Berichtsheft als Maurer: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft eines Maurers gehören die Arbeiten der Woche auf der Baustelle, etwa Mauerwerk, Betonarbeiten mit Schalung und Bewehrung, Messen und Einmessen, Baustelleneinrichtung und Instandsetzung, sowie die Themen der Berufsschule und von Lehrgängen. Je Tag genügen Stichworte mit Tätigkeit und Stunden. Zwei Beispielwochen aus dem ersten und dem dritten Ausbildungsjahr zeigen, wie solche Einträge aussehen.
Stand: 21.10.2026
Was als Maurer ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung in Hochbauberufen (HochbauBAusbV), die zum 1. August 2026 neu gefasst wurde. Die Ausbildung zum Maurer und zur Maurerin dauert drei Jahre. Der Beruf ist ein Monoberuf: Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Eine Auswahl, der sich Ihre Einträge zuordnen lassen:
- Annahme von Arbeitsaufträgen, Planung, Vorbereitung und Organisation von Arbeiten
- Einrichten, Absichern, Instandhalten und Räumen von Baustellen
- Bedienen und Warten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen
- Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Hilfsstoffen
- Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen
- Messen mit analogen und digitalen Messgeräten
- Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton
- Errichten von Baukörpern aus Steinen
- Qualitätssichernde Maßnahmen und Übergabe der Leistungen, Instandhaltung und Sicherung von Baukörpern
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz und Nachhaltigkeit, Arbeiten in einer digitalisierten Arbeitswelt
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Unterweisung zur Arbeitssicherheit auf der Baustelle, persönliche Schutzausrüstung geprüft, Material für das Mauerwerk bereitgestellt, Mörtel angemischt | 8 |
| Dienstag | Schnur- und Schlagschnurgerüst gesetzt, erste Schicht im Mörtelbett ausgerichtet, Steine mit Wasserwaage und Richtscheit kontrolliert | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Baustoffkunde, Zeichnungslesen, Fachrechnen | 8 |
| Donnerstag | Einseitiges Mauerwerk im Verband hochgezogen, Stoß- und Lagerfugen geprüft, Höhen mit dem Nivelliergerät übertragen | 8 |
| Freitag | Wand mit Nachbehandlung geschützt, Werkzeug gereinigt, Baustelle aufgeräumt, Wochenrückblick mit dem Polier | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Arbeitsauftrag nach Plan besprochen, Achsen und Öffnungen eingemessen, Mauerwerk für ein Erdgeschoss mit Türöffnungen geplant | 8 |
| Dienstag | Außenwand aus Mauerziegeln hergestellt, Stürze eingebaut, Anschlüsse an die Decke ausgebildet | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Bautechnik, Wärmeschutz, Bauphysik | 8 |
| Donnerstag | Wandschalung für eine Stahlbetonstütze gestellt, Bewehrung nach Bewehrungsplan verlegt, Betondeckung mit Abstandhaltern gesichert | 8 |
| Freitag | Beton eingebaut und verdichtet, Aufmaß der fertigen Wand genommen, Maßabweichungen dokumentiert, Baustelle gesichert | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Maurers
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel „Mauerwerksverbände und Mauerwerksarten“. Die Themen finden Sie im Heft oder im Stundenplan. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon in welchem Jahr dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Maurer
| Statt | Besser |
|---|---|
| Gemauert | Außenwand im Verband aus Mauerziegeln hergestellt, Fugen geprüft |
| Auf der Baustelle geholfen | Mörtel angemischt, Steine bereitgestellt, Schnurgerüst gesetzt |
| Beton gemacht | Wandschalung gestellt, Bewehrung verlegt, Beton eingebaut und verdichtet |
| Gemessen | Höhen mit dem Nivelliergerät übertragen, Achsen eingemessen |
| Aufgeräumt | Baustelle gesichert, Werkzeug gereinigt, Restmaterial sortiert gelagert |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Maurer werden überwiegend in Handwerksbetrieben ausgebildet. Zuständige Stelle ist dann die Handwerkskammer; in Industrie und Handel kann es die IHK sein. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte, etwa in einem überbetrieblichen Ausbildungszentrum der Bauwirtschaft, tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Namen von Bauherren, Auftragsnummern und Adressen der Baustellen brauchen Sie im Nachweis nicht.
