Berichtsheft als Zimmerer: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft des Zimmerers gehören die Arbeiten im Abbund und auf dem Bau und die Themen der Berufsschule: Pläne lesen und Skizzen anfertigen, Holz und Holzwerkstoffe bearbeiten, Holzkonstruktionen herstellen und einbauen, Bekleidungen anbringen, sanieren und instand halten. Die Beispielwochen zeigen, wie solche Einträge aussehen.
Stand: 15.10.2026
Was ins Berichtsheft des Zimmerers gehört
Die Ausbildung zum Zimmerer dauert drei Jahre. Sie ist in der Verordnung über die Berufsausbildung in Ausbauberufen geregelt, die auch Ausbaufacharbeiter, Stuckateure und weitere Berufe umfasst. Sie gilt seit 1. August 2026. Wer vor der Neuordnung begonnen hat, fragt bei der zuständigen Kammer, welche Ordnung für den eigenen Vertrag gilt. Zum Berufsbild des Zimmerers gehören unter anderem:
- Arbeitsaufträge annehmen, kundenorientiert kommunizieren, Arbeitsaufgaben planen und organisieren
- Baustellen einrichten, absichern, unterhalten und aufräumen
- Pläne und Zeichnungen lesen und anwenden, Skizzen anfertigen, Messungen durchführen
- Holz und Holzwerkstoffe bearbeiten, Holzbauteile herstellen
- Holzkonstruktionen herstellen, Unterkonstruktionen und Bekleidungen herstellen
- Bauteile herstellen, einbauen und befestigen
- Holzkonstruktionen sanieren und instand halten
- Qualitätssichernde Maßnahmen durchführen, Leistungen übergeben
- Zunft und Brauchtum berücksichtigen
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Baustelle eingerichtet, Holz nach Stückliste sortiert und gelagert, Absperrung kontrolliert | 8 |
| Dienstag | Hölzer nach Anriss abgelängt, Maße kontrolliert, Verbindungen nach Zeichnung angezeichnet | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Unterricht nach Stundenplan, zum Beispiel Holzkunde und Technisches Zeichnen | 7 |
| Donnerstag | Dachlatten nach Anweisung befestigt, Abstände gemessen, Schalung zugeschnitten | 8 |
| Freitag | Maschinen gereinigt und gewartet, Verschnitt sortiert, Werkstatt aufgeräumt | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Abbund für einen Dachstuhl nach Plan vorbereitet, Sparren und Pfetten abgebunden und beschriftet | 8 |
| Dienstag | Dachstuhl aufgerichtet, Sparren gesetzt, Pfetten verbunden, Zangen verschraubt | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Holzbaukonstruktion und Prüfungsvorbereitung | 7 |
| Donnerstag | Holzrahmenwand hergestellt, Dämmung eingebaut, Beplankung befestigt | 8 |
| Freitag | Schadhafte Balken an einer Holzbalkendecke gesichtet, Sanierung geplant, Skizze angefertigt | 8 |
Berufsschule und Lehrgänge im Berichtsheft
Notieren Sie je Schultag Fach und Thema, zum Beispiel „Holzbau: Dachformen“ oder „Technisches Zeichnen: Grundriss lesen“. Die Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses rät, die Themen des Berufsschulunterrichts aufzunehmen. Welche Lernfelder der Rahmenlehrplan vorgibt, steht im Lehrplan Ihrer Schule.
Besuchen Sie überbetriebliche Lehrgänge, tragen Sie sie als eigene Tage mit Thema und Dauer ein.
Formulierungen für das Berichtsheft im Holzbau
| Statt | Besser |
|---|---|
| Holz gesägt | Hölzer nach Anriss abgelängt und die Maße kontrolliert |
| Dach gebaut | Sparren gesetzt, Pfetten verbunden und Zangen verschraubt |
| Wand gemacht | Holzrahmenwand hergestellt, gedämmt und beplankt |
| Beim Abbund geholfen | Hölzer nach Plan angezeichnet und abgebunden |
| Baustelle | Baustelle eingerichtet, Material gelagert und Absperrung kontrolliert |
Handwerkskammer, Innung, Skizzen und Fachberichte
Der Beruf ist im Handwerk und in Industrie und Handel anerkannt. Zuständige Stelle ist die Handwerkskammer, in Betrieben außerhalb des Handwerks die Industrie- und Handelskammer. Skizzen anzufertigen gehört zum Berufsbild. Ob in den Ausbildungsnachweis Skizzen, Zeichnungen oder Fachberichte gehören und ob ein eigenes Formular gilt, geben Handwerkskammer und Innung vor; maßgeblich ist Ihre Handwerkskammer.
Gesellenprüfung und Berichtsheft
Die Gesellen- oder Abschlussprüfung findet in zwei Teilen statt. Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden und umfasst die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten aus den ersten 24 Monaten und den dazu passenden Berufsschulstoff. Über die Zulassung wird für jeden Teil gesondert entschieden (§ 36a Absatz 1 HwO, außerhalb des Handwerks § 44 Absatz 1 BBiG).
Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen und einen Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Für die Abschlussprüfung außerhalb des Handwerks gilt dasselbe nach § 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG. Dass Sie den Nachweis führen müssen, steht in § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG.
- Berichtsheft schreiben
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele
- Formulierungen fürs Berichtsheft
- Berichtsheft im Handwerk
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1: Was gilt in meinem Beruf?
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung in Ausbauberufen (AusbauBAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Abschnitt A: 1. Ausbildungsjahr17 Positionen
- schwerpunktübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 2),
- Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Zimmerarbeiten im Ausbildungsberufsbild Ausbaufacharbeiter und Ausbaufacharbeiterin (§ 4 Absatz 4 Nummer 1) sowie
- Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Zimmerer und Zimmerin (§ 5 Absatz 2)
1 Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation
- a)Informationen zu Aufträgen aufnehmen, wiedergeben und auswerten
- b)Gespräche situations- und adressatengerecht führen
- c)durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und zum Betriebserfolg beitragen
2 Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Arbeitsschritte, Sicherungsmaßnahmen und Einsatz von Arbeitsmitteln planen
- b)Betriebsanweisungen und technische Unterlagen, insbesondere Materiallisten, Betriebsanleitungen, Herstellerangaben, Normen, Sicherheitsregeln und Arbeitsanweisungen, anwenden
- c)Witterungs- und Klimabedingungen bei der Planung von Arbeiten berücksichtigen
- d)Arbeitsaufgaben im Team bearbeiten
- e)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen lösen sowie analoge und digitale Informationen zu Bauteilen und zum Bauprozess berücksichtigen
3 Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen¹4 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Arbeitsplatz einrichten und unterhalten
- b)ergonomische Gesichtspunkte bei der Einrichtung der Baustelle berücksichtigen
- c)Verkehrs-, Transportwege und Lagerflächen auf ihre Eignung zur Nutzung beurteilen
- d)Belüftung von Arbeitsräumen sicherstellen und Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen ergreifen
- e)Materialien und Maschinen vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen schützen sowie vor Diebstahl und unbefugtem Zugang sichern und für den Transport vorbereiten
- f)vorangegangene Leistungen, auch anderer Gewerke, auf Sicht prüfen, Ergebnisse der Prüfung weiterleiten
- g)Gefahrenbereiche auf Baustellen erkennen
- h)persönliche Schutzausrüstung entsprechend der Gefährdungsbeurteilung auswählen und verwenden sowie Sicherheits- und Gesundheitspläne beachten
- i)Arbeits- und Schutzgerüste nach Vorgaben aufbauen, unterhalten und abbauen
- j)die Betriebssicherheit von Arbeits- und Schutzgerüsten vor der Verwendung auf Sicht prüfen
- k)Lichtquellen für den eigenen Arbeitsplatz einsetzen
- l)Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom ergreifen
- m)Gefährdung durch Freileitungen beachten
- n)Sofortmaßnahmen zur Versorgung von verletzten Personen bei Arbeitsunfällen ergreifen, Unfallstelle sichern
- o)Gefahrstoffe in Baustoffen und Bauhilfsstoffen unterscheiden, Schutzmaßnahmen ergreifen, Gefahrstoffe umweltgerecht lagern und Entsorgung veranlassen
4 Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen¹
- a)Werkzeuge und Maschinen auswählen, auf Funktionsfähigkeit prüfen, pflegen und warten
- b)Werkzeuge und Maschinen unter Verwendung der Schutzeinrichtungen und unter Beachtung des Schutzes vor Emissionen bedienen
- c)Handwerkzeuge schärfen und einsetzen
5 Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen¹
- a)den Einsatz von Baustoffen und Bauhilfsstoffen auf deren ökologische Auswirkungen reflektieren
- b)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Verwendbarkeit und auf Fehler sichtprüfen
- c)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile anfordern, auf der Baustelle transportieren, bereitstellen und lagern
- d)Arbeitsanweisungen beim Umgang mit Baustoffen und Bauhilfsstoffen, Fertigteilen sowie Ein- und Anbauteilen, insbesondere bei Gefahrstoffen, anwenden
6 Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital¹
- a)Pläne und Zeichnungen lesen und anwenden
- b)Skizzen anfertigen und anwenden
- c)Mengen anhand von Plänen und Zeichnungen ermitteln
7 Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte¹4 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Messgeräte auswählen und Funktionsfähigkeit sicherstellen
