Berichtsheft als Geigenbauer: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft als Geigenbauer gehören alle Arbeiten, die Sie in Werkstatt und Berufsschule ausführen und lernen: das Auswählen und Bearbeiten von Hölzern, das Herstellen von Korpus und Hals, das Anpassen von Steg und Stimmstock, das Lackieren, das Spielfertigmachen, die Klangprüfung sowie Reparaturen an Geigen, Bratschen und Celli. Dazu kommen Kundenkontakt, Entwurfs- und Maßzeichnungen und der Unterricht in der Berufsschule. Schreiben Sie pro Woche kurze, konkrete Einträge mit dem Arbeitsschritt, dem Werkstoff und dem Instrument.
Stand: 21.10.2026
Was als Geigenbauer ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Geigenbauer und zur Geigenbauerin (GbAusV). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Fachrichtungen oder Schwerpunkte gibt es nicht, alle Auszubildenden lernen den Bau und die Instandsetzung von Streichinstrumenten.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Erstellen von Entwürfen zur Gestaltung von Streichinstrumenten
- Messen, Prüfen, Anreißen sowie Übertragen von Maßen und Konturen
- Auswählen und Handhaben von Werkzeugen sowie Einrichten und Warten von Maschinen und Geräten
- Auswählen, Be- und Verarbeiten und Lagern von Hölzern und von Werk- und Hilfsstoffen
- Herstellen von Verbindungen und von Oberflächen
- Herstellen von Korpussen und von Hälsen
- Zusammenbauen von Hälsen und Korpussen
- Spielfertigmachen von Streichinstrumenten und Prüfen von Klang und Funktionsfähigkeit
- Reparieren von Streichinstrumenten
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Fichten- und Ahornhölzer für eine Geige nach Jahrringverlauf und Klangholzeigenschaften ausgewählt, Decke aufgeleimt | 8 |
| Dienstag | Umriss der Decke nach Schablone angerissen, mit der Bandsäge grob ausgeschnitten und mit der Ziehklinge geputzt | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Holzkunde, technisches Zeichnen, Werkzeugkunde | 8 |
| Donnerstag | Wölbung der Decke mit Hobel und Stecheisen ausgearbeitet, Wölbungshöhe mit der Schablone geprüft | 8 |
| Freitag | Hobel und Stecheisen abgezogen und geschärft, Werkbank aufgeräumt, Wochenbesprechung mit dem Meister | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Weiße Geige für die Gesellenprüfung lackiert: Grundierung aufgetragen und nach dem Trocknen zwischengeschliffen | 8 |
| Dienstag | Steg und Stimmstock an einem Cello eines Kunden angepasst, Saitenlage und Klang geprüft | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Planung und Konstruktion, Kalkulation, Wirtschafts- und Sozialkunde | 8 |
| Donnerstag | Geöffnete Decke einer Bratsche geleimt, Riss mit Futter stabilisiert, Bassbalken kontrolliert | 8 |
| Freitag | Violine besaitet und gestimmt, Klang und Ansprache geprüft, Kunden über Pflege und Raumklima beraten | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Geigenbauers
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Holzkunde, Zeichnen von Instrumentenumrissen, Akustik oder Kalkulation. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Geigenbauer
| Statt | Besser |
|---|---|
| An der Geige gearbeitet | Wölbung der Decke mit Hobel und Stecheisen ausgearbeitet, Höhe mit der Schablone geprüft |
| Holz bearbeitet | Ahorn für den Boden nach Maserung ausgewählt und auf Stärke gehobelt |
| Instrument repariert | Riss in der Decke geöffnet, gereinigt, geleimt und mit Futter gesichert |
| Geige fertig gemacht | Steg angepasst, Stimmstock gesetzt, Saiten aufgezogen und Ansprache geprüft |
| Kunden beraten | Kundin zu Saitenwahl und Pflege eines Violoncellos beraten |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Ausgebildet wird in Geigenbauwerkstätten, zuständige Stelle ist die Handwerkskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
- ÜBA und Lehrgänge im Berichtsheft: so tragen Sie Unterweisungen ein
- Digitales Berichtsheft im Handwerksbetrieb
Abschlussprüfung und Zulassung
Am Ende des zweiten Ausbildungsjahres steht eine Zwischenprüfung mit Arbeitsprobe, schriftlichen Aufgaben und Fachgespräch. Die Gesellenprüfung hat vier Prüfungsbereiche: den Bau eines weißen, spielfertigen Streichinstruments mit Dokumentation, Präsentation und Fachgespräch, drei Teilarbeiten (zum Beispiel F-Löcher einschneiden oder den Bassbalken einpassen), die schriftliche Planung und Konstruktion sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.
Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1: Was gilt in meinem Beruf?
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Geigenbauer und zur Geigenbauerin (GbAusV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten12 Positionen
1 Erstellen von Entwürfen zur Gestaltung von Streichinstrumenten4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Streichinstrumente nach Bauweisen, Konstruktionsmerkmalen und historischen Gesichtspunkten sowie nach Handhabung unterscheiden
- b)musikgeschichtliche Merkmale unterscheiden und zuordnen
- c)Anregungen sammeln und auswerten
- d)Mensuren festlegen
- e)Muster und Vorlagen analysieren und Materialeigenschaften berücksichtigen
- f)Entwürfe, insbesondere nach historischen, funktionalen, ergonomischen und technologischen Gesichtspunkten, gestalten und ausarbeiten
- g)technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit von Entwürfen prüfen
- h)Entwürfe nach Verwendungszweck und Kundenanforderungen optimieren und präsentieren
2 Messen, Prüfen, Anreißen sowie Übertragen von Maßen und Konturen6 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Messtechniken und -werkzeuge auswählen, Messungen durchführen, Möglichkeiten von Messfehlern beachten, Messfehler feststellen sowie Toleranzen berücksichtigen
- b)Ebenheit von Flächen prüfen, insbesondere mit Lineal und Winkel nach dem Lichtspaltverfahren
- c)Formgenauigkeit, insbesondere mit Schablonen, prüfen sowie Passgenauigkeit feststellen
- d)Bezugslinien, Bohrungsmitten und Umrisse an Werkstücken unter Berücksichtigung von Werkstoffeigenschaften und nachfolgender Bearbeitung anzeichnen
- e)Modelle auf Werkstücke maßgenau übertragen
3 Auswählen und Handhaben von Werkzeugen sowie Auswählen, Einrichten und Warten von Maschinen und Geräten8 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Werkzeuge, Geräte und Maschinen hinsichtlich ihrer Funktion und ihres Einsatzes auswählen
- b)Werkzeuge und Geräte handhaben, pflegen und instand halten, insbesondere Werkzeuge schärfen
- c)Spezialwerkzeuge herstellen
- d)Maschinen unter Beachtung von ergonomischen und sicherheitsrelevanten Aspekten einrichten, bedienen und pflegen
- e)Störungen und Fehler feststellen sowie Maßnahmen zur Behebung ergreifen
4 Auswählen, Be- und Verarbeiten und Lagern von Hölzern und von Werk- und Hilfsstoffen12 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Hölzer und sonstige Werkstoffe nach Arten und Eigenschaften unterscheiden, unter Beachtung des Artenschutzes auswählen und nach Verwendungszweck zuordnen
- b)Hölzer und sonstige Werkstoffe, insbesondere nach akustischen, optischen und mechanischen Eigenschaften, auswählen und Holzfeuchte, -einschnitt und -fehler beachten
- c)Hölzer sowie sonstige Werk- und Hilfsstoffe lagern und Vorschriften und Lagerkriterien einhalten
- d)Hölzer und sonstige Werkstoffe manuell bearbeiten, insbesondere durch Zuschneiden, Sägen, Feilen, Hobeln, Schnitzen, Stemmen und Biegen
- e)Hölzer und sonstige Werkstoffe maschinell bearbeiten, insbesondere durch Sägen und Bohren
5 Herstellen von Verbindungen8 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Verbindungstechniken und -mittel nach Verwendungszweck auswählen und technische Eigenschaften von Leimen und Klebern berücksichtigen
- b)konstruktive Holzverbindungen, insbesondere durch Fugen, herstellen
- c)Verbindungen durch Leimen unter Beachtung von Gesundheits- und Umweltschutz- sowie von Verarbeitungsvorschriften herstellen
6 Herstellen von Oberflächen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 10 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Verfahren der Oberflächenbehandlung sowie Auftragstechniken unterscheiden und zuordnen
- b)Oberflächen, insbesondere durch Wässern, Putzen und Schleifen, vorbehandeln
