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Berichtsheft als Trockenbaumonteur: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft eines Trockenbaumonteurs gehören die Arbeiten der Woche auf der Baustelle, etwa Ständerwände stellen, Decken abhängen, Platten beplanken, Fugen verspachteln und Brandschutz herstellen, sowie die Themen der Berufsschule und von Lehrgängen. Je Tag genügen Stichworte mit Tätigkeit und Stunden. Zwei Beispielwochen aus dem ersten und dem dritten Ausbildungsjahr zeigen, wie solche Einträge aussehen.

Stand: 21.10.2026

Was als Trockenbaumonteur ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Ausbauberufeausbildungsverordnung (AusbauBAusbV), in der auch der Trockenbaumonteur und die Trockenbaumonteurin geregelt sind. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Schwerpunkte oder Wahlqualifikationen gibt es für diesen Beruf nicht. Die Ordnung gilt in der neuen Fassung für Ausbildungsverträge, die ab dem 1. August 2026 beginnen. Welche Fassung für Sie gilt, steht in Ihrem Ausbildungsvertrag oder erfahren Sie bei Ihrem Ausbilder.

Der Ausbildungsrahmenplan ist in Abschnitte nach Ausbildungsmonaten gegliedert. Die ersten 24 Monate teilen sich Trockenbaumonteure mit dem Ausbaufacharbeiter im Schwerpunkt Trockenbauarbeiten, danach folgt der Abschnitt nur für den Trockenbaumonteur. Aus diesem Abschnitt stammen unter anderem diese Positionen. Ihre Einträge lassen sich ihnen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagUnterweisung zu Arbeitssicherheit und Gerüstnutzung, Baustelle eingerichtet, Plan der Wohnung gelesen, Wandverlauf mit Schlagschnur und Laser auf den Boden übertragen8
DienstagUnterkonstruktion für eine einfache Ständerwand gestellt: U-Profile an Boden und Decke befestigt, C-Profile im Achsabstand von 62,5 cm eingestellt, mit Wasserwaage und Lot ausgerichtet8
MittwochBerufsschule: Baustoffkunde, Technisches Zeichnen, Fachrechnen8
DonnerstagGipskartonplatten zugeschnitten und einseitig beplankt, Schrauben mit dem Akkuschrauber gesetzt, Dämmstoff in das Ständerwerk eingelegt, Verschnitt getrennt entsorgt8
FreitagWand zweiseitig beplankt, Fugen verspachtelt und Fugenbewehrungsstreifen eingelegt, Werkzeuge gereinigt, Material gezählt und Lager aufgeräumt8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagArbeitsauftrag mit dem Bauleiter besprochen, Pläne für den Ausbau eines Dachgeschosses gelesen, Materialliste erstellt, Dachschrägen aufgemessen und Aufmaß in Skizze eingetragen8
DienstagUnterkonstruktion der Dachschräge montiert, Dampfbremse angeschlossen, Mineralwolle zwischen die Sparren eingebracht, Anschlüsse luftdicht verklebt8
MittwochBerufsschule: Brandschutz im Trockenbau, Bauphysik, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagBrandschutzbekleidung an einer Wand nach Herstellerangaben beplankt, Plattenstöße versetzt, Befestigungsabstände eingehalten, Durchführungen für Leitungen vorbereitet8
FreitagOberflächen auf Qualitätsstufe geprüft, Fugen nachgespachtelt und geschliffen, Mängelliste abgearbeitet, Leistung dem Bauleiter übergeben, Aufmaß für die Abrechnung ergänzt8

Berufsschule im Berichtsheft des Trockenbaumonteurs

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel „Aufbau von Montagewänden“ oder „Schallschutz berechnen“. Die Themen finden Sie im Heft oder im Stundenplan. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon in welchem Jahr dran sind, legt Ihre Berufsschule fest. Bei Blockunterricht notieren Sie für die Schulwochen die Unterrichtsthemen statt der Arbeit im Betrieb.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Trockenbaumonteur

StattBesser
Wand gebautStänderwand mit Doppelbeplankung errichtet, Profile ausgerichtet, Platten versetzt befestigt
Decke gemachtAbgehängte Decke nach Plan montiert, Abhänger gesetzt, Grundlattung nivelliert, Platten verschraubt
GespachteltFugen und Schraubenköpfe gespachtelt, nach dem Trocknen geschliffen, Oberfläche auf Ebenheit geprüft
GedämmtMineralwolle in Ständerwerk und Dachschräge eingebracht, Stöße dicht gestoßen, Anschlüsse abgeklebt
AufgeräumtVerschnitt nach Stoffen getrennt, Baustelle besenrein übergeben, Werkzeuge und Geräte gereinigt und verstaut

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Im Bundesinstitut für Berufsbildung ist der Trockenbaumonteur dem Bereich Industrie und Handel zugeordnet, zuständige Stelle ist demnach die IHK. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte, etwa in einem überbetrieblichen Ausbildungszentrum, tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Namen von Bauherren, Adressen von Objekten und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht. Über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse müssen Sie Stillschweigen wahren (§ 13 Satz 2 Nummer 6 BBiG).

