Berichtsheft mit KI schreiben: Was gilt für ChatGPT und andere Werkzeuge?
Ein Gesetz, das KI beim Berichtsheft verbietet oder ausdrücklich erlaubt, gibt es nicht. Das Berufsbildungsgesetz verlangt, dass Auszubildende einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis führen (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG), und nach der Empfehlung 156 des BIBB-Hauptausschusses führen sie ihn selbständig. Eine KI kann beim Formulieren helfen. Was im Nachweis steht, muss aber stimmen, denn der Ausbilder bestätigt die Richtigkeit der Einträge. Wie KI genutzt werden darf, kann der Betrieb selbst regeln.
Stand: 25.10.2026
Was Gesetz und Empfehlung zum Schreiben sagen
Das Gesetz regelt, dass der Nachweis geführt wird, nicht womit. Auszubildende führen ihn schriftlich oder elektronisch (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG), Ausbildende halten sie dazu an und sehen ihn regelmäßig durch (§ 14 Absatz 2 Satz 1 BBiG). Eine Regel zu KI steht weder im Berufsbildungsgesetz noch in der Empfehlung 156 des BIBB-Hauptausschusses von 2020.
Die Empfehlung nennt Mindestanforderungen. An ihnen misst sich jeder Eintrag, auch einer, bei dem eine KI geholfen hat:
- Die Auszubildenden führen den Nachweis selbständig, täglich oder wöchentlich, in möglichst einfacher Form mit stichwortartigen Angaben (Nummer 4).
- Er gibt mindestens stichwortartig den Inhalt der betrieblichen Ausbildung wieder, dazu Unterweisungen, Schulungen und die Themen der Berufsschule (Nummer 4).
- Ausbilder prüfen die Einträge mindestens monatlich. Bei schriftlichen Nachweisen bestätigen sie Richtigkeit und Vollständigkeit mit Datum und Unterschrift, bei elektronischen auch durch eine elektronische Freigabe (Nummer 7).
Das Gesetz fragt nicht, womit der Text entstanden ist. Es kommt darauf an, dass der Nachweis die tatsächliche Ausbildung wiedergibt, und das bestätigt der Ausbilder.
Was Kammern dazu sagen
Die IHK Gießen-Friedberg hat eine eigene Seite zu Ausbildungsnachweisen und KI. Dort heißt es: „Ob Auszubildende die KI beim Verfassen ihrer Berichte einsetzen, lässt sich kaum feststellen“. Die Kammer nennt die Sorgen vieler Betriebe: verletzte Geheimhaltungspflichten, nachlassende Sprach- und Schreibkompetenz, fehlende Selbstreflexion und falsch gelernte Inhalte. Zugleich schreibt sie, dass der sinnvolle Umgang mit einer KI die Medienkompetenz der Auszubildenden stärken kann.
Den Betrieben rät sie, klare Regeln für den Umgang mit KI festzulegen, sie den Auszubildenden mitzuteilen, etwa zum Datenschutz, und sie gegebenenfalls schriftlich festzuhalten. Fragen Sie deshalb zuerst im Betrieb, ob es eine solche Regel gibt.
Wobei KI helfen kann
- Rechtschreibung und Zeichensetzung eines fertigen Eintrags prüfen.
- Aus eigenen Stichworten ganze Sätze machen, ohne neue Tätigkeiten hinzuzufügen.
- Fachbegriffe erklären, die in der Woche vorkamen, damit der Eintrag sie richtig verwendet.
- Fragen zur Woche stellen, die beim Nachdenken helfen. Die IHK Gießen-Friedberg zeigt dafür eine Anweisung an die KI, die dem Auszubildenden gezielte Fragen stellt.
Wo die Grenzen liegen
- Keine Tätigkeiten eintragen, die nicht stattgefunden haben. Eine KI weiß nicht, was Sie in der Woche gemacht haben.
- Keine ganzen Wochen oder Monate nachträglich erzeugen lassen. Fehlende Wochen rekonstruieren Sie aus Kalender, Aufgaben und Unterlagen und lassen sie vom Ausbilder bestätigen.
- Keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eingeben. Auszubildende müssen darüber Stillschweigen wahren (§ 13 Satz 2 Nummer 6 BBiG). Dazu gehören Kundennamen, Preise, interne Zahlen und Fotos aus dem Betrieb.
- Keine Daten von Kolleginnen, Kollegen oder Kunden eingeben.
- Den fertigen Text selbst lesen und korrigieren, bevor er eingereicht wird.
Für Ausbilder: eine Regel im Betrieb
Der Betrieb kann den Umgang mit KI regeln. Auszubildende müssen den Weisungen folgen, die ihnen im Rahmen der Berufsausbildung erteilt werden (§ 13 Satz 2 Nummer 3 BBiG). Eine kurze schriftliche Regel schafft Klarheit: wofür KI genutzt werden darf, welche Angaben nie hineingehören und welches Werkzeug der Betrieb zulässt.
Beim Durchsehen zählt der Inhalt. Fragen Sie nach, wenn ein Eintrag Tätigkeiten nennt, die Sie nicht zuordnen können, oder wenn er allgemein bleibt. Ihre Bestätigung gilt der Richtigkeit und Vollständigkeit der Einträge, nicht ihrem Stil.
Häufige Fragen
Ist es verboten, das Berichtsheft mit ChatGPT zu schreiben?
Ein ausdrückliches Verbot steht weder im Berufsbildungsgesetz noch in der Empfehlung 156 des BIBB-Hauptausschusses. Der Nachweis muss aber die tatsächliche Ausbildung wiedergeben, und der Betrieb kann regeln, ob und wie solche Werkzeuge genutzt werden. Fragen Sie Ihren Ausbilder, bevor Sie eines nutzen.
Merkt der Ausbilder, wenn ich KI benutze?
Die IHK Gießen-Friedberg schreibt, das lasse sich kaum feststellen. Darauf kommt es aber nicht an: Der Ausbilder bestätigt, dass die Einträge richtig und vollständig sind. Steht etwas darin, das nicht stattgefunden hat, ist der Nachweis falsch, gleich wer ihn formuliert hat.
Darf ich Fotos oder Kundennamen aus dem Betrieb in eine KI eingeben?
Ohne Erlaubnis des Betriebs nicht. Über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse müssen Auszubildende Stillschweigen wahren (§ 13 Satz 2 Nummer 6 BBiG), und Daten von Kunden oder Kollegen gehören nicht in fremde Dienste. Im Berichtsheft selbst sind Kundennamen ohnehin nicht nötig.
Kann eine KI fehlende Wochen nachträglich schreiben?
Sie kann Text erzeugen, aber nicht wissen, was in der Woche geschah. Fehlende Wochen rekonstruieren Sie aus Kalender, Aufgaben und Unterlagen und lassen sie vom Ausbilder bestätigen. Eingetragen wird nur, was tatsächlich stattgefunden hat.
Wird das Berichtsheft in der Prüfung bewertet?
Nein, nach Nummer 11 der Empfehlung 156 wird der Ausbildungsnachweis in Zwischen- und Abschlussprüfungen nicht bewertet. Vorgelegt werden muss er trotzdem, sonst fehlt eine Voraussetzung für die Zulassung (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG).
Bietet heftwerk eine KI-Hilfe beim Schreiben?
In Entwicklung: Wir arbeiten an einer innovativen KI-Lösung und wollen auf KI bewusst nicht verzichten. Gerade Auszubildende, die noch wenig oder gar kein Deutsch sprechen, sollen damit einen sinnvollen und anerkannten Wochennachweis erstellen können und lernen dabei die deutsche Sprache effizient und praxisnah. Den Starttermin geben wir rechtzeitig bekannt.
Quellen
- Pflichten der Auszubildenden im Berufsbildungsgesetz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 25.10.2026
- Pflichten der Ausbildenden im Berufsbildungsgesetz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 25.10.2026
- Empfehlung 156 des Hauptausschusses des BIBB zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 25.10.2026
- IHK Gießen-Friedberg: Ausbildungsnachweise und Künstliche Intelligenz, abgerufen am 25.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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