- c)Eigenschaften und Reaktionen von Oberflächenbehandlungsmitteln, insbesondere von Beizen, Bleichmitteln und Lacken, unterscheiden
- d)Maßnahmen des Gesundheitsschutzes anwenden
- e)Maßnahmen zur Entsorgung von Gefahrstoffen ergreifen und Sicherheitsregeln beachten
- f)Lackierungen aufbauen, schleifen und polieren
- g)Oberflächen durch Sichtprüfen beurteilen
7 Herstellen von Korpussen22 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Formen und Schablonen herstellen und anwenden
- b)Zargenkränze herstellen
- c)Korpusteile, insbesondere nach Modellformen, zeichnen und aussägen
- d)Korpusteile bearbeiten, insbesondere nach Maßangabe hobeln und putzen
- e)Decken und Böden unter Beachtung von Elastizität und Festigkeit ausarbeiten
- f)Randeinlagen herstellen und einlegen
- g)Schalllöcher positionieren und schneiden
- h)Bassbalken einpassen
- i)Korpusteile verleimen
8 Herstellen von Hälsen16 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Hälse mit Schnecken aufzeichnen und aussägen
- b)Schnecken stechen und putzen
- c)Griffbretter und Sättel herstellen
9 Zusammenbauen von Hälsen und Korpussen8 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Hälse und Korpusse, insbesondere unter Beachtung von Maß- und Mensurverhältnissen, auf die Spieltechnik zurichten, einpassen und verleimen
- b)Griffbretter und Obersättel aufleimen
- c)Griffe und Halsfüße fertigstellen
10 Spielfertigmachen von Streichinstrumenten16 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Wirbel einpassen
- b)Stimmstöcke setzen
- c)Stege aufschneiden
- d)Saitenlagen und Saitenführungen einrichten
- e)Instrumente besaiten und stimmen
- f)Zubehörteile auswählen und anbringen
- g)Streichinstrumente im Hinblick auf Funktionsfähigkeit und Spielbarkeit prüfen und Störgeräusche orten und beseitigen
- h)Streichinstrumente verkaufs- und versandfertig machen
11 Prüfen von Klang und Funktionsfähigkeit2 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Streichinstrumente im Hinblick auf klangliche Eigenschaften prüfen
- b)Bauteile, insbesondere Stimme, Steg und Besaitung, einstellen
12 Reparieren von Streichinstrumenten16 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Fehler und Schäden feststellen, beurteilen und dokumentieren
- b)Reparaturumfang prüfen, Kosten abschätzen und Reparaturauftrag mit Kunden absprechen
- c)Reparaturen, insbesondere Risse, säubern, leimen und belegen, Korpusse öffnen und schließen, Ausbuchser einsetzen sowie Lackreinigung, Pflege und Retusche durchführen
- d)historische Streichinstrumente erkennen, Zustand dokumentieren, Originalsubstanz bewahren und restaurierungsethische und physikalische Gesichtspunkte berücksichtigen
- e)Oberflächen instand setzen
- f)Bögen behaaren
Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten9 Positionen
1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung
- b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- a)Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern
- b)Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
- c)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung
- a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifen
- b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden und Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutz
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)Abfälle vermeiden und Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen und Arbeiten im Team3 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Auftragsunterlagen prüfen und bearbeiten, Arbeitsschritte festlegen und den Zeitbedarf abschätzen
- b)Informationen für Fertigung und Instandhaltung beschaffen
- c)Werk- und Hilfsstoffe sowie Arbeitsmittel auswählen und bereitstellen sowie Materialbedarf berechnen
