Berichtsheft als Medizinische Fachangestellte: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft der Medizinischen Fachangestellten gehören die Tätigkeiten der Woche in der Praxis und die Themen der Berufsschule: Patientenaufnahme und Terminplanung, Hygiene, Assistenz bei Untersuchungen und Behandlungen, Labor, Dokumentation und Abrechnung. Namen von Patienten stehen nicht darin. Die Beispielwochen unten zeigen, wie solche Einträge in Stichworten aussehen.
Stand: 15.10.2026
Was ins Berichtsheft der Medizinischen Fachangestellten gehört
Die Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten oder zum Medizinischen Fachangestellten dauert drei Jahre. Die Ausbildungsverordnung nennt als Gegenstand der Ausbildung mindestens diese Bereiche:
- Ausbildungsbetrieb: Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Stellung der Praxis im Gesundheitswesen, Umweltschutz
- Gesundheitsschutz und Hygiene: Arbeitssicherheit, Praxishygiene, Schutz vor Infektionskrankheiten
- Kommunikation, Patientenbetreuung und Beratung
- Betriebsorganisation und Qualitätsmanagement: Abläufe, Zeitmanagement, Teamarbeit
- Verwaltung und Abrechnung: Materialbeschaffung, Abrechnungswesen
- Information und Dokumentation: Praxissoftware, Datenschutz und Datensicherheit
- Diagnostik und Therapie unter ärztlicher Anleitung und Aufsicht: Assistenz, Umgang mit Arzneimitteln, Impfstoffen sowie Heil- und Hilfsmitteln
- Prävention und Rehabilitation sowie das Handeln bei Not- und Zwischenfällen
Tragen Sie ein, was Sie getan oder gelernt haben, nicht den Namen der Person, bei der Sie es getan haben.
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Sie zeigen den Ton: stichwortartig, konkret, aus Ihrer Sicht.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Anmeldung besetzt, Patienten empfangen und Daten aufgenommen, Termine eingetragen, Blutdruck und Puls gemessen und dokumentiert | 8 |
| Dienstag | Instrumente gereinigt, desinfiziert und zur Sterilisation verpackt, Flächen nach Hygieneplan desinfiziert, Behandlungsräume vorbereitet | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Unterricht nach Stundenplan, zum Beispiel Hygiene und Kommunikation | 7 |
| Donnerstag | Blutentnahme vorbereitet und beim Ablauf zugesehen, Urinteststreifen abgelesen, Befunde in die Akte einsortiert | 8 |
| Freitag | Rezepte und Überweisungen nach Anweisung vorbereitet, Material im Lager aufgefüllt, Bestellung mit der Kollegin besprochen | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
Später übernehmen Sie mehr Abläufe selbst. Der Eintrag sagt, was Sie eigenständig erledigt haben und wo Sie angeleitet wurden.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Sprechstunde mitorganisiert, EKG geschrieben und zur Beurteilung vorgelegt, Patientin zum Ablauf der Untersuchung beraten | 8 |
| Dienstag | Impfungen vorbereitet, Impfstoffe gelagert, Kühlschranktemperatur dokumentiert, Impfeinträge geführt | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Abrechnungswesen und Prüfungsvorbereitung | 7 |
| Donnerstag | Leistungen des Quartals zur Abrechnung vorbereitet, Ziffern geprüft, Rückfragen geklärt | 8 |
| Freitag | Notfallkoffer auf Vollständigkeit geprüft, Notfallübung im Team, Laborproben für den Abholdienst bereitgestellt | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft der Medizinischen Fachangestellten
In der Berufsschule lernen Sie die Theorie zu den Tätigkeiten in der Praxis. Tragen Sie je Schultag Fach und Thema ein, etwa „Anatomie: Herz und Kreislauf“ oder „Hygiene: Aufbereitung von Medizinprodukten“. Die Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses rät, die Themen des Berufsschulunterrichts aufzunehmen. Welche Lernfelder der Rahmenlehrplan vorgibt, entnehmen Sie dem Lehrplan Ihrer Schule.
