Berichtsheft als Orgelbauer: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft als Orgelbauer gehört, was Sie in der Werkstatt, auf der Montage und in der Berufsschule gelernt haben: Holzarbeiten an Windladen, Gehäusen und Spieltischen, das Anfertigen von Holz- und Metallpfeifen, Trakturteile, Stimmen und Intonieren sowie Pflege, Wartung und Reparatur von Orgeln. Dazu kommen Arbeiten bei Kunden in Kirchen und Konzertsälen, Lehrgänge und die Themen des Berufsschulunterrichts. Die folgenden Beispiele zeigen, wie solche Wochen in knappen Stichworten festgehalten werden.
Stand: 21.10.2026
Was als Orgelbauer ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Orgelbauer und zur Orgelbauerin (OrgBAusbV) vom 11. Februar 2019. Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. Es gibt zwei Fachrichtungen, Orgelbau und Pfeifenbau. Welche Sie lernen, hängt vom Betrieb ab; die Positionen zu Planung, Werkstoffen, Windladen, Pfeifen, Stimmen und Intonieren gelten für beide.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen
- Erstellen und Anwenden von Unterlagen
- Auswählen, Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten und Maschinen
- Be- und Verarbeiten von Holz, Metallen, Kunststoffen und sonstigen Werkstoffen sowie von Hilfsstoffen
- Behandeln und Gestalten von Oberflächen
- Bauen von Schleifwindladen und Herstellen von Holzpfeifen
- Anfertigen von offenen, zylindrischen Labialpfeifen aus Metall
- Vormontieren sowie Stimmen und Intonieren von Orgelpfeifen
- Pflegen, Warten und Reparieren von Orgeln und Harmonien
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Beraten von Kunden
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Werkstatt aufgeräumt, Hobel und Stecheisen abgezogen und geschärft, Eichenbretter für ein Gehäuseteil abgelängt und auf Maß gehobelt | 8 |
| Dienstag | Zinken und Zapfen an Rahmenhölzern gesägt und gestemmt, Verbindungen probeweise gefügt, Passung geprüft | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Holzarten und ihre Eigenschaften, technische Zeichnungen lesen, Arbeitssicherheit | 8 |
| Donnerstag | Kernstiche an Pfeifenfüßen aus Holz angerissen, Pfeifenkörper verleimt, Zwingen gesetzt, Leimfugen später kontrolliert | 8 |
| Freitag | Oberfläche eines Probestücks geschliffen und geölt, Maschinen nach Anleitung gereinigt, Wochenrückblick mit dem Ausbilder | 8 |
Beispielwoche im vierten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Orgel in der Kirche vorbereitet, Windlade ausgebaut, Ventile und Federn auf Dichtigkeit geprüft, Befund notiert | 8 |
| Dienstag | Heulende Pfeife im Hauptwerk gesucht, Ursache am Kernspalt gefunden, Pfeife nachintoniert und Ansprache verglichen | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Mensurberechnung, Winddruck und Windversorgung, Planung einer Disposition | 8 |
| Donnerstag | Register im Pedal gestimmt, Temperatur im Kirchenraum gemessen, Zungenpfeifen nachgestimmt, Prüfprotokoll geführt | 8 |
| Freitag | Traktur einreguliert, Spielhöhe und Druckpunkt der Tasten eingestellt, Arbeiten mit dem Gesellen besprochen und dokumentiert | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Orgelbauers
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Holzverbindungen, Fertigungszeichnungen, Akustik der Pfeifen oder Berechnung von Pfeifenmaßen. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Orgelbauer
| Statt | Besser |
|---|---|
| Pfeifen gebaut | Neun Holzpfeifen der Oktave c bis h aus Fichte nach Zeichnung zugeschnitten, verleimt und Labium aufgeschnitten |
