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Berichtsheft als Holzbildhauer: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft eines Holzbildhauers gehören die Arbeiten, die Sie in der Werkstatt und in der Berufsschule tatsächlich ausgeführt haben: Skizzen und Entwürfe anfertigen, Modelle herstellen, Holz auswählen und zurichten, Figuren und Ornamente schnitzen, Werkstücke fassen oder beizen, Maschinen bedienen und Restaurierungsarbeiten begleiten. Sie schreiben pro Woche knappe Stichworte mit Werkstück, Material, Werkzeug und Verfahren.

Stand: 21.10.2026

Was als Holzbildhauer ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzbildhauer/zur Holzbildhauerin (HolzbhAusbV) von 1997. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht, alle Auszubildenden lernen dieselben Inhalte.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagSchnitzeisen und Klüpfel nach Plan geschärft, Abziehstein und Streichriemen gepflegt, Lindenholzblöcke für Übungsstücke zugeschnitten8
DienstagAkanthusblatt auf Lindenholz vorgezeichnet, mit Geißfuß und Flacheisen die Grundform herausgearbeitet, Maserung und Faserverlauf beachtet8
MittwochBerufsschule: Werkzeugkunde, Holzarten und ihre Eigenschaften, Arbeitssicherheit in der Werkstatt8
DonnerstagBlatt mit Hohleisen und Balleisen ausgearbeitet, Flächen mit Schnitzmesser nachgeputzt, Maße mit Zirkel und Messschieber kontrolliert8
FreitagBandsäge unter Aufsicht eingerichtet, Rohlinge für Reliefplatten ausgesägt, Werkstatt gereinigt, Späne abgesaugt8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagTonmodell einer Heiligenfigur nach Entwurf des Kunden überarbeitet, Proportionen am Gipsabguss geprüft, Punktiergerät für die Übertragung eingestellt8
DienstagFigur aus Eichenblock abgepunktet, Grobform mit Beitel und Kettensäge herausgenommen, Hohlräume gegen Rissbildung angelegt8
MittwochBerufsschule: Kunstgeschichte der Stilepochen, Entwurf und Planung, Materialbedarf und Kalkulation8
DonnerstagFaltenwurf und Gesicht fein ausgearbeitet, schadhafte Hand an einer historischen Altarfigur ergänzt, Anstückung angepasst und verleimt8
FreitagFigur mit Leimfarbe grundiert, Polimentvergoldung an Bordüren vorbereitet, Aufstellung am Standort mit Dübeln und Stahlwinkeln besprochen8

Berufsschule im Berichtsheft des Holzbildhauers

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Stilkunde, Zeichnen und Entwerfen, Holztechnologie oder Wirtschafts- und Sozialkunde. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Holzbildhauer

StattBesser
Figur geschnitztHl. Josef (60 cm, Linde) mit Balleisen und Hohleisen aus dem Block geschnitzt, Gewandfalten ausgearbeitet
Werkzeug geschärftHohleisen und Geißfuß auf Schleifstein und Streichriemen geschärft, Schneide am Probeholz geprüft
Holz vorbereitetEichenbohlen auf Rissbildung geprüft, Kernholz ausgewählt und auf Maß für den Rohling zugeschnitten
Oberfläche gemachtFläche mit Schellack grundiert, Poliment aufgetragen und Blattgold angeschossen
Bei Restaurierung geholfenWurmbefallene Stelle an Barockrahmen gefestigt, Fehlstelle mit Lindenholz ergänzt und angepasst

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Holzbildhauer werden in Handwerksbetrieben ausgebildet, etwa in Bildhauerwerkstätten, Restaurierungswerkstätten und Kirchenausstattern. Zuständige Stelle ist die Handwerkskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Gesellenprüfung und Zulassung

Etwa zur Mitte der Ausbildung steht die Zwischenprüfung mit einer Arbeitsprobe und einem schriftlichen Teil an. Die Gesellenprüfung besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil. Praktisch fertigen Sie zwei Arbeitsproben, ein plastisches und ein ornamentales Werkstück, und ein Prüfungsstück nach Modell oder Entwurf, dessen Zeichnung vorher der Prüfungsausschuss genehmigt. Schriftlich werden Technologie, Arbeitsplanung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft.

Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzbildhauer/zur Holzbildhauerin (HolzbhAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Positionen des Rahmenplans14 Positionen

1 Berufsbildungwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages , insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Inhalte der Ausbildungsordnung und den betrieblichen Ausbildungsplan erläutern
  • d)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungs-betriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären
  • c)Beziehung des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • b)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
  • c)Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht erläutern
  • d)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze nennen
4 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendungwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und Merkblätter, beachten und anwenden
  • b)Betriebsanweisungen und Arbeitssicherheitsvorschriften bei Arbeitsabläufen beachten und anwenden
  • c)unfallverursachendes Verhalten sowie berufstypische Unfallquellen und Unfallsituationen beschreiben
  • d)Gefahren, die beim Umgang mit elektrischem Strom entstehen, beschreiben
  • e)Gefahren, die von Giften, Dämpfen, Gasen und Arbeitsstoffen ausgehen, beschreiben
  • f)Maßnahmen für den vorbeugenden Brandschutz und Explosionsschutz ergreifen
  • g)Brandschutzeinrichtungen und Brandbekämpfungsgeräte bedienen
  • h)Maßnahmen der Ersten Hilfe einleiten
  • i)zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen sowie Möglichkeiten der rationellen und umweltschonenden Materialverwendung, insbesondere durch Wiederverwendung und Entsorgung von Werk- und Hilfsstoffen, nutzen
  • k)die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten nennen und die Möglichkeit rationeller Energieverwendung im beruflichen Einwirkungs- und Beobachtungsbereich anführen
5 Lesen und Anfertigen von Skizzen, Zeichnungen und technischen Unterlagen8 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 4 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Skizzen anfertigen
  • b)Pläne, Zeichnungen und Normen lesen und anwenden
  • c)Freihandzeichnungen und Werkzeichnungen anfertigen
6 Gestalten und Vorbereiten von Bildhauerarbeiten und Schnitzarbeiten9 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Hölzer für die Verarbeitung vorbereiten, Holzfeuchte prüfen
  • b)Schriften, Ornamente, Zeichen, Reliefs und Vollplastiken nach Vorgaben und gestalterischen Grundsätzen entwerfen
  • c)Hölzer nach Verwendungszweck sowie gestalterischen, wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten auswählen
  • d)Kunststoffe, Steine und Metalle nach Verwendungszweck sowie gestalterischen, wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten auswählen
  • e)Schablonen und Lehren herstellen
  • f)Maßnahmen für den konstruktiven Holzschutz auswählen und durchführen
7 Erstellen von Modellen, Anwenden von Abformverfahren17 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 5 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Modellier- und Gipswerkzeuge handhaben und pflegen
  • b)Modelliermassen nach Verwendungszweck unterscheiden und anwenden
  • c)Abformmaterialien sowie Abformverfahren unterscheiden und anwenden
  • d)Reliefs, Ornamente und Plastiken anlegen und ausmodellieren
8 Be- und Verarbeiten von Hölzern5 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 3 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Eigenschaften und Fehler von Hölzern bei der Be- und Verarbeitung berücksichtigen
  • b)Säge-, Hobel- und Bohrarbeiten ausführen
  • c)Klebstoffe auswählen und vorbereiten
  • d)Breiten- und Blockverleimungen ausführen, Spann- und Preß-einrichtungen anwenden
  • e)Holzverbindungen auswählen und herstellen, insbesondere Nut und Feder sowie Dübel und Überblattung
9 Handhaben und Instandhalten von Meß-zeugen, Handwerkzeugen und Hilfsmitteln8 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Handwerkzeuge, insbesondere für die Bearbeitung von Holz, Kunststoff, Stein und Metall, nach ihrem Verwendungszweck auswählen
  • b)Handwerkzeuge für die Holzbearbeitung handhaben, insbesondere Klüpfel, Schnitzeisen, Raspeln und Feilen
  • c)Schnitzeisen schärfen
  • d)Handwerkzeuge für die Holzbearbeitung instandhalten
  • e)Meßzeuge und Hilfsmittel auswählen und anwenden, insbesondere Taster, Punktiergeräte und Figurenschraube
  • f)Meßzeuge und Hilfsmittel instandhalten
  • g)Handwerkzeuge für die Kunststoff-, Stein- und Metallbearbeitung handhaben und instandhalten
10 Bedienen und Warten von Maschinen7 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Maschinen und Vorrichtungen nach dem Verwendungszweck unterscheiden, einrichten und bedienen
  • b)Sicherheitsvorschriften einhalten und Schutzeinrichtungen einsetzen
  • c)Maschinenstörungen erkennen und Fehlerbeseitigung einleiten
  • d)Maschinenwerkzeuge auswechseln und instandhalten
  • e)Maschinen und Vorrichtungen warten
  • f)Handoberfräse einsetzen
11 Ausführen von Bildhauerarbeiten und Schnitzarbeiten in verschiedenen Materialien14 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 14 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 13 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Arbeitsplatz einrichten
  • b)Hölzer in unterschiedlichen Techniken formgebend bearbeiten
  • c)Schriften und Zeichen ausführen
  • d)plastische Arbeiten durch Kopieren von Modellen herstellen, insbesondere durch Punktieren
  • e)Plastische Arbeiten nach Modellen und nach Zeichnungen herstellen, insbesondere vergrößern und verkleinern
  • f)Kunststoffe und Steine in unterschiedlichen materialbedingten Techniken formgebend bearbeiten
  • g)Werkstücke unter Berücksichtigung material- und formbedingter Besonderheiten zusammenbauen
  • h)Oberflächenstrukturen herstellen
  • i)Arbeitsergebnisse bewerten
12 Behandeln von Oberflächen2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 7 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Holzoberflächen für die weitere Behandlung vorbereiten, insbesondere schleifen, wässern und ausbessern
  • b)Hilfs-, Färbe- und Überzugsmittel dem Verwendungszweck zuordnen sowie den Vorschriften entsprechend lagern und entsorgen
  • c)Kunststoff- und andere Oberflächen für die weitere Behandlung vorbereiten, insbesondere spachteln, schleifen und ausbessern
  • d)Oberflächen im Hinblick auf Gestaltung und Beanspruchung unter Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes behandeln, insbesondere durch Beizen, Ölen, Wachsen, Lasieren, Lackieren und Auftragen von Holzschutz- und Korrosionsschutzmitteln
13 Fundamentieren, Versetzen und Verankern von Werkstücken5 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Vermessungsarbeiten ausführen
  • b)Fundamente herstellen
  • c)Werkstücke lagern und transportieren
  • d)Werkstücke versetzen und verankern
  • e)Arbeitsgerüste unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften auf- und abbauen
14 Restaurieren von Bildhauerarbeiten und Schnitzarbeiten13 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Stilarten unterscheiden und bei Restaurierungsarbeiten berücksichtigen
  • b)Objekte ausbessern
  • c)fehlende Teile herstellen und anpassen
  • d)Oberflächen wiederherstellen

