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Urlaub und Krankheit im Berichtsheft: so tragen Sie Fehlzeiten ein

Urlaub, Krankheit, Feiertage und Freistellungen tragen Sie als Abwesenheit mit Datum und einem Stichwort ein, zum Beispiel „Urlaub“ oder „krank“. Eine Diagnose gehört nicht ins Berichtsheft. Das Gesetz nennt für Fehlzeiten keine Form, Ihre Kammer und der Betrieb können Vorgaben machen.

Stand: 15.10.2026

So tragen Sie Abwesenheiten ein

Jede Woche soll lückenlos erscheinen. Ein Tag ohne Ausbildung bekommt deshalb eine Zeile mit dem Grund. Für den Grund genügt ein Stichwort.

AnlassEintrag im BerichtsheftHinweis
UrlaubUrlaubEinen Tag oder mehrere Tage am Stück je Tag aufführen
KrankheitkrankKeine Diagnose, kein Arzt, keine Beschwerden
Gesetzlicher FeiertagFeiertag, mit NameZum Beispiel „Tag der Deutschen Einheit“
BerufsschuleFach, Thema, StundenDas ist Ausbildung, keine Fehlzeit
Prüfung, Lehrgang außerhalbZwischenprüfung, LehrgangFreistellung nach § 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG
Tag vor der schriftlichen AbschlussprüfungFreistellung Prüfungsvortag§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 BBiG

Urlaub eintragen

Die Dauer des Urlaubs steht im Ausbildungsvertrag (§ 11 Absatz 1 Satz 2 Nummer 9 BBiG). Das Berufsbildungsgesetz nennt keine eigene Urlaubsdauer. Für Erwachsene beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Werktage im Jahr (§ 3 Absatz 1 BUrlG), wobei der Samstag als Werktag zählt (§ 3 Absatz 2 BUrlG).

Für Jugendliche gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Der Urlaub beträgt mindestens 30 Werktage, wenn sie zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt sind (§ 19 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 JArbSchG), mindestens 27 Werktage unter 17 Jahren (Nummer 2) und mindestens 25 Werktage unter 18 Jahren (Nummer 3). Der Urlaub soll in die Berufsschulferien gelegt werden (§ 19 Absatz 3 Satz 1 JArbSchG). Gibt der Betrieb ihn außerhalb der Ferien, ist für jeden Berufsschultag, den Sie im Urlaub besuchen, ein weiterer Urlaubstag zu gewähren (§ 19 Absatz 3 Satz 2 JArbSchG).

Im Berichtsheft tragen Sie für jeden Urlaubstag „Urlaub“ ein. Bei einer ganzen Urlaubswoche genügt die Zeile „Urlaub vom 19.10. bis 23.10.“.

Krankheit eintragen: ohne Diagnose

Schreiben Sie „krank“ und das Datum. Die Art der Erkrankung, ärztliche Befunde und Beschwerden gehören nicht ins Berichtsheft. Das Heft sehen Ausbilder, bei Minderjährigen auch ein gesetzlicher Vertreter (nach der Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses, Nummer 9), und es wird zur Zulassung zur Abschlussprüfung vorgelegt. Dafür ist der Grund einer Fehlzeit ohne Belang.

Bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit wird die Vergütung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz bis zur Dauer von sechs Wochen weitergezahlt. Für andere unverschuldete Verhinderungen aus persönlichen Gründen gilt dasselbe nach § 19 Absatz 1 Nummer 2 BBiG. Das ist eine Frage der Vergütung, nicht des Berichtshefts.

Ins Berichtsheft gehört der Vermerk „krank“ mit Datum, nie der Grund.

Feiertage, Brückentage und Betriebsferien

Gesetzliche Feiertage tragen Sie mit dem Namen ein. Haben Sie an einem Brückentag frei, weil der Betrieb geschlossen hat, schreiben Sie „Betriebsfrei“ oder „Brückentag, Betriebsferien“. Arbeiten Sie an einem Feiertag, tragen Sie die Tätigkeit und die Stunden wie gewohnt ein. Wie Ihr Betrieb den Feiertagsdienst ausgleicht, regelt der Vertrag oder eine betriebliche Vereinbarung.

Freistellung und Prüfungstage

Ausbildende müssen Sie freistellen für Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, die auf öffentlich-rechtlicher oder vertraglicher Grundlage stattfinden (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG), und für den Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 BBiG). Die Vergütung ist für die Zeit der Freistellung weiterzuzahlen (§ 19 Absatz 1 Nummer 1 BBiG).

Im Berichtsheft tragen Sie diese Tage mit ihrem Anlass ein: „Zwischenprüfung bei der Kammer“, „Freistellung Prüfungsvortag“. Für Jugendliche regelt dasselbe § 10 Absatz 1 Nummer 1 und 2 JArbSchG.

Beispiel: Woche mit Feiertag und Krankheit

So sieht eine Woche mit Feiertag am Montag und Krankheit an zwei Tagen aus:

TagEintragStunden
MontagFeiertag, Tag der Deutschen Einheit0
DienstagLagerbestände im Wareneingang kontrolliert, Lieferscheine abgeglichen8
Mittwochkrank0
Donnerstagkrank0
FreitagBerufsschule: Lernfeld 4, Beschaffung planen, 8 Unterrichtsstunden8

Jeder Tag der Woche steht im Heft, auch ein freier. Die Stunden zeigen, was tatsächlich als Ausbildungszeit geleistet wurde.

Abwesenheit digital eintragen

Wer digital führt, trägt die Abwesenheit am betroffenen Tag ein, ohne Diagnose, und lässt die Woche wie gewohnt bestätigen.

Häufige Fragen

Muss ich Urlaub im Berichtsheft eintragen?

Ja, tragen Sie ihn ein, damit die Woche vollständig ist. Das Gesetz schreibt dafür keine Form vor, ein Eintrag „Urlaub“ mit Datum genügt.

Was schreibe ich ins Berichtsheft, wenn ich krank bin?

Schreiben Sie „krank“ mit dem Datum. Die Art der Erkrankung gehört nicht hinein.

Gehören Feiertage ins Berichtsheft?

Ja, als Eintrag mit Name des Feiertags und null Stunden, damit der Tag nicht wie eine Lücke wirkt. Wer am Feiertag arbeitet, trägt die Tätigkeit wie an einem normalen Tag ein.

Wie trage ich eine Woche ein, in der ich nur Urlaub hatte?

Eine Zeile je Tag mit „Urlaub“ oder eine Zeile für die ganze Woche, zum Beispiel „Urlaub vom 19.10. bis 23.10.“. Stunden tragen Sie nicht ein.

Wie trage ich Prüfungstage ein?

Mit dem Anlass: „Zwischenprüfung“, „Abschlussprüfung schriftlich“, „Freistellung Prüfungsvortag“. Die Freistellung für Prüfungen außerhalb der Ausbildungsstätte und für den Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung regelt § 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 und 5 BBiG.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

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