Berichtsheft als Straßenbauer: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft eines Straßenbauers gehören die Arbeiten der Woche auf der Baustelle, etwa Baustelle einrichten, Planum herstellen, Tragschichten einbauen, Pflaster verlegen, Asphalt einbauen oder Entwässerung herstellen, sowie die Themen der Berufsschule und der überbetrieblichen Lehrgänge. Je Tag genügen Stichworte mit Tätigkeit und Stunden. Zwei Beispielwochen aus dem ersten und dem dritten Ausbildungsjahr zeigen, wie solche Einträge aussehen.
Stand: 21.10.2026
Was als Straßenbauer ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung in den Tiefbauberufen (TiefbauBAusbV), die auch für Kanalbauer, Leitungsbauer, Gleisbauer und weitere Tiefbauberufe gilt. Die Ausbildung zum Straßenbauer dauert drei Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es im Beruf Straßenbauer nicht; alle Auszubildenden lernen dieselben Inhalte.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Übernehmen von Arbeitsaufträgen, Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben
- Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen
- Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen
- Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen
- Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, Durchführen von Messungen
- Bearbeiten von Holz, Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton, Herstellen von Baukörpern aus Steinen
- Herstellen von Baugruben und Gräben, Verbauarbeiten und Wasserhaltung
- Herstellen von Verkehrswegen und der Entwässerung von Verkehrsflächen
- Herstellen von Pflasterdecken und Plattenbelägen, Asphaltschichten und Fahrbahnbelägen aus Beton, Einbauen von Fertigteilen
- Herstellen von Infrastrukturleitungen und Bohrungen, Umbauen und Rückbauen von Baukörpern
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen
- Organisation des Ausbildungsbetriebes, Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, Umweltschutz und Nachhaltigkeit, digitalisierte Arbeitswelt
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag und nach der Witterung auf der Baustelle.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Unterweisung zur Arbeitssicherheit auf der Baustelle, Absperrung einer Gehwegbaustelle nach Plan aufgestellt, Material für die Pflasterarbeiten bereitgestellt | 8 |
| Dienstag | Gehwegfläche für das Pflaster vorbereitet: Boden abgetragen, Höhen mit Nivelliergerät und Messlatte kontrolliert, Schottertragschicht mit Rüttelplatte verdichtet | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Lesen von Plänen und Zeichnungen, Baustoffkunde, Fachrechnen | 8 |
| Donnerstag | Splittbett abgezogen, Betonpflastersteine im Verband verlegt, Schnüre und Gefälle laufend kontrolliert | 8 |
| Freitag | Randsteine auf Betonrückenstütze gesetzt, Fugen mit Fugensand eingekehrt, Werkzeug gereinigt, Baustelle aufgeräumt | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Arbeitsablauf für den Ausbau einer Anliegerstraße mit der Bauleitung besprochen, Aufmaß der Fläche genommen, Verkehrsführung kontrolliert | 8 |
| Dienstag | Straßenablauf und Anschlussleitung nach Gefälleplan eingebaut, Rohrgraben verfüllt und lagenweise verdichtet, Höhen mit dem Nivelliergerät kontrolliert | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Straßenbau, Entwässerung, Qualitätssicherung | 8 |
| Donnerstag | Schottertragschicht mit dem Grader profiliert und verdichtet, Ebenheit mit der Richtlatte geprüft, Verdichtungsnachweis dokumentiert | 8 |
| Freitag | Asphalttragschicht mit dem Fertiger eingebaut, Handeinbau an Einbauten und Rändern, Temperatur des Mischguts gemessen, Bautagesbericht ergänzt | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Straßenbauers
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel „Aufbau einer Straße: Schichten und Anforderungen“. Die Themen finden Sie im Heft oder im Stundenplan. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon in welchem Jahr dran sind, legt Ihre Berufsschule fest. Manche Berufsschulen unterrichten in Blöcken statt an einzelnen Tagen.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Straßenbauer
| Statt | Besser |
