Berichtsheft als Zahnmedizinische Fachangestellte: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft der Zahnmedizinischen Fachangestellten gehören die Tätigkeiten in der Zahnarztpraxis und die Themen der Berufsschule: Hygiene und Aufbereitung von Medizinprodukten, Assistenz bei der Behandlung, Prophylaxe, Röntgen mit Strahlenschutz, Abrechnung und Praxisorganisation. Patientennamen gehören nicht hinein.
Stand: 15.10.2026
Was ins Berichtsheft der Zahnmedizinischen Fachangestellten gehört
Die Ausbildungsverordnung von 2022 gliedert die dreijährige Ausbildung in Berufsbildpositionen. Berufsprofilgebend sind:
- Verschwiegenheitspflichten und berufsrechtliche Vorgaben erkennen und einhalten
- Patientinnen und Patienten individuell betreuen
- Über Vorbeugung und Gesundheitsförderung informieren, bei der Prophylaxe mitwirken
- Hygienemaßnahmen durchführen, Medizinprodukte aufbereiten und freigeben
- Zahnärztliche Diagnose- und Therapiemaßnahmen vorbereiten, assistieren und nachbereiten
- Bildgebende Verfahren mit Strahlenschutz durchführen
- Auf Not- und Zwischenfälle reagieren
- Arbeitsprozesse organisieren, Qualitätsmanagement umsetzen, zahnärztliche Leistungen abrechnen
Daneben stehen Betriebsorganisation, Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz, Umweltschutz, digitalisierte Arbeitswelt sowie Kommunikation und Kooperation.
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Patienten empfangen und Daten aufgenommen, Behandlungszimmer vorbereitet, Instrumententablett bestückt | 8 |
| Dienstag | Instrumente gereinigt, desinfiziert und verpackt, Sterilisator beladen und Ablauf dokumentiert, Flächen desinfiziert | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Unterricht nach Stundenplan, zum Beispiel Zahnmedizin und Hygiene | 7 |
| Donnerstag | Behandlungsplatz vorbereitet, bei einer Füllungstherapie Material angereicht und abgesaugt, Platz danach aufbereitet | 8 |
| Freitag | Abformmaterial angemischt, Modelle beschriftet, Material im Lager aufgefüllt, Termine für die Folgewoche eingetragen | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Bei Röntgenaufnahmen unter Aufsicht mitgewirkt, Strahlenschutz beachtet, Aufnahmen den Akten zugeordnet | 8 |
| Dienstag | Prophylaxesitzung vorbereitet, Zahnbeläge angefärbt und dokumentiert, Mundhygiene erklärt und unter Anleitung geübt | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Abrechnung und Prüfungsvorbereitung | 7 |
| Donnerstag | Behandlungsfälle zur Abrechnung vorbereitet, Leistungen geprüft, Heil- und Kostenplan zusammengestellt | 8 |
| Freitag | Sterilisationsprotokolle abgelegt, Hygieneplan kontrolliert, Materialbestellung vorbereitet, Notfallausstattung geprüft | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft der Zahnmedizinischen Fachangestellten
Tragen Sie je Schultag Fach und Thema ein, zum Beispiel „Anatomie: Kiefer und Zähne“ oder „Abrechnung: Aufbau eines Behandlungsfalls“. Die Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses rät, die Themen des Berufsschulunterrichts aufzunehmen. Welche Lernfelder der Rahmenlehrplan vorgibt, steht im Lehrplan Ihrer Schule.
Formulierungen für das Berichtsheft in der Zahnarztpraxis
| Statt | Besser |
|---|---|
| Assistiert | Behandlungsplatz vorbereitet, Material angereicht, abgesaugt und den Platz aufbereitet |
| Instrumente sauber gemacht | Instrumente gereinigt, desinfiziert, verpackt und sterilisiert, Ablauf dokumentiert |
| Patient aufgeklärt | Zahnputztechnik erklärt und an einem Modell geübt |
| Röntgen gemacht | Bei Röntgenaufnahmen unter Aufsicht mitgewirkt und auf den Strahlenschutz geachtet |
| Büro | Behandlungsfälle zur Abrechnung zusammengestellt und Termine geplant |
Schweigepflicht und zuständige Kammer
Verschwiegenheitspflichten und berufsrechtliche Vorgaben gehören selbst zum Ausbildungsberufsbild. Schreiben Sie deshalb keine Namen, Geburtsdaten oder Behandlungsangaben zu einzelnen Patienten ins Berichtsheft. „Prophylaxe unter Anleitung“ genügt.
