Berichtsheft als Holzmechaniker: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft eines Holzmechanikers gehören die Arbeiten der Woche in der Fertigung, etwa Zuschneiden, Fräsen, Schleifen, Zusammenbauen, Oberflächenbehandlung, Verpacken und Montage, sowie die Themen der Berufsschule und von Lehrgängen. Je Tag genügen Stichworte mit Tätigkeit und Stunden. Zwei Beispielwochen aus dem ersten und dem dritten Ausbildungsjahr zeigen, wie solche Einträge aussehen.
Stand: 21.10.2026
Was als Holzmechaniker ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzmechaniker und zur Holzmechanikerin (HolzmechAusbV). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Es gibt drei Fachrichtungen: Herstellen von Möbeln und Innenausbauteilen, Herstellen von Bauelementen, Holzpackmitteln und Rahmen sowie Montieren von Innenausbauteilen und Bauelementen. Die Inhalte, die für alle gleich sind, werden um die Inhalte Ihrer Fachrichtung ergänzt.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen
- Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen
- Durchführen von Messungen, Herstellen und Anwenden von Schablonen und Lehren
- Be- und Verarbeiten von Holz, Holzwerk- und sonstigen Werkstoffen
- Herstellen, Vormontieren, Zusammenbauen und Demontieren von Teilen
- Behandeln von Oberflächen
- Verpacken, Lagern und Transportieren von Produkten
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz, Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Unterweisung zur Arbeitssicherheit an Maschinen, Werkstattrundgang, Brettware aus Fichte nach Stückliste ablängen und Maße mit Messschieber kontrollieren | 8 |
| Dienstag | Werkstücke an der Abrichthobelmaschine und der Dickenhobelmaschine auf Maß hobeln, Holzfeuchte mit dem Messgerät prüfen | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Holzarten und Holzeigenschaften, technisches Zeichnen, Fachrechnen | 8 |
| Donnerstag | Zinkenverbindung am Probestück anreißen, sägen und stemmen, Passung prüfen und nacharbeiten | 8 |
| Freitag | Teile mit Bandschleifer und Exzenterschleifer schleifen, Kanten brechen, Werkstück leimen und zwingen, Arbeitsplatz und Absaugung reinigen | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Auftrag für einen Schrankkorpus aus beschichteten Platten vorbereiten: Stückliste prüfen, Zuschnittplan erstellen, Platten an der Plattensäge zuschneiden | 8 |
| Dienstag | Kanten an der Kantenanleimmaschine anbringen, Bohrbild an der CNC-Bohrmaschine abarbeiten, Teile auf Maßhaltigkeit kontrollieren | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Fertigungsplanung, CNC-Technik, Oberflächentechnik | 8 |
| Donnerstag | Korpus zusammenbauen, Beschläge und Auszüge montieren, Türen einstellen, Funktionsprüfung durchführen | 8 |
| Freitag | Fertigen Schrank verpacken und für den Transport sichern, Auftragspapiere ausfüllen, Fehlerprotokoll zur Qualitätskontrolle ergänzen | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Holzmechanikers
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel „Holzverbindungen: Arten und Einsatz“. Die Themen finden Sie im Heft oder im Stundenplan. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Holzmechaniker
| Statt | Besser |
|---|---|
| Holz bearbeitet | Fichtenbretter an der Dickenhobelmaschine auf 19 mm gehobelt |
| Maschine benutzt | Plattensäge nach Zuschnittplan eingestellt und 12 Platten zugeschnitten |
| Möbel gebaut | Korpus aus Melaminplatten mit Dübelverbindung zusammengebaut und verleimt |
| Geschliffen | Eichenfronten mit Körnung 120 und 180 geschliffen, Kanten gebrochen |
| Beim Einbau geholfen | Wandschränke mit Ausbilder ausgerichtet, an der Wand befestigt und Türen eingestellt |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Ausgebildet wird in Tischlereien, Möbelfabriken, Betrieben für Bauelemente und Holzpackmittel sowie im Innenausbau. Zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
Abschlussprüfung und Zulassung
In der Mitte der Ausbildung steht eine Zwischenprüfung mit einer praktischen Aufgabe an einem Werkstück und einem schriftlichen Teil. Die Abschlussprüfung hängt von Ihrer Fachrichtung ab. In der Fachrichtung Möbel und Innenausbauteile gibt es einen Prüfungsbereich für das Arbeitsprojekt, dazu kommen Prüfungsbereiche zur Fertigungstechnik, zur Maschinen- und Anlagentechnik sowie zur Wirtschafts- und Sozialkunde. Das Arbeitsprojekt hat das höchste Gewicht. Auf Antrag kann zusätzlich die Qualifikation CAD- und CNC-Technik für Holz geprüft werden.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1: Was gilt in meinem Beruf?