|---|---|
| Auf der Baustelle geholfen | Baustelle abgesperrt, Material bereitgestellt, Splittbett abgezogen |
| Pflaster gemacht | Betonpflastersteine im Verband verlegt, Gefälle und Fugenbild kontrolliert, Fugen eingekehrt |
| Mit der Maschine gearbeitet | Schottertragschicht mit der Rüttelplatte lagenweise verdichtet, Ebenheit mit der Richtlatte geprüft |
| Vermessen | Höhen mit dem Nivelliergerät aufgenommen und mit dem Plan verglichen |
| Asphalt dabei gewesen | Mischgut am Fertiger eingebaut, Handeinbau am Rand, Temperatur gemessen |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Straßenbauer werden in Handwerksbetrieben und in Bauunternehmen der Industrie ausgebildet. Zuständige Stelle ist je nach Betrieb die Handwerkskammer oder die IHK. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte, etwa in einem überbetrieblichen Ausbildungszentrum der Bauwirtschaft, tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Namen von Bauherren, Straßennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
Abschlussprüfung und Zulassung
Die Ausbildungsordnung sieht eine Abschlussprüfung in zwei zeitlich getrennten Teilen vor. Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt. Teil 2 liegt am Ende der Ausbildung und umfasst Prüfungsbereiche zum Herstellen von Verkehrsflächen, zum Durchführen von Straßenbauarbeiten und von Tiefbaumaßnahmen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Im Handwerk heißt die Abschlussprüfung Gesellenprüfung.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung in Tiefbauberufen (TiefbauBAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Abschnitt A: 1. Ausbildungsjahr15 Positionen
- schwerpunktübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 2),
- Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Straßenbauarbeiten im Ausbildungsberufsbild Tiefbaufacharbeiter und Tiefbaufacharbeiterin (§ 4 Absatz 4 Nummer 1) sowie
- Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Straßenbauer und Straßenbauerin (§ 5 Absatz 2)
1 Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation
- a)Informationen zu Aufträgen aufnehmen, wiedergeben und auswerten
- b)Gespräche situations- und adressatengerecht führen
- c)durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und zum Betriebserfolg beitragen
2 Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Arbeitsschritte, Sicherungsmaßnahmen und Einsatz von Arbeitsmitteln planen
- b)Betriebsanweisungen und technische Unterlagen, insbesondere Materiallisten, Betriebsanleitungen, Herstellerangaben, Normen, Sicherheitsregeln und Arbeitsanweisungen, anwenden
- c)Witterungs- und Klimabedingungen bei der Planung von Arbeiten berücksichtigen
- d)Arbeitsaufgaben im Team bearbeiten
- e)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen lösen sowie analoge und digitale Informationen zu Bauteilen und zum Bauprozess berücksichtigen
3 Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen¹4 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Arbeitsplatz einrichten und unterhalten
- b)ergonomische Gesichtspunkte bei der Einrichtung der Baustelle berücksichtigen
- c)Verkehrs-, Transportwege und Lagerflächen auf ihre Eignung zur Nutzung beurteilen
- d)Belüftung von Arbeitsräumen sicherstellen und Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen ergreifen
- e)Materialien und Maschinen vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen schützen sowie vor Diebstahl und unbefugtem Zugang sichern und für den Transport vorbereiten
- f)vorangegangene Leistungen, auch anderer Gewerke, auf Sicht prüfen, Ergebnisse der Prüfung weiterleiten
- g)Gefahrenbereiche auf Baustellen erkennen
- h)persönliche Schutzausrüstung entsprechend der Gefährdungsbeurteilung auswählen und verwenden sowie Sicherheits- und Gesundheitspläne beachten
- i)Arbeits- und Schutzgerüste nach Vorgaben aufbauen, unterhalten und abbauen
- j)die Betriebssicherheit von Arbeits- und Schutzgerüsten vor der Verwendung auf Sicht prüfen
- k)Lichtquellen für den eigenen Arbeitsplatz einsetzen
- l)Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom ergreifen
- m)Gefährdung durch Erd- und Freileitungen beachten
