Berichtsheft als Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft gehört, was Sie in Ihrer Woche tatsächlich gemacht haben: Möbel und Küchen montieren und abbauen, Geräte und Wasseranschlüsse installieren, Waren kontrollieren und lagern, Ladung sichern, Umzüge und Auslieferungen durchführen und Reklamationen bearbeiten. Dazu kommen die Themen der Berufsschule. Auf dieser Seite finden Sie zwei Beispielwochen, Formulierungshilfen und Hinweise zu Lehrgängen, Zulassung und Abschlussprüfung.
Stand: 21.10.2026
Was als Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice (MKUServAusbV). Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht, der Beruf ist einheitlich geregelt. Ausgebildet wird vor allem im Möbel- und Küchenhandel sowie in Möbelspeditionen.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team
- Anwenden von Informations- und Kommunikationssystemen
- Kundenorientierung und Kommunikation
- Kontrollieren und Sichern von Warenbeständen
- Bearbeiten von Möbel- und Küchenteilen
- Montieren, Auf- und Abbauen von Möbel- und Küchenteilen
- Installieren und Inbetriebnehmen von elektrischen Einrichtungen und Geräten
- Durchführen von Anschlussarbeiten an Wasser- und Abwasserleitungen sowie an Lüftungsanlagen
- Verpacken, Lagern und Transportieren, Abholung und Auslieferung
- Behandeln von Reklamationen und Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Wareneingang kontrolliert, Lieferschein mit der Bestellung abgeglichen, Kartons von Schrankteilen ins Lager einsortiert und Bestand im Warenwirtschaftssystem gebucht | 8 |
| Dienstag | Korpusteile für einen Küchenunterschrank zugeschnitten gebohrt und beschlagen, danach Auslieferungsware für den nächsten Tag zusammengestellt und verpackt | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Arbeitsschutz, Berechnungen zu Maßen und Flächen, Warenkunde Holzwerkstoffe | 8 |
| Donnerstag | Mit dem Montageteam einen Kleiderschrank beim Kunden aufgebaut, Fachböden eingelegt, Türen ausgerichtet und Abnahmeprotokoll mit ausgefüllt | 8 |
| Freitag | Transporter beladen und Ladung mit Spanngurten gesichert, Ware ausgeliefert, anschließend Fahrzeug aufgeräumt und Werkzeug auf Vollständigkeit geprüft | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Küchenmontage beim Kunden: Hängeschränke und Unterschränke ausgerichtet, Arbeitsplatte eingepasst, Ausschnitt für das Kochfeld gesägt und abgedichtet | 8 |
| Dienstag | Elektrogeräte angeschlossen und in Betrieb genommen, Geschirrspüler an Wasser und Abwasser angeschlossen, Dunstabzug mit der Abluft verbunden und Dichtheit geprüft | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Transportlogistik, Ladungssicherung und Kalkulation von Umzugsaufträgen | 8 |
| Donnerstag | Umzug eines Haushalts mit 3 Zimmern: Möbel demontiert, Hausrat verpackt, Ladung verteilt und gesichert, am Zielort aufgebaut | 8 |
| Freitag | Reklamation einer Küchenfront aufgenommen, Schaden dokumentiert und Austausch mit dem Lieferanten abgestimmt, Folgetermin beim Kunden geplant | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft der Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Ladungssicherung, Montageplanung oder Kundenberatung. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice
| Statt | Besser |
|---|---|
| Küche aufgebaut | Unterschränke an der Wand ausgerichtet, Arbeitsplatte aufgelegt und Fugen mit Silikon abgedichtet |
| Beim Umzug geholfen | Möbel demontiert und beschriftet, Kartons gepackt, Ladung mit Gurten und Decken gesichert |
| Lager aufgeräumt | Wareneingang gegen den Lieferschein geprüft und Artikel nach Lagerplatz einsortiert |
| Gerät angeschlossen | Geschirrspüler an Zulauf und Ablauf angeschlossen und Probelauf auf Dichtheit durchgeführt |
| Kundengespräch | Reklamation aufgenommen, Mangel am Möbelstück fotografiert und Lösungsvorschlag mit dem Kunden besprochen |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Ausgebildet wird in Betrieben des Möbel- und Küchenhandels und in Möbelspeditionen. Zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
Abschlussprüfung und Zulassung
Etwa zur Mitte der Ausbildung steht eine Zwischenprüfung an. Die Abschlussprüfung hat 4 Prüfungsbereiche. Der Arbeitsauftrag zählt 50 Prozent und besteht aus einer Arbeitsaufgabe mit Dokumentation sowie einem Fachgespräch von höchstens 20 Minuten. Montage und Demontage sowie Transport und Auslieferung zählen je 20 Prozent und werden schriftlich geprüft, Wirtschafts- und Sozialkunde zählt 10 Prozent.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1: Was gilt in meinem Beruf?
