Berichtsheft täglich oder wöchentlich führen: Wer entscheidet?
Ob Sie das Berichtsheft täglich oder wöchentlich führen, steht nicht im Gesetz. Der Ausbildungsvertrag hält nur die Form des Ausbildungsnachweises fest (§ 11 Absatz 1 Satz 2 Nummer 12 BBiG). Die Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses rät in Nummer 4, den Nachweis täglich oder wöchentlich in möglichst einfacher Form zu führen. In der Praxis legt der Betrieb den Rhythmus fest, maßgeblich ist Ihre zuständige Kammer.
Stand: 15.10.2026
Was Gesetz und Empfehlung zum Rhythmus sagen
Das Berufsbildungsgesetz verlangt vom Ausbildungsnachweis nur, dass er geführt wird, dass Ausbildende ihn regelmäßig durchsehen und dass er zur Zulassung zur Abschlussprüfung vorgelegt wird. Einen Rhythmus nennt es nicht. „Täglich oder wöchentlich“ steht in der Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses, die keine Rechtsnorm ist. Sie richtet sich an die zuständigen Stellen mit der Bitte, Beschlüsse herbeizuführen, die ihr Rechnung tragen.
| Frage | Wo geregelt | Inhalt |
|---|---|---|
| Nachweis führen | Gesetz: § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG | Auszubildende führen einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis. |
| Form festlegen | Gesetz: § 11 Absatz 1 Satz 2 Nummer 12 BBiG | Der Ausbildungsvertrag nennt die Form des Ausbildungsnachweises. |
| Durchsicht | Gesetz: § 14 Absatz 2 Satz 1 BBiG | Ausbildende halten zum Führen an und sehen den Nachweis regelmäßig durch. |
| Täglich oder wöchentlich | Empfehlung Nr. 156, Nummer 4 | Führen täglich oder wöchentlich, stichwortartig, etwa eine DIN-A4-Seite je Woche. |
| Prüfung durch den Ausbilder | Empfehlung Nr. 156, Nummer 7 | Die Eintragungen werden mindestens monatlich geprüft. |
| Vorlage zur Prüfung | Gesetz: § 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG | Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. |
Das Gesetz sagt, dass Sie den Nachweis führen. Wie oft, empfiehlt der BIBB-Hauptausschuss: täglich oder wöchentlich.
Wer entscheidet: Vertrag, Betrieb oder Kammer?
Der Ausbildungsvertrag muss mindestens die Form des Ausbildungsnachweises enthalten, also ob schriftlich oder elektronisch (§ 11 Absatz 1 Satz 2 Nummer 12 BBiG). Einen Rhythmus schreibt das Gesetz dem Vertrag nicht vor. In der Praxis legt der Ausbildungsbetrieb fest, wann Sie schreiben und wann Sie vorlegen. Die Empfehlung rät zu einer Prüfung durch den Ausbilder mindestens monatlich.
Die zuständige Kammer, also IHK oder Handwerkskammer, kann eigene Vorgaben machen oder Vordrucke bereitstellen. Fragen Sie in der ersten Woche den Ausbilder: Schreibe ich täglich oder wöchentlich, bis wann lege ich vor, und wer unterschreibt?
Täglich schreiben: Vor- und Nachteile
- Vorteil: Sie erinnern sich genau an Tätigkeiten, Maschinen und Ergebnisse.
- Vorteil: Jeder Eintrag ist kurz, ein bis zwei Zeilen genügen.
- Vorteil: Fehler in den Stunden fallen sofort auf.
- Nachteil: Der Tag endet oft mit Zeitdruck, und der Eintrag bleibt liegen.
- Nachteil: Bei gleichförmigen Tagen wiederholen sich die Zeilen.
Wöchentlich schreiben: Vor- und Nachteile
Möglich ist auch eine Mischform: Sie notieren an jedem Tag ein bis zwei Stichpunkte und schreiben freitags den Wochenbericht daraus.
- Vorteil: Sie fassen zusammen und sehen, was die Woche ausgemacht hat.
- Vorteil: Ein fester Termin, etwa freitags, lässt sich mit dem Ausbilder abstimmen.