Zuständige Stelle ist die Zahnärztekammer. Ob sie ein eigenes Formular für den Ausbildungsnachweis vorgibt, regelt jede Kammer selbst; maßgeblich ist Ihre zuständige Kammer.
Abschlussprüfung in zwei Teilen und Berichtsheft
Die Abschlussprüfung findet in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen statt, eine Zwischenprüfung entfällt dann (§ 48 Absatz 2 Nummer 1 BBiG). Teil 1 prüft Hygiene und Medizinprodukte sowie das Empfangen und Aufnehmen von Patienten. Teil 2 prüft das Assistieren und Dokumentieren, die Verwaltungsprozesse und Abrechnung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.
Über die Zulassung wird für jeden Teil gesondert entschieden (§ 44 Absatz 1 BBiG). Zum ersten Teil wird zugelassen, wer die vorgeschriebene Ausbildungsdauer zurückgelegt und die Voraussetzungen des § 43 Absatz 1 Nummer 2 und 3 BBiG erfüllt hat (§ 44 Absatz 2 BBiG). Dazu gehört, dass ein Ausbildungsnachweis vorgelegt wurde.
- Berichtsheft schreiben
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele
- Formulierungen fürs Berichtsheft
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1: Was gilt in meinem Beruf?
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten und zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZahnmedAusbV 2022), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten10 Positionen
1 Verschwiegenheitspflichten und berufsrechtliche Vorgaben erkennen und einhalten5 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)rechtliche Regelungen, auch zur ärztlichen Schweigepflicht, einhalten und durch geeignete Maßnahmen sicherstellen
- b)rechtliche Grenzen für selbständiges Handeln einhalten
- c)Dokumente und Behandlungsunterlagen unter Berücksichtigung von Datenschutzvorgaben sicher aufbewahren und die Aufbewahrungsfristen einhalten
- d)Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wahren
2 Patientinnen und Patienten individuell betreuen15 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Patientinnen und Patienten empfangen
- b)Auskünfte, auch in einer Fremdsprache, erteilen
- c)auf die Situation und Verhaltensweisen der Patientinnen und Patienten vor, während und nach der zahnärztlichen Behandlung bedürfnisgerecht eingehen und dabei deren Erwartungen und Wünsche sowie soziale, psychische und somatische Bedingungen berücksichtigen, insbesondere bei ängstlichen Menschen, bei Menschen mit Behinderung oder mit besonderem medizinischem Unterstützungsbedarf, bei Risikopatienten sowie bei Kindern
- d)Anliegen und Beschwerden von Patientinnen und Patienten situationsadäquat aufnehmen und lösungsorientiert handeln
- e)Patientinnen und Patienten unter Anwendung analoger oder digitaler Kommunikationswege informieren
- f)Patientinnen, Patienten und begleitenden Personen die zahnärztlichen Behandlungen und Praxisabläufe verständlich erläutern und zur Kooperation motivieren
- g)eigenes Verhalten als Beitrag zur Zufriedenheit von Patientinnen und Patienten reflektieren und daraus Schlussfolgerungen für die Patientenbeziehung ziehen
3 Über Prävention und Gesundheitsförderung informieren sowie bei Prophylaxemaßnahmen mitwirken8 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Patientinnen, Patienten und begleitenden Personen Ursache, Entstehung und Verhütung von Erkrankungen des Zahnes und des Zahnhalteapparates verständlich erläutern
- b)Patientinnen, Patienten und begleitenden Personen individual- und gruppenprophylaktische Maßnahmen, insbesondere deren Ziele, verständlich erläutern
- c)Zahnbeläge durch Anfärben sichtbar machen, dokumentieren und durch Mundhygienemaßnahmen entfernen
- d)bei der Diagnostik von Erkrankungen des Zahnes und des Zahnhalteapparates sowie bei lokalen Fluoridierungsmaßnahmen mitwirken
- e)Patientinnen, Patienten und begleitende Personen über Zahnputztechniken sowie über geeignete Hilfsmittel informieren und deren Anwendung demonstrieren
- f)Patientinnen, Patienten und begleitende Personen bei der Verbesserung der Mundhygiene unterstützen, anleiten und motivieren
4 Hygienemaßnahmen durchführen20 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)rechtliche Regelungen und Empfehlungen, insbesondere zum Arbeits- und Infektionsschutz sowie zum Umgang mit Gefahrstoffen, einhalten, betriebliche Standards anwenden
