Berichtsheft als Orthopädietechnik-Mechaniker: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft gehört alles, was Sie in der Woche für Ihre Ausbildung getan haben: Messen und Abformen am Patienten, Gipsmodelle und digitale Modelle, Arbeiten mit Kunststoffen, Carbon, Leder und Metall, Bau und Anpassen von Prothesen, Orthesen, Bandagen und Kompressionsstrümpfen sowie Reparaturen und Instandhaltung. Dazu kommen die Themen der Berufsschule und Lehrgänge. Tragen Sie die Tätigkeiten kurz, aber konkret ein, mit Arbeitsschritt, Material und Hilfsmittel.
Stand: 21.10.2026
Was als Orthopädietechnik-Mechaniker ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Orthopädietechnik-Mechaniker und zur Orthopädietechnik-Mechanikerin (OrthAusbVO). Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Es gibt einen gemeinsamen Teil und einen Schwerpunkt, den Ihr Betrieb festlegt: Prothetik, Individuelle Orthetik oder Individuelle Rehabilitationstechnik.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Anwenden von Techniken im Herstellungsprozess orthopädietechnischer Hilfsmittel
- Durchführen von orthopädietechnischen Maßnahmen im direkten Patientenkontakt
- Digitales und manuelles Modellieren und Nachbilden von Körperteilen
- Maß-, Fertigungs- und Versorgungstechniken bei Bandagen, Kompressionsstrumpfversorgung, Stoma, Inkontinenz und Dekubitus
- Konstruieren, Aufbauen und Anpassen von orthopädietechnischen Hilfsmitteln
- Instandhalten von Prothesen, Orthesen und rehabilitationstechnischen Geräten
- Ausbildung im gewählten Schwerpunkt (Prothetik, Individuelle Orthetik oder Individuelle Rehabilitationstechnik)
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Patientendatenschutz und qualitätssichernde Maßnahmen
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Werkstatt eingeräumt, Einweisung in Schleifmaschine und Absaugung, Gipsmodell eines Unterschenkels geglättet und Maße kontrolliert | 8 |
| Dienstag | Thermoplastische Platte erwärmt und über das Positiv gezogen, Rohling beschnitten, Kanten entgratet | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Werkstoffkunde, technisches Zeichnen, Grundlagen der Anatomie des Beins | 8 |
| Donnerstag | Beim Maßnehmen für Kompressionsstrümpfe zugesehen, Umfangmaße an der Übungspuppe selbst abgenommen und notiert | 8 |
| Freitag | Klettverschlüsse und Polster an einer Handgelenkbandage angebracht, Werkzeuge gereinigt, Werkstatt aufgeräumt | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Gipsabdruck eines Oberschenkelstumpfs abgenommen, Maße und Umfänge aufgenommen, Anprobetermin vorbereitet | 8 |
| Dienstag | Probeschaft am Stumpf anprobiert, Passform geprüft, Druckstellen markiert und am Schaft korrigiert | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Prothesenpassteile, Biomechanik des Gangs, Fachrechnen | 8 |
| Donnerstag | Prothese aufgebaut, Knie- und Fußpassteil ausgerichtet, statischen Aufbau im Lot geprüft | 8 |
| Freitag | Kniegelenkorthese auf Kundenwunsch nachgearbeitet, Reparatur eines Schaftes übernommen, Arbeitsbericht für die Auftragsmappe geschrieben | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Orthopädietechnik-Mechanikers
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, etwa Anatomie, Werkstoffe, Fertigungstechnik oder Hilfsmittelversorgung. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Orthopädietechnik-Mechaniker
| Statt | Besser |
|---|---|
| Prothese gebaut | Schaft einer Unterschenkelprothese aus Carbon laminiert und nach dem Aushärten bearbeitet |
| Patienten gemessen | Umfangmaße am Oberschenkel in 2 cm Abständen abgenommen und in das Messblatt eingetragen |
| Orthese angepasst | Gelenkachse einer Kniegelenkorthese am Bein ausgerichtet und Gurtführung korrigiert |
| In der Werkstatt geholfen | Gipsmodell ausgegossen, geglättet und für das Tiefziehen vorbereitet |
| Reparatur gemacht | Gebrochenen Klettverschluss an einer Rumpforthese ersetzt und Naht mit der Nähmaschine ausgeführt |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Ausgebildet wird in Orthopädietechnik-Betrieben und Sanitätshäusern mit eigener Werkstatt. Der Beruf gehört zum Handwerk, zuständig ist die Handwerkskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
- ÜBA und Lehrgänge im Berichtsheft: so tragen Sie Unterweisungen ein
- Digitales Berichtsheft im Handwerksbetrieb
Gesellenprüfung und Zulassung
Die Gesellenprüfung besteht aus 2 zeitlich getrennten Teilen. Geprüft werden berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie der wesentliche Berufsschulstoff. Inhalte aus dem ersten Teil werden im zweiten nur geprüft, soweit es für die Feststellung der Berufsbefähigung nötig ist. Den genauen Ablauf nennt Ihre Handwerkskammer.
Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Orthopädietechnik-Mechaniker und zur Orthopädietechnik-Mechanikerin (OrthAusbVO), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1. Gemeinsame Ausbildungsinhalte15 Positionen
1 Anwenden von Techniken im Herstellungsprozess orthopädietechnischer Hilfsmittel
1.1 Anfertigen und Anwenden technischer Unterlagen
- a)Stücklisten, Tabellen, Diagramme, Handbücher und Bedienungsanweisungen anwenden
- b)Skizzen und Stücklisten anfertigen
- c)Herstellerrichtlinien und Formblätter sowie die dazugehörigen technischen Unterlagen anwenden
1.2 Handhaben und Pflegen von Werkzeugen, Maschinen und technischen Einrichtungen
- a)Werkzeuge, Messgeräte, berufstypische Bearbeitungsmaschinen und technische Einrichtungen reinigen und instand halten
- b)Störungen an Messgeräten, Bearbeitungsmaschinen und technischen Einrichtungen feststellen und Maßnahmen zur Mängelbeseitigung ergreifen
1.3 Beurteilen, Messen, Prüfen und Einsetzen von Werkstoffen6 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Eigenschaften und berufsbezogene Einsatzmöglichkeiten von Werkstoffen beurteilen
- b)Werkstoffe und Materialien unter Berücksichtigung ihrer fertigungstechnischen, gerätetechnischen und physiologisch unbedenklichen Eigenschaften einsetzen
- c)Längen und Winkel mit Strichmaßstäben, Messschiebern und Winkelmessern unter Beachtung von systematischen und zufälligen Messfehlermöglichkeiten messen
- d)elektronische Messsysteme anwenden
- e)Bezugslinien, Bohrungsmittel und Umrisse an Werkstücken unter Berücksichtigung der Werkstoffeigenschaften und nachfolgender Bearbeitung anreißen und körnen
- f)Funktion, Maß- und Lagetoleranzen gefügter Bauteile prüfen
1.4 Manuelles und maschinelles Bearbeiten von Materialien und Behandeln von Oberflächen20 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Werkzeuge unter Berücksichtigung der Verfahren und Werkstoffe auswählen
- b)Materialien durch manuelles Spanen und Trennen bearbeiten
- c)Materialien durch Umformen und Thermoformen bearbeiten
- aa)Bleche und Profile biegen, treiben und richten
- bb)Silikone oder andere Elastomere im Auflegeverfahren anformen
- cc)Kunststoffe thermoplastisch verformen
- d)Kunststoffe laminieren und schäumen
- e)Materialien durch maschinelles Spanen bearbeiten
- aa)Maschinenwerte von handgeführten oder ortsfesten Maschinen bestimmen oder einstellen
- bb)Werkstücke oder Bauteile unter Berücksichtigung der Form und der Werkstoffeigenschaften ausrichten und spannen
- cc)Fräsmaschinen bedienen
- dd)Werkzeuge unter Beachtung der Bearbeitungsverfahren und der zu bearbeitenden Werkstoffe auswählen
- ee)Werkstücke oder Bauteile mit handgeführten oder ortsfesten Maschinen bohren oder senken
- ff)Verfahren zum Rund- und Plandrehen unterscheiden
- f)Oberflächenbehandlung an Bauteilen unter Beachtung der Werkstoffeigenschaften durchführen
1.5 Fügen von Bauteilen14 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Nietverbindungen unter Beachtung der Oberflächenform und -beschaffenheit, der Werkstoffpaarungs- sowie der Materialfestigkeit herstellen
- b)Bauteile kraftschlüssig mit Kopf- oder Stiftschrauben mit und ohne Mutter und Scheibe unter Beachtung der Oberflächenform und -beschaffenheit, sowie der Werkstoffpaarung, der Materialfestigkeit und Herstellerangaben verschrauben
- c)Werkstücke oder Bauteile aus unterschiedlichen Werkstoffen und unter Beachtung der Verarbeitungsrichtlinien kleben und leimen
- d)Textilien, Leder und Kunststoffe hand- und maschinennähen
2 Durchführen von orthopädietechnischen Maßnahmen im direkten Patientenkontakt