Häufige Fragen

Wie oft muss ich als Holzbildhauer das Berichtsheft führen?

Die Regeln legen Ausbildungsbetrieb und Handwerkskammer fest, üblich ist ein Nachweis pro Woche. Sie führen ihn während der Ausbildung (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG), Ihr Ausbilder sieht ihn regelmäßig durch (§ 14 Absatz 2 BBiG).

Wie genau soll ich Schnitzarbeiten beschreiben?

Nennen Sie Werkstück, Holzart, Werkzeug und Verfahren, zum Beispiel Akanthusblatt in Linde mit Hohleisen und Geißfuß herausgearbeitet. Ein bis drei Sätze pro Tag reichen aus. Maße und Arbeitsschritte machen den Eintrag nachvollziehbar.

Gibt es Schwerpunkte oder Fachrichtungen in dieser Ausbildung?

Nein, die Ausbildung zum Holzbildhauer ist einheitlich und dauert drei Jahre. Welche Arbeiten Sie im Betrieb überwiegend ausführen, etwa Kirchenausstattung, Restaurierung oder Möbelzier, hängt von Ihrer Werkstatt ab.

Was trage ich bei Berufsschulwochen ein?

Notieren Sie die Fächer und Themen als Stichworte, etwa Stilkunde, Holztechnologie oder Zeichnen. Die Stunden schreiben Sie wie im Betrieb auf, bei Blockunterricht pro Unterrichtstag.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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