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Berichtsheft als Sattler: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft eines Sattlers gehört, was Sie im Betrieb und in der Berufsschule tatsächlich gearbeitet und gelernt haben: Zuschneiden von Leder, Textilien und Polsterstoffen, Nähen an der Maschine und von Hand, Polstern, Montieren und Anpassen von Werkstücken. Je nach Fachrichtung kommen Verdecke und Innenverkleidungen im Fahrzeug, Sättel und Zubehör im Reitsport oder Taschen und Lederwaren in der Feintäschnerei dazu. Halten Sie pro Woche fest, was Sie gemacht haben, mit welchem Material und Werkzeug, und wie lange.

Stand: 21.10.2026

Was als Sattler ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Sattler/zur Sattlerin (SaAusbV 2005). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Es gibt drei Fachrichtungen: Fahrzeugsattlerei, Reitsportsattlerei und Feintäschnerei. Welche davon Sie lernen, steht in Ihrem Ausbildungsvertrag.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagWerkstatt eingeräumt, Leder- und Stofflager kennengelernt, Lederarten und Hautfehler am Rohmaterial bestimmt, Schnittmuster für ein Etui auf Leder übertragen8
DienstagZuschnitt mit Rollmesser und Schneidunterlage geübt, Teile für das Etui geschärft und gekantet, Nahtzugaben markiert8
MittwochBerufsschule: Werkstoffkunde Leder und Textil, Arbeitssicherheit in der Werkstatt8
DonnerstagEtui mit der Nähmaschine zusammengenäht, Stichlänge und Fadenspannung eingestellt, Probenähte an Resten gemacht8
FreitagHandnaht mit Sattlerstich am Rand ausgeführt, Kanten geglättet, Werkzeuge gereinigt und gepflegt, Wochenrückblick mit dem Ausbilder8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagKundenauftrag besprochen, Maße aufgenommen, Materialbedarf berechnet und Zeichnung für die Innenverkleidung angefertigt8
DienstagPolsterschaum und Bezugsstoff zugeschnitten, Schnittteile gekennzeichnet, Bezug an der Industrienähmaschine genäht8
MittwochBerufsschule: Kalkulation, Wirtschafts- und Sozialkunde, Prüfungsvorbereitung8
DonnerstagSitzpolster bezogen und im Fahrzeug montiert, Passung geprüft, Nacharbeit an Nähten und Kanten8
FreitagEndkontrolle des Auftrags, Arbeitszeit und Material für die Abrechnung festgehalten, Übergabe an den Kunden vorbereitet, Planung des Gesellenstücks8

Berufsschule im Berichtsheft des Sattlers

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Werkstoffkunde, Schnitt und Zuschnitt, Nähtechnik, Polstertechnik oder Kalkulation. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Sattler

StattBesser
GenähtSeitenteile aus Rindleder mit Doppelnaht an der Industrienähmaschine verbunden, Stichlänge 3 mm eingestellt
ZugeschnittenBezugsstoff nach Schnittmuster zugeschnitten, Faserlauf beachtet und Nahtzugaben von 1 cm gekennzeichnet
Polsterarbeiten gemachtSitzfläche mit Schaumstoff und Vlies aufgepolstert, Bezug gespannt und mit Heftklammern befestigt
Im Kundenauftrag geholfenReparatur eines Zaumzeugs begleitet: gerissene Naht aufgetrennt, Leder ergänzt und von Hand neu vernäht
Maschine gewartetNähmaschine gereinigt, geölt, Nadel gewechselt und Greiferbereich von Fadenresten befreit

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Sattler wird im Handwerk ausgebildet, zuständig ist die Handwerkskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Gesellenprüfung besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil. Praktisch fertigen Sie eine kundenbezogene Arbeitsaufgabe in höchstens 16 Stunden und führen dazu ein Fachgespräch von höchstens 20 Minuten. Schriftlich werden je nach Fachrichtung drei Bereiche geprüft, darunter Wirtschafts- und Sozialkunde. Vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt.

Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Sattler/zur Sattlerin (SaAusbV 2005), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

I. Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse14 Positionen

1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären
  • c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Kundenorientierung4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 3 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Arbeitsaufträge auf Umsetzbarkeit prüfen, Auftragsunterlagen bearbeiten
  • b)Arbeitsschritte unter Berücksichtigung betrieblicher Abläufe und Auftragsunterlagen festlegen, Liefertermine beachten
  • c)Arbeitsplatz nach ergonomischen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten vorbereiten, Werk- und Hilfsstoffe, Arbeitsmittel und -geräte auswählen und auftragsbezogen bereitstellen
  • d)Aufgaben im Team planen, mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
  • e)Materialkosten und Zeitaufwand abschätzen
  • f)Kundenwünsche ermitteln und mit dem betrieblichen Leistungsangebot vergleichen, Kunden beraten
6 Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen7 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Skizzen und Zeichnungen prüfen und anfertigen
  • b)Schablonen prüfen und anfertigen
  • c)technische Unterlagen, insbesondere Arbeitsanweisungen, Betriebsanleitungen, Merkblätter und Richtlinien, anwenden
7 Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Informationen beschaffen, auswerten und nutzen
  • b)auftragsbezogene Daten beschaffen, auswerten, pflegen und sichern, Datenschutz beachten
  • c)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen bearbeiten, Anwenderprogramme nutzen
8 Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen16 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Leder nach Arten, Herkunft, Gerbarten, Eigenschaften und Merkmalen unterscheiden sowie nach Verwendungszweck und Verarbeitungsmöglichkeiten zuordnen, Artenschutz beachten
  • b)Lederhaut flächenmäßig und histologisch einteilen
  • c)Werk- und Hilfsstoffe, insbesondere textile Flächengebilde, Kunstleder, Kunststoffe, Metalle und Klebstoffe, nach Eigenschaften und Verwendungszweck unterscheiden
  • d)Werk- und Hilfsstoffe sowie Zubehör auf Qualität, Schäden und Fehler prüfen, sortieren und lagern
  • e)Leder bearbeiten, insbesondere schärfen, Kanten einschlagen, färben, kleben, reifeln und dehnen
  • f)Bezugsmaterialien vorbereiten, insbesondere messen, anzeichnen und verbinden
  • g)Polstermaterialien behandeln und vorrichten
  • h)Metalle be- und verarbeiten, Metallteile verbinden
  • i)Kunststoffe be- und verarbeiten, insbesondere schneiden, bohren, kleben und schweißen
  • k)Holzteile be- und verarbeiten, insbesondere sägen, bohren und leimen
  • l)Arten von Veredlungs- und Zurichtungsmaßnahmen unterscheiden und Auswirkungen bei der Weiterverarbeitung berücksichtigen
9 Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen8 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen nach Einsatzmöglichkeit und Materialbeschaffenheit des Werkstücks auswählen und einsetzen
  • b)Werkzeuge und Maschinen pflegen und instand halten
  • c)Maschinen einrichten, Funktionen prüfen
  • d)Störungen feststellen und Maßnahmen zur Störungsbeseitigung veranlassen
10 Zuschneiden von Werk- und Hilfsstoffen12 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Materialbedarf ermitteln
  • b)Schnittschablonen oder Stanzformen unter Beachtung rationeller Einteilung, Qualität und Musterverlauf auflegen, Schnittkonturen markieren
  • c)Werk- und Hilfsstoffe materialgerecht zuschneiden oder ausstanzen
  • d)Fehler beim Legen und Schneiden und ihre Folgen für die Weiterverarbeitung erkennen
11 Ausführen von Näharbeiten15 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Hand- und Maschinennähte unterscheiden und nach Verwendungszweck einsetzen
  • b)Nadelarten und Nähgarne auswählen
  • c)ergonomische Körperhaltung einnehmen, Grifftechniken anwenden
  • d)Sticharten von Hand, insbesondere Vorder-, Hinter-, Kreuz- und Schwertstich, ausführen
  • e)Nahtbilder mit Maschine, insbesondere Stepp-, Keder- und Kappnaht, herstellen
  • f)Einzelteile verbinden, Einfassarbeiten ausführen
12 Polstern10 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Polstertechniken unterscheiden und anwenden
  • b)Polsterteile, insbesondere aus Schaumstoffen, herstellen oder Polsterungen durch Wattieren herstellen
13 Fertigstellen und Montieren von Werkstücken9 Wochen im 1. bis 18. Monat, 5 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Zubehör, insbesondere Beschläge, Ösen und Nieten, auswählen und anbringen
  • b)Befestigungs- und Verschlusselemente, insbesondere Druckknöpfe, Reiß- und Klettverschlüsse, anbringen
  • c)Abschlussarbeiten durchführen, insbesondere Werkstücke anpassen und formen
  • d)Werkstücke und Zubehörteile einbauen und montieren
14 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen3 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Aufgaben und Ziele von qualitätssichernden Maßnahmen unterscheiden und im eigenen Arbeitsbereich anwenden
  • b)Erzeugnisse lager- und verkaufsfertig machen
  • c)Zwischenkontrollen durchführen
  • d)Endkontrollen anhand von Arbeitsaufträgen durchführen, insbesondere Fertigmaße, Verarbeitung und Funktionalität prüfen sowie Ergebnisse dokumentieren
  • e)Ursachen von Qualitätsabweichungen feststellen, Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen durchführen und dokumentieren
  • f)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsabläufen beitragen