- n)Sofortmaßnahmen zur Versorgung von verletzten Personen bei Arbeitsunfällen ergreifen, Unfallstelle sichern
- o)Gefahrstoffe in Baustoffen und Bauhilfsstoffen unterscheiden, Schutzmaßnahmen ergreifen, Gefahrstoffe umweltgerecht lagern und Entsorgung veranlassen
4 Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen¹
- a)Werkzeuge und Maschinen auswählen, auf Funktionsfähigkeit prüfen, pflegen und warten
- b)Werkzeuge und Maschinen unter Verwendung der Schutzeinrichtungen, insbesondere unter Beachtung des Schutzes vor Emissionen, bedienen
5 Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen¹
- a)den Einsatz von Baustoffen und Bauhilfsstoffen auf deren ökologische Auswirkungen reflektieren
- b)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Verwendbarkeit und auf Fehler sichtprüfen
- c)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile anfordern, auf der Baustelle transportieren, bereitstellen und lagern
- d)Arbeitsanweisungen beim Umgang mit Baustoffen und Bauhilfsstoffen, Fertigteilen sowie Ein- und Anbauteilen, insbesondere bei Gefahrstoffen, anwenden
6 Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital¹
- a)Pläne und Zeichnungen lesen und anwenden
- b)Skizzen anfertigen und anwenden
- c)Mengen anhand von Plänen und Zeichnungen ermitteln
7 Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte¹4 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Messgeräte auswählen und Funktionsfähigkeit sicherstellen
- b)Längen, Höhen und Winkel anlegen, messen, sichern, prüfen und übertragen
- c)Geraden ausfluchten
- d)Messpunkte anlegen und sichern
- e)Bauteile und Flächen abstecken und einmessen
8 Bearbeiten von Holz und Holzwerkstoffen sowie Herstellen von Holzbauteilen
- a)Holz und Holzwerkstoffe nach Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
- b)Untergründe auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel dokumentieren und anzeigen
- c)Holz mit werkstoffspezifischen Werkzeugen bearbeiten
- d)Verbindungen, insbesondere durch Nageln und Schrauben, herstellen
- e)Holzbauteile montieren
- f)Holz, Holzwerkstoffe und Holzbauteile witterungsgeschützt lagern
9 Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton¹8 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Schalungen für rechteckige Bauteile herstellen, mit Trennmitteln behandeln und betonierfähig aufbauen
- b)Bewehrungsstahl zuschneiden, biegen, binden und einbauen
- c)Beton nach Anforderung herstellen und die Verarbeitbarkeit auf Sicht prüfen
- d)Beton von Hand einbringen, verdichten, abziehen und nachbehandeln
- e)Schalungen rückbauen, reinigen und lagern
10 Herstellen von Baukörpern aus Steinen¹
- a)Mörtel nach Anforderungen herstellen und auf Verarbeitbarkeit prüfen
- b)Steine nach Materialien, Eigenschaften und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
- c)Untergründe auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel dokumentieren und anzeigen
- d)Mauerwerk aus künstlichen Steinen in unterschiedlichen Formaten herstellen, dabei Verbandsarten unterscheiden
- e)Baukörper aus Steinen vor Witterung schützen
- f)Baukörper aus Steinen vor Feuchtigkeit schützen, insbesondere horizontale Abdichtung herstellen
11 Herstellen von Baugruben und Gräben sowie Durchführen von Verbauarbeiten und Wasserhaltungen¹
- a)Bodenarten unterscheiden
- b)Verfahren und Methoden der Baugrunderkundung unterscheiden
- c)Oberboden abtragen, transportieren und lagern
- d)Baugruben und Gräben auf die Notwendigkeit eines Verbaus nach Vorgaben prüfen
- e)Baugruben und Gräben, insbesondere unter Beachtung der Arbeitssicherheit, profilgerecht ausheben und entsprechend der Arbeitsraumbreite und des Böschungswinkels herstellen
- f)Offene und geschlossene Wasserhaltungen unterscheiden und offene Wasserhaltung durchführen
- g)Baugruben und Gräben durch Verbau, insbesondere mithilfe von Grabenverbaugeräten, sichern und auf Sicht prüfen
- h)Planum herstellen, Baugruben- und Grabensohlen verdichten
- i)Baugruben und Gräben lagenweise verfüllen und verdichten, im Zuge der Verfüllung den Verbau schrittweise rückbauen
- j)Bodenaufschlüsse erstellen
