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Berichtsheft als Textilreiniger: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft als Textilreiniger gehört, was Sie in der Woche tatsächlich gemacht haben: Textilien annehmen und sortieren, Flecken behandeln (Detachieren), Wasch- und Reinigungsmaschinen bedienen, Wäsche und Kleidung bügeln und finishen, Kunden beraten und Qualität prüfen. Dazu kommen die Themen der Berufsschule. Auf dieser Seite finden Sie zwei Beispielwochen, passende Formulierungen und Hinweise zu Lehrgängen und Gesellenprüfung.

Stand: 21.10.2026

Was als Textilreiniger ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Textilreiniger/zur Textilreinigerin (TexRAusbV 2002). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht, alle Auszubildenden lernen dieselben Inhalte.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagAnnahme von Kundenware, Pflegekennzeichen gelesen, Textilien nach Faser und Verfahren sortiert, Taschen geleert8
DienstagFleckenarten an Probestücken bestimmt, Fett- und Eiweißflecken mit dem Ausbilder detachiert8
MittwochBerufsschule: Textilfasern und ihre Eigenschaften, Arbeitsschutz im Betrieb8
DonnerstagWaschmaschine mit Weißwäsche beladen, Programm nach Vorgabe gestartet, Wäsche entnommen und auf Rückstände geprüft8
FreitagHemden und Blusen an der Bügelpresse gefinisht, Teile auf Bügel gehängt, Arbeitsplatz gereinigt8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagAufträge der Woche geplant, Behandlungsprogramme für Wolle und Mischgewebe festgelegt, Maschinenbelegung abgestimmt8
DienstagHartnäckige Flecken an Seide und Leder-Applikationen detachiert, Vorgehen und Mittel dokumentiert8
MittwochBerufsschule: Waschprozess und Wirkfaktoren, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagReinigungsmaschine eigenständig eingestellt und überwacht, Filter und Destillation kontrolliert, Kundin zu einer Reklamation beraten8
FreitagDesinfizierende Wäsche nach Hygieneplan aufbereitet, Endkontrolle der Aufträge durchgeführt, Abweichungen protokolliert8

Berufsschule im Berichtsheft des Textilreinigers

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Faserstoffe, Waschmittel und Tenside oder Maschinentechnik. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Textilreiniger

StattBesser
Wäsche gemachtBerufswäsche nach Pflegekennzeichen sortiert, Programm für 60 Grad gewählt und Maschine beladen
Flecken entferntRotweinflecken an Baumwolle mit Detachiermittel vorbehandelt und Ergebnis nach dem Waschen geprüft
An der Presse gearbeitetSakkos an der Formfinisher-Puppe aufgedämpft und in Form gebracht
Kunden bedientAnnahme eines Kleides, Vorschäden gemeinsam mit dem Kunden notiert, Abholtermin genannt
Maschine kontrolliertFüllstand des Lösemittels und Flusensieb der Reinigungsmaschine geprüft und gereinigt

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Textilreiniger wird im Handwerk ausgebildet, zuständig ist die Handwerkskammer. Ausgebildet wird in Textilreinigungen, Wäschereien und Betrieben mit Wäscherei. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Gesellenprüfung besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil. Praktisch erledigen Sie eine Arbeitsaufgabe mit Dokumentation von höchstens 8 Stunden, etwa Sortieren, Detachieren, Bearbeiten und Finishen von Textilien samt Behandlungsprogramm, dazu kommt ein Fachgespräch von höchstens 20 Minuten. Schriftlich werden Prozess- und Maschinentechnologie, chemische und physikalische Prozesse sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft.

Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Textilreiniger/zur Textilreinigerin (TexRAusbV 2002), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Positionen des Rahmenplans14 Positionen

