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Berichtsheft als Konditor: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft einer Konditorin oder eines Konditors gehören die Arbeiten der Woche in der Backstube und im Verkauf, etwa Teige, Massen, Cremes, Torten, Schokolade und Pralinen, dazu Hygiene und Lagerung sowie die Themen der Berufsschule. Je Tag genügen Stichworte mit Tätigkeit und Stunden. Zwei Beispielwochen aus dem ersten und dem dritten Ausbildungsjahr zeigen, wie solche Einträge aussehen.

Stand: 21.10.2026

Was als Konditor ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Konditor und zur Konditorin (KondAusbV 2003), in Kraft seit dem 1. August 2003. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Schwerpunkte, Fachrichtungen oder Wahlqualifikationen sieht die Verordnung nicht vor; alle Auszubildenden lernen dieselben Inhalte.

Das Ausbildungsberufsbild nennt die Mindestinhalte der Ausbildung. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden und der Arbeitsbeginn richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag und Ihrem Betrieb.

TagTätigkeitenStunden
MontagHygieneunterweisung, Rundgang durch Backstube und Lager, Zutaten für Mürbeteig abwiegen, Mürbeteig kneten und kühlen, Arbeitsplatz reinigen8
DienstagBiskuitmasse aufschlagen und backen, Boden auskühlen lassen, Vanillecreme kochen und kühlen, Kühlstellen-Temperaturen kontrolliert und eingetragen8
MittwochBerufsschule: Warenkunde, Fachrechnen, Hygiene und Lebensmittelrecht8
DonnerstagMürbeteig ausrollen, Tarteletts auslegen und blindbacken, Obst für den Belag schneiden, Tarteletts füllen und mit Tortenguss überziehen8
FreitagWindbeutel dressieren und backen, mit Sahne füllen, Gebäck für die Auslage bestücken, Geräte spülen, Rohstoffe nach dem Verfallsdatum einsortiert8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagProduktionsplan für die Woche abgestimmt, Rohstoffbedarf berechnet, Bestellliste vorbereitet, Torteneinlagen aus Biskuit und Wiener Masse gebacken8
DienstagZweistöckige Hochzeitstorte aufgebaut: Böden gefüllt, mit Buttercreme eingestrichen, Fondant aufgelegt, Dekor aus Spritzglasur und Marzipan gearbeitet8
MittwochBerufsschule: Entwerfen und Zeichnen von Konditoreierzeugnissen, Betriebswirtschaft, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagSchokolade temperiert, Hohlkörper gegossen, Ganachefüllung hergestellt, Pralinen gefüllt und verschlossen, Kakaoglasur aufgetragen8
FreitagKundenwunsch zur Geburtstagstorte aufgenommen, Skizze und Kalkulation erstellt, Torte fertiggestellt, Verpackung und Abholung vorbereitet, Backstube gereinigt8

Berufsschule im Berichtsheft des Konditors

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel „Eigenschaften von Mehl, Zucker und Fetten“ oder „Kalkulation von Torten“. Die Themen finden Sie im Heft oder im Stundenplan. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon in welchem Jahr dran sind, legt Ihre Berufsschule fest. Bei Blockunterricht notieren Sie für die Schulwochen die Unterrichtsthemen statt der Arbeit im Betrieb.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Konditorberuf

StattBesser
Torte gemachtTortenböden aus Biskuit gebacken, mit Sahnecreme gefüllt, eingestrichen und mit Spritzglasur dekoriert
In der Backstube geholfenMürbeteig hergestellt, ausgerollt und Tarteletts ausgelegt, Gebäck nach Vorgabe gebacken
Schokolade verarbeitetSchokolade temperiert, Hohlkörper gegossen, Ganachefüllung hergestellt und Pralinen verschlossen
Sauber gemachtArbeitsplatz und Geräte nach Reinigungsplan gereinigt, Kühlstellen-Temperaturen kontrolliert und eingetragen
Gelernt, wie Cremes funktionierenVanillecreme: Zutaten und Garstufe erklärt, Creme gekocht, gekühlt und auf Konsistenz geprüft

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Konditoren werden im Handwerk ausgebildet. Zuständige Stelle ist die Handwerkskammer. Ob Fachberichte, Rezepturen, Skizzen oder Fotos von Arbeitsproben verlangt werden, geben Innung oder Kammer vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte, etwa in einem überbetrieblichen Ausbildungszentrum, tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen, Bestellnummern und Allergikerangaben einzelner Kunden brauchen Sie im Nachweis nicht.

