Berichtsheft als Textil- und Modeschneider: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft als Textil- und Modeschneider gehört, was Sie in der Woche beruflich getan und gelernt haben: Stoffe und Zubehör auswählen, Schnitte abwandeln und Schnittlagebilder erstellen, zuschneiden, bügeln und fixieren, nähen, Maschinen einrichten und pflegen, Teile prüfen und Bekleidungsartikel oder andere textile Artikel fertigen. Dazu kommen die Themen der Berufsschule. Je nach Schwerpunkt liegt Ihr Eintrag stärker bei der Fertigung, der Arbeitsvorbereitung mit Qualitätsprüfung oder der Schnitttechnik.
Stand: 21.10.2026
Was als Textil- und Modeschneider ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Textil- und Modeschneider und zur Textil- und Modeschneiderin (TexModSchneiderAusbV). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Sie wählen einen von drei Schwerpunkten: Prototypen und Serienfertigung, Arbeitsvorbereitung und Qualitätsprüfung oder Schnitttechnik. Welcher Schwerpunkt in Ihrem Betrieb möglich ist, steht in Ihrem Ausbildungsvertrag.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Auswählen und Einsetzen von Werk- und Hilfsstoffen sowie Zubehör
- Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen
- Zuschneiden und Vorrichten von Werk- und Hilfsstoffen
- Abwandeln von Grundschnitten und Erstellen von Schnittlagebildern
- Anwenden von Bügel- und Fixiertechniken
- Anwenden von Nähtechniken
- Anwenden von Schweiß- oder Klebetechniken
- Fertigen von Bekleidungsartikeln oder sonstigen textilen Artikeln
- Lagern und Versenden
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Stoffe nach Warenkunde geprüft (Webart, Fadenlauf, Warenbreite), Zubehör für einen Auftrag zusammengestellt, Stoffbahnen zum Zuschnitt aufgelegt | 8 |
| Dienstag | Schnittteile nach Schablone auf Stoff übertragen und mit Zuschneideschere und Rundmesser zugeschnitten, Teile gekennzeichnet und gebündelt | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Werkstoffe und ihre Eigenschaften, Maschenware und Gewebe unterscheiden, Sicherheit an Nähmaschine und Bügelstation | 8 |
| Donnerstag | Nahtarten an Übungsstücken genäht (Steppnaht, Kappnaht), Nadel und Faden an der Industriemaschine gewechselt, Stichlänge eingestellt | 8 |
| Freitag | Einlagen auf Kragenteile fixiert, Temperatur und Zeit an der Fixierpresse eingestellt, Schürzen bis zur Verpackung gebügelt und gefaltet | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Technische Zeichnung und Maßtabelle für einen Prototyp ausgewertet, Grundschnitt für die Jacke abgewandelt, Schnittlagebild für Oberstoff und Futter erstellt | 8 |
| Dienstag | Prototyp der Jacke zugeschnitten und gefertigt, Taschen eingesetzt, Passformabweichungen an der Schulter notiert und mit dem Schnittmacher besprochen | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Kalkulation von Fertigungszeiten, Qualitätsmerkmale und Fehlerarten, Planung eines Fertigungsablaufs | 8 |
| Donnerstag | Serienfertigung eines Auftrags betreut, Maschinen für die Reißverschlussnaht eingerichtet, Stichproben an 20 Teilen nach Prüfplan durchgeführt | 8 |
| Freitag | Dokumentation zum Produktionsauftrag ergänzt (Arbeitsplan, Materialliste, Zeitaufwand), fertige Teile geprüft, Versand für die Lieferung vorbereitet | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Textil- und Modeschneiders
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Materialkunde, Schnittkonstruktion, Fertigungsplanung, Qualitätssicherung oder Arbeitsschutz. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Textil- und Modeschneider
| Statt | Besser |
|---|---|
| Genäht | Seitennähte und Schulternähte an 40 Hemdenrümpfen mit der Overlockmaschine geschlossen |
| Zugeschnitten | Rückenteile und Ärmel aus Baumwollköper nach Schnittlagebild zugeschnitten und gekennzeichnet |
| Maschine gewartet | Greifer der Industriemaschine gereinigt, geölt und Nadelsystem auf Stoffstärke abgestimmt |
| Bei der Kontrolle geholfen | Fertige Röcke auf Maße, Nahtbild und Fadenreste geprüft und 3 fehlerhafte Teile ausgesondert |
| Bügeln | Nahtzugaben ausgebügelt und Einlagen mit 140 Grad auf der Fixierpresse fixiert |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Textil- und Modeschneider werden in Betrieben der Bekleidungs- und Textilfertigung ausgebildet, zum Beispiel in Fertigungsbetrieben, Ateliers mit Serienproduktion oder Unternehmen für technische Textilien. Zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
