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Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung 2026 und 2027?

Die Mindestausbildungsvergütung beträgt für Ausbildungen, die 2026 beginnen, 724 Euro im ersten, 854 Euro im zweiten, 977 Euro im dritten und 1.014 Euro im vierten Ausbildungsjahr im Monat. Beginnt die Ausbildung 2027, sind es 764, 902, 1.031 und 1.070 Euro. Betriebe ohne Tarifbindung dürfen diese Beträge nicht unterschreiten (§ 17 Absatz 2 Satz 1 BBiG). Tarifverträge können niedriger liegen (§ 17 Absatz 3 Satz 1 BBiG). Die Vergütung steigt mit fortschreitender Ausbildung mindestens jährlich an (§ 17 Absatz 1 BBiG).

Stand: 15.10.2026

Mindestausbildungsvergütung 2026 und 2027: die Beträge

Die Beträge ergeben sich aus den Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt. Maßgeblich ist das Jahr, in dem Ihre Ausbildung beginnt. Der Betrag gilt dann für die gesamte Ausbildung: Wer 2026 beginnt, bekommt im zweiten Jahr mindestens 854 Euro, nicht 902 Euro.

Monatliche Mindestausbildungsvergütung nach Ausbildungsbeginn
AusbildungsjahrBeginn 2026Beginn 2027
1. Ausbildungsjahr724 Euro764 Euro
2. Ausbildungsjahr854 Euro902 Euro
3. Ausbildungsjahr977 Euro1.031 Euro
4. Ausbildungsjahr1.014 Euro1.070 Euro

Die Mindestvergütung gilt nach dem Jahr des Ausbildungsbeginns, nicht nach dem Kalenderjahr, in dem Sie das Geld bekommen.

So wird die Mindestvergütung berechnet

Der Betrag für das erste Ausbildungsjahr wird zum 1. Januar jedes Jahres fortgeschrieben (§ 17 Absatz 2 Satz 2 BBiG). Das zuständige Bundesministerium macht den Betrag spätestens bis zum 1. November für das folgende Kalenderjahr im Bundesgesetzblatt bekannt (§ 17 Absatz 2 Satz 5 BBiG). Für das zweite bis vierte Jahr gelten Aufschläge von 18, 35 und 40 Prozent auf den Betrag des ersten Jahres.

Beispiel 2026: 724 Euro im ersten Jahr, plus 18 Prozent ergibt 854 Euro im zweiten Jahr.

Tarifvertrag geht vor

Eine tarifvertragliche Vergütungsregelung ist auch dann angemessen, wenn sie die Mindestvergütung unterschreitet. Voraussetzung ist, dass sie für den Ausbildenden nach dem Tarifvertragsgesetz gilt (§ 17 Absatz 3 Satz 1 BBiG). Der Betrieb muss also selbst tarifgebunden sein.

Ohne Tarifbindung gilt zusätzlich eine zweite Grenze: Die Vergütung ist in der Regel nicht angemessen, wenn sie die Vergütung in einem einschlägigen, nicht bindenden Tarifvertrag um mehr als 20 Prozent unterschreitet (§ 17 Absatz 4 BBiG).

Die Vergütung steigt mit jedem Ausbildungsjahr

Ausbildende müssen eine angemessene Vergütung gewähren. Sie steigt mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, an (§ 17 Absatz 1 BBiG). Wie hoch sie im Einzelnen ist, steht in Ihrem Ausbildungsvertrag (§ 11 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 BBiG).

Sachleistungen, etwa Unterkunft oder Verpflegung, können in Höhe der Sachbezugswerte angerechnet werden, aber nicht über 75 Prozent der Bruttovergütung hinaus (§ 17 Absatz 6 BBiG).

Überstunden und Berufsschule

Eine Beschäftigung über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinaus ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen (§ 17 Absatz 7 BBiG). Der Vertrag nennt die Regelung (§ 11 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 BBiG).

Die Vergütung wird auch für die Zeit der Freistellung nach § 15 BBiG gezahlt, also für Berufsschule und Prüfungen (§ 19 Absatz 1 Nummer 1 BBiG). Für Jugendliche darf durch den Berufsschulbesuch kein Entgeltausfall eintreten (§ 9 Absatz 3 JArbSchG).

Fortzahlung bei Krankheit und Ausfall

Die Vergütung ist bis zur Dauer von sechs Wochen weiterzuzahlen, wenn die Ausbildung ausfällt oder Auszubildende aus einem sonstigen, in ihrer Person liegenden Grund unverschuldet verhindert sind (§ 19 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Bei Krankheit richtet sich die Fortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz, ebenfalls bis zur Dauer von sechs Wochen.

Fehlzeiten tragen Sie im Berichtsheft als Abwesenheit ein, ohne Diagnose.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Mindestausbildungsvergütung 2026?

Für Ausbildungen, die 2026 beginnen, beträgt sie 724 Euro im ersten, 854 Euro im zweiten, 977 Euro im dritten und 1.014 Euro im vierten Ausbildungsjahr im Monat. So steht es in der Bekanntmachung vom 7. Oktober 2025.

Wie hoch ist die Mindestausbildungsvergütung 2027?

Für Ausbildungen, die 2027 beginnen, sind es 764 Euro im ersten, 902 Euro im zweiten, 1.031 Euro im dritten und 1.070 Euro im vierten Ausbildungsjahr. Die Bekanntmachung stammt vom 30. September 2026.

Gilt die Mindestvergütung auch, wenn ein Tarifvertrag weniger zahlt?

Nein. Ist der Betrieb an den Tarifvertrag gebunden, gilt dessen Vergütung auch dann, wenn sie unter der Mindestvergütung liegt (§ 17 Absatz 3 Satz 1 BBiG).

Muss die Ausbildungsvergütung jedes Jahr steigen?

Ja. Die Vergütung steigt mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich (§ 17 Absatz 1 BBiG).

Wird die Berufsschulzeit bezahlt?

Ja. Die Vergütung ist auch für die Zeit der Freistellung nach § 15 BBiG zu zahlen (§ 19 Absatz 1 Nummer 1 BBiG).

Quellen

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