heftwerkAnmeldenRegistrieren

Berichtsheft als Raumausstatter: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft als Raumausstatter gehören die Arbeiten, die Sie im Betrieb und in der Berufsschule tatsächlich erledigt haben: Aufmaß nehmen und Untergründe prüfen, Bodenbeläge verlegen, Polstermöbel aufarbeiten, Gardinen, Vorhänge und Sonnenschutz anfertigen und montieren sowie Wände und Decken gestalten. Halten Sie je Tag die Tätigkeit, das Material und die Stunden fest, damit Ihr Ausbilder den Nachweis nachvollziehen kann.

Stand: 21.10.2026

Was als Raumausstatter ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Raumausstatter/zur Raumausstatterin (RaumAAusbV 2004). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht; alle Auszubildenden lernen die Bereiche Boden, Polster, Dekoration, Licht-, Sicht- und Sonnenschutz sowie Wand und Decke.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagWerkstatt aufgeräumt, Werkzeuge und Nähmaschine eingewiesen bekommen, Stoffmuster nach Farben sortiert, Zuschnitt von Futterstoff geübt8
DienstagAufmaß in einem Wohnzimmer mitgemessen, Raumskizze mit Maßen angefertigt, alten Teppichboden entfernt und Kleberreste abgestoßen8
MittwochBerufsschule: Werkstoffkunde Textilien, Fachzeichnen, Berechnen von Flächen und Verschnitt8
DonnerstagEstrich auf Feuchtigkeit und Ebenheit geprüft, Untergrund gespachtelt, Vinylbelag zugeschnitten und probeweise ausgelegt8
FreitagVinylbelag verklebt und angewalzt, Sockelleisten angebracht, Baustelle gereinigt, Restmaterial gewogen und notiert8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagBeratungsgespräch beim Kunden begleitet, Stoffe und Farben für ein Sofa ausgewählt, Angebot mit Material- und Arbeitszeit kalkuliert8
DienstagSofa in der Werkstatt abgepolstert, Federung und Gurtung geprüft, defekte Polsterung erneuert, Schnittteile für den Bezug angelegt8
MittwochBerufsschule: Kalkulation von Kundenaufträgen, Wirtschafts- und Sozialkunde, Gestaltung von Raumkonzepten8
DonnerstagBezug genäht und aufgezogen, Kissen gefüllt, anschließend Vorhangschienen mit Aufmaß am Fenster geplant8
FreitagVorhänge und Plissees beim Kunden montiert, Funktionskontrolle durchgeführt, Kunden in die Pflege eingewiesen, Auftrag dokumentiert8

Berufsschule im Berichtsheft des Raumausstatters

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Textilkunde, Fachzeichnen, Flächen- und Materialberechnung oder Farb- und Raumgestaltung. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Raumausstatter

StattBesser
Boden gemachtUntergrund auf Ebenheit geprüft, gespachtelt und Designbelag in Klebetechnik verlegt
Gardinen genähtVorhangstoff zugeschnitten, Faltenband aufgenäht und Saum per Hand geschlossen
Beim Polstern geholfenGurtung eines Stuhls erneuert und Polsterschaum zugeschnitten und aufgeklebt
Aufmaß gemachtFensterbreiten und Raumhöhen gemessen und in eine Skizze mit Maßen übertragen
TapeziertWandfläche grundiert, Vliestapete zugeschnitten und mit Rapport angesetzt

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Raumausstatter werden im Handwerk ausgebildet, zuständig ist die Handwerkskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Gesellenprüfung besteht aus zwei Teilen. In Teil A fertigen Sie einen Kundenauftrag als Arbeitsaufgabe mit Dokumentation und führen dazu ein Fachgespräch; die Arbeitsaufgabe zählt dreimal so stark wie das Gespräch. Teil B umfasst schriftlich die Bereiche Arbeitsplanung und Gestaltung, Fertigung und Montage sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Dazu kommt eine Zwischenprüfung vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres.

Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Raumausstatter/zur Raumausstatterin (RaumAAusbV 2004), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

I. Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse11 Positionen

1 Berufsbild, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Angebot, Beschaffung, Fertigung und Verwaltung erklären
  • c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken3 Wochen* im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Bedeutung und Nutzungsmöglichkeiten von Informations- und Kommunikationssystemen für den Ausbildungsbetrieb erläutern
  • b)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen lösen
  • c)Daten pflegen und sichern
  • d)Vorschriften zum Datenschutz beachten
6 Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse, Arbeiten im Team2 Wochen* im 1. Ausbildungsjahr, 3 Wochen* im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Arbeitsauftrag erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen
  • b)Informationen beschaffen und nutzen, insbesondere Fachzeitschriften, Fachbücher und Kataloge
  • c)Arbeitsschritte unter Berücksichtigung ergonomischer, konstruktiver, fertigungstechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte festlegen und vorbereiten
  • d)Bedarf an Werk- und Hilfsstoffen ermitteln, Werk- und Hilfsstoffe zusammenstellen
  • e)Einsatz von Arbeitsmitteln unter Beachtung der Vorschriften planen und Sicherungsmaßnahmen anwenden
  • f)technische Veränderungen berücksichtigen
  • g)Zeitaufwand und personelle Unterstützung einschätzen, Zeitaufwand dokumentieren
  • h)Aufgaben im Team planen und umsetzen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
  • i)Gespräche situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen
  • k)Abstimmungen mit den am Bau Beteiligten treffen
7 Anfertigen und Anwenden von Arbeitsunterlagen, Durchführen von Messungen3 Wochen* im 1. Ausbildungsjahr, 2 *); 3 *)
  • a)Funktion, Proportion, Lage, Gliederung, Lichtverhältnisse und Interieur von Räumen auswerten
  • b)Normen, Sicherheitsregeln, technische Vorschriften, Merkblätter, Zulassungsbescheide, Richtlinien und Arbeitsanweisungen beachten und anwenden
  • c)Skizzen anfertigen und anwenden
  • d)Messverfahren auswählen und anwenden, Messgeräte auf Funktion prüfen und lagern
  • e)Messungen durchführen, Ergebnisse protokollieren und berücksichtigen
  • f)Zeichnungen lesen und anwenden
  • g)Materialvorschläge unter Berücksichtigung der Nutzungsanforderungen und der Oberflächenstrukturen erarbeiten
  • h)Farb- und Materialpläne sowie Materiallisten erstellen
  • i)Leistungsverzeichnisse anwenden
  • k)technische Vorgaben unter Berücksichtigung der Raumsituation umsetzen
  • l)Aufmaße anfertigen
  • m)Leistungs- und Abrechnungsunterlagen erstellen
8 Vorbereiten, Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen3 Wochen* im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Arbeitsplatz einrichten, sichern, unterhalten und räumen, ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen
  • b)Leitern und Arbeitsgerüste nach dem Verwendungszweck auswählen, Arbeitsgerüste auf-, um- und abbauen
  • c)Leitern und Arbeitsgerüste auf Verwendbarkeit prüfen, Betriebssicherheit beurteilen
  • d)Bereitstellung der Energieversorgung veranlassen, Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit Gas und Strom ergreifen
  • e)Gefahrstoffe erkennen und Schutzmaßnahmen ergreifen, Lagerung und Transport von Gefahr- und Reststoffen sicherstellen
  • f)Materialien, Geräte und Maschinen am Arbeitsplatz vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen schützen sowie vor Diebstahl sichern und für den Abtransport vorbereiten
9 Einsetzen und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Werkzeuge, Hebe- und Transportgeräte, Maschinen und technische Einrichtungen auswählen
  • b)Werkzeuge handhaben und instand halten
  • c)Geräte und Maschinen einrichten und unter Verwendung der Schutzeinrichtungen bedienen, technische Einrichtungen anwenden
  • d)Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen warten
  • e)Störungen an Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen erkennen, Störungsbeseitigung vornehmen und veranlassen
10 Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen5 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Werk- und Hilfsstoffe, insbesondere unter Berücksichtigung warentypischer Eigenschaften, auswählen, kennzeichnen, auf Fehler und Einsetzbarkeit prüfen, transportieren und lagern
  • b)Werk- und Hilfsstoffe von Hand und mit Maschinen be- und verarbeiten
  • c)Materialverbindungen herstellen
11 Entwickeln und Gestalten von Raumsituationen2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 4 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Grundlagen der Formen- und Farbenlehre anwenden
  • b)Anregungen aufnehmen und auswerten
  • c)Entwürfe nach funktionalen, technologischen und gestalterischen Gesichtspunkten unter Berücksichtigung der Kundenwünsche und des Verwendungszwecks ausarbeiten
  • d)technische Umsetzbarkeit der Entwürfe prüfen
  • e)Zusammenwirken von Materialauswahl, Farb- und Formgebung berücksichtigen
  • f)Entwürfe präsentieren
  • *)Im Zusammenhang mit anderen im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Ausbildungsinhalten zu vermitteln.

