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Berichtsheft als Fliesen-, Platten- und Mosaikleger: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft eines Fliesen-, Platten- und Mosaiklegers gehören die Arbeiten der Woche auf der Baustelle und in der Werkstatt, etwa Untergründe prüfen und vorbereiten, abdichten, Fliesen ansetzen und verlegen, verfugen und aufmessen, sowie die Themen der Berufsschule und von Lehrgängen. Je Tag genügen Stichworte mit Tätigkeit und Stunden. Zwei Beispielwochen aus dem ersten und dem dritten Ausbildungsjahr zeigen, wie solche Einträge aussehen.

Stand: 21.10.2026

Was als Fliesen-, Platten- und Mosaikleger ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung in den Ausbauberufen (AusbauBAusbV), in der auch der Fliesen-, Platten- und Mosaikleger und die Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerin geregelt sind. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Laut BIBB ist der Beruf ein Monoberuf, also ohne Fachrichtungen oder Wahlqualifikationen.

Die Verordnung gliedert die Ausbildung in Berufsbildpositionen. Zu den berufsprofilgebenden Positionen zählen unter anderem diese. Ihre Einträge lassen sich ihnen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagUnterweisung zu Arbeitssicherheit und Gehörschutz, Werkzeug und Fliesenschneider kennengelernt, Baustelle eingerichtet, Material mit dem Gesellen verladen und abgeladen8
DienstagEstrichuntergrund auf Ebenheit mit der Richtlatte geprüft, Restfeuchte nach Anweisung kontrolliert, Untergrund gekehrt und abgesaugt, Grundierung aufgetragen8
MittwochBerufsschule: Fachzeichnen, Baustoffkunde, Fachrechnen, Flächenberechnung8
DonnerstagWandfläche im Bad ausgemessen, Schnurschlag und Bezugslinie gesetzt, Fliesen im Dünnbettverfahren angesetzt, Fugenbreite mit Kreuzen eingehalten, Fliesen mit dem Schneider zugeschnitten8
FreitagFliesen mit Wasserwaage und Richtscheit ausgerichtet, Zementreste entfernt, Werkzeug gereinigt, Arbeitsplatz besenrein hinterlassen, Verschnitt getrennt entsorgt8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagAufmaß für ein Bad genommen, Skizze mit Maßen angefertigt, Fliesenbedarf mit Verschnitt berechnet, Verlegeplan für Boden und Wand mit der Fugenaufteilung gezeichnet8
DienstagBodenfläche der Dusche vorbereitet, Gefälle geprüft, Verbundabdichtung mit Dichtband in den Ecken und Dichtmanschette am Bodenablauf eingebaut, Schichtdicke kontrolliert8
MittwochBerufsschule: Abdichtung im Verbund, Bewegungsfugen, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagGroßformatige Bodenfliesen im Buttering-Floating-Verfahren verlegt, Höhen mit Nivelliersystem angeglichen, Randfugen und Bewegungsfugen angelegt, Hohlstellen durch Abklopfen geprüft8
FreitagWandfliesen verfugt und abgewaschen, Silikonfugen an den Anschlüssen gezogen, Fläche gereinigt, Leistung mit dem Gesellen abgenommen, Stundenzettel und Materialverbrauch notiert8

Berufsschule im Berichtsheft des Fliesen-, Platten- und Mosaiklegers

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel „Abdichtung im Verbund: Aufbau und Anschlüsse“ oder „Flächen und Materialbedarf berechnen“. Die Themen finden Sie im Heft oder im Stundenplan. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon in welchem Jahr dran sind, legt Ihre Berufsschule fest. Bei Blockunterricht notieren Sie für die Schulwochen die Unterrichtsthemen statt der Arbeit im Betrieb.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Fliesen-, Platten- und Mosaikleger

StattBesser
Fliesen gelegtBodenfliesen im Dünnbettverfahren verlegt, Fugenbild nach Verlegeplan ausgerichtet, Höhen mit Wasserwaage geprüft
Untergrund gemachtEstrich auf Ebenheit und Restfeuchte geprüft, abgesaugt und grundiert
Dusche abgedichtetVerbundabdichtung aufgetragen, Dichtband in den Ecken eingelegt, Bodenablauf mit Manschette angeschlossen
Beim Zuschneiden geholfenWandfliesen mit dem Fliesenschneider und der Nassschneidemaschine nach Anriss zugeschnitten, Aussparungen für Steckdosen gebohrt
Baustelle aufgeräumtVerschnitt getrennt entsorgt, Werkzeug gereinigt, Arbeitsbereich besenrein übergeben

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Fliesen-, Platten- und Mosaikleger werden überwiegend im Handwerk ausgebildet. Zuständige Stelle ist dann die Handwerkskammer; das BIBB nennt neben den Handwerkskammern auch die Industrie- und Handelskammern. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Innung oder Kammer vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte, etwa in einem überbetrieblichen Ausbildungszentrum, tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen, Anschriften der Baustellen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht. Was Sie in Privatwohnungen und Betrieben von Kunden sehen, gehört nicht ins Heft; über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse müssen Sie Stillschweigen wahren (§ 13 Satz 2 Nummer 6 BBiG).