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzmechaniker und zur Holzmechanikerin (HolzmechAusbV 2015), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Abschnitt A: fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten7 Positionen
1 Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen3 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Arbeitsplätze oder Montagestellen einrichten, sichern, unterhalten und räumen; dabei ergonomische und ökonomische Gesichtspunkte berücksichtigen
- b)Transportwege auf Eignung und Sicherheit beurteilen
- c)Energieversorgung sicherstellen
- d)Arbeitsschutzmaßnahmen anwenden
- e)technische Vorgaben und Sicherheitshinweise beachten
2 Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen11 Wochen im 1. bis 18. Monat, 12 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen auswählen
- b)Handwerkzeuge handhaben und instand halten
- c)handgeführte Maschinen einrichten, bedienen und warten
- d)Geräte und Maschinen einrichten und unter Verwendung von Schutzeinrichtungen bedienen, technische Einrichtungen anwenden
- e)Hebe- und Transportgeräte auswählen und einsetzen
- f)Störungen an Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen erkennen und Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergreifen
- g)Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen warten; Wartungspläne berücksichtigen
- h)pneumatische, hydraulische, elektrische und elektronische Steuer- und Regeleinrichtungen einstellen und bedienen
- i)Anwendungsprogramme nutzen, Daten eingeben, programmierbare Maschinen bedienen
- j)Maschinenwerkzeuge einrichten, instand halten und lagern
3 Durchführen von Messungen, Herstellen und Anwenden von Schablonen und Lehren6 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Messverfahren auswählen, Messgeräte auf Funktion prüfen und lagern
- b)Messungen durchführen, Ergebnisse dokumentieren und berücksichtigen
- c)Maßtoleranzen prüfen, Ergebnisse dokumentieren und berücksichtigen
- d)Schablonen, Lehren und Vorrichtungen anfertigen, einsetzen und instand halten
4 Be- und Verarbeiten von Holz, Holzwerk- und sonstigen Werkstoffen20 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Arten und Eigenschaften von Holz und Holzwerkstoffen unterscheiden
- b)Holzfeuchte bestimmen und Ergebnisse berücksichtigen
- c)Holz und Holzwerkstoffe auftragsbezogen auswählen, transportieren und lagern
- d)sonstige Werkstoffe, insbesondere Metalle und Kunststoffe, nach Verwendungszweck unterscheiden, auswählen, transportieren und lagern
- e)Hilfsstoffe, insbesondere Klebstoffe, auswählen und verwenden
- f)Holz, Holzwerk- und sonstige Werkstoffe auf Mängel und Verwendbarkeit prüfen
- g)Holz, Holzwerk- und sonstige Werkstoffe manuell und maschinell be- und verarbeiten
- h)Profile herstellen
5 Herstellen, Vormontieren, Zusammenbauen und Demontieren von Teilen12 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Holz, Holzwerk- und sonstige Werkstoffe zurichten
- b)Teile nach Vorgaben formatieren
- c)Teile unter Einsatz maschineller Bearbeitungstechniken, insbesondere durch Sägen, Hobeln, Bohren, Fräsen und Schleifen, herstellen
- d)Teile maschinell endbearbeiten
- e)Teile auf Güte und Maßgenauigkeit prüfen
- f)Verbindungs- und Konstruktionsbeschläge auswählen, auf Funktion prüfen und montieren
- g)Verbindungsarten und Befestigungsmittel nach Verwendungszweck auswählen, Verbindungen herstellen, insbesondere maschinell
- h)Teile kennzeichnen und kommissionieren
- i)Teile vorbereiten, zusammenbauen, montieren und demontieren
6 Behandeln von Oberflächen6 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Oberflächen hinsichtlich Bearbeitung und Nutzung beurteilen
- b)Teile vorbereiten und vorbehandeln
- c)Oberflächen bearbeiten, insbesondere putzen und schleifen
- d)Oberflächen vor Beschädigungen schützen
- e)Gefährdungen durch Gefahrstoffe, insbesondere durch Stäube und lösemittelhaltige Stoffe, erkennen und Schutzmaßnahmen ergreifen
- f)Oberflächenbehandlungstechniken, Beschichtungsverfahren und -mittel auswählen