Abschnitt II: Berufliche Fachbildung9 Positionen

12 Prüfen, Vorbereiten und Bearbeiten von Untergründen5 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 9 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Untergründe, insbesondere auf Ver- und Entsorgungsleitungen, prüfen
  • b)Verfahren zur Vorbereitung von Untergründen auswählen
  • c)Altbeläge bestimmen und entfernen, Entsorgung durchführen und veranlassen
  • d)Untergründe bearbeiten, insbesondere durch Bürsten, Schleifen, Fräsen und Absaugen
  • e)Fehlstellen in Untergründen ausbessern
  • f)Untergründe säubern, sperren und vorstreichen
  • g)Spachtel- und Ausgleichsschichten herstellen
  • h)Schablonen anfertigen und Formen übertragen
  • i)Fugen und Risse bearbeiten
  • k)Niveauausgleich zu angrenzenden Bauteilen herstellen
  • l)Unterlagen zuschneiden und einbauen
13 Be- und Verarbeiten von Profilen2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Profile nach ihrer Funktion auswählen
  • b)Übergangsprofile und Wandanschlussleisten einpassen und befestigen
14 Behandeln von Oberflächen4 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Erstpflege bei Bodenbelägen durchführen
  • b)Oberflächen vor Beschädigungen schützen
  • c)Qualität von behandelten Oberflächen beurteilen
15 Gestalten und Verlegen von Bodenbelägen12 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Bodenbeläge auswählen
  • b)Verlegerichtung und -muster bestimmen, Flächen einteilen, Nähte und Fugen festlegen
  • c)Klebstoffe und Trennlagen für textile Beläge und PVC-Beläge auswählen und verarbeiten
  • d)Gefahren von lösungsmittelhaltigen Stoffen, insbesondere beim Verlegen, beachten, persönliche Schutzausrüstung verwenden
  • e)textile Bodenbeläge und PVC-Beläge zuschneiden, einpassen und verkleben
  • f)Anschlussfugen herstellen
16 Instandsetzen von Polstermöbeln und Herstellen von Polstern6 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 6 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 3 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Arten und Aufbau von Polstermöbeln unterscheiden
  • b)Möbel abschlagen
  • c)Gestelle für die Herstellung von Polstermöbeln vorbereiten
  • d)Maße der Polsterung festlegen
  • e)Polstergrund und Unterfederung auswählen und anbringen
  • f)Flachpolster und Schaumstoffkissen herstellen und beziehen
  • g)Funktionalität und Schäden beurteilen und dokumentieren
  • h)Polstermöbel für die Instandsetzung vorbereiten
  • i)Federung auswählen und aufbauen
  • k)Formteile herstellen, Polster aufbauen und beziehen
17 Gestalten, Anfertigen und Montieren von Raumdekorationen6 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 6 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Dekorationsmaße ermitteln und Zuschnittmaße berechnen
  • b)Materialbedarf berechnen
  • c)Gardinen- und Dekorationsstoffe zuschneiden und konfektionieren
  • d)Vorhangschienen, Stangen- und Seilsysteme montieren
  • e)Gardinen und Vorhänge montieren und dekorieren
18 Anfertigen und Montieren von Licht-, Sicht- und Sonnenschutz4 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Arten von Licht-, Sicht- und Sonnenschutzanlagen unterscheiden
  • b)funktionelle Voraussetzungen prüfen, Art der Licht-, Sicht- und Sonnenschutzanlagen festlegen
  • c)Standardausführungen von Licht-, Sicht- und Sonnenschutzanlagen, insbesondere unter Berücksichtigung der Herstellerangaben, auswählen und anbringen
19 Gestalten, Bekleiden und Beschichten von Wand- und Deckenflächen4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 8 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Tapeten, Wandbeläge, Wandbespannungs- und -beschichtungsstoffe auswählen
  • b)Schutzmaßnahmen für nicht zu bearbeitende Flächen, Bauteile und Objekte durchführen
  • c)Beschichtungsstoffe vorbereiten und verarbeiten
  • d)Klebe- und Beschichtungstechniken auswählen
  • e)Tapeten, Wand- und Deckenbeläge anbringen
  • f)Tapeten, Wand- und Deckenbeläge nachbehandeln
20 Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen, Kundenservice2 Wochen* im 1. Ausbildungsjahr, 4 Wochen* im 2. Ausbildungsjahr, 3 Wochen* im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Aufgaben und Ziele von qualitätssichernden Maßnahmen anhand betrieblicher Beispiele erläutern
  • b)Arbeiten kundenorientiert durchführen
  • c)qualitätssichernde Maßnahmen anwenden, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen
  • d)Endkontrolle anhand des Arbeitsauftrages durchführen, Arbeitsergebnisse dokumentieren und Kunden erläutern
  • e)Wartungs-, Pflege- und Instandhaltungsarbeiten an Produkten durchführen
  • f)Gebrauchs- und Pflegeanleitungen den Kunden erläutern, Übergabe dokumentieren
  • g)Kundenwünsche ermitteln, mit dem betrieblichen Leistungsangebot vergleichen und daraus Vorgehensweisen für die Kundenberatung ableiten
  • h)Kunden hinsichtlich der Gestaltung beraten
  • i)Realisierbarkeit von Kundenanforderungen prüfen, Kosten abschätzen und Liefertermine mit Kunden abstimmen
  • *)Im Zusammenhang mit anderen im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Ausbildungsinhalten zu vermitteln.