- b)Längen, Höhen und Winkel anlegen, messen, sichern, prüfen und übertragen
- c)Geraden ausfluchten
- d)Messpunkte anlegen und sichern
- e)Bauteile und Flächen einmessen
8 Bearbeiten von Holz und Holzwerkstoffen sowie Herstellen von Holzbauteilen¹18 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Holz und Holzwerkstoffe nach Material und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
- b)Untergründe auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel dokumentieren und anzeigen
- c)Holz mit werkstoffspezifischen Werkzeugen bearbeiten
- d)Verbindungsmittel auswählen und einsetzen, insbesondere Verbindungen durch Nageln und Schrauben herstellen
- e)Holzbauteile, insbesondere unter Berücksichtigung des konstruktiven Holzschutzes, montieren
- f)Holz, Holzwerkstoffe und Holzbauteile witterungsgeschützt lagern
- g)Holz und Holzwerkstoffe prüfen
- h)Holzverbindungen, insbesondere mit Blatt, Versatz und Zapfen, herstellen
- i)Dachformen und Dachkonstruktionen unterscheiden
- j)Treppengrundformen und Treppenkonstruktionen unterscheiden
9 Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton¹
- a)Schalungen für rechteckige Bauteile herstellen, mit Trennmitteln behandeln und betonierfähig aufbauen
- b)Bewehrungsstahl zuschneiden, biegen, binden und einbauen
- c)Beton nach Anforderung herstellen und die Verarbeitbarkeit auf Sicht prüfen
- d)Beton von Hand einbringen, verdichten, abziehen und nachbehandeln
- e)Schalungen rückbauen, reinigen und lagern
10 Herstellen von Baukörpern aus Steinen
- a)Mörtel nach Anforderungen herstellen und auf Verarbeitbarkeit prüfen
- b)Steine nach Materialien, Eigenschaften und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
- c)Untergründe auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel dokumentieren und anzeigen
- d)Mauerwerk aus künstlichen Steinen in unterschiedlichen Formaten herstellen, dabei Verbandsarten unterscheiden
- e)Baukörper aus Steinen vor Witterung schützen
- f)Baukörper aus Steinen vor Feuchtigkeit schützen, insbesondere horizontale Abdichtung erstellen
11 Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen¹
- a)Dämmstoffe nach Material und Verwendungszweck, insbesondere für Boden-, Wand-, Decken- und Dachkonstruktionen, unterscheiden, lagern und vorbereiten
- b)Voraussetzungen zum Einbauen von Dämmstoffen prüfen, Untergründe vorbereiten
- c)Dämmstoffe zuschneiden und einbauen
12 Herstellen von Putzen¹
- a)Putzsysteme und Putzarten unterscheiden
- b)Untergrund auf Haft- und Tragfähigkeit sowie Maßhaltigkeit prüfen
- c)Untergrund zur Verbesserung der Haft- und Tragfähigkeit nach Vorgaben vorbereiten
- d)Putzprofile, insbesondere Eckprofile, ansetzen und Einbauteile einbauen
- e)Putzmörtel auswählen, herstellen und auftragen
- f)Wand-, Decken- und Bodenanschlüsse herstellen
- g)einlagige Putzflächen herstellen
13 Herstellen von Estrichen¹20 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Estrichkonstruktionen und Estricharten unterscheiden
- b)Untergrund prüfen, säubern und ausgleichen
- c)Untergrund zur Verbesserung der Haft-, Saug- und Tragfähigkeit vorbehandeln
- d)Trenn- und Dämmschichten einbauen
- e)Aussparungen herstellen und einbringen
- f)Höhenlehren ausrichten
- g)Fugen anlegen
- h)Estrichmörtel herstellen
- i)Estrichmörtel einbauen und Abbindeprozess sicherstellen
14 Ansetzen und Verlegen von Fliesen und Platten
- a)Untergrund prüfen, säubern und ausgleichen
- b)Untergrund zur Verbesserung der Haft- und Tragfähigkeit vorbehandeln
- c)Kleber und Mörtel verarbeiten
- d)Fliesen schneiden, ansetzen, verlegen und verfugen, insbesondere im Dünnbettverfahren
- e)Ausschnitte und Löcher in Fliesen herstellen
- f)Wand-, Decken- und Bodenanschlüsse herstellen
15 Herstellen von Bauteilen im Trockenbau¹
- a)Trockenbaukonstruktionen unterscheiden
- b)Untergründe prüfen und vorbehandeln
- c)Wand-Trockenputz ansetzen
- d)Befestigungsmittel einsetzen
- e)Unterkonstruktionen für Einfachständerwände herstellen
- f)Beplankungen, insbesondere mit Trockenbauplatten, herstellen und Fugen verspachteln
- g)Wand-, Boden- und Deckenanschlüsse herstellen
16 Umbauen und Rückbauen von Baukörpern¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Baupläne beachten und mit örtlichen Gegebenheiten abgleichen
- b)tragende und nichttragende Bauteile unterscheiden
- c)nichttragende Bauteile manuell nach Vorgabe rückbauen
- d)Öffnungen in Boden-, Wand-, Decken- und Dachkonstruktionen mit handgeführten Werkzeugen herstellen, Öffnungen sichern
- e)Gefährdungspotentiale, insbesondere durch Asbest und Stäube, erkennen und Maßnahmen veranlassen
17 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)eigene Arbeiten anhand von Vorgaben prüfen