Abschlussprüfung und Zulassung
Die Ausbildungsordnung sieht eine Abschlussprüfung in zwei zeitlich getrennten Teilen vor. Geprüft werden praktische Bereiche rund um Mauerwerk und Bauleistungen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Die genauen Termine und Gewichtungen nennt Ihre Kammer.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung in Hochbauberufen (HochbauBAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Abschnitt A: 1. Ausbildungsjahr20 Positionen
- schwerpunktübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 2),
- Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Maurerarbeiten im Ausbildungsberufsbild Hochbaufacharbeiter und Hochbaufacharbeiterin (§ 4 Absatz 4 Nummer 1) sowie
- Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Maurer und Maurerin (§ 5 Absatz 2)
1 Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation
- a)Informationen zu Aufträgen aufnehmen, wiedergeben und auswerten
- b)Gespräche situations- und adressatengerecht führen
- c)durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und zum Betriebserfolg beitragen
2 Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Arbeitsschritte, Sicherungsmaßnahmen und Einsatz von Arbeitsmitteln planen
- b)Betriebsanweisungen und technische Unterlagen, insbesondere Materiallisten, Betriebsanleitungen, Herstellerangaben, Normen, Sicherheitsregeln und Arbeitsanweisungen, anwenden
- c)Witterungs- und Klimabedingungen bei der Planung von Arbeiten berücksichtigen
- d)Arbeitsaufgaben im Team bearbeiten
- e)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen lösen sowie analoge und digitale Informationen zu Bauteilen und zum Bauprozess berücksichtigen
3 Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Arbeitsplatz einrichten und unterhalten
- b)ergonomische Gesichtspunkte bei der Einrichtung der Baustelle berücksichtigen
- c)Verkehrs-, Transportwege und Lagerflächen auf ihre Eignung zur Nutzung beurteilen
- d)Belüftung von Arbeitsräumen sicherstellen und Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen ergreifen
- e)Materialien, Geräte und Maschinen vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen schützen sowie vor Diebstahl und unbefugtem Zugang sichern und für den Transport vorbereiten
- f)vorangegangene Leistungen, auch anderer Gewerke, auf Sicht prüfen, Ergebnisse der Prüfung weiterleiten
- g)Gefahrenbereiche auf Baustellen erkennen
- h)persönliche Schutzausrüstung entsprechend der Gefährdungsbeurteilung auswählen und verwenden sowie Sicherheits- und Gesundheitspläne beachten
- i)Arbeits- und Schutzgerüste nach Vorgaben aufbauen, unterhalten und abbauen
- j)die Betriebssicherheit von Arbeits- und Schutzgerüsten vor der Verwendung auf Sicht prüfen
- k)Lichtquellen für den eigenen Arbeitsplatz einsetzen
- l)Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom ergreifen
- m)Gefährdungen durch Freileitungen beachten
- n)Sofortmaßnahmen zur Versorgung von verletzten Personen bei Arbeitsunfällen ergreifen, Unfallstelle sichern
- o)Gefahrstoffe in Baustoffen und Bauhilfsstoffen unterscheiden, Schutzmaßnahmen ergreifen, Gefahrstoffe umweltgerecht lagern und Entsorgung veranlassen
4 Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen¹
- a)Werkzeuge und Maschinen auswählen, auf Funktionsfähigkeit prüfen, pflegen und warten
- b)Werkzeuge und Maschinen unter Verwendung der Schutzeinrichtungen und unter Beachtung des Schutzes vor Emissionen bedienen
5 Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen¹
- a)den Einsatz von Baustoffen und Bauhilfsstoffen auf deren ökologische Auswirkungen reflektieren
- b)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Verwendbarkeit und auf Fehler sichtprüfen
- c)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile anfordern, auf der Baustelle transportieren, bereitstellen und lagern
- d)Arbeitsanweisungen beim Umgang mit Baustoffen und Bauhilfsstoffen, Fertigteilen sowie Ein- und Anbauteilen, insbesondere bei Gefahrstoffen, anwenden
6 Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital¹
- a)Pläne und Zeichnungen lesen und anwenden
- b)Skizzen anfertigen und anwenden
- c)Mengen anhand von Plänen und Zeichnungen ermitteln
7 Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Messgeräte auswählen und Funktionsfähigkeit sicherstellen