II. Fertigkeiten und Kenntnisse in den Schwerpunkten

A. Boden3 Positionen

1 Prüfen, Vorbereiten und Bearbeiten von Untergründen6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Untergründe auf Belegreife prüfen, insbesondere Aufheizprotokolle auf Vollständigkeit und Richtigkeit, Ergebnisse berücksichtigen
  • b)Bauwerks- und Bewegungsfugen mit Fugenprofilen und elastischen Fugenmassen schließen
  • c)Grundierung, insbesondere gegen aufsteigende Feuchtigkeit, aufbringen
  • d)Unterlagsstoffe, insbesondere zur Schall- und Wärmedämmung sowie für Trennschichten, auswählen und verarbeiten
  • e)Untergründe für eine ableitfähige Verlegung entsprechend den Vorschriften vorbereiten
  • f)Unterböden mit Trockenschüttungen herstellen
  • g)Fertigteilestrichelemente verlegen
  • h)Holzunterbodenkonstruktionen herstellen
  • i)Treppenstufen sanieren
  • k)Untergründe für erhöhte Beanspruchung vorbereiten und erstellen
2 Gestalten und Verlegen von Bodenbelägen28 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Designverlegungen und Intarsien entwerfen
  • b)Verlegepläne anfertigen
  • c)Zuschnitttechniken anwenden
  • d)textile Bodenbeläge konfektionieren und auf Nagelleisten verspannen
  • e)textile Bodenbeläge verkletten, mit Haft- und Klebevliesmaterialien verlegen sowie produktspezifische Verlegeverfahren anwenden
  • f)Belagsklebstoffe entsprechend der Untergrundart, den Anforderungen der Belagsart, des Lösungsmittelanteils und des Emissionsgrades bewerten, auswählen und nach Angaben des Herstellers auftragen
  • g)Beläge, insbesondere Linoleum und Gummibeläge, verarbeiten
  • h)Fugen fräsen, säubern, thermisch und kalt verschweißen, verschmelzen und verfugen
  • i)Schichtstoffbeläge und Fertigparkett verkleben, schwimmend verlegen, Elemente verbinden
  • k)Leisten und Abschlussprofile, insbesondere auf Treppenstufen, verarbeiten
  • l)Schablonen von Tritt- und Setzstufen erstellen, Formen übertragen
  • m)textile Beläge auf Treppen in Form von Läufern und Treppenzuschnitten auf Nagelleisten verspannen
  • n)Läufer auf gewendelten Treppen anpassen, abnähen und konfektionieren
3 Behandeln von Oberflächen2 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)PVC- und Linoleumbeläge grundreinigen und versiegeln
  • b)Kork versiegeln, ölen und kaltwachsen

B. Polstern1 Position

1 Instandsetzen von Polstermöbeln und Herstellen von Polstern36 Wochen im 19. bis 36. Monat

Sitze:

  • a)Unterfederungen unter Beachtung der Konstruktionsart, des Stils, der Gestaltungsmerkmale und der Funktionalität herstellen und instand setzen, Rahmen gurten, Taillenfedern befestigen und schnüren
  • b)Federleinen aufbringen, Fasson polstern und garnieren
  • c)klassische Pikierung aufbringen und Weisspolster herstellen

Bourlets:

  • d)Bourlets für Armlehnenstollen und Rückenzargen herstellen und anbringen oder vorgefertigte Bourlets anbringen
  • e)Markierungsbourlets, insbesondere Kissenbourlets, herstellen und anbringen oder vorgefertigte Markierungsbourlets anbringen

Armlehnen:

  • f)Taillenfedern auf Armlehnenbrett befestigen und schnüren
  • g)Wellenfedern anbringen
  • h)Fertigteile aufbringen
  • i)Fasson herstellen und garnieren
  • k)Armlehnen pikieren und Weisspolster herstellen

