Berichtsheft als Fachkraft für Gastronomie: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft der Fachkraft für Gastronomie gehören Ihre Tätigkeiten aus Service, Küche beziehungsweise Produktion, Wirtschaftsdienst und Warenwirtschaft sowie die Themen der Berufsschule, jeweils kurz und nach Wochen geordnet. Typische Einträge sind das Eindecken und Abräumen, die Annahme und Einlagerung von Waren, das Vorbereiten von Speisen, der Umgang mit Gästen, Hygienemaßnahmen und das Unterstützen von Verkaufsaktionen. Auf dieser Seite finden Sie zwei Beispielwochen, passende Formulierungen und die Regeln zu Nachweis und Zulassung.
Stand: 21.10.2026
Was als Fachkraft für Gastronomie ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildungen in den Gastronomieberufen (GastroAusbV). Die Ausbildung zur Fachkraft für Gastronomie dauert zwei Jahre. Sie wählen einen von zwei Schwerpunkten: Restaurantservice oder Systemgastronomie. Im Schwerpunkt Restaurantservice werden Wirtschaftsdienst und Service vertieft, im Schwerpunkt Systemgastronomie die Arbeit in Küche und Produktion sowie der Umgang mit Gästen.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Umgang mit Gästen und Teammitgliedern, Rolle im Betrieb und Gestaltung des Gasterlebnisses
- Annahme und Einlagerung von Waren
- Grundlegende Aufgaben in der Küche oder in der Produktion
- Grundlegende Aufgaben im Wirtschaftsdienst
- Grundlegende Aufgaben im Service
- Unterstützung verkaufsfördernder Maßnahmen
- Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
- Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, Umweltschutz und Nachhaltigkeit
- Digitalisierte Arbeitswelt und Durchführung von Hygienemaßnahmen
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Lieferung geprüft und eingelagert (Kühlware, Trockenware), Mindesthaltbarkeit kontrolliert, Tische eingedeckt, Besteck poliert | 8 |
| Dienstag | Mise en place im Service, Getränke ausgeschenkt, Gäste platziert, Speisen mit der Kollegin an den Tisch gebracht | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Hygiene im Gastgewerbe, Warenkunde, Grundlagen der Gästebetreuung | 8 |
| Donnerstag | Salate und Beilagen in der Küche vorbereitet, Reinigungsplan im Wirtschaftsdienst abgearbeitet, Gläser gespült | 8 |
| Freitag | Abendservice, Bestellungen aufgenommen, Tische abgeräumt, Kasse mit der Schichtleitung abgerechnet | 8 |
Beispielwoche im zweiten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Bestellmenge für die Woche anhand der Reservierungen geschätzt, Wareneingang kontrolliert, Lagerbestand im Warenwirtschaftssystem gepflegt | 8 |
| Dienstag | Eigene Station im Service geführt, Gäste beraten, Menüempfehlung ausgesprochen, Reklamation am Tisch aufgenommen und geklärt | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Verkaufsförderung, Kalkulation, Wirtschafts- und Sozialkunde | 8 |
| Donnerstag | Aktion „Wochengericht“ mit vorbereitet, Aufsteller und Karte gestaltet, neue Auszubildende in die Abläufe eingewiesen | 8 |
| Freitag | Veranstaltung mit 40 Gästen betreut, Buffet aufgebaut, Temperaturen dokumentiert, Kassenabschluss vorbereitet | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft der Fachkraft für Gastronomie
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel „Warenannahme und Lagerung“ oder „Gästekommunikation“. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Fachkraft für Gastronomie
| Statt | Besser |
|---|---|
| Im Service geholfen | Tische für 12 Gäste eingedeckt, Getränke serviert und Speisen am Tisch erklärt |
| Ware angenommen | Lieferung anhand des Lieferscheins geprüft, Kühlware bei 4 Grad eingelagert |
| In der Küche gearbeitet | Gemüse geputzt und geschnitten, Salate portioniert, Beilagen für den Abendservice vorbereitet |
| Sauber gemacht | Arbeitsflächen nach Reinigungsplan gereinigt und desinfiziert, Durchführung abgezeichnet |
| Gäste betreut | Reklamation aufgenommen, Gast beruhigt und Lösung mit der Schichtleitung abgestimmt |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Ausgebildet wird in Gaststätten, Restaurants, Hotels, Kantinen und Betrieben der Systemgastronomie. Zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Namen von Gästen und Reservierungsdaten brauchen Sie im Nachweis nicht.