- g)Oberflächenbeschichtungsmittel und Hilfsstoffe lagern
- h)Beschichtungsmittel und Hilfsstoffe für die Verarbeitung vorbereiten
- i)Oberflächen manuell durch Streichen, Walzen und Rollen beschichten
- j)Qualität von behandelten Oberflächen beurteilen
- k)Reststoffe lagern und der Entsorgung zuführen
7 Verpacken, Lagern und Transportieren von Produkten4 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Verpackungsmaterialien nach Verwendungszweck sowie unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte unterscheiden und auswählen
- b)Produkte für Versand oder Auslieferung vorbereiten, insbesondere unter Beachtung von Richtlinien und Bestimmungen kennzeichnen, verpacken und lagern
- c)Produkte kommissionieren, Ladungen anhand der Versandunterlagen auf Vollständigkeit prüfen
- d)Transportmittel festlegen, Maßnahmen zur Ladungssicherheit sowie zum Schutz des Ladungsgutes auf dem Ladungsträger durchführen
Abschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Herstellen von Möbeln und Innenausbauteilen4 Positionen
1 Herstellen von Möbeln oder Innenausbauteilen24 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Konstruktionen unterscheiden und Konstruktionsweisen bei der Herstellung von Produkten berücksichtigen
- b)konstruktive Holzschutzmaßnahmen durchführen
- c)Verbundwerkstoffe und Glas unterscheiden, auswählen und verwenden
- d)Halbzeuge und Zulieferteile prüfen und verarbeiten
- e)Funktions- und Zierbeschläge auswählen, montieren und justieren
- f)elektrische Systemkomponenten nach Vorschriften auswählen und einbauen
- g)Möbel oder Innenausbauteile herstellen, insbesondere durch Zusammenfügen von Einzelkomponenten; programmierbare Maschinen und technische Einrichtungen einsetzen
- h)Pass- und Justierarbeiten durchführen
- i)Möbel oder Innenausbauteile auf- und abbauen
2 Herstellen von Oberflächen12 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Oberflächenbehandlungstechniken anwenden, insbesondere Flächen farblich behandeln
- b)Beschichtungsstoffe nach Verwendungszweck auswählen und zurichten, insbesondere Folien und Schichtstoffe
- c)Trägermaterialien mit Beschichtungsstoffen bekleben
- d)Kanten und Schmalflächen beschichten
- e)Oberflächenbeschichtungen mit besonderen Effekten herstellen
- f)Oberflächenfehler und -schäden feststellen und beheben
- g)Gefährdungen durch Gefahrstoffe, insbesondere durch Stäube und lösemittelhaltige Stoffe, erkennen und Schutzmaßnahmen ergreifen
- h)Lagerung und Transport von Gefahr- und Reststoffen sicherstellen
- i)Maßnahmen zur Vermeidung von Explosionsgefahren und Immissionen ergreifen, Schutzvorschriften beachten
3 Überwachen und Steuern von Produktionsprozessen6 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Steuerungs- und Regelungseinrichtungen an Maschinen und Anlagen unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften justieren und überwachen
- b)Produktionsabläufe optimieren und Maßnahmen dokumentieren
- c)Fehler in Produktionsprozessen erkennen und Maßnahmen zur Behebung ergreifen
- d)Produktionsdaten erfassen und auswerten
- e)vorgegebene Programmdaten rechnergesteuerter Maschinen korrigieren und anpassen
4 Prüfen von Produkten4 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Produkte und bewegliche Teile auf Funktion prüfen
- b)Oberflächen, insbesondere von Produkten und Teilen, sichtprüfen und beurteilen
- c)Funktionsmängel feststellen und dokumentieren, Maßnahmen zur Behebung ergreifen
Abschnitt C: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Herstellen von Bauelementen, Holzpackmitteln und Rahmen4 Positionen
1 Herstellen von Bauelementen, Holzpackmitteln oder Rahmen36 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Konstruktionen unterscheiden und Konstruktionsweisen bei der Herstellung von Produkten berücksichtigen
- b)Beschläge für Bauelemente, Holzpackmittel oder Rahmen auswählen und einbauen
- c)Zubehör- und Zulieferteile prüfen und einbauen
- d)Hilfsstoffe, insbesondere Dichtmittel, auswählen und verwenden
