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Berichtsheft als Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft eines Fachmanns für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie gehören die Arbeiten der Woche in Service, Küche, Bar und Veranstaltung, etwa Eindecken, Gäste betreuen, Getränke ausgeben, Bankette vorbereiten und abrechnen, sowie die Themen der Berufsschule. Je Tag genügen Stichworte mit Tätigkeit und Stunden. Zwei Beispielwochen aus dem ersten und dem dritten Ausbildungsjahr zeigen, wie solche Einträge aussehen.

Stand: 21.10.2026

Was als Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildungen zur Fachkraft für Gastronomie, zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zum Fachmann für Systemgastronomie (Gastronomieberufeausbildungsverordnung, GastroAusbV). Die Ausbildung zum Fachmann oder zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie dauert drei Jahre. Schwerpunkte oder Wahlqualifikationen innerhalb des Berufs gibt es nicht. Auf Wunsch kann aber die Zusatzqualifikation Bar und Wein vereinbart und geprüft werden. Fragen Sie Ihren Betrieb, ob das bei Ihnen vorgesehen ist.

Das Ausbildungsberufsbild gliedert sich in berufsprofilgebende Positionen und Positionen, die in allen Bereichen mitvermittelt werden. Ihre Einträge lassen sich ihnen zuordnen. Berufsprofilgebend sind unter anderem:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Dienstzeiten und Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag und dem Dienstplan Ihres Betriebs.

TagTätigkeitenStunden
MontagUnterweisung zu Hygiene und Arbeitssicherheit, Warenannahme begleitet, Lieferschein mit der Ware abgeglichen, Kühlware und Trockenware eingelagert, Mise en place im Restaurant8
DienstagGastraum für das Mittagsgeschäft vorbereitet, Tische eingedeckt, Servietten gefaltet, Gläser poliert, Mittagsservice unter Anleitung, Tische abgeräumt und neu eingedeckt8
MittwochBerufsschule: Servicekunde, Warenkunde, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagKüche: Gemüse geputzt und geschnitten, Salate und Vorspeisen angerichtet, Temperaturen der Kühlstellen kontrolliert und im Hygieneprotokoll eingetragen8
FreitagAbendservice: Gäste platziert, Getränkebestellungen aufgenommen, Speisen unter Aufsicht serviert, Getränke an der Bar vorbereitet, Arbeitsplatz gereinigt8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagAnfrage für eine Familienfeier mit dem Küchenchef besprochen, Ablauf, Menüfolge und Raumplan entworfen, Angebot vorbereitet8
DienstagReservierungen im System gepflegt, Dienstplan für das Wochenende mit entworfen, Warenbestellung für die Veranstaltung zusammengestellt, Gläser- und Geschirrbedarf berechnet8
MittwochBerufsschule: Veranstaltungsplanung, Kalkulation, Gesprächsführung8
DonnerstagTafel für die Feier eingedeckt, Tischkarten und Dekoration aufgestellt, Einweisung des Serviceteams übernommen, Auszubildende im ersten Jahr beim Eindecken angeleitet8
FreitagVeranstaltung durchgeführt: Empfang, Getränkeservice, Menüservice am Gästetisch, Reklamation am Tisch geklärt, Abrechnung mit der Kasse erstellt, Raum abgebaut8

Berufsschule im Berichtsheft des Fachmanns für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel „Menüfolge und Getränkebegleitung“ oder „Kalkulation eines Banketts“. Die Themen finden Sie im Heft oder im Stundenplan. Welche Themen in welchem Jahr dran sind, legt Ihre Berufsschule nach dem Rahmenlehrplan fest. Bei Blockunterricht notieren Sie für die Schulwochen die Unterrichtsthemen statt der Arbeit im Betrieb.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie

StattBesser
Im Service geholfenGäste platziert, Getränke- und Speisenbestellung aufgenommen, Speisen am Tisch serviert
EingedecktTafel für 40 Personen eingedeckt, Besteck, Gläser und Tischkarten nach Sitzplan verteilt
An der Bar gearbeitetGetränke für den Empfang vorbereitet, Bestand geprüft, Gläser bereitgestellt
Ware angenommenLieferung mit Lieferschein abgeglichen, Mindesthaltbarkeit und Kühltemperatur geprüft, Ware eingelagert
Veranstaltung gemachtAblauf eines Banketts mit geplant, Serviceteam eingewiesen, Veranstaltung durchgeführt und abgerechnet

