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Berichtsheft als PKA: Beispiele und Tipps für die Apotheke

Ins Berichtsheft der Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PKA) gehören die Tätigkeiten in der Apotheke und die Themen der Berufsschule: Wareneingang und Bestellung, Lagerhaltung, Preisbildung, Abrechnung, Beratung und Verkauf apothekenüblicher Waren, Dokumentation und Marketing. Namen von Kunden und Rezeptangaben stehen nicht darin.

Stand: 15.10.2026

Was ins Berichtsheft der PKA gehört

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Die Ausbildungsverordnung nennt als berufsprofilgebende Bereiche:

Dazu kommen der Ausbildungsbetrieb mit Berufsbildung, Arbeits-, Sozial- und Tarifrecht, Arbeits- und Umweltschutz sowie Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft.

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus.

TagTätigkeitenStunden
MontagWareneingang geprüft, Lieferschein mit der Bestellung abgeglichen, Ware nach Lagerordnung einsortiert8
DienstagVerfalldaten im Lager kontrolliert, Ware mit kurzer Restlaufzeit gemeldet, Kühlware auf die Temperatur geprüft8
MittwochBerufsschule: Unterricht nach Stundenplan, zum Beispiel Warenkunde und Rechnungswesen7
DonnerstagBestellvorschläge geprüft, Bestellung nach Anweisung ausgelöst, Retouren verpackt8
FreitagRegale im Freiwahlbereich aufgefüllt, Preisschilder erneuert, Kasse mit der Kollegin abgerechnet8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagVerkaufspreise nach der Preisverordnung kalkuliert, Preisänderungen im Warenwirtschaftssystem eingepflegt8
DienstagRezepte sortiert und für die Abrechnung vorbereitet, Unstimmigkeiten notiert und mit dem Apotheker besprochen8
MittwochBerufsschule: Geschäfts- und Leistungsprozesse, Prüfungsvorbereitung7
DonnerstagKunden zu apothekenüblichen Waren beraten, Beratungsgespräch geübt, Sortimentsentwicklung besprochen8
FreitagDokumentation nach der Apothekenbetriebsordnung geführt, Aktion im Schaufenster geplant, Bestandsstatistik ausgewertet8

Berufsschule im Berichtsheft der PKA

Notieren Sie je Schultag Fach und Thema, zum Beispiel „Warenwirtschaft: Bestellverfahren“ oder „Arzneimittelgruppen: Einteilung und Fachsprache“. Die Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses rät, die Themen des Berufsschulunterrichts aufzunehmen. Welche Lernfelder der Rahmenlehrplan vorgibt, steht im Lehrplan Ihrer Schule.

Formulierungen für das Berichtsheft in der Apotheke

StattBesser
Ware eingeräumtWareneingang geprüft, mit dem Lieferschein abgeglichen und nach Lagerordnung einsortiert
BestelltBestellvorschläge geprüft und die Bestellung nach Anweisung ausgelöst
Preise gemachtVerkaufspreise kalkuliert und im Warenwirtschaftssystem eingepflegt
Kunden bedientKunden zu apothekenüblichen Waren beraten und den Verkauf abgerechnet
BüroarbeitRezepte für die Abrechnung vorbereitet und Zahlungseingänge kontrolliert

Schweigepflicht und zuständige Kammer

In der Apotheke erfahren Sie viel über Kunden, und die Schweigepflicht gilt auch für PKA. Schreiben Sie keine Namen, Rezeptangaben oder Arzneimittel mit Bezug auf eine Person ins Berichtsheft. „Rezepte für die Abrechnung sortiert“ genügt.

Zuständige Stelle ist die Apothekerkammer. Ob sie ein eigenes Formular für den Ausbildungsnachweis vorgibt, regelt jede Kammer selbst; maßgeblich ist Ihre zuständige Kammer.

Prüfung und Berichtsheft

Die Ausbildungsverordnung sieht eine Zwischenprüfung und eine Abschlussprüfung vor. Die Zwischenprüfung hat die Bereiche Beschaffung von Arzneimitteln und apothekenüblichen Waren sowie Preisbildung. Die Abschlussprüfung hat die Bereiche Geschäfts- und Leistungsprozesse in der Apotheke, Warensortiment, Warenwirtschaft, Beratungsgespräch sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.