Gesellenprüfung und Zulassung

Die Gesellen- oder Abschlussprüfung besteht aus zwei zeitlich getrennten Teilen. Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden. Der Prüfungsbereich heißt „Herstellen von Baukörpern und Durchführen von Ausbauarbeiten“: Zu bearbeiten ist eine Arbeitsaufgabe mit Dokumentation, die sich am Vorbereiten eines senkrechten Untergrunds, am Herstellen einer Bahnenabdichtung und am Bekleiden einer waagerechten Fläche im Dünnbettverfahren orientiert, dazu kommen schriftliche Aufgaben. Teil 2 liegt am Ende der Ausbildung und hat die Prüfungsbereiche Herstellen von Belägen aus Fliesen, Platten oder Mosaiken, Durchführen von Wandbelagsarbeiten, Durchführen von Bodenbelagsarbeiten sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.

Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). In der Industrie gilt § 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG. Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung in Ausbauberufen (AusbauBAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: 1. Ausbildungsjahr17 Positionen

  • schwerpunktübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 2),
  • Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten im Ausbildungsberufsbild Ausbaufacharbeiter und Ausbaufacharbeiterin (§ 4 Absatz 4 Nummer 3) sowie
  • Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Fliesen-, Platten- und Mosaikleger und Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerin (§ 7 Absatz 2)
1 Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation
  • a)Informationen zu Aufträgen aufnehmen, wiedergeben und auswerten
  • b)Gespräche situations- und adressatengerecht führen
  • c)durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und zum Betriebserfolg beitragen
2 Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Arbeitsschritte, Sicherungsmaßnahmen und Einsatz von Arbeitsmitteln planen
  • b)Betriebsanweisungen und technische Unterlagen, insbesondere Materiallisten, Betriebsanleitungen, Herstellerangaben, Normen, Sicherheitsregeln und Arbeitsanweisungen, anwenden
  • c)Witterungs- und Klimabedingungen bei der Planung von Arbeiten berücksichtigen
  • d)Arbeitsaufgaben im Team bearbeiten
  • e)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen lösen sowie analoge und digitale Informationen zu Bauteilen und zum Bauprozess berücksichtigen
3 Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen¹4 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Arbeitsplatz einrichten und unterhalten
  • b)ergonomische Gesichtspunkte bei der Einrichtung der Baustelle berücksichtigen
  • c)Verkehrs-, Transportwege und Lagerflächen auf ihre Eignung zur Nutzung beurteilen
  • d)Belüftung von Arbeitsräumen sicherstellen und Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen ergreifen
  • e)Materialien und Maschinen vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen schützen sowie vor Diebstahl und unbefugtem Zugang sichern und für den Transport vorbereiten
  • f)vorangegangene Leistungen, auch anderer Gewerke, auf Sicht prüfen, Ergebnisse der Prüfung weiterleiten
  • g)Gefahrenbereiche auf Baustellen erkennen
  • h)persönliche Schutzausrüstung entsprechend der Gefährdungsbeurteilung auswählen und verwenden sowie Sicherheits- und Gesundheitspläne beachten
  • i)Arbeits- und Schutzgerüste nach Vorgaben aufbauen, unterhalten und abbauen
  • j)die Betriebssicherheit von Arbeits- und Schutzgerüsten vor der Verwendung auf Sicht prüfen
  • k)Lichtquellen für den eigenen Arbeitsplatz einsetzen
  • l)Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom ergreifen
  • m)Gefährdung durch Freileitungen beachten
  • n)Sofortmaßnahmen zur Versorgung von verletzten Personen bei Arbeitsunfällen ergreifen, Unfallstelle sichern
  • o)Gefahrstoffe in Baustoffen und Bauhilfsstoffen unterscheiden, Schutzmaßnahmen ergreifen, Gefahrstoffe umweltgerecht lagern und Entsorgung veranlassen
4 Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen¹
  • a)Werkzeuge und Maschinen auswählen, auf Funktionsfähigkeit prüfen, pflegen und warten
  • b)Werkzeuge und Maschinen unter Verwendung der Schutzeinrichtungen und unter Beachtung des Schutzes vor Emissionen bedienen
5 Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen¹
  • a)den Einsatz von Baustoffen und Bauhilfsstoffen auf deren ökologische Auswirkungen reflektieren
  • b)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Verwendbarkeit und auf Fehler sichtprüfen
  • c)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile anfordern, auf der Baustelle transportieren, bereitstellen und lagern
  • d)Arbeitsanweisungen beim Umgang mit Baustoffen und Bauhilfsstoffen, Fertigteilen sowie Ein- und Anbauteilen, insbesondere bei Gefahrstoffen, anwenden
6 Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital¹
  • a)Pläne und Zeichnungen lesen und anwenden
  • b)Skizzen anfertigen und anwenden
  • c)Mengen anhand von Plänen und Zeichnungen ermitteln