- e)Bauelemente, Holzpackmittel oder Rahmen nach Vorschriften und Kundenauftrag herstellen, insbesondere durch Zusammenfügen von Einzelkomponenten; programmierbare Maschinen und technische Einrichtungen einsetzen
- f)Produkte endbearbeiten
- g)Produkte nach Vorgaben zusammenstellen
2 Ausführen von Holzschutzarbeiten oder Herstellen von Oberflächen5 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Holzschutzmaßnahmen unter Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte sowie des Verwendungszweckes unterscheiden und auswählen
- b)Holzschutzmaßnahmen unter Berücksichtigung des Gesundheits- und des Umweltschutzes durchführen
oder
- c)Oberflächenbehandlungstechniken anwenden, insbesondere Flächen farblich behandeln
- d)Beschichtungsstoffe nach Verwendungszweck auswählen und zurichten, insbesondere Folien und Schichtstoffe
- e)Trägermaterialien mit Beschichtungsstoffen bekleben
- f)Maßnahmen zur Vermeidung von Explosionsgefahren und Immissionen ergreifen, Schutzvorschriften beachten
3 Überwachen und Steuern von Produktionsprozessen6 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Steuerungs- und Regelungseinrichtungen an Maschinen und Anlagen unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften justieren und überwachen
- b)Produktionsabläufe optimieren und Maßnahmen dokumentieren
- c)Fehler in Produktionsprozessen erkennen und Maßnahmen zur Behebung ergreifen
- d)Produktionsdaten erfassen und auswerten
- e)vorgegebene Programmdaten rechnergesteuerter Maschinen korrigieren und anpassen
4 Prüfen von Produkten5 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Prüfkriterien für Bauelemente, Holzpackmittel oder Rahmen unterscheiden und anwenden
- b)Funktionsprüfungen durchführen, Mängel feststellen und dokumentieren, Maßnahmen zur Behebung ergreifen
Abschnitt D: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Montieren von Innenausbauten und Bauelementen6 Positionen
1 Schützen von Bestandteilen und Einbauten4 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Bestand im Zugangs- und Montagebereich beurteilen und dokumentieren
- b)Maßnahmen des Bestandsschutzes auswählen, Materialien und Systeme des Bestandsschutzes anwenden
- c)Materialien und Systeme des Bestandsschutzes zurückbauen und Entsorgung veranlassen
2 Planen und Vorbereiten der Montage9 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Aufbau- und Einbausituation nach Arbeitsunterlagen, insbesondere Maße, Leitungswege, Anschlüsse sowie bauliche, örtliche und sicherheitstechnische Gegebenheiten, prüfen
- b)bauliche Vorleistungen und Einbaubedingungen vor Ort erfassen und beurteilen
- c)Abstimmungen mit anderen Gewerken und weiteren Beteiligten unter Berücksichtigung der eigenen Verantwortlichkeiten treffen
- d)Untergründe auf Beschaffenheit prüfen und beurteilen
- e)Befestigungssysteme unterscheiden, Befestigungspunkte und -systeme unter Berücksichtigung des Verwendungszwecks, der Herstellerangaben sowie bauaufsichtlicher und betrieblicher Vorgaben festlegen
- f)Befestigungsmittel nach Einsatzzweck auswählen
- g)Generalpläne, Übersichtspläne, Bauzeichnungen und Installationspläne anwenden; Maße aus Zeichnungen und Plänen auf den Ein- und Aufbauort übertragen
- h)Kunden beraten und Termine abstimmen
3 Einrichten, Sichern und Räumen von Montagestellen5 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)örtliche Gegebenheiten für den Arbeitsbeginn prüfen, insbesondere Transport- und Verkehrswege auswählen und beurteilen; Maßnahmen zur Verbesserung der Nutzung von örtlichen Gegebenheiten ergreifen
- b)Verkehrssicherungsmaßnahmen zur Be- und Entladung vornehmen
- c)Leitern und Arbeitsgerüste auswählen, auf Verwendbarkeit und Betriebssicherheit prüfen, Arbeitsgerüste auf- und abbauen
- d)Montagestellen sichern sowie Materialien, Geräte und Maschinen vor Witterungseinflüssen, Beschädigungen und Diebstahl schützen
- e)Erzeugnisse anhand des Montageauftrages auf Vollständigkeit und Transportschäden prüfen, Ergebnisse dokumentieren, Erzeugnisse vertragen