- k)Regeln zum Umgang mit Grundwasser und belastetem Aushub beachten
12 Herstellen von Verkehrswegen¹
- a)Planum durch Verdichten unter Beachtung des Gefälles, der Höhenlage und der Ebenflächigkeit herstellen
- b)ungebundene Tragschichten herstellen
- c)Einfassungen in Geraden herstellen
- d)Oberflächen, insbesondere Pflasterdecken, Plattenbeläge und Rinnen, herstellen
13 Herstellen von Infrastrukturleitungen und Bohrungen¹32 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Leitungen, insbesondere Bestandsleitungen, nach Material, Verwendungszweck und Medien unterscheiden
- b)Leitungsdurchführungen in Fundamenten und Wänden herstellen und abdichten
- c)Rohre und Profile bearbeiten
- d)Rohre und Formstücke verlegen
- e)Kontrollschächte herstellen und Leitungen anschließen
- f)Dränung einbauen
- g)Kabelleitungen einbringen
- h)Dämmstoffe nach Materialien und Verwendungszweck, insbesondere für den Wärmeschutz für Rohrleitungen, unterscheiden, nach Herstellerangaben lagern und vorbereiten
- i)Dämmstoffe zuschneiden und einbauen
- j)Verfahren zum Herstellen von Bohrungen in Boden und Fels unterscheiden
14 Umbauen und Rückbauen von Baukörpern¹
- a)Baupläne beachten und mit örtlichen Gegebenheiten abgleichen
- b)Verkehrswege und Bodenschichten abtragen, Stoffe getrennt lagern
- c)tragende und nichttragende Bauteile unterscheiden
- d)nichttragende Bauteile manuell nach Vorgabe rückbauen
- e)Gefährdungspotentiale, insbesondere durch Asbest und Stäube, erkennen und Maßnahmen veranlassen
15 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)eigene Arbeiten anhand von Vorgaben prüfen
- b)Zwischenergebnisse dokumentieren
- c)Zusammenhänge zwischen Qualität, Kundenzufriedenheit und Betriebserfolg berücksichtigen
Abschnitt B: 2. Ausbildungsjahr14 Positionen
- schwerpunktübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 2),
- Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Straßenbauarbeiten im Ausbildungsberufsbild Tiefbaufacharbeiter und Tiefbaufacharbeiterin (§ 4 Absatz 4 Nummer 1) sowie
- Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Straßenbauer und Straßenbauerin (§ 5 Absatz 2)
1 Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation
- d)Arbeitsaufträge hinsichtlich der Kundenanforderungen und betrieblichen Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen und mit betrieblich beteiligten Personen abstimmen
- e)technische Regelwerke, Bauvorschriften und allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen berücksichtigen
- f)Wünsche und Einwände von Kunden und Kundinnen oder betrieblich beteiligten Personen entgegennehmen und weiterleiten
2 Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben²2 Wochen im 13. bis 24. Monat
- f)Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung ergonomischer, ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte festlegen und vorbereiten
- g)digitale Endgeräte für die Planung und Durchführung der eigenen Arbeitsschritte nutzen
- h)Leistungen anderer Gewerke bei der Planung einbeziehen und Vorleistungen berücksichtigen
- i)Aufgaben im Team planen, mit weiteren beteiligten Personen abstimmen und umsetzen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
- j)Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen
- k)ressourcenschonende Verwendung von Baustoffen planen und ausführen
- l)Fachbegriffe, auch fremdsprachliche, auftragsbezogen anwenden
- m)Informationen, insbesondere technische Merkblätter und Gebrauchsanleitungen, auswählen und nutzen
3 Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen²6 Wochen im 13. bis 24. Monat
- p)bei der Bereitstellung von Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie von Unterkünften und sanitären Anlagen mitwirken
- q)Leistungen vorangegangener Gewerke als Bedingung für die Ausführung der eigenen Tätigkeiten prüfen
- r)Maßnahmen zur Nutzung von Verkehrswegen umsetzen sowie Verkehrsleiteinrichtungen nach vorgegebenem Verkehrszeichenplan aufstellen und unterhalten
- s)ergonomische Arbeitsmittel und -hilfen verwenden sowie ergonomische Arbeitsweisen anwenden
- t)Maßnahmen zum Schutz von Personen auf Baustellen ergreifen
