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Berichtsheft als Tischler: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft des Tischlers gehören die Arbeiten in der Werkstatt und bei der Montage und die Themen der Berufsschule: Erzeugnisse gestalten und konstruieren, Holz und Holzwerkstoffe bearbeiten, Teile herstellen und zusammenbauen, Oberflächen behandeln, montieren und instand halten. Die Beispielwochen zeigen, wie solche Einträge aussehen.

Stand: 15.10.2026

Was ins Berichtsheft des Tischlers gehört

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Das Ausbildungsberufsbild der Ausbildungsverordnung umfasst:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus.

TagTätigkeitenStunden
MontagHolz nach Stückliste abgelängt, Bretter an der Abrichte und der Dickte gehobelt, Zuschnitt beschriftet8
DienstagTeile für einen Hocker nach Zeichnung gefräst und gebohrt, Kanten gebrochen, Teile geschliffen8
MittwochBerufsschule: Unterricht nach Stundenplan, zum Beispiel Holztechnik und Technisches Zeichnen7
DonnerstagZapfen und Schlitz hergestellt, Verbindungen probeweise zusammengesteckt und angepasst8
FreitagHocker verleimt und gespannt, Werkstatt gereinigt, Maschinen abgesaugt und gewartet8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagEntwurf für einen Schrank nach Kundenwunsch gezeichnet, Stückliste und Materialbedarf erstellt8
DienstagKorpusteile zugeschnitten und mit der Kantenmaschine beschichtet, Beschlagbohrungen gesetzt8
MittwochBerufsschule: Konstruktion und Prüfungsvorbereitung7
DonnerstagOberflächen geschliffen, Lack aufgetragen, Trocknung kontrolliert, Beschläge eingestellt8
FreitagSchrank beim Kunden montiert, Türen ausgerichtet, Übergabe durchgeführt und dokumentiert8

Berufsschule im Berichtsheft des Tischlers

Notieren Sie je Schultag Fach und Thema, zum Beispiel „Konstruktion: Rahmenverbindungen“ oder „Werkstoffe: Holzwerkstoffe“. Die Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses rät, die Themen des Berufsschulunterrichts aufzunehmen. Welche Lernfelder der Rahmenlehrplan vorgibt, steht im Lehrplan Ihrer Schule.

Formulierungen für das Berichtsheft in der Tischlerei

StattBesser
Holz gehobeltBretter an der Abrichte und Dickte gehobelt und auf Maß gebracht
Möbel gebautKorpusteile nach Zeichnung zugeschnitten, verleimt und die Beschläge gesetzt
GeschliffenOberflächen mit abgestufter Körnung geschliffen und für den Lack vorbereitet
MontageSchrank beim Kunden montiert, Türen ausgerichtet und Übergabe dokumentiert
Zeichnung gemachtEntwurf nach Kundenwunsch gezeichnet und Stückliste erstellt

Handwerkskammer, Innung, Skizzen und Fachberichte

Zuständige Stelle ist die Handwerkskammer. Im Tischlerhandwerk liegen Zeichnungen und Skizzen nahe, weil das Gestalten und Konstruieren zum Berufsbild gehört. Ob sie ins Berichtsheft gehören, ob Fachberichte verlangt werden und ob ein eigenes Formular gilt, geben Handwerkskammer und Innung vor; maßgeblich ist Ihre Handwerkskammer.

Die Gesellenprüfung enthält einen Kundenauftrag mit betriebsüblicher Dokumentation und Fachgespräch. Sammeln Sie Skizzen und Stücklisten dazu schon während der Ausbildung.

Gesellenprüfung und Berichtsheft

Die Ausbildungsverordnung sieht eine Zwischenprüfung und eine Gesellenprüfung vor. Die Gesellenprüfung hat einen praktischen Teil mit zwei Arbeitsaufgaben und einen schriftlichen Teil mit den Bereichen Gestaltung und Konstruktion, Planung und Fertigung, Montage und Service sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.

Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen und einen Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Dass Sie den Nachweis führen müssen, steht in § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Tischler/zur Tischlerin (TischlAusbV 2006), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Positionen des Rahmenplans17 Positionen

1 Berufsbildung, Arbeits- und und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Angebot, Beschaffung, Fertigung und Verwaltung erklären
  • c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassung- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Umgang mit Informations- und Kommunikationssystemen3 Wochen im 1. bis 18. Monat, 3 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Datensysteme nutzen, Vorschriften des Datenschutzes beachten, Daten pflegen und sichern
  • b)fremdsprachliche Fachbegriffe anwenden
  • c)Informationen beschaffen, auswerten und dokumentieren
  • d)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen bearbeiten
  • e)branchenspezifische Software anwenden
  • f)Informations- und Kommunikationssysteme unter Einschluss vernetzter Systeme nutzen
6 Gestalten und Konstruieren von Erzeugnissen5 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Gestaltungsaufträge hinsichtlich gestalterischer Vorgaben, Funktion und Nutzung der herzustellenden Erzeugnisse auswerten
  • b)Gestaltungsmerkmale, insbesondere Wirkung von Oberflächenbeschaffenheit, Licht, Farbgebung, Form und Proportion, berücksichtigen
  • c)Skizzen, Pläne und Zeichnungen unter Berücksichtigung von Vorgaben und Regelwerken anfertigen und anwenden
  • d)Konstruktionen, insbesondere für Rahmen, Korpusse oder Gestelle, auswählen
  • e)Beschläge nach Funktion und Gestaltungsmerkmalen auswählen
  • f)Entwürfe und Muster unter Berücksichtigung von Kundenwünschen anfertigen und präsentieren
  • g)Modelle herstellen, Formen übertragen
  • h)Bauweisen für Erzeugnisse bestimmen, insbesondere für Möbel, Innenausbauten, Fenster, Türen, Treppen, Trennwände oder Böden
  • i)technischen Umsetzbarkeit prüfen
7 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 3 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Arbeitsaufgaben erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen
  • b)Informationen und technische Unterlagen nutzen, insbesondere Normen, Arbeitsanweisungen, Gebrauchs- und Betriebsanleitungen
  • c)Materialbedarf ermitteln
  • d)Gespräche situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen
  • e)Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung ergonomischer, ökologischer, wirtschaftlicher und sicherheitstechnischer Gesichtspunkte planen, Arbeitsmittel festlegen
  • f)Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen
  • g)Störungen im Arbeitsablauf feststellen und Maßnahmen zur ihrer Behebung ergreifen
  • h)Aufgaben im Team planen und durchführen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
  • i)technische Veränderungen und Entwicklungen feststellen; Umsetzbarkeit prüfen
  • j)Abstimmungen mit anderen Gewerken und weiteren Beteiligten treffen
8 Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Arbeitsplätze einrichten, sichern, unterhalten und räumen; ergonomische und ökonomische Gesichtspunkte berücksichtigen
  • b)Transportwege auf ihre Eignung beurteilen, Maßnahmen zur Nutzung ergreifen
  • c)Energieversorgung sicherstellen und Sicherheitsmaßnahmen durchführen
  • d)persönliche Arbeitsschutzmaßnahmen anwenden
  • e)örtliche Gegebenheiten für den Arbeitsbeginn prüfen
  • f)Materialien, Geräte und Maschinen vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen schützen sowie vor Diebstahl sichern und für den Abtransport vorbereiten
  • g)Leitern und Gerüste auswählen, auf Verwendbarkeit und Betriebssicherheit prüfen, Arbeitsgerüste auf- und abbauen
  • h)Abfallstoffe trennen und lagern, Entsorgung veranlassen
9 Be- und Verarbeiten von Holz, Holzwerk- und sonstigen Werkstoffen sowie von Halbzeugen13 Wochen im 1. bis 18. Monat, 5 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Arten und Eigenschaften von Holz und Holzwerkstoffen unterscheiden
  • b)Feuchte bestimmen und Ergebnisse berücksichtigen
  • c)Holz, Furniere und Holzwerkstoffe auftragsbezogen auswählen, unter Berücksichtigung ergonomischen Hebens und Tragens transportieren und lagern
  • d)sonstige Werkstoffe, insbesondere Metalle, Glas und Kunststoffe, nach Verwendungszweck unterscheiden, auswählen, transportieren und lagern
  • e)Klebstoffe unterscheiden und verwenden
  • f)Holz, Holzwerkstoffe und sonstige Werkstoffe auf Mängel und Verwendbarkeit prüfen
  • g)Messverfahren auswählen, Messgeräte auf Funktion prüfen und lagern
  • h)Messungen durchführen, Maßtoleranzen prüfen, Ergebnisse dokumentieren und Messwerte berücksichtigen
  • i)Holz, Holzwerkstoffe und sonstige Werkstoffe manuell und maschinell be- und verarbeiten
  • j)Furniere auf Mängel und Verwendbarkeit prüfen, Furnierarbeiten durchführen
  • k)Hilfsstoffe auswählen und verwenden
  • l)mineralische Plattenwerkstoffe und Zusatzstoffe auswählen und verarbeiten
  • m)Halbzeuge auftragsbezogen zuordnen, auf Mängel und Verwendbarkeit prüfen sowie be- und verarbeiten
  • n)Werkstoffe anhand von Sicherheitsdatenblättern prüfen
10 Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen, Anlagen und Vorrichtungen7 Wochen im 1. bis 18. Monat, 8 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen auswählen
  • b)Handwerkzeuge handhaben und instand halten
  • c)Geräte, Maschinen und Anlagen einrichten und unter Verwendung von Schutzeinrichtungen bedienen
  • d)Hebe- und Transportgeräte auswählen und nutzen
  • e)Störungen an Geräten, Maschinen und Anlagen erkennen, Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergreifen
  • f)Maschinenwerkzeuge einrichten, instand halten und lagern
  • g)pneumatische, hydraulische, elektrische und elektronische Steuer- und Regeleinrichtungen einstellen und bedienen