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Abschlussprüfung besteht aus den Teilen 1 und 2. Teil 1 ist für das vierte Ausbildungshalbjahr vorgesehen und prüft die Inhalte der ersten 24 Monate. Teil 2 findet am Ende der Ausbildung statt und bezieht sich auf den gesamten Ausbildungsrahmenplan. Die Zeitpunkte legt die zuständige Stelle fest.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Über die Zulassung zu jedem Teil wird gesondert entschieden (§ 44 Absatz 1 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung in Ausbauberufen (AusbauBAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: 1. Ausbildungsjahr17 Positionen

  • schwerpunktübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 2),
  • Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Trockenbauarbeiten im Ausbildungsberufsbild Ausbaufacharbeiter und Ausbaufacharbeiterin (§ 4 Absatz 4 Nummer 6) sowie
  • Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Trockenbaumonteur und Trockenbaumonteurin (§ 10 Absatz 2)
1 Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation
  • a)Informationen zu Aufträgen aufnehmen, wiedergeben und auswerten
  • b)Gespräche situations- und adressatengerecht führen
  • c)durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und zum Betriebserfolg beitragen
2 Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Arbeitsschritte, Sicherungsmaßnahmen und Einsatz von Arbeitsmitteln planen
  • b)Betriebsanweisungen und technische Unterlagen, insbesondere Materiallisten, Betriebsanleitungen, Herstellerangaben, Normen, Sicherheitsregeln und Arbeitsanweisungen, anwenden
  • c)Witterungs- und Klimabedingungen bei der Planung von Arbeiten berücksichtigen
  • d)Arbeitsaufgaben im Team bearbeiten
  • e)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen lösen sowie analoge und digitale Informationen zu Bauteilen und zum Bauprozess berücksichtigen
3 Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen¹4 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Arbeitsplatz einrichten und unterhalten
  • b)ergonomische Gesichtspunkte bei der Einrichtung der Baustelle berücksichtigen
  • c)Verkehrs-, Transportwege und Lagerflächen auf ihre Eignung zur Nutzung beurteilen
  • d)Belüftung von Arbeitsräumen sicherstellen und Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen ergreifen
  • e)Materialien und Maschinen vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen schützen sowie vor Diebstahl und unbefugtem Zugang sichern und für den Transport vorbereiten
  • f)vorangegangene Leistungen, auch anderer Gewerke, auf Sicht prüfen, Ergebnisse der Prüfung weiterleiten
  • g)Gefahrenbereiche auf Baustellen erkennen
  • h)persönliche Schutzausrüstung entsprechend der Gefährdungsbeurteilung auswählen und verwenden sowie Sicherheits- und Gesundheitspläne beachten
  • i)Arbeits- und Schutzgerüste nach Vorgaben aufbauen, unterhalten und abbauen
  • j)die Betriebssicherheit von Arbeits- und Schutzgerüsten vor der Verwendung auf Sicht prüfen
  • k)Lichtquellen für den eigenen Arbeitsplatz einsetzen
  • l)Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom ergreifen
  • m)Gefährdung durch Freileitungen beachten
  • n)Sofortmaßnahmen zur Versorgung von verletzten Personen bei Arbeitsunfällen ergreifen, Unfallstelle sichern
  • o)Gefahrstoffe in Baustoffen und Bauhilfsstoffen unterscheiden, Schutzmaßnahmen ergreifen, Gefahrstoffe umweltgerecht lagern und Entsorgung veranlassen
4 Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen¹
  • a)Werkzeuge und Maschinen auswählen, auf Funktionsfähigkeit prüfen, pflegen und warten
  • b)Werkzeuge und Maschinen unter Verwendung der Schutzeinrichtungen und unter Beachtung des Schutzes vor Emissionen bedienen
5 Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen¹
  • a)den Einsatz von Baustoffen und Bauhilfsstoffen auf deren ökologische Auswirkungen reflektieren
  • b)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Verwendbarkeit und auf Fehler sichtprüfen
  • c)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile anfordern, auf der Baustelle transportieren, bereitstellen und lagern
  • d)Arbeitsanweisungen beim Umgang mit Baustoffen und Bauhilfsstoffen, Fertigteilen sowie Ein- und Anbauteilen, insbesondere bei Gefahrstoffen, anwenden
6 Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital¹
  • a)Pläne und Zeichnungen lesen und anwenden
  • b)Skizzen anfertigen und anwenden
  • c)Mengen anhand von Plänen und Zeichnungen ermitteln
7 Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte¹4 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Messgeräte auswählen und Funktionsfähigkeit sicherstellen
  • b)Längen, Höhen und Winkel anlegen, messen, sichern, prüfen und übertragen