- u)Baustellensicherungsmaßnahmen durchführen
- v)Lage von Ver- und Entsorgungsleitungen feststellen und Ver- und Entsorgungsleitungen vor Beschädigung schützen, Kampfmittelfreigabe beachten
- w)Betriebssicherheit von Arbeitshilfen, insbesondere von Gerüsten und Leitern, beurteilen, Mängel dokumentieren und Dokumentation weiterleiten
- x)Lastaufnahme- und Anschlagmittel unterscheiden, auswählen, überprüfen und einsetzen
- y)Maßnahmen bei Arbeiten mit Staubbelastung ergreifen
- z)Abfall- und Reststoffe auf der Baustelle sortenrein trennen, lagern und den Abtransport vorbereiten, dabei kreislaufwirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigen
- aa)Verbrauchsgüter auffangen und umweltgerechte Entsorgung veranlassen
- bb)Baustoffe, Werkzeuge und Maschinen für den Abtransport vorbereiten
- cc)Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Unterkünfte und sanitäre Anlagen für den Abtransport vorbereiten
- dd)geräumte Arbeitsplätze übergeben
4 Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen²
- c)Maschinen auswählen, einrichten, bedienen, pflegen und warten
- d)In- und Außerbetriebnahme von Maschinen durchführen
- e)Störungen an Maschinen erkennen, Störungsbeseitigung veranlassen
- f)technische Hilfsmittel zur Klimatisierung und Staubminimierung auswählen und auf Funktionsfähigkeit prüfen, einrichten und bedienen
- g)Maschinen auf Dichtheit prüfen, um Verunreinigung der Umwelt zu vermeiden
- h)Minibagger, Radlader und Mini-Dumper außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs führen
5 Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen
- e)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile nach Art und Eigenschaften unterscheiden, auswählen und dem Arbeitsauftrag zuordnen
- f)Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards bei der Auswahl von Baustoffen und Bauhilfsstoffen berücksichtigen
- g)Bedarf an Baustoffen und Bauhilfsstoffen, Fertigteilen sowie Ein- und Anbauteilen ermitteln, diese anfordern und bereitstellen
- h)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Vollständigkeit, Beschädigung und Maßhaltigkeit prüfen, Ergebnisse dokumentieren und bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen
6 Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital³6 Wochen im 13. bis 24. Monat
- d)Zeichnungen auf Übereinstimmung mit den Gegebenheiten auf der Baustelle prüfen
- e)Aufmaße und Bestandsskizzen für durchzuführende Arbeiten erstellen
- f)digitale Endgeräte verwenden, branchenübliche Software nutzen
- g)bemaßte Einbauskizzen und Pläne unter Anwendung normgerechter Sinnbilder anfertigen
- h)Einmessskizzen und Aufmaßskizzen anfertigen
7 Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte²
- f)Bauwerke und Bauteile einmessen
- g)Höhen-, Lage-, Längen-, Richtungs- und Winkelmessungen, auch digital und satellitengestützt, durchführen
- h)Längs- und Querprofile sowie Bögen abstecken
8 Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton³8 Wochen im 13. bis 24. Monat
- f)Konstruktionen von Schacht- und Sonderbauwerken aus Beton und Stahlbeton unterscheiden
- g)Auf- und Widerlager herstellen
- h)Schalungen herstellen, aufbauen, versteifen und abspannen
- i)Bewehrungen herstellen und einbauen
- j)Einbauteile montieren
- k)Betone nach Verwendungszweck und Eigenschaften unterscheiden und auf Sicht prüfen
- l)Frischbeton mit Maschinen fördern, einbringen, verdichten, abziehen, glätten und nachbehandeln
- m)Bauwerke gegen nichtdrückendes und drückendes Wasser durch Beschichtungen abdichten
9 Herstellen von Baukörpern aus Steinen³
- g)Konstruktionen von Schacht- und Sonderbauwerken aus Steinen und Fertigteilen unterscheiden
- h)Schachtsohle herstellen
- i)Schachtbauwerke aus Steinen und Fertigteilen herstellen
- j)Sohlgerinne und Bermen herstellen
- k)Steighilfen und Absturzsicherungen montieren
- l)Aussparungen und Bohrungen herstellen und schließen
- m)Schachtabdeckungen einbauen
- n)Schachtbauwerke auf Dichtheit prüfen
10 Herstellen von Baugruben und Gräben und Durchführen von Verbauarbeiten und Wasserhaltungen³
- l)Baugrund beurteilen
- m)Hindernisse im Baugrund feststellen sowie Unregelmäßigkeiten und Gefährdungen im Baugrund erkennen und melden