- b)Infektionswege und Gefahren erkennen sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionen und zum Schutz vor Kontaminationen ergreifen
- c)persönliche Schutzausrüstung anwenden
- d)Arbeitsplatz vorbereiten
- e)hygienische Bedingungen bei der Durchführung zahnärztlicher Maßnahmen situationsgerecht sicherstellen
- f)Arbeitsplatz nachbereiten
- g)kontaminierte Materialien und Abfälle erfassen, sammeln und fachgerecht entsorgen
- h)Musterhygieneplan nach fachlichen Vorgaben auf Grundlage betriebsspezifischer Gegebenheiten individualisieren
5 Medizinprodukte aufbereiten und freigeben20 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)rechtliche Regelungen zur Aufbereitung von Medizinprodukten einhalten sowie betriebliche Standards anwenden und dabei räumliche und organisatorische Aspekte der Aufbereitung beachten
- b)aufzubereitende Instrumente in der zahnmedizinischen Versorgung ermitteln
- c)Medizinprodukte einer Risikobewertung unterziehen und einstufen, Aufbereitungsverfahren auswählen
- d)Medizinprodukte sachgerecht zur Aufbereitung vorbereiten, insbesondere vorbehandeln, sammeln, vorreinigen sowie zerlegen
- e)Medizinprodukte reinigen, desinfizieren, spülen sowie trocknen
- f)Medizinprodukte auf Sauberkeit, Unversehrtheit und Funktionstüchtigkeit prüfen, Medizinprodukte pflegen, instand setzen, verpacken und sterilisieren
- g)Durchführung des ausgewählten Aufbereitungsprozesses beurteilen und optimieren, Verpackung auf Unversehrtheit prüfen, Sterilgut kennzeichnen, aufbereitete Medizinprodukte freigeben, dokumentieren und lagern
- h)Arbeits- und Verfahrensanweisungen zur Aufbereitung von Medizinprodukten unter Berücksichtigung rechtlicher Regelungen und Empfehlungen sowie nach betrieblichen Vorgaben des Qualitätsmanagements erstellen
6 Zahnärztliche diagnostische und therapeutische Maßnahmen vorbereiten, dabei assistieren und nachbereiten10 Wochen im 1. bis 18. Monat, 15 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Fachbegriffe der zahnmedizinischen Terminologie sowie des Abrechnungswesens anwenden
- b)Arbeitsplatz, insbesondere für die Untersuchungen und Behandlungen, vorbereiten
- c)bei Befundaufnahme und diagnostischen Maßnahmen mitwirken
- d)bei präventiven, konservierenden und chirurgischen Behandlungsmaßnahmen assistieren, insbesondere Arzneimittel, Werkstoffe und Materialien vorbereiten und verarbeiten, Instrumente und Geräte behandlungsspezifisch handhaben und Behandlungsabläufe dokumentieren
- e)bei therapeutischen Maßnahmen von Neoplasien, Mundschleimhauterkrankungen sowie Erkrankungen und Verletzungen des Gesichtsschädels assistieren, insbesondere Arzneimittel und Materialien vorbereiten und verarbeiten, Instrumente und Geräte behandlungsspezifisch handhaben und Behandlungsabläufe dokumentieren
- f)bei parodontologischen Behandlungsmaßnahmen assistieren, insbesondere Arzneimittel und Materialien vorbereiten und verarbeiten, Instrumente und Geräte behandlungsspezifisch handhaben und Behandlungsabläufe dokumentieren
- g)bei präventiven Maßnahmen und therapeutischen Maßnahmen in Bezug auf Zahnstellungs- und Kieferanomalien assistieren, insbesondere Arzneimittel und Materialien vorbereiten und verarbeiten, Instrumente und Geräte behandlungsspezifisch handhaben und Behandlungsabläufe dokumentieren
- h)bei implantologischen Behandlungsmaßnahmen assistieren, insbesondere Arzneimittel und Materialien vorbereiten, Instrumente und Geräte behandlungsspezifisch handhaben sowie Behandlungsabläufe dokumentieren
- i)bei prothetischen Behandlungsmaßnahmen assistieren, insbesondere Arzneimittel, Werkstoffe und Materialien vorbereiten und verarbeiten, Instrumente und Geräte behandlungsspezifisch handhaben, Behandlungsabläufe dokumentieren sowie die Zusammenarbeit mit zahntechnischen Laboren koordinieren
- j)bei Abformungen assistieren und Planungs- und Situationsmodelle sowie Hilfsmittel zur Abformung und Bisslagebestimmung herstellen
- k)erwünschte und unerwünschte Wirkungen von Arzneimitteln, Werkstoffen und Materialien unter Berücksichtigung der Patientensicherheit beachten
