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Wie ausführlich muss ein Berichtsheft sein?

Pro Woche genügt etwa eine DIN-A4-Seite in Stichworten. So rät es die Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses (Nummer 4). Eine Zahl von Sätzen nennen weder diese Empfehlung noch das Gesetz. Ein praktischer Anhaltspunkt sind zwei bis vier Stichpunkte je Arbeitstag, jeweils mit Tätigkeit, Gegenstand und Dauer.

Stand: 15.10.2026

Was die Empfehlung zum Umfang sagt

Das Berufsbildungsgesetz regelt den Umfang des Ausbildungsnachweises nicht. Es verlangt, dass Sie ihn führen (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Die Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses rät in Nummer 4 zu stichwortartigen Angaben in möglichst einfacher Form, im Umfang von etwa einer DIN-A4-Seite für eine Woche.

Das ist ein Richtwert, keine Mindestzahl an Zeilen. Maßgeblich ist, was Ihr Betrieb und Ihre zuständige Kammer vorgeben. Mit einem Vordruck der Kammer ist der Platz meist vorgegeben.

Richtwert: eine Seite je Woche, in Stichworten. Der Eintrag soll dem Ausbilder zeigen, was Sie gemacht haben, nicht die Seite füllen.

Richtwerte nach Form des Eintrags

FormUmfangBeispiel
Täglicher EintragZwei bis vier Stichpunkte, ein bis drei ZeilenKundenreklamation aufgenommen, im Warenwirtschaftssystem erfasst, Ersatzlieferung angestoßen
Wöchentlicher EintragEine DIN-A4-Seite, etwa fünf bis zehn StichpunkteJe Arbeitstag eine bis zwei Tätigkeiten, dazu Berufsschule und Stunden
Berufsschulwoche (Block)Je Tag Fach oder Lernfeld und ThemaMontag Lernfeld 6, Wirtschaftlichkeit berechnen, 6 Stunden
Woche mit Urlaub oder KrankheitEine Zeile je abwesendem TagDienstag bis Donnerstag Urlaub

Zu kurz: Beispiele und Besserung

Zu kurz ist ein Eintrag, wenn der Ausbilder nicht erkennt, was Sie getan haben. Wörter wie „Büro“, „Werkstatt“ oder „Lager“ allein genügen nicht.

Zu kurzAusreichend
LagerWareneingang kontrolliert, Lieferschein mit Bestellung abgeglichen, Ware eingelagert
KundenDrei Kundenanrufe angenommen, Auftragsstatus abgefragt, zwei Rückrufe vereinbart
BerufsschuleLernfeld 3, Kostenrechnung, Deckungsbeitrag berechnet, 6 Stunden
MontageHeizkörper an Vorlauf und Rücklauf angeschlossen, Dichtheitsprüfung durchgeführt

Zu lang: Beispiele und Kürzung

Zu lang ist ein Eintrag, wenn er Nebensächliches erzählt oder jeden Handgriff wiedergibt. Ausbilder erwarten keinen Aufsatz. Die Empfehlung rät ausdrücklich zu einfacher Form mit stichwortartigen Angaben.

Zu langGekürzt
Heute bin ich um 7 Uhr gekommen, habe mir einen Kaffee geholt, dann hat mir mein Ausbilder gesagt, dass ich die Rechnungen prüfen soll, und das habe ich dann den ganzen Vormittag gemacht.Eingangsrechnungen auf Richtigkeit geprüft und zur Freigabe vorbereitet
Zuerst habe ich Werkzeug geholt, dann das Rad abgenommen, dann die Bremse angeschaut, dann den Belag gewechselt und am Ende wieder alles zusammengebaut.Bremsbeläge vorn gewechselt, Rad montiert, Probefahrt durchgeführt

Stichpunkte oder ganze Sätze?

Die Empfehlung rät zu stichwortartigen Angaben. Das heißt: Verb und Gegenstand reichen, ein vollständiger Satz ist nicht nötig. Ganze Sätze sind sinnvoll, wenn etwas Besonderes geschah, etwa eine neue Aufgabe, die Sie zum ersten Mal selbstständig erledigt haben, oder ein Fehler, aus dem Sie etwas gelernt haben.

Prüfliste: Reicht mein Eintrag?

Häufige Fragen

Wie viele Sätze pro Tag muss ich schreiben?

Eine Satzzahl gibt es nicht. Die Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses nennt stichwortartige Angaben und etwa eine DIN-A4-Seite je Woche. Für einen Arbeitstag sind zwei bis vier Stichpunkte ein praktischer Richtwert.

Reicht es, wenn ich nur Stichpunkte schreibe?

Ja. Die Empfehlung rät ausdrücklich zu stichwortartigen Angaben. Ergänzen Sie einen Satz, wenn etwas Besonderes geschah.

Was schreibe ich, wenn eine Woche kaum Aufgaben hatte?

Tragen Sie ein, was tatsächlich geschah, auch wenn es wenig war: Einarbeitung, Beobachten, Hilfstätigkeiten. Erfinden Sie nichts dazu. Sprechen Sie den Ausbilder an, wenn Ausbildungsinhalte fehlen, denn Ausbildende müssen die Ausbildung planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert durchführen (§ 14 Absatz 1 Nummer 1 BBiG).

Wird ein langes Berichtsheft besser bewertet?

Nein. Nach der Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses wird der Ausbildungsnachweis in den Zwischen- und Abschlussprüfungen nicht bewertet. Es zählt, dass er vollständig vorliegt.

Wie lang darf ein Berichtsheft höchstens sein?

Eine Obergrenze nennen Gesetz und Empfehlung nicht. Wenn der Eintrag deutlich über eine Seite je Woche hinausgeht, enthält er meist Nebensächliches, das Sie streichen können.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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