- n)Maßnahmen zum Auffinden von Ver- und Entsorgungsleitungen durchführen, insbesondere Suchschlitze herstellen
- o)Böschungen entsprechend der Bodenarten anlegen
- p)Verbauarten, insbesondere hinsichtlich der örtlichen Gegebenheiten, des Grundwassers, der Tiefe und der statischen Erfordernisse, unterscheiden
- q)Baugruben und Gräben durch Normverbau sichern und auf Sicht prüfen
- r)Auswirkungen der Witterungsverhältnisse auf die Bodenbeschaffenheit sowie den Verbau beurteilen und berücksichtigen
- s)vorhandene Leitungen sichern
- t)Werkzeuge und Maschinen zum Ausheben, Einbauen und Verdichten von Böden unterscheiden, auswählen und einsetzen
- u)Böden lösen, laden, fördern, lagern, auf Einbaufähigkeit prüfen, einbauen und verdichten
- v)Verfüllbaustoffe auf ihre ökologischen Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Kohlendioxid-Bilanz, unter Einbeziehung kreislaufwirtschaftlicher Gesichtspunkte einschätzen
- w)Wasserhaltungen überwachen
11 Herstellen von Verkehrswegen³24 Wochen im 13. bis 24. Monat
- e)Erdbauwerke, insbesondere Einschnitte und Dämme, profilgerecht herstellen
- f)Bodenbehandlungen durchführen
- g)Straßenoberbau aufnehmen, Baustoffe auf Wiederverwendbarkeit prüfen und getrennt lagern
- h)Planum herstellen und auf Tragfähigkeit, Höhenlage, Ebenheit und Verdichtung prüfen
- i)Einbaumaterialien auf Beschaffenheit und Verwendungsfähigkeit prüfen, einbauen und verdichten
- j)gebundene und ungebundene Tragschichten unter Beachtung der Dicke, Ebenheit und der profilgerechten Lage einbauen und verdichten
- k)Einfassungen herstellen
- l)Bettung für Pflasterdecken und Plattenbeläge herstellen
- m)Pflasterdecken und Plattenbeläge auch nach Aufgrabungen mit künstlichen und natürlichen Steinen in unterschiedlichen Verbänden herstellen
- n)Unterlage für den Asphalteinbau vorbereiten und prüfen
- o)Einbaumaterialien, insbesondere auf Temperatur, prüfen
- p)Asphaltschichten auch nach Aufgrabungen manuell und maschinell einbauen und verdichten
- q)Asphaltschichten auf Schichtdicke und Ebenheit prüfen
- r)Anschlüsse und Ränder herstellen
12 Herstellen von Infrastrukturleitungen und Bohrungen³
- k)Freispiegel- und Druckrohrleitungen unterscheiden sowie Freispiegelleitungen herstellen
- l)Rohre, Formstücke und Schachtbauteile auf Beschaffenheit und Zustand prüfen
- m)Kanalbauteile transportieren und lagern
- n)Standfestigkeit des Baugrundes prüfen
- o)Leitungszonen und Rohrbettungen herstellen
- p)Rohre höhen- und fluchtgerecht im vorgegebenen Gefälle einbauen
- q)Obere Bettung, Seitenverfüllung, Abdeckung und Hauptverfüllung von Rohren unter Berücksichtigung der Leitungszone herstellen
- r)Formstücke einbauen, einmessen und protokollieren
- s)Rohrleitungssysteme auf Dichtheit prüfen
- t)Kabelschutzrohre und Kabel einbauen
- u)Bohrgeräte und Zubehör unterscheiden
- v)Bohrungen im Trockenbohrverfahren herstellen
13 Umbauen und Rückbauen von Baukörpern³4 Wochen im 13. bis 24. Monat
- f)Bestandspläne, insbesondere Leitungspläne, beachten und mit örtlichen Gegebenheiten abgleichen
- g)Öffnungen in Fahrbahnbelägen manuell und mit leichten Abbruchhämmern herstellen sowie Öffnungen sichern
- h)Fahrbahnbeläge für Aufgrabungen aufnehmen
- i)Stahlbetonteile, Stahlbetonfertigteile sowie Rohr- und Kabelleitungen demontieren und sortieren
- j)Gefahrstoffe erkennen, Sicherung und Entsorgung veranlassen
14 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen²2 Wochen im 13. bis 24. Monat
- d)Arbeitsergebnisse dokumentieren und von anderen erbrachte Leistungen berücksichtigen
- e)Tätigkeitsnachweise erstellen, Zeitaufwand und Materialverbrauch erfassen
- f)Kunden und Kundinnen sowie betrieblich beteiligte Personen über fertiggestellte Arbeiten informieren
- g)zur Verbesserung der Arbeit im eigenen Arbeitsbereich beitragen
Abschnitt C: 3. Ausbildungsjahr11 Positionen
- Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Straßenbauer und Straßenbauerin (§ 5 Absatz 2)
1 Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation
- g)Neubau und Umbau von Fahrbahnen unterscheiden
- h)Kunden und Kundinnen über das betriebliche Leistungsspektrum informieren