Formulierungen für das Berichtsheft in der Arztpraxis
| Statt | Besser |
|---|---|
| Blut abgenommen | Blutentnahme vorbereitet, Material bereitgelegt und beim Ablauf assistiert |
| Patienten betreut | Patienten bei der Anmeldung aufgenommen, Wartezeit erklärt, Fragen zum Ablauf beantwortet |
| Hygiene gemacht | Instrumente nach Hygieneplan gereinigt, desinfiziert und verpackt |
| Büroarbeit | Termine vergeben, Dokumentation ergänzt und Befunde eingeordnet |
| Mit der Ärztin mitgelaufen | Bei Untersuchungen assistiert und die Dokumentation in der Akte nachvollzogen |
Schweigepflicht und zuständige Kammer
Als Medizinische Fachangestellte unterliegen Sie der Schweigepflicht. Schreiben Sie keine Namen, Geburtsdaten oder Krankheitsangaben von Patienten ins Berichtsheft. „Patient zur Blutentnahme vorbereitet“ genügt. Das Heft liest Ihr Ausbilder, und es wird zur Zulassung zur Prüfung vorgelegt.
Zuständige Stelle für die Ausbildung ist die Ärztekammer. Ob sie ein eigenes Formular vorgibt, regelt jede Kammer selbst; maßgeblich ist Ihre zuständige Kammer.
Prüfung und Berichtsheft
Die Ausbildungsverordnung sieht eine Zwischenprüfung und eine Abschlussprüfung vor. Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen und einen Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Dass Sie den Nachweis führen müssen, steht in § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG. Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird er in den Prüfungen nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele
- Formulierungen fürs Berichtsheft
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1: Was gilt in meinem Beruf?
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten (MedFAngAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Positionen des Rahmenplans36 Positionen
1 Der Ausbildungsbetrieb
1.1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, gegenseitige Rechte und Pflichten, Dauer und Beendigung erklären
- b)Inhalte der Ausbildungsordnung und den betrieblichen Ausbildungsplan erläutern
- c)die im Ausbildungsbetrieb geltenden Regelungen über Arbeitszeit, Vollmachten und Weisungsbefugnisse beachten
- d)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge und arbeitsrechtlichen Vorschriften beschreiben
- e)wesentliche Inhalte des Arbeitsvertrages erläutern
- f)lebensbegleitendes Lernen als Voraussetzung für berufliche und persönliche Entwicklung nutzen und berufsbezogene Fortbildungsmöglichkeiten ermitteln
1.2 Stellung des Ausbildungsbetriebes im Gesundheitswesen; Anforderungen an den Beruf
- a)Aufgaben, Struktur und rechtliche Grundlagen des Gesundheitswesens und seiner Einrichtungen sowie dessen Einordnung in das System sozialer Sicherung in Grundzügen erläutern
- b)Formen der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen an Beispielen aus dem Ausbildungsbetrieb erklären
- c)soziale Aufgaben eines medizinischen Dienstleistungsberufes und ethische Anforderungen darstellen
- d)Belastungssituationen im Beruf erkennen und bewältigen
1.3 Organisation und Rechtsform des Ausbildungsbetriebes
- a)Struktur, Aufgaben und Funktionsbereiche des Ausbildungsbetriebes erläutern
- b)Organisation, Abläufe des Ausbildungsbetriebes mit seinen Aufgaben und Zuständigkeiten darstellen; Zusammenwirken der Funktionsbereiche erklären
- c)Rechtsform des Ausbildungsbetriebes beschreiben
- d)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Selbstverwaltungseinrichtungen, Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen, Gewerkschaften und Verwaltungen darstellen
1.4 Gesetzliche und vertragliche Bestimmungen der medizinischen Versorgung
- a)berufsbezogene Rechtsvorschriften einhalten
- b)Schweigepflicht als Basis einer vertrauensvollen Arzt-Patienten-Beziehung einhalten
- c)Bedingungen, Möglichkeiten und Grenzen der Delegation ärztlicher Leistungen darlegen sowie straf- und haftungsrechtliche Folgen beachten
- d)rechtliche und vertragliche Grundlagen von Behandlungsvereinbarungen bei gesetzlich Versicherten und Privatpatienten beachten und erläutern
1.5 Umweltschutz
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
