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Berichtsheft als Maßschneider: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft als Maßschneiderin oder Maßschneider gehören Ihre Arbeiten in der Schneiderwerkstatt und der Berufsschulunterricht: Stoffe und Zutaten auswählen, Maße nehmen, Schnitte konstruieren, zuschneiden, bügeln und fixieren, Teilarbeiten wie Taschen, Kragen und Ärmel nähen, Großstücke wie Sakkos oder Kleider fertigstellen sowie Änderungen und Anproben begleiten. Sie halten fest, was Sie in der Woche gemacht haben, womit und wie lange.

Stand: 21.10.2026

Was als Maßschneider ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Maßschneider/zur Maßschneiderin (MSchnAusbV 2004). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Es gibt zwei Schwerpunkte: Damen und Herren. Im Schwerpunkt Damen stehen Großstücke wie Kleider, Kostüme, Jacken und Mäntel im Mittelpunkt, im Schwerpunkt Herren Sakkos, Anzüge, Gesellschaftskleidung und Mäntel.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagWerkstatt eingerichtet, Nähmaschine gereinigt und geölt, Stoffe für einen Rock nach Anweisung gelegt und mit Kreide aufgezeichnet8
DienstagRockteile zugeschnitten, Nahtzugaben markiert, Einlage aufgebügelt, Seitennähte und Taillenabnäher genäht8
MittwochBerufsschule: Warenkunde Gewebe und Maschenware, Fachzeichnen, Grundschnitt Rock8
DonnerstagReißverschluss eingenäht, Bund angesetzt, Saum von Hand gesäumt, Rock gebügelt und Verarbeitung geprüft8
FreitagKnöpfe und Knopflöcher an Hemdblusen von Kunden angenäht, Hosensaum nach Maß gekürzt, Arbeitsplatz aufgeräumt8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagKundentermin begleitet, Körpermaße für einen Anzug genommen und im Maßblatt eingetragen, Stoff und Futter mit dem Kunden ausgewählt8
DienstagSchnitt für das Sakko aus dem Grundschnitt konstruiert und an die Maße und Haltung des Kunden angepasst, Probeteil zugeschnitten8
MittwochBerufsschule: Schnittkonstruktion Herrenjacke, Kalkulation eines Auftrags, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagSakko eingerichtet, Brusteinlage aufgesteppt und Revers geformt, Ärmel eingesetzt, erste Anprobe vorbereitet8
FreitagAnprobe mit Ausbilder durchgeführt, Änderungen am Rücken und an der Ärmellänge markiert und ausgeführt, Arbeitsschritte für das Gesellenstück dokumentiert8

Berufsschule im Berichtsheft des Maßschneiders

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Warenkunde, Schnittkonstruktion, Fachzeichnen oder Bekleidungsfertigung. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Maßschneider

StattBesser
GenähtSakkofutter zugeschnitten und mit der Maschine in die Jackenteile eingenäht
Stoff vorbereitetWollstoff dekatiert, Fadenlauf ausgerichtet und Schnittteile mit Kreide aufgezeichnet
Beim Kunden geholfenBrust-, Taillen- und Hüftumfang gemessen und im Maßblatt eingetragen
GebügeltNähte ausgebügelt und Revers über dem Schneiderkissen geformt
Änderung gemachtHosenbund nach Anprobe um zwei Zentimeter enger gesetzt und Ärmellänge am Mantel gekürzt

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Maßschneider werden in Schneiderwerkstätten und Maßateliers ausgebildet, auch in Theater- und Kostümwerkstätten. Zuständige Stelle ist die Handwerkskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Gesellenprüfung und Zulassung

Die Gesellenprüfung hat einen praktischen und einen schriftlichen Teil. Praktisch entwerfen und fertigen Sie ein Großstück in höchstens 40 Stunden und dokumentieren die Arbeit; der Entwurf wird vorher vom Prüfungsausschuss genehmigt. Dazu kommt ein Fachgespräch von höchstens 30 Minuten. Schriftlich geprüft werden Planung und Fertigung, Gestaltung und Konstruktion sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Vorher gibt es eine Zwischenprüfung mit einer kundenbezogenen Arbeitsaufgabe.

Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Maßschneider/zur Maßschneiderin (MSchnAusbV 2004), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

I. Berufliche Grundbildung13 Positionen

1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären
  • c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Kundenorientierung4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Arbeitsaufträge annehmen und auf Umsetzbarkeit prüfen
  • b)Arbeitsschritte anhand der Auftragsunterlagen festlegen, Arbeitsabläufe dokumentieren
  • c)Arbeitsplatz ergonomisch vorbereiten, Werk- und Hilfsstoffe, Betriebsmittel und Arbeitsgeräte auswählen und bereitstellen
  • d)Kundengespräche führen, Termine mit Kunden abstimmen
6 Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Bedeutung und Nutzungsmöglichkeiten von Informations- und Kommunikationssystemen beschreiben
  • b)Informationen beschaffen, nutzen und auswerten
  • c)Daten pflegen und sichern, Vorschriften des Datenschutzes beachten
7 Auswählen und Vorbereiten von Werk- und Hilfsstoffen6 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Eigenschaften und Einsatzgebiete, insbesondere von Faserstoffen, Garnen, Zwirnen und textilen Flächengebilden, unterscheiden
  • b)Handelsbezeichnungen, Textilkennzeichnung und Pflegesymbole anwenden
  • c)Nähgarne auswählen
  • d)Zutaten nach funktionellen und modischen Gesichtspunkten auswählen
  • e)Werk- und Hilfsstoffe zuordnen und lagern
8 Nutzen und Warten von Werkzeugen, Arbeitsgeräten, Maschinen und Zusatzeinrichtungen6 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Werkzeuge, Arbeitsgeräte, Maschinen und Zusatzeinrichtungen, insbesondere nach Materialbeschaffenheit und Einsatzgebieten, auswählen und einsetzen
  • b)Zusatzeinrichtungen anbringen, Maschinen einrichten
  • c)Werkzeuge, Arbeitsgeräte und Maschinen pflegen, Funktionen prüfen
  • d)Störungen erkennen, beheben und Störungsbeseitigung veranlassen
9 Ausführen von gestalterischen Arbeiten2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Anregungen aufnehmen und auswerten
  • b)Skizzen und Zeichnungen erstellen und anwenden
  • c)Grundlagen der Farben- und Formenlehre anwenden
10 Zuschneiden von Werk- und Hilfsstoffen sowie Grundkonstruktion von Schnitten6 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Schnittteile zuordnen
  • b)Schnittschablonen erstellen und anwenden
  • c)Fehler beim Legen und Schneiden feststellen und ihre Folgen für die Weiterverarbeitung erkennen
  • d)Werkteile ausschneiden, insbesondere Fadenlauf- und Strichrichtung sowie mustergerechtes Ausschneiden beachten
11 Bügeln und Fixieren von Werk- und Hilfsstoffen10 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Wirkung von Temperatur, Dampf, Zeit und Druck auf Werk- und Hilfsstoffe prüfen
  • b)Nähte, Abnäher und Einlagen form- und ausbügeln
  • c)Werk- und Hilfsstoffe abbügeln
  • d)Werk- und Hilfsstoffe fixieren
  • e)Fixiereffekte und Festigkeit von Verbindungen prüfen
12 Ausführen von Näh- und Teilarbeiten14 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Zutaten und Zuschnitte nach Arbeitsauftrag bereitstellen
  • b)Körperhaltungen einnehmen, Grifftechniken anwenden, insbesondere nach ergonomischen Gesichtspunkten
  • c)Sticharten ausführen, insbesondere Heften, Steppen, Pikieren, Staffieren, Säumen und Knopflochstiche
13 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Ziele, Aufgaben und Bedeutung des betrieblichen Qualitätsmanagementssystems beschreiben
  • b)Zwischenkontrollen durchführen
  • c)Fehler erkennen und dokumentieren