- b)Zwischenergebnisse dokumentieren
- c)Zusammenhänge zwischen Qualität, Kundenzufriedenheit und Betriebserfolg berücksichtigen
Abschnitt B: 2. Ausbildungsjahr16 Positionen
- schwerpunktübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 2),
- Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Zimmererarbeiten im Ausbildungsberufsbild Ausbaufacharbeiter und Ausbaufacharbeiterin (§ 4 Absatz 4 Nummer 1) sowie
- Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Zimmerer und Zimmerin (§ 5 Absatz 2)
1 Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation
- d)Arbeitsaufträge hinsichtlich der Kundenanforderungen und betrieblichen Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen und mit betrieblich beteiligten Personen abstimmen
- e)technische Regelwerke, Bauvorschriften und allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen berücksichtigen
- f)Wünsche und Einwände von Kunden und Kundinnen oder betrieblich beteiligten Personen entgegennehmen und weiterleiten
2 Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben²2 Wochen im 13. bis 24. Monat
- f)Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung ergonomischer, ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte festlegen und vorbereiten
- g)digitale Endgeräte für die Planung und Durchführung der eigenen Arbeitsschritte nutzen
- h)Leistungen anderer Gewerke bei der Planung einbeziehen und Vorleistungen berücksichtigen
- i)Aufgaben im Team planen, mit weiteren Beteiligten abstimmen und umsetzen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
- j)Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen
- k)ressourcenschonende Verwendung von Baustoffen planen und ausführen
- l)Fachbegriffe, auch fremdsprachliche, auftragsbezogen anwenden
- m)Informationen, insbesondere technische Merkblätter und Gebrauchsanleitungen, auswählen und nutzen
3 Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen²6 Wochen im 13. bis 24. Monat
- p)den Bedarf von Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie von Unterkünften und sanitären Anlagen feststellen und bei der Bereitstellung mitwirken
- q)Leistungen vorangegangener Gewerke als Bedingung für die Ausführung der eigenen Tätigkeiten prüfen und für die Durchführung der eigenen Arbeiten berücksichtigen, Mängel dokumentieren und die Dokumentation weiterleiten
- r)ergonomische Arbeitsmittel und -hilfen verwenden sowie ergonomische Arbeitsweisen anwenden
- s)Maßnahmen zum Schutz von Personen auf Baustellen ergreifen
- t)Baustellensicherungsmaßnahmen durchführen
- u)Lage von Ver- und Entsorgungsleitungen feststellen und Ver- und Entsorgungsleitungen vor Beschädigung schützen
- v)Betriebssicherheit von Arbeitshilfen, insbesondere von Gerüsten, prüfen und Mängel dokumentieren und Dokumentation weiterleiten
- w)Lastaufnahme- und Anschlagmittel unterscheiden, auswählen, überprüfen und einsetzen
- x)Lade-, Hebe- und Transportmittel auswählen und einsetzen
- y)Förder-, Hebe- und Transportgeräte auswählen und bedienen
- z)Anschlagpunkte und Anschlagmittel auswählen und auf Sicht prüfen
- aa)Be- und Entladungen auf Grundlage von Ladeplänen unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzes durchführen
- bb)Hilfsmittel zur Ladungssicherung auswählen und einsetzen
- cc)Abfallstoffe, insbesondere Wertstoffe, und Reststoffe sortenrein trennen, lagern und den Abtransport vorbereiten, dabei kreislaufwirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigen
- dd)Baustoffe auf Wiederverwendbarkeit prüfen
- ee)Verbrauchsgüter auffangen und umweltgerechte Entsorgung veranlassen
- ff)Baustoffe, Werkzeuge und Maschinen für den Abtransport vorbereiten
- gg)Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Unterkünfte und sanitäre Anlagen für den Abtransport vorbereiten
- hh)geräumte Arbeitsplätze übergeben
4 Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen
- d)mobile und stationäre Holzbearbeitungsmaschinen und -anlagen auswählen, einsetzen, instand halten und warten
- e)Funktionsfähigkeit von Maschinen kontrollieren und Ergebnisse dokumentieren
- f)Störungen an Maschinen erkennen, Störungsbeseitigung veranlassen
- g)technische Hilfsmittel zur Klimatisierung und Staubminimierung auswählen, auf Funktionsfähigkeit prüfen, einrichten und bedienen
- h)Maschinen und Anlagen, insbesondere auf Dichtheit, prüfen und Verunreinigung der Umwelt vermeiden
- i)Förder- und Transportgeräte bedienen
- j)Handwerkzeuge schärfen und einsetzen
- k)Einsatz und Funktionsweise von programmierbaren Maschinen und Anlagen für die Holzbearbeitung unterscheiden
- l)Teile von Holzkonstruktionen nach Vorgaben digital erstellen, Materiallisten, Werkpläne und Maschinendaten generieren
