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Häufige Fehler im Berichtsheft und was nicht hineingehört

Häufige Fehler im Berichtsheft sind Lücken, kopierte Wochen, fehlende Stunden und Berufsschulthemen und Unterschriften, die erst Monate später kommen. Nicht hinein gehören Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Diagnosen und Urteile über andere Personen. Der Nachweis wird zur Zulassung zur Abschlussprüfung vorgelegt (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Sorgfältige Einträge von Anfang an ersparen spätere Nacharbeit.

Stand: 15.10.2026

Was nicht ins Berichtsheft gehört

Der Nachweis soll zeigen, was Sie gelernt haben. Der Ausbilder liest ihn, und bei der Zulassung zur Abschlussprüfung wird er vorgelegt.

Betriebsgeheimnisse, Diagnosen und Urteile neutral schreiben

Auszubildende müssen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen wahren (§ 13 Satz 2 Nummer 6 BBiG). Das gilt auch für den Nachweis. Nennen Sie die Tätigkeit, aber nicht das Geheimnis.

StattBesser
Rezeptur der Soße mit allen Mengen eingetragenSoße nach Betriebsrezept zubereitet, Mengen abgewogen
Angebot für Kunde Müller über 14.500 Euro kalkuliertAngebot nach Preisliste kalkuliert
Patientin mit Diabetes zur Blutzuckerkontrolle begleitetBlutzuckermessung unter Anleitung durchgeführt
Kollegin arbeitet unsauber, Chef ist ungerechtArbeitsablauf an der Kasse mit der Teamleitung besprochen
Wegen Magen-Darm-Infekt zu Hause gebliebenKrank
Lehrer erklärt schlechtBerufsschule: Lernfeld Kalkulation, Dreisatz geübt

Schreiben Sie, was Sie getan haben, nicht, was andere getan oder falsch gemacht haben.

Lücken im Berichtsheft

Eine Woche ohne Eintrag fällt auf, auch wenn es einen Grund gab. Urlaub, Krankheit, Feiertage und Berufsschulblöcke sind keine Lücken, wenn sie vermerkt sind. Ob und wie streng Ihre Kammer Lücken beurteilt, entscheidet sie selbst. Fragen Sie im Zweifel Ihren Ausbilder.

GrundEintrag
UrlaubUrlaub, mit Datum von und bis
KrankheitKrank, mit Datum von und bis, ohne Diagnose
FeiertagGesetzlicher Feiertag, mit Name des Feiertags
BerufsschulblockBerufsschule, mit Themen der Woche
Überbetriebliche AusbildungLehrgang mit Titel, Ort und Stunden

Kopierte Wochen

Wer Wochen kopiert, schreibt ein Berichtsheft, das nicht stimmt. Ausbildende müssen den Nachweis regelmäßig durchsehen (§ 14 Absatz 2 Satz 1 BBiG), gleiche Einträge fallen dabei auf. Auch wenn sich Tätigkeiten wiederholen, unterscheiden sich Menge, Ort, Auftrag und Ergebnis.

KopiertKonkret
Kunden bedientKundengespräche zu Laufschuhen geführt, drei Kassenabschlüsse selbstständig gemacht
Werkstück gefertigtZweites Werkstück gefertigt, Maßabweichung diesmal unter der Toleranz
Rechnungen geprüftRechnungen von zwei neuen Lieferanten geprüft, Skontofrist beachtet
Küche geputztFettabscheider gereinigt, Reinigungsplan abgezeichnet

Weitere typische Fehler

Mit der Freigabe stehen Name und Zeitpunkt fest, danach lässt sich die Woche nicht mehr ändern.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn mein Berichtsheft Lücken hat?

Das Gesetz verlangt, dass der Nachweis geführt und zur Zulassung zur Abschlussprüfung vorgelegt wird (§ 13 Satz 2 Nummer 7 und § 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Wie die Kammer mit Lücken umgeht, legt sie selbst fest. Schreiben Sie fehlende Wochen nach und sprechen Sie mit Ihrem Ausbilder.

Darf ich ins Berichtsheft schreiben, dass ich krank war?

Ja. Tragen Sie den Zeitraum ein und vermerken Sie „krank“. Eine Diagnose gehört nicht hinein.

Darf ich Namen von Kunden oder Kollegen nennen?

Nennen Sie besser Funktionen statt Namen: „Kundin“, „Ausbilder“, „Teamleitung“. Der Eintrag zeigt Ihre Tätigkeit, dafür sind Namen nicht nötig.

Darf ich meine Kritik am Betrieb ins Berichtsheft schreiben?

Nein. Der Nachweis dokumentiert die Ausbildung, er ist keine Beschwerde. Sprechen Sie Probleme mit Ihrem Ausbilder oder Ihrer zuständigen Stelle an.

Fällt es auf, wenn ich Wochen kopiere?

Ja, oft. Ausbildende müssen den Nachweis regelmäßig durchsehen (§ 14 Absatz 2 Satz 1 BBiG). Gleichlautende Wochen sind dabei leicht zu erkennen. Beschreiben Sie lieber, was in der Woche anders war.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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