- i)Fachbegriffe für Bauweisen und Bauteile anwenden
- j)Kunden und Kundinnen über Serviceleistungen und Instandhaltungsmaßnahmen informieren
- k)mit am Bauprozess beteiligten Personen kommunizieren
2 Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben⁴8 Wochen im 25. bis 36. Monat
- n)Informationen zum Baugrund, insbesondere über Gefahrstoffbelastungen, sowie zu Materialvorgaben, Zeitrichtwerten und Leistungsbeschreibungen erfassen und Vorgaben unter Berücksichtigung bodenmechanischer Anforderungen auf Umsetzbarkeit prüfen
- o)branchenübliche Software anwenden
- p)Arbeitsprozesse kontinuierlich dokumentieren
- q)Prüf- und Messergebnisse sowie Witterungsbedingungen dokumentieren und bewerten
3 Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen⁴
- ee)Sicherungsmaßnahmen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung durchführen
- ff)geräumte Baustelle und Teilabschnitte übergeben
4 Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen⁴8 Wochen im 25. bis 36. Monat
- i)Werkzeuge und Maschinen für den Arbeitsablauf anfordern, transportieren, lagern, für den Einsatz vorbereiten und einsetzen
- j)Werkzeuge und Maschinen überprüfen, Verunreinigungen der Umwelt verhindern
5 Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte⁴6 Wochen im 25. bis 36. Monat
- i)Funktionsweise von satellitengestützten und stationären Messsystemen unterscheiden
- j)Koordinatensysteme anwenden
- k)digitale Messungen anhand vorgegebener Koordinaten durchführen
6 Herstellen der Entwässerung von Verkehrsflächen6 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Aufbau- und Herstellungsverfahren von offenen und geschlossenen Entwässerungen unterscheiden
- b)offene Entwässerung, insbesondere Gräben, Mulden und Rückhaltebecken unter Berücksichtigung des Hochwasser- und Gewässerschutzes, herstellen
- c)geschlossene Entwässerung, insbesondere Linien- und Punktentwässerungssysteme, herstellen
7 Herstellen von Pflasterdecken und Plattenbelägen8 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Pflasterdecken und Plattenbeläge in unterschiedlichen Verbänden, insbesondere Segmentbogenverband und Schuppenverband, und bei Neigungswechsel herstellen
- b)Pflaster und Platten an Kanten und Anschlüssen zuarbeiten sowie an Einbauten und Aussparungen verlegen
- c)großformatige Platten maschinell verlegen
- d)Pflasterdecken und Plattenbeläge mit verschiedenen Materialien verfugen
- e)Pflasterdecken und Plattenbeläge nach Aufgrabungen unter Berücksichtigung der angrenzenden Beläge wiederherstellen
- f)taktile Bodenindikatoren einbauen
8 Herstellen von Asphaltschichten8 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Aufbau und Herstellungsverfahren von Kalt- und Heißbauweise unterscheiden
- b)Unterlage vorbereiten
- c)beim Einbringen von Asphaltschichten, Nähte ausbilden sowie Randausbildungen und Fugen herstellen
- d)Oberflächenschutzschichten nach unterschiedlichen Verfahren herstellen
- e)an Eigenüberwachungsprüfungen mitwirken
- f)Asphaltschichten wiederherstellen
- g)Einbaumaschinen bedienen
- h)an Erneuerungen von Asphaltdecken mitwirken, beim Einbauen von Asphalt auf wetterbedingte Einflüsse achten und entsprechende Maßnahmen ergreifen
9 Herstellen von Fahrbahnbelägen aus Beton2 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Aufbau und Herstellungsverfahren von Betondecken, insbesondere mehrschichtige Bauweisen, unterscheiden
- b)Schalung höhen- und fluchtgerecht setzen, Unterlage vorbereiten
- c)Bewehrung, Dübel und Anker höhen- und fluchtgerecht einbauen
- d)an der Frischbetonprüfung mitwirken
- e)Betondecken, insbesondere mit Abziehbohlen, einbauen und strukturieren
- f)Betondecken, insbesondere durch Verdunstungsschutz, nachbehandeln
- g)Fugen unterscheiden, Raum-, Schein-, Press-, Quer- und Längsfugen herstellen und Vergussmasse einbringen
- h)beim Einbauen von Beton auf wetterbedingte Einflüsse achten und entsprechende Maßnahmen ergreifen
10 Einbauen von Fertigteilen2 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Unterlage vorbereiten
- b)Anschlagmittel auswählen