  • c)Geraden ausfluchten
  • d)Messpunkte anlegen und sichern
  • e)Bauteile und Flächen einmessen
8 Bearbeiten von Holz und Holzwerkstoffen sowie Herstellen von Holzbauteilen¹
  • a)Holz und Holzwerkstoffe nach Material und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
  • b)Untergründe für die Abdichtung auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel dokumentieren und anzeigen
  • c)Holz mit werkstoffspezifischen Werkzeugen bearbeiten
  • d)Verbindungen, insbesondere durch Nageln und Schrauben, herstellen
  • e)Holzbauteile, insbesondere unter Berücksichtigung des konstruktiven Holzschutzes, montieren
  • f)Holz, Holzwerkstoffe und Holzbauteile witterungsgeschützt lagern
9 Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton8 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Schalungen für rechteckige Bauteile herstellen, mit Trennmitteln behandeln und betonierfähig aufbauen
  • b)Bewehrungsstahl zuschneiden, biegen, binden und einbauen
  • c)Beton nach Anforderung herstellen und die Verarbeitbarkeit auf Sicht prüfen
  • d)Beton von Hand einbringen, verdichten, abziehen und nachbehandeln
  • e)Schalungen rückbauen, reinigen und lagern
10 Herstellen von Baukörpern aus Steinen¹
  • a)Mörtel nach Anforderungen herstellen und auf Verarbeitbarkeit prüfen
  • b)Steine nach Materialien, Eigenschaften und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
  • c)Untergründe auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel dokumentieren und anzeigen
  • d)Mauerwerk aus künstlichen Steinen in unterschiedlichen Formaten herstellen, dabei Verbandsarten unterscheiden
  • e)Baukörper aus Steinen vor Witterung schützen
  • f)Baukörper aus Steinen vor Feuchtigkeit schützen, insbesondere horizontale Abdichtung erstellen
11 Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen¹
  • a)Dämmstoffe nach Materialien und Verwendungszweck, insbesondere für Boden-, Wand-, Decken- und Dachkonstruktionen, unterscheiden, lagern und vorbereiten
  • b)Voraussetzungen zum Einbauen von Dämmstoffen prüfen, Untergrund vorbereiten
  • c)Dämmstoffe zuschneiden und einbauen
12 Herstellen von Putzen¹
  • a)Putzsysteme und Putzarten unterscheiden
  • b)Untergrund auf Haft- und Tragfähigkeit sowie Maßhaltigkeit prüfen
  • c)Untergrund zur Verbesserung der Haft- und Tragfähigkeit nach Vorgaben vorbereiten
  • d)Putzprofile, insbesondere Eckprofile, ansetzen und Einbauteile einbauen
  • e)Putzmörtel auswählen, herstellen und auftragen
  • f)Wand-, Decken- und Bodenanschlüsse herstellen
  • g)einlagige Putzflächen herstellen
13 Herstellen von Estrichen30 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Estrichkonstruktionen und Estricharten unterscheiden
  • b)Untergrund prüfen, säubern und ausgleichen
  • c)Untergrund zur Verbesserung der Haft-, Saug- und Tragfähigkeit vorbehandeln
  • d)Trenn- und Dämmschichten einbauen
  • e)Aussparungen herstellen und einbringen
  • f)Höhenlehren ausrichten
  • g)Fugen ausbilden
  • h)Estrichmörtel herstellen
  • i)Estrichmörtel einbringen, verdichten, abziehen und glätten
  • j)Estrich nachbehandeln
14 Ansetzen und Verlegen von Fliesen und Platten
  • a)Untergrund prüfen, säubern und ausgleichen
  • b)Untergrund zur Verbesserung der Haft- und Tragfähigkeit vorbehandeln
  • c)Kleber und Mörtel verarbeiten
  • d)Fliesen schneiden, ansetzen, verlegen und verfugen, insbesondere im Dünnbettverfahren
  • e)Ausschnitte und Löcher in Fliesen herstellen
  • f)Wand-, Decken- und Bodenanschlüsse herstellen
15 Herstellen von Bauteilen im Trockenbau¹
  • a)Trockenbaukonstruktionen unterscheiden
  • b)Untergründe prüfen und vorbehandeln
  • c)Untergründe auf Haft- und Tragfähigkeit sowie Maßhaltigkeit prüfen und Untergründe säubern
  • d)Wand-Trockenputz ansetzen
  • e)Befestigungsmittel einsetzen
  • f)Unterkonstruktionen für Einfachständerwände, insbesondere mit Profilen aus Stahlblech, herstellen
  • g)Beplankungen, insbesondere mit Trockenbauplatten, herstellen und Fugen verspachteln
  • h)Wand-, Boden- und Deckenanschlüsse herstellen
16 Umbauen und Rückbauen von Baukörpern¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Baupläne beachten und mit örtlichen Gegebenheiten abgleichen
  • b)tragende und nichttragende Bauteile unterscheiden
  • c)nichttragende Bauteile manuell nach Vorgabe rückbauen
  • d)Öffnungen in Decken und Wänden mit handgeführten Werkzeugen herstellen, Öffnungen sichern
  • e)Gefährdungspotentiale, insbesondere durch Asbest und Stäube, erkennen und Maßnahmen veranlassen
17 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)eigene Arbeiten anhand von Vorgaben prüfen
  • b)Zwischenergebnisse dokumentieren
  • c)Zusammenhänge zwischen Qualität, Kundenzufriedenheit und Betriebserfolg berücksichtigen