| An der Orgel gearbeitet | Windlade ausgebaut, Ventile gereinigt, neue Ventilfedern eingesetzt und Dichtheit mit Windprobe geprüft |
| Orgel gestimmt | Register Principal 8 Fuß im Hauptwerk nach Normalton und Raumtemperatur gestimmt, Ergebnis mit Stimmgerät kontrolliert |
| Holz bearbeitet | Eichenrahmen gehobelt, Zapfen gesägt, Schlitze gestemmt und Verbindung trocken gefügt |
| Beim Kunden geholfen | Mit dem Gesellen Pfeifen in der Kirche eingesetzt, Windversorgung angeschlossen und Anspracheprobe durchgeführt |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Orgelbauer werden in Handwerksbetrieben ausgebildet, zuständige Stelle ist die Handwerkskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
- ÜBA und Lehrgänge im Berichtsheft: so tragen Sie Unterweisungen ein
- Digitales Berichtsheft im Handwerksbetrieb
Gesellenprüfung und Zulassung
Die Ausbildung enthält eine Zwischenprüfung im vierten Ausbildungshalbjahr mit zwei Arbeitsproben und schriftlichen Aufgaben. Die Gesellenprüfung besteht aus vier Prüfungsbereichen: Entwurf und Fertigung mit einem Prüfstück, Durchführen von Teilarbeiten, Planen und Konstruieren sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Der Bereich Entwurf und Fertigung zählt dabei mit 40 Prozent am stärksten. Die Aufgaben unterscheiden sich je nach Fachrichtung Orgelbau oder Pfeifenbau.
Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1: Was gilt in meinem Beruf?
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Orgelbauer und zur Orgelbauerin (OrgBAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Abschnitt A: fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten15 Positionen
1 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen3 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Arbeitsaufträge und Kundenanforderungen erfassen, Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen und eigenen Arbeitsumfang abschätzen
- b)Arbeitsplatz nach ergonomischen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten einrichten und unterhalten und dabei betriebliche Vorgaben und Arbeitsauftrag berücksichtigen
- c)Informationen aus analogen und digitalen Medien beschaffen, bewerten und nutzen
- d)Informationen auch aus fremdsprachigen Dokumenten entnehmen und nutzen
- e)Materialien, Betriebs-, Arbeitsmittel und Hilfsstoffe auswählen, den einzelnen Arbeitsschritten zuordnen, bereitstellen und lagern
- f)Arbeitsschritte unter Berücksichtigung von betrieblichen Abläufen, Materialeigenschaften, Materialausnutzung, gestalterischen Aspekten, Bearbeitungsmethoden und Verwendungszweck festlegen, Arbeitsschritte dokumentieren
- g)Prüf- und Messmittel zur Kontrolle der Arbeitsergebnisse auswählen
- h)Arbeitsabläufe eigenständig und im Team planen und festlegen und dabei technologische, wirtschaftliche, ökologische, terminliche und sicherheitstechnische Gesichtspunkte, betriebliche Prozesse sowie vor- und nachgelagerte Bereiche und gewerkeübergreifende Leistungen berücksichtigen
- i)informationstechnische Systeme zur Auftragsplanung, Auftragsabwicklung und Terminverfolgung anwenden
- j)Regeln des Datenschutzes beachten, Daten pflegen und sichern
- k)Zeitaufwand und Materialbedarf ermitteln
- l)Verpackungsmaterialien nach Verwendungszweck auswählen und dabei wirtschaftliche und ökologische Aspekte berücksichtigen, betriebliche und gesetzliche Vorgaben beachten
- m)Produkte für die Auslieferung vorbereiten, kennzeichnen, verpacken und lagern
- n)Transportmittel festlegen, Maßnahmen zur Ladungssicherheit sowie zum Schutz des Ladungsgutes durchführen
- o)Zwischen- und Endkontrollen durchführen und Ergebnisse dokumentieren