2 Gesundheitsschutz und Hygiene
2.1 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- a)Gefahren für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen sowie Maßnahmen zu deren Vermeidung ergreifen
- b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
- e)stressauslösende Situationen erkennen und bewältigen
2.2 Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene
- a)Hygienestandards einhalten
- b)Arbeitsmittel für Hygienemaßnahmen auswählen und anwenden
- c)Maßnahmen des betrieblichen Hygieneplans durchführen
- d)Geräte, Instrumente und Apparate desinfizieren, reinigen und sterilisieren; Sterilgut handhaben
- e)hygienische und aseptische Bedingungen bei Eingriffen situationsgerecht sicherstellen
- f)kontaminierte Materialien erfassen, situationsbezogen wieder aufbereiten und entsorgen
2.3 Schutz vor Infektionskrankheiten
- a)Hauptsymptome und Krankheitsbilder von bakteriellen Infektionskrankheiten, insbesondere Scharlach, Tetanus, Borreliose, Salmonellose, Pertussis, Diphtherie und Tuberkulose, von viralen Infektionskrankheiten, insbesondere Aids, Masern, Röteln, Windpocken, Gürtelrose, Mumps, Pfeifferschem Drüsenfieber, FSME, Influenza, grippalen Infekten, Hepatitis A, B und C, sowie Infektionskrankheiten durch Hautpilze, insbesondere Soor und Fußpilz, beschreiben; Meldepflicht von Infektionskrankheiten beachten
- b)Infektionsquellen und Infektionswege darstellen, Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionen einleiten und Schutzmaßnahmen durchführen
- c)Vorteile der aktiven Immunisierung begründen
3 Kommunikation
3.1 Kommunikationsformen und -methoden
- a)Auswirkungen von Information und Kommunikation auf Betriebsklima, Arbeitsleistung, Betriebsablauf und -erfolg beachten
- b)verbale und nichtverbale Kommunikationsformen einsetzen
- c)Gespräche personenorientiert und situationsgerecht führen
- d)zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen
- e)fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
3.2 Verhalten in Konfliktsituationen
- a)Konflikte erkennen und einschätzen
- b)Möglichkeiten der Konfliktlösung nutzen
- c)Beschwerden entgegennehmen und Lösungsmöglichkeiten anbieten
4 Patientenbetreuung und -beratung
4.1 Betreuen von Patienten und Patientinnen
- a)psychosoziale und somatische Bedingungen des Patienten-Verhaltens berücksichtigen
- b)Besonderheiten von speziellen Patientengruppen, von Risiko-Patienten sowie von Patienten und Patientinnen mit chronischen Krankheitsbildern beachten
- c)Patienten und Patientinnen situationsgerecht empfangen und unter Berücksichtigung ihrer Wünsche und Erwartungen vor, während und nach der Behandlung betreuen
- d)Situation der anrufenden Patienten und Patientinnen einschätzen und Maßnahmen einleiten
- e)Patienten und Patientinnen sowie begleitende Personen über Praxisabläufe bezüglich Diagnostik, Behandlung, Wiederbestellung und Abrechnung informieren und zur Kooperation motivieren
- f)Patienten und Patientinnen über Weiter- und Mitbehandlung informieren
- g)ergänzende Versorgungsangebote darstellen
4.2 Beraten von Patienten und Patientinnen
- a)ärztliche Beratungen und Anweisungen unterstützen
- b)zur Anwendung häuslicher Maßnahmen anleiten
- c)medizinische Leistungsangebote des Betriebes erläutern
- d)bei der Patientenschulung mitwirken
5 Betriebsorganisation und Qualitätsmanagement
5.1 Betriebs- und Arbeitsabläufe
- a)bei Planung, Organisation und Gestaltung von Betriebsabläufen mitwirken und zur Optimierung beitragen
- b)Kooperationsprozesse mit externen Partnern mitgestalten
- c)Hausbesuche und Notdienste organisieren
- d)Maßnahmen bei akuten Störungen und Zwischenfällen ergreifen
- e)Arbeitsschritte systematisch planen, zielgerecht organisieren, rationell gestalten, Ergebnisse kontrollieren
- f)betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel auswählen und einsetzen
5.2 Qualitätsmanagement
- a)Bedeutung des Qualitätsmanagements für den Ausbildungsbetrieb an Beispielen erklären
- b)Maßnahmen zur Qualitätssicherung im eigenen Verantwortungsbereich planen, durchführen, kontrollieren, dokumentieren und bewerten
