Berichtsheft nachholen: Rückstand vor der Prüfung aufholen
Ein Berichtsheft darf nachträglich geschrieben werden, solange die Einträge stimmen. Ein ausdrückliches Verbot steht in den geprüften Vorschriften nicht, das Gesetz verlangt nur, dass der Nachweis geführt und zur Prüfung vorgelegt wird. Die Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses rät allerdings zum täglichen oder wöchentlichen Führen (Nummer 4). Wer im Rückstand ist, holt die Wochen Schritt für Schritt nach, schreibt nur, was geschehen ist, und bespricht den Stand mit dem Ausbilder.
Stand: 15.10.2026
Ist Nachholen erlaubt?
Das Berufsbildungsgesetz verlangt, dass Auszubildende einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis führen (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Ausbildende halten sie dazu an und sehen den Nachweis regelmäßig durch (§ 14 Absatz 2 Satz 1 BBiG). Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Nachweis schriftlich oder elektronisch vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG), im Handwerk zur Gesellenprüfung (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Ein Verbot des Nachtragens enthalten diese Vorschriften nicht.
Nachholen ist also zulässig. Es hat Grenzen: Die Einträge müssen der Wahrheit entsprechen, und ein Nachweis, der Wochen nachträglich aus der Erinnerung entsteht, fällt schwerer und ungenauer aus. Deshalb gilt Nachholen als Notlösung.
Nachholen darf, wer ehrlich schreibt. Besser ist es, den Rückstand gar nicht erst wachsen zu lassen.
In sieben Schritten aufholen
- Schritt 1: Bestand aufnehmen. Zählen Sie, welche Wochen fehlen, und notieren Sie das Datum des letzten Eintrags.
- Schritt 2: Unterlagen sammeln. Kalender, Arbeitsaufträge, Projektordner, Fotos, Stundenplan der Berufsschule und Dienstpläne liefern die Fakten.
- Schritt 3: Mit der jüngsten Woche beginnen. Hier ist die Erinnerung am frischesten, die weiter zurückliegenden Wochen werden mit den Unterlagen leichter.
- Schritt 4: Abwesenheiten zuerst eintragen. Urlaub, Krankheit, Feiertage und Berufsschulwochen stehen fest, der Rest ergibt sich.
- Schritt 5: Wochen in festen Blöcken schreiben, zum Beispiel vier Wochen pro Termin, nicht alles an einem Abend.
- Schritt 6: Den Ausbilder einbeziehen. Zeigen Sie den Stand, fragen Sie bei unklaren Wochen nach, und lassen Sie sich Zeit zum Schreiben im Betrieb geben (§ 14 Absatz 2 Satz 2 BBiG).
- Schritt 7: Durchsicht und Unterschrift einholen. Der Ausbilder bestätigt bei schriftlichen Nachweisen nach der Empfehlung Richtigkeit und Vollständigkeit mit Datum und Unterschrift.
Wo Sie die Fakten für fehlende Wochen finden
Der Ausbildungsrahmenplan zeigt, welche Inhalte vermittelt werden sollen. Er ersetzt aber nicht die Erinnerung: Tragen Sie nur ein, was Sie tatsächlich gemacht haben, und nicht, was im Plan stand.
| Quelle | Was sie liefert |
|---|---|
| Kalender und Terminplan | Besprechungen, Außentermine, Berufsschultage, Urlaub |
| Arbeitsaufträge und Projektordner | Aufgaben, Kunden, Ergebnisse, Daten |
| Stundenplan und Schulhefter | Fächer, Lernfelder und Themen der Berufsschule |
| Ausbildungsplan und Ausbildungsrahmenplan | Welche Inhalte in welchem Zeitraum vorgesehen waren |
| Kollegen und Ausbilder | Hilfe bei Tätigkeiten, die Sie vergessen haben |
| Fotos, Lieferscheine, E-Mails | Zeitpunkt und Inhalt von Tätigkeiten |
Ehrlich bleiben: erfunden oder echt?