- m)Holz und Holzwerkstoffe mit programmierbaren Maschinen und Anlagen bearbeiten
- n)Holz und Holzwerkstoffe für die Weiterverarbeitung vorbereiten
5 Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen³
- e)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile nach Art und Eigenschaften unterscheiden, auswählen und dem Arbeitsauftrag zuordnen
- f)Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards bei der Auswahl von Baustoffen und Bauhilfsstoffen berücksichtigen
- g)Bedarf an Baustoffen und Bauhilfsstoffen, Fertigteilen sowie Ein- und Anbauteilen ermitteln, diese anfordern und bereitstellen
- h)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Vollständigkeit, Beschädigung und Maßhaltigkeit prüfen, Ergebnisse dokumentieren und bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen
6 Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital³5 Wochen im 13. bis 24. Monat
- d)Zeichnungen auf Übereinstimmung mit den Gegebenheiten auf der Baustelle prüfen
- e)Aufmaße und Bestandsskizzen für durchzuführende Arbeiten erstellen
- f)digitale Endgeräte verwenden, branchenübliche Software nutzen
- g)bemaßte Einbauskizzen und Pläne anfertigen
- h)Einmessskizzen, Aufmaßskizzen und Verlegepläne anfertigen
- i)Aufrisse anfertigen, Flächen unter Berücksichtigung gestalterischer Gesichtspunkte einteilen
7 Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte³
- f)Bauwerke einmessen und abstecken
- g)Höhen-, Lage-, Längen-, Richtungs- und Winkelmessungen, auch digital, durchführen
8 Prüfen, Bewerten und Vorbereiten von Untergründen2 Wochen im 13. bis 24. Monat
- a)Untergründe hinsichtlich der weiteren Bearbeitungsmöglichkeiten unterscheiden und prüfen, Mängel dokumentieren und Dokumentation weiterleiten
- b)Untergründe auf ihre Beanspruchung und zur Befestigung von Konstruktionen, Baugruppen und -teilen prüfen
- c)Untergründe, insbesondere auf Haft- und Tragfähigkeit, Beschädigungen, Verunreinigungen, Ebenheit, Gefälle, Höhenlage und Saugfähigkeit, prüfen
- d)auf Gefahrstoffe in Untergründen im Bestand achten, Prüfung veranlassen und Schutzmaßnahmen ergreifen
- e)Schutzmaßnahmen für nicht zu bearbeitende Flächen, Bauteile und Objekte, insbesondere auf Verträglichkeit, prüfen und ausführen
- f)Untergründe auf Feuchtigkeit prüfen
- g)Untergründe, insbesondere durch Aufbringen von Putzen, Spachtel- und Ausgleichsmassen sowie durch Einsatz von Trockenbau-Baustoffen und Verbundwerkstoffen, für die weitere Bearbeitung vorbereiten
9 Bearbeiten von Holz und Holzwerkstoffen sowie Herstellen von Holzbauteilen³21 Wochen im 13. bis 24. Monat
- k)Vorschriften des Brand-, Schall-, Feuchte-, Wärme- und Strahlenschutzes einhalten
- l)Dachflächen über quadratischen und rechteckigen Grundrissen ausmitteln
- m)Konstruktionsarten von Wand-, Decken- und Dachkonstruktionen, insbesondere unter statischen Anforderungen, unterscheiden und auswählen
- n)Schichtaufbauten unter Berücksichtigung der bauphysikalischen Anforderungen unterscheiden
- o)Holz und Holzwerkstoffe auf Eignung prüfen, auswählen und lagern
- p)konstruktiven Holzschutz anwenden
- q)Verbindungs- und Befestigungsmittel auswählen und einsetzen
- r)Holz und Holzwerkstoffe anreißen, abbinden und zusammenbauen sowie Knotenpunkte und Details herstellen
- s)Wand-, Decken- und Dachkonstruktionen, insbesondere aus Holz und Holzwerkstoffen, herstellen
- t)Austragungen und Schiftungen für Dachkonstruktionen mit gleicher Neigung herstellen
- u)vorgefertigte Bauteile und Bauelemente für Wand-, Decken- und Dachkonstruktionen konstruieren, herstellen, verladen, transportieren und montieren
- v)Innen- und Außenbauteilschichten, insbesondere aussteifende Scheiben, einschließlich der Unterkonstruktionen herstellen
- w)Bodenaufbauten im Innen- und Außenbereich, insbesondere aus Holz und Holzwerkstoffen, herstellen
- x)Dachgesimse an Traufen und Ortgängen, insbesondere aus Holz und Holzwerkstoffen, herstellen
- y)Fassaden, insbesondere aus Holz und Holzwerkstoffen sowie Plattenwerkstoffen einschließlich Detailausführungen, herstellen
- z)Holzoberflächen mit handgeführten Maschinen bearbeiten und behandeln
- aa)Holzoberflächen imprägnieren, lasieren und versiegeln
- bb)Türen, Tore und Verschläge herstellen und einbauen
- cc)vorgefertigte Einbauteile und Bauelemente unter Berücksichtigung der Anschluss- und Detailausführung einbauen
- dd)Konstruktionen im Treppenbau unterscheiden
- ee)einläufige gerade Treppen konstruieren
- ff)einläufige gerade Treppen herstellen und einbauen
- gg)regensichernde Zusatzmaßnahmen, insbesondere durch Herstellung von Unterdächern, Unterdeckungen und Unterspannungen, durchführen
- hh)Dachziegel, Dachsteine, Faserzementwellplatten, Schindeln und Faserzementdachplatten unterscheiden und bearbeiten