- Vorteil: Das entspricht der Form, die die Empfehlung nennt: eine DIN-A4-Seite für eine Woche.
- Nachteil: Ohne Notizen verschwimmen Details, besonders in der zweiten Wochenhälfte.
- Nachteil: Fällt der Termin aus, wächst der Rückstand schnell.
Beispiel: täglicher Eintrag
Täglich geführt, sieht der Eintrag eines Auszubildenden zum Elektroniker so aus:
| Datum | Tätigkeit | Stunden |
|---|---|---|
| Mo, 12.10. | Leitungen für eine Unterverteilung abgelängt, abisoliert und beschriftet | 8 |
| Di, 13.10. | Steckdosenstromkreis nach Schaltplan verdrahtet, Isolationswiderstand gemessen | 8 |
| Mi, 14.10. | Sicherheitsunterweisung zur Arbeit unter Spannung, danach Mitarbeit bei der Prüfung ortsveränderlicher Geräte | 8 |
Beispiel: wöchentlicher Eintrag
Wöchentlich geführt, fasst derselbe Auszubildende die Woche in wenigen Zeilen zusammen:
- Kalenderwoche 42, 12.10. bis 16.10., zweites Ausbildungsjahr, 39 Stunden
- Unterverteilung vorbereitet: Leitungen abgelängt, abisoliert, beschriftet
- Steckdosenstromkreis nach Schaltplan verdrahtet und Isolationswiderstand gemessen
- Sicherheitsunterweisung zur Arbeit unter Spannung, Prüfung ortsveränderlicher Geräte begleitet
- Donnerstag Berufsschule: Lernfeld 5, Schaltungen analysieren, 8 Unterrichtsstunden
- Freitag: Material für die nächste Baustelle zusammengestellt, Lagerbestand geprüft
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Wie viel ins Berichtsheft gehört
- Rückstand aufholen
- Pflicht zum Berichtsheft
Beide Formen sind gleich gültig, wenn sie vollständig und ehrlich sind. Wählen Sie die, die zu Ihrem Arbeitstag passt, und stimmen Sie sie mit dem Ausbilder ab.
Häufige Fragen
Muss ich jeden Tag ins Berichtsheft schreiben?
Nein, das Gesetz verlangt es nicht. Die Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses lässt täglich oder wöchentlich zu. Ob Ihr Betrieb den täglichen Eintrag verlangt, klärt der Ausbilder.
Wer legt fest, ob ich täglich oder wöchentlich schreibe?
Der Ausbildungsvertrag nennt die Form des Nachweises (§ 11 Absatz 1 Satz 2 Nummer 12 BBiG), nicht den Rhythmus. Den Rhythmus legt in der Praxis der Betrieb fest, meist nach den Vorgaben der zuständigen Kammer. Fragen Sie den Ausbilder und im Zweifel die Kammer.
Darf ich das Berichtsheft auch monatlich schreiben?
Das sieht die Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses nicht vor, sie nennt täglich oder wöchentlich. Monatlich prüfen soll der Ausbilder, nicht schreiben müssen Sie monatlich. Fragen Sie vor einer Umstellung bei Ihrer Kammer nach.
Was ist sinnvoller: täglich oder wöchentlich schreiben?
Das hängt vom Arbeitstag ab. Täglich schreiben Sie kürzer und genauer, wöchentlich fassen Sie zusammen. Viele kombinieren beides: tägliche Stichpunkte, wöchentlicher Bericht.
Kann ich täglich notieren und wöchentlich abgeben?
Ja. Die Empfehlung nennt Führen täglich oder wöchentlich, und der Ausbilder prüft die Eintragungen mindestens monatlich. Wie oft Sie dem Ausbilder vorlegen, legt der Betrieb fest.
Quellen
- BIBB: Ausbildungsnachweis, Empfehlung Nr. 156 des Hauptausschusses, abgerufen am 15.10.2026
- Berufsbildungsgesetz: Vertragsabfassung (§ 11 Absatz 1 Satz 2 BBiG), abgerufen am 15.10.2026
- Berufsbildungsgesetz: Pflichten der Ausbildenden (§ 14 Absatz 2 BBiG), abgerufen am 15.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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