Mit seiner Unterschrift bestätigt der Ausbilder nach der Empfehlung die Richtigkeit und Vollständigkeit. Das setzt voraus, dass Sie wahrheitsgemäß berichten. Kopieren Sie keine Wochen, erfinden Sie keine Tätigkeiten, und lassen Sie Lücken nicht durch Erfundenes füllen.
| Falsch | Besser |
|---|---|
| Eine frühere Woche kopieren und das Datum ändern | Die Woche aus Kalender und Aufträgen neu aufschreiben, auch wenn weniger Einträge entstehen |
| Tätigkeiten aus dem Rahmenplan abschreiben | Nur eintragen, was Sie getan haben, gegebenenfalls mit der Rückfrage an einen Kollegen |
| Eine Woche leer lassen | Ehrlich eintragen: „Wenig Aufgaben, Einarbeitung in …“ oder „Urlaub“ |
| Alle Stunden als volle Tage ansetzen | Tatsächliche Stunden, Abwesenheiten mit Vermerk |
Was tun kurz vor der Prüfung?
Die Vorlage des Nachweises ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG), im Handwerk zur Gesellenprüfung (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Fragen Sie Ihre zuständige Kammer, bis wann der Nachweis vorliegen muss und in welcher Form. Sprechen Sie den Ausbilder früh an: Sie brauchen Zeit am Arbeitsplatz und seine Unterschrift. Planen Sie für jede Woche etwas Zeit ein und schreiben Sie in Blöcken.
Nach der Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in den Prüfungen nicht bewertet. Es kommt darauf an, dass er vollständig vorliegt.
Wer kurz vor der Prüfung im Rückstand ist, spricht zuerst mit dem Ausbilder und der Kammer, dann schreibt er.
Nachtragen und Freigabe mit heftwerk
In heftwerk tragen Auszubildende ihre Woche nach Tagen und Stunden ein. Der zuständige Ausbilder gibt frei oder gibt mit Kommentar zurück. Mit der Freigabe stehen Name und Zeitpunkt fest, danach lässt sich die Woche nicht mehr ändern.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft und Prüfung
- Täglich oder wöchentlich schreiben
- Berichtsheft verloren
Häufige Fragen
Wie viele Wochen darf ich nachholen?
Eine Zahl nennen Gesetz und Empfehlung nicht. Je länger der Rückstand, desto schwerer wird das Erinnern. Holen Sie Wochen deshalb in Blöcken mit Unterlagen und Rücksprache nach.
Was passiert, wenn mein Berichtsheft zur Prüfung nicht fertig ist?
Der Nachweis ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG), im Handwerk zur Gesellenprüfung (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Fragen Sie Ihre Kammer, wie sie mit einem unvollständigen Nachweis verfährt und bis wann Sie ihn vorlegen müssen.
Darf ich Einträge aus dem Gedächtnis schreiben?
Ja, wenn sie stimmen. Prüfen Sie Daten und Tätigkeiten mit Kalender, Aufträgen und Berufsschulplan, und fragen Sie bei Unsicherheit den Ausbilder.
Darf der Ausbilder mir beim Nachholen helfen?
Ja. Er kann Tätigkeiten bestätigen und den Stand prüfen. Schreiben müssen Sie den Nachweis selbst, denn Auszubildende führen ihn (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG).
Kann ich alte Einträge kopieren und anpassen?
Nein. Kopierte Wochen geben nicht wieder, was Sie getan haben, und der Ausbilder bestätigt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit. Schreiben Sie jede Woche neu aus den Unterlagen.
Quellen
- Berufsbildungsgesetz: Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG), abgerufen am 15.10.2026
- Berufsbildungsgesetz: Pflichten der Ausbildenden (§ 14 Absatz 2 BBiG), abgerufen am 15.10.2026
- BIBB: Ausbildungsnachweis, Empfehlung Nr. 156 des Hauptausschusses, abgerufen am 15.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
Demo ansehenDem Betrieb zeigen