- ii)Teilbereiche von Dach- und Wandflächen in waagerechter Ausführung mit Dachziegeln, Dachsteinen, Faserzementwellplatten, Schindeln und Faserzementdachplatten einteilen und decken sowie An- und Abschlüsse herstellen
- jj)Befestigungsmittel unter Berücksichtigung der Deckarten auswählen
10 Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton³
- f)Schalungen für Fertigteile und Ortbetonbauteile, insbesondere gerade Treppen, herstellen
11 Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen²4 Wochen im 13. bis 24. Monat
- d)Vorschriften des Brand-, Schall-, Feuchte-, Wärme- und Strahlenschutzes einhalten
- e)Verfahren zur Herstellung von Anschlüssen unterscheiden sowie Anschlüsse herstellen
- f)Dämmstoffe, insbesondere aus nachwachsenden Rohstoffen, auswählen
- g)Dämmstoffe nach Herstellervorgaben an- und einbringen
12 Herstellen von Putzen³
- h)Putze, insbesondere natürliche Putze, unterscheiden, auswählen, herstellen und auftragen
- i)natürliche Putze, insbesondere Kalk- und Lehmputze, unterscheiden, auswählen und herstellen
- j)Putzarmierungen einlegen, Putzträger anbringen
13 Herstellen von Estrichen³2 Wochen im 13. bis 24. Monat
- j)Vorschriften des Brand-, Schall-, Feuchte- und Wärmeschutzes einhalten
- k)Untergrund auf Feuchtigkeit, Tragfähigkeit sowie Maßhaltigkeit, insbesondere Ebenheit und Höhenlage, prüfen und vorbereiten, Untergründe säubern
- l)Fertigteilestriche, insbesondere hinsichtlich der Dämmeigenschaften, auswählen
- m)Fertigteilestriche verlegen
- n)Rand- und Bewegungsfugen herstellen
14 Herstellen von Bauteilen im Trockenbau³4 Wochen im 13. bis 24. Monat
- h)Vorschriften des Brand-, Schall-, Feuchte-, Wärme- und Strahlenschutzes anwenden
- i)Montagepläne erstellen und anwenden
- j)Unterkonstruktionen für Ständerwände herstellen
- k)Trockenbauplatten auswählen und einbauen
- l)Ecken, Wand-, Boden- und Deckenanschlüsse herstellen
- m)Öffnungen und Aussparungen herstellen und schließen
- n)vorgefertigte Bauteile sowie Einbauteile montieren
- o)Trockenbauoberflächen entsprechend der einschlägigen Qualitätsanforderungen herstellen
- p)Konstruktionen, insbesondere geregelte und nicht geregelte Bauarten, im Trockenbau unterscheiden,
- q)Unterkonstruktionen zur Befestigung von System- und Fertigelementen erstellen
- r)Montagewände herstellen
- s)Unterdecken und Deckenbekleidungen herstellen
- t)Vorsatzschalen herstellen
- u)Fugen, insbesondere Dehnfugen, Schattenfugen und Bauteilanschlussfugen, ausbilden
15 Umbauen und Rückbauen von Baukörpern³4 Wochen im 13. bis 24. Monat
- f)Regeln des Denkmalschutzes beachten
- g)Schäden feststellen
- h)Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergreifen und angrenzende Bauteile schützen
- i)Holzkonstruktionen und Holzhybridkonstruktionen, Bauteile, Ein- und Anbauteile sowie Baustoffe und Bauhilfsstoffe unter Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes rückbauen
- j)Sicherungsmaßnahmen bei Rückbauarbeiten durchführen
- k)statische Gesichtspunkte bei Rückbaumaßnahmen beachten
- l)Bauteile, insbesondere Holzbauteile, auf Wiederverwendbarkeit prüfen
- m)Öffnungen in Dächern, Decken, Wänden und Böden herstellen sowie Öffnungen sichern
- n)Dämmstoffe unter Beachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, insbesondere des Staubschutzes, rückbauen, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
- o)Gefahrstoffe erkennen und melden, Schutzmaßnahmen ergreifen sowie Sicherung und Entsorgung veranlassen
16 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen²2 Wochen im 13. bis 24. Monat
- d)Arbeitsergebnisse dokumentieren und von anderen erbrachte Leistungen berücksichtigen
- e)Tätigkeitsnachweise erstellen, Zeitaufwand und Materialverbrauch erfassen
- f)Kunden und Kundinnen sowie betriebliche Beteiligte über fertiggestellte Arbeiten informieren
- g)zur Verbesserung der Arbeit im eigenen Arbeitsbereich beitragen
Abschnitt C: 3. Ausbildungsjahr10 Positionen
- Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Zimmerer und Zimmerin (§ 5 Absatz 2)
1 Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation
- g)Kunden und Kundinnen über das betriebliche Leistungsspektrum informieren
- h)Fachbegriffe für Baustile, Bauteile, Baustoffe und Verfahren anwenden
- i)Kunden und Kundinnen über Serviceleistungen, Instandhaltungsmaßnahmen und -intervalle informieren
- j)Wünsche von Kunden und Kundinnen in die Auftragsausführung einbeziehen und dokumentieren
2 Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben⁴6 Wochen im 25. bis 36. Monat
- n)Informationen zu Vorleistungen, Baukonstruktionen und Untergründen, insbesondere über Gefahrstoffbelastungen, sowie zu Materialvorgaben, Zeitrichtwerten und Leistungsbeschreibungen erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen
- o)gewerkeübergreifende Abstimmungen für den eigenen Arbeitsbereich treffen
- p)Baustoffe und Bauhilfsstoffe auf ihre ökologischen Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Kohlendioxid-Bilanz, unter Einbeziehung kreislaufwirtschaftlicher Gesichtspunkte, beurteilen und auswählen
- q)branchenübliche Software anwenden
- r)kontinuierlich Baudokumentation erstellen
- s)Prüf- und Messergebnisse, insbesondere objektbezogene Witterungsmessungen, dokumentieren und bewerten
- t)Aufmaß nach Normen und Richtlinien für die Planung und Arbeitsvorbereitung erstellen
- u)Wärmeschutzberechnungen durchführen
- v)bauklimatische Bedingungen, insbesondere Temperatur und Luftfeuchtigkeit, einhalten, um die Zielwerte der Materialfeuchte zu erreichen
3 Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen⁴
- ii)Maßnahmen zur Nutzung von Verkehrswegen veranlassen
- jj)Verkehrsleiteinrichtungen nach vorgegebenem Verkehrszeichenplan aufstellen und unterhalten
- kk)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz prüfen und beurteilen, Maßnahmen zur Vermeidung treffen, berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere zur Absturzsicherung, anwenden
- ll)Teilbereiche von Baustellen räumen und übergeben
4 Berücksichtigen von Zunft und Brauchtümern2 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)traditionelle Holzbearbeitungstechniken unterscheiden
- b)Besonderheiten der Zunft und der Brauchtümer im Zimmerergewerk für die eigene Arbeit berücksichtigen
5 Herstellen von Holzkonstruktionen20 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Verfahren zur Erstellung von Holzkonstruktionen und Holzhybridkonstruktionen unterscheiden und auswählen
- b)Holzkonstruktionen mit Vergatterungen unterscheiden
- c)Abbundpläne erstellen
- d)Dachflächen über zusammengesetzten Grundrissen ausmitteln
- e)Dachkonstruktionen, die Austragen und Schiften erfordern, mit ungleicher Neigung einschließlich Anbauten abbinden und montieren
- f)Dachgauben, insbesondere mit Kehlbohlen, abbinden und montieren
- g)vorgefertigte Elemente von Holzkonstruktionen für Wände, Decken und Dächer transportieren, einbauen und verankern
- h)Holzbauweisen mit Binderkonstruktionen, insbesondere für Hallen- und Ingenieurholzbauten, unterscheiden und Anschluss- und Detailausführung ausführen
- i)Holzhybridkonstruktionen, insbesondere Holz-Beton-Verbundkonstruktionen, unterscheiden und bei der Erstellung mitwirken
6 Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen⁴6 Wochen im 25. bis 36. Monat
- h)Dämmsysteme für Dächer, Fassaden und Decken unterscheiden, auswählen und auf ihre Wirkung, insbesondere unter Berücksichtigung des Brand-, Schall-, Feuchte-, Wärme- und Strahlenschutzes sowie des Raumklimas, beurteilen
- i)Dämmstoffe, insbesondere aus nachwachsenden Rohstoffen, unterscheiden und auswählen
- j)vorhandene Dämmsysteme beurteilen
- k)Dämmsysteme, insbesondere im Einblasverfahren, einbauen
- l)Dampfdiffusion und Konvektion für den Feuchte- und Wärmeschutz beurteilen sowie Schichten für die Luftdichtheit und Winddichtheit einbauen
- m)Hinterlüftungen an Dächern und Fassaden für den Feuchte- und Wärmeschutz herstellen
- n)Befestigungsmittel unter Berücksichtigung des Untergrundes auswählen und anwenden
- o)Vorsatzschalen und Installationsebenen erstellen
- p)Brandschutzkonstruktionen für Dächer, Wände und Decken erstellen
- q)Anschlüsse konstruktiv und luftdicht herstellen
7 Herstellen von Unterkonstruktionen und Bekleidungen4 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Außenwandbekleidungen und deren Unterkonstruktionen herstellen und Befestigungsmittel auswählen
- b)Detailanschlüsse, insbesondere Fugen und Ecken, hinsichtlich der Be- und Hinterlüftung sowie Schlagregen- und Winddichtheit herstellen
8 Herstellen, Einbauen und Befestigen von Bauteilen6 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)vorgefertigte Bauteile und Bauelemente, insbesondere Türen, Treppen, Fenster und Dachflächenfenster, einbauen sowie Anschlüsse herstellen
- b)Befestigungs- und Montagehilfsmittel für Verankerungen, insbesondere Dübel, Diagonalverbände, Spannschlösser, Abstandhalter und Stahlblechverbindungsmittel, auswählen und einbauen
- c)Konstruktionsarten von gewendelten Treppen unterscheiden und anwenden
- d)vorbereitende Maßnahmen für das Montieren von Ein- und Anbauteile für Energiesammelanlagen durchführen
- e)Energiesammler im Zusammenhang mit Dach- und Wandkonstruktionen montieren
9 Sanieren und Instandhalten von Holzkonstruktionen4 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Verfahren zur Sanierung von Holzkonstruktionen unterscheiden und auswählen