Abschnitt B: 2. Ausbildungsjahr15 Positionen

  • schwerpunktübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 2),
  • Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Trockenbauarbeiten im Ausbildungsberufsbild Ausbaufacharbeiter und Ausbaufacharbeiterin (§ 4 Absatz 4 Nummer 6) sowie
  • Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Trockenbaumonteur und Trockenbaumonteurin (§ 10 Absatz 2)
1 Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation
  • d)Arbeitsaufträge hinsichtlich der Kundenanforderungen und betrieblichen Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen und mit betrieblich beteiligten Personen abstimmen
  • e)technische Regelwerke, Bauvorschriften und allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen berücksichtigen
  • f)Wünsche und Einwände von Kunden und Kundinnen oder betrieblich beteiligten Personen entgegennehmen und weiterleiten
2 Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben²2 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • f)Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung ergonomischer, ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte festlegen und vorbereiten
  • g)digitale Endgeräte für die Planung und Durchführung der eigenen Arbeitsschritte nutzen
  • h)Leistungen anderer Gewerke bei der Planung einbeziehen und Vorleistungen berücksichtigen
  • i)Aufgaben im Team planen, mit weiteren Beteiligten abstimmen und umsetzen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
  • j)Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen
  • k)ressourcenschonende Verwendung von Baustoffen planen und ausführen
  • l)Fachbegriffe, auch fremdsprachliche, auftragsbezogen anwenden
  • m)Informationen, insbesondere technische Merkblätter und Gebrauchsanleitungen, auswählen und nutzen
3 Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen²4 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • p)den Bedarf von Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie von Unterkünften und sanitären Anlagen feststellen und bei der Bereitstellung mitwirken
  • q)Leistungen vorangegangener Gewerke als Bedingung für die Ausführung der eigenen Tätigkeiten prüfen und für die Durchführung der eigenen Arbeiten berücksichtigen, Mängel dokumentieren und die Dokumentation weiterleiten
  • r)ergonomische Arbeitsmittel und -hilfen verwenden sowie ergonomische Arbeitsweisen anwenden
  • s)Maßnahmen zum Schutz von Personen auf Baustellen ergreifen
  • t)Baustellensicherungsmaßnahmen durchführen
  • u)Lage von Ver- und Entsorgungsleitungen feststellen und Ver- und Entsorgungsleitungen vor Beschädigung schützen
  • v)Betriebssicherheit von Arbeitshilfen, insbesondere von Gerüsten, prüfen und Mängel dokumentieren und Dokumentation weiterleiten
  • w)Lastaufnahme- und Anschlagmittel unterscheiden, auswählen, überprüfen und einsetzen
  • x)Abfallstoffe, insbesondere Wertstoffe, und Reststoffe sortenrein trennen, lagern und den Abtransport vorbereiten, dabei kreislaufwirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigen
  • y)Baustoffe auf Wiederverwendbarkeit prüfen
  • z)Verbrauchsgüter auffangen und umweltgerechte Entsorgung veranlassen
    • aa)Baustoffe, Werkzeuge und Maschinen für den Abtransport vorbereiten
    • bb)Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Unterkünfte und sanitäre Anlagen für den Abtransport vorbereiten
    • cc)geräumte Arbeitsplätze übergeben
4 Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen²
  • c)Maschinen auswählen, einrichten, bedienen, pflegen und warten
  • d)Funktionsfähigkeit von Maschinen kontrollieren und Ergebnisse dokumentieren
  • e)Störungen an Maschinen erkennen, Störungsbeseitigung veranlassen
  • f)technische Hilfsmittel zur Klimatisierung und Staubminimierung auswählen, auf Funktionsfähigkeit prüfen, einrichten und bedienen
  • g)Maschinen auf Dichtigkeit prüfen, um Verunreinigung der Umwelt zu vermeiden
  • h)Förder- und Transportgeräte bedienen
5 Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen
  • e)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile nach Art und Eigenschaften unterscheiden, auswählen und dem Arbeitsauftrag zuordnen
  • f)Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards bei der Auswahl von Baustoffen und Bauhilfsstoffen berücksichtigen
  • g)Bedarf an Baustoffen und Bauhilfsstoffen, Fertigteilen sowie Ein- und Anbauteilen ermitteln, diese anfordern und bereitstellen
  • h)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Vollständigkeit, Beschädigung und Maßhaltigkeit prüfen, Ergebnisse dokumentieren und bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen
6 Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital³4 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • d)Zeichnungen auf Übereinstimmung mit den Gegebenheiten auf der Baustelle prüfen
  • e)Aufmaße und Bestandsskizzen für durchzuführende Arbeiten erstellen
  • f)maßstabgerechte Zeichnungen erstellen
  • g)digitale Endgeräte verwenden, branchenübliche Software nutzen
  • h)bemaßte Einbauskizzen und Pläne anfertigen
  • i)Einmessskizzen, Aufmaßskizzen und Verlegepläne anfertigen
  • j)Aufrisse anfertigen, Flächen unter Berücksichtigung gestalterischer Gesichtspunkte einteilen
7 Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte³
  • f)Bauwerke einmessen und abstecken
  • g)Höhen-, Lage-, Längen-, Richtungs- und Winkelmessungen, auch digital, durchführen
8 Prüfen, Bewerten und Vorbereiten von Untergründen2 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • a)Untergründe hinsichtlich der weiteren Bearbeitungsmöglichkeiten unterscheiden und prüfen, Mängel dokumentieren und Dokumentation weiterleiten