7 Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte¹4 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Messgeräte auswählen und Funktionsfähigkeit sicherstellen
  • b)Längen, Höhen und Winkel anlegen, messen, sichern, prüfen und übertragen
  • c)Geraden ausfluchten
  • d)Messpunkte anlegen und sichern
  • e)Bauteile und Flächen einmessen
8 Bearbeiten von Holz und Holzwerkstoffen sowie Herstellen von Holzbauteilen
  • a)Holz und Holzwerkstoffe nach Material und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
  • b)Untergründe für die Abdichtung auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel dokumentieren und anzeigen
  • c)Holz mit werkstoffspezifischen Werkzeugen bearbeiten
  • d)Verbindungen insbesondere durch Nageln und Schrauben herstellen
  • e)Holzbauteile, insbesondere unter Berücksichtigung des konstruktiven Holzschutzes, montieren
  • f)Holz, Holzwerkstoffe und Holzbauteile witterungsgeschützt lagern
  • g)Holz und Holzwerkstoffe prüfen
  • h)Verbindungsmittel auswählen und einsetzen, insbesondere Holzverbindungen mit Blatt, Versatz und Zapfen herstellen
9 Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton8 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Schalungen für rechteckige Bauteile herstellen, mit Trennmitteln behandeln und betonierfähig aufbauen
  • b)Bewehrungsstahl zuschneiden, biegen, binden und einbauen
  • c)Beton nach Anforderung herstellen und die Verarbeitbarkeit auf Sicht prüfen
  • d)Beton von Hand einbringen, verdichten, abziehen und nachbehandeln
  • e)Schalungen rückbauen, reinigen und lagern
10 Herstellen von Baukörpern aus Steinen
  • a)Mörtel nach Anforderungen herstellen und auf Verarbeitbarkeit prüfen
  • b)Steine nach Materialien, Eigenschaften und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
  • c)Untergründe auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel dokumentieren und anzeigen
  • d)Mauerwerk aus künstlichen Steinen in unterschiedlichen Formaten herstellen, dabei Verbandsarten unterscheiden
  • e)Baukörper aus Steinen vor Witterung schützen
  • f)Baukörper aus Steinen vor Feuchtigkeit schützen, horizontale und vertikale Abdichtungen erstellen
11 Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen¹
  • a)Dämmstoffe nach Material und Verwendungszweck, insbesondere für Boden-, Wand-, Decken- und Dachkonstruktionen, unterscheiden, nach Herstellerangaben lagern und vorbereiten
  • b)Voraussetzungen zum Einbauen von Dämmstoffen prüfen, Untergrund vorbereiten
  • c)Dämmstoffe zuschneiden und einbauen
12 Herstellen von Putzen¹
  • a)Putzsysteme und Putzarten unterscheiden
  • b)Untergrund auf Haft- und Tragfähigkeit sowie Maßhaltigkeit prüfen
  • c)Untergrund zur Verbesserung der Haft- und Tragfähigkeit nach Vorgaben vorbereiten
  • d)Putzprofile, insbesondere Eckprofile, ansetzen und Einbauteile einbauen
  • e)Putzmörtel auswählen, herstellen und auftragen
  • f)Wand-, Decken- und Bodenanschlüsse herstellen
  • g)einlagige Putzflächen herstellen
13 Herstellen von Estrichen¹30 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Estrichkonstruktionen und Estricharten unterscheiden
  • b)Untergründe prüfen, säubern und ausgleichen
  • c)Untergründe zur Verbesserung der Haft-, Saug- und Tragfähigkeit vorbehandeln
  • d)Fugen anlegen und ausbilden
  • e)Trenn- und Dämmschichten einbauen
  • f)Aussparungen herstellen und einbauen
  • g)Höhenlehren ausrichten
  • h)Estrichmörtel herstellen
  • i)Estrichmörtel einbringen, verdichten, abziehen und glätten
  • j)Estrich nachbehandeln
14 Ansetzen und Verlegen von Fliesen, Platten und Mosaiken¹
  • a)Untergrund prüfen, säubern und ausgleichen
  • b)Untergrund zur Verbesserung der Haft- und Tragfähigkeit vorbehandeln
  • c)Kleber und Mörtel verarbeiten
  • d)Fliesen schneiden, ansetzen, verlegen und verfugen, insbesondere im Dünnbettverfahren
  • e)Ausschnitte und Löcher in Fliesen herstellen
  • f)Wand-, Decken- und Bodenanschlüsse herstellen
15 Herstellen von Bauteilen im Trockenbau¹
  • a)Trockenbaukonstruktionen unterscheiden
  • b)Untergründe prüfen und vorbehandeln
  • c)Wand-Trockenputz ansetzen
  • d)Befestigungsmittel einsetzen
  • e)Unterkonstruktionen für Einfachständerwände herstellen
  • f)Beplankungen, insbesondere mit Trockenbauplatten, herstellen und Fugen verspachteln
  • g)Wand-, Boden- und Deckenanschlüsse herstellen
16 Umbauen und Rückbauen von Baukörpern¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Baupläne beachten und mit örtlichen Gegebenheiten abgleichen
  • b)tragende und nichttragende Bauteile unterscheiden
  • c)nichttragende Bauteile manuell nach Vorgabe rückbauen
  • d)Öffnungen in Decken und Wänden mit handgeführten Werkzeugen herstellen, Öffnungen sichern
  • e)Gefährdungspotentiale, insbesondere durch Asbest und Stäube, erkennen und Maßnahmen veranlassen
17 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)eigene Arbeiten anhand von Vorgaben prüfen
  • b)Zwischenergebnisse dokumentieren
  • c)Zusammenhänge zwischen Qualität, Kundenzufriedenheit und Betriebserfolg berücksichtigen