  • h)Anwendungsprogramme nutzen, Daten eingeben und programmierbare Maschinen bedienen
  • i)Vorrichtungen anfertigen, nutzen und instand halten
  • j)Ursachen von Bearbeitungsfehlern feststellen und beheben
  • k)Geräte, Maschinen und Anlagen warten
11 Herstellen von Teilen und Zusammenbauen zu Erzeugnissen28 Wochen im 1. bis 18. Monat, 16 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Holz, Holzwerkstoffe und sonstige Werkstoffe zuschneiden
  • b)Teile nach Vorgaben formatieren, herstellen und für den Zusammenbau vorbereiten
  • c)Verbindungen auswählen und herstellen, insbesondere maschinell
  • d)Teile auf Güte und Maßgenauigkeit prüfen
  • e)Verbindungsbeschläge auswählen und montieren
  • f)Konstruktions- und Zierbeschläge montieren und auf Funktion prüfen
  • g)Fertigungsrisse anfertigen
  • h)Werkstoffkanten und Flächen beschichten und bearbeiten
  • i)Teile zusammenbauen
  • j)Rahmen, Korpusse oder Gestelle herstellen
  • k)Erzeugnisse innerbetrieblich transportieren und zwischenlagern
  • l)Sicherheits- und Schutzbeschläge montieren und auf Funktion prüfen
  • m)Maßnahmen zum Feuer-, Schall-, Klima- und Einbruchschutz beurteilen und durchführen
  • n)Erzeugnisse zusammenbauen und komplettieren, insbesondere Glas, Halbzeuge und Teile aus Metall und Kunststoff für den Einbau vorbereiten und einbauen
  • o)Einpass- und Endarbeiten durchführen
  • p)Erzeugnisse zur Auslieferung vorbereiten und verladen
12 Behandeln und Veredeln von Oberflächen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Oberflächen hinsichtlich Bearbeitung und Nutzung beurteilen
  • b)Teile vorbereiten und vorbehandeln
  • c)Oberflächen bearbeiten, insbesondere putzen und schleifen
  • d)Oberflächen vor Beschädigungen schützen
  • e)Oberflächenbeschichtungsverfahren und -mittel unterscheiden und anwenden
  • f)Oberflächen behandeln, insbesondere beizen und färben
  • g)Maßnahmen zur Vermeidung von Explosionsgefahren und Immissionen nach Betriebsanweisungen ergreifen
13 Durchführen von Holzschutzmaßnahmen3 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)konstruktive und chemische Holzschutzmaßnahmen unter Berücksichtigung ökologischer und technischer Gesichtspunkte sowie des Verwendungszwecks unterscheiden und auswählen
  • b)konstruktive Holzschutzmaßnahmen durchführen
  • c)chemische Holzschutzmaßnahmen durchführen
  • d)Holzschutzmittel umweltgerecht lagern, Entsorgung von Abfällen veranlassen
14 Durchführen von Montage- und Demontagearbeiten14 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Konstruktions- und Bauweisen von Erzeugnissen bei Montage- und Demontagearbeiten berücksichtigen
  • b)Situation vor Ort nach Arbeitsunterlagen, insbesondere Maße, Anschlüsse und Leitungswege sowie bauliche Gegebenheiten, prüfen
  • c)Erzeugnisse anhand des Montageauftrags auf Vollständigkeit und auf Transportschäden prüfen und unter ergonomischen Gesichtspunkten vertragen
  • d)Montagehilfen auswählen und nutzen
  • e)Befestigungsmittel nach baulichen Gegebenheiten auswählen und einsetzen
  • f)Dämmstoffe und Dichtstoffe auswählen und einbauen
  • g)Erzeugnisse, Zulieferteile und Systeme ausrichten, anpassen und montieren
  • h)Fugen ausbilden
  • i)Bauwerkanschluss- und -abdichtungsarbeiten durchführen
  • j)Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften für Arbeiten an elektrischen Anlagen und Geräten anwenden
  • k)elektrische Einrichtungen und Geräte nach Herstellerangaben einbauen und mit vorhandenen Leitungsanschlüssen verbinden
  • l)Objekte und Armaturen nach Herstellerangaben einbauen und anschließen, Dichtigkeitsprüfungen durchführen
  • m)Sicherheits- und Funktionsprüfungen durchführen
  • n)Einbauten und Systeme demontieren und für den Transport vorbereiten, insbesondere kennzeichnen, verpacken und zwischenlagern
  • o)Aufmaß- und Abnahmeprotokolle erstellen
15 Instandhalten von Erzeugnissen2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Pflege- und Bedienungsanleitungen anwenden
  • b)Wartungsarbeiten vorbereiten, durchführen und dokumentieren
  • c)Fehlfunktionen und Schäden feststellen, bewerten und dokumentieren, Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten durchführen
  • d)erhaltenswerte Einbauten und Einrichtungen bewerten, dokumentieren und sichern
  • e)Restaurierungsarbeiten unter Beachtung der Bauart, des Baustils sowie des Kundenauftrags vorbereiten und ausführen
16 Kundenorientierung und Serviceleistungen3 Wochen im 1. bis 18. Monat, 5 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)kundenbezogene Verhaltensregeln anwenden, insbesondere im Hinblick auf dauerhaften wirtschaftlichen Betriebserfolg
  • b)Kundenwünsche entgegennehmen und weiterleiten
  • c)Kunden über betriebliches Leistungsspektrum und Serviceleistungen informieren
  • d)Kunden hinsichtlich Gestaltung beraten
  • e)Beratungsgespräche mit Kunden führen, Termine abstimmen
  • f)Einhaltung von Kundenanforderungen prüfen und dokumentieren
  • g)fertiggestellte Arbeiten übergeben, Kunden Wartungs-, Pflege- und Bedienungsanleitungen erläutern
  • h)Reklamationen entgegennehmen und bearbeiten, insbesondere Maßnahmen zur Behebung ergreifen
17 Durchführung von qualitätssichernden Maßnahmen5 Wochen im 1. bis 18. Monat, 5 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Aufgaben und Ziele der Qualitätssicherung anhand betrieblicher Beispiele erläutern und zur kontinuierlichen Verbesserung der Arbeit im eigenen Arbeitsbereich beitragen
  • b)qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden
  • c)Zwischen- und Endkontrollen anhand des Arbeitsauftrages durchführen, auswerten und Ergebnisse dokumentieren
  • d)Prüfmittel nach Anwendungszweck unterscheiden und auswählen
  • e)Zeitaufwand und Materialverbrauch kontrollieren und dokumentieren
  • f)Prüfverfahren im Arbeitsablaufprozesses anwenden und Ergebnisse dokumentieren
  • g)Ursachen von Fehlern und Qualitätsabweichungen feststellen und dokumentieren sowie Maßnahmen zur Behebung ergreifen