2 Erstellen und Anwenden von Unterlagen2 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Orgeln und Harmonien nach Bauweisen, Konstruktionsmerkmalen, Funktionsweisen, Funktionszusammenhängen und historischen Gesichtspunkten unterscheiden
- b)Schaltpläne erstellen und anwenden
- c)auftragsbezogene und technische Unterlagen, insbesondere unter Zuhilfenahme von Standardsoftware, erstellen
- d)Fertigungs- und Entwurfszeichnungen, Schnitte und Skizzen, jeweils auch rechnergestützt, anfertigen, auswerten, darstellen und umsetzen und hierbei historische, funktionale, ergonomische und technische Gesichtspunkte berücksichtigen
- e)Unterlagen auf technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit prüfen
- f)Aufmaße erstellen und Zeichnungsmaße maßstabsgerecht übertragen
- g)Fertigungsvorschriften, Bedienungshinweise sowie Betriebsanleitungen und berufsbezogene Vorschriften beachten
3 Auswählen, Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten und Maschinen2 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Werkzeuge, Geräte und Maschinen hinsichtlich Verwendungszweck auswählen, prüfen und einstellen
- b)Werkzeuge und Geräte vorbereiten und handhaben, insbesondere Werkzeuge schärfen
- c)Werkzeuge, Geräte und Maschinen pflegen und warten
- d)Ursachen von Fehlern und Störungen an Werkzeugen, Geräten und Maschinen feststellen und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen
- e)Leitern und Gerüste auswählen und auf Verwendbarkeit und Betriebssicherheit prüfen sowie Arbeitsgerüste auf- und abbauen
- f)Hebe- und Transportgeräte auswählen und einsetzen
4 Be- und Verarbeiten von Holz, Metallen, Kunststoffen und sonstigen Werkstoffen sowie von Hilfsstoffen12 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Holz, Metalle, Kunststoffe und sonstige Werkstoffe sowie Hilfsstoffe nach Arten und Eigenschaften unterscheiden
- b)Holz, Metalle, Kunststoffe und sonstige Werkstoffe sowie Hilfsstoffe nach Verwendungszweck auswählen und dabei akustische, optische, physikalische und mechanische Eigenschaften berücksichtigen
- c)Krankheiten und Schädlingsbefall an Holz erkennen und Maßnahmen zur Behebung ergreifen
- d)Holz, Metalle, Kunststoffe und sonstige Werkstoffe sowie Hilfsstoffe transportieren und lagern und dabei Vorschriften und Lagerkriterien einhalten
- e)Hilfsstoffe, insbesondere Klebstoffe, Lacke und Beizen, nach Verwendungszweck unterscheiden und anwenden
- f)Holz manuell und maschinell be- und verarbeiten, insbesondere durch Sägen, Hobeln, Fräsen, Bohren und Schleifen
- g)Metalle und Kunststoffe manuell und maschinell be- und verarbeiten, insbesondere durch Sägen, Feilen, Bohren, Biegen und Schneiden
- h)Leder und Textilien nach Verwendungszweck auswählen, manuell zurichten und verarbeiten
- i)Verbindungsarten und Befestigungsmittel zwischen gleichen und unterschiedlichen Materialien, insbesondere Holz-, Klebe- und Schraubverbindungen, auswählen und Verbindungen herstellen und dabei Vorschriften zum Gesundheitsschutz, zum Umweltschutz und zur Verarbeitung beachten
- j)Holzfeuchte bestimmen
- k)Holzeinschnitt und Holzfehler sowie Schwind- und Quellmaß beachten
- l)Furnierklebetechniken unterscheiden und auswählen
- m)Furniere unter Beachtung des Furnierbildes auswählen, fügen und zusammensetzen
5 Behandeln und Gestalten von Oberflächen5 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Oberflächen, insbesondere Metall- und Holzoberflächen, hinsichtlich der Bearbeitung und Nutzung beurteilen
- b)Verfahren der Oberflächenbehandlung sowie Auftragstechniken unterscheiden