Abschlussprüfung und Zulassung
Die Abschlussprüfung ist gestreckt und besteht aus zwei Teilen. Teil 1 liegt am Ende des zweiten Ausbildungsjahres und umfasst Fertigungstechniken (praktische Arbeitsaufgaben mit kurzen Fachgesprächen) sowie Planung und Fertigung (schriftlich). Teil 2 am Ende der Ausbildung besteht aus dem Produktionsauftrag mit Dokumentation und Fachgespräch, der schriftlichen Prüfung Planung, Fertigung und Konstruktion sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Beim Produktionsauftrag gibt es zwei Varianten: einen betrieblichen Auftrag oder ein Prüfungsprodukt.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
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- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Textil- und Modeschneider und zur Textil- und Modeschneiderin (TexModSchneiderAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Abschnitt A: schwerpunktübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten9 Positionen
1 Auswählen und Einsetzen von Werk- und Hilfsstoffen sowie von Zubehör5 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 4 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Eigenschaften und Einsatzgebiete, insbesondere von Faserstoffen, Garnen, Zwirnen und textilen Flächengebilden, unterscheiden
- b)Verarbeitungs- und Gebrauchsanforderungen nach Verwendungszweck unterscheiden und beachten
- c)Textil- und Pflegekennzeichnung sowie Handelsbezeichnungen anwenden
- d)Zubehör nach funktionellen und modischen Gesichtspunkten unterscheiden und auswählen
- e)Auswirkungen von Mängeln in Werk- und Hilfsstoffen sowie Zubehör auf die Verarbeitung und Erzeugnisqualität beurteilen
- f)Auswirkungen von Veredlungsprozessen unterscheiden
- g)Materialprüfungen durchführen, Ergebnisse dokumentieren
2 Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen3 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 4 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Skizzen und Fachzeichnungen, insbesondere von Nahtschaubildern und Kleinteilen, erstellen und anwenden
- b)Körper-, Schnitt- und Fertigmaße sowie Proportionen beachten und Größenbezeichnungen unterscheiden
- c)technische Unterlagen anwenden, insbesondere Fertigungsvorschriften, Sicherheitsbestimmungen, Arbeitsanweisungen und Normen
- d)Fertigungsunterlagen erstellen
3 Zuschneiden und Vorrichten von Werk- und Hilfsstoffen10 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 3 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Schnittteile zuordnen
- b)Werk- und Hilfsstoffe legen und ablängen
- c)Fehler beim Legen, Schneiden und Stanzen feststellen, Folgen für die Weiterverarbeitung und den Qualitätsausfall von Fertigerzeugnissen beurteilen und Maßnahmen zur Behebung ergreifen
- d)Schnittschablonen auflegen und markieren, insbesondere Fadenlauf- und Strichrichtung sowie mustergerechtes Auflegen beachten
- e)Schnittteile ausschneiden und Sicherheitsbestimmungen einhalten
- f)ausgeschnittene Teile kontrollieren, kennzeichnen, sortieren und einrichten
- g)Materialreste sortieren und einer umweltgerechten Entsorgung zuführen
- h)Vor- und Nachteile von Legetechniken beurteilen
4 Abwandeln von Grundschnitten und Erstellen von Schnittlagebildern6 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 3 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Grundschnitte analysieren
- b)Schnitte für Kleinteile erstellen
- c)Zusammenhang zwischen Körper-, Schnitt- und Fertigmaßen, Grundschnitt und Passform berücksichtigen
- d)Schnittlagebilder erstellen und optimieren und insbesondere Stoffbreite, Fadenlauf und Strichrichtung beachten
- e)Grundlagen der Gradierung anwenden
5 Anwenden von Bügel- und Fixiertechniken4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 4 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Wirkung von Temperatur, Dampf, Zeit und Druck auf Werk- und Hilfsstoffe prüfen
- b)Wärme- und Druckempfindlichkeit von Werk- und Hilfsstoffen vor ihrer Behandlung feststellen
- c)Werk- und Hilfsstoffe zwischenbügeln
- d)Werk- und Hilfsstoffe positionieren und fixieren
- e)Fixiereffekte und Verbindungen prüfen
- f)Werk- und Hilfsstoffe, insbesondere Nähte, Abnäher und Einlagen, formbügeln
- g)Fertigerzeugnisse finishen
6 Anwenden von Nähtechniken12 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
- a)Werk- und Hilfsstoffe sowie Zubehör, insbesondere Nähgarne und Maschinennadeln, auswählen und einsetzen
- b)Fadenspannung und Stichlänge prüfen und regulieren