  • b)Untergründe auf ihre Beanspruchung und zur Befestigung von Konstruktionen und Bauteilen prüfen
  • c)Untergründe, insbesondere auf Haft- und Tragfähigkeit, Beschädigungen, Verunreinigungen, Ebenheit, Gefälle, Höhenlage und Saugfähigkeit, prüfen
  • d)auf Gefahrstoffe in Untergründen im Bestand achten, Prüfung veranlassen und Schutzmaßnahmen ergreifen
  • e)Schutzmaßnahmen für nicht zu bearbeitende Flächen, Bauteile und Objekte, insbesondere auf Verträglichkeit, prüfen und ausführen
  • f)Untergründe auf Feuchtigkeit prüfen
  • g)Untergründe, insbesondere durch Aufbringen von Putzen, Spachtel- und Ausgleichsmassen sowie durch Einsatz von Trockenbau-Baustoffen und Verbundwerkstoffen, für die weitere Bearbeitung vorbereiten
9 Bearbeiten von Holz und Holzwerkstoffen sowie Herstellen von Holzbauteilen³6 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • g)Holz und Holzwerkstoffe prüfen
  • h)Verbindungsmittel auswählen und einsetzen
  • i)Holzbautraversen für Anbauteile in Trockenbaukonstruktionen einbauen
  • j)Decken- und Wandbekleidungen aus Holzwerkstoffen herstellen
  • k)Holzunterkonstruktionen für Trockenbaubekleidungen herstellen
  • l)plattenförmige Holzwerkstoffe bearbeiten und verlegen
10 Herstellen von Baukörpern aus Steinen³
  • g)Vorschriften des Brand-, Schall- und Feuchteschutzes anwenden
  • h)nicht tragende Wände aus Wandbauplatten setzen
  • i)Ecken, Wand-, Boden- und Deckenanschlüsse herstellen
  • j)Öffnungen, Schlitze und Aussparungen herstellen und schließen
  • k)vorgefertigte Bauteile einbauen
  • l)Fugen schließen
11 Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen³4 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • d)Vorschriften des Brand-, Schall-, Feuchte- und Wärmeschutzes einhalten
  • e)Verfahren zur Herstellung von Anschlüssen unterscheiden sowie Anschlüsse herstellen
  • f)Dämmstoffe, insbesondere aus nachwachsenden Rohstoffen, auswählen
  • g)Dämmstoffe in und an Wänden, Decken, Stützen und Böden nach Herstellervorgaben an- und einbringen
  • h)Innendämmung unterscheiden und Voraussetzung für Innendämmung prüfen
  • i)Dampfbremse und Luftdichtheitsschicht einbauen
12 Herstellen von Putzen³4 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • h)Vorschriften des Brand-, Schall-, Feuchte- und Wärmeschutzes einhalten
  • i)Wandtrockenputz aus Wärmedämmverbundplatten ansetzen
  • j)Beschichtungsstoffe unterscheiden, auswählen, für Be- und Verarbeitung vorbereiten, Beschichtungen, insbesondere durch Streichen, Rollen und Spritzen, ausführen
  • k)Klebearbeiten ausführen
13 Herstellen von Bauteilen im Trockenbau³20 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • i)Vorschriften des Brand-, Schall-, Feuchte- und Wärmeschutzes anwenden
  • j)Montagepläne erstellen und anwenden
  • k)Unterkonstruktionen, insbesondere für Ständerwände und Riegelwände, herstellen
  • l)Trockenbauplatten auswählen und einbauen
  • m)Ecken, Wand-, Boden- und Deckenanschlüsse herstellen
  • n)Öffnungen und Aussparungen, insbesondere bei Brandschutzanforderungen, herstellen und schließen
  • o)vorgefertigte Bauteile, insbesondere Türelemente und Verglasungselemente, sowie Einbauteile montieren
  • p)Fugen in unterschiedlichen Techniken ausbilden und abdichten
  • q)Trockenbauoberflächen entsprechend der einschlägigen Qualitätsanforderungen herstellen
  • r)Konstruktionen im Trockenbau, insbesondere hinsichtlich Ständertypen, Abständen, Befestigungs- und Verbindungsmitteln, unterscheiden und auswählen
  • s)geregelte und nicht geregelte Bauarten bei Trockenbaukonstruktionen berücksichtigen
  • t)Unterkonstruktionen zur Befestigung von System- und Fertigelementen erstellen
  • u)Montagewände herstellen
  • v)Unterdecken und Deckenbekleidungen herstellen
  • w)Vorsatzschalen herstellen
  • x)Verkofferungen und Schürzen herstellen und montieren
  • y)Brandschutzkonstruktionen mit Wänden und Decken einschließlich der Anschlüsse erstellen
  • z)Öffnungen und Aussparungen, insbesondere für Sanitär-, Elektro-, Heizungs- und Klimainstallationen, und deren Anschlüsse herstellen
    • aa)Fertigteile, insbesondere Trockenstuckprofilleisten und Bauteile in Falttechnik, herstellen und montieren
    • bb)Fertigteilestriche einbauen
    • cc)Fugen, insbesondere Dehnfugen, Schattenfugen und Bauteilanschlussfugen, ausbilden
    • dd)Fugen maschinell schließen
14 Umbauen und Rückbauen von Baukörpern³4 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • f)Schäden feststellen
  • g)Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergreifen und angrenzende Bauteile schützen
  • h)Dämm- und Trockenbaukonstruktionen rückbauen und getrennt entsorgen
  • i)Öffnungen in Böden, Wänden und Decken herstellen sowie Öffnungen sichern
  • j)Dämmstoffe unter Beachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, insbesondere des Staubschutzes, rückbauen, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
  • k)Gefahrstoffe erkennen und zur Sicherung und Entsorgung melden
15 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen²2 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • d)Arbeitsergebnisse dokumentieren und von anderen erbrachte Leistungen berücksichtigen
  • e)Tätigkeitsnachweise erstellen, Zeitaufwand und Materialverbrauch erfassen
  • f)Kunden und Kundinnen sowie betriebliche Beteiligte über fertiggestellte Arbeiten informieren
  • g)zur Verbesserung der Arbeit im eigenen Arbeitsbereich beitragen