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice (MKUServAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten12 Positionen
1 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 8 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Arbeitsauftrag erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen
- b)Arbeitsschritte unter Berücksichtigung ergonomischer und sicherheitstechnischer Gesichtspunkte planen, Arbeitsmittel festlegen und Auftragsvorgaben berücksichtigen
- c)Messungen durchführen und dokumentieren, Ergebnisse berücksichtigen
- d)Arbeitsplatz einrichten, sichern, unterhalten und räumen, ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen
- e)Energieversorgung sicherstellen
- f)Gespräche situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen
- g)fremdsprachliche Fachbegriffe anwenden
- h)Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung ergonomischer, ökologischer, wirtschaftlicher und sicherheitstechnischer Gesichtspunkte planen
- i)Arbeitsaufgaben im Team planen und durchführen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
- j)Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen, Zeitaufwand dokumentieren
- k)Transport- und Verkehrswege beurteilen und Maßnahmen zur Nutzung ergreifen
- l)Verkehrssicherungsmaßnahmen zur Be- und Entladung veranlassen
- m)Abstimmungen mit anderen Beteiligten treffen; Störungen im Arbeitsablauf feststellen und Maßnahmen zu deren Beseitigung ergreifen
2 Anwenden von Informations- und Kommunikationssystemen4 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Informationen beschaffen, auswerten und dokumentieren
- b)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen bearbeiten
- c)Datensysteme nutzen, Vorschriften des Datenschutzes beachten, Daten pflegen und sichern
3 Kundenorientierung und Kommunikation6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Anfragen und Aufträge entgegennehmen und weiterleiten
- b)durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und zum wirtschaftlichen Betriebserfolg beitragen, insbesondere im Außendienst
- c)Gespräche mit Kunden und anderen Beteiligten führen, dabei kulturelle Besonderheiten und Verhaltensregeln berücksichtigen
- d)Termine mit Kunden abstimmen
- e)Produkteinweisungen durchführen
- f)Informations- und Beratungsgespräche führen
- g)Bedarf von Kunden feststellen, mit dem Leistungsangebot des Betriebes vergleichen, Lösungsmöglichkeiten mit Kunden erörtern
4 Kontrollieren und Sichern von Warenbeständen8 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Waren oder Umzugsgut unterscheiden
- b)Warenbestände und Warenzustand prüfen, Fehlbestände ergänzen, Waren rückführen
- c)Maßnahmen zur Werterhaltung von Waren oder Umzugsgut durchführen
- d)Mängel, Schäden und Fehler feststellen, beurteilen und dokumentieren, Maßnahmen zu ihrer Beseitigung ergreifen
5 Bearbeiten von Möbel- und Küchenteilen16 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Werkstoffe, insbesondere Holz, Holzwerk- und Kunststoffe, nach Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
- b)Handwerkzeuge auswählen, handhaben und instand halten
- c)Maschinen einrichten, unter Verwendung von Schutzeinrichtungen bedienen und warten
- d)Teile manuell und maschinell bearbeiten, insbesondere sägen, hobeln, bohren, fräsen und schleifen
6 Montieren, Auf- und Abbauen von Möbel- und Küchenteilen18 Wochen im 1. bis 18. Monat, 18 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Lieferungen, insbesondere auf Vollständigkeit und Mängel, prüfen
- b)Verbindungs- und Befestigungsmittel nach Verwendungszweck und baulichen Gegebenheiten auswählen und einsetzen
- c)Beschläge, Antriebe und Elektrifizierungen montieren und auf Funktion prüfen
- d)Möbel- und Küchenteile vor Beschädigungen schützen
- e)Abfallstoffe trennen und lagern, Entsorgung veranlassen
- f)Aufbausituation nach Arbeitsunterlagen, insbesondere Maße und Anschlüsse, prüfen
- g)Hilfsstoffe, insbesondere Beschichtungsmaterialien, Kleb- und Dichtstoffe, auswählen und verwenden
- h)Möbel- und Küchenteile ausrichten, zusammenbauen und anpassen
- i)Möbel- und Küchenteile abbauen und für den Transport vorbereiten, insbesondere kennzeichnen, verpacken und zwischenlagern
- j)durchgeführte Arbeiten auf Qualität und Funktion prüfen, Abnahmeprotokolle erstellen
- k)fertiggestellte Arbeiten übergeben
7 Installieren und Inbetriebnehmen von elektrischen Einrichtungen und Geräten2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 10 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Regeln für Arbeiten an elektrischen Anlagen anwenden, Unfallverhütungsvorschriften beachten
- b)elektrische Leitungswege nach baulichen, örtlichen und sicherheitstechnischen Gegebenheiten prüfen
- c)elektrische Einrichtungen und Geräte einbauen
- d)mechanische Funktionsprüfungen durchführen
- e)elektrische Anschlüsse auf mechanische Beschädigung sichtprüfen
- f)elektrische Anschlüsse herstellen; Potenzialausgleichsmaßnahmen durchführen, Sicherheitsregeln zur Vermeidung von Gefahren durch elektrischen Strom anwenden
