Berichtsheft als Holzbearbeitungsmechaniker: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft als Holzbearbeitungsmechaniker gehört, was Sie in Betrieb, Berufsschule und Lehrgängen tatsächlich gemacht haben: Holz sortieren, vermessen und einteilen, Maschinen und Anlagen einrichten, bedienen und warten, Werkzeuge instand halten, Produktionsprozesse überwachen, Holz trocknen und schützen, Erzeugnisse lagern und versenden sowie Qualität prüfen. Pro Woche genügen kurze, konkrete Stichworte mit Angabe der Stunden.
Stand: 21.10.2026
Was als Holzbearbeitungsmechaniker ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzbearbeitungsmechaniker und zur Holzbearbeitungsmechanikerin (HolzbearbMechAusbV). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht; stattdessen legt der Ausbildungsbetrieb eine Wahlqualifikationseinheit im Umfang von 16 Wochen fest.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Sortieren, Vermessen, Kontrollieren und Einteilen von Holz und Rohmaterialien
- Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Geräten, Maschinen und Anlagen
- Einrichten und Instandhalten von Maschinenwerkzeugen
- Überwachen von Produktionsprozessen
- Vorbereitende und nachbearbeitende Arbeiten zur Herstellung von Erzeugnissen
- Durchführen von Holzschutzmaßnahmen und Trocknen von Holz
- Transportieren, Lagern und Pflegen von Holz, Rohmaterialien und Erzeugnissen, Versenden von Erzeugnissen
- Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Messungen
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen, Kundenorientierung
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Arbeitsplatz eingerichtet, Unfallverhütungsvorschriften und Schutzausrüstung am Sägeplatz besprochen; Schnittholz nach Holzart und Qualität sortiert, Längen und Breiten mit Maßband und Messschieber aufgenommen | 8 |
| Dienstag | Rohware am Besäumplatz eingeteilt, Zuschnittliste gelesen, Bretter mit Kreide für den Einschnitt angezeichnet; Restholz getrennt gelagert | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Holzarten und Holzeigenschaften, technisches Zeichnen, Arbeitssicherheit | 8 |
| Donnerstag | An der Hobelmaschine mitgearbeitet: Hobelmesser geprüft, Vorschub und Spanabnahme nach Anweisung eingestellt, Dicke der Bretter mit der Schieblehre kontrolliert | 8 |
| Freitag | Späne- und Staubabsaugung gereinigt, Maschine nach Wartungsplan geschmiert, Fertigware gestapelt und Stapellatten gesetzt, Wochenrückblick mit dem Ausbilder | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Auftrag für Leimholzplatten übernommen, Fertigungsunterlagen ausgewertet, Maschinenfolge und Materialbedarf geplant; Lamellen gehobelt und auf Maß gebracht | 8 |
| Dienstag | Keilzinkenanlage umgerüstet und Werkzeuge gewechselt, Probestücke geprüft, Zinkenprofil nachjustiert; laufende Fertigung überwacht und Stichproben protokolliert | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Fertigungstechnik, Maschinen- und Anlagentechnik, Wirtschafts- und Sozialkunde | 8 |
| Donnerstag | Trockenkammer beschickt, Holzfeuchte mit dem Feuchtemessgerät an mehreren Stapeln gemessen, Trocknungsverlauf dokumentiert; Holzschutzbehandlung für eine Lieferung vorbereitet | 8 |
| Freitag | Ausgehende Ware auf Maßhaltigkeit und Oberfläche kontrolliert, Mängel erfasst, Versand mit Begleitpapieren vorbereitet; Ersatzmesser an der Schleifmaschine geschärft | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Holzbearbeitungsmechanikers
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel „Holzfeuchte und Trocknung“ oder „Schnittgeschwindigkeit und Vorschub“. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Holzbearbeitungsmechaniker
| Statt | Besser |
|---|---|
| An der Maschine gearbeitet | Hobelmaschine eingerichtet, Spanabnahme und Vorschub eingestellt, erste Bretter auf Dickenmaß geprüft |
| Holz sortiert | Schnittholz nach Holzart, Qualität und Länge sortiert und für den Zuschnitt eingeteilt |
| Werkzeug gewechselt | Messerwelle gewartet, stumpfe Messer gegen geschärfte getauscht, Probelauf mit Maßkontrolle |
| Holz getrocknet | Trockenkammer beschickt, Holzfeuchte an mehreren Stapeln gemessen und Werte eingetragen |
| Qualität kontrolliert | Fertige Teile auf Maß, Verzug und Oberfläche geprüft, Abweichungen im Prüfprotokoll vermerkt |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Ausgebildet wird vor allem in Sägewerken, Hobelwerken, Betrieben der Holzwerkstoff- und Bauelementefertigung sowie in der industriellen Holzverarbeitung. Zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer (IHK). Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
Abschlussprüfung und Zulassung
Die Verordnung sieht eine Zwischenprüfung vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres vor, mit einer praktischen Arbeitsaufgabe und einem schriftlichen Teil. Die Abschlussprüfung besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil. Praktisch bearbeiten Sie eine Arbeitsaufgabe in höchstens sechs Stunden. Schriftlich werden die Bereiche Fertigungstechnik, Maschinen- und Anlagentechnik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft. Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1: Was gilt in meinem Beruf?