1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären
  • c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen4 Wochen* im 1. Ausbildungsjahr, 3 Wochen* im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Arbeitsaufträge auf Umsetzbarkeit prüfen, annehmen und erfassen
  • b)Bezugsquellen nutzen, Produkteigenschaften von Werk- und Hilfsstoffen vergleichen
  • c)Arbeitsschritte unter Berücksichtigung betrieblicher Abläufe und Auftragsunterlagen festlegen, Liefertermine beachten
  • d)Arbeitsplatz vorbereiten, Werk- und Hilfsstoffe, Betriebsmittel und Arbeitsgeräte auswählen und bereitstellen sowie Maschinenbelegung disponieren
  • e)Betriebs- und Arbeitsanweisungen umsetzen, Arbeitsabläufe dokumentieren
  • f)Qualität und Preise von Werk- und Hilfsstoffen vergleichen
  • g)Aufgaben im Team planen und bearbeiten, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
6 Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen2 Wochen* im 1. Ausbildungsjahr, 4 Wochen* im 2. Ausbildungsjahr, 4 Wochen* im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Begleitpapiere bearbeiten, Daten prüfen und erfassen
  • b)technische Unterlagen, insbesondere Arbeitsanweisungen, Betriebsanleitungen, Merkblätter und Richtlinien, anwenden
  • c)Zeichnungen und Pläne anwenden, Ablaufpläne erstellen
  • d)technische Dokumentationen erstellen, insbesondere Gefährdungsanalysen und Programmabläufe
7 Umgehen mit Informations- und Kommunikationstechniken4 Wochen* im 1. Ausbildungsjahr, 6 Wochen* im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Geräte zur Eingabe, Übertragung und Ausgabe von Daten nutzen
  • b)Organisations- und Bürokommunikationsmittel anwenden
  • c)Informationen beschaffen, auswerten und nutzen
  • d)Betriebsdaten beschaffen, auswerten, bearbeiten und weiterleiten
  • e)Betriebsdaten pflegen und sichern, Datenschutz beachten
8 Beraten und Betreuen von Kunden3 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 6 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Kundengespräche situationsgerecht führen
  • b)Kundenwünsche ermitteln, Kunden über Behandlungsmöglichkeiten und Dienstleistungsangebote beraten
  • c)betriebliche Erfordernisse und Kundenwünsche in Einklang bringen, kostenorientiert handeln
  • d)Reklamationen entgegennehmen, prüfen und bearbeiten
9 Vorbereiten und Vorbehandeln des Behandlungsgutes16 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Behandlungsgut nach Farbe, Materialbeschaffenheit und Verschmutzungsart sortieren, Textil- und Pflegekennzeichen beachten
  • b)Prüfverfahren zur Feststellung der Faserart anwenden, Farb- und Reibechtheiten prüfen
  • c)Eigenschaften von Natur- und Chemiefasern unterscheiden und ihre Auswirkungen auf den Wasch-, Reinigungs- und Finishprozess berücksichtigen
  • d)Gebrauchs- und Pflegeverhalten des Behandlungsgutes beurteilen
  • e)Behandlungsgut auf Flecken kontrollieren, Fleckenart feststellen und Flecken vordetachieren
  • f)Hilfsmittel verwenden, Methoden zur Fleckentfernung beim Waschen und Reinigen anwenden
  • g)Behandlungsgut zur Weiterbearbeitung bereitstellen
10 Einstellen, Bedienen und Überwachen von Wasch- und Reinigungsmaschinen sowie Wasch- und Reinigungsanlagen18 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 16 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 8 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Wasch- und Reinigungsmaschinen sowie Wasch- und Reinigungsanlagen auswählen, Behandlungsprogramme festlegen
  • b)ökonomische und ökologische Gesichtspunkte beim Wasch- und Reinigungsprozess berücksichtigen
  • c)Betriebsbereitschaft und Funktionstüchtigkeit von Maschinen und Anlagen prüfen, Grundeinstellungen vornehmen
  • d)Chargen abwiegen, Maschinen und Anlagen beladen, Werk- und Hilfsstoffe hinzufügen
  • e)Maschinenlauf, insbesondere Maschinengeschwindigkeit, Zeit, Temperatur und Flottenkonzentration, überwachen, Abweichungen korrigieren
  • f)Behandlungsgut abnehmen und für die Weiterverarbeitung bereitstellen
  • g)Chemikalien und Hilfsmittel nach Vorgaben zusammenstellen, ansetzen, zugeben, kontrollieren und dokumentieren
  • h)vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Maschinenstillständen und -störungen ergreifen, Störungsursachen feststellen, Störungsbeseitigung veranlassen