- c)Oberflächenbehandlungsverfahren festlegen und Oberflächenbehandlungsmittel und Beschichtungsmittel auswählen und für die Verarbeitung vorbereiten
- d)Oberflächenteile vorbereiten und vorbehandeln
- e)Eigenschaften und Reaktionen von Oberflächenbehandlungsmitteln, insbesondere von Beizen und Lacken, unterscheiden
- f)Oberflächen, insbesondere durch Schleifen, Grundieren, Beizen, Lackieren und Polieren, bearbeiten
- g)Oberflächen vor Beschädigungen schützen
- h)Oberflächenfehler und -schäden feststellen und beheben
- i)Qualität von behandelten Oberflächen beurteilen
- j)Korrosionsschutzmittel und Konservierungsschutzmittel auftragen
- k)Oberflächenbeschichtungsmittel, Hilfs- und Reststoffe lagern und der Entsorgung zuführen
- l)kontaminierte Oberflächen erkennen und Maßnahmen zur Behebung ergreifen
- m)Gefährdungen durch Gefahrstoffe erkennen und Maßnahmen zum Gesundheitsschutz, zum Umweltschutz und zum Arbeitsschutz ergreifen
6 Planen von Windversorgungsanlagen5 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Windversorgungsanlagen und Tremulanten von Orgeln nach Bauarten, Historie und Verwendung unterscheiden
- b)Bälge, insbesondere Magazinbälge, Ladenbälge und Ausgleichsbälge, unterscheiden und auswählen
- c)Tremulanten verschiedener Bauformen nach Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
- d)Windregulierungseinrichtungen zuordnen
- e)Winddruck messen und abwiegen
7 Bauen von Schleifwindladen8 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Arten, Bauformen und Funktionsweisen von Windladensystemen und Trakturen unterscheiden
- b)Materialien beim Bau unterscheiden und nach Verwendungszweck auswählen
- c)Kanzellenkorpusse und Windkästen herstellen und mit Spunddeckeln verschließen
- d)Pfeifenstöcke, Rasterbretter, Schleifen und Dämme herstellen und auf Kanzellenkorpusse befestigen sowie Höhenabstand austarieren
- e)Ventilkonstruktionen unterscheiden, Ventile und Zubehör herstellen, Schlitze für Ventile fräsen sowie Querschnitte der Kanzellen und der Ventile beachten
- f)Dichtungs- und Dämpfungsmaterialien nach Eigenschaften und Verarbeitung unterscheiden
- g)Schleifwindladen auf Dichtigkeit prüfen
8 Herstellen von Holzpfeifen6 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Holzpfeifen hinsichtlich Materialien, Konstruktionsformen, Klang, Tonhöhe und Mensuren unterscheiden
- b)Materialien auswählen und verwenden
- c)Maße für die Pfeifenklänge festlegen und dabei Maßverhältnisse zwischen Längen und Querschnitten der Pfeifen berücksichtigen
- d)Register nach Ton- und Fußlage, Frequenz und Klangfarbe einordnen
- e)Aufschnitthöhen festlegen und dabei Proportionierungen berücksichtigen
- f)Oberlabien in die Pfeifenkörper stemmen und dabei Labienbreite sowie Dicke und Form der Oberlabienkanten beachten
- g)Pfeifenfüße, Kerne, Vorschläge und Pfeifenkörper anbringen
- h)Kernspalten anbringen
- i)Stimmvorrichtungen, insbesondere Stöpsel und Schieber, herstellen und anbringen
- j)Holzpfeifen kröpfen
9 Anfertigen von offenen, zylindrischen Labialpfeifen aus Metall12 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Metallpfeifen hinsichtlich Konstruktionsformen, Klang, Tonhöhe und Mensuren unterscheiden
- b)Materialien und Legierungen beim Herstellen von Pfeifen auswählen und verwenden
- c)Register nach Ton- und Fußlage, Frequenz und Klangfarbe einordnen
- d)Maße für Pfeifenklänge festlegen und dabei Maßverhältnisse zwischen Länge und Durchmesser der Pfeifen berücksichtigen
- e)zylindrische Pfeifenkörper und Pfeifenfüße aus Metallplatten zuschneiden und dabei Länge und Durchmesser der Pfeifenkörper berücksichtigen
- f)Labienbreite und Labienhöhe festlegen und dabei Proportionierungen berücksichtigen