- c)Patientenzufriedenheit ermitteln und fördern
- d)bei Umsetzung von Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der Betriebs- und Behandlungsorganisation mitwirken und dabei eigene Vorschläge einbringen; Verhältnis von Kosten-Nutzen beachten
- e)zur Sicherung des betriebsinternen Informationsflusses beitragen
5.3 Zeitmanagement
- a)Bedeutung des Zeitmanagements für den Ausbildungsbetrieb an Beispielen erklären; eigene Vorschläge zur Verbesserung einbringen
- b)Patiententermine planen, koordinieren und überwachen
- c)Wiederbestellung und externe Behandlungstermine organisieren sowie koordinieren
- d)Termine mit Dritten unter Berücksichtigung vorgeschriebener Prüf- und Überwachungstermine sowie Informationstermine planen und koordinieren
- e)Methoden des Selbst- und Zeitmanagements nutzen, insbesondere bei der zeitlichen Planung und Durchführung von Arbeitsabläufen Prioritäten beachten
- f)Zusammenhänge von Selbst- und Zeitmanagement, Leistungssteigerung und Stress beachten
5.4 Arbeiten im Team
- a)im Team unter Beachtung von Zuständigkeiten, Entscheidungskompetenzen und eigener Prioritäten kooperieren
- b)Aufgaben im Team planen und bearbeiten; bei der Tagesplanung mitwirken
- c)Teamentwicklung gestalten
- d)Teambesprechungen organisieren und mitgestalten
5.5 Marketing
- a)bei der Entwicklung und Ausgestaltung von Leistungsangeboten des Betriebes mitwirken
- b)bei der Entwicklung und Umsetzung betrieblicher Marketingmaßnahmen zur Förderung der Patientenzufriedenheit mitwirken
- c)beim Aufbau einer Patientenbindung mitwirken
6 Verwaltung und Abrechnung
6.1 Verwaltungsarbeiten
- a)Patientendaten erfassen und verarbeiten
- b)Posteingang und -ausgang bearbeiten
- c)Schriftverkehr durchführen
- d)Vordrucke und Formulare bearbeiten
6.2 Materialbeschaffung und -verwaltung
- a)Bedarf an Waren und Materialien ermitteln, Angebote vergleichen, Bestellungen aufgeben; bei Beschaffung mitwirken
- b)Wareneingang und -ausgang unter Berücksichtigung des Kaufvertragsrechts prüfen
- c)Abrechnungen organisieren, erstellen, prüfen und weiterleiten
- d)Kostenerstattung für Verbrauchsmaterialien für die Patientenbehandlung organisieren
- e)Materialien und Desinfektionsmittel lagern und überwachen
- f)Arzneimittel, Sera, Impfstoffe, Verband- und Hilfsmittel lagern und unter Beachtung rechtlicher Vorschriften überwachen
6.3 Abrechnungswesen
- a)Zahlungsvorgänge abwickeln, überwachen, kontrollieren und dokumentieren
- b)Leistungen nach Vergütungssystemen erfassen, den Kostenträgern zuordnen und kontrollieren
- c)Abrechnungen unter Berücksichtigung des Sachleistungs- und Kostenerstattungsprinzips organisieren, erstellen, prüfen und weiterleiten
- d)Vorschriften der Sozialgesetzgebung anwenden
- e)Privatliquidation erstellen und dem Patienten erläutern
- f)kaufmännische Mahnverfahren durchführen und gerichtliche Mahnverfahren einleiten
7 Information und Dokumentation
7.1 Informations- und Kommunikationssysteme
- a)Informations- und Kommunikationssysteme anwenden; Standard- und Branchensoftware einsetzen
- b)Daten eingeben und pflegen
- c)Möglichkeiten des internen und externen elektronischen Datenaustausches nutzen
- d)Informationen beschaffen und nutzen
7.2 Dokumentation
- a)Informationen unter Berücksichtigung von Rechtsvorschriften und nach betrieblichen Vorgaben erfassen, auswerten, weiterleiten und archivieren
- b)medizinische Dokumentations- und Klassifizierungssysteme anwenden
- c)Patientendokumentation organisieren
- d)Behandlungsunterlagen zusammenstellen, weiterleiten und dokumentieren
7.3 Datenschutz und Datensicherheit
- a)Vorschriften und Regelungen zum Datenschutz anwenden
- b)Daten sichern
- c)Datentransfer verschlüsselt durchführen
- d)Dokumente und Behandlungsunterlagen sicher verwahren und die Aufbewahrfristen beachten
8 Durchführen von Maßnahmen bei Diagnostik und Therapie unter Anleitung und Aufsicht des Arztes oder der Ärztin
8.1 Assistenz bei ärztlicher Diagnostik
- a)gebräuchliche medizinische Fachbezeichnungen und Abkürzungen anwenden und erläutern
