor

Ohne vorgelegten Nachweis gibt es keine Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Je früher die Kammer informiert ist, desto mehr Zeit bleibt für die Klärung.

Digital vorbeugen

Ein digitales Berichtsheft geht nicht mit dem Heft verloren. In heftwerk liegen die Wochen auf Servern in Deutschland. Ein Gesamtexport liefert jederzeit alle bestätigten Wochen. Fotos und PDF-Dateien lassen sich als Beleg an die Woche hängen, zum Beispiel ein Foto der Arbeitskarte.

Wer weiter auf Papier schreibt, fotografiert jede Woche nach der Bestätigung oder macht eine Kopie und legt sie an einem zweiten Ort ab.

Häufige Fragen

Was tun, wenn das Berichtsheft verloren ist?

Sprechen Sie sofort mit dem Ausbilder und der zuständigen Kammer. Fragen Sie, ob eine Kopie vorliegt, und rekonstruieren Sie fehlende Wochen gemeinsam aus Kalender, Aufträgen und Berufsschulunterlagen.

Wird man zur Prüfung zugelassen, wenn das Berichtsheft Lücken hat?

Das Gesetz verlangt, dass der Ausbildungsnachweis vorgelegt wird (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Wie die Kammer mit Lücken umgeht, regelt sie selbst. Fragen Sie dort so früh wie möglich nach.

Woher weiß man nach Monaten, was man gemacht hat?

Aus dem eigenen Kalender, Auftragsunterlagen, Fotos und den Unterlagen der Berufsschule. Auch der Ausbilder weiß, welche Aufgaben Sie übernommen haben. Eingetragen wird nur, was tatsächlich stattgefunden hat.

Muss der Ausbilder nachgetragene Wochen bestätigen?

Die Ausbildenden müssen den Nachweis regelmäßig durchsehen (§ 14 Absatz 2 Satz 1 BBiG). Bestätigen kann der Ausbilder nur, was er für richtig hält. Besprechen Sie die Einträge deshalb vorher gemeinsam.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

Demo ansehenDem Betrieb zeigen