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Berichtsheft als Friseur: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft des Friseurs gehören die Arbeiten im Salon und die Themen der Berufsschule: Kundenmanagement, Haare pflegen, schneiden, gestalten, umformen und färben, dekorative Kosmetik und Maniküre, Betriebsorganisation und Marketing. Die Beispielwochen zeigen, wie solche Einträge aussehen.

Stand: 15.10.2026

Was ins Berichtsheft des Friseurs gehört

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Die Ausbildungsverordnung teilt die Inhalte in Pflichtqualifikationseinheiten, eine Wahlqualifikationseinheit und integrative Inhalte. Pflicht sind:

Eine Wahlqualifikationseinheit legt der Ausbildungsvertrag fest: Visagistik, Langhaarfrisuren, Haarersatz oder Coloration.

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus.

TagTätigkeitenStunden
MontagKunden begrüßt und Umhang angelegt, Haare gewaschen und gepflegt, Kopfmassage durchgeführt, Arbeitsplatz gereinigt8
DienstagHandtücher gewaschen und gelegt, Scheren, Kämme und Bürsten gereinigt und desinfiziert, Termine eingetragen8
MittwochBerufsschule: Unterricht nach Stundenplan, zum Beispiel Haar- und Hautkunde7
DonnerstagHaarschnitt am Übungskopf nach Anleitung geübt, Abteilungen und Konturen gesetzt8
FreitagWickeltechniken am Übungskopf geübt, Föhnen und Stylen unter Anleitung, Salon aufgeräumt8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagKundenwunsch besprochen und Beratung zur Frisur durchgeführt, Haarschnitt nach Vorgabe ausgeführt8
DienstagFarbe angemischt und aufgetragen, Einwirkzeit überwacht, Ergebnis mit der Kundin besprochen8
MittwochBerufsschule: Frisurentechnik und Prüfungsvorbereitung7
DonnerstagHochsteckfrisur gesteckt, Tages-Make-up aufgetragen, Maniküre durchgeführt8
FreitagPflegeprodukte zur Anwendung empfohlen, Kasse abgerechnet, Bestand kontrolliert, Aktion im Schaufenster vorbereitet8

Berufsschule im Berichtsheft des Friseurs

Notieren Sie je Schultag Fach und Thema, zum Beispiel „Haarkunde: Aufbau des Haares“ oder „Frisurengestaltung: Schnitttechniken“. Die Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses rät, die Themen des Berufsschulunterrichts aufzunehmen. Welche Lernfelder der Rahmenlehrplan vorgibt, steht im Lehrplan Ihrer Schule.

Formulierungen für das Berichtsheft im Friseursalon

StattBesser
Haare gewaschenHaare gewaschen, gepflegt und eine Kopfmassage durchgeführt
GeschnittenHaarschnitt nach Vorgabe ausgeführt, Abteilungen gesetzt und Konturen geschnitten
GefärbtFarbe angemischt, aufgetragen und die Einwirkzeit überwacht
Kundin beratenPflegeprodukte zur Anwendung zu Hause empfohlen und die Anwendung erklärt
Salon gemachtArbeitsplatz gereinigt, Werkzeug desinfiziert und Handtücher gelegt

Handwerkskammer und Innung

Zuständige Stelle ist die Handwerkskammer. Ob sie oder Ihre Innung ein eigenes Formular für den Ausbildungsnachweis vorgibt, regeln Kammer und Innung; maßgeblich ist Ihre Handwerkskammer. Die Pflicht, einen Ausbildungsnachweis zu führen, folgt aus § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG.

Gesellenprüfung in zwei Teilen und Berichtsheft

Die Gesellenprüfung besteht aus zwei Teilen. Teil 1 soll Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden und prüft Basisfriseurarbeiten. Teil 2 liegt am Ende der Ausbildung und umfasst Friseur- und dekorative Kosmetikdienstleistungen, Friseurtechniken, Betriebsorganisation und Kundenmanagement sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Über die Zulassung wird für jeden Teil gesondert entschieden (§ 36a Absatz 1 HwO).

