heftwerkAnmeldenRegistrieren

Berichtsheft als Kosmetiker: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft einer Kosmetikerin oder eines Kosmetikers gehören die Behandlungen und Arbeiten aus Hautanalyse, Reinigung, pflegender und dekorativer Kosmetik, Massage, Beratung und Verkauf sowie die Themen der Berufsschule. Je Tag genügen Stichworte mit Tätigkeit und Stunden. Angaben zu einzelnen Kundinnen und Kunden haben im Nachweis nichts verloren. Zwei Beispielwochen zeigen den Aufbau für das erste und das dritte Ausbildungsjahr.

Stand: 21.10.2026

Was als Kosmetiker ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Kosmetiker und zur Kosmetikerin (KosmAusbV), in Kraft seit dem 1. August 2003. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Zusätzlich zu den festen Inhalten vereinbaren Betrieb und Auszubildende Wahlqualifikationseinheiten im Umfang von zwölf Wochen. Zur Auswahl stehen sieben Einheiten: permanente Haarentfernung, Hydrotherapie, Visagismus, permanentes Make-up, Nagelmodellage, spezielle Fußpflege und manuelle Lymphdrainage im kosmetischen Bereich.

Das Berufsbild nennt unter anderem folgende Positionen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagKabine vorbereitet, Geräte und Instrumente nach Hygieneplan gereinigt und desinfiziert, Wäsche und Verbrauchsmaterial aufgefüllt, Unterweisung zu Hautschutz und Arbeitssicherheit8
DienstagBerufsschule: Hautaufbau und Hauttypen, Kosmetikkunde, Wirtschafts- und Sozialkunde8
MittwochHautanalyse unter Anleitung: Hauttyp bestimmt, Lupenlampe bedient, Befund mit der Kosmetikerin besprochen; Reinigung und Gesichtsmassage beobachtet und Ablauf notiert8
DonnerstagGesichtsbehandlung vorbereitet, Reinigungs- und Pflegeprodukte nach Hauttyp bereitgelegt, Handpflege mit Peeling und Maske durchgeführt, Kabine nach der Behandlung aufbereitet8
FreitagEmpfang: Termine im Kalender eingetragen, Produkte im Regal sortiert und Bestand gezählt, Tages-Make-up unter Anleitung aufgetragen8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagGesichtsbehandlung selbstständig durchgeführt: Hautanalyse, Reinigung, Peeling, Ausreinigung, Massage, Maske, Tagespflege; Behandlungsablauf dokumentiert8
DienstagBerufsschule: Behandlungsplanung, Verkauf und Warenwirtschaft, Wirtschafts- und Sozialkunde8
MittwochAbend-Make-up mit Farb- und Formberatung, Wimpern- und Augenbrauenfärbung nach Vorgabe, Körpermassage zur Entspannung durchgeführt8
DonnerstagWahlqualifikation Visagismus: Gesichtsformen analysiert, Make-up-Konzept erarbeitet und umgesetzt, Ergebnis mit der Ausbilderin ausgewertet8
FreitagBeratungsgespräch zur Heimpflege geführt, Produkte empfohlen und verkauft, Warenbestellung nach Bestandsliste vorbereitet, Wareneingang geprüft und eingeräumt8

Berufsschule im Berichtsheft

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel „Aufbau der Haut“ oder „Wirkstoffe in kosmetischen Präparaten“. Die Themen finden Sie im Heft oder im Stundenplan. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; die Reihenfolge legt Ihre Berufsschule fest. Bei Blockunterricht notieren Sie für die Schulwochen die Unterrichtsthemen statt der Arbeit im Betrieb.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis. Für den Berufsschulunterricht stellt der Betrieb Sie frei (§ 15 BBiG).

