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Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?

Ohne Ausbildungsnachweis keine Zulassung: Nach § 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG wird zur Abschlussprüfung zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis schriftlich oder elektronisch vorgelegt hat, im Handwerk gilt § 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO für die Gesellenprüfung. Bewertet wird das Berichtsheft nicht: Die Empfehlung 156 des BIBB-Hauptausschusses sieht vor, dass der Nachweis in den Zwischen- und Abschlussprüfungen nicht bewertet wird.

Stand: 15.10.2026

Voraussetzungen der Zulassung zur Abschlussprüfung

§ 43 Absatz 1 BBiG nennt drei Voraussetzungen. Der Ausbildungsnachweis ist eine davon, die anderen müssen ebenfalls vorliegen.

VorschriftVoraussetzung
§ 43 Absatz 1 Nummer 1 BBiGDie Ausbildungsdauer ist zurückgelegt oder endet nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin.
§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiGAn den vorgeschriebenen Zwischenprüfungen wurde teilgenommen, und der Ausbildungsnachweis ist schriftlich oder elektronisch vorgelegt.
§ 43 Absatz 1 Nummer 3 BBiGDas Berufsausbildungsverhältnis ist im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen, oder es ist aus einem Grund nicht eingetragen, den weder die Auszubildenden noch ihre gesetzlichen Vertreter zu vertreten haben.
§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwOIm Handwerk dieselbe Voraussetzung für die Gesellenprüfung.

Wird das Berichtsheft bewertet?

Nein, nach der Empfehlung. Nummer 11 der Empfehlung 156 des BIBB-Hauptausschusses lautet: Der Ausbildungsnachweis wird im Rahmen der Zwischen- und Abschlussprüfungen nicht bewertet. Eine Note für das Berichtsheft gibt es danach nicht.

Das Gesetz selbst äußert sich zur Bewertung nicht. Es verlangt nur das Vorlegen. Wie die zuständige Kammer die Vorlage prüft, regelt sie selbst.

Das Berichtsheft wird nicht benotet, ohne Vorlage gibt es aber keine Zulassung.

Wann muss das Berichtsheft abgegeben werden?

Das Gesetz nennt keinen Abgabetermin. § 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG verlangt nur, dass der Nachweis vorgelegt wird. Termin und Weg legt die zuständige Kammer fest. Nach dem Gesetz wird der Nachweis „über den Ausbildenden oder die Ausbildende“ vorgelegt.

Fragen Sie deshalb früh bei der Kammer nach dem Abgabetermin und dem Format, möglichst vor der Anmeldung zur Prüfung. Bitten Sie den Ausbilder, die Wochen vorher abzuschließen und zu bestätigen.

Berichtsheft vergessen oder nicht fertig

Fehlt der Nachweis oder sind Wochen offen, fehlt eine Voraussetzung nach § 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG. Gehen Sie so vor:

Gestreckte Abschlussprüfung: Der Nachweis zählt schon zum ersten Teil

Bei einer gestreckten Abschlussprüfung, die in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen stattfindet, wird über die Zulassung jeweils gesondert entschieden (§ 44 Absatz 1 BBiG). Zum ersten Teil wird zugelassen, wer die vorgeschriebene Ausbildungsdauer zurückgelegt hat und die Voraussetzungen des § 43 Absatz 1 Nummer 2 und 3 BBiG erfüllt (§ 44 Absatz 2 BBiG).

Der Ausbildungsnachweis muss also schon für den ersten Prüfungsteil vorliegen. Im Handwerk regelt § 36a Absatz 1 HwO die gesonderte Zulassung bei zwei Prüfungsteilen.

Checkliste vor der Anmeldung zur Prüfung

Häufige Fragen

Wird das Berichtsheft in der Abschlussprüfung bewertet?

Nein, nach der Empfehlung 156 des BIBB-Hauptausschusses, Nummer 11: Der Ausbildungsnachweis wird im Rahmen der Zwischen- und Abschlussprüfungen nicht bewertet. Vorgelegt werden muss er trotzdem.

Wird man ohne Berichtsheft zur Prüfung zugelassen?

Nein. Nach § 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG gehört die Vorlage des Ausbildungsnachweises zu den Zulassungsvoraussetzungen. Im Handwerk gilt § 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO.

Wann muss das Berichtsheft zur Prüfung abgegeben werden?

Das Gesetz nennt keinen Termin. Er wird von der zuständigen Kammer festgelegt. Fragen Sie vor der Anmeldung nach Abgabeweg, Format und Frist.

Muss der Ausbilder das Berichtsheft vor der Prüfung noch einmal bestätigen?

Das Gesetz verlangt nur die Vorlage (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach Nummer 2 der Empfehlung 156 ist ein vom Ausbilder und von den Auszubildenden abgezeichneter Nachweis vorzulegen. Lassen Sie die letzten Wochen daher vor der Abgabe bestätigen.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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