  • i)physikalische und chemische Zusammenhänge von Wasch- und Reinigungsprozessen analysieren
  • k)Dosier- und Zugabefehler feststellen, Fehlerbeseitigung veranlassen
  • l)maschinen- und prozessbezogene Berechnungen durchführen, insbesondere Belade- und Flottenverhältnis, Rezeptur- und Ansatzberechnungen von Chemikalien und Hilfsmitteln
  • m)Wasch- und Reinigungsmaschinen sowie Wasch- und Reinigungsanlagen einstellen und umrüsten
11 Prozesstechnik18 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Prozessdatenerfassungssysteme anwenden
  • b)Mess-, Steuer- und Überwachungseinrichtungen sowie speicherprogrammierbare Steuerungen handhaben, Störungen feststellen und Maßnahmen zur Störungsbeseitigung veranlassen
  • c)Prozessdaten bearbeiten, bewerten und bei Abweichungen erforderliche Maßnahmen einleiten
  • d)Mess- und Prüfprotokolle erstellen und dokumentieren
12 Nachbehandeln und Finishen des Behandlungsgutes20 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Wasch- und Reinigungsergebnisse kontrollieren und beurteilen, Mängel beseitigen, insbesondere verbliebene Flecken nachbehandeln
  • b)Verfahren festlegen, Finishmaschinen und -anlagen auswählen und handhaben, insbesondere Trockner, Bügelmaschinen, Mangeln sowie Formdämpfer
  • c)Wirkung von Temperatur, Dampf, Zeit und Druck auf das Behandlungsgut berücksichtigen
  • d)Behandlungsgut kontrollieren und beurteilen
  • e)Finishmaschinen und -anlagen überwachen, insbesondere Temperatur, Behandlungsdauer und Druck, Abweichungen korrigieren
  • f)Störungen an Finishmaschinen und -anlagen feststellen sowie Störungsbeseitigung veranlassen
  • g)Behandlungsgut material- und kundenbezogen zusammenstellen und ausliefern
13 Anwenden von Desinfektionsverfahren und Durchführen von Hygienemaßnahmen8 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Desinfektionsverfahren und Desinfektionsmittel auswählen und dokumentieren, Vorschriften beachten
  • b)Geräte, Maschinen und Anlagen zur Desinfektion einstellen, bedienen und überwachen, Störungen feststellen, Störungsbeseitigung veranlassen
  • c)Behandlungsgut hygienisch verpacken
  • d)Notwendigkeit von Hygienemaßnahmen feststellen, Hygienepläne einhalten, Maßnahmen dokumentieren
  • e)Hygienemaßnahmen durchführen, insbesondere Hände und Flächen reinigen sowie Schutzkleidung tragen
14 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen8 Wochen* im 1. Ausbildungsjahr, 6 Wochen* im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Ziele, Aufgaben und Bedeutung des betrieblichen Qualitätsmanagementsystems beschreiben
  • b)qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden
  • c)Prüftechniken anwenden, insbesondere Titrieren, Prüfergebnisse bewerten und dokumentieren
  • d)Arbeitsabläufe auf Einhaltung der Vorgaben kontrollieren, Qualitätsmerkmale feststellen sowie Qualitätsausfall prüfen
  • e)Ursachen von Qualitätsabweichungen feststellen, Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen durchführen
  • f)Ergebnisse dokumentieren
  • g)Methoden und Instrumente des Qualitätsmanagements zur kontinuierlichen Verbesserung im eigenen Arbeitsbereich anwenden
  • *)Im Zusammenhang mit anderen Ausbildungsinhalten zu vermitteln.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Ausbildung zum Textilreiniger?

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Es gibt keine Schwerpunkte oder Fachrichtungen, die Inhalte sind für alle Auszubildenden gleich.

Muss ich als Textilreiniger ein Berichtsheft führen?

Ja, Auszubildende führen den Nachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Ihr Ausbilder sieht ihn durch (§ 14 Absatz 2 BBiG), wie oft, legt der Betrieb fest.

Was trage ich bei Detachieren und Finishen ein?

Nennen Sie Textilart, Flecken oder Verfahren und das Ergebnis, zum Beispiel Fett- und Eiweißflecken an einer Bluse vorbehandelt, danach gewaschen und an der Presse gefinisht. Kundennamen lassen Sie weg.

Wird das Berichtsheft in der Gesellenprüfung bewertet?

Nein, nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis nicht bewertet. Er ist aber Voraussetzung für die Zulassung (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO).

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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