Abschnitt C: 3. Ausbildungsjahr12 Positionen

  • Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Trockenbaumonteur und Trockenbaumonteurin (§ 10 Absatz 2)
1 Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation
  • g)Kunden und Kundinnen über das betriebliche Leistungsspektrum informieren
  • h)Fachbegriffe für Baustile, Bauteile, Baustoffe und Verfahren anwenden
  • i)Kunden und Kundinnen über Serviceleistungen, Instandhaltungsmaßnahmen und -intervalle informieren
  • j)Wünsche von Kunden und Kundinnen in die Auftragsausführung einbeziehen und dokumentieren
2 Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben⁴6 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • n)Informationen zu Vorleistungen, Baukonstruktionen und Untergründen, insbesondere über Gefahrstoffbelastungen, sowie zu Materialvorgaben, Zeitrichtwerten und Leistungsbeschreibungen erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen
  • o)gewerkeübergreifende Abstimmungen für den eigenen Arbeitsbereich treffen
  • p)Baustoffe und Bauhilfsstoffe auf ihre ökologischen Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Kohlendioxid-Bilanz, unter Einbeziehung kreislaufwirtschaftlicher Gesichtspunkte, beurteilen und auswählen
  • q)branchenübliche Software anwenden
  • r)kontinuierlich Baudokumentation erstellen
  • s)Prüf- und Messergebnisse, insbesondere objektbezogene Witterungsmessungen, dokumentieren und bewerten
  • t)Aufmaß nach Normen und Richtlinien für die Planung und Arbeitsvorbereitung erstellen
  • u)Wärmeschutzberechnungen durchführen
  • v)bauklimatische Bedingungen, insbesondere Temperatur und Luftfeuchtigkeit, einhalten, um die Zielwerte der Materialfeuchte zu erreichen
3 Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen⁴
  • dd)Maßnahmen zur Nutzung von Verkehrswegen veranlassen
  • ee)Verkehrsleiteinrichtungen nach vorgegebenem Verkehrszeichenplan aufstellen und unterhalten
  • ff)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz prüfen und beurteilen, Maßnahmen zur Vermeidung treffen, berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere zur Absturzsicherung, anwenden
  • gg)Teilbereiche von Baustellen räumen und übergeben
4 Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen⁴2 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • i)Werkzeuge und Maschinen für den Arbeitsablauf anfordern, transportieren, lagern, für den Einsatz vorbereiten und einsetzen
  • j)Werkzeuge und Maschinen überprüfen, pfleglich behandeln und Verunreinigungen der Umwelt verhindern
  • k)automatisierte Maschinen zum Sägen und Fräsen von Trockenbauplatten einsetzen
5 Ausbauen von Feuchträumen8 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Vorschriften des Brand-, Schall-, Feuchte- und Wärmeschutzes einhalten
  • b)Anforderungen an den Feuchteschutz berücksichtigen
  • c)Barrierefreiheit bei der Planung und Konstruktion von Sanitärräumen berücksichtigen
  • d)Installationswände herstellen
  • e)Vorsatzschalen für Vorwandinstallationen herstellen
  • f)Installationsschächte herstellen
  • g)Montageelemente für Installationen einbauen
  • h)Konstruktionen zur Aufnahme von Konsollasten unterscheiden und einbauen
  • i)Plattenoberflächen entsprechend der geforderten Qualitätsanforderungen herstellen
  • j)Abdichtungen im Verbund unterscheiden und beurteilen
6 Ausbauen von Dachgeschossen8 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Vorschriften des Brand-, Schall-, Feuchte- und Wärmeschutzes einhalten
  • b)Dämmarten im geneigten und flachen Dach, insbesondere Unter-, Zwischen-, Aufsparrendämmung, unterscheiden
  • c)Unter- und Zwischensparrendämmung einbauen
  • d)Dämmung und Beplankung des Drempels einbauen
  • e)Abseitenwände einbauen
  • f)Dampfdiffusion und Konvektion für den Feuchte- und Wärmeschutz beurteilen sowie Schichten für die Luftdichtheit und Winddichtheit einbauen
  • g)Durchdringungen wind-, luft- und diffusionsdicht anarbeiten
  • h)Beplankungen und Dämmungen für Dachschrägen und Kehlbalkendecken herstellen
  • i)Laibungen für Dachflächenfenster herstellen
  • j)konstruktive Anschlüsse an anschließenden Bauteilen herstellen
7 Herstellen von Sonderdecken8 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Vorschriften des Brand-, Schall-, Feuchte- und Wärmeschutzes einhalten