Zugelassen wird, wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen und einen Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Dass Sie den Nachweis führen müssen, steht in § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten und zur Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PharmKfmAusbV 2012), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Sachliche Gliederung

Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten23 Positionen

1 Warenwirtschaft und Beschaffung
1.1 Beschaffung und Warenwirtschaftssysteme
  • a)Bedarfsermittlung durchführen
  • b)betriebsinterne und betriebsexterne Informationen für die Warenbeschaffung nutzen
  • c)Möglichkeiten und Grenzen rationeller Warenbewirtschaftung bewerten
  • d)gebräuchliche Arzneiformen nach ihren Anwendungsweisen unterscheiden
  • e)Indikationsgruppen unterscheiden und gebräuchliche Arzneimittel zuordnen
  • f)Arzneimittel den komplementären Therapierichtungen zuordnen
  • g)Bezugsquellen und Bestellverfahren auswählen, Bestellvorgänge planen
  • h)Angebote einholen, vergleichen und bewerten
  • i)Bestellungen und Lieferungen unter Beachtung rechtlicher Grundlagen vorbereiten und durchführen
  • j)Waren annehmen sowie nach Beschaffenheit, Art, Menge und Preis überprüfen und erfassen
  • k)apothekenspezifische Transport- und Verpackungsformen bei Bestellungen und Lieferungen verwenden
  • l)Eingangsrechnungen kontrollieren und bearbeiten sowie Einkaufs- und Lieferkonditionen überwachen
  • m)Zusammenhang zwischen Waren- und Datenfluss bei Lagerbewegungen berücksichtigen
  • n)Warenwirtschaftssysteme selbstständig handhaben
1.2 Lagerlogistik
  • a)unterschiedliche Arten der Lagerorganisation sowie Lagersysteme bei der Optimierung von Arbeitsabläufen berücksichtigen
  • b)Bestände und zur Abgabe bereitstehende Waren auf erkennbare Mängel überprüfen und Verfallsdaten überwachen
  • c)Waren unter Beachtung apotheken-, arzneimittel- und gefahrstoffrechtlicher Vorschriften sowie warenspezifischer Erfordernisse lagern
  • d)Mängel reklamieren, Retouren und Rückrufe bearbeiten
  • e)laufende Bestandsoptimierung durchführen
  • f)Waren in Quarantäne stellen
  • g)Arzneimittel und Medizinprodukte sowie Sonderabfälle unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsvorschriften entsorgen
1.3 Arzneistoffe und Darreichungsformen
  • a)Stoffe, Drogen und Zubereitungen sowie ihre Anwendung unterscheiden
  • b)Kennzeichnungs- und Lagerungsvorschriften von Stoffen, Drogen und Zubereitungen beachten
  • c)Vorrats- und Abgabebehältnisse für Arzneimittel verwenden
1.4 Arzneimittelgruppen
  • a)Vorschriften für den Umgang mit Arzneimitteln anwenden
  • b)verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel sowie Betäubungsmittel unterscheiden und die Unterschiede bei der Lagerung beachten
  • c)das Sortiment freiverkäuflicher Arzneimittel und deren Anwendungskriterien beschreiben
1.5 Chemikalien und Gefahrstoffe
  • a)Gefährlichkeitsmerkmale und Gefahrensymbole unterscheiden
  • b)Sicherheitsvorschriften beachten sowie Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen treffen
1.6 Anwenden apothekenspezifischer Fachsprache
  • a)pharmazeutische Nomenklatur einschließlich gebräuchlicher Abkürzungen anwenden
  • b)Bezeichnungen für Stoffe, Drogen und Zubereitungen sowie gebräuchliche volkstümliche Namen anwenden
  • c)Zusammenhänge zwischen der Namensgebung von Fertigarzneimitteln und ihren Anwendungsgebieten herstellen
2 Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
2.1 Rechnerische Abwicklung und Zahlungsverkehr
  • a)Rechnungen erstellen und Belege für die Finanzbuchhaltung erfassen, dabei Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchführung beachten
  • b)Zahlungsmethoden unterscheiden, Zahlungsvorgänge rechnerisch bearbeiten und abwickeln
  • c)Forderungen und Verbindlichkeiten unter Berücksichtigung der Zahlungs- und Kreditmöglichkeiten überwachen
  • d)Vorgänge des Mahnwesens bearbeiten
  • e)bei Inventuren mitwirken
2.2 Kaufmännische Steuerung
  • a)die Sortimentsstruktur analysieren und insbesondere im Hinblick auf Standortbedingungen und Marktgegebenheiten abgleichen; Vorschläge zur Angebotsanpassung unter Berücksichtigung der Einkaufskonditionen und saisonaler Aspekte erarbeiten sowie bei deren Umsetzung mitwirken
  • b)betriebswirtschaftliche Daten für die Kalkulation ermitteln, dabei insbesondere für die Preisbildung Umsatzzahlen, Einkaufskonditionen und Marktanalysen berücksichtigen
  • c)Kosten und Erträge betrieblicher Leistungen berechnen und bewerten
2.3 Statistik

