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Berichtsheft als Stuckateur: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft eines Stuckateurs gehören die Arbeiten der Woche auf Baustelle und in der Werkstatt, etwa Putz, Stuck, Trockenbau, Wärmedämmung und Beschichtung, sowie die Themen der Berufsschule und von Lehrgängen. Je Tag genügen Stichworte mit Tätigkeit und Stunden. Zwei Beispielwochen aus dem ersten und dem dritten Ausbildungsjahr zeigen, wie solche Einträge aussehen.

Stand: 21.10.2026

Was als Stuckateur ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Ausbauberufeausbildungsverordnung (AusbauBAusbV), die mehrere Ausbauberufe in einer Verordnung regelt, darunter den Stuckateur und die Stuckateurin. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Schwerpunkte oder Wahlqualifikationen nennt die Verordnung für diesen Beruf nicht; alle Auszubildenden lernen dieselben Inhalte.

Der Ausbildungsrahmenplan fasst die Inhalte in Berufsbildpositionen zusammen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagUnterweisung zur Arbeitssicherheit, Baustelle einrichten, Gerüst auf Prüfzeichen und Beläge kontrolliert, Material vom Lager verladen8
DienstagUntergrund vor dem Putzen geprüft: Wischprobe und Haftung getestet, Wand abgekehrt und vorgenässt, Putzmörtel nach Herstellerangabe angemischt8
MittwochBerufsschule: Baustoffkunde, Zeichnungslesen, Fachrechnen8
DonnerstagInnenputz maschinell und von Hand angeworfen, mit der Latte abgezogen, Putzprofile gesetzt, Werkzeug gereinigt8
FreitagPutzfläche geglättet und gefilzt, Maße mit Wasserwaage und Zollstock kontrolliert, Baustelle gereinigt, Reste getrennt entsorgt8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagWärmedämmverbundsystem an der Fassade: Dämmplatten zugeschnitten, im Verband geklebt und gedübelt, Fensterlaibungen mit Eckprofilen versehen8
DienstagArmierungsschicht aufgebracht, Gewebe eingebettet, Anschlüsse am Sockel und an der Fensterbank ausgeführt, Schichtdicken geprüft8
MittwochBerufsschule: Bauphysik, Wärme- und Schallschutz, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagStuckprofil im Innenraum: Gesims nach Zeichnung aufgemessen, Profilschablone vorbereitet, Stuckgips angerührt und gezogen8
FreitagTrockenbau: Unterkonstruktion für eine abgehängte Decke ausgerichtet, Platten montiert, Fugen gespachtelt, Arbeit mit dem Gesellen abgenommen8

Berufsschule im Berichtsheft des Stuckateurs

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel „Putzarten und ihre Anwendung“ oder „Aufbau eines Wärmedämmverbundsystems“. Die Themen finden Sie im Heft oder im Stundenplan. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon in welchem Jahr dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Stuckateur

StattBesser
VerputztUntergrund geprüft und vorgenässt, Innenputz angeworfen, abgezogen und geglättet
GedämmtDämmplatten zugeschnitten, im Verband geklebt und gedübelt, Armierungsschicht mit Gewebe aufgebracht
Stuck gemachtGesims nach Zeichnung aufgemessen, Stuckgips angerührt, Profil mit der Schablone gezogen
Trockenbau gemachtUnterkonstruktion ausgerichtet, Gipsplatten montiert, Fugen verspachtelt und geschliffen
Gelernt, wie Putz haftetPutzgrund: Saugverhalten geprüft, Haftbrücke aufgetragen, Wirkung erklärt

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Stuckateure werden im Handwerk ausgebildet. Zuständige Stelle ist die Handwerkskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Innung oder Kammer vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte, etwa in einem überbetrieblichen Ausbildungszentrum, tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen, Objektadressen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Gesellenprüfung und Zulassung

Die Ausbildungsordnung sieht eine Gesellenprüfung in zwei zeitlich getrennten Teilen vor. Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden und prüft die Inhalte der ersten zwei Ausbildungsjahre, unter anderem mit einer praktischen Arbeitsaufgabe und schriftlichen Aufgaben. Teil 2 liegt am Ende der Ausbildung: Herstellen von Stuck-, Putzflächen und Wärmedämmung, Durchführen von Stuck- und Putzarbeiten, Durchführen von Trockenbauarbeiten sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Eine Zwischenprüfung nennt die Verordnung nicht.

Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung in Ausbauberufen (AusbauBAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: 1. Ausbildungsjahr17 Positionen

  • schwerpunktübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 2),
  • Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Stuckateurarbeiten im Ausbildungsberufsbild Ausbaufacharbeiter und Ausbaufacharbeiterin (§ 4 Absatz 4 Nummer 2) sowie
  • Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Stuckateur und Stuckateurin (§ 6 Absatz 2)
1 Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation
  • a)Informationen zu Aufträgen aufnehmen, wiedergeben und auswerten
  • b)Gespräche situations- und adressatengerecht führen
  • c)durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und zum Betriebserfolg beitragen
2 Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Arbeitsschritte, Sicherungsmaßnahmen und Einsatz von Arbeitsmitteln planen
  • b)Betriebsanweisungen und technische Unterlagen, insbesondere Materiallisten, Betriebsanleitungen, Herstellerangaben, Normen, Sicherheitsregeln und Arbeitsanweisungen, anwenden
  • c)Witterungs- und Klimabedingungen bei der Planung von Arbeiten berücksichtigen
  • d)Arbeitsaufgaben im Team bearbeiten
  • e)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen lösen sowie analoge und digitale Informationen zu Bauteilen und zum Bauprozess berücksichtigen
3 Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen¹4 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Arbeitsplatz einrichten und unterhalten
  • b)ergonomische Gesichtspunkte bei der Einrichtung der Baustelle berücksichtigen
  • c)Verkehrs-, Transportwege und Lagerflächen auf ihre Eignung zur Nutzung beurteilen
  • d)Belüftung von Arbeitsräumen sicherstellen und Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen ergreifen
  • e)Materialien und Maschinen vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen schützen sowie vor Diebstahl und unbefugtem Zugang sichern und für den Transport vorbereiten
  • f)vorangegangene Leistungen, auch anderer Gewerke, auf Sicht prüfen, Ergebnisse der Prüfung weiterleiten
  • g)Gefahrenbereiche auf Baustellen erkennen
  • h)persönliche Schutzausrüstung entsprechend der Gefährdungsbeurteilung auswählen und verwenden sowie Sicherheits- und Gesundheitspläne beachten
  • i)Arbeits- und Schutzgerüste nach Vorgaben aufbauen, unterhalten und abbauen
  • j)die Betriebssicherheit von Arbeits- und Schutzgerüsten vor der Verwendung auf Sicht prüfen
  • k)Lichtquellen für den eigenen Arbeitsplatz einsetzen
  • l)Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom ergreifen
  • m)Gefährdung durch Freileitungen beachten
  • n)Sofortmaßnahmen zur Versorgung von verletzten Personen bei Arbeitsunfällen ergreifen, Unfallstelle sichern
  • o)Gefahrstoffe in Baustoffen und Bauhilfsstoffen unterscheiden, Schutzmaßnahmen ergreifen, Gefahrstoffe umweltgerecht lagern und Entsorgung veranlassen
4 Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen¹
  • a)Werkzeuge und Maschinen auswählen, auf Funktionsfähigkeit prüfen, pflegen und warten
  • b)Werkzeuge und Maschinen unter Verwendung der Schutzeinrichtungen und unter Beachtung des Schutzes vor Emissionen bedienen
5 Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen¹
  • a)den Einsatz von Baustoffen und Bauhilfsstoffen auf deren ökologische Auswirkungen reflektieren
  • b)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Verwendbarkeit und auf Fehler sichtprüfen
  • c)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile anfordern, auf der Baustelle transportieren, bereitstellen und lagern
  • d)Arbeitsanweisungen beim Umgang mit Baustoffen und Bauhilfsstoffen, Fertigteilen sowie Ein- und Anbauteilen, insbesondere bei Gefahrstoffen, anwenden
6 Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital¹
  • a)Pläne und Zeichnungen lesen und anwenden
  • b)Skizzen anfertigen und anwenden
  • c)Mengen anhand von Plänen und Zeichnungen ermitteln
7 Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte¹4 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Messgeräte auswählen und Funktionsfähigkeit sicherstellen
  • b)Längen, Höhen und Winkel anlegen, messen, sichern, prüfen und übertragen
  • c)Geraden ausfluchten
  • d)Messpunkte anlegen und sichern
  • e)Bauteile und Flächen einmessen
8 Bearbeiten von Holz und Holzwerkstoffen sowie Herstellen von Holzbauteilen¹
  • a)Holz und Holzwerkstoffe nach Material und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