Rücken:

  • l)Rücken und Backen vorbereiten
  • m)Rückenaufbauten konstruieren und vorbereiten, ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen
  • n)Gurtungen, Federungen und Schnürungen anbringen
  • o)Federungen mit Leinen abdecken, Grundpolsterungen aufbringen
  • p)Grundpolsterungen garnieren, Pikierungen aufbringen
  • q)Rücken polstern, insbesondere glatt, in Pfeifen, in Heftungen und mit Bossennaht

Bezüge, Schabracken und Posamenten:

  • r)Polsterstücke fest, leger und mit losen Kissen beziehen
  • s)Spannteile beziehen
  • t)Posamenten, Keder und Ziernagelungen anbringen
  • u)Schabracken und Volants fertigen, anpassen und befestigen

C. Raumdekoration, Licht-, Sicht- und Sonnenschutzanlagen2 Positionen

1 Gestalten, Anfertigen und Montieren von Raumdekorationen26 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Fensterdekorationen, insbesondere mittels Freihandzeichnen, entwerfen
  • b)Skizzen und Zeichnungen in Zuschnitte umsetzen
  • c)epochentypische Merkmale in Fensterdekorationen feststellen und umsetzen
  • d)epochentypische Stoffe und Materialien auswählen
  • e)Raumdekorationen für Sonderbereiche und für Sonderfunktionen anfertigen
  • f)Funktions- und Ziernähte herstellen
  • g)Bänder- und Zierabschlüsse anbringen
  • h)Behänge und Freihanddekorationen anfertigen
  • i)Zugvorrichtungen auswählen und anbringen
2 Anfertigen und Montieren von Licht-, Sicht- und Sonnenschutz10 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)bauliche Gegebenheiten bewerten, insbesondere Lichtmessungen durchführen
  • b)Sonderformen von Licht-, Sicht- und Sonnenschutzanlagen festlegen, anfertigen und montieren
  • c)Antriebs- und Steuersysteme festlegen und montieren
  • d)Verkleidungen, Schutz- und Zierblenden entwerfen, anfertigen und montieren

D. Wand- und Deckendekoration2 Positionen

1 Prüfen, Vorbereiten und Bearbeiten von Untergründen8 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Untergründe prüfen, insbesondere auf chemische und physikalische Eigenschaften, Mängel beseitigen
  • b)Flächenaufteilungen festlegen
  • c)Untergründe vorbereiten, insbesondere Grundbeschichtungsstoffe, Rollenmakulatur und feste Unterlagen aufbringen
2 Gestalten, Bekleiden und Beschichten von Wand- und Deckenflächen28 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Spezialtapeten, Wand- und Deckenbeläge unter Berücksichtigung der Untergründe, der Funktion des Raumes, der epochalen Stilmerkmale und der Farbwirkung auswählen, zuschneiden und in Kleistertechnik sowie Wandklebetechnik aufbringen
  • b)Wand- und Deckenbekleidungsstoffe auswählen, zuschneiden, konfektionieren und verspannen
  • c)Beschichtungsstoff entsprechend den Untergrundarten, dem Beschichtungsaufbau und der Farbwirkung auswählen
  • d)Farbvorschläge entwickeln, Farbtöne mischen
  • e)Wand- und Deckenflächen, insbesondere durch Streichen, Rollen und Spritzen, beschichten
  • f)Oberflächen in unterschiedlichen Techniken gestalten
  • g)zierende Abschlüsse mit Tapetenschnüren, Borten, Tapetenleisten und Friesen anbringen
  • h)vorgefertigte Stuckteile anbringen

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Ausbildung zum Raumausstatter?

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Sie findet im Betrieb und an der Berufsschule statt, die Zwischenprüfung liegt vor dem Ende des zweiten Jahres.

Muss ich als Raumausstatter jeden Tag ins Berichtsheft schreiben?

Das legt Ihr Betrieb fest, üblich sind Tages- oder Wochennachweise. Wichtig ist, dass Sie Tätigkeiten und Stunden regelmäßig festhalten, solange Sie sich noch genau erinnern.

Gehören Kundennamen ins Berichtsheft?

Nein. Es genügt, die Art der Arbeit zu nennen, etwa Vorhänge montiert oder Bodenbelag verlegt. Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Wird das Berichtsheft bei der Gesellenprüfung bewertet?

Nein. Sie müssen den Ausbildungsnachweis zur Zulassung vorlegen (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO), bewertet wird er nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses nicht. Zuständig für die Prüfung ist die Handwerkskammer.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

Demo ansehenDem Betrieb zeigen