Daten für die Erstellung von Statistiken beschaffen und pflegen, Auswertungen erstellen und für Entscheidungsfindungen aufbereiten

3 Informations- und Kommunikationssysteme
  • a)Datenverarbeitungssysteme im Apothekenbetrieb nutzen, Systemfehler erkennen und Maßnahmen einleiten
  • b)Vorschriften des Datenschutzes anwenden
  • c)Daten pflegen und sichern
  • d)externe und interne Netze und Dienste nutzen
  • e)Informationen beschaffen und bewerten
4 Preisbildung und Leistungsabrechnung
4.1 Preisbildung
  • a)Preise für erstattungsfähige Fertigarzneimittel bilden
  • b)Preise für in Rezeptur und Defektur hergestellte Arzneimittel bilden
  • c)Preise für freiverkäufliche und apothekenpflichtige Arzneimittel sowie apothekenübliche Waren unter Berücksichtigung der Marktbedingungen kalkulieren
  • d)Preise für apothekenübliche Dienstleistungen kalkulieren
  • e)Preise für verschiedene Warengruppen unter Berücksichtigung der vertraglichen Vereinbarungen mit den Krankenkassen und anderen Kostenträgern bilden
4.2 Leistungsabrechnung
  • a)Abrechnung über die zentralen Rechenzentren vorbereiten
  • b)Sprechstundenbedarf sowie spezielle Warengruppen, insbesondere Verbandmittel und Hilfsmittel, mit verschiedenen Kostenträgern abrechnen
  • c)Genehmigungsverfahren mit verschiedenen Kostenträgern durchführen
5 Tätigkeiten nach der Apothekenbetriebsordnung sowie Dokumentation
5.1 Tätigkeiten nach der Apothekenbetriebsordnung
  • a)Arzneimittel und Chemikalien umfüllen, abpacken, kennzeichnen und zur Abgabe vorbereiten
  • b)Maßnahmen zur Hygiene ergreifen
  • c)Arbeitsgeräte bedienen, pflegen und instand halten
  • d)Prüfungen von Stoffen, Drogen, Zubereitungen, Fertigarzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten vorbereiten
5.2 Dokumentation

Dokumentationen unter Beachtung apothekenrelevanter Rechtsvorschriften vorbereiten