  • b)Verlegepläne mit Abhängepunkten erstellen
  • c)Rasterdecken, insbesondere Mineralplattendecken und Metalldecken, einbauen
  • d)Paneel- und Lamellendecken einbauen
  • e)Akustikdecken mit Sonderelementen, insbesondere Absorber, Segel und Baffeln, einbauen
  • f)Konstruktionen von Heiz-, Kühl- und Klimadecken sowie Heiz-, Kühl- und Klimaelemente unterscheiden und unter Beachtung der Übergabepunkte einbauen
  • g)Einbauteile und vorgefertigte Bauteile montieren
8 Herstellen von Brandschutzkonstruktionen6 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Vorschriften des Brandschutzes einhalten
  • b)Brandwände montieren
  • c)Schachtwandkonstruktionen montieren
  • d)Brandschutzelemente, insbesondere Türelemente, in Brandschutzkonstruktionen, einschließlich der Anschlüsse, einbauen
  • e)Kanäle für Kabel und lufttechnische Anlagen mit Brandschutzplatten bekleiden
  • f)Brandschutzanschlüsse und Brandabschottungen, insbesondere an lufttechnischen und elektrotechnischen Anlagen sowie an Kabeln und Rohrleitungen, herstellen
  • g)Träger, Tragwerke und Stützen brandschutztechnisch bekleiden
  • h)Brandschutzverglasungen unterscheiden und in Wänden montieren
9 Herstellen von Strahlenschutzkonstruktionen2 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Trockenbaukonstruktionen unter Beachtung der Vorschriften des Strahlenschutzes herstellen und dokumentieren
  • b)Strahlenschutzkonstruktionen, insbesondere Strahlenschutzbeplankungen und dafür benötigte Baustoffe und Bauhilfsstoffe, unterscheiden und auswählen
  • c)Einbauelemente, insbesondere Türelemente, im Strahlenschutz montieren und Anschlüsse ausführen
  • d)Strahlenschutzanschlüsse und Strahlenschutzabschottungen, insbesondere an lufttechnischen und elektrotechnischen Anlagen sowie an Rohrleitungssystemen, herstellen
10 Herstellen von Bauteilen und Sonderkonstruktionen im Trockenbau4 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Hohlraum- und Doppelböden unterscheiden und auswählen
  • b)Hohlraum- und Doppelböden unter Beachtung der Verlegepläne einbauen, insbesondere Aussparungen und Zuschnitte für unterschiedliche geometrische Formen herstellen sowie Bewegungs- und Randfugen mit Profil anlegen
  • c)Ummantelungen und Abschottungen herstellen und montieren
  • d)Gewölbe und Bögen herstellen und mit unterschiedlichen Werkstoffen beplanken
  • e)Fertigteile mit programmierbaren Maschinen herstellen
  • f)Trockenbaukonstruktionen aus tragendem Metallleichtbau herstellen und einbauen
  • g)umsetzbare Trennwände montieren
  • h)Konstruktionen für besondere technische und gestalterische Anforderungen herstellen und einbauen
  • i)Außenwandbekleidungen herstellen und montieren
11 Sanieren und Instandhalten von Trockenbaukonstruktionen4 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Methoden zur Schadensanalyse unterscheiden, Schäden analysieren und Ist-Zustand dokumentieren sowie Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergreifen
  • b)Verfahren zur Sanierung und Instandhaltung von Trockenbaukonstruktionen, insbesondere energetische Verfahren, unterscheiden, auswählen und durchführen
  • c)erhaltenswerte Bausubstanz erkennen und Maßnahmen zum Schutz veranlassen
  • d)Wartungsarbeiten an Einbauteilen durchführen und Fugen instandsetzen
12 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen⁴4 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • h)Qualitätssicherungssysteme anwenden
  • i)Qualitätsabweichungen feststellen und Maßnahmen zur Behebung von Qualitätsabweichungen ergreifen
  • j)Instandhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen dokumentieren und kontrollieren, Reinigungsmaßnahmen dokumentieren, kontrollieren und überwachen
  • k)Reklamationen entgegennehmen, bearbeiten und weiterleiten
  • l)Auswirkungen der Kundenzufriedenheit auf das Betriebsergebnis im Rahmen der eigenen Arbeiten berücksichtigen
  • m)Aufmaße über durchgeführte Arbeiten nach Normen und Richtlinien erstellen
  • n)kundenrelevante Informationen zu Maßnahmen zur Funktions- und Werterhaltung weitergeben
  • o)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen im eigenen Arbeitsbereich beitragen