Formulierungen für das Kosmetikinstitut

StattBesser
Gesichtsbehandlung gemachtGesichtsbehandlung durchgeführt: Hautanalyse, Reinigung, Peeling, Massage, Maske und Tagespflege, Ablauf dokumentiert
Kabine gemachtKabine nach Hygieneplan aufbereitet, Instrumente gereinigt und desinfiziert, Liegen- und Wäschewechsel durchgeführt
Make-up gemachtTages-Make-up nach Hauttyp und Farbtyp aufgetragen, Produktauswahl begründet
Kundin beratenBeratungsgespräch zur Heimpflege geführt, Hautzustand erläutert, passende Produkte empfohlen
Im Verkauf geholfenWarenbestand gezählt, Wareneingang mit dem Lieferschein abgeglichen, Produkte eingeräumt und ausgezeichnet

Kundendaten, Fachberichte und zuständige Stelle

Im Institut erfahren Sie viel über Haut, Gesundheit und Lebensumstände der Kundschaft. Im Berichtsheft steht davon nichts: keine Namen, keine Termine einzelner Personen, keine Angaben zu Hauterkrankungen, Allergien oder Medikamenten. Schreiben Sie „Hautanalyse durchgeführt“ oder „Gesichtsbehandlung bei unreiner Haut“, ohne den Fall zu beschreiben. Auszubildende müssen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen wahren (§ 13 Satz 2 Nummer 6 BBiG). Das Heft kann von Ausbilder, Berufsschule und Prüfungsausschuss gelesen werden.

Zuständige Stelle ist die IHK. Ob zusätzlich Fachberichte verlangt werden, bestimmt Ihr Betrieb oder die IHK; fragen Sie Ihre Ausbilderin oder Ihren Ausbilder.

Zwischenprüfung, Abschlussprüfung und Zulassung

Die Ausbildungsordnung sieht eine Zwischenprüfung vor. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden und erstreckt sich auf die Inhalte der ersten 18 Ausbildungsmonate. Geprüft wird eine praktische Aufgabe aus dekorativer Kosmetik, Körperpflege und Handpflege.

Die Abschlussprüfung besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil. Praktisch führen Sie eine Behandlung durch, die kosmetische Massage, pflegende und dekorative Kosmetik verbindet. Schriftlich werden drei Bereiche geprüft: kosmetische Behandlung, Verkauf und Warenwirtschaft sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin (KosmAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt 1: Pflichtqualifikationen gemäß § 4 Abs. 112 Positionen

1.1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
1.2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Angebot, Beschaffung, Dienstleistung und Verkauf erklären
  • c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
  • e)berufsbezogene Hygienebestimmungen und -vorschriften beachten
  • f)kundenbezogene Gesundheitsschutzmaßnahmen beachten und anwenden
  • g)ergonomische Gesichtspunkte bei Planung und Durchführung der Arbeit einhalten
1.4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
1.5 Bedienen von Apparaten und Instrumenten2 Wochen im 3. Ausbildungsjahr, 8 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Apparate und Instrumente unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften und der Bedienungsanleitung auswählen, bedienen und einsetzen
  • b)Reinigungs-, Desinfektions-, Sterilisations- und Pflegemittel insbesondere unter Berücksichtigung hygienischer Anforderungen und der Belange des Umweltschutzes auswählen und einsetzen
  • c)Apparate und Instrumente desinfizieren, reinigen, sterilisieren und pflegen
  • d)Arbeitsplatz unter Berücksichtigung hygienischer Anforderungen organisieren und sauber halten
1.6 Verkauf und Warenwirtschaft6 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 6 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)betriebliches Dienstleistungsangebot beschreiben
  • b)Waren und Dienstleistungen in ihrer Wirkungsweise unterscheiden, präsentieren und verkaufen
  • c)betriebliche Arbeits- und Organisationssysteme, insbesondere Bedienungszettel, Kasse, Kundenkartei und Terminplan handhaben
  • d)Preise kalkulieren und auszeichnen
  • e)Waren und Material bestellen, lagern und Bestände pflegen
  • f)Inventur durchführen
1.7 Kundengespräche und Kundenbetreuung4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 10 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Kunden empfangen und Kundenwünsche ermitteln
  • b)Regeln des Datenschutzes beachten
  • c)Kunden unter Berücksichtigung des Warenangebotes, der betrieblichen Serviceleistungen sowie Maßnahmen der Gesundheitsprophylaxe beraten
  • d)kundenorientierte Gespräche unter Berücksichtigung des Persönlichkeitsprofils und kundenpsychologischer Grundsätze bei Behandlung, Beratung und Verkauf planen, führen und nachbereiten
  • e)Reklamationen entgegennehmen und bearbeiten
1.8 Beurteilen und Reinigen der Haut10 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 7 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 8 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Zustand und Beschaffenheit der Haut prüfen und beurteilen
  • b)Hautreinigungs- und -pflegemittel auswählen und nach Behandlungsplan dosieren
  • c)Hautzonen mit verschiedenen Methoden reinigen
  • d)individuellen Behandlungsplan insbesondere unter Berücksichtigung der Hautverträglichkeit erstellen
  • e)Hautveränderungen erkennen sowie kosmetisch zu behandelnde Hautveränderungen bestimmen und entfernen
1.9 Pflegende Kosmetik18 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 10 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Pflegemittel für unterschiedliche Körperzonen, insbesondere für Gesicht, Hände, Nacken und Füße auswählen und nach Behandlungsplan anwenden
  • b)Methoden der Haarentfernung unterscheiden
  • c)nicht permanente Haarentfernungsmethoden auswählen und anwenden
  • d)Aromen und Düfte zur Unterstützung kosmetischer Angebote und Maßnahmen einsetzen