Abschnitt B: 2. Ausbildungsjahr15 Positionen

  • schwerpunktübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 2),
  • Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten im Ausbildungsberufsbild Ausbaufacharbeiter und Ausbaufacharbeiterin (§ 4 Absatz 4 Nummer 3) sowie
  • Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Fliesen-, Platten- und Mosaikleger und Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerin (§ 7 Absatz 2)
1 Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation
  • d)Arbeitsaufträge hinsichtlich der Kundenanforderungen und betrieblichen Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen und mit betrieblich beteiligten Personen abstimmen
  • e)technische Regelwerke, Bauvorschriften und allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen berücksichtigen
  • f)Wünsche und Einwände von Kunden und Kundinnen oder betrieblich beteiligten Personen entgegennehmen und weiterleiten
2 Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben²2 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • f)Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung ergonomischer, ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte festlegen und vorbereiten
  • g)digitale Endgeräte für die Planung und Durchführung der eigenen Arbeitsschritte nutzen
  • h)Leistungen anderer Gewerke bei der Planung einbeziehen und Vorleistungen berücksichtigen
  • i)Aufgaben im Team planen, mit weiteren Beteiligten abstimmen und umsetzen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
  • j)Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen
  • k)ressourcenschonende Verwendung von Baustoffen planen und ausführen
  • l)Fachbegriffe, auch fremdsprachliche, auftragsbezogen anwenden
  • m)Informationen, insbesondere technische Merkblätter und Gebrauchsanleitungen, auswählen und nutzen
3 Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen²4 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • p)den Bedarf von Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie von Unterkünften und sanitären Anlagen feststellen und bei der Bereitstellung mitwirken
  • q)Leistungen vorangegangener Gewerke als Bedingung für die Ausführung der eigenen Tätigkeiten prüfen und für die Durchführung der eigenen Arbeiten berücksichtigen, Mängel dokumentieren und die Dokumentation weiterleiten
  • r)ergonomische Arbeitsmittel und -hilfen verwenden sowie ergonomische Arbeitsweisen anwenden
  • s)Maßnahmen zum Schutz von Personen auf Baustellen ergreifen
  • t)Baustellensicherungsmaßnahmen durchführen
  • u)Lage von Ver- und Entsorgungsleitungen feststellen und Ver- und Entsorgungsleitungen vor Beschädigung schützen
  • v)Betriebssicherheit von Arbeitshilfen, insbesondere von Gerüsten, prüfen und Mängel dokumentieren und Dokumentation weiterleiten
  • w)Lastaufnahme- und Anschlagmittel unterscheiden, auswählen, überprüfen und einsetzen
  • x)Abfallstoffe, insbesondere Wertstoffe, und Reststoffe sortenrein trennen, lagern und den Abtransport vorbereiten, dabei kreislaufwirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigen
  • y)Baustoffe auf Wiederverwendbarkeit prüfen
  • z)Verbrauchsgüter auffangen und umweltgerechte Entsorgung veranlassen
    • aa)Baustoffe, Werkzeuge und Maschinen für den Abtransport vorbereiten
    • bb)Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Unterkünfte und sanitäre Anlagen für den Abtransport vorbereiten
    • cc)geräumte Arbeitsplätze übergeben
4 Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen²
  • c)Maschinen auswählen, einrichten, bedienen, pflegen und warten
  • d)Funktionsfähigkeit von Maschinen kontrollieren und Ergebnisse dokumentieren
  • e)Störungen an Maschinen erkennen, Störungsbeseitigung veranlassen
  • f)technische Hilfsmittel zur Klimatisierung und Staubminimierung auf Funktionsfähigkeit prüfen, einrichten und bedienen