II. Berufliche Fachbildung10 Positionen

1 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Kundenorientierung5 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Produktinformationen beurteilen, Produkteigenschaften von Werk- und Hilfsstoffen vergleichen
  • b)Verarbeitungstechniken festlegen, insbesondere Stich- und Nahtarten
  • c)Aufgaben im Team planen und bearbeiten, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
  • d)Kundenwünsche ermitteln, mit dem betrieblichen Leistungsangebot vergleichen und daraus Vorgehensweisen für die Kundenberatung ableiten
  • e)Kosten abschätzen, Material disponieren
2 Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr

Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen bearbeiten, Anwenderprogramme nutzen

3 Auswählen und Vorbereiten von Werk- und Hilfsstoffen2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Auswirkungen von Mängeln in Werkstoffen, Hilfsstoffen und Zubehör auf Verarbeitung und Erzeugnisqualität beurteilen
  • b)Auswirkungen von Veredlungsmaßnahmen unterscheiden
4 Ausführen von gestalterischen Arbeiten5 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 4 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Gestaltungstechniken anwenden, insbesondere Zierarbeiten, traditionelle Nähtechniken, Drapieren, Plissieren, Färben und Stäbchenverarbeitung
  • b)Entwürfe nach modischen, historischen, funktionalen und technologischen Gesichtspunkten gestalten und ausarbeiten, Entwürfe präsentieren
  • c)technische Umsetzbarkeit von Entwürfen prüfen
5 Zuschneiden von Werk- und Hilfsstoffen sowie Grundkonstruktion von Schnitten4 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Körpermaße und individuelle Besonderheiten feststellen und ihre Bedeutung für Grundschnitt, Passform und Verarbeitung beachten
  • b)Zusammenhang zwischen Grund- und Modellschnitten herstellen
6 Bügeln und Fixieren von Werk- und Hilfsstoffen3 Wochen im 2. Ausbildungsjahr

schnittergänzende Dressurarbeiten festlegen, zugeschnittene Teile dressieren

7 Ausführen von Näh- und Teilarbeiten9 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Teilarbeiten ausführen, insbesondere Taschen, Kanten, Schlitze und Verschlüsse fertigen
  • b)Bekleidungsstücke zur Anprobe richten, Änderungen markieren und vornehmen
  • c)Teilarbeiten ausführen, insbesondere Kragen und Ärmel fertigen
8 Fertigstellen von Bekleidung18 Wochen im 2. Ausbildungsjahr

Kleinteile in verschiedenen Ausführungen unter Anwendung unterschiedlicher Verarbeitungsweisen und unter Berücksichtigung von Material, Modell, Funktion und Kundenanforderungen fertig stellen, insbesondere

  • a)Hosen mit Schlitz-, Bund-, Saum-, Taschen- und Futterverarbeitung
  • b)Röcke mit Schlitz-, Bund-, Saum-, Taschen-, Futter- und Faltenverarbeitung sowie Blusen mit Kragenverarbeitung, Ausschnitt- und Ärmelformen sowie Verschlusstechniken oder Hemden mit Kragen- und Manschettenverarbeitung sowie Verschlusstechniken
  • c)modellbezogene Besonderheiten und Ausschmückungen ausarbeiten
  • d)Westen mit Taschen-, Futter- und Kantenverarbeitung sowie Verschlusstechniken
  • e)Nähergebnisse, insbesondere anhand des Kundenauftrags, prüfen
9 Verändern und Aufarbeiten von Bekleidung4 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Bekleidung reparieren und instand halten
  • b)Bekleidung modernisieren
  • c)körperliche Veränderungen und Abweichungen feststellen
  • d)Bekleidung anpassen
  • e)Änderungen hinsichtlich Kosten und Umsetzbarkeit prüfen
  • f)Reklamationen entgegennehmen und bearbeiten
10 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 4 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Prüftechniken anwenden, Prüfergebnisse bewerten und dokumentieren
  • b)Lösungen zur Fehlerbeseitigung erarbeiten, Fehler beheben
  • c)Ursachen von Qualitätsabweichungen feststellen und auswerten, Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen durchführen
  • d)Endkontrollen anhand von Arbeitsaufträgen durchführen, Qualitätsvorgaben einhalten, insbesondere Toleranzbereiche, Fertigmaße und Verarbeitung, Ergebnisse dokumentieren
  • e)Bekleidungsstücke präsentieren
  • f)Bekleidungsstücke für die Auslieferung vorbereiten
  • g)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen

A: Schwerpunkt Damen1 Position

1 Fertigstellen von Bekleidung20 Wochen im 3. Ausbildungsjahr

Großstücke in verschiedenen Ausführungen unter Anwendung unterschiedlicher Verarbeitungstechniken und unter Berücksichtigung von weiblichen Körperformen, Material, Modell, Funktion und Kundenanforderungen fertig stellen, insbesondere

  • a)Kleider, insbesondere mit unterschiedlichen Ausschnitt-, Ärmel- und Rockformen, Taillenverarbeitung sowie Ausschmückungen
  • b)Gesellschaftskleidung, insbesondere Cocktail-, Abend- oder Brautkleider sowie Corsagen
  • c)Kostüme, insbesondere mit Kragen-, Revers-, Futter- und Einlagenverarbeitung sowie Verschlusstechniken
  • d)Jacken und Mäntel, insbesondere mit unterschiedlichen Ärmelanlagen, Kragen- und Reversverarbeitung sowie Verschlusstechniken

B: Schwerpunkt Herren1 Position

1 Fertigstellen von Bekleidung40 Wochen im 3. Ausbildungsjahr

Großstücke in verschiedenen Ausführungen unter Anwendung unterschiedlicher Verarbeitungstechniken und unter Berücksichtigung von männlichen Körperformen, Material, Modell, Funktion und Kundenanforderungen fertig stellen, insbesondere

  • a)Sakkos, insbesondere mit Ober- und Unterkragen-, Revers- und Futterverarbeitung sowie Verschlusstechniken und formgebenden Einlagen
  • b)Anzüge in stilistischer und verarbeitungstechnischer Abstimmung
  • c)Gesellschaftskleidung, insbesondere Smoking, Cut oder Frack
  • d)Jacken und Mäntel, insbesondere mit unterschiedlichen Ärmelanlagen, Kragen- und Reversverarbeitung sowie Verschlusstechniken

Häufige Fragen

Wie oft muss ich als Maßschneider das Berichtsheft führen?

Das legt Ihr Betrieb gemeinsam mit der Handwerkskammer fest, meist wöchentlich. Auszubildende führen den Nachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG), Ihr Ausbilder sieht ihn durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Fragen Sie nach dem Rhythmus und ob Sie ihn während der Ausbildungszeit schreiben dürfen.

Was trage ich ein, wenn ich nur Änderungen und Aufbügeln mache?

Auch das gehört hinein, mit kurzer Angabe der Arbeit, etwa Hosen gekürzt, Reißverschlüsse getauscht oder Futter erneuert. Ordnen Sie die Einträge dem Bereich Verändern und Aufarbeiten von Bekleidung zu. So sieht Ihr Ausbilder, was Sie schon selbstständig erledigen.

Muss ich Schnitte und Skizzen ins Berichtsheft einkleben?

Das hängt von der Vorgabe Ihrer Handwerkskammer und Ihres Betriebs ab. Nötig ist es nicht immer, kann aber helfen, etwa bei einer Schnittänderung oder einer Verarbeitungstechnik. Klären Sie das mit Ihrem Ausbilder.

Zählt das Berichtsheft in der Gesellenprüfung?

Es wird nicht bewertet. Es muss aber vorliegen, denn zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Führen Sie es deshalb regelmäßig und lassen Sie es abzeichnen.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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