  • b)Untergründe für die Abdichtung auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel dokumentieren und anzeigen
  • c)Holz mit werkstoffspezifischen Werkzeugen bearbeiten
  • d)Verbindungen insbesondere durch Nageln und Schrauben herstellen
  • e)Holzbauteile, insbesondere unter Berücksichtigung des konstruktiven Holzschutzes, montieren
  • f)Holz, Holzwerkstoffe und Holzbauteile witterungsgeschützt lagern
  • g)Holz und Holzwerkstoffe prüfen
  • h)Verbindungsmittel nach Vorgaben auswählen und einsetzen, insbesondere Holzverbindungen mit Blatt, Versatz und Zapfen herstellen
9 Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton8 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Schalungen für rechteckige Bauteile herstellen, mit Trennmitteln behandeln und betonierfähig aufbauen
  • b)Bewehrungsstahl zuschneiden, biegen, binden und einbauen
  • c)Beton nach Anforderung herstellen und die Verarbeitbarkeit auf Sicht prüfen
  • d)Beton von Hand einbringen, verdichten, abziehen und nachbehandeln
  • e)Schalungen rückbauen, reinigen und lagern
10 Herstellen von Baukörpern aus Steinen¹
  • a)Mörtel nach Anforderungen herstellen und auf Verarbeitbarkeit prüfen
  • b)Steine nach Materialien, Eigenschaften und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
  • c)Untergründe auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel dokumentieren und anzeigen
  • d)Mauerwerk aus künstlichen Steinen in unterschiedlichen Formaten herstellen, dabei Verbandsarten unterscheiden
  • e)Baukörper aus Steinen vor Witterung schützen
  • f)Baukörper aus Steinen vor Feuchtigkeit schützen, horizontale und vertikale Abdichtungen erstellen
11 Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen¹
  • a)Dämmstoffe nach Materialien und Verwendungszweck, insbesondere für Boden-, Wand-, Decken- und Dachkonstruktionen, unterscheiden, lagern und vorbereiten
  • b)Voraussetzungen zum Einbauen von Dämmstoffen prüfen, Untergründe vorbereiten
  • c)Dämmstoffe zuschneiden und einbauen
12 Herstellen von Putzen und Stuck¹
  • a)Putzsysteme und Putzarten unterscheiden
  • b)Untergrund auf Haft- und Tragfähigkeit sowie Maßhaltigkeit prüfen
  • c)Untergrund zur Verbesserung der Haft- und Tragfähigkeit nach Vorgaben vorbereiten
  • d)Putzprofile, insbesondere Eckprofile, ansetzen und Einbauteile einbauen
  • e)Putzmörtel auswählen, herstellen und auftragen
  • f)Wand-, Decken- und Bodenanschlüsse herstellen
  • g)einlagige Putzflächen herstellen
13 Herstellen von Estrichen¹30 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Estrichkonstruktionen und Estricharten unterscheiden
  • b)Untergründe prüfen, säubern und ausgleichen
  • c)Untergrund zur Verbesserung der Haft-, Saug- und Tragfähigkeit vorbehandeln
  • d)Trenn- und Dämmschichten einbauen
  • e)Aussparungen herstellen und einbringen
  • f)Höhenlehren ausrichten
  • g)Fugen anlegen
  • h)Estrichmörtel herstellen
  • i)Estrichmörtel einbringen, verdichten, abziehen, glätten und Abbindeprozess sicherstellen
14 Ansetzen und Verlegen von Fliesen und Platten
  • a)Untergrund prüfen, säubern und ausgleichen
  • b)Untergrund zur Verbesserung der Haft- und Tragfähigkeit vorbehandeln
  • c)Kleber und Mörtel verarbeiten
  • d)Fliesen schneiden, ansetzen, verlegen und verfugen, insbesondere im Dünnbettverfahren
  • e)Ausschnitte und Löcher in Fliesen herstellen
  • f)Wand-, Decken- und Bodenanschlüsse herstellen
15 Herstellen von Bauteilen im Trockenbau¹
  • a)Trockenbaukonstruktionen unterscheiden
  • b)Untergründe prüfen und vorbehandeln
  • c)Wand-Trockenputz ansetzen
  • d)Befestigungsmittel einsetzen
  • e)Unterkonstruktionen für Einfachständerwände herstellen
  • f)Beplankungen, insbesondere mit Trockenbauplatten, herstellen und Fugen verspachteln
16 Umbauen und Rückbauen von Baukörpern¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Baupläne beachten und mit örtlichen Gegebenheiten abgleichen
  • b)tragende und nichttragende Bauteile unterscheiden
  • c)nichttragende Bauteile manuell nach Vorgabe rückbauen
  • d)Öffnungen in Decken und Wänden mit handgeführten Werkzeugen herstellen sowie Öffnungen sichern
  • e)Gefährdungspotentiale, insbesondere durch Asbest und Stäube, erkennen und Maßnahmen veranlassen
17 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)eigene Arbeiten anhand von Vorgaben prüfen
  • b)Zwischenergebnisse dokumentieren
  • c)Zusammenhänge zwischen Qualität, Kundenzufriedenheit und Betriebserfolg berücksichtigen