- c)Sticharten, insbesondere Stepp- und Kettenstich, nach Material und Verwendungszweck auswählen und anwenden
- d)Nähte in verschiedenen Ausführungen, insbesondere Schließ-, Versäuberungs- und Ziernähte, anfertigen
- e)manuelle Nähtechniken anwenden
- f)Näharbeiten unter ergonomischen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten ausführen und Grifftechniken anwenden
- g)Teilarbeiten ausführen, Teile zusammensetzen und Zubehör anbringen und effizienten Fertigungsablauf berücksichtigen
- h)Nahtverbindungen prüfen
7 Anwenden von Schweiß- oder Klebetechniken5 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
Schweißtechniken
- a)Schweißverfahren auswählen und nach Verwendungszweck anwenden
- b)Nahtflächen vorbereiten und Schnittteile fixieren
- c)Materialien unter Beachtung vorgegebener Parameter miteinander verschweißen und Sicherheitsbestimmungen einhalten
- d)Schweißnähte prüfen oder
Klebetechniken
- e)Klebeverfahren und Klebstoffe nach Verwendungszweck auswählen und Klebstoffe einsetzen
- f)Klebearbeiten unter Beachtung vorgegebener Parameter ausführen und Sicherheitsbestimmungen einhalten
- g)geklebte Nähte prüfen
- h)Parameter zum Schweißen oder zum Kleben ermitteln und anwenden und Sicherheitsbestimmungen einhalten
8 Fertigen von Bekleidungs- artikeln oder sonstigen textilen Artikeln2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 12 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 4 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Zubehör, insbesondere Verschlüsse, einarbeiten
- b)vorgefertigte Teile nach Arbeitsanweisung zusammenfügen
- c)unterschiedliche Ausführungs- und Verarbeitungstechniken unter Berücksichtigung von Material, Modell und Funktion anwenden
- d)modellbezogene Besonderheiten und Ausschmückungen herausarbeiten
- e)Arbeitsergebnisse prüfen
- f)Teile nach funktionalen, fertigungstechnischen und wirtschaftlichen Kriterien zusammenfügen und Erzeugnisse fertigstellen
9 Lagern und Versenden2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Werk- und Hilfsstoffe sowie Zubehör nach Sortimenten einordnen
- b)Werk- und Hilfsstoffe sowie Zubehör auftragsbezogen zusammenstellen
- c)Kriterien für das Lagern von Werk- und Hilfsstoffen sowie von Fertigprodukten berücksichtigen
- d)Erzeugnisse nach vorgegebenen Aufmachungsarten lager- und versandfertig machen
- e)logistische Prozesse unterscheiden, insbesondere Wareneingang, Kommissionierung und Warenausgang
Abschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Schwerpunkten 1. Schwerpunkt Prototypen und Serienfertigung2 Positionen
1 Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Anlagen10 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Maschinen und Anlagen, insbesondere nach Effizienz, festlegen
- b)Maschinen und Anlagen für den Produktionsprozess vorbereiten
- c)Zusatzeinrichtungen, Spezialmaschinen und Automaten materialbezogen und modellspezifisch festlegen und einsetzen
- d)Prozessdaten für programmgesteuerte Maschinen und Anlagen ermitteln, festlegen und eingeben
2 Fertigen von Bekleidungs- artikeln oder sonstigen textilen Artikeln16 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)zugeschnittene Schnittteile analysieren und für den Fertigungsprozess zuordnen
- b)Verarbeitungstechniken aus Modellvorgaben ableiten
- c)Modellvorgaben auf fertigungstechnische Umsetzbarkeit prüfen und dokumentieren
- d)Prototypen nach Skizze und Modellbeschreibung fertigen und Mustereinhaltung beachten
- e)Prototypen analysieren, Modellfehler feststellen, dokumentieren und Vorschläge zur Fehlerbehebung und Modelloptimierung einbringen
- f)Einzel- und Serienteile fertigen, insbesondere unter Berücksichtigung größenspezifischer Besonderheiten und rationeller Fertigung
- g)bei technischen Innovationen mitwirken
2. Schwerpunkt Arbeitsvorbereitung und Qualitätsprüfung2 Positionen
1 Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen13 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Modellbeschreibungen unter Beachtung von Richtlinien erstellen
- b)technische Richtlinien, insbesondere Verarbeitungsanweisungen, Maßtabellen und Qualitätstoleranzen, erstellen und aktualisieren
- c)Fertigungsunterlagen, insbesondere Stücklisten, Materialbedarfslisten und Farbzuordnungen, erstellen
- d)Textil- und Pflegekennzeichnungen festlegen und gesetzliche Vorgaben einhalten
- e)Fertigungszeiten abschätzen und Rationalisierungsansätze aufzeigen
- f)Fertigungskosten artikelbezogen vergleichen