- b)Längen, Höhen und Winkel anlegen, messen, sichern, prüfen und übertragen
- c)Geraden ausfluchten
- d)Messpunkte anlegen und sichern
- e)Bauteile und Flächen einmessen
8 Bearbeiten von Holz und Holzwerkstoffen sowie Herstellen von Holzbauteilen
- a)Holz und Holzwerkstoffe nach Material und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
- b)Untergründe auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel dokumentieren und anzeigen
- c)Holz mit werkstoffspezifischen Werkzeugen bearbeiten
- d)Verbindungen insbesondere durch Nageln und Schrauben herstellen
- e)Holzbauteile, insbesondere unter Berücksichtigung des konstruktiven Holzschutzes, montieren
- f)Holz, Holzwerkstoffe und Holzbauteile witterungsgeschützt lagern
9 Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton¹30 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Schalungen für rechteckige Bauteile herstellen, mit Trennmitteln behandeln und betonierfähig aufbauen
- b)Systemschalungen betonierfähig aufbauen
- c)Bewehrungsstahl zuschneiden, biegen, binden und einbauen
- d)Beton nach Anforderung herstellen und die Verarbeitbarkeit auf Sicht prüfen
- e)Beton von Hand einbringen, verdichten, abziehen und nachbehandeln
- f)Schalungen rückbauen, reinigen und lagern
10 Herstellen von Baukörpern aus Steinen¹
- a)Mörtel nach Anforderungen herstellen und auf Verarbeitbarkeit prüfen
- b)Steine nach Materialien, Eigenschaften und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
- c)Untergründe auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel dokumentieren und anzeigen
- d)Mauerwerk aus künstlichen Steinen in unterschiedlichen Formaten und Verbandsarten, insbesondere im Läufer- und Blockverband, herstellen
- e)Öffnungen im Mauerwerk mit Fertigteilstürzen überdecken
- f)Baukörper aus Steinen vor Witterung schützen
- g)Baukörper aus Steinen vor Feuchtigkeit schützen, insbesondere horizontale Abdichtungen erstellen
11 Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen¹
- a)Dämmstoffe nach Materialien und Verwendungszweck, insbesondere für Boden-, Wand-, Decken- und Dachkonstruktionen, unterscheiden, lagern und vorbereiten
- b)Voraussetzungen zum Einbauen von Dämmstoffen prüfen, Untergründe vorbereiten
- c)Dämmstoffe zuschneiden und einbauen
12 Herstellen von Putzen¹
- a)Putzsysteme und Putzarten unterscheiden
- b)Untergrund auf Haft- und Tragfähigkeit sowie Maßhaltigkeit prüfen
- c)Untergrund zur Verbesserung der Haft- und Tragfähigkeit nach Vorgaben vorbereiten
- d)Putzprofile, insbesondere Eckprofile, ansetzen und Einbauteile einbauen
- e)Putzmörtel auswählen, herstellen und auftragen
- f)Wand-, Decken- und Bodenanschlüsse herstellen
- g)einlagige Putzflächen herstellen
13 Herstellen von Estrichen¹6 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Estrichkonstruktionen und Estricharten unterscheiden
- b)Untergrund prüfen, säubern und ausgleichen
- c)Untergrund zur Verbesserung der Haft-, Saug- und Tragfähigkeit vorbehandeln
- d)Trenn- und Dämmschichten einbauen
- e)Aussparungen herstellen und einbauen
- f)Höhenlehren ausrichten
- g)Fugen anlegen
- h)Estrichmörtel herstellen
- i)Estrichmörtel einbringen, verdichten, abziehen und glätten und Abbindeprozess sicherstellen
14 Ansetzen und Verlegen von Fliesen und Platten
- a)Untergrund prüfen, säubern und ausgleichen
- b)Untergrund zur Verbesserung der Haft- und Tragfähigkeit vorbehandeln
- c)Kleber und Mörtel verarbeiten
- d)Fliesen schneiden und im Dünnbettverfahren ansetzen, verlegen und verfugen
- e)Ausschnitte und Löcher in Fliesen herstellen
- f)Wand-, Decken- und Bodenanschlüsse herstellen
15 Herstellen von Bauteilen im Trockenbau¹
- a)Trockenbaukonstruktionen unterscheiden
- b)Untergründe prüfen und vorbehandeln
- c)Wand-Trockenputz ansetzen
- d)Befestigungsmittel einsetzen
- e)Unterkonstruktionen für Einfachständerwände herstellen
- f)Beplankungen, insbesondere mit Trockenbauplatten, herstellen und Fugen verspachteln
16 Herstellen von Baugruben und Gräben sowie Durchführen von Verbauarbeiten und Wasserhaltungen
- a)Bodenarten unterscheiden
- b)Verfahren und Methoden der Baugrunderkundung unterscheiden
- c)Oberboden abtragen, transportieren und lagern
- d)Baugruben und Gräben, insbesondere unter Beachtung der Arbeitssicherheit, der Arbeitsraumbreite und des Böschungswinkels, herstellen
