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Berichtsheft als Augenoptiker: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft eines Augenoptikers gehören die Arbeiten der Woche in Werkstatt und Verkauf, etwa Brillengläser bearbeiten und einfassen, Brillen anpassen und instand setzen, Kunden beraten und Sehhilfen abgeben, sowie die Themen der Berufsschule und von Lehrgängen. Je Tag genügen Stichworte mit Tätigkeit und Stunden. Zwei Beispielwochen aus dem ersten und dem dritten Ausbildungsjahr zeigen, wie solche Einträge aussehen.

Stand: 21.10.2026

Was als Augenoptiker ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Augenoptiker und zur Augenoptikerin (AugenoptAusbV). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Schwerpunkte, Fachrichtungen oder Wahlqualifikationen gibt es nicht; alle Auszubildenden lernen dieselben Inhalte.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagUnterweisung zur Arbeitssicherheit, Werkstattrundgang, Brillenfassungen nach Materialien sortieren, Schleifmaschine und Werkzeuge reinigen und pflegen8
DienstagGläser mit dem Scheitelbrechwertmesser messen, Werte notieren, Zentrierpunkte markieren, Formscheibe in den Randschleifautomaten einlegen und Glas anschleifen lassen8
MittwochBerufsschule: Geometrische Optik, Brechung und Linsen, Fachrechnen8
DonnerstagGläser in eine Kunststofffassung einsetzen, Passung prüfen, Fassung erwärmen und Bügel nachstellen, Brille reinigen8
FreitagSchrauben und Nasenpads an Kundenbrillen tauschen, Brillen im Ultraschallbad reinigen, Verkaufsraum bestücken, Arbeitsplatz aufräumen8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagKundenberatung zu Gleitsichtgläsern: Sehanforderungen im Alltag erfragen, Gläser und Entspiegelung erklären, Auftrag aufnehmen8
DienstagZentrierdaten bei einer Kundin ermitteln, Pupillendistanz und Einschleifhöhe bestimmen, randlose Brille nach Auftrag herstellen8
MittwochBerufsschule: Augenoptische Versorgung, Aufbau und Funktion des Auges, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagRefraktion unter Anleitung durchführen, Messwerte dokumentieren, Kontaktlinsen nach Verträglichkeit besprechen, Pflegehinweise geben8
FreitagFertige Brille abgeben und anpassen, Bügelenden und Nasensteg einstellen, Rechnung erstellen, Tageskasse mit der Ausbilderin abgleichen8

Berufsschule im Berichtsheft des Augenoptikers

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel „Brechung an Prismen und Linsen: Berechnung der Brechkraft“. Die Themen finden Sie im Heft oder im Stundenplan. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon in welchem Jahr dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Augenoptiker

StattBesser
Brille gemachtGläser zentriert, am Randschleifautomaten angeschliffen und in eine Kunststofffassung eingesetzt
Kunden bedientSehanforderungen erfragt, Gleitsichtgläser und Entspiegelung erklärt, Auftrag aufgenommen
Brille repariertGebrochenen Bügel ersetzt, Scharnierschraube getauscht, Fassung nachgestellt
Messungen gemachtPupillendistanz und Einschleifhöhe bestimmt, Werte im Auftrag eingetragen
Gelernt, wie das Auge funktioniertAufbau des Auges: Hornhaut, Linse und Netzhaut benannt, Fehlsichtigkeiten zugeordnet

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Augenoptiker ist ein Handwerksberuf. Zuständige Stelle ist die Handwerkskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos zum Nachweis gehören, geben Innung oder Kammer vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Namen, Adressen und Sehwerte von Kunden gehören nicht ins Berichtsheft.

Gesellenprüfung und Zulassung

Die Ausbildungsordnung sieht eine Gesellenprüfung in zwei zeitlich getrennten Teilen vor. Teil 1 findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt und prüft die Instandsetzung von Sehhilfen. Teil 2 liegt am Ende der Ausbildung: Herstellen einer randlosen Korrektionsbrille, augenoptische Versorgung, Auge und Sehhilfe sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.

