Berichtsheft Deckblatt: welche Angaben hineingehören
Das Deckblatt des Berichtshefts nennt, wer in welchem Beruf bei welchem Betrieb ausgebildet wird, wann die Ausbildung beginnt und endet, welche Berufsschule besucht wird und welche Kammer zuständig ist. Das Deckblatt auf dieser Seite gibt es kostenlos als PDF und als Word-Datei. Verlangt Ihr Betrieb oder Ihre Kammer eigene Angaben, gilt deren Vorgabe.
Stand: 15.10.2026
Berichtsheft Deckblatt als Vorlage herunterladen
Das Deckblatt ist eine eigene DIN-A4-Seite. Das PDF füllen Sie von Hand aus, die Word-Datei am Rechner. Beide sind kostenlos, brauchen keine Anmeldung und dürfen frei verwendet werden. In der Fußzeile steht „Vorlage von heftwerk.app, frei verwendbar.“
- Deckblatt als PDF PDF, 1 Seite A4
- Deckblatt als Word-Datei Word, zum Ausfüllen am Rechner
Welche Angaben aufs Deckblatt gehören
Das Gesetz schreibt kein Deckblatt vor. Es verlangt nur einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Die Felder des Deckblatts sind ein Vorschlag, die Angaben stammen aus Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Feld | Was Sie eintragen | Woher die Angabe kommt |
|---|---|---|
| Name, Vorname | Ihr vollständiger Name | Ausbildungsvertrag |
| Ausbildungsberuf | Die amtliche Berufsbezeichnung | Ausbildungsvertrag |
| Fachrichtung oder Schwerpunkt | Nur, wenn Ihr Beruf eine Fachrichtung oder einen Schwerpunkt kennt | Ausbildungsvertrag |
| Ausbildungsbetrieb | Name der Firma, wie im Vertrag | Ausbildungsvertrag |
| Ausbildende/r oder Ausbilder/in | Name der Person, die im Betrieb für Ihre Ausbildung zuständig ist | Ausbildungsvertrag oder Ihr Betrieb |
| Beginn der Ausbildung | Erster Tag der Ausbildung | Ausbildungsvertrag |
| Ende der Ausbildung (laut Vertrag) | Letzter Tag der Ausbildung nach dem Vertrag | Ausbildungsvertrag |
| Berufsschule | Name und Ort der Schule | Ihre Schule |
| Zuständige Stelle (Kammer) | Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder eine andere zuständige Stelle | Ausbildungsvertrag oder Ihr Betrieb |
Die Felder, bei denen Fragen entstehen
Ausbildende und Ausbilder sind nicht dasselbe. Ausbildende sind der Betrieb oder die Person, die Sie eingestellt hat. Sie müssen selbst ausbilden oder einen Ausbilder oder eine Ausbilderin ausdrücklich damit beauftragen (§ 14 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Tragen Sie in das Feld die Person ein, die Ihren Nachweis unterschreibt.
Das Ende der Ausbildung tragen Sie laut Vertrag ein. Wird die Ausbildungsdauer gekürzt (§ 8 Absatz 1 Satz 1 BBiG) oder verlängert (§ 8 Absatz 2 BBiG), ändert sich der Termin. Bestehen Sie die Abschlussprüfung vor Ablauf der Ausbildungsdauer, endet das Ausbildungsverhältnis mit der Bekanntgabe des Ergebnisses (§ 21 Absatz 2 BBiG).
Im Handwerk heißt die zuständige Stelle Handwerkskammer, und die Prüfung heißt Gesellenprüfung. Die Pflicht zum Nachweis steht dort ebenfalls in § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG, die Vorlage zur Zulassung regelt § 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO.
Reihenfolge der Blätter im Ordner
Üblich ist: Deckblatt vorn, danach die Nachweisblätter in zeitlicher Reihenfolge, das älteste zuerst. Die Empfehlung Nr. 156 lässt ein Loseblattsystem zu. Nach der Empfehlung trägt jede Tages- oder Wochenübersicht Namen, Ausbildungsjahr und Berichtszeitraum. Ob Ihr Betrieb Ordner, Schnellhefter oder ein anderes System vorgibt, fragen Sie vor dem ersten Blatt.
| Reihenfolge | Blatt | Hinweis |
|---|---|---|
| 1 | Deckblatt | Einmal je Ausbildung, ganz vorn |
| 2 | Nachweisblätter, ältestes zuerst | Nachweis Nr. fortlaufend, je Blatt Woche oder Tag |
| 3 | Weitere Blätter | Neue Wochen hinten anheften, nicht dazwischen |
Nummerieren Sie die Blätter über „Nachweis Nr.“, dann lässt sich die Reihenfolge jederzeit prüfen.
Das Deckblatt beim digitalen Berichtsheft
Wer digital führt, braucht kein ausgedrucktes Deckblatt. In heftwerk folgt der Nachweis als PDF dem Aufbau des IHK-Nachweises: Deckblatt, Übersicht aller Wochen, ein Blatt je Woche. Ein Gesamtexport liefert jederzeit alle bestätigten Wochen. Die Anmeldung läuft ohne Passwort über einen Code per E-Mail, und für Auszubildende ist heftwerk kostenlos.
Wenn Betrieb oder Kammer ein eigenes Deckblatt vorgeben
Manche Betriebe geben ein eigenes Deckblatt oder eine eigene Mappe vor. Dann gilt deren Form, und Sie übertragen die Angaben. Das Deckblatt dieser Seite ist ein Vorschlag für alle, die keine Vorgabe haben.
Häufige Fragen
Muss ein Berichtsheft ein Deckblatt haben?
Nein. Das Gesetz verlangt nur, dass Sie einen Ausbildungsnachweis führen (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Ein Deckblatt ist üblich, aber nicht vorgeschrieben. Verlangt Ihr Betrieb oder Ihre Kammer eines, gilt deren Form.
Was trage ich bei „Fachrichtung oder Schwerpunkt“ ein, wenn mein Beruf keine hat?
Lassen Sie das Feld leer oder schreiben Sie „entfällt“. Ob Ihr Beruf eine Fachrichtung oder einen Schwerpunkt kennt, steht in Ihrem Ausbildungsvertrag.
Welches Datum gehört bei „Ende der Ausbildung“ hin?
Das Ende laut Ausbildungsvertrag. Wurde die Dauer gekürzt oder verlängert, tragen Sie den neuen Termin ein, sobald er feststeht.
Braucht das Deckblatt eine Unterschrift?
Die Vorlage hat kein Unterschriftsfeld. Unterschrieben werden die Nachweisblätter, nach der Empfehlung Nr. 156 mit Datum und Unterschrift.
Kann ich das Deckblatt am Rechner ausfüllen?
Ja, dafür gibt es die Word-Datei. Drucken Sie das Deckblatt danach aus und heften Sie es vor die Nachweisblätter.
Quellen
- Empfehlung Nr. 156 des Hauptausschusses des BIBB zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 15.10.2026
- BBiG, Verhalten während der Berufsausbildung, abgerufen am 15.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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