- l)Verordnungen von Arzneimitteln vorbereiten und Arzneimittel auf Anweisung abgeben
- m)Arbeitsplatz nachbereiten und Medizinprodukte der Aufbereitung zuführen
7 Bildgebende Verfahren unter Beachtung von Strahlenschutzmaßnahmen durchführen10 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)rechtliche Regelungen sowie Normen, Empfehlungen und betriebliche Vorgaben zum Strahlenschutz einhalten, insbesondere zur Einweisung und Unterweisung
- b)physikalisch-technische Grundlagen der Erzeugung von Röntgenstrahlen, insbesondere Dosisbegriffe und Dosimetrie, Strahlenrisiko und natürliche Strahlenexposition, erläutern sowie die biologischen Wirkungen von ionisierenden Strahlen beachten
- c)Film- und Bildverarbeitung, insbesondere intra- und extraorale Aufnahmen, Panoramaschichtaufnahmen sowie Spezialprojektionen nach Anweisung und unter Aufsicht durchführen und dabei die Funktionsweise von zahnmedizinischen Röntgengeräten beachten
- d)Maßnahmen des Strahlenschutzes für Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umsetzen und dokumentieren
- e)bei Maßnahmen zur Fehleranalyse und Qualitätssicherung mitwirken, Konstanzprüfungen durchführen und dokumentieren
- f)Unterlagen zur Qualitätssicherung für die Prüfung durch die zahnärztlichen Stellen vorbereiten
8 Bei medizinischen Not- und Zwischenfällen handeln5 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Maßnahmen zur Vermeidung von medizinischen Not- und Zwischenfällen unter Berücksichtigung der Patientenanamnese im Rahmen der Behandlungsvorbereitung ergreifen
- b)Symptome bedrohlicher Zustände, insbesondere bei Schock, Atem- und Kreislaufstillstand, Bewusstlosigkeit, starken Blutungen und Allergien, erkennen und Maßnahmen unter Beachtung des Selbstschutzes einleiten
- c)Dokumentation auf Anweisung durchführen
- d)Rettungsdienst alarmieren
- e)betriebliche Verhaltensregeln einhalten
9 Arbeitsprozesse organisieren und Qualitätsmanagement umsetzen14 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Aufgaben im eigenen Arbeitsbereich selbstverantwortlich sowie im Team planen, organisieren und durchführen, Ergebnisse abstimmen und auswerten
- b)Checklisten zur Einhaltung qualitätssichernder Maßnahmen auf Grundlage von Arbeits- und Verfahrensanweisungen nach betrieblichen Vorgaben erstellen
- c)Vorgänge bearbeiten und dokumentieren, insbesondere betriebliche Dokumentenmanagementsysteme nutzen und Dokumentationspflichten umsetzen
- d)behandlungskomplexorientierte und patientenspezifische Terminplanung durchführen
- e)Posteingang und -ausgang bearbeiten, Fristen und Termine erfassen, koordinieren und überwachen
- f)Korrespondenzen selbständig verfassen
- g)Daten von Patientinnen und Patienten erfassen und verarbeiten
- h)Materialien, Werkstoffe und Arzneimittel nach betrieblichen Vorgaben beschaffen, prüfen und verwalten
- i)berufsspezifische Informationen aufgabenbezogen in und aus Datenquellen recherchieren, aufbereiten und nutzen; deutsche und fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
- j)Informations- und Kommunikationstechniken nutzen
- k)Störungen von Arbeitsabläufen, auch von digitalen Arbeitsabläufen, erkennen und Maßnahmen zu ihrer Behebung einleiten
- l)technische Entwicklungen verfolgen und Schlussfolgerungen für die digitalen Arbeitsabläufe ziehen
- m)Arbeitsabläufe, auch digitale, bewerten und reflektieren sowie Maßnahmen zur Verbesserung vorschlagen und an deren Optimierung mitwirken
10 Zahnärztliche Leistungen abrechnen8 Wochen im 1. bis 18. Monat, 15 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Fachbegriffe der zahnmedizinischen Terminologie sowie des Abrechnungswesens anwenden
- b)rechtliche Regelungen einhalten und dabei die unterschiedlichen Versicherungsarten und Vergütungssysteme beachten
- c)erbrachte Leistungen erfassen und Kostenträgern zuordnen
- d)erbrachte Leistungen prüfen und abrechnen sowie Abrechnungen weiterleiten
- e)Heil- und Kostenpläne auf Grundlage von Therapieplänen erstellen; Mehrkosten- und Behandlungsvereinbarungen aufsetzen; Patientinnen und Patienten über die Kostenzusammensetzung informieren
- f)Ausgangsrechnungen, auch Privatliquidationen, erstellen
- g)Eingangsrechnungen, insbesondere zahntechnische Material- und Laborrechnungen, prüfen