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Fachleute für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie werden in Restaurants, Hotels und Cateringbetrieben ausgebildet. Zuständige Stelle ist die IHK. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Namen von Gästen und Auftraggebern, Telefonnummern und Reservierungsdaten brauchen Sie im Nachweis nicht. Beschreiben Sie die Tätigkeit ohne Personenbezug. Interne Kalkulationen und Rezepturen können Betriebsgeheimnisse sein, über die Sie Stillschweigen wahren müssen (§ 13 Satz 2 Nummer 6 BBiG).

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Abschlussprüfung besteht aus zwei zeitlich getrennten Teilen. Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt und umfasst den Prüfungsbereich Produktion und Service. Teil 2 liegt am Ende der Ausbildung und hat die Prüfungsbereiche Gasterlebnis und Warenlagerung, Veranstaltungsplanung, Teamkommunikation und Gesprächsführung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Über die Zulassung zu jedem Teil wird gesondert entschieden (§ 44 Absatz 1 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildungen zur Fachkraft für Gastronomie, zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie sowie zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie (GastroAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten16 Positionen

1 Umgang mit Gästen und Teammitgliedern, Reflexion der eigenen Rolle im Betrieb, Gestaltung des Gasterlebnisses als Gastgeber oder Gastgeberin20 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)das persönliche Erscheinungsbild und Verhalten betriebsangemessen gestalten und die jeweiligen Auswirkungen begründen
  • b)bei der Kommunikation des Betriebsgeschehens, insbesondere über digitale Medien, die betrieblichen und die rechtlichen Vorgaben beachten
  • c)Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten im Rahmen der Aufbau- und Ablauforganisation berücksichtigen
  • d)das Auftreten gegenüber den Teammitgliedern, insbesondere Kollegen und Kolleginnen sowie Vorgesetzten, reflektieren und sich teamorientiert verhalten sowie Feedback annehmen und reflektieren, konstruktives Feedback geben
  • e)Gäste empfangen und deren Erwartungen und Wünsche hinsichtlich Beratung, Betreuung und Dienstleistungen ermitteln sowie die Umsetzung der Erwartungen und Wünsche prüfen
  • f)Mitteilungen und Aufträge entgegennehmen, einordnen und angemessen reagieren
  • g)Gäste betreuen, sie über das Angebot an Dienstleistungen und Produkten informieren und beraten und dabei individuelle und kulturelle Bedürfnisse und Wünsche berücksichtigen, insbesondere Besonderheiten im Umgang mit Gästen mit Behinderung
  • h)das Auftreten und die Rolle gegenüber den Gästen reflektieren und das Verhalten gastorientiert gestalten; Gespräche gast- und betriebsorientiert führen und dabei verbale und nonverbale Ausdrucksformen anwenden
  • i)Gästereaktionen, insbesondere Reklamationen, entgegennehmen, einordnen und situationsbezogen nach den betrieblichen Vorgaben reagieren
  • j)Ursachen von Konflikten und Kommunikationsstörungen erkennen und zu deren Lösung beitragen; Konfliktpotenzial erkennen und Konflikte vermeiden
  • k)einfache Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen
2 Annahme und Einlagerung von Waren10 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Lagerbestände nach Quantität und Qualität kontrollieren, Differenzen zwischen Soll- und Ist-Beständen dokumentieren und die betriebsüblichen Korrekturmaßnahmen einleiten, bei Inventuren und Bestellungen mitwirken
  • b)Ware annehmen, dabei Lieferscheine zu Bestellungen zuordnen und Ware anhand des Bestell- und des Lieferscheins auf Gewicht, Quantität, Qualität und sichtbare Mängel prüfen; bei Abweichungen die betriebsüblichen Maßnahmen einleiten
  • c)Ware unter Einhaltung der hygienischen und der rechtlichen Regelungen sowie der betrieblichen Vorgaben prüfen, insbesondere auf die Einhaltung der Kühlkette und auf Haltbarkeit, auch unter Nutzung technischer Hilfsmittel; bei Abweichungen die betriebsüblichen Maßnahmen einleiten
  • d)die Warenannahme, die Leergut- und die Transportgutannahme sowie die Leergut- und die Transportgutrückgabe dokumentieren
  • e)Ware ihren Anforderungen gemäß und unter Anwendung der betrieblichen Vorgaben werterhaltend einlagern
