Zählt die Berufsschule als Arbeitszeit?
Ja, die Berufsschulzeit wird auf die Ausbildungszeit angerechnet, einschließlich der Pausen und der notwendigen Wegezeiten zwischen Berufsschule und Betrieb (§ 15 Absatz 2 BBiG). Ihr Betrieb muss Sie für den Unterricht freistellen (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BBiG). An einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von je mindestens 45 Minuten müssen Sie einmal in der Woche nicht mehr in den Betrieb (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 BBiG).
Stand: 15.10.2026
Freistellung für die Berufsschule: was Ihr Betrieb muss
Ausbildende müssen Auszubildende für den Berufsschulunterricht freistellen (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BBiG). Das gilt für alle Auszubildenden. Für Jugendliche unter 18 gilt zusätzlich das Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 15 Absatz 3 BBiG).
Sie sind umgekehrt verpflichtet, am Unterricht teilzunehmen, für den Sie freigestellt werden (§ 13 Satz 2 Nummer 2 BBiG). Der Betrieb muss Sie zum Besuch der Berufsschule anhalten (§ 14 Absatz 1 Nummer 4 BBiG).
Wann sind Sie freigestellt? Die Regeln im Überblick
Die Regel zum Beginn vor 9 Uhr gilt nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz auch für Volljährige, die noch berufsschulpflichtig sind (§ 9 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 JArbSchG).
| Situation | Was gilt | Fundstelle |
|---|---|---|
| Unterricht beginnt vor 9 Uhr | Der Betrieb darf Sie vorher nicht beschäftigen | § 15 Absatz 1 Satz 1 BBiG |
| Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von je mindestens 45 Minuten | Freistellung, einmal in der Woche | § 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 BBiG |
| Blockwoche mit mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen | Freistellung für die ganze Woche | § 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 BBiG |
| Prüfungen und Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte | Freistellung, soweit öffentlich-rechtlich oder vertraglich vorgeschrieben | § 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG |
| Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung | Freistellung | § 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 BBiG |
Wird die Berufsschule als Arbeitszeit angerechnet?
Auf die Ausbildungszeit werden angerechnet: die Berufsschulunterrichtszeit einschließlich der Pausen und der notwendigen Wegezeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsstätte, ebenso Berufsschultage und Berufsschulwochen mit der durchschnittlichen täglichen beziehungsweise wöchentlichen Ausbildungszeit (§ 15 Absatz 2 BBiG).
Beispiel: Ihre vereinbarte tägliche Ausbildungszeit beträgt im Schnitt acht Stunden. Sie haben einen Berufsschultag mit sechs Unterrichtsstunden. An diesem Tag sind Sie freigestellt, und der Tag zählt mit der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit. Ihre Vergütung läuft weiter (§ 19 Absatz 1 Nummer 1 BBiG).
Für Jugendliche darf durch den Besuch der Berufsschule kein Entgeltausfall eintreten (§ 9 Absatz 3 JArbSchG).
Berufsschulzeit ist Ausbildungszeit. Sie wird bezahlt, und sie darf nicht nachgearbeitet werden müssen, soweit das Gesetz die Freistellung vorsieht.
Muss ich nach der Berufsschule in den Betrieb?
Das hängt vom Schultag ab. An dem einen Berufsschultag der Woche mit mehr als fünf Unterrichtsstunden müssen Sie nach dem Unterricht nicht zurück in den Betrieb (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 BBiG). Für Jugendliche steht dieselbe Regel in § 9 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 JArbSchG.
Die Freistellung gilt nur einmal in der Woche. Hat Ihre Klasse an einem zweiten Tag Unterricht, sieht das Gesetz dafür keine ganztägige Freistellung vor. Unterricht, Pausen und Wegezeiten werden angerechnet. Ob Sie danach noch im Betrieb eingesetzt werden, hängt davon ab, wie viel Ausbildungszeit an dem Tag übrig bleibt. Fragen Sie im Zweifel die Ausbildungsberatung Ihrer Kammer.
Bei einem Berufsschultag mit höchstens fünf Unterrichtsstunden ist keine ganztägige Freistellung vorgesehen. Gehen Sie dann nach der Schule in den Betrieb, wenn die Ausbildungszeit es zulässt, und planen Sie den Weg mit ein.
Blockunterricht
In Berufsschulwochen mit planmäßigem Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen sind Sie für die gesamte Woche freigestellt (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 BBiG). Die Woche wird mit der durchschnittlichen wöchentlichen Ausbildungszeit angerechnet (§ 15 Absatz 2 BBiG).
Zusätzliche betriebliche Ausbildungsveranstaltungen sind in solchen Wochen bis zu zwei Stunden wöchentlich zulässig (§ 15 Absatz 1 Satz 3 BBiG, für Jugendliche § 9 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 JArbSchG).
Berufsschule im Berichtsheft
Tragen Sie Berufsschultage im Berichtsheft ein. Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses sind die Themen des Berufsschulunterrichts aufzunehmen. Das ist eine Empfehlung, keine Vorgabe des Gesetzes.
In heftwerk tragen Sie die Woche nach Tagen und Stunden ein. Der Berufsschultag steht dort wie jeder andere Tag, mit seinen Stunden.
Häufige Fragen
Wird die Berufsschule als Arbeitszeit angerechnet?
Ja. Berufsschulunterricht einschließlich Pausen und notwendiger Wegezeiten zwischen Berufsschule und Betrieb wird auf die Ausbildungszeit angerechnet (§ 15 Absatz 2 BBiG).
Muss ich nach der Berufsschule noch in den Betrieb?
An einem Berufsschultag der Woche mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von je 45 Minuten nicht (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 BBiG). Für weitere Schultage gibt es keine ganztägige Freistellung, hier hängt es von der verbleibenden Ausbildungszeit ab.
Muss ich vor einer Berufsschule, die um 8 Uhr beginnt, arbeiten?
Nein. Vor Unterricht, der vor 9 Uhr beginnt, darf der Betrieb Sie nicht beschäftigen (§ 15 Absatz 1 Satz 1 BBiG).
Werde ich für die Berufsschule bezahlt?
Ja. Die Vergütung ist auch für die Zeit der Freistellung nach § 15 BBiG zu zahlen (§ 19 Absatz 1 Nummer 1 BBiG).
Bin ich vor der Prüfung freigestellt?
Ja, für Prüfungen außerhalb der Ausbildungsstätte (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG) und am Arbeitstag vor der schriftlichen Abschlussprüfung (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 BBiG).
Quellen
- § 15 BBiG: Freistellung, abgerufen am 15.10.2026
- § 9 JArbSchG: Berufsschule, abgerufen am 15.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
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