- b)Untersuchungen und Behandlungen vorbereiten, insbesondere Patientenbeobachtung durchführen, Vitalwerte bestimmen, Patienten messen und wiegen, Elektrokardiogramm schreiben, Lungenfunktion prüfen; Geräte und Instrumente handhaben, pflegen und warten
- c)bei der Befundaufnahme und diagnostischen Maßnahmen, insbesondere bei Ultraschalluntersuchungen, Punktionen und Katheterisierung, mitwirken und assistieren; Geräte und Instrumente handhaben, pflegen und warten
- d)Befunddokumentation durchführen
- e)Proben für Untersuchungszwecke und Laborauswertungen, insbesondere durch venöse und kapilläre Blutentnahmen sowie Abstriche, gewinnen
- f)Laborarbeiten und Tests, insbesondere Blutzuckerbestimmung, Blutsenkung, Urinstatus, Leukozytenzählung und Tests auf okkultes Blut, durchführen, dokumentieren und durch Qualitätskontrollen sichern; Geräte und Instrumente handhaben, pflegen und warten
- g)Untersuchungsmaterial aufbereiten und versenden
- h)Labordaten und Untersuchungsergebnisse auf ihre Bedeutung für Patienten einstufen und zeitgerecht weiterleiten
8.2 Assistenz bei ärztlicher Therapie
- a)bei der ärztlichen Therapie, insbesondere bei Infusionen und Injektionen, assistieren; Materialien, Instrumente, Geräte und Arzneimittel vorbereiten und instrumentieren; Geräte und Instrumente pflegen und warten
- b)bei der medikamentösen Therapie mitwirken; Verlaufsprotokolle erstellen
- c)subkutane und intramuskuläre Injektionen durchführen
- d)Stütz- und Wundverbände anlegen
- e)Wärme-, Kälte- und Reizstromanwendung durchführen
- f)intrakutane Tests durchführen
- g)Inhalationen durchführen
- h)bei chirurgischen Behandlungsmaßnahmen Patienten vorbereiten, steril arbeiten und assistieren; Instrumente und Geräte handhaben, pflegen und warten
- i)septische und aseptische Wunden versorgen; Nahtmaterial entfernen
- j)Arbeitsvorgänge nachbereiten und dokumentieren
8.3 Umgang mit Arzneimitteln, Sera und Impfstoffen sowie Heil- und Hilfsmitteln
- a)über Darreichungsformen und Einnahmemodalitäten informieren; Anweisung des Arztes zur Einnahme unterstützen
- b)erwünschte und unerwünschte Wirkungen von Arzneimittelgruppen, insbesondere von Antibiotika, Schmerzmitteln, Herz- und Kreislaufmedikamenten, Diabetesmedikamenten, Magen- und Darmtherapeutika sowie Arzneimitteln gegen Erkältungskrankheiten, unterscheiden
- c)Voraussetzungen und Vorschriften zur Abgabe und Handhabung verschiedener Arzneimittel, Sera, Impfstoffe beachten; Verordnungen von Arzneimitteln vorbereiten und abgeben
- d)Verordnung für Heil- und Hilfsmittel nach ärztlicher Anweisung vorbereiten und unter Beachtung der Verordnungsvorschriften abgeben
9 Grundlagen der Prävention und Rehabilitation
- a)über Ziele von Gesundheitsvorsorge und Früherkennung von Krankheiten im Zusammenhang mit gesundheitlichen Versorgungsstrukturen informieren
- b)Patienten und Patientinnen zu einer gesunden Lebensweise motivieren
- c)Ursachen und Entstehung von Gesundheitsstörungen und die dazugehörigen Präventionsmaßnahmen erläutern
- d)Patienten und Patientinnen zur Inanspruchnahme von Früherkennungsmaßnahmen motivieren
- e)über Möglichkeiten der aktiven und passiven Immunisierung informieren; Impfpass führen; beim Impfmanagement mitwirken
- f)Patienten und Patientinnen zur Inanspruchnahme von Impfmaßnahmen motivieren
- g)Ziele und Möglichkeiten der medizinischen Rehabilitation unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben erläutern; bei Beantragung von Rehabilitationsmaßnahmen mitwirken
- h)über Selbsthilfegruppen und ihre Aufgaben informieren
10 Handeln bei Not- und Zwischenfällen
- a)Maßnahmen zur Vermeidung von Not- und Zwischenfällen ergreifen
- b)Verhaltensregeln bei Notfällen im Ausbildungsbetrieb einhalten
- c)bedrohliche Zustände, insbesondere Schock, Atem- und Herzstillstand, Bewusstlosigkeit, starke Blutungen und Allergien, erkennen und Sofortmaßnahmen veranlassen
- d)Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen
- e)bei Not- und Zwischenfällen assistieren
- f)Notfallausstattung kontrollieren und auffüllen; Geräte handhaben, warten und pflegen
Zeitliche Gliederung
- Während der gesamten Ausbildungszeit, 1. bis 36. Ausbildungsmonat
A.