  • f)die Arbeitsschutz-, Sicherheits- und Hygienevorschriften im Lager beachten, das Lager nach den betrieblichen Vorgaben prüfen und reinigen
3 Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in der Küche oder in der Produktion14 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Arbeitsaufgaben erfassen
  • b)Art und Menge von Lebensmitteln unter Berücksichtigung des betrieblichen Angebotes an Speisen und Gerichten bedarfsgerecht auswählen
  • c)Arbeitsschritte zeitlich und organisatorisch planen
  • d)Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter sicher, wirtschaftlich und nachhaltig einsetzen, reinigen und pflegen; Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter auf Funktionsfähigkeit prüfen, Störungen erkennen und die betriebsüblichen Maßnahmen einleiten
  • e)den Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der hygienischen und ergonomischen Anforderungen vorbereiten
  • f)Lebensmittel bereitstellen und auf Beschaffenheit, Verwendbarkeit und Allergene prüfen
  • g)einfache betriebstypische Speisen oder Gerichte nach Rezepturen herstellen, auch unter Verwendung vorgefertigter Produkte und unter Anwendung von Arbeitstechniken sowie unter Beachtung von Ernährungsformen, der Hygienevorschriften, der Wirtschaftlichkeit und der Vermeidung von Lebensmittelverschwendung
  • h)Speisen oder Gerichte nach Vorgabe portionieren und anrichten sowie bei der Produktpräsentation mitwirken
  • i)Lebensmittel unter Einhaltung der Hygienestandards fachgerecht einlagern, andere Verwertungsmöglichkeiten prüfen oder entsorgen
  • j)die eigenen Arbeitsergebnisse kontrollieren, bewerten und optimieren
4 Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Wirtschaftsdienst8 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)die Bedeutung der Gestaltung, Pflege und Reinigung von Gasträumen sowie von Wirtschaftsräumen für das Gasterlebnis erläutern
  • b)Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemaßnahmen unter Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten in Gast- und in Wirtschaftsräumen durchführen, prüfen und dokumentieren
  • c)Gast- und Wirtschaftsräume im Hinblick auf ihre Nutzung und ihre Sicherheit kontrollieren, den Bedarf an Reparaturen und Ersatz ermitteln und die betriebsüblichen Maßnahmen ergreifen
  • d)betriebliche Gebrauchsgegenstände, insbesondere Geschirr, Besteck und Gläser, anlassbezogen auswählen und in ausreichender Menge bereitstellen sowie fachgerecht pflegen und reinigen
  • e)zur Abfallvermeidung beitragen und die fachgerechte Abfallentsorgung unter Beachtung der Hygienevorschriften und von Umweltaspekten durchführen
5 Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Service20 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)den Arbeitsbereich aufgrund der Tagesplanung anlassbezogen vorbereiten und die erforderlichen Betriebsmittel bereitstellen
  • b)die Verkaufsfähigkeit von Produkten prüfen
  • c)alkoholische oder nichtalkoholische Getränke ausschenken sowie Aufguss- und Heißgetränke nach den betrieblichen Vorgaben zubereiten
  • d)Service von Speisen, Gerichten und Getränken nach der betrieblichen Serviceform durchführen
  • e)das betriebliche Kassensystem bedienen
6 Unterstützung verkaufsfördernder Maßnahmen2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 10 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)verkaufsfördernde Maßnahmen und Aktionen, insbesondere im Gastkontakt, umsetzen
  • b)Gastbereiche für verschiedene Zwecke und Anlässe dekorieren
  • c)die Bedeutung von Dekoration, Beleuchtung, Musik und Temperatur für die Atmosphäre und das Gasterlebnis beachten
  • d)bei Maßnahmen zur Verkaufsförderung unter Einsatz geeigneter Werbemittel und Werbeträger und digitaler Medien sowie bei der Erfolgskontrolle mitwirken
7 Herrichten und Pflegen von Gasträumen4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)das Reinigen und Pflegen sowie das anlass-, saison- und themenbezogene Herrichten von Gast- und Eventräumen planen und durchführen
  • b)Bestuhlung und Gestaltung von Eventräumen planen und umsetzen
  • c)betriebliche Textilien und Materialien auf verwendungsfähigen Zustand prüfen, geeignete Maßnahmen zur Reinigung und zur Pflege ergreifen und dabei insbesondere Werterhaltung, Hygiene und Ressourcenschonung beachten
