Digitales Berichtsheft kostenlos: was Auszubildende erwarten können
Auszubildende müssen für ihr Berichtsheft nichts bezahlen, wenn der Betrieb das Verfahren vorgibt: Ausbildungsmittel stellt der Betrieb kostenlos zur Verfügung (§ 14 Absatz 1 Nummer 3 BBiG). Kostenlose Berichtsheft-Apps gibt es zusätzlich, sie können aber eingeschränkt sein, etwa beim Export oder ohne Freigabe durch den Ausbilder. Ohne jede Gebühr kommen Sie außerdem mit einer Vorlage zum Ausdrucken aus.
Stand: 15.10.2026
Wer zahlt was: Betrieb, Kammer, Auszubildende
Für das digitale Berichtsheft gibt es drei mögliche Kostenträger. Welcher in Ihrem Fall zahlt, hängt davon ab, wer das Verfahren auswählt.
| Wer | Was gilt | Grundlage |
|---|---|---|
| Ausbildungsbetrieb | Der Betrieb stellt Auszubildenden die erforderlichen Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung. Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zählen dazu Nachweishefte, Formblätter und IT-Programme. | § 14 Absatz 1 Nummer 3 BBiG, Empfehlung Nr. 156 |
| Kammer | Ob Ihre Kammer ein Verfahren bereitstellt oder Kosten übernimmt, erfahren Sie bei der zuständigen Kammer. | Praxis der Kammer |
| Auszubildende | Gibt der Betrieb ein Verfahren vor, zahlen Sie nichts. Wählen Sie von sich aus eine App, tragen Sie anfallende Kosten selbst. | Entscheidung im Einzelfall |
Kostenlos ist für Sie vor allem das Verfahren, das der Betrieb vorgibt: Er stellt es, er bezahlt es.
Was kostenlose Berichtsheft-Apps leisten
Kostenlose Berichtsheft-Apps und kostenlose Online-Angebote helfen beim Schreiben. Wo sie enden, unterscheidet sich von Angebot zu Angebot. Diese Punkte sollten Sie vor dem Einsatz prüfen.
- Eintragen und Speichern: In der Regel möglich, oft mit Konto.
- PDF-Export: Manchmal erst nach Registrierung oder gegen Aufpreis.
- Freigabe durch den Ausbilder: Nicht jedes Angebot sieht sie vor. Ohne sie bestätigt niemand Ihre Woche online.
- Testphase: Manche Angebote sind nur für einen Zeitraum kostenlos.
- Werbung und Daten: Fragen Sie, was mit Ihren Einträgen geschieht und wo sie gespeichert sind.
- Betriebszugang: Ihr Betrieb hat in der Regel keinen Vertrag mit dem Anbieter, auch keinen zur Auftragsverarbeitung.
Eine eigene App wählen: erst den Ausbilder fragen
Auszubildende führen einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Die Form halten Betrieb und Auszubildende im Ausbildungsvertrag fest (§ 11 Absatz 1 Satz 2 Nummer 12 BBiG). Eine App, die der Betrieb nicht kennt, kann deshalb zum Problem werden.
Der Ausbilder muss den Nachweis regelmäßig durchsehen (§ 14 Absatz 2 Satz 1 BBiG), und zur Abschlussprüfung wird der Nachweis über den Ausbildenden vorgelegt (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Im Handwerk gilt für die Gesellenprüfung dasselbe (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Klären Sie vorher mit Ihrem Ausbilder, ob er Ihre App akzeptiert und wie er Ihre Wochen sieht.
Vorlagen: der Weg ohne Kosten
Ohne App geht es mit einer Vorlage: ausdrucken, ausfüllen, vom Ausbilder abzeichnen lassen. Das Gesetz lässt den schriftlichen Nachweis ausdrücklich zu (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Eine Vorlage kostet nichts, Sie brauchen nur Papier und einen Drucker. Der Betrieb muss Ihnen Gelegenheit geben, den Nachweis am Arbeitsplatz zu führen (§ 14 Absatz 2 Satz 2 BBiG).
| Weg | Kosten für Sie | Freigabe durch den Ausbilder | Aufwand |
|---|---|---|---|
| Verfahren des Betriebs | Keine | Ja, im Verfahren | Gering |
| Portal oder App der Kammer | Keine, wo die Kammer es stellt | Je nach Angebot | Gering |
| Kostenlose App | Keine Gebühr, teils eingeschränkt | Nicht immer vorgesehen | Mittel |
| Vorlage auf Papier | Keine | Durch Unterschrift | Höher, Abgabe in der Mappe |
So fragen Sie im Betrieb nach
Fragen Sie Ihren Ausbilder, bevor Sie selbst nach einem Angebot suchen. Diese Punkte klären Sie in einem Gespräch.
- Welche Form steht im Ausbildungsvertrag: Papier oder elektronisch?
- Gibt es im Betrieb ein Verfahren, das alle Auszubildenden nutzen?
- Trägt der Betrieb oder die Kammer die Kosten?
- Wann und wo dürfen Sie das Berichtsheft schreiben?
- Wer gibt Ihre Wochen frei, und wer vertritt ihn?
Kostenlos digital mit heftwerk
Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Vertrag schließt der Ausbildungsbetrieb. Sie tragen Ihre Woche nach Tagen und Stunden ein, am Telefon oder am Rechner im Browser. Der zuständige Ausbilder gibt die Woche frei oder gibt sie mit Kommentar zurück.
Ob Ihr Betrieb heftwerk nutzt, erfahren Sie bei Ihrem Ausbilder. Die Apps für Android und iPhone folgen.
Häufige Fragen
Gibt es ein kostenloses digitales Berichtsheft?
Ja, es gibt kostenlose Angebote: Verfahren, die der Betrieb bezahlt, und Apps ohne Gebühr. Letztere können eingeschränkt sein, etwa beim Export oder bei der Freigabe durch den Ausbilder. Maßgeblich ist, was Ihr Betrieb vorgibt.
Muss ich für die Berichtsheft-App selbst zahlen?
Nein, wenn der Betrieb das Verfahren vorgibt. Ausbildungsmittel stellt der Betrieb kostenlos zur Verfügung (§ 14 Absatz 1 Nummer 3 BBiG). Wählen Sie dagegen auf eigene Initiative eine kostenpflichtige App, tragen Sie die Kosten selbst.
Reicht eine kostenlose Berichtsheft-App für die Prüfung?
Das hängt davon ab, ob Ihr Betrieb sie akzeptiert. Der Nachweis wird zur Abschlussprüfung über den Ausbildenden vorgelegt (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG), und der Ausbilder muss ihn regelmäßig durchsehen. Sprechen Sie die App vorher mit Ihrem Ausbilder ab.
Darf ich das Berichtsheft einfach auf Papier schreiben?
Ja, das Gesetz lässt den schriftlichen Ausbildungsnachweis zu (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Welche Form gilt, steht im Ausbildungsvertrag. Eine Vorlage zum Ausdrucken kostet nichts.
Quellen
- Berufsbildungsgesetz: Pflichten der Ausbildenden, abgerufen am 15.10.2026
- Berufsbildungsgesetz: Pflichten der Auszubildenden, abgerufen am 15.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 15.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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