Abschnitt B: 2. Ausbildungsjahr16 Positionen

  • schwerpunktübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 2),
  • Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Stuckateurarbeiten im Ausbildungsberufsbild Ausbaufacharbeiter und Ausbaufacharbeiterin (§ 4 Absatz 4 Nummer 2) sowie
  • Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Stuckateur und Stuckateurin (§ 6 Absatz 2)
1 Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation
  • d)Arbeitsaufträge hinsichtlich der Kundenanforderungen und betrieblichen Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen und mit betrieblich beteiligten Personen abstimmen
  • e)technische Regelwerke, Bauvorschriften und allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen berücksichtigen
  • f)Wünsche und Einwände von Kunden und Kundinnen oder betrieblich beteiligten Personen entgegennehmen und weiterleiten
2 Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben²2 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • f)Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung ergonomischer, ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte festlegen und vorbereiten
  • g)digitale Endgeräte für die Planung und Durchführung der eigenen Arbeitsschritte nutzen
  • h)Leistungen anderer Gewerke bei der Planung einbeziehen und Vorleistungen berücksichtigen
  • i)Aufgaben im Team planen, mit weiteren Beteiligten abstimmen und umsetzen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
  • j)Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen
  • k)ressourcenschonende Verwendung von Baustoffen planen und ausführen
  • l)Fachbegriffe, auch fremdsprachliche, auftragsbezogen anwenden
  • m)Informationen, insbesondere technische Merkblätter und Gebrauchsanleitungen, auswählen und nutzen
3 Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen²4 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • p)den Bedarf von Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie von Unterkünften und sanitären Anlagen feststellen und bei der Bereitstellung mitwirken
  • q)Leistungen vorangegangener Gewerke als Bedingung für die Ausführung der eigenen Tätigkeiten prüfen und für die Durchführung der eigenen Arbeiten berücksichtigen, Mängel dokumentieren und die Dokumentation weiterleiten
  • r)ergonomische Arbeitsmittel und -hilfen verwenden sowie ergonomische Arbeitsweisen anwenden
  • s)Maßnahmen zum Schutz von Personen auf Baustellen ergreifen
  • t)Baustellensicherungsmaßnahmen durchführen
  • u)Lage von Ver- und Entsorgungsleitungen feststellen und Ver- und Entsorgungsleitungen vor Beschädigung schützen
  • v)Betriebssicherheit von Arbeitshilfen, insbesondere von Gerüsten, prüfen und Mängel dokumentieren und Dokumentation weiterleiten
  • w)Lastaufnahme- und Anschlagmittel unterscheiden, auswählen, überprüfen und einsetzen
  • x)Abfallstoffe, insbesondere Wertstoffe, und Reststoffe sortenrein trennen, lagern und den Abtransport vorbereiten, dabei kreislaufwirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigen
  • y)Baustoffe auf Wiederverwendbarkeit prüfen
  • z)Verbrauchsgüter auffangen und umweltgerechte Entsorgung veranlassen
    • aa)Baustoffe, Werkzeuge und Maschinen für den Abtransport vorbereiten
    • bb)Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Unterkünfte und sanitäre Anlagen für den Abtransport vorbereiten
    • cc)geräumte Arbeitsplätze übergeben
4 Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen²
  • c)Maschinen auswählen, einrichten, bedienen, pflegen und warten
  • d)Funktionsfähigkeit von Maschinen kontrollieren und Ergebnisse dokumentieren
  • e)Störungen an Maschinen erkennen, Störungsbeseitigung veranlassen
  • f)technische Hilfsmittel zur Klimatisierung und Staubminimierung auf Funktionsfähigkeit prüfen, einrichten und bedienen
  • g)Maschinen auf Dichtigkeit prüfen, um Verunreinigung der Umwelt zu vermeiden
  • h)Förder- und Transportgeräte bedienen
5 Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen
  • e)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile nach Art und Eigenschaften unterscheiden, auswählen und dem Arbeitsauftrag zuordnen