  • g)Maschinen auf Dichtheit prüfen, um Verunreinigung der Umwelt zu vermeiden
  • h)Förder- und Transportgeräte bedienen
5 Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen
  • e)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile nach Art und Eigenschaften unterscheiden, auswählen und dem Arbeitsauftrag zuordnen
  • f)Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards bei der Auswahl von Baustoffen und Bauhilfsstoffen berücksichtigen
  • g)Bedarf an Baustoffen und Bauhilfsstoffen ermitteln und diese anfordern
  • h)Baustoffe und Bauhilfsstoffe auf Vollständigkeit, Beschädigung und Maßhaltigkeit prüfen, Ergebnisse dokumentieren und bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen
6 Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital²4 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • d)Zeichnungen auf Übereinstimmung mit den Gegebenheiten auf der Baustelle prüfen
  • e)Aufmaße und Bestandsskizzen für durchzuführende Arbeiten erstellen
  • f)maßstabgerechte Zeichnungen erstellen
  • g)digitale Endgeräte verwenden, branchenübliche Software nutzen
  • h)bemaßte Einbauskizzen und Pläne anfertigen
  • i)Verlegepläne, auch in digitaler Form, anwenden
  • j)Flächen unter Berücksichtigung gestalterischer Gesichtspunkte einteilen
7 Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte³
  • f)Bauwerke einmessen und abstecken
  • g)Höhen-, Lage-, Längen-, Richtungs- und Winkelmessungen, auch digital, durchführen
  • h)Belegreife der Untergründe durch Messverfahren ermitteln und Ergebnisse dokumentieren
8 Prüfen, Bewerten und Vorbereiten von Untergründen2 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • a)Untergründe hinsichtlich der weiteren Bearbeitungsmöglichkeiten unterscheiden und prüfen, Mängel dokumentieren und Dokumentation weiterleiten
  • b)Untergründe auf ihre Beanspruchung und zur Befestigung von Konstruktionen und Bauteilen prüfen
  • c)Untergründe, insbesondere auf Haft- und Tragfähigkeit, Beschädigungen, Verunreinigungen, Ebenheit, Gefälle, Höhenlage und Saugfähigkeit, prüfen
  • d)auf Gefahrstoffe in Untergründen im Bestand achten, Prüfung veranlassen und Schutzmaßnahmen ergreifen
  • e)Schutzmaßnahmen für nicht zu bearbeitende Flächen, Bauteile und Objekte, insbesondere auf Verträglichkeit, prüfen und ausführen
  • f)Untergründe, insbesondere durch Aufbringen von Putzen, Spachtel- und Ausgleichsmassen sowie durch Einsatz von Trockenbau-Baustoffen und Verbundwerkstoffen, für die weitere Bearbeitung vorbereiten
9 Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen²4 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • d)Vorschriften des Brand-, Schall-, Feuchte- und Wärmeschutzes einhalten
  • e)Verfahren zur Herstellung von Anschlüssen unterscheiden sowie Anschlüsse herstellen
  • f)Dämmstoffe, insbesondere aus nachwachsenden Rohstoffen, und Isolierstoffe auswählen
  • g)Dämmstoffe, insbesondere für den Trittschallschutz und für Wärmedämmungen an Böden und Wänden, zur Aufnahme von Fliesen, Platten und Mosaiken einbauen
  • h)Sperrungen und Abdichtungen gegen Bodenfeuchtigkeit einbauen
10 Herstellen von Putzen³
  • h)Putzprofile auswählen, anbringen und ausrichten
  • i)Putzarmierungen einlegen, Putzträger anbringen
  • j)Oberputze auftragen und strukturieren
  • k)mehrlagige Putze herstellen
  • l)Wandschlitze schließen und Abkofferungen herstellen
11 Herstellen von Estrichen³24 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • k)Vorschriften des Brand-, Schall-, Feuchte- und Wärmeschutzes einhalten
  • l)Untergrund auf Haft-, Saug- und Tragfähigkeit sowie Maßhaltigkeit, insbesondere Ebenheit, beurteilen und vorbereiten, Höhenlage prüfen und übertragen
  • m)Estrichmörtel mit verschiedenen Bindemitteln herstellen
  • n)Gefälle-, Ausgleichs- und Leichtestriche herstellen
  • o)Heizestriche unterscheiden und herstellen