- Während der gesamten Ausbildungszeit, 1. bis 36. Ausbildungsmonat
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- 1.4Gesetzliche und vertragliche Bestimmungen der medizinischen Versorgung, Lernziel a,
- 1.5Umweltschutz,
- 8.1Assistenz bei ärztlicher Diagnostik, Lernziel a,
sind während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln.
- Vor der Zwischenprüfung, 1. bis 18. Ausbildungsmonat
B.
- Vor der Zwischenprüfung, 1. bis 18. Ausbildungsmonat
(1) In einem Zeitraum von zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- 1.1Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele a bis d,
- 1.2Stellung des Ausbildungsbetriebes im Gesundheitswesen; Anforderungen an den Beruf, Lernziele a und b,
- 1.3Organisation und Rechtsform des Ausbildungsbetriebes, Lernziele a bis c,
- 1.4Gesetzliche und vertragliche Bestimmungen der medizinischen Versorgung, Lernziel b,
- 2.1Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Lernziele a, b und d,
- 5.1Betriebs- und Arbeitsabläufe, Lernziel b,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- 1.4Gesetzliche und vertragliche Bestimmungen der medizinischen Versorgung, Lernziel c,
- 2.2Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene, Lernziele b bis d und f,
- 2.3Schutz vor Infektionskrankheiten, Lernziel c,
- 5.1Betriebs- und Arbeitsabläufe, Lernziele c und d,
- 5.2Qualitätsmanagement, Lernziele a und e,
- 5.3Zeitmanagement, Lernziele a, b und d,
- 6.3Abrechnungswesen, Lernziel d,
- 7.1Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel c,
- 7.2Dokumentation, Lernziele c und d,
- 7.3Datenschutz und Datensicherheit,
- 8.1Assistenz bei ärztlicher Diagnostik, Lernziel g,
- 8.2Assistenz bei ärztlicher Therapie, Lernziel b,
- 10.Handeln bei Not- und Zwischenfällen, Lernziele a und b,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- 2.1Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Lernziel c,
- 2.2Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene, Lernziel a,
- 2.3Schutz vor Infektionskrankheiten, Lernziel b,
- 4.2Beraten von Patienten und Patientinnen, Lernziel a,
- 5.1Betriebs- und Arbeitsabläufe, Lernziel f,
- 5.4Arbeiten im Team, Lernziele b und d,
- 5.5Marketing, Lernziel c,
- 6.1Verwaltungsarbeiten,
- 6.2Materialbeschaffung und -verwaltung, Lernziele a bis c und e,
- 6.3Abrechnungswesen, Lernziel b,
- 7.1Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel b,
- 8.1Assistenz bei ärztlicher Diagnostik, Lernziel d,
- 8.2Assistenz bei ärztlicher Therapie, Lernziele g und j,
- 8.3Umgang mit Arzneimitteln, Sera und Impfstoffen sowie Heil- und Hilfsmitteln, Lernziel a,
- 9.Grundlagen der Prävention und Rehabilitation, Lernziel f,
- 10.Handeln bei Not- und Zwischenfällen, Lernziel f,
zu vermitteln.
(4) In einem Zeitraum von fünf bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- 2.2Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene, Lernziel e,
- 2.3Schutz vor Infektionskrankheiten, Lernziel a,
- 3.1Kommunikationsformen und -methoden, Lernziele b und c,
- 4.1Betreuen von Patienten und Patientinnen, Lernziel c,
- 7.1Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel a,
- 8.1Assistenz bei ärztlicher Diagnostik, Lernziel b,
- 8.2Assistenz bei ärztlicher Therapie, Lernziele d und e,
- 9.Grundlagen der Prävention und Rehabilitation, Lernziele a und e,
zu vermitteln.