- e)Baugruben und Gräben durch Verbau sichern
- f)offene und geschlossene Wasserhaltungen unterscheiden und offene Wasserhaltung durchführen
- g)Planum herstellen, Baugruben- und Grabensohlen verdichten
- h)Baugruben und Gräben lagenweise verfüllen und verdichten und im Zuge der Verfüllung den Verbau schrittweise rückbauen
- i)Regeln zum Umgang mit Grundwasser und belastetem Aushub beachten
17 Herstellen von Verkehrswegen6 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Planum durch Verdichten unter Beachtung des Gefälles, der Höhenlage und Ebenflächigkeit herstellen
- b)ungebundene Tragschichten herstellen
- c)Einfassungen in Geraden herstellen
- d)Oberflächen aus künstlichen Steinen herstellen
18 Herstellen von Infrastrukturleitungen und Bohrungen
- a)Leitungen, insbesondere Bestandsleitungen, nach Material, Verwendungszweck und Medien unterscheiden
- b)Leitungsdurchführungen in Fundamenten, Decken und Wänden herstellen und abdichten
- c)Rohre und Profile bearbeiten
- d)Rohre und Formstücke verlegen
- e)Kontrollschächte herstellen und mit Leitungen verbinden
- f)Dränung einbauen
19 Umbauen und Rückbauen von Baukörpern¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Baupläne beachten und mit örtlichen Gegebenheiten abgleichen
- b)tragende und nichttragende Bauteile unterscheiden
- c)nichttragende Bauteile manuell nach Vorgabe rückbauen
- d)Öffnungen in Baukörpern mit handgeführten Werkzeugen herstellen sowie Öffnungen sichern
- e)Gefährdungspotentiale, insbesondere durch Asbest und Stäube, erkennen und Maßnahmen veranlassen
20 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)eigene Arbeiten anhand von Vorgaben prüfen
- b)Zwischenergebnisse dokumentieren
- c)Zusammenhänge zwischen Qualität, Kundenzufriedenheit und Betriebserfolg berücksichtigen
Abschnitt B: 2. Ausbildungsjahr15 Positionen
- schwerpunktübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 2),
- Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Maurerarbeiten im Ausbildungsberufsbild Hochbaufacharbeiter und Hochbaufacharbeiterin (§ 4 Absatz 4 Nummer 1) sowie
- Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Maurer und Maurerin (§ 5 Absatz 2)
1 Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation
- d)Arbeitsaufträge hinsichtlich der Kundenanforderungen und betrieblichen Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen und mit betrieblich beteiligten Personen abstimmen
- e)technische Regelwerke, Bauvorschriften und allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen berücksichtigen
- f)Wünsche und Einwände von Kunden und Kundinnen oder betrieblich Beteiligten entgegennehmen und weiterleiten
2 Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben²2 Wochen im 13. bis 24. Monat
- f)Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung ergonomischer, ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte festlegen und vorbereiten
- g)digitale Endgeräte für die Planung und Durchführung der eigenen Arbeitsschritte nutzen
- h)Leistungen anderer Gewerke bei der Planung einbeziehen und Vorleistungen berücksichtigen
- i)Aufgaben im Team planen, mit weiteren Beteiligten abstimmen und umsetzen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
- j)Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen
- k)ressourcenschonende Verwendung von Baustoffen planen und ausführen
- l)Fachbegriffe, auch fremdsprachliche, auftragsbezogen anwenden
- m)Informationen, insbesondere technische Merkblätter und Gebrauchsanleitungen, auswählen und nutzen
3 Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen²2 Wochen im 13. bis 24. Monat
- p)bei der Bereitstellung von Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie von Unterkünften und sanitären Anlagen mitwirken
- q)Leistungen vorangegangener Gewerke als Bedingung für die Ausführung der eigenen Tätigkeiten prüfen und für die Durchführung der eigenen Arbeiten berücksichtigen, Mängel dokumentieren und die Dokumentation weiterleiten
- r)ergonomische Arbeitsmittel und -hilfen verwenden sowie ergonomische Arbeitsweisen anwenden
- s)Maßnahmen zum Schutz von Personen auf Baustellen ergreifen
- t)Baustellensicherungsmaßnahmen durchführen
- u)Lage von Ver- und Entsorgungsleitungen feststellen und Ver- und Entsorgungsleitungen vor Beschädigung schützen