  • p)Estriche zur Aufnahme von Fliesen, Platten und Mosaiken sowie von Natur- und Werksteinen von Hand und maschinell einbringen, verdichten und abziehen
  • q)Bewehrungen, Profile und Drainageschichten einbauen
  • r)Fertigteilestriche verlegen
  • s)Aussparungen für unterschiedliche geometrische Formen herstellen
  • t)Schienen und Rahmen zuschneiden und einbauen
  • u)Schein-, Rand- und Bewegungsfugen mit und ohne Profil anlegen und schließen
12 Ansetzen und Verlegen von Fliesen, Platten und Mosaiken²
  • g)Eignung der Fliesen, Platten, Mosaike und Werksteine, insbesondere in Bezug auf Rutschhemmung, Frostbeständigkeit und Abriebfestigkeit, prüfen
  • h)Feuchtigkeit der Untergründe mit anerkannten Messverfahren prüfen und Belegreife beurteilen
  • i)Fliesen, Platten, Mosaike, Werksteine, Formstücke und Profile von Hand und maschinell be- und verarbeiten
  • j)Bindemittel, Zuschlag und Zusatzmittel für Mörtel unter Berücksichtigung des zu verlegenden Materials und der Untergründe auswählen
  • k)Hilfsmittel zum Ansetzen und Verlegen, insbesondere Justierhilfen und Schablonen, auswählen und verwenden
  • l)Platten und Werksteine im Außenbereich in gebundener und ungebundener Konstruktion verlegen
  • m)Mörtel ressourcenschonend herstellen
  • n)Bekleidungen und Beläge für gegliederte, vertikale, horizontale und geneigte Flächen herstellen
  • o)Fliesen, Platten, Mosaike und Werksteine mit hydraulischen Mörteln und Harzen verfugen
  • p)Bewegungsfugen anlegen, Fugen mit elastischen Füllstoffen schließen
  • q)Abdichtungen im Verbund mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen, Platten, Mosaiken und Werksteinen unter Berücksichtigung der Wassereinwirkungsklassen herstellen
  • r)hergestellte Flächen reinigen, pflegen und schützen
13 Herstellen von Bauteilen im Trockenbau³6 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • h)Vorschriften des Brand-, Schall-, Feuchte- und Wärmeschutzes anwenden
  • i)Montagepläne erstellen und anwenden
  • j)Unterkonstruktionen für Ständerwände herstellen
  • k)Trockenbauplatten auswählen und einbauen
  • l)Ecken, Wand-, Boden- und Deckenanschlüsse herstellen
  • m)Montagewände und Vorsatzschalen zur Aufnahme von Fliesen, Platten und Mosaiken herstellen
  • n)vorgefertigte Bauteile, insbesondere Sanitärsystembauteile, Tragkonstruktionen und Installationsteile, montieren
  • o)Ummantelungen und Bekleidungen herstellen und montieren
  • p)Öffnungen für Sanitär-, Elektro-, Heizungs- und Klimainstallationen herstellen und Anschlüsse anarbeiten
  • q)Öffnungen und Aussparungen, insbesondere bei Brandschutzanforderungen, herstellen und schließen
  • r)Fugen in unterschiedlichen Techniken ausbilden
  • s)Trockenbauoberflächen entsprechend der einschlägigen Qualitätsanforderungen herstellen
14 Umbauen und Rückbauen von Baukörpern³4 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • f)Schäden feststellen
  • g)Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergreifen, angrenzende Bauteile schützen und Transportwege einrichten und schützen
  • h)Bauteile ab- und ausbauen
  • i)Konstruktionen und Beläge rückbauen
  • j)Öffnungen in Böden, Wänden und Decken durch Stemmen und Schneiden herstellen sowie Öffnungen sichern
  • k)Dämmstoffe unter Beachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, insbesondere des Staubschutzes, rückbauen, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
  • l)Gefahrstoffe erkennen und melden, Schutzmaßnahmen ergreifen sowie Sicherung und Entsorgung veranlassen
15 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen²2 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • d)Arbeitsergebnisse dokumentieren und von anderen erbrachte Leistungen berücksichtigen
  • e)Tätigkeitsnachweise erstellen, Zeitaufwand und Materialverbrauch erfassen
  • f)Kunden und Kundinnen sowie betriebliche Beteiligte über fertiggestellte Arbeiten informieren
  • g)zur Verbesserung der Arbeit im eigenen Arbeitsbereich beitragen