Häufige Fragen

Was schreibe ich als Tischler ins Berichtsheft?

Die Arbeiten der Woche in Stichworten: Holz bearbeiten, Teile herstellen und zusammenbauen, Oberflächen behandeln, montieren, dazu die Themen der Berufsschule. Schreiben Sie auf, was Sie selbst getan haben.

Wie viel muss ich als Tischler in der Woche schreiben?

Das Gesetz legt keinen Umfang fest. Die Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses nennt etwa eine DIN-A4-Seite je Woche in Stichworten. Vorgaben von Handwerkskammer oder Innung gehen vor.

Gehören Zeichnungen und Skizzen ins Berichtsheft des Tischlers?

Das bestimmen Handwerkskammer und Innung. Die Ausbildungsverordnung verlangt sie nicht im Ausbildungsnachweis, das Gestalten und Konstruieren gehört aber zum Berufsbild. Fragen Sie in Ihrem Betrieb nach der Vorgabe.

Wird das Berichtsheft zur Gesellenprüfung der Tischler gebraucht?

Ja, zur Zulassung. Nach § 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO wird zur Gesellenprüfung zugelassen, wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen und einen Ausbildungsnachweis vorgelegt hat. Bewertet wird er nach der BIBB-Empfehlung Nr. 156 nicht.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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