- h)Zahlungsvorgänge, insbesondere Zahlungseingänge und -ausgänge, erfassen und abwickeln
- i)betriebliches Mahnverfahren organisieren, gerichtliches Mahnverfahren einleiten
Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten5 Positionen
1 Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
- a)den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
- b)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
- c)die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
- d)die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern
- e)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
- f)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern
- g)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
- h)wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
- i)Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern
2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung
- a)Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden
- b)Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen
- c)sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern
- d)technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen
- e)ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden
- f)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten
- g)betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit
- a)Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
- b)bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
- c)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten
- d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
- e)Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln
- f)unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
4 Digitalisierte Arbeitswelt
- a)mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
- b)Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
- c)ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren
- d)Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen
- e)Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
- f)Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten
- g)Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten
- h)Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren
5 Kommunikation und Kooperation11 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)situations- und adressatengerecht sowie zielorientiert kommunizieren
- b)Ursachen von Konflikten und Kommunikationsstörungen erkennen und zu deren Lösung beitragen
- c)sich in das Team integrieren, mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kooperieren und ergebnisorientiert handeln
- d)betriebliche Kommunikationsregeln beachten, Kommunikationskanäle auswählen und verwenden
- e)Wertschätzung, Respekt und Vertrauen als Grundlage erfolgreichen Handelns sowie soziokulturelle Unterschiede berücksichtigen
- f)eigenes Verhalten reflektieren
Häufige Fragen
Was gehört ins Berichtsheft der Zahnmedizinischen Fachangestellten?
Die Tätigkeiten in der Praxis in Stichworten, zum Beispiel Hygiene, Assistenz, Prophylaxe, Röntgen mit Strahlenschutz, Abrechnung und Organisation, dazu die Themen der Berufsschule. Schreiben Sie, was Sie selbst getan haben.
Wie ausführlich muss das Berichtsheft in der Zahnarztpraxis sein?
Das Gesetz legt keinen Umfang fest. Die Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses nennt etwa eine DIN-A4-Seite je Woche in Stichworten. Ob Ihre Kammer oder Praxis eine andere Vorgabe macht, fragen Sie dort nach.
Darf ich Patientennamen ins Berichtsheft schreiben?
Nein. Die Schweigepflicht gilt auch für das Berichtsheft. Verzichten Sie auf Namen, Geburtsdaten und Behandlungsangaben zu einzelnen Patienten und beschreiben Sie nur die Tätigkeit.
Muss ich das Berichtsheft vor Teil 1 der Abschlussprüfung vorlegen?
Ja. Zum ersten Teil wird zugelassen, wer die Voraussetzungen des § 43 Absatz 1 Nummer 2 und 3 BBiG erfüllt (§ 44 Absatz 2 BBiG). Nummer 2 verlangt, dass ein Ausbildungsnachweis vorgelegt wurde.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZahnmedAusbV 2022), abgerufen am 15.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
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