- g)Pfeifenfüße, Pfeifenkerne und Pfeifenkörper herstellen sowie Oberlabien und Unterlabien drücken
- h)Pfeifenkerne auflöten sowie Pfeifenfüße und Pfeifenkörper zusammensetzen
- i)Aufschnitte und Stimmvorrichtungen nach Vorgaben anbringen
10 Vormontieren von Orgeln10 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Vorgehen beim Auf- und Abbau von Orgeln und Orgelteilen unterscheiden und dabei optische und funktionale Gegebenheiten beachten
- b)Orgelteile, insbesondere Windladen, Trakturen und Windversorgung, auf Funktion und Maßgenauigkeit prüfen, zusammenbauen und montieren
- c)mechanische und statische Verbindungen auf Funktionen prüfen
- d)Pfeifen einbauen
- e)Orgelteile demontieren, kennzeichnen, verpacken, lagern und für den Versand vorbereiten
11 Stimmen von Orgelpfeifen7 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Orgelstimmungen und die gleichstufig temperierte Stimmung unterscheiden
- b)Stimmwerkzeuge festlegen
- c)labiale und linguale Orgelpfeifen stimmen und dabei Raumtemperatur berücksichtigen
- d)Stimmsysteme unterscheiden
- e)gleichstufig temperierte Stimmung anwenden
12 Intonieren von Orgelpfeifen6 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Intonationsarten, Intonationshilfen und Intonationsstile unterscheiden
- b)Intonationshilfen und Intonationswerkzeuge festlegen
- c)Kriterien der Klangbeschreibung und Klangbewertung beurteilen und anwenden
- d)Labialpfeifen aufschneiden und dabei Aufschnitthöhe beachten
- e)Zungenblätter zuschneiden, einpassen und aufwerfen
- f)Zungenregister und Labialregister auf der Intonierlade vorstimmen
- g)Lautstärke, Klangcharakter und Ansprache von Pfeifen intonieren
- h)Abweichungen innerhalb der Register ausgleichen
13 Pflegen, Warten und Reparieren von Orgeln und Harmonien12 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Bauweisen von Orgeln und Harmonien feststellen und dokumentieren und dabei Historie beachten
- b)Zustand feststellen, beurteilen und dokumentieren sowie Funktionsfähigkeit prüfen
- c)Orgeln und Harmonien pflegen, insbesondere Tasten, Spieltisch und Pedalboden reinigen, Traktur nachregulieren sowie Pfeifen gemäß Auftrag stimmen
- d)Harmoniumzungen auf Funktion prüfen und reinigen
- e)Orgeln und Harmonien warten, insbesondere Winddruck überprüfen, Ölstand am Gebläsemotor kontrollieren und Gehäuseresonanzen beheben
- f)Reparaturumfang festlegen, Kosten abschätzen und Reparaturauftrag mit Kunden absprechen
- g)Orgeln und Harmonien reparieren, insbesondere defekte Teile reparieren und ersetzen sowie abgenutzte Teile austauschen
- h)Ausreinigungen an Orgeln und Harmonien durchführen
14 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Ziele und Aufgaben von qualitätssichernden Maßnahmen unterscheiden
- b)betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwenden
- c)Normen und Richtlinien zur Sicherung der Qualität beachten
- d)Möglichkeiten von systematischen und zufälligen Messfehlern berücksichtigen
- e)Materialien auf Vollständigkeit, Qualität und Unversehrtheit kontrollieren
- f)Vorgesetzte, Kolleginnen und Kollegen über Störungen im Arbeitsablauf informieren und Lösungsvorschläge aufzeigen
- g)Zwischenkontrollen und Endkontrollen durchführen
- h)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
- i)Zusammenhänge zwischen Qualität, Kundenzufriedenheit und Betriebserfolg berücksichtigen
- j)Konflikte erkennen und zu Konfliktlösungen beitragen
- k)Gespräche mit Vorgesetzten und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen
- l)Arbeitsergebnisse prüfen, Qualitätsmängel und deren Ursachen feststellen sowie Maßnahmen zur Behebung ergreifen und diese Maßnahmen dokumentieren
15 Beraten von Kunden und Anbieten von Leistungen2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und zum erfolgreichen unternehmerischen Handeln beitragen
- b)Zielgruppen und Absatzmärkte erkennen
- c)produktspezifische, auch fremdsprachige, Informationen beschaffen, nutzen und auswerten
- d)Gespräche situations- und adressatengerecht führen, insbesondere kulturelle Identitäten und Verhaltensweisen berücksichtigen
- e)Kunden über betriebliches Leistungsspektrum informieren
- f)Kundenanforderungen ermitteln, auf Umsetzbarkeit prüfen und mit dem betrieblichen Leistungsangebot vergleichen
- g)Vorschläge zur Umsetzung von Kundenanforderungen entwickeln
- h)Entwürfe nach Verwendungszweck und Kundenanforderungen optimieren und präsentieren
- i)Präsentationsformen anlassbezogen und kundenorientiert auswählen und anwenden
- j)Kundenbeanstandungen entgegennehmen, beurteilen und Maßnahmen zur Bearbeitung ergreifen
- k)Perspektiven, Voraussetzungen, Rahmenbedingungen, Chancen und Risiken von Selbständigkeit aufzeigen
Abschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Orgelbau6 Positionen
1 Bauen von Windladen und Windversorgungssystemen15 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Windladenkörper, insbesondere Ton- und Registerkanzellenladen, anfertigen
- b)Ventiltechniken zum Anspielen von Tönen und zum Ein- und Ausschalten von Registern berücksichtigen und anwenden
- c)Bohrungen und Fräsungen in Kanzellenkorpusse einbringen
- d)Taschen- und Kegelventile herstellen und montieren
- e)Kanzellen abdichten und auf Dichtigkeit prüfen
- f)Registerbetätigungen, insbesondere elektrische und pneumatische, montieren
- g)Einzelteile zu Windladen zusammenbauen
- h)Bälge, insbesondere Magazinbälge, Ladenbälge und Ausgleichsbälge, herstellen und einbauen
- i)Windkanäle und Windverteiler anfertigen, montieren und abdichten
- j)Tremulanten herstellen, einbauen und regulieren
- k)Windregulierungseinrichtungen anfertigen, einbauen und einstellen
- l)Schallschutzkästen für Schleudergebläse herstellen und montieren
2 Herstellen von Spieltischen15 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Spieltische nach Bauart, Konstruktionsmerkmalen, Normen und Funktionsweisen sowie hinsichtlich Ergonomie, Ästhetik, Präzision und Optik unterscheiden
- b)Materialien für die Herstellung von Spieltischteilen auswählen und bereitstellen
- c)Gehäuse und Spieltischtragwerke herstellen
- d)Manualtasten und Pedaltasten anfertigen, montieren und regulieren
- e)Bedienelemente der Spielhilfen, insbesondere Koppeln, Schweller, Fußtritte, Taster, Walzen und Schalter, anordnen und einbauen
- f)Einzelteile für Spieltische, insbesondere Notenpulte, Wellenbretter, Trakturteile und Abdeckungen, anfertigen und in Spieltische einbauen
- g)Beleuchtungen in Spieltische einbauen
- h)Einzelteile in Gehäuse und Spieltischtragwerke einbauen
- i)Registerzüge, Registerknöpfe, Registerschalter und Registersteuerungen auswählen und einbauen
3 Installieren von elektrischen und elektronischen Bauteilen10 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)elektrische und elektronische Bauteile nach Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
- b)Regeln für Arbeiten an elektrischen Anlagen und Geräten mit Niederspannung anwenden und dabei Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften beachten
- c)Bauteile, insbesondere Setzer- und Koppelanlagen, nach Konstruktionsvorgaben zusammenfügen und installieren und dabei Verkabelungsvorschriften beachten
