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Zählt die Berufsschule als Arbeitszeit?

Ja, die Berufsschulzeit wird auf die Ausbildungszeit angerechnet, einschließlich der Pausen und der notwendigen Wegezeiten zwischen Berufsschule und Betrieb (§ 15 Absatz 2 BBiG). Ihr Betrieb muss Sie für den Unterricht freistellen (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BBiG). An einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von je mindestens 45 Minuten müssen Sie einmal in der Woche nicht mehr in den Betrieb (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 BBiG).

Stand: 15.10.2026

Freistellung für die Berufsschule: was Ihr Betrieb muss

Ausbildende müssen Auszubildende für den Berufsschulunterricht freistellen (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BBiG). Das gilt für alle Auszubildenden. Für Jugendliche unter 18 gilt zusätzlich das Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 15 Absatz 3 BBiG).

Sie sind umgekehrt verpflichtet, am Unterricht teilzunehmen, für den Sie freigestellt werden (§ 13 Satz 2 Nummer 2 BBiG). Der Betrieb muss Sie zum Besuch der Berufsschule anhalten (§ 14 Absatz 1 Nummer 4 BBiG).

Wann sind Sie freigestellt? Die Regeln im Überblick

Die Regel zum Beginn vor 9 Uhr gilt nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz auch für Volljährige, die noch berufsschulpflichtig sind (§ 9 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 JArbSchG).

SituationWas giltFundstelle
Unterricht beginnt vor 9 UhrDer Betrieb darf Sie vorher nicht beschäftigen§ 15 Absatz 1 Satz 1 BBiG
Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von je mindestens 45 MinutenFreistellung, einmal in der Woche§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 BBiG
Blockwoche mit mindestens 25 Stunden an mindestens fünf TagenFreistellung für die ganze Woche§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 BBiG
Prüfungen und Maßnahmen außerhalb der AusbildungsstätteFreistellung, soweit öffentlich-rechtlich oder vertraglich vorgeschrieben§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG
Tag vor der schriftlichen AbschlussprüfungFreistellung§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 BBiG

Wird die Berufsschule als Arbeitszeit angerechnet?

Auf die Ausbildungszeit werden angerechnet: die Berufsschulunterrichtszeit einschließlich der Pausen und der notwendigen Wegezeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsstätte, ebenso Berufsschultage und Berufsschulwochen mit der durchschnittlichen täglichen beziehungsweise wöchentlichen Ausbildungszeit (§ 15 Absatz 2 BBiG).

Beispiel: Ihre vereinbarte tägliche Ausbildungszeit beträgt im Schnitt acht Stunden. Sie haben einen Berufsschultag mit sechs Unterrichtsstunden. An diesem Tag sind Sie freigestellt, und der Tag zählt mit der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit. Ihre Vergütung läuft weiter (§ 19 Absatz 1 Nummer 1 BBiG).

Für Jugendliche darf durch den Besuch der Berufsschule kein Entgeltausfall eintreten (§ 9 Absatz 3 JArbSchG).

Berufsschulzeit ist Ausbildungszeit. Sie wird bezahlt, und sie darf nicht nachgearbeitet werden müssen, soweit das Gesetz die Freistellung vorsieht.

Muss ich nach der Berufsschule in den Betrieb?

Das hängt vom Schultag ab. An dem einen Berufsschultag der Woche mit mehr als fünf Unterrichtsstunden müssen Sie nach dem Unterricht nicht zurück in den Betrieb (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 BBiG). Für Jugendliche steht dieselbe Regel in § 9 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 JArbSchG.

Die Freistellung gilt nur einmal in der Woche. Hat Ihre Klasse an einem zweiten Tag Unterricht, sieht das Gesetz dafür keine ganztägige Freistellung vor. Unterricht, Pausen und Wegezeiten werden angerechnet. Ob Sie danach noch im Betrieb eingesetzt werden, hängt davon ab, wie viel Ausbildungszeit an dem Tag übrig bleibt. Fragen Sie im Zweifel die Ausbildungsberatung Ihrer Kammer.

Bei einem Berufsschultag mit höchstens fünf Unterrichtsstunden ist keine ganztägige Freistellung vorgesehen. Gehen Sie dann nach der Schule in den Betrieb, wenn die Ausbildungszeit es zulässt, und planen Sie den Weg mit ein.

Blockunterricht

In Berufsschulwochen mit planmäßigem Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen sind Sie für die gesamte Woche freigestellt (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 BBiG). Die Woche wird mit der durchschnittlichen wöchentlichen Ausbildungszeit angerechnet (§ 15 Absatz 2 BBiG).

Zusätzliche betriebliche Ausbildungsveranstaltungen sind in solchen Wochen bis zu zwei Stunden wöchentlich zulässig (§ 15 Absatz 1 Satz 3 BBiG, für Jugendliche § 9 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 JArbSchG).

Berufsschule im Berichtsheft

Tragen Sie Berufsschultage im Berichtsheft ein. Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses sind die Themen des Berufsschulunterrichts aufzunehmen. Das ist eine Empfehlung, keine Vorgabe des Gesetzes.

In heftwerk tragen Sie die Woche nach Tagen und Stunden ein. Der Berufsschultag steht dort wie jeder andere Tag, mit seinen Stunden.

Häufige Fragen

Wird die Berufsschule als Arbeitszeit angerechnet?

Ja. Berufsschulunterricht einschließlich Pausen und notwendiger Wegezeiten zwischen Berufsschule und Betrieb wird auf die Ausbildungszeit angerechnet (§ 15 Absatz 2 BBiG).

Muss ich nach der Berufsschule noch in den Betrieb?

An einem Berufsschultag der Woche mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von je 45 Minuten nicht (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 BBiG). Für weitere Schultage gibt es keine ganztägige Freistellung, hier hängt es von der verbleibenden Ausbildungszeit ab.

Muss ich vor einer Berufsschule, die um 8 Uhr beginnt, arbeiten?

Nein. Vor Unterricht, der vor 9 Uhr beginnt, darf der Betrieb Sie nicht beschäftigen (§ 15 Absatz 1 Satz 1 BBiG).

Werde ich für die Berufsschule bezahlt?

Ja. Die Vergütung ist auch für die Zeit der Freistellung nach § 15 BBiG zu zahlen (§ 19 Absatz 1 Nummer 1 BBiG).

Bin ich vor der Prüfung freigestellt?

Ja, für Prüfungen außerhalb der Ausbildungsstätte (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG) und am Arbeitstag vor der schriftlichen Abschlussprüfung (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 BBiG).

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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