Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung 2026 und 2027?
Die Mindestausbildungsvergütung beträgt für Ausbildungen, die 2026 beginnen, 724 Euro im ersten, 854 Euro im zweiten, 977 Euro im dritten und 1.014 Euro im vierten Ausbildungsjahr im Monat. Beginnt die Ausbildung 2027, sind es 764, 902, 1.031 und 1.070 Euro. Betriebe ohne Tarifbindung dürfen diese Beträge nicht unterschreiten (§ 17 Absatz 2 Satz 1 BBiG). Tarifverträge können niedriger liegen (§ 17 Absatz 3 Satz 1 BBiG). Die Vergütung steigt mit fortschreitender Ausbildung mindestens jährlich an (§ 17 Absatz 1 BBiG).
Stand: 15.10.2026
Mindestausbildungsvergütung 2026 und 2027: die Beträge
Die Beträge ergeben sich aus den Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt. Maßgeblich ist das Jahr, in dem Ihre Ausbildung beginnt. Der Betrag gilt dann für die gesamte Ausbildung: Wer 2026 beginnt, bekommt im zweiten Jahr mindestens 854 Euro, nicht 902 Euro.
| Ausbildungsjahr | Beginn 2026 | Beginn 2027 |
|---|---|---|
| 1. Ausbildungsjahr | 724 Euro | 764 Euro |
| 2. Ausbildungsjahr | 854 Euro | 902 Euro |
| 3. Ausbildungsjahr | 977 Euro | 1.031 Euro |
| 4. Ausbildungsjahr | 1.014 Euro | 1.070 Euro |
Die Mindestvergütung gilt nach dem Jahr des Ausbildungsbeginns, nicht nach dem Kalenderjahr, in dem Sie das Geld bekommen.
So wird die Mindestvergütung berechnet
Der Betrag für das erste Ausbildungsjahr wird zum 1. Januar jedes Jahres fortgeschrieben (§ 17 Absatz 2 Satz 2 BBiG). Das zuständige Bundesministerium macht den Betrag spätestens bis zum 1. November für das folgende Kalenderjahr im Bundesgesetzblatt bekannt (§ 17 Absatz 2 Satz 5 BBiG). Für das zweite bis vierte Jahr gelten Aufschläge von 18, 35 und 40 Prozent auf den Betrag des ersten Jahres.
Beispiel 2026: 724 Euro im ersten Jahr, plus 18 Prozent ergibt 854 Euro im zweiten Jahr.
Tarifvertrag geht vor
Eine tarifvertragliche Vergütungsregelung ist auch dann angemessen, wenn sie die Mindestvergütung unterschreitet. Voraussetzung ist, dass sie für den Ausbildenden nach dem Tarifvertragsgesetz gilt (§ 17 Absatz 3 Satz 1 BBiG). Der Betrieb muss also selbst tarifgebunden sein.
Ohne Tarifbindung gilt zusätzlich eine zweite Grenze: Die Vergütung ist in der Regel nicht angemessen, wenn sie die Vergütung in einem einschlägigen, nicht bindenden Tarifvertrag um mehr als 20 Prozent unterschreitet (§ 17 Absatz 4 BBiG).
- Tarifgebunden: Der Tarifvertrag gilt, auch wenn er unter der Mindestvergütung liegt.
- Nicht tarifgebunden: Mindestvergütung und die 20-Prozent-Grenze zu einem einschlägigen Tarifvertrag.
Die Vergütung steigt mit jedem Ausbildungsjahr
Ausbildende müssen eine angemessene Vergütung gewähren. Sie steigt mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, an (§ 17 Absatz 1 BBiG). Wie hoch sie im Einzelnen ist, steht in Ihrem Ausbildungsvertrag (§ 11 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 BBiG).
Sachleistungen, etwa Unterkunft oder Verpflegung, können in Höhe der Sachbezugswerte angerechnet werden, aber nicht über 75 Prozent der Bruttovergütung hinaus (§ 17 Absatz 6 BBiG).
Überstunden und Berufsschule
Eine Beschäftigung über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinaus ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen (§ 17 Absatz 7 BBiG). Der Vertrag nennt die Regelung (§ 11 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 BBiG).
Die Vergütung wird auch für die Zeit der Freistellung nach § 15 BBiG gezahlt, also für Berufsschule und Prüfungen (§ 19 Absatz 1 Nummer 1 BBiG). Für Jugendliche darf durch den Berufsschulbesuch kein Entgeltausfall eintreten (§ 9 Absatz 3 JArbSchG).
Fortzahlung bei Krankheit und Ausfall
Die Vergütung ist bis zur Dauer von sechs Wochen weiterzuzahlen, wenn die Ausbildung ausfällt oder Auszubildende aus einem sonstigen, in ihrer Person liegenden Grund unverschuldet verhindert sind (§ 19 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Bei Krankheit richtet sich die Fortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz, ebenfalls bis zur Dauer von sechs Wochen.
Fehlzeiten tragen Sie im Berichtsheft als Abwesenheit ein, ohne Diagnose.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Mindestausbildungsvergütung 2026?
Für Ausbildungen, die 2026 beginnen, beträgt sie 724 Euro im ersten, 854 Euro im zweiten, 977 Euro im dritten und 1.014 Euro im vierten Ausbildungsjahr im Monat. So steht es in der Bekanntmachung vom 7. Oktober 2025.
Wie hoch ist die Mindestausbildungsvergütung 2027?
Für Ausbildungen, die 2027 beginnen, sind es 764 Euro im ersten, 902 Euro im zweiten, 1.031 Euro im dritten und 1.070 Euro im vierten Ausbildungsjahr. Die Bekanntmachung stammt vom 30. September 2026.
Gilt die Mindestvergütung auch, wenn ein Tarifvertrag weniger zahlt?
Nein. Ist der Betrieb an den Tarifvertrag gebunden, gilt dessen Vergütung auch dann, wenn sie unter der Mindestvergütung liegt (§ 17 Absatz 3 Satz 1 BBiG).
Muss die Ausbildungsvergütung jedes Jahr steigen?
Ja. Die Vergütung steigt mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich (§ 17 Absatz 1 BBiG).
Wird die Berufsschulzeit bezahlt?
Ja. Die Vergütung ist auch für die Zeit der Freistellung nach § 15 BBiG zu zahlen (§ 19 Absatz 1 Nummer 1 BBiG).
Quellen
- § 17 BBiG: Vergütungsanspruch, abgerufen am 15.10.2026
- § 19 BBiG: Fortzahlung der Vergütung, abgerufen am 15.10.2026
- Bekanntmachung Mindestvergütung 2026 (BGBl. 2025 I Nr. 235), abgerufen am 15.10.2026
- Bekanntmachung Mindestvergütung 2027 (BGBl. 2026 I Nr. 287), abgerufen am 15.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
Demo ansehenDem Betrieb zeigen