  • f)Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards bei der Auswahl von Baustoffen und Bauhilfsstoffen berücksichtigen
  • g)Bedarf an Baustoffen und Bauhilfsstoffen, Fertigteilen sowie Ein- und Anbauteilen ermitteln, diese anfordern und bereitstellen
  • h)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Vollständigkeit, Beschädigung und Maßhaltigkeit prüfen, Ergebnisse dokumentieren und bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen
6 Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital³4 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • d)Zeichnungen auf Übereinstimmung mit den Gegebenheiten auf der Baustelle prüfen
  • e)Aufmaße und Bestandsskizzen für durchzuführende Arbeiten erstellen
  • f)maßstabgerechte Zeichnungen erstellen
  • g)digitale Endgeräte verwenden, branchenübliche Software nutzen
  • h)bemaßte Einbauskizzen und Pläne anfertigen
  • i)Einmessskizzen, Aufmaßskizzen und Verlegepläne anfertigen
  • j)Aufrisse anfertigen, Flächen unter Berücksichtigung gestalterischer Gesichtspunkte einteilen
7 Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte³
  • f)Bauwerke einmessen und abstecken
  • g)Höhen-, Lage-, Längen-, Richtungs- und Winkelmessungen, auch digital, durchführen
8 Prüfen, Bewerten und Vorbereiten von Untergründen2 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • a)Untergründe hinsichtlich der weiteren Bearbeitungsmöglichkeiten unterscheiden und prüfen, Mängel dokumentieren und Dokumentation weiterleiten
  • b)Untergründe auf ihre Beanspruchung und zur Befestigung von Konstruktionen, Baugruppen und -teilen prüfen
  • c)Untergründe, insbesondere auf Haft- und Tragfähigkeit, Beschädigungen, Verunreinigungen, Ebenheit, Gefälle, Höhenlage und Saugfähigkeit, prüfen
  • d)auf Gefahrstoffe in Untergründen im Bestand achten, Prüfung veranlassen und Schutzmaßnahmen ergreifen
  • e)Schutzmaßnahmen für nicht zu bearbeitende Flächen, Bauteile und Objekte, insbesondere auf Verträglichkeit, prüfen und ausführen
  • f)Untergründe auf Feuchtigkeit prüfen
  • g)Untergründe, insbesondere durch Aufbringen von Putzen, Spachtel- und Ausgleichsmassen sowie durch Einsatz von Trockenbau-Baustoffen und Verbundwerkstoffen, für die weitere Bearbeitung vorbereiten
9 Bearbeiten von Holz und Holzwerkstoffen sowie Herstellen von Holzbauteilen³
  • i)Holzunterkonstruktionen herstellen
  • j)Holzoberflächen imprägnieren, lasieren und versiegeln
10 Herstellen von Baukörpern aus Steinen³8 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • g)Vorschriften des Brand-, Schall- und Feuchteschutz anwenden
  • h)nicht tragende Wände aus Wandbauplatten setzen
  • i)Ecken, Wand-, Boden- und Deckenanschlüsse herstellen
  • j)Öffnungen, Schlitze und Aussparungen herstellen und schließen
  • k)Fertigteile einbauen
  • l)Fugen schließen
11 Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen²8 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • d)Vorschriften des Brand-, Schall-, Feuchte- und Wärmeschutzes einhalten
  • e)Verfahren zur Herstellung von Anschlüssen unterscheiden sowie Anschlüsse herstellen
  • f)Befestigungsmittel unter Berücksichtigung des Untergrundes auswählen und anwenden
  • g)Dämmstoffe, insbesondere aus nachwachsenden Rohstoffen, auswählen
  • h)Wärmedämm-Verbundsysteme unterscheiden und erstellen sowie dabei insbesondere Dämmstoffplatten anbringen und Putzprofile einbauen
  • i)Wärmedämmputze unterscheiden und aufbringen sowie dabei insbesondere Putzprofile einsetzen und Haftbrücken aufbringen
  • j)Armierungsputze mit Gewebeeinlagen aufbringen
  • k)Schlussbeschichtungen aufbringen
12 Herstellen von Putzen und Stuck²10 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • h)Putzprofile auswählen, anbringen und ausrichten
  • i)Putze, insbesondere natürliche Putze, unterscheiden, auswählen, herstellen und auftragen
  • j)natürliche Putze, insbesondere Kalk- und Lehmputze, unterscheiden, auswählen und herstellen
  • k)Putzarmierungen einlegen, Putzträger anbringen