Zwischenprüfung, Gesellenprüfung und Zulassung

Die Ausbildungsordnung sieht eine Zwischenprüfung vor, die vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden soll. Sie hat einen praktischen Teil mit zwei Aufgaben und einen schriftlichen Teil. Die Gesellenprüfung am Ende der Ausbildung besteht aus einem praktischen Teil mit Arbeitsaufgaben, etwa einer Festtagstorte oder einem Formstück mit Dokumentation, und einem schriftlichen Teil. Dort geht es um das Entwerfen und Zeichnen von Konditoreierzeugnissen, um Warenwirtschaft, Produktionstechnik und Hygiene, um betriebswirtschaftliches Handeln sowie um Wirtschafts- und Sozialkunde.

Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). In der Industrie gilt § 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG. Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Konditor/zur Konditorin (KondAusbV 2003), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt I: Berufliche Grundbildung16 Positionen

1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Bedeutung des Arbeitsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Einkauf, Produktion, Dienstleistung, Verkauf und Verwaltung erklären
  • c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweisen der betriebsverfassungs- und personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweise bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Umgehen mit Informations- und Kommunikationstechnik3 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Bedeutung und Nutzungsmöglichkeiten von Informations- und Kommunikationssystemen für den Ausbildungsbetrieb erläutern
  • b)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen bearbeiten
  • c)Vorschriften zum Datenschutz beachten
  • d)Daten pflegen und sichern
6 Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team3 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Arbeitsaufträge erfassen
  • b)Informationen beschaffen und nutzen, insbesondere Rezepte, Produktbeschreibungen, Fachliteratur, Kataloge sowie Herstellungsanleitungen und Gebrauchsanweisungen
  • c)Arbeitsmaterialien zusammenstellen
  • d)Arbeitsschritte vorbereiten
  • e)Aufgaben im Team planen und Sachverhalte darstellen
7 Qualitätssichernde Maßnahmen2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln ermitteln
  • b)zur Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Bereich beitragen
  • c)Prüfarten und Prüfmittel auswählen
  • d)Qualität von Erzeugnissen unter Beachtung vor- und nachgelagerter Arbeitsschritte sichern
  • e)frische, vorgefertigte und fertige Erzeugnisse nach vorgegebenen Kriterien beurteilen
8 Umsetzen von Hygienevorschriften4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Grundsätze der Personalhygiene und der Arbeitshygiene anwenden
  • b)Lebensmittelhygiene in den betrieblichen Abläufen anwenden
  • c)lebensmittelrechtliche Vorschriften anwenden, insbesondere zu Speiseeis, Milch, Ei, Fisch, Fleisch, Meeresfrüchten und deren Produkte
9 Handhaben von Anlagen, Maschinen und Geräten4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Anlagen, Maschinen und Geräte pflegen und reinigen
  • b)Anlagen, Maschinen und Geräte vorbereiten
  • c)Anlagen, Maschinen und Geräte unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften bedienen, insbesondere Backofen beschicken
  • d)Fehlfunktionen an Anlagen, Maschinen und Geräten erkennen und melden
10 Lagern und Kontrollieren von Lebensmitteln und Verpackungsmaterialien3 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Lagerverfahren für Rohstoffe, vorgefertigte und fertige Erzeugnisse unter Berücksichtigung von Temperatur, Licht und Feuchtigkeit festlegen und anwenden
  • b)Arten und Eigenschaften von Lebensmitteln, insbesondere ihre wechselseitigen Beeinträchtigungen bei der Lagerung, berücksichtigen
  • c)Umverpackungen lagern und entsorgen
  • d)Verpackungsmaterialien zur Warenabgabe lagern
11 Herstellen und Weiterverarbeiten von Massen10 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Zutaten auswählen und nach Rezeptur einsetzen
  • b)Biskuitmassen, insbesondere Wiener Masse anschlagen
  • c)leichte und schwere Baisermassen anschlagen und dressieren
  • d)Mandel-, Makronen- und Brandmassen sowie Florentiner Masse abrösten
  • e)Hippenmasse anrühren
  • f)Massen aufstreichen, einfüllen und backen
12 Herstellen von Feinen Backwaren aus Teigen12 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Blätterteige herstellen
  • b)gefüllte und ungefüllte Teile aus Blätterteig aufmachen
  • c)Mürbeteige herstellen und verarbeiten
  • d)Hefeteige nach unterschiedlichen Verfahren herstellen und verarbeiten
  • e)deutschen und dänischen Plunderteig herstellen und verarbeiten
  • f)Teige backen
13 Herstellen von Füllungen und Cremes4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Sahne aufschlagen
  • b)Cremes herstellen
  • c)frische und getrocknete Früchte sowie Gemüse vorbereiten
  • d)frische Früchte und Gemüse blanchieren, kochen und binden
  • e)Füllungen, insbesondere Mandel-, Nuss-, Quark- und Mohnfüllungen, herstellen
14 Überziehen von Konditoreierzeugnissen3 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Aprikotur, Glasuren und Gelees herstellen und verarbeiten
  • b)Kuvertüre auswählen, temperieren und verarbeiten
  • c)Garnierungen mit Spritzschokolade und Eiweißspritzglasur herstellen
15 Herstellen von Salz-, Käse- und Partygebäck2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Salzgebäck aus Blätterteig herstellen
  • b)Käsegebäck aus verschiedenen Teigen herstellen
  • c)Partygebäck aus Hefeteig herstellen
16 Kundenberatung und Verkauf2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Kundenerwartungen im Hinblick auf Sprache, Körperhaltung, Gestik, Mimik und Kleidung beachten
  • b)Verkaufshandlungen durchführen