- v)Betriebssicherheit von Arbeitshilfen, insbesondere von Gerüsten und Leitern, prüfen und Mängel dokumentieren und Dokumentation weiterleiten
- w)Lastaufnahme- und Anschlagmittel unterscheiden, auswählen, überprüfen und einsetzen
- x)Abfallstoffe, insbesondere Wertstoffe, und Reststoffe auf der Baustelle sortenrein trennen, lagern und den Abtransport vorbereiten, dabei kreislaufwirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigen
- y)Baustoffe auf Wiederverwendbarkeit prüfen
- z)Verbrauchsgüter auffangen und umweltgerechte Entsorgung veranlassen
- aa)Baustoffe, Werkzeuge und Maschinen für den Abtransport vorbereiten
- bb)Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Unterkünfte und sanitäre Anlagen für den Abtransport vorbereiten
- cc)geräumte Arbeitsplätze übergeben
4 Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen²
- c)Maschinen auswählen, einrichten, bedienen, pflegen und warten
- d)In- und Außerbetriebnahme von Maschinen und Anlagen durchführen
- e)Störungen an Maschinen und Anlagen erkennen, Störungsbeseitigung veranlassen
- f)technische Hilfsmittel zur Klimatisierung und Staubminimierung auswählen, auf Funktionsfähigkeit prüfen, einrichten und bedienen
5 Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen
- e)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile nach Art und Eigenschaften unterscheiden, auswählen und dem Arbeitsauftrag zuordnen
- f)Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards bei der Auswahl von Baustoffen und Bauhilfsstoffen berücksichtigen
- g)Bedarf an Baustoffen und Bauhilfsstoffen, Fertigteilen sowie Ein- und Anbauteilen ermitteln, diese anfordern und bereitstellen
- h)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Vollständigkeit, Beschädigung und Maßhaltigkeit prüfen, Ergebnisse dokumentieren und bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen
6 Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital³2 Wochen im 13. bis 24. Monat
- d)Zeichnungen auf Übereinstimmung mit den Gegebenheiten auf der Baustelle prüfen
- e)Aufmaße und Bestandsskizzen für durchzuführende Arbeiten erstellen
- f)maßstabgerechte Zeichnungen erstellen
- g)digitale Endgeräte verwenden, branchenübliche Software nutzen
7 Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte²
- f)Bauwerke einmessen und abstecken
- g)Höhen-, Lage-, Längen-, Richtungs- und Winkelmessungen, auch digital durchführen
8 Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton²10 Wochen im 13. bis 24. Monat
- g)Schalungen für Fundamente, Stützen und Balken sowie für Wände und Decken aus Schaltafeln, Verbundplatten und Systemschalungen herstellen und betonierfähig aufbauen
- h)Schalungen für Aussparungen herstellen und einbauen
- i)Schalungen auf Beschädigungen prüfen, Schalungen instand setzen
- j)Betonstahl nach Kennzeichnung, Form und Eigenschaften unterscheiden und auswählen
- k)Bewehrungen, insbesondere aus Betonstabstahl und Betonstahlmatten, für rechteckige Baukörper herstellen und unter Einhaltung der Betondeckung einbauen
- l)Einbauteile, insbesondere Verankerungsschienen, montieren
- m)Betone nach Verwendungszweck und Eigenschaften, insbesondere Expositionsklassen und Druckfestigkeitsklassen, unterscheiden
- n)Bindemittel und Gesteinskörnung unterscheiden
- o)Zusatzmittel und Zusatzstoffe in Betonen unterscheiden
- p)Betonprüfungen, insbesondere Frischbetonprüfungen, durchführen
- q)Beton mit Maschinen fördern, einbringen und verdichten
- r)Oberflächen von Frischbetonen durch Abziehen und Glätten bearbeiten
- s)Stahlbetonfertigteile und Halbfertigteile für Decken transportieren, lagern, montieren, sichern und abstützen
- t)Bauwerke aus Beton und Stahlbeton gegen drückendes Wasser von außen abdichten
9 Herstellen von Baukörpern aus Steinen²22 Wochen im 13. bis 24. Monat
- h)Mörtelklassen unterscheiden und Mörtel nach Mörtelklassen auswählen
- i)Bindemittel und Gesteinskörnung für Mauermörtel unterscheiden und auswählen
- j)Steine nach Materialien, Eigenschaften und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
- k)ein- und mehrschalige Wände mit klein- und mittelformatigen Steinen in unterschiedlichen Verbandsarten herstellen
- l)Mauerwerk mit großformatigen Steinen herstellen