Abschlussprüfung und Zulassung
Etwa in der Mitte der zweijährigen Ausbildung, im dritten Ausbildungshalbjahr, findet eine Zwischenprüfung statt. Die Abschlussprüfung hat drei Prüfungsbereiche: „Produktion und Service“ mit einer praktischen Arbeitsaufgabe samt Fachgespräch und einem schriftlichen Teil, „Gasterlebnis, Verkaufsförderung und Warenlagerung“ sowie „Wirtschafts- und Sozialkunde“, beide schriftlich. Der Bereich Produktion und Service hat das größte Gewicht.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1: Was gilt in meinem Beruf?
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildungen zur Fachkraft für Gastronomie, zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie sowie zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie (GastroAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Abschnitt A: schwerpunktübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten6 Positionen
1 Umgang mit Gästen und Teammitgliedern, Reflexion der eigenen Rolle im Betrieb, Gestaltung des Gasterlebnisses als Gastgeber oder Gastgeberin8 Wochen im 1. bis 12. Monat, 12 Wochen im 13. bis 24. Monat
- a)das persönliche Erscheinungsbild und Verhalten betriebsangemessen gestalten und die jeweiligen Auswirkungen begründen
- b)bei der Kommunikation des Betriebsgeschehens, insbesondere über digitale Medien, die betrieblichen und die rechtlichen Vorgaben beachten
- c)Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten im Rahmen der Aufbau- und Ablauforganisation berücksichtigen
- d)das Auftreten gegenüber den Teammitgliedern, insbesondere Kollegen und Kolleginnen sowie Vorgesetzten, reflektieren und sich teamorientiert verhalten sowie Feedback annehmen und reflektieren, konstruktives Feedback geben
- e)Gäste empfangen und deren Erwartungen und Wünsche hinsichtlich Beratung, Betreuung und Dienstleistungen ermitteln sowie die Umsetzung der Erwartungen und Wünsche prüfen
- f)Mitteilungen und Aufträge entgegennehmen, einordnen und angemessen reagieren
- g)Gäste betreuen, sie über das Angebot an Dienstleistungen und Produkten informieren und beraten und dabei individuelle und kulturelle Bedürfnisse und Wünsche berücksichtigen, insbesondere Besonderheiten im Umgang mit Gästen mit Behinderung
- h)das Auftreten und die Rolle gegenüber den Gästen reflektieren und das Verhalten gastorientiert gestalten; Gespräche gast- und betriebsorientiert führen und dabei verbale und nonverbale Ausdrucksformen anwenden
- i)Gästereaktionen, insbesondere Reklamationen, entgegennehmen, einordnen und situationsbezogen nach den betrieblichen Vorgaben reagieren
- j)Ursachen von Konflikten und Kommunikationsstörungen erkennen und zu deren Lösung beitragen; Konfliktpotenzial erkennen und Konflikte vermeiden
- k)einfache Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen
2 Annahme und Einlagerung von Waren10 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Lagerbestände nach Quantität und Qualität kontrollieren, Differenzen zwischen Soll- und Ist-Beständen dokumentieren und die betriebsüblichen Korrekturmaßnahmen einleiten, bei Inventuren und Bestellungen mitwirken
- b)Ware annehmen, dabei Lieferscheine zu Bestellungen zuordnen und Ware anhand des Bestell- und des Lieferscheins auf Gewicht, Quantität, Qualität und sichtbare Mängel prüfen; bei Abweichungen die betriebsüblichen Maßnahmen einleiten
- c)Ware unter Einhaltung der hygienischen und der rechtlichen Regelungen sowie der betrieblichen Vorgaben prüfen, insbesondere auf die Einhaltung der Kühlkette und auf Haltbarkeit, auch unter Nutzung technischer Hilfsmittel; bei Abweichungen die betriebsüblichen Maßnahmen einleiten
- d)die Warenannahme, die Leergut- und die Transportgutannahme sowie die Leergut- und die Transportgutrückgabe dokumentieren
- e)Ware ihren Anforderungen gemäß und unter Anwendung der betrieblichen Vorgaben werterhaltend einlagern
- f)die Arbeitsschutz-, Sicherheits- und Hygienevorschriften im Lager beachten, das Lager nach den betrieblichen Vorgaben prüfen und reinigen