Abschnitt D: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten4 Positionen

1 Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  • a)den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • b)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
  • c)die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
  • d)die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern
  • e)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • f)Beziehungen des Ausbildungsbetriebs und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern
  • g)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
  • h)wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
  • i)Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern
2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung
  • a)Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden
  • b)Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen
  • c)sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern
  • d)technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen
  • e)ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden
  • f)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten
  • g)betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  • a)Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
  • b)bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
  • c)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten
  • d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
  • e)Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln
  • f)unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
4 digitalisierte Arbeitswelt
  • a)mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
  • b)Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
  • c)ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren
  • d)Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen
  • e)Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
  • f)Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten
  • g)Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten
  • h)Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren

Häufige Fragen

Was schreibe ich als Trockenbaumonteur ins Berichtsheft?

Die Arbeiten der Woche auf der Baustelle, etwa Ständerwerk stellen, Platten beplanken, Decken abhängen, Dämmstoff einbringen, Fugen verspachteln und Brandschutz herstellen, mit Stunden je Tag, dazu die Themen der Berufsschule. Stichworte genügen, zum Beispiel „Ständerwand zweiseitig beplankt, Fugen verspachtelt“.

Gibt es beim Trockenbaumonteur Schwerpunkte?

Nein. Der Trockenbaumonteur ist ein Beruf ohne Fachrichtung und ohne Wahlqualifikationen. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Die ersten 24 Monate sind mit dem Ausbaufacharbeiter im Schwerpunkt Trockenbauarbeiten gemeinsam, das dritte Jahr gehört dem Trockenbaumonteur.

Darf ich Bauherren und Objekte ins Berichtsheft schreiben?

Das ist nicht nötig. Beschreiben Sie die Tätigkeit ohne Namen, Adressen und Auftragsnummern. Auszubildende müssen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wahren (§ 13 Satz 2 Nummer 6 BBiG).

Wird das Berichtsheft in der Abschlussprüfung gebraucht?

Ja, als Voraussetzung für die Zulassung. Zugelassen wird, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird er in der Prüfung nicht bewertet.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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