Zur Prüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Augenoptiker und zur Augenoptikerin (AugenoptAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten11 Positionen

1 Brillengläser bearbeiten und einfassen16 Wochen im 1. bis 18. Monat, 15 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Art und Ausführung von Brillengläsern unterscheiden
  • b)Lieferqualität rohkantiger Brillengläser prüfen
  • c)optische Wirkungen von Brillengläsern messen und Bezugspunkte ermitteln, Zentriermaße für Einstärkengläser ermitteln, Gläser zentrieren und für die Randbearbeitung vorbereiten
  • d)Brillengläser manuell und maschinell formgebend bearbeiten und in Vollrandbrillenfassungen einsetzen
  • e)Einstärkengläser nach Anfertigung auf Einhaltung der vorgegebenen Parameter und Toleranzen prüfen und ausrichten
  • f)Zentriermaße für Mehrstärkengläser ermitteln, Gläser zentrieren und für die Randbearbeitung vorbereiten
  • g)Brillengläser rillen, bohren, feilen, fräsen, polieren und in randlose Brillen montieren
  • h)optische Wirkungen von Mehrstärken- und Sondergläsern messen sowie den Bezugspunkt anzeichnen
  • i)Mehrstärken- und Sondergläser nach Anfertigung auf Einhaltung der vorgegebenen Parameter und Toleranzen prüfen und ausrichten
2 Werkzeuge und Maschinen pflegen3 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Werkzeuge, Messgeräte und Bearbeitungsmaschinen reinigen
  • b)Störungen an Messgeräten und Bearbeitungsmaschinen feststellen sowie Maßnahmen zur Beseitigung der Störungen einleiten
  • c)Betriebsstoffe, insbesondere Schmier-, Kühl-, Schleif- und Reinigungsmittel einsetzen und der umweltgerechten Entsorgung zuführen
3 Brillen modifizieren und instand setzen10 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Schäden an Brillen beurteilen, Reparaturaufwand und Kosten ermitteln
  • b)Bearbeitungsverfahren und Werkzeuge unter Berücksichtigung der Werkstoffe auswählen
  • c)Fassungsteile manuell und maschinell fertigen, modifizieren, reparieren und austauschen
4 Brillengläser, Kontaktlinsen und vergrößernde Sehhilfen nach optischen Eigenschaften und Wirkungen beurteilen19 Wochen im 1. bis 18. Monat, 15 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Einstärkengläser nach optischen Eigenschaften auswählen
  • b)Beschichtungen und andere Oberflächenveredelungen von Brillengläsern hinsichtlich ihrer Wirkungen unterscheiden
  • c)Abbildungsfehler bei Einstärkengläsern unterscheiden und deren Auswirkungen berücksichtigen
  • d)Hauptschnittwirkungen torischer Brillengläser bestimmen
  • e)objekt- und bildseitigen Scheitelbrechwert messen
  • f)sphäro-zylindrische Kombination umrechnen
  • g)Mehrstärken- und Sondergläser nach optischen Eigenschaften auswählen
  • h)Abbildungsfehler bei Mehrstärken- und Sondergläsern unterscheiden und deren Auswirkungen berücksichtigen
  • i)prismatische Brillengläser messen
  • j)Filter- und Schutzgläser Verwendungszwecken zuordnen
  • k)Kontaktlinsen nach Werkstoffeigenschaften unterscheiden und Auswirkungen der Kontaktlinsenkorrektur beurteilen
  • l)Aufbau und Eigenschaften vergrößernder Sehhilfen unterscheiden
5 Kundenspezifische Sehanforderungen ermitteln und Kunden beraten
5.1 Korrektionsbedarf ermitteln14 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Korrektionsbedarf unter Berücksichtigung von Visus, Anatomie und Physiologie, insbesondere bei Myopie, Hyperopie, Astigmatismus und Presbyopie analysieren
  • b)bei der Auswahl von Sehhilfen sehleistungsvermindernde Augenerkrankungen berücksichtigen
  • c)ungestörtes Binokularsehen erklären und Abweichungen unterscheiden
5.2 Kunden beraten und Dienstleistungen anbieten14 Wochen im 1. bis 18. Monat, 14 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Kundenwünsche und Verwendungszweck der Sehhilfe im Verkaufsgespräch ermitteln
  • b)Dienstleistungen zur Augenglasbestimmung, Kontaktlinsenanpassung und anderen Sehtests erklären
  • c)Kundenwünsche mit fachlichen Erfordernissen abstimmen, Brillenfassungen und Brillengläser unter ästhetischen und anatomischen Gesichtspunkten auswählen
  • d)Kunden über Glastyp, Werkstoff, Oberflächenveredelung und Farbgebung von Brillengläsern beraten
  • e)Informationsmedien, insbesondere für die Glas- und Fassungsberatung einsetzen
  • f)Kundendaten unter Berücksichtigung des Datenschutzes dokumentieren
  • g)Anwendungsbereiche und Korrektionsmöglichkeiten von Brillengläsern, Kontaktlinsen und vergrößernden Sehhilfen erklären
  • h)Eigenschaften von Werkstoffen und Pflegemitteln für Kontaktlinsen unterscheiden und im Hinblick auf ihren Verwendungszweck beurteilen
  • i)Notwendigkeit der Kontaktlinsenpflege begründen; Pflegemittel und deren Eigenschaften erklären
  • j)Preise ermitteln und dem Kunden erklären
6 Brillen optisch und anatomisch anpassen6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Brillenfassungen nach anatomischen Gegebenheiten bearbeiten und voranpassen
  • b)optische und physiologisch bedingte Auswirkungen von Korrektionsmitteln einschätzen
  • c)Zentrierdaten ermitteln und Brillengläser nach unterschiedlichen Zentrierforderungen zentrieren
  • d)Zentrierung von Brillen kontrollieren
7 Sehhilfen abgeben8 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Endanpassung von Brillen vornehmen
  • b)Kunden in Handhabung, Gebrauch und Pflege von Sehhilfen einweisen
  • c)auf die Notwendigkeit regelmäßiger Kontrollen hinweisen
  • d)auf mögliche Auswirkungen der Sehhilfe, insbesondere auf den Seheindruck hinweisen, deren Bedeutung einschätzen und erforderliche Maßnahmen veranlassen
8 Waren verkaufen2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Wareneingänge erfassen und nach Beschaffenheit, Art, Menge und Preis gemäß Bestellung überprüfen
  • b)Waren sachgerecht lagern, pflegen und präsentieren
  • c)Einsatz und Anwendungen von Waren erläutern und Waren verkaufen
  • d)Bestellungen vorbereiten und durchführen
  • e)Mängel erfassen, beurteilen, dokumentieren und reklamieren
  • f)Kundenreklamationen entgegennehmen und bearbeiten
9 Rechnungswesen und Kalkulation durchführen6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)betriebliche Kostenfaktoren beachten und kostenbewusst handeln
  • b)Kalkulationen nach Vorgaben durchführen
  • c)Zahlungsvorgänge abwickeln
  • d)Mahnungen vorbereiten