3 Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in der Küche oder in der Produktion14 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Arbeitsaufgaben erfassen
- b)Art und Menge von Lebensmitteln unter Berücksichtigung des betrieblichen Angebotes an Speisen und Gerichten bedarfsgerecht auswählen
- c)Arbeitsschritte zeitlich und organisatorisch planen
- d)Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter sicher, wirtschaftlich und nachhaltig einsetzen, reinigen und pflegen; Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter auf Funktionsfähigkeit prüfen, Störungen erkennen und die betriebsüblichen Maßnahmen einleiten
- e)den Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der hygienischen und ergonomischen Anforderungen vorbereiten
- f)Lebensmittel bereitstellen und auf Beschaffenheit, Verwendbarkeit und Allergene prüfen
- g)einfache betriebstypische Speisen oder Gerichte nach Rezepturen herstellen, auch unter Verwendung vorgefertigter Produkte und unter Anwendung von Arbeitstechniken sowie unter Beachtung von Ernährungsformen, der Hygienevorschriften, der Wirtschaftlichkeit und der Vermeidung von Lebensmittelverschwendung
- h)Speisen oder Gerichte nach Vorgabe portionieren und anrichten sowie bei der Produktpräsentation mitwirken
- i)Lebensmittel unter Einhaltung der Hygienestandards fachgerecht einlagern, andere Verwertungsmöglichkeiten prüfen oder entsorgen
- j)die eigenen Arbeitsergebnisse kontrollieren, bewerten und optimieren
4 Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Wirtschaftsdienst8 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)die Bedeutung der Gestaltung, Pflege und Reinigung von Gasträumen sowie von Wirtschaftsräumen für das Gasterlebnis erläutern
- b)Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemaßnahmen unter Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten in Gast- und in Wirtschaftsräumen durchführen, prüfen und dokumentieren
- c)Gast- und Wirtschaftsräume im Hinblick auf ihre Nutzung und ihre Sicherheit kontrollieren, den Bedarf an Reparaturen und Ersatz ermitteln und die betriebsüblichen Maßnahmen ergreifen
- d)betriebliche Gebrauchsgegenstände, insbesondere Geschirr, Besteck und Gläser, anlassbezogen auswählen und in ausreichender Menge bereitstellen sowie fachgerecht pflegen und reinigen
- e)zur Abfallvermeidung beitragen und die fachgerechte Abfallentsorgung unter Beachtung der Hygienevorschriften und von Umweltaspekten durchführen
5 Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Service8 Wochen im 1. bis 12. Monat, 12 Wochen im 13. bis 24. Monat
- a)den Arbeitsbereich aufgrund der Tagesplanung anlassbezogen vorbereiten und die erforderlichen Betriebsmittel bereitstellen
- b)die Verkaufsfähigkeit von Produkten prüfen
- c)alkoholische oder nichtalkoholische Getränke ausschenken sowie Aufguss- und Heißgetränke nach den betrieblichen Vorgaben zubereiten
- d)Service von Speisen, Gerichten und Getränken nach der betrieblichen Serviceform durchführen
- e)das betriebliche Kassensystem bedienen
6 Unterstützung verkaufsfördernder Maßnahmen12 Wochen im 13. bis 24. Monat
- a)verkaufsfördernde Maßnahmen und Aktionen, insbesondere im Gastkontakt, umsetzen
- b)Gastbereiche für verschiedene Zwecke und Anlässe dekorieren
- c)die Bedeutung von Dekoration, Beleuchtung, Musik und Temperatur für die Atmosphäre und das Gasterlebnis beachten
- d)bei Maßnahmen zur Verkaufsförderung unter Einsatz geeigneter Werbemittel und Werbeträger und digitaler Medien sowie bei der Erfolgskontrolle mitwirken
Abschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Restaurantservice2 Positionen
1 Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Wirtschaftsdienst4 Wochen im 13. bis 24. Monat
- a)Gasträume anlass-, saison- und themenbezogen herrichten und Vor- und Nacharbeiten ausführen
- b)betriebliche Textilien und Materialien auf verwendungsfähigen Zustand prüfen und geeignete Maßnahmen zur Reinigung und Pflege ergreifen, dabei insbesondere Werterhaltung, Hygiene und Ressourcenschonung berücksichtigen