- g)elektrotechnische Funktionsprüfungen durchführen
- h)elektrische Einrichtungen und Geräte in Betrieb nehmen
- i)bei festgestellten Mängeln Maßnahmen zur Behebung ergreifen
- j)elektrische Einrichtungen und Geräte ausbauen, kennzeichnen, sichern, verpacken und zwischenlagern
8 Durchführen von Anschlussarbeiten an Wasser- und Abwasserleitungen sowie an Lüftungsanlagen8 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Leitungswege für Wasser, Abwasser und Luft nach baulichen, örtlichen und sicherheitstechnischen Gegebenheiten prüfen
- b)Lüftungsrohre und -kanäle aus unterschiedlichen Werkstoffen einbauen
- c)Objekte und Armaturen einbauen und anschließen
- d)Funktions- und Dichtigkeitsprüfungen durchführen
- e)Maßnahmen zur Behebung von Mängeln ergreifen
- f)Objekte und Armaturen ausbauen, kennzeichnen, verpacken und zwischenlagern
9 Verpacken, Lagern und Transportieren16 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)ergonomische Hebe- und Tragetechniken anwenden
- b)Einsatzmöglichkeiten von Transportmitteln und Transporthilfsmitteln beurteilen
- c)Möbel, Küchen und Geräte oder Umzugsgut mit Transportmitteln und Transporthilfsmitteln transportieren, dabei ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen
- d)Verpackungsmaterialien nach Verwendungszweck unterscheiden und auswählen, dabei insbesondere wirtschaftliche und ökologische Aspekte berücksichtigen
- e)Möbel, Küchen und Geräte oder Umzugsgut kommissionieren, verpacken und lagern
- f)Transportmittel und Transporthilfsmittel warten, Maßnahmen zur Behebung von Mängeln und Störungen ergreifen
10 Abholung und Auslieferung16 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Informationen für Tourenplanung beschaffen und Touren unter Berücksichtigung der Verkehrsgeografie sowie nach wirtschaftlichen und zeitlichen Vorgaben planen und optimieren
- b)Waren oder Umzugsgut übernehmen, auf Vollständigkeit und Unversehrtheit kontrollieren; bei Abweichungen Maßnahmen veranlassen
- c)Fahrzeuge nach Anfahrfolge und Transportgut unter Berücksichtigung der Gewichtsverteilung und Höchstladung beladen, Ladung sichern
- d)Fahrzeuge entladen, Transportgut entsprechend den Übergabebedingungen ausliefern
- e)Lieferunterlagen und Rechnungen mit Kunden prüfen, Übergabe dokumentieren, Zahlungen annehmen und quittieren
- f)Zahlungen abrechnen, Belege auf Vollständigkeit prüfen und weiterleiten
11 Behandeln von Reklamationen6 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Beschwerden und Reklamationen entgegennehmen und weiterleiten, Entscheidungsvorschläge erarbeiten
- b)Schäden und Mängel feststellen und dokumentieren sowie Maßnahmen zu ihrer Behebung ergreifen
- c)Möglichkeiten der Konfliktlösung anwenden
12 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Aufgaben und Ziele von qualitätssichernden Maßnahmen anhand betrieblicher Beispiele unterscheiden und zur Verbesserung der Arbeit im eigenen Arbeitsbereich beitragen
- b)Zusammenhänge zwischen Qualität, Kundenzufriedenheit und Betriebserfolg berücksichtigen
- c)eigene Arbeiten anhand des Arbeitsauftrages kontrollieren, bewerten und dokumentieren
- d)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf beitragen
Abschnitt B: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten4 Positionen
während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
- b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
- b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Angebot, Beschaffung, Fertigung und Verwaltung erklären
- c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
- e)Chancen und Risiken beruflicher Selbstständigkeit abschätzen
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutz
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Ausbildung zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice?
Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht. Ihr Berichtsheft begleitet die gesamte Zeit im Betrieb und in der Berufsschule.
Wer muss das Berichtsheft führen und wer sieht es durch?
Auszubildende führen den Nachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Ausbildende sehen ihn durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Planen Sie dafür regelmäßig einen festen Termin ein, zum Beispiel am Freitag nach Feierabend.
Muss ich Umzüge und Küchenmontagen einzeln im Berichtsheft beschreiben?
Beschreiben Sie, was Sie selbst getan haben, etwa Demontage, Verpackung, Ladungssicherung oder Anschluss eines Geräts. Kundennamen und Auftragsnummern lassen Sie weg. Ein Eintrag mit zwei bis drei konkreten Tätigkeiten pro Tag reicht meist aus.
Zählt das Berichtsheft in der Abschlussprüfung?
Der Nachweis wird in der Prüfung nicht bewertet, ist aber Voraussetzung für die Zulassung (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Gut geführte Einträge helfen Ihnen trotzdem bei der Dokumentation zum Arbeitsauftrag und beim Fachgespräch.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice (MKUServAusbV), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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