Abschnitt B: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten6 Positionen

während der gesamten Ausbildung zu vermitteln

1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
  • c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutz und rationelle Energieverwendung

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Arbeitsabläufe planen; Technische Kommunikation
  • a)Arbeitsplatz einrichten
  • b)Arbeitsschritte planen, Ergebnisse beurteilen und dokumentieren
  • c)betriebsinterne und externe Informationen für die Warenbeschaffung einsetzen
  • d)Kommunikationstechnologien anwenden
  • e)Schriftverkehr mit Hilfe von Textverarbeitungssystemen abwickeln
6 Berufsbezogene Vorschriften und Normen anwenden
  • a)fachbezogene Normvorgaben einhalten
  • b)Rechtsvorschriften anwenden
  • c)Fachtermini anwenden
  • d)Arbeits- und Qualitätsrichtlinien des Augenoptiker-Handwerks anwenden

Häufige Fragen

Was schreibe ich als Augenoptiker ins Berichtsheft?

Die Arbeiten der Woche in Werkstatt und Verkauf, etwa Gläser bearbeiten und einfassen, Brillen anpassen und instand setzen, Kunden beraten und Sehhilfen abgeben, mit Stunden je Tag, dazu die Themen der Berufsschule. Stichworte genügen, zum Beispiel „Nasenpads getauscht, Bügel nachgestellt“. Kundennamen und Sehwerte sind nicht nötig.

Gibt es beim Augenoptiker Schwerpunkte?

Nein. Die Ausbildungsverordnung nennt keine Schwerpunkte, Fachrichtungen oder Wahlqualifikationen. Die Ausbildung dauert drei Jahre.

Gehören Skizzen und Fotos ins Berichtsheft?

Das bestimmen Ihre Kammer und Ihr Betrieb, nicht das Gesetz. Fragen Sie Ihren Ausbilder, ob Skizzen, Fachberichte oder Fotos vorgeschrieben sind. Das Gesetz verlangt nur einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG).

Wird das Berichtsheft in der Gesellenprüfung gebraucht?

Ja, als Voraussetzung für die Zulassung. Zugelassen wird, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird er in der Prüfung nicht bewertet.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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