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzbearbeitungsmechaniker/zur Holzbearbeitungsmechanikerin (HolzbearbMechAusbV 2004-07), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Abschnitt I: Pflichtqualifikationen gemäß § 4 Abs. 118 Positionen
1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
- b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
- b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Angebot, Beschaffung, Fertigung und Verwaltung, erklären
- c)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Gefährdung von Sicherheit und - Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken2 Wochen* im 1. bis 18. Monat, 3 Wochen* im 19. bis 36. Monat
- a)Informations- und Kommunikationssysteme nutzen
- b)Informationen erfassen, aufbereiten, bewerten und anwenden
- c)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen bearbeiten
- d)Branchen-Software nutzen, Daten sichern und Datenschutzvorschriften anwenden
- e)Daten aktualisieren und archivieren
- f)fremdsprachliche Fachbegriffe anwenden
6 Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Auswerten von Informationen, Arbeiten im Team2 Wochen* im 1. bis 18. Monat, 3 Wochen* im 19. bis 36. Monat
- a)Arbeitsauftrag erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen
- b)Informationen, insbesondere technische Merkblätter und Gebrauchsanleitungen, beschaffen und nutzen
- c)Arbeitsschritte und Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und ergonomischer Gesichtspunkte festlegen und vorbereiten
- d)Mengen auftragsbezogen ermitteln
- e)Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen, Zeitaufwand dokumentieren
- f)Gespräche mit Vorgesetzten und Mitarbeitern situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen
- g)Einsatz von Arbeitsmitteln unter Beachtung der Vorschriften planen und Sicherungsmaßnahmen anwenden
- h)Aufgaben im Team planen und umsetzen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
- i)technische Veränderungen feststellen und auf Umsetzbarkeit prüfen
7 Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Messungen5 Wochen* im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen* im 19. bis 36. Monat
- a)Skizzen und Zeichnungen anfertigen und anwenden
- b)auftragsbezogene Listen erstellen und anwenden
- c)technische Unterlagen, insbesondere Materiallisten, Betriebsanleitungen, Herstellerangaben, Normen, Sicherheitsregeln und Arbeitsanweisungen, anwenden
- d)Messverfahren auswählen, Messgeräte auf Funktion prüfen
- e)Messungen durchführen und dokumentieren, Messwerte berücksichtigen
- f)Ausbeuteberechnungen durchführen
8 Vorbereiten, Einrichten und Sichern von Arbeitsplätzen4 Wochen* im 1. bis 18. Monat
- a)Arbeitsplatz einrichten und sichern, ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen
- b)persönliche Schutzausrüstung verwenden
- c)Arbeitshilfen auf- und abbauen
- d)Gefahrstoffe erkennen, umweltgerechte Lagerung durchführen und Entsorgung von gefahrstoffhaltigen Abfällen veranlassen
9 Sortieren, Vermessen, Kontrollieren und Einteilen von Holz und Rohmaterialien6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Holz nach Holzarten und Rohmaterialien nach Arten unterscheiden, Güte, Abmessungen, Eigenschaften und Verwendungszweck beurteilen
- b)Güte-, Stärke-, Sortier- und Festigkeitsklassen prüfen und dokumentieren
- c)Werkseingangskontrollen durchführen und Ergebnisse dokumentieren
- d)Rohmaterialien für den Arbeitsauftrag auswählen und unter Berücksichtigung der Mengenausnutzung einteilen
10 Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Geräten, Maschinen und Anlagen8 Wochen im 1. bis 18. Monat, 5 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Aufbau und Funktionszusammenhänge von Produktionseinrichtungen unterscheiden; Handwerkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen auftragsbezogen auswählen
- b)handgeführte Maschinen einrichten und bedienen
- c)Geräte, Maschinen und Anlagen einrichten und unter Verwendung von Schutzeinrichtungen bedienen
- d)Störungen an Geräten, Maschinen und Anlagen erkennen, Störungsbeseitigung veranlassen
