heftwerkAnmeldenRegistrieren

Darf das Berichtsheft während der Arbeitszeit geschrieben werden?

Ja, Sie dürfen das Berichtsheft im Betrieb schreiben. Nach § 14 Absatz 2 Satz 2 BBiG ist Auszubildenden Gelegenheit zu geben, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu führen. Eine Mindestzeit nennt das Gesetz nicht, und es sagt Arbeitsplatz, nicht ausdrücklich Arbeitszeit. Der Betrieb darf das Berichtsheft aber nicht ausschließlich in die Freizeit verlagern.

Stand: 15.10.2026

Was das Gesetz dazu sagt

§ 14 Absatz 2 Satz 2 BBiG lautet: „Den Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu führen.“ Die Pflicht trifft die Ausbildenden. Sie steht neben der Pflicht, Auszubildende zum Führen anzuhalten und den Nachweis regelmäßig durchzusehen (§ 14 Absatz 2 Satz 1 BBiG).

Daraus folgt: Der Betrieb darf das Berichtsheft nicht als reine Hausaufgabe behandeln. Er muss im Ablauf des Arbeitstages Raum dafür lassen.

Was „Gelegenheit am Arbeitsplatz“ heißt und was offen bleibt

Zu den Ausbildungsmitteln zählen nach § 14 Absatz 1 Nummer 3 BBiG insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur. Dass auch Nachweishefte, Formblätter und IT-Programme dazugehören, sagt die Empfehlung 156 des BIBB-Hauptausschusses (Nummer 6), nicht der Gesetzestext.

FrageWas das Gesetz sagt
Wo?Am Arbeitsplatz
Wie viel Zeit?Keine Minutenzahl im Gesetz
An welchem Wochentag?Nicht geregelt, der Betrieb legt es mit Ihnen fest
Mit welchem Gerät?Ausbildungsmittel sind kostenlos zu stellen (§ 14 Absatz 1 Nummer 3 BBiG)
Wer kontrolliert?Die Ausbildenden durch regelmäßiges Durchsehen (§ 14 Absatz 2 Satz 1 BBiG)

Berufsschulzeit und Berichtsheft

Berufsschulunterricht gehört zur Ausbildung: Die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen und der notwendigen Wegezeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsstätte wird auf die Ausbildungszeit angerechnet (§ 15 Absatz 2 BBiG).

Ob im Unterricht am Berichtsheft geschrieben werden darf, regeln die geprüften Vorschriften nicht. Das entscheidet die Schule. Sicher ist: Nach der Empfehlung 156 sind die Themen des Berufsschulunterrichts im Nachweis aufzunehmen. Notieren Sie sie am Berufsschultag, solange sie frisch sind, und tragen Sie sie im Betrieb in die Woche ein.

So vereinbaren Sie feste Zeit im Betrieb

Am einfachsten ist ein fester Termin, der in den Arbeitsablauf passt. Er lässt sich mit dem Ausbilder absprechen und einmal im Kalender eintragen.

ZeitpunktVorteilBeispiel
Freitag, am Ende des ArbeitstagesDie Woche ist abgeschlossenDie letzte halbe Stunde vor Feierabend
Jeden Tag kurz nach der PauseEinträge bleiben stichwortartigFünf Minuten nach dem Mittag
Montag früh für die VorwocheDer Ausbilder sieht die Woche frischZu Beginn der Woche, mit anschließender Freigabe

Wenn der Betrieb keine Zeit gibt

heftwerk lässt sich am Telefon oder am Rechner im Browser bedienen. Wer zwischendurch Zeit hat, trägt die Stunden eines Tages in wenigen Zeilen ein.

Häufige Fragen

Muss man das Berichtsheft in der Freizeit schreiben?

Nein. Eine Pflicht, das Berichtsheft zu Hause zu schreiben, nennt das Gesetz nicht. § 14 Absatz 2 Satz 2 BBiG verpflichtet den Betrieb, Gelegenheit am Arbeitsplatz zu geben. Wer es freiwillig zu Hause ergänzt, kann das tun.

Wie viel Zeit steht Auszubildenden für das Berichtsheft zu?

Das Gesetz nennt keine Minuten oder Stunden. Es verlangt nur, dass Gelegenheit am Arbeitsplatz besteht. Bei einem stichwortartigen Wochenbericht, wie ihn die Empfehlung 156 vorsieht, ist der Aufwand gering.

Darf das Berichtsheft in der Berufsschule geschrieben werden?

Das regeln die Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes nicht. Es entscheidet die Schule. Die Themen des Unterrichts gehören nach der Empfehlung 156 in den Nachweis, Sie können sie in der Schule notieren und im Betrieb eintragen.

Muss der Betrieb ein Heft oder einen Computer für das Berichtsheft stellen?

Der Betrieb muss die erforderlichen Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung stellen (§ 14 Absatz 1 Nummer 3 BBiG). Nach der Empfehlung 156 gehören Nachweishefte, Formblätter und IT-Programme dazu.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

Demo ansehenDem Betrieb zeigen