  • l)Oberputze im Innen- und Außenbereich auftragen und strukturieren
  • m)Putze nachbehandeln
  • n)mehrlagige Putze herstellen
  • o)Wandschlitze schließen und Rohrbekleidungen herstellen
  • p)Beschichtungsstoffe unterscheiden, auswählen, für Be- und Verarbeitung vorbereiten, Beschichtungen, insbesondere durch Streichen, Rollen und Spritzen, ausführen
  • q)Profilformen auswählen, Schablonen herstellen
  • r)Stuckmörtel auswählen und herstellen
  • s)Stuckprofile am Tisch ziehen
  • t)Stuckprofile zuschneiden, versetzen und einputzen
13 Herstellen von Estrichen³
  • j)Vorschriften des Brand-, Schall-, Feuchte- und Wärmeschutzes einhalten
  • k)Untergrund auf Haft-, Saug- und Tragfähigkeit sowie Maßhaltigkeit, insbesondere Ebenheit, beurteilen und vorbereiten, Höhenlage prüfen und übertragen
  • l)Estrichmörtel mit verschiedenen Bindemitteln herstellen
  • m)Fertigteilestriche, insbesondere hinsichtlich der Dämmeigenschaften, auswählen
  • n)Ausgleichsschüttungen herstellen
  • o)Fertigteilestriche verlegen
  • p)fließfähige Estriche nivellieren und entlüften
  • q)Aussparungen herstellen
  • r)Rand- und Bewegungsfugen herstellen
  • s)Feuchtigkeit der Untergründe mit anerkannten Messverfahren prüfen und Ergebnisse dokumentieren
14 Herstellen von Bauteilen im Trockenbau³8 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • g)Vorschriften des Brand-, Schall-, Feuchte-, Wärme- und Strahlenschutzes anwenden
  • h)Montagepläne erstellen und anwenden
  • i)Unterkonstruktionen für Ständerwände herstellen
  • j)Trockenbauplatten auswählen und einbauen
  • k)Ecken, Wand-, Boden- und Deckenanschlüsse herstellen
  • l)Öffnungen und Aussparungen, insbesondere bei Brandschutzanforderungen, herstellen und schließen
  • m)vorgefertigte Bauteile sowie Einbauteile montieren
  • n)Fugen in unterschiedlichen Techniken ausbilden und abdichten
  • o)Trockenbauoberflächen entsprechend der einschlägigen Qualitätsanforderungen herstellen
  • p)Konstruktionen im Trockenbau, insbesondere hinsichtlich Ständertypen, Abständen, Befestigungs- und Verbindungsmitteln, unterscheiden
  • q)Unterkonstruktionen zur Befestigung von System- und Fertigelementen erstellen
  • r)Montagewände herstellen
  • s)Unterdecken und Deckenbekleidungen herstellen
  • t)Vorsatzschalen herstellen
  • u)Außenwandbekleidungen, insbesondere vorgehängte Fassadenbekleidungen, herstellen und montieren
  • v)Verkofferungen und Schürzen herstellen
  • w)Brandschutzkonstruktionen für Wände und Decken einschließlich der Anschlüsse erstellen
  • x)Öffnungen und Aussparungen, insbesondere für Sanitär-, Elektro-, Heizungs- und Klimainstallationen, und deren Anschlüsse herstellen
  • y)Zargen montieren
  • z)Fugen, insbesondere Dehnfugen, Schattenfugen und Bauteilanschlussfugen, ausbilden
    • aa)Fugen schließen
15 Umbauen und Rückbauen von Baukörpern³4 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • f)Regeln des Denkmalschutzes beachten
  • g)Schäden feststellen
  • h)Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergreifen und angrenzende Bauteile schützen
  • i)schadhafte Stellen an Putz- und Stuckoberflächen sichern und entfernen
  • j)Öffnungen in Böden, Wänden und Decken durch Stemmen und Schneiden herstellen sowie Öffnungen sichern
  • k)Dämmstoffe unter Beachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, insbesondere des Staubschutzes, rückbauen, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
  • l)Holzbauteile und Stahlträger unter statischen Gesichtspunkten montieren und demontieren
  • m)Gefahrstoffe erkennen und melden, Schutzmaßnahmen ergreifen sowie Sicherung und Entsorgung veranlassen
16 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen²2 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • d)Arbeitsergebnisse dokumentieren und von anderen erbrachte Leistungen berücksichtigen
  • e)Tätigkeitsnachweise erstellen, Zeitaufwand und Materialverbrauch erfassen
  • f)Kunden und Kundinnen sowie betriebliche Beteiligte über fertiggestellte Arbeiten informieren
  • g)zur Verbesserung der Arbeit im eigenen Arbeitsbereich beitragen