Abschnitt C: 3. Ausbildungsjahr10 Positionen

  • Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Fliesen-, Platten- und Mosaikleger und Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerin (§ 7 Absatz 2)
1 Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation
  • g)Kunden und Kundinnen über das betriebliche Leistungsspektrum informieren
  • h)Fachbegriffe für Baustile, Bauteile, Baustoffe und Verfahren anwenden
  • i)Kunden und Kundinnen über Serviceleistungen, Instandhaltungsmaßnahmen und -intervalle informieren
  • j)Wünsche von Kunden und Kundinnen in die Auftragsausführung einbeziehen und dokumentieren
2 Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben⁴8 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • n)Informationen zu Vorleistungen, Baukonstruktionen und Untergründen, insbesondere über Gefahrstoffbelastungen, sowie zu Materialvorgaben, Zeitrichtwerten und Leistungsbeschreibungen erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen
  • o)gewerkeübergreifende Abstimmungen für den eigenen Arbeitsbereich treffen
  • p)Baustoffe und Bauhilfsstoffe auf ihre ökologischen Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Kohlendioxid-Bilanz, unter Einbeziehung kreislaufwirtschaftlicher Gesichtspunkte, beurteilen und auswählen
  • q)branchenübliche Software anwenden
  • r)kontinuierlich Baudokumentation erstellen
  • s)Prüf- und Messergebnisse, insbesondere objektbezogene Witterungsmessungen, dokumentieren und bewerten
  • t)Aufmaß nach Normen und Richtlinien für die Planung und Arbeitsvorbereitung erstellen
  • u)Gestaltungsgrundlagen und Farbordnungssysteme unterscheiden
  • v)bauklimatische Bedingungen, insbesondere Temperatur und Luftfeuchtigkeit, einhalten, um die Zielwerte der Materialfeuchte zu erreichen
3 Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen⁴
  • dd)Maßnahmen zur Nutzung von Verkehrswegen veranlassen
  • ee)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz prüfen und beurteilen, Maßnahmen zur Vermeidung treffen, berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere zur Absturzsicherung, anwenden
  • ff)Teilbereiche von Baustellen räumen und übergeben und Zustand dokumentieren
4 Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen⁴2 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • i)Werkzeuge und Maschinen für den Arbeitsablauf anfordern, transportieren, lagern, für den Einsatz vorbereiten und einsetzen
  • j)Werkzeuge und Maschinen überprüfen, Verunreinigungen der Umwelt verhindern
5 Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital⁴4 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • k)Verlegepläne, auch in digitaler Form, erstellen
  • l)bemaßte Einbauskizzen und Pläne unter Anwendung normgerechter Sinnbilder anfertigen
  • m)Einmessskizzen und Aufmaßskizzen anfertigen
6 Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen⁴4 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • i)dünnschichtige Boden- und Wandheizungssysteme zur Aufnahme von Fliesen, Platten und Mosaiken verlegen
7 Ansetzen und Verlegen von Fliesen, Platten und Mosaiken⁴12 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • s)Schablonen herstellen
  • t)Schnitttechniken, insbesondere Rundschnitte, unterscheiden und anwenden
  • u)Bauteile, insbesondere Säulen, Treppen, Bögen, Behälter und Becken sowie gerundete Flächen, in unterschiedlichen Verfahren unter Berücksichtigung gestalterischer Gesichtspunkte bekleiden
  • v)Reinigungs- und Einpflegemittel unterscheiden, auswählen und anwenden
  • w)Baustoffe und Bauhilfsstoffe hinsichtlich ihrer Eignung zur Einhaltung von Vorschriften zur Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene unterscheiden, auswählen und einsetzen
  • x)großformatige Platten verlegen und Bauteile montieren
  • y)Natur- und Werksteine auf Eignung prüfen und bearbeiten
  • z)Bauteile mit Natur- und Werksteinen bekleiden
8 Herstellen von Abdichtungen sowie Bodenabläufen und Bodenrinnen8 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Abdichtungen im Verbund mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen, Platten und Mosaiken unter Berücksichtigung der Wassereinwirkungsklassen herstellen
  • b)Materialien und Verarbeitungsverfahren zur Abdichtung unterscheiden und anwenden
  • c)Bodeneinläufe und Rinnen entsprechend den Verarbeitungsvorschriften und planerischen Vorgaben positionieren und eindichten
  • d)Bodenkonstruktionen der geplanten Abdichtung anpassen
  • e)Abdichtungsarbeiten dokumentieren
9 Sanieren und Instandhalten von Belägen und Bekleidungen aus Fliesen, Platten, Mosaiken und Werksteinen8 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Bekleidungen und Beläge auf Schäden prüfen und Ist-Zustand dokumentieren
  • b)Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergreifen
  • c)erhaltenswerte Bausubstanz erkennen und Maßnahmen zum Schutz veranlassen
  • d)Ursachen von Schäden an Bekleidungen und Belägen abschätzen
  • e)Maßnahmen zur Sanierung und Instandsetzung von Bekleidungen und Belägen vorschlagen und Art und Umfang der Instandhaltung festlegen
  • f)Ausblühungen entfernen, fluatieren, wachsen und konservieren
  • g)Bekleidungen und Beläge sanieren und instand setzen
10 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen⁴6 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • h)Qualitätssicherungssysteme anwenden
  • i)erstellte Beläge schützen und auf Wartezeiten bis zur Nutzung hinweisen
  • j)Ersatzmaterial und Zubehör übergeben und dokumentieren
  • k)Qualitätsabweichungen feststellen und Maßnahmen zur Behebung von Qualitätsabweichungen ergreifen
  • l)Instandhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen dokumentieren und kontrollieren, Reinigungsmaßnahmen kontrollieren und überwachen
  • m)Reklamationen entgegennehmen, bearbeiten und weiterleiten
  • n)Auswirkungen der Kundenzufriedenheit auf das Betriebsergebnis im Rahmen der eigenen Arbeiten berücksichtigen
  • o)Aufmaße über durchgeführte Arbeiten nach Normen und Richtlinien erstellen
  • p)Übergabeprotokolle erstellen
  • q)kundenrelevante Informationen zu Maßnahmen zur Funktions- und Werterhaltung weitergeben
  • r)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen im eigenen Arbeitsbereich beitragen