6 Kommunikation
  • a)Formen der verbalen und nonverbalen Kommunikation im Umgang mit Kunden anwenden
  • b)Telefonate führen und nachbereiten
  • c)Kundenreklamationen entgegennehmen und Maßnahmen veranlassen
  • d)Gespräche mit Firmenvertretern vorbereiten und durchführen
  • e)medizinische Fachbegriffe anwenden
  • f)betrieblichen Schriftverkehr durchführen
  • g)Teameinsatz und Teambesprechungen vorbereiten und mitgestalten
7 Beratung und Verkauf
  • a)Verkaufs- und Beratungsgespräche unter Beachtung der apothekenrechtlichen Bestimmungen führen
  • b)geltende Rechtsvorschriften für apothekenübliche Waren beachten, insbesondere Medizinprodukterecht und Lebensmittelrecht
  • c)Beschaffenheit und Anwendung gebräuchlicher Verbandmittel erläutern
  • d)Beschaffenheit, Funktion und Anwendung von Mitteln und Gegenständen zur Kranken- und Säuglingspflege erläutern
  • e)Arten, Eigenschaften und Anwendung von Mitteln der Haut- und Körperpflege sowie von Mitteln und Gegenständen der Hygiene erläutern
  • f)Art und Verwendung von Diätetika sowie von Stoffen und Zubereitungen zur Nahrungsergänzung erläutern
  • g)bei Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge und Prävention mitwirken
8 Apothekenübliche Dienstleistungen
  • a)Vorschläge für die Entwicklung und Ausgestaltung apothekenüblicher Dienstleistungen unterbreiten
  • b)die in der Apotheke angebotenen Dienstleistungen unter Beachtung apothekenrechtlicher Bestimmungen durchführen
  • c)Zustellung von Arzneimitteln und apothekenüblichen Waren unter Berücksichtigung unterschiedlicher Versorgungsstrukturen vorbereiten
9 Marketing
  • a)apothekenspezifische rechtliche Regelungen bei der Umsetzung von Marketingmaßnahmen beachten
  • b)bei Kunden- und Marktanalysen mitwirken, Ergebnisse aufbereiten, Kundenerwartung ermitteln und mit Warensortiment abgleichen
  • c)Möglichkeiten der Kontaktaufnahme zu Kunden und Interessenten unter Berücksichtigung moderner Medien zielgruppenorientiert nutzen
  • d)Marketingmaßnahmen auswählen und Marketinginstrumente einsetzen, Budgetvorgaben berücksichtigen
  • e)bei der Betreuung und Ausweitung des Kundenkreises mitwirken
  • f)verschiedene Arten der Warenauszeichnung durchführen
  • g)Warenangebot im Verkaufsbereich unter Einhaltung von Platzierungsregeln präsentieren und regelmäßig auf Vollständigkeit prüfen
  • h)Präsentationsflächen im Rahmen der betrieblichen Werbung gestalten
  • i)bei der Sortimentsgestaltung mitwirken
  • j)Erfolg der Marketingmaßnahmen beurteilen
10 Apothekenspezifische qualitätssichernde Maßnahmen
  • a)qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden
  • b)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen beitragen
  • c)bei der Dokumentation qualitätssichernder Maßnahmen mitwirken

Abschnitt B: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten8 Positionen

1 Der Ausbildungsbetrieb
1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur der Apotheke
  • a)Stellung, Rechtsform und Struktur der Apotheke in Gesellschaft und Wirtschaft beschreiben
  • b)Aufgaben der Apotheke im System sozialer und gesundheitlicher Versorgung und Vorsorge erläutern
  • c)Aufgaben der für den Apothekenbetrieb, für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wichtigen Organisationen und Behörden beschreiben
  • d)für den Apothekenbetrieb geltende Rechtsvorschriften beachten
  • e)fachliche und rechtliche Zuständigkeiten des Personals in der Apotheke erläutern
1.2 Berufsbildung, Arbeits-, Sozial- und Tarifrecht
  • a)die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis feststellen und die Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben
  • b)den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und unter Nutzung von Arbeits- und Lerntechniken zu seiner Umsetzung beitragen
  • c)lebensbegleitendes Lernen als Voraussetzung für die berufliche und persönliche Entwicklung begründen; branchenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten ermitteln
  • d)wesentliche Inhalte eines Arbeitsvertrages erklären
  • e)arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie die für den Ausbildungsbetrieb geltenden tariflichen Regelungen beachten
  • f)Arten und Bestandteile von Entgeltabrechnungen erklären
1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Aufgaben eines Ersthelfers nach den Unfallverhütungsvorschriften ausüben
  • d)Maßnahmen der allgemeinen und persönlichen Hygiene ergreifen
  • e)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
1.4 Umweltschutz