- e)pneumatische, hydraulische, elektrische und elektronischer Steuer- und Regeleinrichtungen einstellen
- f)Handwerkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen instand halten, Systemkomponenten austauschen, Reparaturarbeiten durchführen
11 Einrichten und Instandhalten von Maschinenwerkzeugen8 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Maschinenwerkzeuge nach Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
- b)Maschinenwerkzeuge vorbereiten und einrichten
- c)Maschinenwerkzeuge schärfen und instand halten
- d)Maschinenwerkzeuge lagern
12 Überwachen von Produktionsprozessen18 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Geräte, Maschinen und Anlagen steuern, regeln und überwachen
- b)Produktionsabläufe durch Eingriffe in die Steuerung nach Unterlagen und Anweisungen optimieren und dokumentieren
- c)Bearbeitungsfehler erkennen und Bearbeitungsprozesse korrigieren
- d)Programmfehler erkennen und Korrekturen veranlassen
- e)pneumatische, hydraulische, elektrische und elektronische Steuer- und Regeleinrichtungen justieren und Einstellungsparameter überwachen
- f)Fördervorgänge überwachen
13 Vorbereitende und nachbearbeitende Arbeiten zur Herstellung von Erzeugnissen14 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Holz und Rohmaterialien sowie Hilfsstoffe auftragsbezogen zuordnen und bereitstellen
- b)Rundholz, Schnittholz oder Rohmaterialien nach Bearbeitungsvorgaben und unter Berücksichtigung optimaler Mengen- und Güteausnutzung auswählen, prüfen, transportieren und bearbeitungsgerecht zurichten
- c)Schnittholz nach Arbeitsauftrag trennen, kappen, besäumen und sortieren
- d)Nebenprodukte und Reststoffe für die Weiterverwertung vorbereiten
- e)Erzeugnisse normengerecht und auftragsbezogen sortieren und vermessen
14 Durchführen von Holzschutzmaßnahmen6 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)konstruktive und chemische Holzschutzmaßnahmen unter Berücksichtigung ökologischer und technischer Gesichtspunkte sowie des Verwendungszweckes unterscheiden und auswählen
- b)Holzschutzmaßnahmen unter Berücksichtigung des Gesundheits- und Umweltschutzes durchführen
- c)Holzschutzmittel lagern und Entsorgung veranlassen
15 Trocknen von Holz4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Holzfeuchtemessungen durchführen
- b)Freilufttrocknung vorbereiten und durchführen
- c)technische Holztrocknung unter Berücksichtigung der Ausgangsbedingungen, geforderter Trocknungsqualität sowie unter wirtschaftlicher Energieverwendung und Vermeidung von Trocknungsfehlern vorbereiten, durchführen und dokumentieren
16 Transportieren, Lagern und Pflegen von Holz, Rohmaterialien und Erzeugnissen6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Holz, Rohmaterialien und Erzeugnisse auftrags- und materialgerecht lagern
- b)Holz, Rohmaterialien und Erzeugnisse für den internen Transport vorbereiten
- c)Schutzmaßnahmen zur schadensfreien Lagerung von Holz und Rohmaterialien durchführen
- d)Hebe- und Transportgeräte, insbesondere Gabelstapler, bedienen
- e)Schutzmaßnahmen zur schadensfreien Lagerung von Erzeugnissen durchführen
17 Versenden von Erzeugnissen2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Erzeugnisse kennzeichnen
- b)Erzeugnisse kommissionieren und verpacken
- c)Fahrzeuge nach Anweisung be- und entladen
- d)Ladungen anhand der Versandunterlagen auf Vollständigkeit prüfen
18 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen, Kundenorientierung3 Wochen*
- a)Aufgaben und Ziele von qualitätssichernden Maßnahmen anhand betrieblicher Beispiele erläutern
- b)eigene Arbeiten anhand von Qualitätsvorgaben prüfen
- c)qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen
- d)Zwischen- und Arbeitsergebnisse sowie Zeitaufwand und Materialverbrauch kontrollieren und dokumentieren
- e)Einhaltung von Kundenanforderungen kontrollieren Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind
- *)Im Zusammenhang mit anderen im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Ausbildungsinhalten zu vermitteln.
