Häufige Fehler im Berichtsheft und was nicht hineingehört
Häufige Fehler im Berichtsheft sind Lücken, kopierte Wochen, fehlende Stunden und Berufsschulthemen und Unterschriften, die erst Monate später kommen. Nicht hinein gehören Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Diagnosen und Urteile über andere Personen. Der Nachweis wird zur Zulassung zur Abschlussprüfung vorgelegt (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Sorgfältige Einträge von Anfang an ersparen spätere Nacharbeit.
Stand: 15.10.2026
Was nicht ins Berichtsheft gehört
Der Nachweis soll zeigen, was Sie gelernt haben. Der Ausbilder liest ihn, und bei der Zulassung zur Abschlussprüfung wird er vorgelegt.
- Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse: Rezepturen, Kalkulationen, Konstruktionsdaten, Kundenlisten, Preise von Angeboten.
- Diagnosen und andere Gesundheitsdaten: auch Ihre eigenen. Bei Krankheit genügt der Vermerk „krank“.
- Bewertungen anderer Personen: Urteile über Kolleginnen, Vorgesetzte, Kunden oder Lehrkräfte.
- Namen und persönliche Angaben von Kunden, Patienten oder Gästen.
- Privates und Streit: Konflikte im Betrieb gehören in ein Gespräch, nicht in den Nachweis.
- Beschwerden über den Betrieb: Der Nachweis dokumentiert die Ausbildung, er ist kein Beschwerdebuch.
Betriebsgeheimnisse, Diagnosen und Urteile neutral schreiben
Auszubildende müssen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen wahren (§ 13 Satz 2 Nummer 6 BBiG). Das gilt auch für den Nachweis. Nennen Sie die Tätigkeit, aber nicht das Geheimnis.
| Statt | Besser |
|---|---|
| Rezeptur der Soße mit allen Mengen eingetragen | Soße nach Betriebsrezept zubereitet, Mengen abgewogen |
| Angebot für Kunde Müller über 14.500 Euro kalkuliert | Angebot nach Preisliste kalkuliert |
| Patientin mit Diabetes zur Blutzuckerkontrolle begleitet | Blutzuckermessung unter Anleitung durchgeführt |
| Kollegin arbeitet unsauber, Chef ist ungerecht | Arbeitsablauf an der Kasse mit der Teamleitung besprochen |
| Wegen Magen-Darm-Infekt zu Hause geblieben | Krank |
| Lehrer erklärt schlecht | Berufsschule: Lernfeld Kalkulation, Dreisatz geübt |
Schreiben Sie, was Sie getan haben, nicht, was andere getan oder falsch gemacht haben.
Lücken im Berichtsheft
Eine Woche ohne Eintrag fällt auf, auch wenn es einen Grund gab. Urlaub, Krankheit, Feiertage und Berufsschulblöcke sind keine Lücken, wenn sie vermerkt sind. Ob und wie streng Ihre Kammer Lücken beurteilt, entscheidet sie selbst. Fragen Sie im Zweifel Ihren Ausbilder.
| Grund | Eintrag |
|---|---|
| Urlaub | Urlaub, mit Datum von und bis |
| Krankheit | Krank, mit Datum von und bis, ohne Diagnose |
| Feiertag | Gesetzlicher Feiertag, mit Name des Feiertags |
| Berufsschulblock | Berufsschule, mit Themen der Woche |
| Überbetriebliche Ausbildung | Lehrgang mit Titel, Ort und Stunden |
Kopierte Wochen
Wer Wochen kopiert, schreibt ein Berichtsheft, das nicht stimmt. Ausbildende müssen den Nachweis regelmäßig durchsehen (§ 14 Absatz 2 Satz 1 BBiG), gleiche Einträge fallen dabei auf. Auch wenn sich Tätigkeiten wiederholen, unterscheiden sich Menge, Ort, Auftrag und Ergebnis.
| Kopiert | Konkret |
|---|---|
| Kunden bedient | Kundengespräche zu Laufschuhen geführt, drei Kassenabschlüsse selbstständig gemacht |
| Werkstück gefertigt | Zweites Werkstück gefertigt, Maßabweichung diesmal unter der Toleranz |
| Rechnungen geprüft | Rechnungen von zwei neuen Lieferanten geprüft, Skontofrist beachtet |
| Küche geputzt | Fettabscheider gereinigt, Reinigungsplan abgezeichnet |
Weitere typische Fehler
Mit der Freigabe stehen Name und Zeitpunkt fest, danach lässt sich die Woche nicht mehr ändern.
- Stunden fehlen oder ergeben nicht die Arbeitszeit der Woche.
- Berufsschulthemen fehlen, obwohl die Empfehlung Nr. 156 sie vorsieht.
- Die Unterschrift kommt erst nach Monaten: Nach der Empfehlung prüfen Ausbildende oder Ausbilder die Eintragungen mindestens monatlich.
- Ein Blatt trägt kein Ausbildungsjahr oder keinen Berichtszeitraum.
- Der Eintrag ist ein Aufsatz statt Stichworten: Die Empfehlung rät zu rund einer DIN-A4-Seite für eine Woche.
- Alles wird kurz vor der Prüfung nachgeschrieben. Der Nachweis ist für die Zulassung vorzulegen (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG, im Handwerk § 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO).
Häufige Fragen
Was passiert, wenn mein Berichtsheft Lücken hat?
Das Gesetz verlangt, dass der Nachweis geführt und zur Zulassung zur Abschlussprüfung vorgelegt wird (§ 13 Satz 2 Nummer 7 und § 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Wie die Kammer mit Lücken umgeht, legt sie selbst fest. Schreiben Sie fehlende Wochen nach und sprechen Sie mit Ihrem Ausbilder.
Darf ich ins Berichtsheft schreiben, dass ich krank war?
Ja. Tragen Sie den Zeitraum ein und vermerken Sie „krank“. Eine Diagnose gehört nicht hinein.
Darf ich Namen von Kunden oder Kollegen nennen?
Nennen Sie besser Funktionen statt Namen: „Kundin“, „Ausbilder“, „Teamleitung“. Der Eintrag zeigt Ihre Tätigkeit, dafür sind Namen nicht nötig.
Darf ich meine Kritik am Betrieb ins Berichtsheft schreiben?
Nein. Der Nachweis dokumentiert die Ausbildung, er ist keine Beschwerde. Sprechen Sie Probleme mit Ihrem Ausbilder oder Ihrer zuständigen Stelle an.
Fällt es auf, wenn ich Wochen kopiere?
Ja, oft. Ausbildende müssen den Nachweis regelmäßig durchsehen (§ 14 Absatz 2 Satz 1 BBiG). Gleichlautende Wochen sind dabei leicht zu erkennen. Beschreiben Sie lieber, was in der Woche anders war.
Quellen
- BBiG, Verhalten während der Berufsausbildung, abgerufen am 15.10.2026
- BBiG, Zulassung zur Abschlussprüfung, abgerufen am 15.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des Hauptausschusses des BIBB zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 15.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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