Pflege und Behandlung des Gesichtes und des Körpers

  • e)Verfahren und Techniken zur Gesichts- und Körperpflege auswählen und anwenden
  • f)Packungen, Dampfbäder, Masken und Kompressen unter Beachtung möglicher Unverträglichkeitsreaktionen anfertigen, auftragen; Nachbehandlungen durchführen
  • g)Methoden der Heliotherapie in ihrer Anwendungs- und Wirkungsweise unterscheiden
  • h)betriebsübliche Verfahren der Heliotherapie anwenden

Handpflege

  • i)Zustand der Fingernägel beurteilen
  • k)Verfahren und Techniken zur Hand- und Nagelpflege auswählen und anwenden
  • l)Nagelhaut und Nägel behandeln sowie Nägel formen und gestalten
  • m)Haut- und Nagelveränderungen behandeln
  • n)Nagelfehlwuchs durch Schneiden, Schleifen, Tamponieren beheben

Fußpflege

  • o)Zustand der Zehennägel beurteilen
  • p)Verfahren und Techniken zur Fuß- und Nagelpflege auswählen und anwenden
  • q)Nagelhaut und Nägel behandeln sowie Nägel formen und gestalten
  • r)vorbeugende Maßnahmen, insbesondere gegen Mykose planen und durchführen
  • s)Haut- und Nagelveränderungen behandeln
  • t)Nagelfehlwuchs durch Schneiden, Schleifen, Tamponieren beheben
1.10 Dekorative Kosmetik2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 8 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 4 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Farb- und Typberatung unter Berücksichtigung der Kundenwünsche, der Kundentypologie und aktueller Trends durchführen
  • b)Verfahren, Techniken und Arbeitsmaterialien zur dekorativen Gestaltung der Haut und der Nägel auswählen und anwenden
  • c)Wimpern und Augenbrauen unter Anwendung verschiedener Techniken, insbesondere durch Formen und Färben gestalten
  • d)künstliche Wimpern auswählen und anbringen
  • e)Präparate zur Camouflage auswählen und anwenden
1.11 Kosmetische Massagen16 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Befunderhebung durchführen und Massageplan aufstellen
  • b)Mittel und Wirkstoffe zur kosmetischen Massage unterscheiden und anwenden
  • c)Massagearten unterscheiden
  • d)manuelle Massagen zur Reinigung, Durchblutungsförderung, Muskellockerung und zur Entspannung unter Berücksichtigung möglicher Kontraindikationen durchführen
  • e)Techniken der manuellen Lymphdrainage unterscheiden
  • f)apparativ unterstützte Massagen, insbesondere unter Einsatz von Reizstrom und mechanischen Hilfsmitteln durchführen
1.12 Ernährungsberatung und Gesundheitsförderung6 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 5 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Auswirkungen des Ernährungs- und Bewegungsverhaltens auf den Hautzustand unterscheiden
  • b)Empfehlungen zu gesunden Ernährungs- und Lebensweisen unterbreiten
  • c)Bewegungs-, Haltungs- und Entspannungsübungen vorschlagen