II. Fertigkeiten und Kenntnisse in den Fachrichtungen

A. Fachrichtung Fahrzeugsattlerei3 Positionen

1 Durchführen von Polster- und Bezugsarbeiten18 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Polsterungen, insbesondere feste und lose Polster, mit Federkern, Schaumstoffen und Füllungen, unterscheiden
  • b)Polsteraufbauten, insbesondere mit Gurten und Schaumstoffen, herstellen
  • c)Schaumstoffteile formen, kleben und wattieren
  • d)Federkernpolster mit Fertigpolster herstellen
  • e)Bezugstechniken unterscheiden
  • f)Bezüge mit verschiedenen Nahtbildern anfertigen
  • g)Bezugsflächen, insbesondere mit Pfeifen und Abnähern, aufteilen und gestalten
  • h)Bezugsstoff, insbesondere durch Nageln, Spannen, Kleben und Klammern, befestigen
2 Herstellen und Montieren von Verdecken oder Planen18 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Bahnen messen, anpassen und zuschneiden
  • b)Zuschnittteile schweißen, nähen und kleben
  • c)Zubehörteile anbringen, Scheiben einsetzen
  • d)Verdecke oder Planen und deren Zubehör unter Berücksichtigung von technischen Vorgaben, Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen montieren
3 Gestalten, Herstellen und Montieren von Innenverkleidungen16 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Fahrzeugteile und elektrische Bauteile unter Berücksichtigung von Sicherheitsbestimmungen ein- und ausbauen
  • b)Kunden hinsichtlich der Ausgestaltung beraten, Kundenwünsche umsetzen
  • c)Innenverkleidungen nach funktionellen und optischen Gesichtspunkten herstellen
  • d)Bodenbeläge auswählen, zuschneiden, einfassen und verlegen
  • e)Innenausstattungsteile verkleiden
  • f)Innenverkleidungen und Innenausstattungsteile restaurieren und erneuern

B. Fachrichtung Reitsportsattlerei3 Positionen

1 Herstellen, Anpassen und Reparieren von Reitsportzubehör und Fahrsportartikeln20 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)anatomische Merkmale und Bewegungsabläufe unterscheiden und berücksichtigen
  • b)Reitsportzubehör und Geschirrteile unterscheiden und vermessen, Maße dokumentieren
  • c)Leder nach Qualität und funktionellen Gesichtspunkten zuschneiden
  • d)Zubehör und Beschläge auftragsbezogen festlegen
  • e)Leder bearbeiten, insbesondere Kanten abziehen, aufputzen, spalten und lochen, Schlaufen aufkeilen
  • f)Reitsportzubehör und Fahrsportartikel kundenbezogen fertig stellen und anpassen
  • g)Reitsportzubehör und Fahrsportartikel ausbessern
2 Herstellen, Anpassen und Reparieren von Sätteln22 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Sättel nach Form und Funktion unterscheiden
  • b)Sattelteile vermessen und zuschneiden
  • c)Näharbeiten, insbesondere Biesen-, Wulst- und Sattlernähte, manuell und mit Maschinen ausführen, Ziernähte anbringen
  • d)Polsterungen aus verschiedenen Polstermaterialien herstellen
  • e)Sättel fertig stellen und nach anatomischen Merkmalen anpassen
  • f)Sättel stilgerecht restaurieren
3 Herstellen und Reparieren von Sportartikeln mit Leder10 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Einzelteile vermessen und zuschneiden
  • b)Näharbeiten manuell und mit Maschinen ausführen, Ziernähte anbringen
  • c)Polsterungen aus verschiedenen Polstermaterialien herstellen
  • d)Sportartikel mit Leder fertig stellen und Funktion prüfen