Abschnitt C: 3. Ausbildungsjahr12 Positionen

  • Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Stuckateur und Stuckateurin (§ 6 Absatz 2)
1 Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation
  • g)Kunden und Kundinnen über das betriebliche Leistungsspektrum informieren
  • h)Fachbegriffe für Baustile, Bauteile, Baustoffe und Verfahren anwenden
  • i)Kunden und Kundinnen über Serviceleistungen, Instandhaltungsmaßnahmen und -intervalle informieren
  • j)Wünsche von Kunden und Kundinnen in die Auftragsausführung einbeziehen und dokumentieren
2 Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben⁴8 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • n)Informationen zu Vorleistungen, Baukonstruktionen und Untergründen, insbesondere über Gefahrstoffbelastungen, sowie zu Materialvorgaben, Zeitrichtwerten und Leistungsbeschreibungen erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen
  • o)gewerkeübergreifende Abstimmungen für den eigenen Arbeitsbereich treffen
  • p)Baustoffe und Bauhilfsstoffe auf ihre ökologischen Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Kohlendioxid-Bilanz, unter Einbeziehung kreislaufwirtschaftlicher Gesichtspunkte, beurteilen und auswählen
  • q)branchenübliche Software anwenden
  • r)kontinuierlich Baudokumentation erstellen
  • s)Prüf- und Messergebnisse, insbesondere objektbezogene Witterungsmessungen, dokumentieren und bewerten
  • t)Aufmaß nach Normen und Richtlinien für die Planung und Arbeitsvorbereitung erstellen
  • u)Wärmeschutzberechnungen durchführen
  • v)Gestaltungsgrundlagen und Farbordnungssysteme unterscheiden
  • w)bauklimatische Bedingungen, insbesondere Temperatur und Luftfeuchtigkeit, einhalten, um die Zielwerte der Materialfeuchte zu erreichen
3 Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen⁴
  • dd)Maßnahmen zur Nutzung von Verkehrswegen veranlassen
  • ee)Verkehrsleiteinrichtungen nach vorgegebenem Verkehrszeichenplan aufstellen und unterhalten
  • ff)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz prüfen und beurteilen, Maßnahmen zur Vermeidung treffen, berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere zur Absturzsicherung, anwenden
  • gg)Teilbereiche von Baustellen räumen und übergeben
4 Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen⁴2 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • i)Werkzeuge und Maschinen für den Arbeitsablauf anfordern, transportieren, lagern, für den Einsatz vorbereiten und einsetzen
  • j)Werkzeuge und Maschinen überprüfen, Verunreinigungen der Umwelt verhindern
  • k)Putzmaschinen und Förderanlagen einrichten und bedienen
5 Herstellen von Putzen und Stuck⁴2 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • u)Sonderputze, insbesondere Sanierputze, unterscheiden und herstellen
  • v)Putzoberflächen nach verschiedenen Techniken strukturieren und gestalten
6 Herstellen von Trockenbaukonstruktionen6 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Verfahren zur Erstellung von Trockenbaukonstruktionen unterscheiden
  • b)Platten zuschneiden und montieren sowie Fertigteilunterdecken montieren
  • c)Träger, Tragwerke und Stützen bekleiden
  • d)Vorwandinstallations- und Installationswände herstellen
  • e)umsetzbare Trennwände montieren
  • f)Brandschutzkonstruktionen für Wände und Decken einschließlich der Anschlüsse erstellen
  • g)Brandschutzelemente zu Brandschutzkonstruktionen für Wände und Decken, einschließlich der Anschlüsse und Brandabschottungen, montieren
  • h)Gewölbe und Bögen herstellen und mit unterschiedlichen Werkstoffen beplanken
  • i)Fertigteile, insbesondere Bauteile in Falttechnik, montieren
  • j)Dachschrägen unter Beachtung der Winddichtigkeit, Dampfdiffusion und Hinterlüftung bekleiden
  • k)Trockenbauoberflächen entsprechend der einschlägigen Qualitätsanforderungen, insbesondere Vollverspachtelungen, herstellen
  • l)Abdichtungen gegen nichtdrückendes Wasser herstellen
7 Ausführen von Stuckarbeiten8 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Stucktechniken, insbesondere Techniken mit Modellen und Abgüssen, unterscheiden
  • b)Stuck im Innen- und im Außenbereich, auch vor Ort, herstellen und einbauen
  • c)Stuckprofile ziehen
  • d)Stuckprofile als Eckgesimse einbauen
8 Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen⁴6 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • l)Vorschriften des Brand-, Schall-, Feuchte-, Wärme- und Strahlenschutzes einhalten
  • m)Innendämmungen unterscheiden und Voraussetzung für Innendämmung prüfen
  • n)energetische Ertüchtigung der Innenflächen, insbesondere durch Platten- und Verbundwerkstoffe und Vorsatzschalen, durchführen
  • o)Dampfbremse und Luftdichtheitsschicht einbauen
  • p)Anschlüsse zu Bauteilen herstellen
9 Integrieren von technischen Systemen in Bauteile4 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)technische Systeme für die Energiegewinnung und Belüftung an Fassaden unterscheiden
  • b)Voraussetzungen zum Einbauen von technischen Systemen prüfen
  • c)Systemelemente und Fertigteile einschließlich Unterkonstruktionen montieren
  • d)technische Systeme in Putzen und Trockenbau integrieren
  • e)Wandheizungs- und -erwärmungssysteme zur Aufnahme von Putzen verlegen
10 Beschichten von Oberflächen4 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Gestaltungsprinzipien anwenden
  • b)Räume und Objekte mit Beschichtungsstoffen und Belägen gestalten
  • c)Wand- und Deckenflächen mit Putz in unterschiedlichen Techniken gestalten
11 Sanieren und Instandhalten von Stuck, Putzen und Trockenbaukonstruktionen8 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Verfahren zur Sanierung von Stuck, Putzen und Trockenbaukonstruktionen unterscheiden
  • b)erhaltenswerte Bausubstanz erkennen und Maßnahmen zum Schutz veranlassen
  • c)Schäden analysieren und Ist-Zustand dokumentieren
  • d)Sanierung und Instandsetzung durchführen, Sanierungsputze auftragen sowie Stuckteile sichern, abnehmen und aufarbeiten
12 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen⁴4 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • h)Methoden der Qualitätssicherung anwenden
  • i)Qualitätsabweichungen feststellen und Maßnahmen zur Behebung von Qualitätsabweichungen ergreifen
  • j)Instandhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen dokumentieren und kontrollieren
  • k)Reklamationen entgegennehmen, bearbeiten und weiterleiten
  • l)Auswirkungen der Kundenzufriedenheit auf das Betriebsergebnis im Rahmen der eigenen Arbeiten berücksichtigen
  • m)Aufmaße über durchgeführte Arbeiten nach Normen und Richtlinien erstellen
  • n)kundenrelevante Informationen zu Maßnahmen zur Funktions- und Werterhaltung weitergeben
  • o)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen im eigenen Arbeitsbereich beitragen