- Nach der Zwischenprüfung, 19. bis 36. Ausbildungsmonat
C.
- Nach der Zwischenprüfung, 19. bis 36. Ausbildungsmonat
(1) In einem Zeitraum von fünf bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- 2.1Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Lernziel e,
- 3.1Kommunikationsformen und -methoden, Lernziel e,
- 4.1Betreuen von Patienten und Patientinnen, Lernziele a, b, f und g,
- 5.1Betriebs- und Arbeitsabläufe, Lernziele a und e,
- 5.2Qualitätsmanagement, Lernziel b,
- 6.3Abrechnungswesen, Lernziel c,
- 8.1Assistenz bei ärztlicher Diagnostik, Lernziel f,
- 8.2Assistenz bei ärztlicher Therapie, Lernziele a, h und i,
- 9.Grundlagen der Prävention und Rehabilitation, Lernziel c,
- 10.Handeln bei Not- und Zwischenfällen, Lernziele c und d,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- 1.2Stellung des Ausbildungsbetriebes im Gesundheitswesen; Anforderungen an den Beruf, Lernziele c und d,
- 1.4Gesetzliche und vertragliche Bestimmungen der medizinischen Versorgung, Lernziel d,
- 3.1Kommunikationsformen und -methoden, Lernziele a und d,
- 3.2Verhalten in Konfliktsituationen,
- 4.1Betreuen von Patienten und Patientinnen, Lernziele d und e,
- 4.2Beraten von Patienten und Patientinnen, Lernziele b bis d,
- 5.2Qualitätsmanagement, Lernziele c und d,
- 6.3Abrechnungswesen, Lernziele a und f,
- 7.2Dokumentation, Lernziel a,
- 8.1Assistenz bei ärztlicher Diagnostik, Lernziele c, e und h,
- 8.2Assistenz bei ärztlicher Therapie, Lernziele c und f,
- 8.3Umgang mit Arzneimitteln, Sera und Impfstoffen sowie Heil- und Hilfsmitteln, Lernziele b bis d,
- 9.Grundlagen der Prävention und Rehabilitation, Lernziel d,
- 10.Handeln bei Not- und Zwischenfällen, Lernziel e,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- 1.1Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziel f,
- 1.3Organisation und Rechtsform des Ausbildungsbetriebes, Lernziel d,
- 5.4Arbeiten im Team, Lernziele a und c,
- 5.5Marketing, Lernziel b,
- 6.2Materialbeschaffung und -verwaltung, Lernziele d und f,
- 6.3Abrechnungswesen, Lernziel e,
- 7.2Dokumentation, Lernziel b,
- 9.Grundlagen der Prävention und Rehabilitation, Lernziele b, g und h,
zu vermitteln.
(4) In einem Zeitraum von zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- 1.1Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziel e,
- 5.3Zeitmanagement, Lernziele c, e und f,
- 5.5Marketing, Lernziel a,
- 7.1Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d,
zu vermitteln.
Häufige Fragen
Was schreibe ich als Medizinische Fachangestellte ins Berichtsheft?
Die Tätigkeiten des Tages oder der Woche in Stichworten: Patientenaufnahme, Hygiene, Assistenz, Labor, Dokumentation und Abrechnung, dazu die Themen der Berufsschule. Schreiben Sie auf, was Sie selbst getan oder gelernt haben.
Wie viel muss ich in der Arztpraxis pro Woche schreiben?
Das Gesetz legt keinen Umfang fest. Die Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses nennt etwa eine DIN-A4-Seite je Woche in Stichworten. Fragen Sie bei der Ärztekammer und in der Praxis nach einer eigenen Vorgabe.
Muss ich Patientennamen im Berichtsheft weglassen?
Ja. Als Medizinische Fachangestellte unterliegen Sie der Schweigepflicht, deshalb gehören keine Namen, Geburtsdaten oder Krankheitsangaben von Patienten ins Heft. Beschreiben Sie die Tätigkeit, zum Beispiel „Blutdruck gemessen und dokumentiert“.
Wird das Berichtsheft zur Abschlussprüfung der Medizinischen Fachangestellten gebraucht?
Ja, als Voraussetzung für die Zulassung: Nach § 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG wird zugelassen, wer einen Ausbildungsnachweis vorgelegt hat. Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird er in der Prüfung nicht bewertet.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten (MedFAngAusbV), abgerufen am 15.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 15.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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