- g)bei technischen Innovationen mitwirken und Vorschläge einbringen
2 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen13 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Normen und Spezifikationen zur Qualitätssicherung von Produkten beachten
- b)betriebliche Qualitätssicherungsmaßnahmen auf deren Wirksamkeit beurteilen
- c)physikalische und chemische Prüfverfahren anwenden, Prüfmittel auswählen und deren Einsatzfähigkeit feststellen sowie Ergebnisse bewerten und dokumentieren
- d)Verfahren, Richtlinien und betriebsspezifische Prüfpläne zur Qualitätsprüfung von Produkten nutzen
- e)Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch analysieren, Maßnahmen zur Behebung ergreifen und dokumentieren
- f)Reklamationen beurteilen und Reparaturmaßnahmen ergreifen
3. Schwerpunkt Schnitttechnik3 Positionen
1 Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen6 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Lege- und Zuschnittanweisungen erstellen und mit vorhandenen Systemen optimieren
- b)schnitt- und modellrelevante Daten für die Weiterverarbeitung in der Produktion aufbereiten, speichern und zur Verfügung stellen und betriebliche Umsetzbarkeit prüfen
2 Zuschneiden und Vorrichten von Werk- und Hilfsstoffen10 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Schnittbilder analysieren und auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen
- b)Anpassungsmöglichkeiten von Schnitten und Schnittbildern nach Materialbeschaffenheiten, insbesondere Warenkrumpf, prüfen und Anpassungen vornehmen
- c)Überlappungspunkte zur optimalen Stoffausnutzung setzen
3 Abwandeln von Grundschnitten und Erstellen von Schnittlagebildern10 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Modellschnitte analysieren und für die Produktion vorbereiten und insbesondere auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen
- b)Einlage- und Hilfsschablonen aus Modellschnitten erstellen
- c)Modelländerungen durchführen, insbesondere Längenänderungen und Nahtzugaben
- d)Besonderheiten von Konfektionsgrößen beachten
- e)Programme zum computergestützten Konstruieren (CAD-Programme) einsetzen, insbesondere bei der Anwendung von festgelegten Gradierregeln und zur Erstellung von Schnittbildern
- f)Schnittteile analysieren und nach Materialgruppen zusammenstellen
- g)Schnittbilder nach vorgegebenen Kriterien erstellen, insbesondere unter Berücksichtigung von Materialtypen, Musterungsverläufen und Regeln für das Drehen von Schnittteilen
Abschnitt C: schwerpunktübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten9 Positionen
1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung
- b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung
- a)Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern
- b)Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
- c)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifen
- b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen einleiten
- d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutz
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 3 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 3 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Auftragsunterlagen auf Vollständigkeit prüfen
- b)Werk- und Hilfsstoffe sowie Zubehör unter Berücksichtigung des Fertigungsauftrags auswählen und bereitstellen
- c)Arbeitsplatz nach ergonomischen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten einrichten
- d)Arbeitsschritte unter Berücksichtigung betrieblicher Abläufe und Auftragsunterlagen festlegen und dokumentieren und Fertigungstermine berücksichtigen
- e)Aufgaben im Team planen und umsetzen und Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
- f)Termine überwachen, insbesondere die Durchlaufzeiten von Fertigungsaufträgen
- g)Arbeitsabläufe unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen, mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, festlegen und dokumentieren
6 Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Anlagen4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
- a)Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen, insbesondere nach Materialbeschaffenheit und Einsatzgebieten, auswählen und einsetzen
- b)Zusatzeinrichtungen anbringen und einsetzen und Funktionen prüfen
- c)Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung von Sicherheitsbestimmungen einrichten, Funktionen prüfen sowie Maschinen und Anlagen bedienen
- d)Prozessdaten einstellen, Produktionsprozesse überwachen und Parameter korrigieren