- f)Abfall- und Reststoffe trennen und lagern, Maßnahmen zur Entsorgung veranlassen
4 Montieren und Demontieren von Innenausbauten oder Bauelementen14 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Konstruktions- und Bauweisen von Erzeugnissen bei Montage- und Demontagearbeiten berücksichtigen
- b)Anschlüsse zu vorhandenen Bauteilen, Bauwerken oder Einbauten herstellen
- c)Innenausbauteile zu Innenausbauten zusammenfügen, insbesondere durch Schrauben, Kleben und Nieten
- d)Innenausbauten, Zulieferteile und Systeme ausrichten, anpassen, nachbearbeiten und montieren sowie demontieren
- e)Schutzmaßnahmen für fertiggestellte Innenausbauten und Bauelemente festlegen und durchführen
- f)fertiggestellte Arbeiten übergeben, Kunden über Pflege- und Wartungsarbeiten informieren und Bedienungsanleitungen erläutern
- g)Reklamationen entgegennehmen und Maßnahmen zur Behebung ergreifen
oder
- h)Bauelemente, Zulieferteile und Systeme ausrichten, anpassen, nachbearbeiten und montieren sowie demontieren
- i)Dämm- und Dichtstoffe auswählen und einbauen, Fugen ausbilden
- j)Schutzmaßnahmen für fertiggestellte Innenausbauten und Bauelemente festlegen und durchführen
- k)fertiggestellte Arbeiten übergeben, Kunden über Pflege- und Wartungsarbeiten informieren und Bedienungsanleitungen erläutern
- l)Reklamationen entgegennehmen und Maßnahmen zur Behebung ergreifen
5 Installieren und Inbetriebnehmen von elektrischen Geräten und Einrichtungen12 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Regeln für Arbeiten an elektrischen Anlagen und Geräten anwenden, Unfallverhütungsvorschriften beachten
- b)elektrische Einrichtungen und Geräte nach Herstellerangaben einbauen
- c)elektrische Anschlüsse auf mechanische Beschädigung sichtprüfen
- d)mechanische und elektrotechnische Funktionsprüfungen durchführen, Ergebnisse prüfen und dokumentieren
- e)elektrische Anschlüsse an vorhandene Einspeisepunkte herstellen; elektrische Schutzmaßnahmen kontrollieren; Sicherheitsregeln zur Vermeidung von Gefahren durch elektrischen Strom beachten und anwenden
- f)elektrische Einrichtungen und Geräte in Betrieb nehmen
- g)Maßnahmen zur Behebung von Mängeln veranlassen
- h)elektrische Einbauten, Geräte und Systeme demontieren
6 Durchführen von Anschlussarbeiten an Wasser- und Abwasserleitungen sowie an Lüftungszu- und -abführungen8 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Lüftungsrohre und -kanäle aus unterschiedlichen Werkstoffen einbauen und mit vorhandenen Anschlüssen verbinden
- b)Anschlüsse an Wasser- und Abwasserleitungen herstellen und Wasserarmaturen sowie Einzelobjekte nach Herstellerangaben einbauen
- c)Funktionsprüfungen durchführen, Dichtigkeit sichtprüfen, Mängel beheben; Sicherheitsregeln beachten
- d)Einzelobjekte und Wasserarmaturen ausbauen
Abschnitt E: fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten9 Positionen
1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung
- b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- a)Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern
- b)Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Angebot, Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
- c)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung
- a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifen
- b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutz
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Umgang mit Informations- und Kommunikationssystemen5 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Datensysteme nutzen, Vorschriften des Datenschutzes beachten, Daten pflegen und sichern
- b)fremdsprachliche Fachbegriffe anwenden
- c)Informationen beschaffen, auswerten und dokumentieren
- d)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen bearbeiten
- e)branchenspezifische Software anwenden
- f)Informations- und Kommunikationssysteme unter Einbeziehung vernetzter Systeme nutzen
6 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 5 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Arbeitsaufgaben erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen
- b)Gespräche mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und Vorgesetzten situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen
- c)Arbeitsschritte unter Berücksichtigung konstruktiver, fertigungstechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte planen, Arbeitsmittel festlegen
- d)Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung terminlicher, ergonomischer, ökologischer, wirtschaftlicher und sicherheitstechnischer Gesichtspunkte planen
- e)Störungen im Arbeitsablauf feststellen und Maßnahmen zur Behebung ergreifen
- f)Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen
- g)Aufgaben im Team planen und durchführen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
- h)technische Veränderungen feststellen, Umsetzbarkeit prüfen
7 Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen4 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)technische Unterlagen anwenden, insbesondere Stücklisten, Tabellen, Diagramme, Betriebsanleitungen und Handbücher
- b)Skizzen, Pläne und Zeichnungen anfertigen und unter Berücksichtigung von Vorgaben und Regelwerken anwenden
- c)Material- und Stücklisten erstellen, Material bereitstellen
- d)Aufrisse anfertigen und Maße übertragen
8 Kundenorientierung2 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Arbeiten kundenorientiert durchführen, Einhaltung von Kundenanforderungen kontrollieren
- b)Gespräche, insbesondere mit Kunden oder Geschäftspartnern, führen und dabei kulturelle Besonderheiten und Verhaltensregeln berücksichtigen
9 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen3 Wochen im 1. bis 18. Monat, 5 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Aufgaben und Ziele des Qualitätsmanagements anhand betrieblicher Beispiele unterscheiden und zur Verbesserung der Arbeit im eigenen Arbeitsbereich beitragen
- b)qualitätssichernde Maßnahmen anwenden
- c)Zwischen- und Endkontrollen anhand des Arbeitsauftrages durchführen, auswerten und Ergebnisse dokumentieren
- d)Qualitätsabweichungen und deren Ursachen feststellen, dokumentieren und Maßnahmen zur Behebung ergreifen
- e)Zeitaufwand und Materialverbrauch kontrollieren und dokumentieren
- f)Qualität von vorbehandelten Teilen und Produkten prüfen und sichern
- g)Zulieferteile prüfen, Bestände kontrollieren und Maßnahmen zur Korrektur ergreifen
- h)Abnahme- oder Übergabeprotokolle erstellen
Häufige Fragen
Wie oft muss ich als Holzmechaniker das Berichtsheft führen?
Das legt Ihr Ausbildungsbetrieb fest, üblich ist ein Eintrag je Woche. Die Auszubildenden führen den Nachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG), die Ausbildenden sehen ihn durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Klären Sie Rhythmus und Form gleich zu Beginn mit Ihrem Ausbilder.
Muss ich Fachrichtung und Maschinen im Berichtsheft nennen?
Nennen Sie, woran Sie gearbeitet haben, zum Beispiel Plattensäge, Kantenanleimmaschine oder CNC-Bohrmaschine. So lässt sich jeder Eintrag einem Bereich des Ausbildungsrahmenplans zuordnen. Ihre Fachrichtung steht in Ihrem Ausbildungsvertrag.
Wie trage ich den Berufsschultag ein?
Schreiben Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte in die Zeile des Berufsschultags, etwa „Holzeigenschaften und Trocknung“. Die Stunden entsprechen dem Unterricht laut Stundenplan. Die Themen gehören nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses in den Nachweis.
Wird das Berichtsheft in der Abschlussprüfung bewertet?
Nein. Es wird nicht bewertet, ist aber Voraussetzung für die Zulassung (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Reichen Sie es daher vollständig und von Ihrem Ausbilder durchgesehen bei der Industrie- und Handelskammer ein.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzmechaniker und zur Holzmechanikerin (HolzmechAusbV), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
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*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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