Abschnitt II: Berufliche Fachbildung15 Positionen

17 Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team5 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen und Lösungen teamorientiert entwickeln
  • b)Bedarf an Arbeitsmaterial ermitteln
  • c)Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung insbesondere fertigungstechnischer, wirtschaftlicher und ergonomischer Gesichtspunkte planen, festlegen und vorbereiten
  • d)Zeitaufwand und personelle Unterstützung festlegen
  • e)Backzettel herstellen, Reihenfolge der Produktherstellung festlegen
  • f)Bestellbuch und Bestelllisten führen
18 Qualitätssichernde Maßnahmen4 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Bedeutung und Wirksamkeit qualitätssichernder Maßnahmen für den betrieblichen Ablauf beurteilen
  • b)qualitätssichernde Verfahren anwenden, insbesondere Techniken des Frischhalteverpackens
  • c)Prüfarten und Prüfmittel auswählen und anwenden
  • d)Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln ermitteln und beseitigen
  • e)Rezepturen und Arbeitsgänge unter dem Gesichtspunkt der Qualitätssicherung prüfen
19 Herstellen und Weiterverarbeiten von Massen4 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)schwere Massen, insbesondere für Sandkuchen und Fruchtkuchen, rühren
  • b)Lebkuchenmassen herstellen
  • c)Baumkuchenmasse anschlagen und auftragen
20 Herstellen von Feinen Backwaren aus Teigen10 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Mürbeteige nach unterschiedlichen Verfahren herstellen
  • b)Spritzmürbeteige rühren und dressieren
  • c)Teegebäck aus Mürbeteig füllen, zusammensetzen und garnieren
  • d)Stollenteige herstellen und verarbeiten
  • e)Lebkuchenteige, insbesondere für Honigkuchen, herstellen und verarbeiten
21 Herstellen von Füllungen und Cremes5 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 3 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Cremes herstellen, insbesondere Milchcreme, leichte Creme, Sahnecreme, Canachecreme, Weincreme und Marzipancreme sowie deutsche, französische und italienische Buttercreme mit und ohne Fonds
  • b)frische Früchte zu Dickzuckerfrüchten verarbeiten
  • c)pikante Füllungen, insbesondere Käse-, Ei-, Fleisch-, Fisch-, Meeresfrüchte- und Gemüsefüllungen, herstellen
22 Gestalten von Torten und Konditoreierzeugnissen9 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 8 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Dekortechniken ausführen, insbesondere Einstreichen, Einstreuen, Einschlagen, Riefen, Belegen und Garnieren
  • b)Ornamente und Schriftzeichen entwerfen und zeichnen
  • c)Dekorationselemente, insbesondere Schriftzeichen, Symbole und Ornamente, herstellen und einsetzen
  • d)Petits fours verschiedener Art zusammensetzen, füllen, überziehen und ausgarnieren
  • e)Dekorationsattrappen von Konditoreierzeugnissen herstellen
  • f)Rohstoffe und Materialien unter Beachtung der Wechselwirkung von Aussehen und Geschmack zusammenstellen, Anschnitttorten herstellen
  • g)Werkzeichnungen für Torten und Formstücke unter Beachtung der Harmonie von Material, Farbe und Form anfertigen
  • h)Festtags-, Form- und Aufsatztorten herstellen
23 Herstellen von Spezial- und Dauergebäck4 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Rezepturen, Materialien und Herstellungsarten für diätetische Konditoreierzeugnisse unterscheiden, Produkte herstellen
  • b)Dauergebäck herstellen, insbesondere Florentiner und Mandelhörnchen
24 Herstellen von Marzipan-, Schokoladen- und Nougaterzeugnissen8 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Marzipan- und Nougatarten herstellen
  • b)Hohlfiguren aus Schokolade, Figuren aus Marzipan und Erzeugnisse aus Nougat herstellen
  • c)Figuren nach vorgegebenen und selbst gestalteten Entwürfen modellieren, schminken und garnieren
  • d)Königsberger Marzipan kneifen, flämmen, abglänzen und garnieren