C. Fachrichtung Feintäschnerei3 Positionen

1 Entwerfen von Lederwaren15 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Entwurfsskizzen anfertigen und auf Umsetzbarkeit prüfen
  • b)Schnitt- und Arbeitsmuster entwickeln, Schablonen anfertigen
  • c)Zubehörteile und Beschläge nach funktionellen und optischen Gesichtspunkten festlegen
  • d)Verarbeitungstechniken bestimmen
2 Vorrichten von Außen- und Innenmaterialien12 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Leder von Hand schärfen
  • b)Leder spalten
  • c)Einlagematerialien schärfen und abstoßen
  • d)Lederteile prägen, Verzierungen anbringen
  • e)zugeschnittene Teile mit Einlagematerialien verbinden
  • f)Außenmaterialien, Einlagematerialien und Kanten verkleben
  • g)Versteifungen einarbeiten
  • h)Keder mit und ohne Einlagen herstellen
3 Herstellen und Reparieren von Lederwaren25 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Lederteile mit zwei Nadeln zusammennähen
  • b)Futterteile zuschneiden und zusammenfügen, Zubehör und Verschlüsse einarbeiten
  • c)Reparatur- und Restaurationsarbeiten an Lederwaren ausführen

Lederwaren mit Korpus

  • d)Korpus mit Außenmaterialien beziehen und bespannen
  • e)Außenkanten nähen
  • f)Beschläge anbringen
  • g)Innenaufteilung gestalten und anfertigen
  • h)Innenfutter einpassen und anbringen

Lederwaren ohne Korpus

  • i)Lederwaren mit aufgezogenem und gespanntem Futter herstellen
  • k)Lederwaren mit eingehängtem Futter herstellen
  • l)Falten anfertigen und einarbeiten
  • m)Verschlussteile und Beschläge anbringen, Bügel einarbeiten

Kleinlederwaren

  • n)Inneneinrichtungen nach Verwendungszweck herstellen und mit Außendecken einschlagen
  • o)Verschlüsse, insbesondere mit Zupfer und Riemchen, herstellen
  • p)Kanten und Einschläge abstreichen

Häufige Fragen

Wer führt das Berichtsheft als Sattler?

Sie führen den Ausbildungsnachweis selbst (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Ihr Ausbilder sieht ihn regelmäßig durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Planen Sie dafür feste Zeiten in der Woche ein.

Muss ich die Fachrichtung im Berichtsheft kennzeichnen?

Das ist sinnvoll, denn Ihre Einträge unterscheiden sich je nach Fachrichtung. Als Fahrzeugsattler schreiben Sie über Verdecke und Innenverkleidungen, als Reitsportsattler über Sättel und Anpassung am Pferd, in der Feintäschnerei über Entwurf und Lederwaren.

Wie ausführlich müssen die Einträge sein?

Nennen Sie Tätigkeit, Material, Werkzeug oder Maschine und die Dauer. Zwei bis vier Sätze pro Tag reichen meist aus. Ob Ihre Kammer oder Ihr Betrieb mehr verlangt, klären Sie mit Ihrem Ausbilder.

Was passiert, wenn ich Einträge vergessen habe?

Tragen Sie fehlende Wochen möglichst zeitnah nach, solange Sie sich an Details erinnern. Zur Gesellenprüfung wird nur zugelassen, wer den Nachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Eine Lücke sollten Sie also vorher schließen.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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