2.1 Beurteilen anatomischer, physiologischer, biomechanischer und pathologischer Gegebenheiten4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Aufbau und Funktion des Haltungs- und Bewegungsapparates, des Nervensystems, der Haut sowie des Herz-Kreislauf-Systems in Bezug auf den Einsatz orthopädietechnischer Hilfsmittel beurteilen
- b)statische und dynamische Dysfunktionen des Bewegungsapparates insbesondere im Stand, beim Gang und im Sitz beurteilen
- c)Krankheitsbilder und die daraus resultierenden versorgungsspezifischen Hilfsmittel beurteilen
- d)Möglichkeiten der Versorgung unter Berücksichtigung der Beschaffenheit amputierter Extremitäten beurteilen
- e)Möglichkeiten der Versorgung von Bruchpforten und künstlich angelegten Ausgängen beurteilen
2.2 Betreuen von Patienten und Beraten von Fachkreisen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Patienten situationsgerecht empfangen und betreuen
- b)gesundheitsgefährdende Zustände bei Patienten erkennen, beurteilen und erforderliche Maßnahmen ergreifen
- c)Konfliktsituationen bewältigen
- d)im interdisziplinären Team unter Berücksichtigung des individuellen Patientenwohls zusammenarbeiten
- e)Patienten unter Beachtung der individuellen Situation beraten
- f)Patienten in den Gebrauch und die Pflege der Hilfsmittel einweisen und im Hinblick auf die weitere individuelle Lebensführung beraten
- g)Ärzte, medizinisches, pflegerisches und therapeutisches Personal im Hinblick auf die Versorgung mit orthopädietechnischen Hilfsmitteln beraten
2.3 Digitales und manuelles Messen, Analysieren und Abformen am menschlichen Körper2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 7 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)orthopädietechnisches Maßnehmen und Messtechniken hilfsmittelspezifisch anwenden
- b)Deformitäten, Fehlbildungen und Amputationen, auch unter Zuhilfenahme bildgebender Verfahren, analysieren und dokumentieren
- c)Muskelstatus nach Bemessungsschlüssel ermitteln
- d)Deformitäten, Fehlbildungen und Amputationsstümpfe abformen
2.4 Orthopädietechnische Hilfsmittel nach Aufbau, technischen Standards, Wirkungsweise und Verwendungszweck auswählen8 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)individuell gefertigte orthopädietechnische Hilfsmittel nach biomechanischen Wirkungsweisen, Konstruktionsmerkmalen und technischen Standards auswählen
- b)Passteile unter Berücksichtigung der Biomechanik, der Funktion, der Herstellerrichtlinien und des patientenspezifischen Verwendungszweckes auswählen
- c)Funktion und Wirkungsweise mechanischer, pneumatischer, hydraulischer und elektronisch gesteuerter Gelenke und Passteile erläutern und ihren Einsatz begründen
- d)konfektionierte Hilfsmittel insbesondere Bandagen, Bruchbänder, medizinische Hilfsmittel zur Kompressionstherapie, Leibbinden, Mieder und Hilfsmittel zur Stoma- und Inkontinenzversorgung nach Wirkungsweisen, Konstruktionsmerkmale und technische Standards auswählen
- e)Wirtschaftlichkeitsgebot des Kostenträgers berücksichtigen
- f)Patienten in Gebrauch und Wirkungsweise einweisen
3 Digitales und manuelles Modellieren und Nachbilden von Körperteilen zur Herstellung orthopädietechnischer Hilfsmittel6 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Gipspositivmodelle unter Beachtung gemessener Werte für Prothetik, Orthetik und Rehatechnik herstellen und modellieren
- b)computergestütztes, digitales Positivmodell unter Beachtung gemessener Werte für Prothetik, Orthetik und Rehatechnik erstellen
4 Durchführen von Maß-, Fertigungs- und Versorgungstechniken im Bereich Bandagen, Kompressionsstrumpfversorgung, Stoma, Inkontinenz und Dekubitus3 Wochen im 1. bis 18. Monat, 3 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Schnittmuster herstellen und Nähfertigungstechniken anwenden