- m)Verblendmauerwerk in unterschiedlichen Verbandsarten herstellen und verfugen
- n)bewehrtes Mauerwerk herstellen
- o)Aussparungen und Schlitze in Mauerwerk anlegen und schließen
- p)Dehnungsfugen, insbesondere Trenn- und Gleitfugen, anlegen
- q)Stufen, Einfassungen, Ausfachungen und Schächte herstellen
- r)Öffnungen im Mauerwerk mit Bauteilen und künstlichen Steinen waagerecht überdecken
- s)Fertigteile, Bauelemente sowie Ein- und Anbauteile, insbesondere Trag- und Haltekonstruktionen, montieren
- t)Baukörper aus Steinen gegen nichtdrückendes Wasser abdichten
10 Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen²
- d)Vorschriften des Brand-, Schall- und Wärmeschutz einhalten
- e)Dämmstoffe, insbesondere aus nachwachsenden Rohstoffen, auswählen
- f)Dämmstoffe in und an Wänden, Decken, Dachkonstruktionen, Schächten, Stützen und Böden nach Herstellervorgaben an- und einbringen
- g)Anschlüsse konstruktiv und luftdicht herstellen
11 Herstellen von Putzen²8 Wochen im 13. bis 24. Monat
- h)Putze, insbesondere natürliche Putze, unterscheiden, auswählen, herstellen und auftragen
- i)mehrlagige Putze herstellen
- j)Wandschlitze schließen und Rohrbekleidungen herstellen
12 Herstellen von Estrichen³
- j)Untergrund auf Haft-, Saug- und Tragfähigkeit sowie Maßhaltigkeit, insbesondere Ebenheit und Höhenlage, beurteilen und vorbereiten
- k)Verbundestriche, Estrich auf Trennschicht und schwimmende Estriche unter Beachtung der Mindestdicke einbauen
- l)Bewehrungen einbauen
- m)Rand- und Bewegungsfugen herstellen, Profile einsetzen
13 Herstellen von Bauteilen im Trockenbau³
- g)Vorschriften des Brand- und Schallschutzes einhalten
- h)Unterkonstruktionen für Ständerwände herstellen
- i)Trockenbauplatten auswählen und einbauen
- j)Wand-, Boden- und Deckenanschlüsse herstellen
14 Umbauen und Rückbauen von Baukörpern³4 Wochen im 13. bis 24. Monat
- f)Baupläne, insbesondere in statischer Hinsicht, beachten und mit örtlichen Gegebenheiten abgleichen
- g)Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergreifen und angrenzende Bauteile schützen
- h)Dämmstoffe unter Beachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, insbesondere des Staubschutzes, rückbauen, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
- i)Durchbrüche und Bohrungen herstellen und schließen
- j)Abstützungen und Unterfangungen herstellen
- k)Bauteile, Baustoffe und Bauhilfsstoffe sowie Ein- und Anbauteile insbesondere unter statischen Gesichtspunkten rückbauen und stofflich trennen
- l)Maßnahmen zum Schutz der Umgebung gegen Emissionen ausgehend von den Um- und Rückbaumaßnahmen umsetzen
- m)Gefahrstoffe erkennen, Sicherung und Entsorgung veranlassen
15 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen²2 Wochen im 13. bis 24. Monat
- d)Arbeitsergebnisse dokumentieren und von anderen erbrachte Leistungen berücksichtigen
- e)Tätigkeitsnachweise erstellen, Zeitaufwand und Materialverbrauch erfassen
- f)Kunden und Kundinnen sowie betrieblich beteiligte Personen über fertiggestellte Arbeiten informieren
- g)zur Verbesserung der Arbeit im eigenen Arbeitsbereich beitragen
Abschnitt C: 3. Ausbildungsjahr11 Positionen
- Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Maurer und Maurerin (§ 5 Absatz 2)
1 Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation
- g)Kunden und Kundinnen sowie betriebliche Akteure über das betriebliche Leistungsspektrum informieren
- h)Fachbegriffe für Baustile, Bauteile, Baustoffe und Verfahren anwenden
- i)Kunden und Kundinnen über Serviceleistungen, Instandhaltungsmaßnahmen und -intervalle informieren
- j)Wünsche von Kunden und Kundinnen sowie betriebliche Vorgaben in die Auftragsausführung einbeziehen und dokumentieren
- k)erhaltenswerte Bausubstanz erkennen und Maßnahmen zum Schutz veranlassen
2 Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben⁴4 Wochen im 25. bis 36. Monat
- n)Informationen zu Vorleistungen, Baukonstruktionen und Untergründen, insbesondere über Gefahrstoffbelastungen, sowie zu Materialvorgaben, Zeitrichtwerten und Leistungsbeschreibungen erfassen und Vorgaben unter Berücksichtigung bauphysikalischer Anforderungen auf Umsetzbarkeit prüfen
- o)gewerkeübergreifende Abstimmungen für den eigenen Arbeitsbereich treffen
- p)branchenübliche Software anwenden