Abschnitt D: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten4 Positionen

1 Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  • a)den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • b)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
  • c)die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
  • d)die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern
  • e)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • f)Beziehungen des Ausbildungsbetriebs und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern
  • g)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
  • h)wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
  • i)Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern
2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung
  • a)Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden
  • b)Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen
  • c)sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern
  • d)technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen
  • e)ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden
  • f)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten
  • g)betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  • a)Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
  • b)bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
  • c)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten
  • d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
  • e)Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln
  • f)unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
4 digitalisierte Arbeitswelt
  • a)mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
  • b)Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
  • c)ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren
  • d)Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen
  • e)Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
  • f)Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten
  • g)Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten
  • h)Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren

Häufige Fragen

Was schreibe ich als Stuckateur ins Berichtsheft?

Die Arbeiten der Woche, etwa Putz, Stuck, Trockenbau, Wärmedämmung und Beschichtung, mit Stunden je Tag, dazu die Themen der Berufsschule. Stichworte genügen, zum Beispiel „Innenputz angeworfen und abgezogen“. Kundennamen und Objektadressen sind nicht nötig.

Gibt es beim Stuckateur Schwerpunkte?

Für den Stuckateur nennt die Ausbauberufeausbildungsverordnung keine Schwerpunkte oder Wahlqualifikationen. Die Ausbildung dauert drei Jahre.

Gehören Skizzen und Fotos ins Berichtsheft?

Das bestimmen Ihre Kammer oder Innung, nicht das Gesetz. Fragen Sie Ihren Ausbilder, ob Skizzen, Fachberichte oder Fotos vorgeschrieben sind. Das Gesetz verlangt nur einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG).

Wird das Berichtsheft in der Gesellenprüfung gebraucht?

Ja, als Voraussetzung für die Zulassung. Zugelassen wird, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird er in der Prüfung nicht bewertet.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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