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Berichtsheft täglich oder wöchentlich führen: Wer entscheidet?

Ob Sie das Berichtsheft täglich oder wöchentlich führen, steht nicht im Gesetz. Der Ausbildungsvertrag hält nur die Form des Ausbildungsnachweises fest (§ 11 Absatz 1 Satz 2 Nummer 12 BBiG). Die Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses rät in Nummer 4, den Nachweis täglich oder wöchentlich in möglichst einfacher Form zu führen. In der Praxis legt der Betrieb den Rhythmus fest, maßgeblich ist Ihre zuständige Kammer.

Stand: 15.10.2026

Was Gesetz und Empfehlung zum Rhythmus sagen

Das Berufsbildungsgesetz verlangt vom Ausbildungsnachweis nur, dass er geführt wird, dass Ausbildende ihn regelmäßig durchsehen und dass er zur Zulassung zur Abschlussprüfung vorgelegt wird. Einen Rhythmus nennt es nicht. „Täglich oder wöchentlich“ steht in der Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses, die keine Rechtsnorm ist. Sie richtet sich an die zuständigen Stellen mit der Bitte, Beschlüsse herbeizuführen, die ihr Rechnung tragen.

FrageWo geregeltInhalt
Nachweis führenGesetz: § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiGAuszubildende führen einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis.
Form festlegenGesetz: § 11 Absatz 1 Satz 2 Nummer 12 BBiGDer Ausbildungsvertrag nennt die Form des Ausbildungsnachweises.
DurchsichtGesetz: § 14 Absatz 2 Satz 1 BBiGAusbildende halten zum Führen an und sehen den Nachweis regelmäßig durch.
Täglich oder wöchentlichEmpfehlung Nr. 156, Nummer 4Führen täglich oder wöchentlich, stichwortartig, etwa eine DIN-A4-Seite je Woche.
Prüfung durch den AusbilderEmpfehlung Nr. 156, Nummer 7Die Eintragungen werden mindestens monatlich geprüft.
Vorlage zur PrüfungGesetz: § 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiGZulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.

Das Gesetz sagt, dass Sie den Nachweis führen. Wie oft, empfiehlt der BIBB-Hauptausschuss: täglich oder wöchentlich.

Wer entscheidet: Vertrag, Betrieb oder Kammer?

Der Ausbildungsvertrag muss mindestens die Form des Ausbildungsnachweises enthalten, also ob schriftlich oder elektronisch (§ 11 Absatz 1 Satz 2 Nummer 12 BBiG). Einen Rhythmus schreibt das Gesetz dem Vertrag nicht vor. In der Praxis legt der Ausbildungsbetrieb fest, wann Sie schreiben und wann Sie vorlegen. Die Empfehlung rät zu einer Prüfung durch den Ausbilder mindestens monatlich.

Die zuständige Kammer, also IHK oder Handwerkskammer, kann eigene Vorgaben machen oder Vordrucke bereitstellen. Fragen Sie in der ersten Woche den Ausbilder: Schreibe ich täglich oder wöchentlich, bis wann lege ich vor, und wer unterschreibt?

Täglich schreiben: Vor- und Nachteile

Wöchentlich schreiben: Vor- und Nachteile

Möglich ist auch eine Mischform: Sie notieren an jedem Tag ein bis zwei Stichpunkte und schreiben freitags den Wochenbericht daraus.

Beispiel: täglicher Eintrag

Täglich geführt, sieht der Eintrag eines Auszubildenden zum Elektroniker so aus:

DatumTätigkeitStunden
Mo, 12.10.Leitungen für eine Unterverteilung abgelängt, abisoliert und beschriftet8
Di, 13.10.Steckdosenstromkreis nach Schaltplan verdrahtet, Isolationswiderstand gemessen8
Mi, 14.10.Sicherheitsunterweisung zur Arbeit unter Spannung, danach Mitarbeit bei der Prüfung ortsveränderlicher Geräte8

Beispiel: wöchentlicher Eintrag

Wöchentlich geführt, fasst derselbe Auszubildende die Woche in wenigen Zeilen zusammen:

Beide Formen sind gleich gültig, wenn sie vollständig und ehrlich sind. Wählen Sie die, die zu Ihrem Arbeitstag passt, und stimmen Sie sie mit dem Ausbilder ab.

Häufige Fragen

Muss ich jeden Tag ins Berichtsheft schreiben?

Nein, das Gesetz verlangt es nicht. Die Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses lässt täglich oder wöchentlich zu. Ob Ihr Betrieb den täglichen Eintrag verlangt, klärt der Ausbilder.

Wer legt fest, ob ich täglich oder wöchentlich schreibe?

Der Ausbildungsvertrag nennt die Form des Nachweises (§ 11 Absatz 1 Satz 2 Nummer 12 BBiG), nicht den Rhythmus. Den Rhythmus legt in der Praxis der Betrieb fest, meist nach den Vorgaben der zuständigen Kammer. Fragen Sie den Ausbilder und im Zweifel die Kammer.

Darf ich das Berichtsheft auch monatlich schreiben?

Das sieht die Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses nicht vor, sie nennt täglich oder wöchentlich. Monatlich prüfen soll der Ausbilder, nicht schreiben müssen Sie monatlich. Fragen Sie vor einer Umstellung bei Ihrer Kammer nach.

Was ist sinnvoller: täglich oder wöchentlich schreiben?

Das hängt vom Arbeitstag ab. Täglich schreiben Sie kürzer und genauer, wöchentlich fassen Sie zusammen. Viele kombinieren beides: tägliche Stichpunkte, wöchentlicher Bericht.

Kann ich täglich notieren und wöchentlich abgeben?

Ja. Die Empfehlung nennt Führen täglich oder wöchentlich, und der Ausbilder prüft die Eintragungen mindestens monatlich. Wie oft Sie dem Ausbilder vorlegen, legt der Betrieb fest.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

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