  • d)den Zustand von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern kontrollieren und die Wartung von Geräten und Maschinen sowie die Instandsetzung von Gebrauchsgütern nach den betrieblichen Vorgaben veranlassen
  • e)den Beschaffungsbedarf von Gebrauchs- und Verbrauchsgütern ermitteln und an der Auswahl unter Berücksichtigung qualitativer, ökonomischer und ökologischer Aspekte mitwirken
8 Betreuung und Beratung von und Kommunikation mit Gästen, Verkauf von Produkten und Dienstleistungen4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Speisen, Gerichte, Getränke und Dienstleistungen den Gästen aktiv anbieten und Zusatzverkäufe tätigen, dabei insbesondere regionale oder saisonale Spezialitäten herausstellen
  • b)Speisen, Gerichte und Getränke geschmacklich beschreiben und deren Herkunft, Beschaffenheit und Zubereitung den Gästen erklären
  • c)Gäste über Inhaltsstoffe, Allergene und Zusatzstoffe der angebotenen Speisen, Gerichte und Getränke informieren und unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten, besonderen Ernährungsformen und Trends beraten sowie Alternativen anbieten
  • d)Gäste unter Berücksichtigung der Menükunde zu Speisefolgen beraten und hierzu korrespondierende Getränke empfehlen
  • e)Gästerückmeldungen, insbesondere Reklamationen, entgegennehmen, einordnen, situationsbezogen darauf reagieren und eigenständige Lösungsvorschläge aufzeigen
  • f)einfache Verkaufsgespräche in einer Fremdsprache führen
9 Wahrnehmung von Aufgaben an der Bar und am Getränkebuffet8 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)den Arbeitsbereich aufgrund der Tagesplanung gastorientiert und anlassbezogen vorbereiten, die erforderlichen Getränke und Zutaten bereitstellen sowie Garnituren herstellen
  • b)bei Betriebsöffnung und -schließung Warenbestände prüfen und dokumentieren sowie Fehlbestände ermitteln
  • c)bei Bestandsabweichungen, insbesondere durch Eigenverbrauch, Bruch, Verderb, Schwund und Diebstahl, die betriebsüblichen Maßnahmen einleiten
  • d)mit Gästen kommunizieren und durch aktive Beratung das Gasterlebnis gestalten, nichtalkoholische Getränke, insbesondere Wasser, Limonaden und Säfte sowie Bierspezialitäten den Gästen aktiv anbieten, erläutern und empfehlen
  • e)Weine und Schaumweine sowie Spirituosen den Gästen aktiv anbieten und empfehlen, dabei die Herkunft der Getränke erklären sowie diese sensorisch, insbesondere geschmacklich, beschreiben
  • f)Mischgetränke, insbesondere klassische Cocktails und Trendcocktails, den Gästen aktiv anbieten, erklären und unter Anwendung entsprechender Arbeitstechniken nach Rezepturen herstellen
  • g)Heiß- und Kaltgetränke, insbesondere Kaffee- und Teespezialitäten, den Gästen aktiv anbieten, erklären und unter Anwendung entsprechender Arbeitstechniken nach Rezepturen herstellen
  • h)beim Getränkeservice passende Gläser einsetzen und empfohlene Trinktemperaturen gewährleisten
  • i)den Arbeitsbereich, die Geräte und die Arbeitsmittel unter Berücksichtigung der hygienischen und betrieblichen Vorgaben organisieren und reinigen
10 Bedienung von Reservierungs- und Kassensystemen6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Reservierungen unter Nutzung verschiedener Kommunikationskanäle entgegennehmen, bearbeiten und ausführen
  • b)Stations- und Tischpläne erstellen und die erforderliche Anzahl an Plätzen ermitteln
  • c)Rechnungen und Belege nach den rechtlichen Vorgaben erstellen
  • d)die Kasse unter Beachtung der betrieblichen Kassieranweisungen bedienen, Zahlungen abwickeln und dabei Vorsichtsmaßnahmen bei der Annahme von Zahlungsmitteln anwenden
  • e)den eigenen Kassenabschlag erstellen, Einnahmen und Belege weiterleiten und Ursachen für Kassendifferenzen ermitteln
11 Planung und Koordinierung von Serviceabläufen6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Vor- und Nacharbeiten, insbesondere für den Serviceablauf, planen und ausführen
  • b)Gasträume anlassbezogen vorbereiten, insbesondere Tische unter Verwendung von Dekorationselementen eindecken
  • c)die Gastgeberfunktion wahrnehmen, Gäste willkommen heißen und nach den betrieblichen Standards platzieren
  • d)Bestellungen entgegennehmen, dabei gast- und unternehmensorientiert beraten sowie Bestellungen nach den betrieblichen Vorgaben elektronisch erfassen und weitergeben