- c)Fertigteile, insbesondere Betonwinkelstützwände und Betonfundamente, höhen- und fluchtgerecht einbauen
11 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen⁴4 Wochen im 25. bis 36. Monat
- h)Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren
- i)Qualitätsabweichungen feststellen und Maßnahmen zur Behebung ergreifen
- j)Arten von Verdichtungsprüfungen, insbesondere dynamische Lastplatte und Rammsondierung, unterscheiden, anwenden und dokumentieren
- k)Kunden und Kundinnen sowie betrieblich beteiligte Personen über fertiggestellte Arbeiten informieren
- l)Aufmaß nach Normen und Richtlinien erstellen
- m)Reklamationen entgegennehmen und weiterleiten
Abschnitt D: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.4 Positionen
1 Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
- a)den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
- b)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
- c)die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
- d)die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-,sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern
- e)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
- f)Beziehungen des Ausbildungsbetriebs und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern
- g)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
- h)wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
- i)Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern
2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung
- a)Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden
- b)Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen
- c)sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern
- d)technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen
- e)ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden
- f)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten
- g)betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit
- a)Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
- b)bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
- c)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten
- d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
- e)Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln
- f)unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
4 digitalisierte Arbeitswelt
- a)mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
- b)Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
- c)ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren
- d)Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen
- e)Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
- f)Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten
- g)Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten
- h)Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren
Häufige Fragen
Was schreibe ich als Straßenbauer ins Berichtsheft?
Die Arbeiten der Woche auf der Baustelle, etwa Absichern, Erdarbeiten, Tragschichten, Pflaster, Asphalt und Entwässerung, mit Stunden je Tag, dazu die Themen der Berufsschule. Stichworte genügen, zum Beispiel „Randsteine auf Betonrückenstütze gesetzt“. Namen von Bauherren und Auftragsnummern sind nicht nötig.
Gibt es beim Straßenbauer Schwerpunkte?
Nein. Die Ausbildung zum Straßenbauer dauert drei Jahre und hat keine Schwerpunkte oder Fachrichtungen. Die Verordnung regelt mehrere Tiefbauberufe gemeinsam; der Beruf Tiefbaufacharbeiter dauert zwei Jahre und kennt Schwerpunkte, Straßenbauer ist davon ein eigener Beruf.
Gehören Skizzen und Fotos ins Berichtsheft?
Das bestimmen Ihre Kammer und Ihr Betrieb, nicht das Gesetz. Fragen Sie Ihren Ausbilder, ob Skizzen, Fachberichte oder Fotos vorgeschrieben sind. Das Gesetz verlangt nur einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG).
Wird das Berichtsheft in der Abschlussprüfung gebraucht?
Ja, als Voraussetzung für die Zulassung. Zugelassen wird, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird er in der Prüfung nicht bewertet.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung in den Tiefbauberufen (TiefbauBAusbV), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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