Abschnitt II: Wahlqualifikationseinheiten gemäß § 4 Abs. 24 Positionen
1 Herstellen von Sägewerkserzeugnissen16 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Schnittfiguren zur Erzeugung unterschiedlicher Schnittprodukte erstellen und auswerten
- b)Rundholz unter Berücksichtigung optimaler Mengen- und Güteausnutzung einschneiden
2 Herstellen von Hobelwerkserzeugnissen16 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Schnittholz, insbesondere unter Berücksichtigung optimaler Mengen- und Güteausnutzung, hobeln und profilieren
- b)Hobelwerkserzeugnisse, insbesondere unter Berücksichtigung optimaler Mengen- und Güteausnutzung, kappen und endbearbeiten
- c)Profile für Kehl- und Fräsmesser aus- und übertragen
- d)Oberflächen von Hobelwerkserzeugnissen vorbereiten und beschichten
3 Herstellen von Leimholzerzeugnissen16 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Kleb- und Zusatzstoffe nach Arbeitsauftrag auswählen und für die Verarbeitung vorbereiten
- b)Lamellen herstellen und unter Beachtung von Pressdruck, Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Aushärtedauer nach Vorschriften zu Leimholzerzeugnissen verleimen
- c)Leimholzerzeugnisse endbearbeiten
4 Herstellen von Holzwerkstofferzeugnissen16 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Furniere, insbesondere unter Berücksichtigung optimaler Mengen- und Güteausnutzung, herstellen und zusammensetzen
- b)Kleb- und Zusatzstoffe nach Arbeitsauftrag auswählen und für die Verarbeitung vorbereiten
- c)Holzwerkstoffe, insbesondere durch Pressen, Schleifen und Formatieren, herstellen
- d)Oberflächen von Holzwerkstoffen beschichten
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Ausbildung zum Holzbearbeitungsmechaniker?
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Ihr Berichtsheft begleitet diese gesamte Zeit, von der ersten Woche bis zur Zulassung zur Abschlussprüfung.
Gibt es Schwerpunkte, die ich im Berichtsheft getrennt führen muss?
Nein, der Beruf kennt keine Fachrichtungen. Der Betrieb legt aber eine Wahlqualifikationseinheit von 16 Wochen fest. Die Tätigkeiten aus diesem Zeitraum tragen Sie wie alle anderen mit Stichworten und Stunden ein.
Wer führt und wer prüft das Berichtsheft?
Sie führen den Nachweis selbst (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Ihr Ausbilder sieht ihn durch (§ 14 Absatz 2 BBiG), meist wöchentlich oder in festen Abständen. Wie oft Sie ihn vorlegen, vereinbaren Sie mit dem Betrieb.
Muss ich Sicherheitsunterweisungen und Maschinenwartung eintragen?
Ja, wenn sie Teil Ihrer Woche waren. Unterweisungen zur Arbeitssicherheit, Wartungsarbeiten und Werkzeugpflege gehören zu den Ausbildungsinhalten und lassen sich als Stichworte mit Stunden eintragen.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzbearbeitungsmechaniker/zur Holzbearbeitungsmechanikerin (HolzbearbMechAusbV), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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