- e)Störungen erkennen und Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergreifen
- f)Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen pflegen und Wartungspläne berücksichtigen
- g)vorbeugende Instandhaltung durchführen, insbesondere Verschleißteile kontrollieren, austauschen und Austausch veranlassen
7 Betriebliche und technische Kommunikation2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 7 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Informationen beschaffen, aufbereiten und auswerten, Informationsstrukturen nutzen und Datenschutz beachten
- b)technische Unterlagen, insbesondere Betriebs- und Arbeitsanweisungen sowie Richtlinien, handhaben und umsetzen
- c)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechniken bearbeiten
- d)Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und im Team situationsgerecht führen und Sachverhalte darstellen
- e)fremdsprachige Fachbegriffe verwenden und branchenübliche englischsprachige Informationen nutzen
- f)Informationsfluss mit vor- und nachgelagerten Bereichen sicherstellen und Abstimmungen treffen
- g)auftragsbezogene Daten erstellen, aufbereiten und dokumentieren und Datenschutz beachten
- h)branchenspezifische Anwenderprogramme einsetzen
8 Kundenorientierung und internationale Geschäftsbeziehungen2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 3 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und zum erfolgreichen unternehmerischen Handeln beitragen
- b)Gespräche mit Geschäftspartnern und anderen Beteiligten führen
- c)Kundenanforderungen bei der Durchführung von Aufträgen beachten und umsetzen
- d)kulturelle Besonderheiten und Verhaltensregeln von Geschäftspartnern, insbesondere für Auslandskontakte, berücksichtigen
- e)Richtlinien für internationale Geschäftsbeziehungen beachten
9 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 5 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 4 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Ziele und Aufgaben von qualitätssichernden Maßnahmen unterscheiden
- b)Zwischenkontrollen anhand von Arbeitsaufträgen durchführen und ausbesserungsfähige Fehler beheben
- c)Qualitätsmängel ermitteln und Toleranzbereiche beachten
- d)Endkontrollen durchführen, insbesondere Qualitätsausfall, Fertigmaße, Verarbeitung und Etikettierung prüfen, und Verarbeitungsrichtlinien und Auszeichnungsvorschriften berücksichtigen
- e)Begleitpapiere bearbeiten und Produktions- und Qualitätsdaten dokumentieren
- f)Reklamationen bearbeiten
- g)Arbeitsabläufe kontrollieren und auf Einhaltung der Qualitätsstandards prüfen
- h)Ursachen von Qualitätsabweichungen feststellen und dokumentieren sowie Maßnahmen zur Behebung ergreifen
- i)Zusammenhänge von qualitätssichernden Maßnahmen berücksichtigen, insbesondere zwischen Fertigung, Wirtschaftlichkeit und Kundenorientierung
- j)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen, insbesondere Methoden und Techniken der Qualitätsverbesserung anwenden
Häufige Fragen
Wie oft muss ich als Textil- und Modeschneider das Berichtsheft führen?
Sie führen den Ausbildungsnachweis während der Ausbildung (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Wie oft Sie einen Eintrag machen, legt Ihr Betrieb fest, üblich ist ein Eintrag pro Woche. Ihr Ausbilder sieht den Nachweis durch (§ 14 Absatz 2 BBiG).
Muss ich meinen Schwerpunkt im Berichtsheft erwähnen?
Sie müssen ihn nicht eigens benennen, aber Ihre Einträge sollten erkennen lassen, woran Sie arbeiten. Wer Schnitttechnik gewählt hat, schreibt mehr zu Schnittabwandlung und Schnittlagebild, im Schwerpunkt Prototypen und Serienfertigung stehen Nähen und Maschineneinrichtung im Vordergrund.
Wie beschreibe ich Näharbeiten, ohne mich ständig zu wiederholen?
Nennen Sie Teil, Nahtart, Maschine und Stückzahl, zum Beispiel Kappnaht an 30 Hosenbeinen mit der Doppelsteppstichmaschine. Notieren Sie außerdem, was Sie neu gelernt haben, etwa einen Maschinenwechsel oder eine Fehlerbehebung.
Zählen Ausfallzeiten und Berufsschulwochen mit?
Berufsschultage tragen Sie mit den Unterrichtsthemen ein. Urlaub und Krankheit vermerken Sie kurz mit Datum, damit keine Lücke entsteht. Wie Ihr Betrieb Fehlzeiten festhält, klären Sie mit Ihrem Ausbilder.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Textil- und Modeschneider und zur Textil- und Modeschneiderin (TexModSchneiderAusbV), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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