- q)Arbeitsprozesse kontinuierlich dokumentieren
- r)Prüf- und Messergebnisse, insbesondere objektbezogene Wetter- und Witterungsmessungen, dokumentieren und bewerten
- s)Aufmaß nach Normen und Richtlinien erstellen
3 Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen⁴
- dd)Maßnahmen zur Nutzung von Verkehrswegen umsetzen sowie Verkehrsleiteinrichtungen nach vorgegebenem Verkehrszeichenplan aufstellen und unterhalten
- ee)Sicherungsmaßnahmen bei Instandhaltungsarbeiten ergreifen
- ff)Maßnahmen zum Artenschutz und zum Schutz der Vegetation beachten
- gg)Maßnahmen zum Schutz der Umgebung gegen Emissionen ausgehend von der Baustelle umsetzen
- hh)Teilbereiche von Baustellen räumen und übergeben
4 Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen⁴
- g)Werkzeuge und Maschinen für den Arbeitsablauf anfordern, transportieren, lagern, für den Einsatz vorbereiten und einsetzen
- h)Werkzeuge und Maschinen überprüfen, Verunreinigungen der Umwelt vermeiden
- i)Förder- und Transportgeräte bedienen, Lastaufnahme- und Anschlagmittel einsetzen
5 Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte⁴2 Wochen im 25. bis 36. Monat
- h)Funktionsweise von satellitengestützten und stationären Messsystemen unterscheiden
- i)Koordinatensysteme anwenden
- j)digitale Messungen anhand vorgegebener Koordinaten durchführen
6 Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton⁴10 Wochen im 25. bis 36. Monat
- u)Schalungen für Podeste und gerade Treppenläufe herstellen und betonierfähig aufbauen
- v)Schalungen für sichtbaren Beton herstellen
- w)Bewehrungseinheiten vorfertigen und insbesondere unter Einhaltung der Betondeckung einbauen
- x)Fertigteile, insbesondere Treppen und Balkonplatten, unter Berücksichtigung technischer Anforderungen einbauen
- y)Bauteile aus Beton und Stahlbeton gegen Feuchtigkeit abdichten
- z)Halbfertigteile transportieren, lagern, prüfen, zur Weiterverarbeitung vorbereiten und montieren
- aa)Elementdecken unter Berücksichtigung technischer Anforderungen verlegen
- bb)Elementwände unter Berücksichtigung technischer Anforderungen versetzen
7 Herstellen von Baukörpern aus Steinen⁴25 Wochen im 25. bis 36. Monat
- u)Verbände für unterschiedliche Mauerwerkskörper, insbesondere für Pfeiler und Vorlagen, auswählen
- v)Pfeiler und Vorlagen herstellen
- w)bewehrtes Mauerwerk herstellen
- x)Mauerwerk mit systemgebundenen Verfahren und Bauweisen herstellen
- y)Wandtafeln aus Mauerwerk transportieren und montieren
- z)Öffnungen im Mauerwerk mit Fertigteilen aus Stahl oder Stahlbeton überdecken
- aa)Bögen herstellen
- bb)Außenmauerwerk, insbesondere Treppen, herstellen
- cc)Stahlbauteile, insbesondere bei zweischaligem Mauerwerk, einbauen
- dd)Abgasanlagen, insbesondere Schornsteine, aus Fertigteilen montieren
- ee)Baukörper aus Steinen gegen drückendes Wasser abdichten
8 Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen⁴2 Wochen im 25. bis 36. Monat
- h)Wärmedammsysteme für Innen- Außenflächen unterscheiden
- i)Mauerwerk an Innen- und Außenflächen aus Dämmsteinen herstellen
- j)Dämmstoffe in und an erdberührenden Bauteilen, Wänden, Decken, Schächte und Stützen an- und einbringen
- k)Modernisierungen vorhandener Systeme durchführen
- l)Brandschutzbestimmungen beachten
- m)Brandschutzbekleidungen einbauen
- n)Brandschutzabschlüsse im Mauerwerk herstellen
- o)Schallschutzmaßnahmen unterscheiden
- p)Schallschutzanschlüsse herstellen
- q)Einbauteile für den Schallschutz montieren
9 Herstellen von Putzen⁴2 Wochen im 25. bis 36. Monat
- k)Wärmedämm-, Sonder- und Kunstharzputze unterscheiden, auswählen und herstellen
- l)natürliche Putze, insbesondere Lehmputze, unterscheiden, auswählen und herstellen
- m)Putzoberflächen nach verschiedenen Methoden gestalten
10 Instandhalten und Sichern von Baukörpern5 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Verfahren zur Instandhaltung unterscheiden und auswählen
- b)Instandhaltungen, insbesondere bei Mauerwerken aus natürlichen und künstlichen Steinen, Putzen, Estrichen, Beton- und Stahlbetonteilen und Wärmedämmsystemen, durchführen
- c)erhaltenswerte Bausubstanz erkennen und Maßnahmen zum Schutz veranlassen
- d)Schaden analysieren und Ist-Zustand dokumentieren
- e)Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergreifen
- f)Art und Umfang der Instandhaltung festlegen
11 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen⁴2 Wochen im 25. bis 36. Monat
- h)Methoden der Qualitätssicherung anwenden
- i)Aufmaße über durchgeführte Arbeiten erstellen
- j)Qualitätsabweichungen feststellen und Maßnahmen zur Behebung von Qualitätsabweichungen ergreifen
- k)Instandhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen kontrollieren und dokumentieren sowie Reinigungsmaßnahmen kontrollieren und dokumentieren
- l)Kunden und Kundinnen und betriebliche Beteiligte über fertiggestellte Arbeiten informieren
- m)bei der Erstellung von Abnahmeprotokollen mitwirken
- n)Reklamationen entgegennehmen und weiterleiten
- o)kundenrelevante Informationen zu Maßnahmen zur Funktions- und Werterhaltung weitergeben
- p)Auswirkungen der Kundenzufriedenheit auf das Betriebsergebnis im Rahmen der eigenen Arbeiten berücksichtigen
- q)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
Abschnitt D: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.4 Positionen
1 Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
- a)den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
- b)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
- c)die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
- d)die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern
- e)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
- f)Beziehungen des Ausbildungsbetriebs und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern
- g)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
- h)wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
- i)Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern
2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung
- a)Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden
- b)Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen
- c)sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern
- d)technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen
- e)ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden
- f)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten
- g)betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit
- a)Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
- b)bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
- c)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten
- d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
- e)Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln
- f)unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
4 digitalisierte Arbeitswelt
- a)mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
- b)Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
- c)ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren
- d)Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen
- e)Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
- f)Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten
- g)Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten
- h)Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren
Häufige Fragen
Was schreibe ich als Maurer ins Berichtsheft?
Die Arbeiten der Woche auf der Baustelle, etwa Mauerwerk, Betonarbeiten, Messen, Baustelleneinrichtung und Instandsetzung, mit Stunden je Tag, dazu die Themen der Berufsschule. Stichworte genügen, zum Beispiel „Außenwand im Verband hergestellt“. Namen von Bauherren und Baustellenadressen sind nicht nötig.
Gibt es beim Maurer Schwerpunkte?
Nein. Der Maurer ist ein Monoberuf ohne Schwerpunkte oder Fachrichtungen. Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Gehören Skizzen und Fotos ins Berichtsheft?
Das bestimmen Ihre Kammer und Ihr Betrieb, nicht das Gesetz. Fragen Sie Ihren Ausbilder, ob Skizzen, Fachberichte oder Fotos vorgeschrieben sind. Das Gesetz verlangt nur einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG).
Wird das Berichtsheft in der Abschlussprüfung gebraucht?
Ja, als Voraussetzung für die Zulassung. Zugelassen wird, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird er in der Prüfung nicht bewertet.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung in Hochbauberufen (HochbauBAusbV), abgerufen am 21.10.2026
- Maurer/Maurerin (Ausbildung), Berufesuche des BIBB, abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
Demo ansehenDem Betrieb zeigen