- d)Schaltkreise innerhalb des Orgelsystems verlegen und verbinden
- e)elektromechanische und elektrotechnische Funktionsprüfungen durchführen und Ergebnisse dokumentieren
- f)Fehler und Störungen ermitteln und Maßnahmen zu deren Beseitigung ergreifen
4 Herstellen von Gehäusen10 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Konstruktion, Funktion und Aufbau von Gehäusen unterscheiden
- b)Gehäuseteile, insbesondere in Rahmen- und Füllungstechniken, herstellen
- c)Tragwerkteile anfertigen
- d)Schwellwerksgehäuseteile und Schwellertüren herstellen
- e)Gehäuseeinzelteile zu Gehäusen montieren
5 Anfertigen und Montieren von Trakturteilen13 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Arten und Eigenschaften von Ton- und Registertraktursystemen, insbesondere von mechanischen und pneumatischen, unterscheiden
- b)mechanische Trakturteile, insbesondere Winkel, Wippen, Wellen und Abstrakten, anfertigen
- c)pneumatische Trakturteile, insbesondere Bälgchen und Ventile, herstellen und verbinden
- d)Trakturteile zwischen Spieltischen und Windladen montieren
- e)Doppeltrakturen unterscheiden, einbauen und regulieren
6 Montieren und Einregulieren von Orgeln15 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Örtlichkeiten zum Aufbau von Orgeln prüfen und einmessen sowie Baustelle einrichten
- b)Ständerwerk und Gehäuse vor Ort aufbauen, Windladen legen und Orgelteile montieren
- c)Windanlagen auf Dichtigkeit prüfen
- d)Trakturen regulieren
- e)technische Funktionstests durchführen
- f)Pfeifen einbauen und klanglich den akustischen Gegebenheiten der Räumlichkeiten anpassen
- g)Pfeifen stimmen
- h)klangliche Funktionstests durchführen
- i)Abschlussarbeiten durchführen und Übergabe an die Kunden vorbereiten
Abschnitt C: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Pfeifenbau5 Positionen
1 Herstellen von Platten für Metallpfeifen16 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Metalle und ihre Legierungen, insbesondere hinsichtlich ihres Einflusses auf Statik, Optik und Klangbild, auswählen
- b)Legierungen hinsichtlich ihrer Zusammensetzungen, Schmelz- und Gießtemperaturen bestimmen und kontrollieren
- c)Platten in benötigten Stärken gießen
- d)Platten manuell und maschinell hobeln und abziehen sowie Späne nach Art der Legierungen sortieren und lagern
- e)bearbeitete Oberflächen prüfen, schützen und auf Stärke kontrollieren
- f)Platten nach Vorgaben lagern
- g)Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen sowie Unfallverhütungsvorschriften beim Umgang mit flüssigen Metallen beachten
2 Herstellen von labialen Metallpfeifen25 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Bauformen, insbesondere offene, gedeckte und konische, sowie Materialzusammensetzungen von labialen Pfeifen unterscheiden und nach Verwendungszweck auswählen
- b)Mensuren unterscheiden und beachten sowie Zuschnittmaße ableiten
- c)Mensurentabellen für Labialpfeifen lesen und nach vorgegebenen Eckwerten erstellen
- d)Maße auf Metallplatten übertragen und zuschneiden
- e)Formen auswählen sowie Pfeifenkörper und Pfeifenfüße aufrollen und richten
- f)Längsnähte vorbereiten und löten, insbesondere Löttemperatur beachten
- g)Pfeifenkörper und Pfeifenfüße rundieren, mit Labien, insbesondere mit eingelöteten und gedrückten Labien, versehen und dabei die Labienformen beachten
- h)Pfeifenelemente, insbesondere Kerne, Deckel und Bärte, herstellen
- i)Rundnähte für Pfeifenkörper und Pfeifenfüße vorbereiten und bestoßen
- j)Kerne auflöten und dabei insbesondere Kernspaltenweite beachten sowie Pfeifenkörper und Pfeifenfüße zusammensetzen und Fußlochgröße bestimmen