- b)konfektionierte Hilfsmittel insbesondere Bandagen, Bruchbänder, medizinische Hilfsmittel zur Kompressionstherapie, Leibbinden und Mieder anpassen
- c)individuell gefertigte Hilfsmittel insbesondere Bandagen, Bruchbänder, medizinische Hilfsmittel zur Kompressionstherapie, Leibbinden, Mieder und Hilfsmittel zur Stoma- und Inkontinenzversorgung anpassen und herstellen
5 Konstruieren, Aufbauen und Anpassen von orthopädietechnischen Hilfsmitteln16 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)dreidimensionalen Lotaufbau für Prothesen und Orthesen durchführen
- b)Prothesen und Orthesen montieren
- c)mechanische Gelenke installieren und justieren
- d)Bauteile mit textilen Stoffen, Leder und anderen Materialien polstern, füttern und beziehen
- e)orthopädische Fußeinlagen abgabefertig herstellen
- f)Hilfsmittel zur Rehabilitation, insbesondere Steh-, Mobilitäts-, Lagerungs- und Bettungshilfen, montieren
- g)orthopädische Schuhzurichtungen als Ergänzung von Orthesen am Konfektionsschuh durchführen
6 Instandhalten von Prothesen, Orthesen und rehabilitationstechnischen Geräten6 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Prothesen, Orthesen, Geh- und Stehhilfen instand halten
- b)Rehabilitationsmittel, insbesondere Rollstühle, Lifter und Betten instand halten
- c)Wartungspläne und Hygienevorschriften beachten
Lfd. Nr. 1.1, 1.2 zusammen: 6 Wochen im 1. bis 18. Monat
2. Berufsausbildung in Schwerpunkten
2.1 Schwerpunkt Prothetik1 Position
Konstruieren, Aufbauen und Anpassen von orthopädietechnischen Hilfsmitteln26 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)pneumatische, hydraulische und elektronisch gesteuerte Gelenke installieren und justieren
- b)Schaftanproben für die untere und für die obere Extremität durchführen
- c)dynamische und funktionelle Prothesenanproben durchführen
- d)elektronisch gesteuerte Prothesen anpassen und deren Funktion optimieren
- e)Prothesen individuell kosmetisch gestalten
- f)Epithesen auswählen und anformen
2.2 Schwerpunkt Individuelle Orthetik1 Position
Konstruieren, Aufbauen und Anpassen von orthopädietechnischen Hilfsmitteln26 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)elektronisch gesteuerte Gelenke installieren und einrichten
- b)Korrekturorthesen für den Rumpf herstellen
- c)Schuhmodifikationen als Ergänzung zur Orthese herstellen
- d)dynamische und funktionelle Orthesenanproben durchführen
- e)Orthesen kosmetisch gestalten
2.3 Schwerpunkt Individuelle Rehabilitationstechnik1 Position
Konstruieren, Aufbauen und Anpassen von orthopädietechnischen Hilfsmitteln26 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Lagerungs- und Bettungshilfen für alle Körperregionen herstellen
- b)vorgefertigte und individuell gefertigte Rehabilitations- und Therapiesysteme patientengerecht zurichten und einpassen
- c)elektronisch gesteuerte Bauteile auswählen und instand halten
- d)Rollstühle konfigurieren
Abschnitt B: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten8 Positionen
1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln
- a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
- b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln
- a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
- b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
- c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln
- a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Betriebliche und technische Kommunikation, Patientendatenschutz4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Informations- und Kommunikationssysteme einsetzen