25 Entwerfen und Herstellen von Zuckererzeugnissen3 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Zucker kochen, Zuckerstufen bestimmen
  • b)Krokantarten herstellen und verarbeiten
  • c)Karamell gießen und modellieren
  • d)Bonbons herstellen, insbesondere Fruchtbonbons und Rahmkaramellen
26 Herstellen von Pralinen4 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 4 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Pralinenkörper aus Marzipan-, Nougat- und Trüffelmasse herstellen
  • b)Schokoladenhohlkörper ausformen, füllen und deckeln
  • c)Mandelsplitter herstellen
  • d)Pralinenkörper überziehen und garnieren
27 Herstellen von Speiseeis und Speiseeiserzeugnissen3 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 4 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Eismix nach Sorten und vorgegebenen Rezepturen herstellen und gefrieren
  • b)Eisspeisen anrichten
  • c)Eismixgetränke zubereiten
  • d)Sahneeisfüllungen und Halbeisfüllungen für Parfaits und Souflees zubereiten
  • e)Eistorten, Eisbomben und Eisziegel einsetzen, gefrieren, stürzen und garnieren
28 Herstellen von Süßspeisen2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Süßspeisen und Desserts herstellen, insbesondere Cremespeisen, süße Eierspeisen, Obstspeisen und Mousse
  • b)Fruchtgelees und Konfitüren herstellen
29 Herstellen von Salz-, Käse- und Partygebäck5 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Käsefours und herzhafte Fours, insbesondere mit Fleisch-, Fisch-, Meeresfrüchte-, Eier- und Gemüsefüllungen, herstellen
  • b)Pasteten mit verschiedenen Füllungen, insbesondere aus Käse, Fleisch, Meeresfrüchten und Gemüse, zubereiten
  • c)unterschiedliche Canapees herstellen
30 Herstellen von kleinen Gerichten unter Verwendung frischer Rohstoffe8 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 4 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Salatvariationen zubereiten
  • b)herzhafte Teig- und Eierspeisen herstellen, insbesondere Gemüsekuchen, Zwiebelkuchen, Omelette und Quiche
  • c)süße Teigspeisen herstellen, insbesondere Omelettes, Crepes und Apfelstrudel
  • d)klare und gebundene Suppen herstellen
  • e)Aufläufe, Gratins und Nudelgerichte zubereiten
  • f)Toastvariationen zubereiten
  • g)Gerichte mit Fleisch, Fisch, Meeresfrüchten und Gemüse zubereiten
31 Kundenberatung und Verkauf2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 3 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Konditoreierzeugnisse kundengerecht und transportsicher verpacken
  • b)Kunden am Tisch bedienen
  • c)Kunden unter Berücksichtigung ihrer Wünsche und der Produktbeschaffenheit beraten
  • d)Konditoreierzeugnisse präsentieren und verkaufen, verschiedene Verpackungstechniken anwenden
  • e)bei verkaufsfördernden Maßnahmen mitwirken

Häufige Fragen

Was schreibe ich als Konditor ins Berichtsheft?

Die Arbeiten der Woche in Backstube und Verkauf, etwa Teige, Massen, Cremes, Torten, Schokolade und Pralinen, mit Stunden je Tag, dazu die Themen der Berufsschule. Stichworte genügen, zum Beispiel „Biskuitböden gebacken und mit Creme gefüllt“. Kundennamen und Bestellnummern sind nicht nötig.

Gibt es beim Konditor Schwerpunkte?

Nein. Die Verordnung nennt keine Schwerpunkte, Fachrichtungen oder Wahlqualifikationen. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Ihr betrieblicher Ausbildungsplan zeigt, wann welche Inhalte im Betrieb dran sind.

Gehören Fotos von Torten ins Berichtsheft?

Das bestimmen Ihre Kammer oder Innung und Ihr Betrieb, nicht das Gesetz. Fragen Sie Ihren Ausbilder, ob Fotos, Skizzen oder Fachberichte vorgeschrieben sind. Das Gesetz verlangt nur einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG).

Wird das Berichtsheft in der Gesellenprüfung gebraucht?

Ja, als Voraussetzung für die Zulassung. Zugelassen wird, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird er in der Prüfung nicht bewertet.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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