- b)Methoden zur Schadensanalyse unterscheiden, Schäden analysieren und Ist-Zustand dokumentieren
- c)erhaltenswerte Bausubstanz erkennen und Maßnahmen zum Schutz veranlassen
- d)wertvolle historische Bausubstanz erkennen und Maßnahmen zum Schutz veranlassen
- e)Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen durchführen, Formen und Schablonen herstellen, Holzbauteile ersetzen und ergänzen, Holzschutzmaßnahmen durchführen
10 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen⁴4 Wochen im 25. bis 36. Monat
- h)Qualitätssicherungssysteme anwenden
- i)Qualitätsabweichungen feststellen und Maßnahmen zur Behebung von Qualitätsabweichungen ergreifen
- j)Instandhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen dokumentieren und kontrollieren, Reinigungsmaßnahmen dokumentieren und kontrollieren
- k)Reklamationen entgegennehmen, bearbeiten und weiterleiten
- l)Auswirkungen der Kundenzufriedenheit auf das Betriebsergebnis im Rahmen der eigenen Arbeiten berücksichtigen
- m)Aufmaße über durchgeführte Arbeiten nach Normen und Richtlinien erstellen
- n)kundenrelevante Informationen zu Maßnahmen zur Funktions- und Werterhaltung weitergeben
- o)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
Abschnitt D: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten4 Positionen
1 Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
- a)den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
- b)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
- c)die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
- d)die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern
- e)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
- f)Beziehungen des Ausbildungsbetriebs und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern
- g)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
- h)wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
- i)Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern
2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung
- a)Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden
- b)Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen
- c)sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern
- d)technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen
- e)ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden
- f)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten
- g)betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit
- a)Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
- b)bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
- c)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten
- d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
- e)Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln
- f)unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
4 digitalisierte Arbeitswelt
- a)mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
- b)Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
- c)ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren
- d)Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen
- e)Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
- f)Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten
- g)Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten
- h)Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren
Häufige Fragen
Was schreibe ich als Zimmerer ins Berichtsheft?
Die Arbeiten der Woche in Stichworten: Abbund, Holzkonstruktionen, Bekleidungen, Einbau, Sanierung, dazu die Themen der Berufsschule und der Lehrgänge. Schreiben Sie auf, was Sie selbst getan haben.
Wie viel Text braucht ein Wochenbericht im Zimmererhandwerk?
Das Gesetz legt keinen Umfang fest. Die Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses nennt etwa eine DIN-A4-Seite je Woche in Stichworten. Vorgaben von Handwerkskammer oder Innung gehen vor.
Muss ich als Zimmerer Skizzen ins Berichtsheft zeichnen?
Das hängt von der Handwerkskammer und der Innung ab. Skizzen anzufertigen gehört zwar zum Berufsbild, ob sie in den Ausbildungsnachweis gehören, ist aber eine Vorgabe von Kammer und Innung. Fragen Sie dort nach.
Wird das Berichtsheft zur Gesellenprüfung der Zimmerer gebraucht?
Ja, zur Zulassung. Nach § 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO wird zur Gesellenprüfung zugelassen, wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen und einen Ausbildungsnachweis vorgelegt hat. Bewertet wird er nach der BIBB-Empfehlung Nr. 156 nicht.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung in Ausbauberufen (AusbauBAusbV), darin Zimmerer, abgerufen am 15.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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