- b)Informationen, auch in einer fremden Sprache, beschaffen, aufbereiten und bewerten
- c)fremdsprachliche Fachtermini anwenden
- d)kulturelle Identitäten berücksichtigen
- e)Regelungen zum Datenschutz beachten
- f)Patientendaten nach gesetzlichen Vorschriften dokumentieren
- g)Schweigepflicht und Diskretion hinsichtlich der Patientendaten beachten
- h)Aufgaben im Team planen und bearbeiten; Teamergebnisse abstimmen, auswerten und präsentieren
- i)Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen, Fachausdrücke verwenden
6 Anwenden fachbezogener rechtlicher Vorschriften und Normen2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)fachbezogene Normvorgaben einhalten
- b)Arbeits- und Qualitätsrichtlinien des Orthopädietechnikerhandwerks anwenden
- c)Hygienerichtlinien anwenden
- d)fachbezogene Rechtsvorschriften insbesondere Regelungen der Sozialgesetzgebung, der Medizinprodukte und des Hilfsmittelverzeichnisses einhalten
7 Planen und Organisieren von Arbeitsabläufen3 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung organisatorischer und informatorischer Notwendigkeiten planen
- b)Arbeitsplatz vorbereiten, Arbeitsmittel, Werkzeuge und Geräte auswählen und bereitstellen
- c)Arbeitsschritte unter Berücksichtigung konstruktiver und fertigungstechnischer Gesichtspunkte festlegen
8 Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Ziele und Aufgaben von qualitätssichernden Maßnahmen unterscheiden
- b)Arbeitsabläufe kontrollieren und auf Einhaltung der Qualitätsstandards prüfen
- c)Zwischen- und Endkontrollen auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen durchführen
- d)produktions-, qualitäts- und verfahrenstechnische Daten dokumentieren
- e)Ursachen von Qualitätsabweichungen feststellen und dokumentieren sowie Maßnahmen zur Behebung ergreifen
- f)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen, dabei Methoden und Techniken der Qualitätsverbesserung anwenden
- g)Bedeutung von kontinuierlicher Fort- und Weiterbildung zur Qualitätssicherung erkennen
Häufige Fragen
Wie oft muss ich als Orthopädietechnik-Mechaniker das Berichtsheft führen?
Die Ausbildungsverordnung verlangt, dass Sie einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis führen (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Üblich ist ein Eintrag pro Woche. Wie oft Ihr Betrieb und Ihre Handwerkskammer Einträge sehen wollen, erfahren Sie von Ihrem Ausbilder.
Was trage ich bei der Arbeit am Patienten ein?
Tragen Sie die Tätigkeit und das Hilfsmittel ein, zum Beispiel Maßnehmen für eine Bandage oder Anprobe eines Probeschafts. Namen und Befunde von Patienten gehören nicht in den Nachweis. Das schützt die Daten der Patienten und entspricht den Vorgaben zum Patientendatenschutz in der Ausbildung.
Wer prüft mein Berichtsheft?
Ihr Ausbilder sieht den Nachweis regelmäßig durch (§ 14 Absatz 2 BBiG) und zeichnet ihn ab. Zur Gesellenprüfung legen Sie ihn bei der Handwerkskammer vor. Eine Note bekommt der Nachweis nicht.
Wie schreibe ich Wochen mit Berufsschule oder Lehrgang?
Notieren Sie an Schultagen die Unterrichtsthemen als Stichworte und bei Lehrgängen Thema, Ort und Stunden. Eine kurze Zeile reicht, solange erkennbar ist, was Sie gelernt haben. Vergeben Sie die Stunden so, wie sie im Ausbildungsvertrag und im Stundenplan stehen.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Orthopädietechnik-Mechaniker und zur Orthopädietechnik-Mechanikerin (OrthAusbVO), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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