  • e)den Serviceablauf der Gasttische planen und koordinieren
  • f)Belastungssituationen im Service bewältigen und Handlungsstrategien für den Umgang mit Gästen anwenden
  • g)das eigene Verhalten auf der Grundlage von Arbeitsergebnissen und Gästerückmeldungen reflektieren und weiterentwickeln
12 Servicearbeiten am Tisch des Gastes8 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Speisen und Getränke präsentieren, servieren und ausheben, dabei mit den Gästen kommunizieren
  • b)Mehrgangmenüs servieren, dabei klassische Servierarten anlassbezogen anwenden und insbesondere Speisen vorlegen
  • c)Fleischteile tranchieren und Fische filetieren
  • d)Weiß-, Rosé-, Rot- und Schaumweine fachgerecht servieren
  • e)Rotweine dekantieren
13 Konzeption von Veranstaltungen, Tagungen und Banketts8 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Beratungs- und Verkaufsgespräche planen, vorbereiten, gast- und unternehmensorientiert führen und nachbereiten
  • b)Bestuhlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten von Räumen den Gästewünschen entsprechend und nach den betrieblichen Vorgaben planen und anbieten
  • c)anlassbezogen Speisen und Getränke sowie deren Präsentationsformen empfehlen
  • d)den Gästen zusätzliche Dienstleistungen, insbesondere Dekoration, Technik, Musik oder Rahmenprogramme, anbieten und bei der Auswahl beraten
  • e)bei der Auswahl und Planung der technischen Ausstattung nach den betrieblichen Vorgaben mitwirken
  • f)Angebote für Eigen- und Fremdleistungen einholen, vergleichen und koordinieren
  • g)Angebote unter Berücksichtigung der Geschäftsbedingungen und der geltenden Rechtsvorschriften kalkulieren, ausarbeiten und abwickeln, Schriftverkehr führen und Verträge unterschriftsreif vorbereiten
14 Organisation von Veranstaltungen, Tagungen und Banketts8 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)interne und externe Abläufe planen sowie mit Küche, Service und weiteren internen und externen beteiligten Bereichen abstimmen
  • b)Veranstaltungspläne, einschließlich Arbeitsabläufe und -anweisungen sowie Speisen- und Getränkefolge mit Preisangaben erstellen und diese intern und extern kommunizieren
  • c)Räume entsprechend der Veranstaltung gestalten, Tische stellen, eindecken und dekorieren sowie Menükarten erstellen und Gästeinformationen präsentieren
15 Durchführung von Veranstaltungen, Tagungen und Banketts8 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Veranstaltungen begleiten und deren erfolgreichen Ablauf als Team- und Schnittstellenaufgabe gewährleisten
  • b)die zeitliche und personelle Serviceeinteilung tagesaktuell anpassen
  • c)interne Service- und Menübesprechungen vorbereiten
  • d)den zeitlich abgestimmten, fachgerechten Veranstaltungsservice, insbesondere Bankettservice, durchführen und koordinieren
  • e)das eigene Handeln im Arbeitsprozess im Hinblick auf die Belange der Gäste und den Erfolg der Veranstaltung reflektieren und anpassen
  • f)Feedback der Gäste einholen, erfassen, bei der Auswertung der Veranstaltung berücksichtigen und Verbesserungsmaßnahmen ableiten
  • g)bei der Erstellung von Gästerechnungen sowie der internen Nachkalkulation von Veranstaltungen mitwirken
16 Anleitung und Führung von Mitarbeitenden8 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)sich unter Beachtung von Diversität und Gruppendynamik auf unterschiedliche Persönlichkeiten im Team einstellen und konstruktiv Feedback geben
  • b)Mitarbeitende aufgabenbezogen und teamorientiert anleiten und motivieren sowie deren Arbeitsergebnisse reflektieren
  • c)Mitarbeitenden Anerkennung und Wertschätzung vermitteln sowie die Wirkung des eigenen Auftretens auf Mitarbeitende und andere Teammitglieder reflektieren
  • d)Dienstpläne nach den betrieblichen und den rechtlichen Vorgaben erstellen und Arbeitszeiten dokumentieren
  • e)an der Planung, Durchführung und Nachbereitung von Mitarbeitergesprächen mitwirken
  • f)an Maßnahmen der Personalentwicklung mitwirken
  • g)Einweisungen und Unterweisungen im Umgang mit Maschinen, Geräten und Betriebsmitteln durchführen
  • h)Bedarfe an vorgeschriebenen Schulungen und Belehrungen, insbesondere zu Infektionsschutz und Arbeitssicherheit, erkennen und Maßnahmen einleiten
  • i)Teammitglieder für nachhaltiges Handeln sensibilisieren

Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten5 Positionen

1 Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- undTarifrechtwährend der gesamten Ausbildung
  • a)den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • b)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
  • c)die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
  • d)die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern
  • e)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • f)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern
  • g)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
  • h)wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
  • i)Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern
2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung
  • a)Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden
  • b)Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen
  • c)sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern
  • d)technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen
  • e)ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden
  • f)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten
  • g)betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
3 Umweltschutz und Nachhaltigkeitwährend der gesamten Ausbildung
  • a)Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
  • b)bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
  • c)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten
  • d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
  • e)Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln
  • f)unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
4 Digitalisierte Arbeitsweltwährend der gesamten Ausbildung
  • a)mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
  • b)Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
  • c)ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren
  • d)Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen
  • e)Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
  • f)Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten
  • g)Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten
  • h)Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren
5 Durchführung von Hygienemaßnahmen4 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)die Grundsätze und die Vorschriften zur Personal-, Betriebs- und Produkthygiene sowie zum Arbeits- und Gesundheitsschutz anwenden
  • b)die rechtlichen Hygienevorschriften und das betriebliche Hygienekonzept, insbesondere das HACCP-Konzept, umsetzen
  • c)Schädlingsbefall erkennen und Maßnahmen einleiten
  • d)Desinfektions- und Reinigungsmittel lagern, unter Berücksichtigung ökologischer Auswirkungen auswählen und ökonomisch einsetzen
  • e)die Meldepflichten nach dem Infektionsschutzrecht beachten und die Beschäftigungsverbote einhalten

Häufige Fragen

Was schreibe ich als Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie ins Berichtsheft?

Die Arbeiten der Woche in Service, Küche, Bar und Veranstaltung mit Stunden je Tag, dazu die Themen der Berufsschule. Stichworte genügen, zum Beispiel „Tafel eingedeckt, Gäste platziert, Menü serviert“.

Wie lange dauert die Ausbildung, und gibt es Schwerpunkte?

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Schwerpunkte gibt es bei diesem Beruf nicht. Die Zusatzqualifikation Bar und Wein kann vereinbart und geprüft werden.

Darf ich Gäste und Veranstaltungen mit Namen ins Berichtsheft schreiben?

Das ist nicht nötig. Beschreiben Sie die Tätigkeit ohne Namen von Gästen und Auftraggebern. Auszubildende müssen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wahren (§ 13 Satz 2 Nummer 6 BBiG).

Wird das Berichtsheft in der Abschlussprüfung gebraucht?

Ja, als Voraussetzung für die Zulassung. Zugelassen wird, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird er in der Prüfung nicht bewertet.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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