Zugelassen wird, wer einen Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird er in den Prüfungen nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin (FriseurAusbV 2008), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: Gemeinsame berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten20 Positionen

1 Kundenmanagement
1.1 Kunden- und dienstleistungsorientiertes Handeln2 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Rolle des Personals für eine erfolgreiche Dienstleistungstätigkeit bei der eigenen Aufgabenerfüllung berücksichtigen
  • b)Anforderungen und Aufgaben einer erfolgreichen Tätigkeit im Dienstleistungssektor begründen
  • c)durch eigenes Verhalten zur kundenorientierten Ausrichtung des Unternehmens und zur Steigerung der Kundenbindung beitragen
1.2 Betreuen, Beraten und Verkaufen6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 7 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Kunden empfangen und vor, während und nach der Behandlung serviceorientiert, insbesondere mit dem Ziel der Kundenbindung, betreuen
  • b)auf Erwartungen und Wünsche der Kunden hinsichtlich Beratung, Behandlung und Betreuung eingehen; Einfühlungsvermögen zeigen
  • c)Gespräche unter Anwendung verbaler und nonverbaler Kommunikationsformen personenorientiert führen, auf Kundenverhalten situationsgerecht reagieren
  • d)Gesprächsführungstechniken bei Informations-, Beratungs-, Betreuungs- und Verkaufsgesprächen einsetzen
  • e)Kunden bei Friseur- und Kosmetikdienstleistungen unter Berücksichtigung der Haarqualität und -quantität, der Kopf- und Gesichtsform, der Gesamterscheinung, ästhetischer Aspekte sowie modischer Trends individuell beraten; Beratungsergebnis bei der Behandlung umsetzen
  • f)Behandlungspläne erläutern, über Dienstleistungsangebote und Produkte informieren und betriebliche Dienstleistungen anbieten
  • g)Kunden über Maßnahmen und Produkte zur weiterführenden Pflege von Haar und Haut beraten
  • h)fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
  • i)Beschwerden und Reklamationen entgegennehmen, im Sinne einer Wiederherstellung der Kundenzufriedenheit bearbeiten und damit zur Steigerung der Servicequalität des Unternehmens beitragen
  • j)Konflikte erkennen, einordnen und durch situationsgerechtes Verhalten zu deren Lösung beitragen
2 Friseur-Dienstleistungen
2.1 Pflegen des Haares und der Kopfhaut7 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Zustand und Beschaffenheit der Kopfhaut und des Haares prüfen und beurteilen sowie Maßnahmen für die Behandlung vorschlagen
  • b)Haarreinigungs- und -pflegemittel auswählen, nach Behandlungsplan dosieren und einsetzen
  • c)Haar und Kopfhaut mit verschiedenen Methoden reinigen und pflegen
  • d)Haarteile und Haarersatz reinigen und pflegen
  • e)Kopfhaut mit verschiedenen Techniken massieren
2.2 Haarschneiden12 Wochen im 1. bis 18. Monat, 19 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)geplante Frisur unter Berücksichtigung von Haaransatz, Haarqualität, Wuchsrichtung und Fall des Haares vorformen
  • b)Haarlängen unter Berücksichtigung der geplanten Frisur bestimmen und abteilen
  • c)klassische Schneidetechniken, insbesondere Stumpfschneiden, Konturen und Übergang schneiden, auswählen und Haarschnitte individuell ausführen
  • d)moderne Schneidetechniken, insbesondere Effilieren, Messerarbeiten, Texturieren, auswählen und Haarschnitte individuell ausführen
  • e)Haarschnitte überprüfen; Korrekturen durchführen
  • f)Bart schneiden und formen
  • g)Haut für Rasuren vor- und nachbehandeln
  • h)Rasuren mit unterschiedlichen Techniken durchführen
2.3 Gestalten von Frisuren8 Wochen im 1. bis 18. Monat, 18 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Präparate zur Unterstützung der Frisurengestaltung auswählen und anwenden
  • b)Frisuren, insbesondere durch Wickeln, Wellen und Papillotiertechniken, gestalten
  • c)Frisuren mit thermischen Geräten gestalten, insbesondere Föhnen
  • d)eingelegte Frisuren ausfrisieren und gestalten
  • e)Hochsteckfrisuren gestalten
  • f)Haarteil einarbeiten
  • g)Styling- und Finishtechniken einsetzen
2.4 Dauerhaft Umformen14 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Wickeltechnik und Wickler bestimmen; Haare abteilen und wickeln
  • b)Präparate auswählen und einsetzen
  • c)Umformungstechniken auswählen
  • d)Haare vorbehandeln, Umformungen durchführen und überwachen sowie Haare nachbehandeln
  • e)Arbeitsergebnisse beurteilen, Korrekturen vornehmen
2.5 Farbverändernde Haarbehandlungen12 Wochen im 1. bis 18. Monat, 9 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Ausgangsfarbe feststellen
  • b)Tönungen aus direkt ziehenden Farbstoffen anwenden