Abschnitt 2: Wahlqualifikationseinheiten gemäß § 4 Abs. 27 Positionen

2.1 Permanente Haarentfernung12 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Apparate und Instrumente zur permanenten Haarentfernung in ihrer Funktionsweise unterscheiden
  • b)Wirkungen und Risiken der permanenten Haarentfernung unterscheiden und bewerten
  • c)permanente Haarentfernung durchführen
  • d)Ergebnis der permanenten Haarentfernung kontrollieren; Nachbehandlung durchführen
2.2 Hydrotherapie6 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Apparate und Instrumente zur Hydrotherapie in ihrer Funktionsweise unterscheiden
  • b)Methoden und Wirkung hydrotherapeutischer Maßnahmen unterscheiden und mögliche Unverträglichkeiten erkennen
  • c)Hydrotherapeutische Reizanwendungen in unterschiedlichen Temperaturbereichen anwenden
2.3 Visagismus6 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Einsatzmöglichkeiten und Methoden der Gesichtsgestaltung unterscheiden
  • b)Techniken, Hilfsmittel und Präparate typ- und situationsgerecht auswählen
  • c)Maßnahmen der Gesichtsgestaltung durchführen
2.4 Permanentes Make-up12 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Einsatzmöglichkeiten und Techniken des permanenten Make-ups unterscheiden
  • b)Hilfsmittel und Präparate typgerecht auswählen und einsetzen
  • c)über die Wirkung der Maßnahme aufklären und beraten
  • d)Ergebnis des permanenten Make-ups kontrollieren und bewerten; Nachbehandlung durchführen
2.5 Nagelmodellage6 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Einsatzbereiche und Gestaltungsmöglichkeiten der Nagelmodellage unterscheiden
  • b)Präparate, Materialien und Techniken zur Nagelmodellage auswählen
  • c)künstliche Nägel anbringen, formen und gestalten
2.6 Spezielle Fußpflege12 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)krankhafte Veränderungen ermitteln und bei der Durchführung fußpflegerischer Maßnahmen berücksichtigen
  • b)Maßnahmen zur Vorbeugung von Zehenfehlstellungen beherrschen und anwenden
  • c)Nagelfehlstellungen unter Einsatz mechanischer Hilfsmittel beheben
2.7 Manuelle Lymphdrainage im kosmetischen Bereich12 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Indikationen und Kontraindikationen feststellen und im Kundengespräch erläutern
  • b)Massagebereiche festlegen und Massageplan aufstellen
  • c)Techniken der manuellen Lymphdrainage anwenden

Häufige Fragen

Was schreibe ich als Kosmetiker ins Berichtsheft?

Die Arbeiten der Woche, zum Beispiel Hautanalyse, Reinigung, Handpflege, Make-up, Massage, Beratung und Warenwirtschaft, mit Stunden je Tag, dazu die Themen der Berufsschule. Stichworte mit konkreter Handlung sind besser als „Behandlungen gemacht“.

Darf ich Kundennamen oder Hautbefunde ins Berichtsheft schreiben?

Nein, das ist nicht nötig und sollte unterbleiben. Beschreiben Sie die Tätigkeit ohne Namen, Befunde, Allergien oder Angaben zur Gesundheit einzelner Personen. Auszubildende müssen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wahren (§ 13 Satz 2 Nummer 6 BBiG).

Gibt es bei Kosmetikern Wahlqualifikationen?

Ja. Die Verordnung sieht Wahlqualifikationseinheiten im Umfang von zwölf Wochen vor, ausgewählt aus sieben Einheiten, etwa Visagismus, permanentes Make-up oder Nagelmodellage. Welche Einheiten Sie lernen, legen Betrieb und Auszubildende im Ausbildungsvertrag fest.

Muss ich das Berichtsheft zur Zwischenprüfung vorlegen?

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Führen Sie das Heft deshalb von Beginn an laufend, damit es zur Abschlussprüfung vollständig ist.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

Demo ansehenDem Betrieb zeigen