- d)Arbeitsplatz nach ergonomischen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten einrichten
- e)ergonomische Kriterien bei Bewegungsabläufen und Körperhaltung anwenden
- f)Sachverhalte darstellen und Fachbegriffe anwenden
- g)Arbeiten im Team planen und durchführen und Ergebnisse der Teamarbeit auswerten
- h)Material disponieren und den Zeitbedarf planen
- i)Liefertermine und -bedingungen beachten
- j)Arbeitsabläufe festlegen und dokumentieren
6 Betriebliche und technische Kommunikation2 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Informations- und Kommunikationstechniken nutzen
- b)auftragsbezogene Daten erstellen, aufbereiten und sichern und Datenschutz beachten
7 Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen4 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Skizzen anfertigen und anwenden
- b)Zeichnungen und Schnitte anfertigen und Proportionen, Maße und Zeichnungsnormen berücksichtigen
- c)technische Unterlagen, insbesondere Fertigungsvorschriften und Arbeitsanweisungen, anwenden
8 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen3 Wochen im 1. bis 18. Monat, 3 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Ziele und Aufgaben der Qualitätssicherung unterscheiden
- b)Prüftechniken anwenden sowie Materialien sensorisch, insbesondere visuell und taktil, prüfen
- c)Zwischenkontrollen durchführen
- d)Prüfergebnisse bewerten und dokumentieren
- e)Qualität der Produkte kontrollieren und Ergebnisse dokumentieren und Qualitätskriterien anwenden
- f)Ursachen von Qualitätsabweichungen feststellen und Fehler beseitigen
- g)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
9 Kundenorientierung und Verkaufen von Streichinstrumenten und Zubehör2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 3 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und zum erfolgreichen unternehmerischen Handeln beitragen
- b)Zielgruppen und Absatzmärkte erkennen
- c)produktspezifische Informationen beschaffen, nutzen und auswerten
- d)Präsentationsformen anlassbezogen und kundenorientiert auswählen und anwenden
- e)Gespräche mit Kunden führen und dabei kulturelle Besonderheiten und Verhaltensregeln berücksichtigen
- f)Kundenkontakte auswerten
- g)Vorschläge zur Umsetzung von Kundenanforderungen entwickeln
- h)Angebote nach betrieblichen Vorgaben erstellen
- i)Perspektiven, Voraussetzungen, Rahmenbedingungen sowie Chancen und Risiken von Selbständigkeit aufzeigen
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Ausbildung zum Geigenbauer?
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Eine Zwischenprüfung findet am Ende des zweiten Jahres statt, danach folgt die Gesellenprüfung. Fachrichtungen gibt es nicht.
Muss ich Werkstücke im Berichtsheft beschreiben?
Nennen Sie Arbeitsschritt, Werkstoff und Instrument, zum Beispiel Wölbung der Decke einer Geige ausgearbeitet. Skizzen oder Fotos sind nur nötig, wenn Kammer oder Betrieb sie verlangen. Kundennamen lassen Sie weg.
Wer prüft das Berichtsheft des Geigenbauers?
Sie führen den Nachweis selbst (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Ihr Ausbilder sieht ihn regelmäßig durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Zur Gesellenprüfung der Handwerkskammer legen Sie ihn vor, bewertet wird er dort nicht.
Was trage ich bei Reparaturen ein?
Schreiben Sie auf, welches Instrument und welcher Schaden vorlag und was Sie getan haben, etwa Riss geöffnet, geleimt und mit Futter gesichert. Auch Prüfschritte wie Klang und Ansprache gehören dazu.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Geigenbauer und zur Geigenbauerin (GbAusV), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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