  • c)Methoden der Farb- und Strähnenbehandlung und Applikationstechniken auswählen
  • d)Zielfarbe empfehlen und Behandlungsverfahren festlegen
  • e)Färbe- und Blondierungspräparate in verschiedenen Techniken auftragen
  • f)Einwirkzeiten festlegen und überwachen
  • g)Maßnahmen der Nachbehandlung durchführen
  • h)Ergebnis beurteilen und Farbkorrekturen durchführen
3 Dekorative Kosmetik und Maniküre6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Zustand und Beschaffenheit der Haut prüfen und beurteilen
  • b)Haut reinigen und Kompressen legen
  • c)Tages-Make-up gestalten
  • d)Zustand von Händen und Nägeln beurteilen
  • e)Nagelhaut und Nägel behandeln sowie Nägel formen
  • f)Augenbrauen und Wimpern gestalten und färben
  • g)Nägel polieren und dekorativ gestalten
  • h)Hände und Unterarme mit ausgewählten Präparaten massieren
  • i)Make-up für besondere Anlässe gestalten
4 Betriebsorganisation
4.1 Betriebs- und Arbeitsabläufe4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 3 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Arbeitsabläufe kunden- und serviceorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, ökologischer, organisatorischer und ergonomischer Maßnahmen planen, vorbereiten und gestalten; Arbeitsergebnisse kontrollieren
  • b)Arbeitsmittel und Materialien auswählen und kostenbewusst einsetzen
  • c)Arbeitsplatz unter Berücksichtigung hygienischer, ästhetischer und ergonomischer Anforderungen einrichten und pflegen
  • d)Kundentermine planen, koordinieren und überwachen
  • e)Waren- und Materialeingänge unter Berücksichtigung rechtlicher Vorschriften erfassen, kontrollieren, lagern und Bestände pflegen
  • f)Inventur durchführen
  • g)individuelle Behandlungspläne aufstellen; Behandlungserfolg dokumentieren
  • h)Kassensystem vorbereiten, kassieren, Kasse abrechnen, Kassenbericht erstellen
  • i)bei Planung, Organisation und Gestaltung von Betriebsabläufen mitwirken und zur Optimierung beitragen
4.2 Pflegen von Maschinen, Geräten und Werkzeugen2 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Maschinen, Geräte und Werkzeuge unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften reinigen, desinfizieren und pflegen
  • b)Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemittel, insbesondere unter Berücksichtigung hygienischer Anforderungen und Gesichtspunkten des Umweltschutzes, auswählen und einsetzen
4.3 Schutz der Haut und der Atemwege sowie Hygiene3 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)persönliche Gesundheitsschutzmaßnahmen, insbesondere Hautschutz unter Berücksichtigung technischer Regeln und gesetzlicher Vorschriften, durchführen
  • b)kundenbezogene Gesundheitsschutzmaßnahmen anwenden
  • c)Maßnahmen der persönlichen Hygiene und Anforderungen in Bezug auf die Arbeitskleidung beachten
4.4 Qualitätssicherung2 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Maßnahmen zur Qualitätssicherung im eigenen Verantwortungsbereich durchführen, kontrollieren und bewerten
  • b)bei Umsetzung von Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der Betriebsorganisation sowie des Kundenservices mitwirken und dabei eigene Vorschläge einbringen
4.5 Arbeiten im Team2 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation auf Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg beachten
  • b)im Team unter Beachtung von Zuständigkeiten, Entscheidungskompetenzen und eigener Prioritäten kooperieren
  • c)Aufgaben im Team planen und ausführen
  • d)Teamentwicklung gestalten; Rückmeldungen geben und entgegennehmen
4.6 Informations- und Kommunikationssysteme2 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Informations- und Kommunikationssysteme zur Bearbeitung von Betriebsvorgängen nutzen
  • b)Daten erfassen und eingeben, insbesondere Kundenkartei pflegen
  • c)Vorschriften zum Datenschutz anwenden
  • d)Informationen beschaffen und nutzen
5 Marketing
5.1 Werbung, Präsentation und Preisgestaltung2 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Arten, Ziele und Zielgruppen der Werbung im Friseurhandwerk unterscheiden
  • b)Werbemittel und Werbeträger des Ausbildungsbetriebes einsetzen; eigene Vorschläge einbringen
  • c)Produkte und Dienstleistungen präsentieren und anbieten; Dekorationsmittel einsetzen
  • d)Elemente der Preisgestaltung unterscheiden
  • e)Preisveränderungen und Aktionen gegenüber den Kunden erläutern
5.2 Kundenbindung2 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Anregungen, Hinweise, Ideen und Verbesserungsvorschläge der Kunden aufnehmen und umsetzen
  • b)durch Erscheinungsbild und Service die Kundenzufriedenheit fördern
  • c)Kundenbindungsmaßnahmen einsetzen

Abschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationseinheiten4 Positionen

1 Visagistik8 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)spezielle Reinigungsmethoden für Gesicht und Dekolleté anwenden
  • b)kosmetisch zu behandelnde Hautveränderungen von nicht kosmetisch zu behandelnden Hautveränderungen unterscheiden
  • c)Präparate der pflegenden Kosmetik unter Berücksichtigung des Hautzustandes und Behandlungszieles auswählen
  • d)Hautunreinheiten behandeln
  • e)Haarentfernungsmethoden anwenden
  • f)Haut mit unterschiedlichen Massagetechniken massieren; Packungen, Masken und Dampfbäder anwenden, Haut nachbehandeln
  • g)Techniken, Hilfsmittel und Präparate einschließlich Camouflage bei der Gestaltung des Gesichts typgerecht und dem Kundenauftrag entsprechend auswählen und anwenden
  • h)künstliche Wimpern anbringen
2 Langhaarfrisuren8 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Frisuren durch Stecken und Flechten gestalten
  • b)Haarteile und -schmuck bearbeiten und einarbeiten
  • c)Haare toupieren und in Form frisieren
3 Haarersatz8 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Haarersatz auswählen und einarbeiten
  • b)Haarverlängerung mit verschiedenen Methoden und Befestigungsarten durchführen
  • c)Haarverdichtung mit verschiedenen Techniken, insbesondere durch Integrationstechnik, vornehmen
  • d)Haarersatz entfernen; Eigenhaar und Kopfhaut nachbehandeln
4 Coloration8 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)individuelle Farbtonberatung durchführen
  • b)eigenes Gestaltungskonzept entwickeln und dem Kunden vorschlagen
  • c)Ausgangsfarbe und Zielfarbe aufeinander abstimmen
  • d)Farbmischung erstellen und Farbausgleich durchführen
  • e)Haar mit speziellen Foliensträhnen und Freihandtechniken nach modischen Trends farblich gestalten
  • f)verschiedene Farbtechniken, insbesondere Mehrfarbtechniken, kombinieren
  • g)Farbergebnisse kontrollieren und Korrekturen durchführen
  • h)Haarfarbe mit der Frisurengestaltung abstimmen

Abschnitt C: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten4 Positionen

während der gesamten Ausbildung

1 Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  • a)den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • b)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
  • c)die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
  • d)die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern
  • e)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • f)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern
  • g)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
  • h)wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
  • i)Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern
2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
  • a)Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden
  • b)Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen
  • c)sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern
  • d)technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen
  • e)ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden
  • f)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten
  • g)betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  • a)Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
  • b)bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen, Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
  • c)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten
  • d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
  • e)Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln
  • f)unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
4 Digitalisierte Arbeitswelt
  • a)mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
  • b)Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
  • c)ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren
  • d)Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen
  • e)Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
  • f)Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten
  • g)Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten
  • h)Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren

Häufige Fragen

Was schreibe ich als Friseur ins Berichtsheft?

Die Arbeiten der Woche in Stichworten: Kundenmanagement, Haare pflegen, schneiden, gestalten und färben, Kosmetik, Betriebsorganisation, dazu die Themen der Berufsschule. Schreiben Sie auf, was Sie selbst getan haben.

Wie viel muss ich als Friseur pro Woche schreiben?

Das Gesetz legt keinen Umfang fest. Die Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses nennt etwa eine DIN-A4-Seite je Woche in Stichworten. Vorgaben von Handwerkskammer oder Innung gehen vor.

Was ist die Wahlqualifikation in der Friseurausbildung?

Neben den Pflichtinhalten legt der Ausbildungsvertrag eine Wahlqualifikationseinheit fest: Visagistik, Langhaarfrisuren, Haarersatz oder Coloration. Tragen Sie diese Inhalte im Berichtsheft ein, wenn Sie daran arbeiten.

Wird das Berichtsheft zur Gesellenprüfung der Friseure gebraucht?

Ja, zur Zulassung. Nach § 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO wird zur Gesellenprüfung zugelassen, wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen und einen Ausbildungsnachweis vorgelegt hat. Bewertet wird er nach der BIBB-Empfehlung Nr. 156 nicht.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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