Abschnitt D: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten4 Positionen

1 Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  • a)den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • b)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
  • c)die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
  • d)die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern
  • e)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • f)Beziehungen des Ausbildungsbetriebs und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern
  • g)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
  • h)wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
  • i)Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern
2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung
  • a)Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden
  • b)Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen
  • c)sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern
  • d)technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen
  • e)ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden
  • f)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten
  • g)betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  • a)Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
  • b)bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
  • c)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten
  • d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
  • e)Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln
  • f)unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
4 digitalisierte Arbeitswelt
  • a)mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
  • b)Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
  • c)ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren
  • d)Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen
  • e)Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
  • f)Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten
  • g)Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten
  • h)Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren

Häufige Fragen

Was schreibe ich als Fliesen-, Platten- und Mosaikleger ins Berichtsheft?

Die Arbeiten der Woche, etwa Untergründe prüfen und vorbereiten, abdichten, Fliesen ansetzen und verlegen, verfugen, aufmessen und die Baustelle einrichten und räumen, mit Stunden je Tag, dazu die Themen der Berufsschule. Stichworte genügen, zum Beispiel „Wandfliesen im Dünnbettverfahren angesetzt, Fugen ausgerichtet“.

Gibt es beim Fliesen-, Platten- und Mosaikleger Schwerpunkte?

Nach den Angaben des BIBB nicht: Der Beruf ist ein Monoberuf und dauert drei Jahre. Die Verordnung regelt allerdings auch die Ausbildung zum Ausbaufacharbeiter, dort mit Schwerpunkt Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten. Das ist ein eigener Ausbildungsberuf.

Darf ich Kundennamen und Baustellen ins Berichtsheft schreiben?

Das ist nicht nötig. Beschreiben Sie die Tätigkeit ohne Kundennamen, Anschriften und Auftragsnummern. Auszubildende müssen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wahren (§ 13 Satz 2 Nummer 6 BBiG).

Wird das Berichtsheft in der Gesellenprüfung gebraucht?

Ja, als Voraussetzung für die Zulassung. Zugelassen wird im Handwerk, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird er in der Prüfung nicht bewertet.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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