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
2 Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft
2.1 Arbeitsorganisation
  • a)Arbeitsabläufe planen, durchführen und kontrollieren; dabei inhaltliche, organisatorische, zeitliche und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigen
  • b)Möglichkeiten funktionaler und ergonomischer Arbeitsplatz- und Arbeitsraumgestaltung nutzen
  • c)betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich und umweltgerecht einsetzen
2.2 Bürowirtschaft
  • a)Posteingang bearbeiten, Postverteilung durchführen und Postausgang kostenbewusst bearbeiten
  • b)Registratur- und Dokumentationsarbeiten unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen durchführen
  • c)Termine planen und überwachen sowie bei Terminabweichungen erforderliche Maßnahmen einleiten

Zeitliche Gliederung

Zeitliche Gliederung

Die nachfolgende zeitliche Gliederung nennt die Zeiträume, in denen die jeweiligen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten schwerpunktmäßig vermittelt werden sollen.

Erstes Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 3 Absatz 2

  • Abschnitt A Nummer 1.1Beschaffung und Warenwirtschaftssysteme, Lernziele d, e, i und j,
  • Abschnitt A Nummer 1.6Anwenden apothekenspezifischer Fachsprache,
  • Abschnitt A Nummer 3Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a bis d,
  • Abschnitt A Nummer 6Kommunikation, Lernziele a, b und f,
  • Abschnitt A Nummer 8Apothekenübliche Dienstleistungen, Lernziel c,
  • Abschnitt A Nummer 10Apothekenspezifische qualitätssichernde Maßnahmen, Lernziel a

im Zusammenhang mit den integrativen Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus

  • Abschnitt B Nummer 1.1Stellung, Rechtsform und Struktur der Apotheke,
  • Abschnitt B Nummer 1.2Berufsbildung, Arbeits-, Sozial- und Tarifrecht, Lernziele a, b und e

zu vermitteln.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 3 Absatz 2

  • Abschnitt A Nummer 1.2Lagerlogistik, Lernziele b und c,
  • Abschnitt A Nummer 1.3Arzneistoffe und Darreichungsformen,
  • Abschnitt A Nummer 1.4Arzneimittelgruppen, Lernziel b,
  • Abschnitt A Nummer 1.5Chemikalien und Gefahrstoffe,
  • Abschnitt A Nummer 2.1Rechnerische Abwicklung und Zahlungsverkehr, Lernziel e,
  • Abschnitt A Nummer 5.1Tätigkeiten nach der Apothekenbetriebsordnung, Lernziele b und c

im Zusammenhang mit den integrativen Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus

  • Abschnitt B Nummer 1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Lernziele a, b, d und e,
  • Abschnitt B Nummer 1.4Umweltschutz, Lernziele b bis d

zu vermitteln.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 3 Absatz 2

  • Abschnitt A Nummer 4.1Preisbildung, Lernziele a und c,
  • Abschnitt A Nummer 9Marketing, Lernziele f und g

zu vermitteln.

Zweites Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 3 Absatz 2

  • Abschnitt A Nummer 1.4Arzneimittelgruppen, Lernziel c,
  • Abschnitt A Nummer 7Beratung und Verkauf, Lernziele b bis f,
  • Abschnitt A Nummer 8Apothekenübliche Dienstleistungen, Lernziel b

zu vermitteln.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition aus § 3 Absatz 2

  • Abschnitt A Nummer 9Marketing, Lernziele a, c, e und h

im Zusammenhang mit den integrativen Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus

  • Abschnitt B Nummer 2.1Arbeitsorganisation,
  • Abschnitt B Nummer 2.2Bürowirtschaft

zu vermitteln.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 3 Absatz 2

  • Abschnitt A Nummer 1.1Beschaffung und Warenwirtschaftssysteme, Lernziele b, f, h und k,
  • Abschnitt A Nummer 1.2Lagerlogistik, Lernziele a und d bis g,
  • Abschnitt A Nummer 1.4Arzneimittelgruppen, Lernziel a,
  • Abschnitt A Nummer 3Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel e,
  • Abschnitt A Nummer 5.1Tätigkeiten nach der Apothekenbetriebsordnung, Lernziele a und d,
  • Abschnitt A Nummer 5.2Dokumentation,
  • Abschnitt A Nummer 6Kommunikation,
  • Abschnitt A Nummer 10Apothekenspezifische qualitätssichernde Maßnahmen, Lernziel c

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition aus

  • Abschnitt A Nummer 1.6Anwenden apothekenspezifischer Fachsprache

zu vertiefen sowie im Zusammenhang damit die integrativen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition aus

  • Abschnitt B Nummer 1.4Umweltschutz, Lernziel a

zu vermitteln.

(4) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 3 Absatz 2

  • Abschnitt A Nummer 1.1Beschaffung und Warenwirtschaftssysteme, Lernziel l,
  • Abschnitt A Nummer 2.1Rechnerische Abwicklung und Zahlungsverkehr, Lernziele a und b,
  • Abschnitt A Nummer 4.1Preisbildung, Lernziele b, d und e,
  • Abschnitt A Nummer 4.2Leistungsabrechnung

zu vermitteln.

Drittes Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition aus § 3 Absatz 2

  • Abschnitt A Nummer 1.1Beschaffung und Warenwirtschaftssysteme, Lernziele a, c, g, m und n

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die integrativen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition aus

  • Abschnitt B Nummer 2.1Arbeitsorganisation, Lernziel a

zu vertiefen.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 3 Absatz 2

  • Abschnitt A Nummer 6Kommunikation, Lernziele c, d und g,
  • Abschnitt A Nummer 7Beratung und Verkauf, Lernziele a und g,
  • Abschnitt A Nummer 8Apothekenübliche Dienstleistungen, Lernziel a

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition aus

  • Abschnitt A Nummer 6Kommunikation, Lernziel a

zu vertiefen sowie im Zusammenhang damit die integrativen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus

  • Abschnitt B Nummer 1.2Berufsbildung, Arbeits-, Sozial- und Tarifrecht, Lernziele c, d und f,
  • Abschnitt B Nummer 1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Lernziel c

zu vermitteln.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 3 Absatz 2

  • Abschnitt A Nummer 2.1Rechnerische Abwicklung und Zahlungsverkehr, Lernziele c und d
  • Abschnitt A Nummer 2.2Kaufmännische Steuerung,
  • Abschnitt A Nummer 2.3Statistik,
  • Abschnitt A Nummer 9Marketing, Lernziele b, d, i und j,
  • Abschnitt A Nummer 10Apothekenspezifische qualitätssichernde Maßnahmen, Lernziel b

zu vermitteln.

Häufige Fragen

Was schreibe ich als PKA ins Berichtsheft?

Die Tätigkeiten der Woche in Stichworten: Wareneingang, Bestellung, Lagerhaltung, Preisbildung, Abrechnung, Beratung und Verkauf apothekenüblicher Waren, dazu die Themen der Berufsschule. Schreiben Sie auf, was Sie selbst getan haben.

Wie viel muss ich als PKA pro Woche aufschreiben?

Das Gesetz legt keinen Umfang fest. Die Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses nennt etwa eine DIN-A4-Seite je Woche in Stichworten. Eine abweichende Vorgabe der Apothekerkammer oder der Apotheke gilt vor.

Darf ich Kunden und Rezepte im Berichtsheft erwähnen?

Nein. Verzichten Sie auf Namen, Rezeptangaben und Arzneimittel mit Personenbezug. Beschreiben Sie nur die Tätigkeit, zum Beispiel „Rezepte für die Abrechnung vorbereitet“.

Wird das Berichtsheft zur Abschlussprüfung der PKA gebraucht?

Ja, zur Zulassung. Nach § 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG wird zugelassen, wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen und einen Ausbildungsnachweis vorgelegt hat. Bewertet wird er nach der BIBB-Empfehlung Nr. 156 nicht.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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