- k)Intonations- und Stimmhilfen, insbesondere Bärte und Stimmrollen, anbringen
- l)Pfeifen waschen und Oberflächen behandeln, insbesondere durch Polieren
3 Herstellen von lingualen Metallpfeifen12 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Bauformen und Materialzusammensetzungen von lingualen Pfeifen unterscheiden und nach Verwendungszweck auswählen
- b)Mensurentabellen für Lingualpfeifen lesen und nach vorgegebenen Eckwerten erstellen
- c)Zungenpfeifenteile, insbesondere Zungenblatt, Kopf, Stimmkrücke und Stiefel, herstellen
- d)Resonatoren, insbesondere trichterförmige, zylindrische und Sonderformen, herstellen
- e)Kehlen, insbesondere nach deutschen, englischen und französischen Bauarten, herstellen
- f)Resonatoren mit Kopf verbinden, insbesondere durch Löten
- g)Zungenpfeifenteile, insbesondere Kopf, Kehle, Zungenblatt, Keil und Stimmkrücke, zu Lingualpfeifen montieren
- h)Stiefel auf die Kopfkonstruktionen anpassen
4 Kröpfen von Metallpfeifen10 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Kropfformen unterscheiden und nach Vorgaben auswählen
- b)Kropfsegmente unter Berücksichtigung der Pfeifenlängen nach angegebenen Maßen berechnen und trennen
- c)Pfeifen im 45-Grad-Winkel, 90-Grad-Winkel, 180-Grad-Winkel und im 360-Grad-Winkel kröpfen
5 Reparieren und Ergänzen von Metallpfeifen15 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Pfeifen nach Bauweisen, Konstruktionsmerkmalen, Funktionszusammenhängen und historischen Gesichtspunkten beurteilen
- b)Mensuren aufnehmen, dokumentieren und rekonstruieren
- c)Materialzusammensetzungen und -stärken bestimmen
- d)Pfeifen und Pfeifenteile nach Vorgaben reparieren und ergänzen
Abschnitt D: fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten4 Positionen
während der gesamten Ausbildung
1 Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
- a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
- b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- a)Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern
- b)Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
- c)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifen
- b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden sowie Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutz
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Ausbildung zum Orgelbauer?
Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. Sie wird in den Fachrichtungen Orgelbau oder Pfeifenbau absolviert. Das Berichtsheft führen Sie über die gesamte Zeit.
Wer sieht mein Berichtsheft durch?
Sie führen den Nachweis selbst (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Ihre Ausbilderin oder Ihr Ausbilder sieht ihn durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Das geschieht regelmäßig, zum Beispiel wöchentlich oder monatlich.
Muss ich Stimm- und Intonationsarbeiten einzeln eintragen?
Tragen Sie sie so ein, dass Register, Werk und Art der Arbeit erkennbar sind, etwa Stimmen der Zungenpfeifen im Pedal oder Nachintonieren einer Pfeife. Stichworte genügen. Der Ausbilder sieht daran, welche Inhalte aus dem Rahmenplan Sie bereits geübt haben.
Zählt das Berichtsheft zur Gesellenprüfung?
Es ist Voraussetzung für die Zulassung (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO), wird aber in der Prüfung nicht bewertet. Legen Sie es der Handwerkskammer vollständig und unterschrieben vor.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Orgelbauer und zur Orgelbauerin (OrgBAusbV), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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