2 Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Service12 Wochen im 13. bis 24. Monat
- a)Reservierungen nach betrieblichen Vorgaben entgegennehmen, bearbeiten und ausführen
- b)bei internen Service- und Menübesprechungen mitwirken
- c)Gasträume anlassbezogen und entsprechend dem gastronomischen Angebot vorbereiten, insbesondere Tische unter Verwendung von Dekorationselementen nach den betrieblichen Vorgaben eindecken
- d)Gäste nach den betrieblichen Standards empfangen und platzieren
- e)Gäste über das betriebliche Angebot an Speisen, Gerichten und Getränken unter Berücksichtigung gängiger Ernährungsformen sowie von Inhaltsstoffen und Allergenen beraten
- f)Produkte und Dienstleistungen den Gästen aktiv anbieten und Zusatzverkäufe tätigen
- g)Speisen, Gerichte und Getränke unter Berücksichtigung des Serviceablaufs servieren und ausheben, dabei mit den Gästen kommunizieren
- h)Gästerückmeldungen entgegennehmen und nach den betrieblichen Vorgaben bearbeiten
- i)die Kasse unter Beachtung der betrieblichen Kassieranweisungen bedienen, Zahlungen abwickeln und dabei Vorsichtsmaßnahmen bei der Annahme von Zahlungsmitteln anwenden
Abschnitt C: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Systemgastronomie2 Positionen
1 Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in der Küche oder in der Produktion8 Wochen im 13. bis 24. Monat
- a)die Bedeutung von markenweiten Standards in der systemgastronomischen Produktion einordnen und ihre Auswirkungen auf die eigene Tätigkeit erläutern
- b)Maschinen und Geräte nach den markenspezifischen Produktionsstandards prüfen, einstellen und die Ergebnisse der Prüfung dokumentieren
- c)Standards und Rezepturen bei der Zubereitung, bei der Fertigstellung und beim Anrichten von systemgastronomischen Produkten umsetzen
- d)bei der Zwischenlagerung von Produkten für die Weiterverarbeitung die markenspezifischen Standards, insbesondere für Haltezeiten und Kerntemperaturen, berücksichtigen
- e)Rohstoffe, Zwischenprodukte und Endprodukte auf ihre Beschaffenheit und Qualität im Hinblick auf die markenweiten Standards prüfen und die Prüfergebnisse dokumentieren
- f)zubereitete Produkte verkaufsfördernd und nach den markenspezifischen Standards präsentieren oder für die Mitnahme, den Außer-Haus-Verkauf oder die Lieferung vorbereiten und verpacken
- g)Bestellungen vor der Abgabe auf Vollständigkeit und Richtigkeit im Rahmen der markenspezifischen Qualitätssicherung prüfen
- h)mit dem Service oder den Beteiligten am Lieferprozess zur Sicherstellung von Markenstandards und Gästewünschen kooperieren
2 Umgang mit Gästen8 Wochen im 13. bis 24. Monat
- a)die Bedeutung von markenweiten Standards beim Umgang mit Gästen einordnen und ihre Auswirkungen auf die eigene Tätigkeit erläutern
- b)die analogen oder digitalen Bestellsysteme des Betriebes erklären und die Gäste gastorientiert und verkaufsfördernd beraten
- c)zum Produktsortiment des Betriebes, auch unter Berücksichtigung von Ernährungsformen und Ernährungstrends, gastorientiert und verkaufsfördernd beraten
- d)betriebliche Informationen über Inhaltsstoffe, Zusatzstoffe und Allergene der angebotenen Produkte den Gästen übermitteln und erläutern
- e)die im System eingesetzten Qualitäts- und Gütesiegel erklären
- f)Zusatzleistungen nach den markenspezifischen Standards anbieten
- g)das markenspezifische Reklamationsmanagement anwenden
- h)beim Service die markenspezifischen Standards anwenden
- i)analoge und digitale Bezahlsysteme nutzen und den Gästen deren Bedienung erklären
Abschnitt D: schwerpunktübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten5 Positionen
1 Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- undTarifrechtwährend der gesamten Ausbildung
- a)den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
- b)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
- c)die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
- d)die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern
- e)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
- f)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern
- g)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
- h)wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
- i)Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern
2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung
- a)Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden
- b)Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen
- c)sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern
- d)technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen
- e)ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden
- f)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten
- g)betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
3 Umweltschutz und Nachhaltigkeitwährend der gesamten Ausbildung
- a)Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
- b)bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
- c)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten
- d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
- e)Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln
- f)unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
4 Digitalisierte Arbeitsweltwährend der gesamten Ausbildung
- a)mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
- b)Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
- c)ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren
- d)Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen
- e)Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
- f)Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten
- g)Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten
- h)Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren
5 Durchführung von Hygienemaßnahmen4 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)die Grundsätze und die Vorschriften zur Personal-, Betriebs- und Produkthygiene sowie zum Arbeits- und Gesundheitsschutz anwenden
- b)die rechtlichen Hygienevorschriften und das betriebliche Hygienekonzept, insbesondere das HACCP-Konzept, umsetzen
- c)Schädlingsbefall erkennen und Maßnahmen einleiten
- d)Desinfektions- und Reinigungsmittel lagern, unter Berücksichtigung ökologischer Auswirkungen auswählen und ökonomisch einsetzen
- e)die Meldepflichten nach dem Infektionsschutzrecht beachten und die Beschäftigungsverbote einhalten
Häufige Fragen
Wie oft muss ich als Fachkraft für Gastronomie das Berichtsheft führen?
Üblich ist ein Eintrag pro Woche, ob Sie ihn handschriftlich oder digital führen, regelt Ihr Betrieb. Die Auszubildenden führen den Nachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG), die Ausbildenden sehen ihn durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Lassen Sie sich die Durchsicht regelmäßig bestätigen.
Was trage ich ein, wenn ich im Schwerpunkt Systemgastronomie arbeite?
Dann stehen Küche und Produktion sowie der Umgang mit Gästen stärker im Vordergrund, zum Beispiel Zubereitung nach Standards, Arbeit an der Ausgabe und Gästeansprache. Im Schwerpunkt Restaurantservice sind es eher Eindecken, Servieren und Wirtschaftsdienst. Halten Sie jeweils fest, was Sie selbst gemacht haben.
Gehören Hygienemaßnahmen ins Berichtsheft?
Ja, die Durchführung von Hygienemaßnahmen ist eine eigene Berufsbildposition. Tragen Sie ein, was Sie reinigen, wie Sie Temperaturen kontrollieren oder dokumentieren und welche Unterweisungen Sie erhalten haben.
Wird das Berichtsheft in der Abschlussprüfung bewertet?
Nein, nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis nicht bewertet. Er ist aber Voraussetzung für die Zulassung (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG), deshalb sollte er vollständig und von Ihrem Ausbilder durchgesehen sein.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildungen in den Gastronomieberufen (Gastronomieberufeausbildungsverordnung, GastroAusbV), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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