Berichtsheft als Feinwerkmechaniker: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft eines Feinwerkmechanikers gehören die Arbeiten der Woche in Fertigung und Montage, etwa Anreißen, Feilen, Drehen, Fräsen, CNC-Programmierung, Prüfen und Messen, Montage und Instandhaltung, sowie die Themen der Berufsschule. Je Tag genügen Stichworte mit Tätigkeit und Stunden. Zwei Beispielwochen aus dem ersten und dem dritten Ausbildungsjahr zeigen, wie solche Einträge aussehen.
Stand: 21.10.2026
Was als Feinwerkmechaniker ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Feinwerkmechaniker und zur Feinwerkmechanikerin (FeinwAusbV). Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. Sie gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und einen von vier Schwerpunkten: Maschinenbau, Feinmechanik, Werkzeugbau oder Zerspanungstechnik. Welcher Schwerpunkt für Sie gilt, steht in Ihrem Ausbildungsvertrag.
Das Ausbildungsberufsbild nennt unter anderem die folgenden Bereiche. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht; Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz
- Betriebliche, technische und kundenorientierte Kommunikation
- Planen und Steuern von Arbeitsabläufen, Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse, Qualitätsmanagement
- Prüfen und Messen
- Fügen, manuelles Spanen und Umformen, maschinelles Bearbeiten
- Werk- und Hilfsstoffe, Wärmebehandlung
- Programmieren von numerisch gesteuerten Geräten, Maschinen oder Anlagen, Bearbeiten auf Werkzeugmaschinen
- Aufbauen und Prüfen von hydraulischen, pneumatischen und elektropneumatischen Steuerungen
- Montieren und Inbetriebnehmen, Instandhalten und Warten von Betriebsmitteln und technischen Systemen
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Unterweisung zur Arbeitssicherheit, Werkstattrundgang, Flachstahl nach Zeichnung anreißen und körnen, Maße mit Messschieber prüfen | 8 |
| Dienstag | Werkstück sägen, feilen und entgraten, Bohrungen anreißen und bohren, Innengewinde schneiden, Maßprüfung | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Technisches Zeichnen, Werkstoffkunde, Fachrechnen | 8 |
| Donnerstag | Welle an der konventionellen Drehmaschine plan- und längsdrehen, Schnittwerte nach Tabelle einstellen, Durchmesser mit Bügelmessschraube messen | 8 |
| Freitag | Zwei Blechteile durch Nieten fügen, Passung prüfen, Messmittel reinigen und einordnen, Arbeitsplatz aufräumen | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | CNC-Programm für ein Frästeil nach Zeichnung erstellen, Werkzeuge und Nullpunkt festlegen, Simulation am Steuerungspult durchführen | 8 |
| Dienstag | Erstteil auf der CNC-Fräsmaschine fertigen, Maße mit Messschieber und Messuhr prüfen, Korrekturwerte eintragen, Kleinserie starten | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Fertigungstechnik, Steuerungstechnik, Wirtschafts- und Sozialkunde | 8 |
| Donnerstag | Baugruppe mit Pneumatikzylinder montieren, Ventile anschließen, Drosseln einstellen, Funktionsprüfung, Prüfprotokoll ausfüllen | 8 |
| Freitag | Wartung einer Fräsmaschine nach Wartungsplan: Schmierstellen abschmieren, Kühlmittel kontrollieren, Führungen prüfen, Eintrag im Wartungsheft | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Feinwerkmechanikers
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel „Toleranzen und Passungen: Eintragungen in Zeichnungen“. Die Themen finden Sie im Heft oder im Stundenplan. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon in welchem Jahr dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Feinwerkmechaniker
| Statt | Besser |
|---|---|
| An der Maschine gearbeitet | Welle an der Drehmaschine plan- und längsgedreht, Durchmesser mit Bügelmessschraube geprüft |
| Gefräst | CNC-Programm für Frästeil erstellt, Nullpunkt festgelegt, Erstteil gefertigt und gemessen |
| Teile gebaut | Baugruppe montiert, Pneumatikzylinder angeschlossen, Drosseln eingestellt, Funktion geprüft |
| Messen geübt | Bohrungsdurchmesser mit Messschieber und Messuhr gemessen, Werte im Prüfprotokoll eingetragen |
| Maschine gewartet | Fräsmaschine nach Wartungsplan geschmiert, Kühlmittelstand kontrolliert, Führungen geprüft |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Feinwerkmechaniker werden im Handwerk und in der Industrie ausgebildet. Zuständige Stelle ist im Handwerksbetrieb die Handwerkskammer, sonst die IHK. Ob Fachberichte, Skizzen oder Messprotokolle zum Nachweis gehören, geben Innung oder Kammer vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen, Auftragsnummern und Zeichnungsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
Prüfung und Zulassung
Die Ausbildungsverordnung sieht die Prüfung in zwei zeitlich getrennten Teilen vor. Teil 1 soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden und besteht aus einem Arbeitsauftrag. Teil 2 liegt am Ende der Ausbildung: Kundenauftrag, Fertigungstechnik, Funktionsanalyse sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.
Zur Prüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Für Handwerksberufe gilt dies sinngemäß nach § 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO, fragen Sie dazu Ihre Kammer. Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Feinwerkmechaniker und zur Feinwerkmechanikerin (FeinwAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Abschnitt I: Berufliche Grundbildung12 Positionen
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
- b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
- b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären
- c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweise bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)Abfälle vermeiden, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
Betriebliche, technische und kundenorientierte Kommunikation7 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
- a)Informationen beschaffen und bewerten
- b)Gespräche mit Vorgesetzten und im Team situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen, deutsche und englische Fachausdrücke anwenden
- c)Teil-, Gruppen- und Explosionszeichnungen lesen und anwenden
- d)Skizzen und Stücklisten anfertigen
- e)Normen, insbesondere Toleranz- und Oberflächennormen, anwenden
- f)technische Unterlagen, insbesondere Instandsetzungs- und Betriebsanleitungen, Kataloge, Stücklisten, Tabellen und Diagramme, lesen und anwenden
- g)Arbeitsabläufe protokollieren
- h)Datenträger nutzen, digitale und analoge Mess- und Prüfdaten lesen
- i)Kommunikation mit vorausgehenden und nachfolgenden Funktionsbereichen sicherstellen
- k)kundenspezifische Anforderungen und Informationen entgegennehmen, im Betrieb weiterleiten und berücksichtigen
Planen und Steuern von Arbeitsabläufen; Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
- a)Arbeitsschritte und -abläufe nach funktionalen, organisatorischen, fertigungstechnischen und wirtschaftlichen Kriterien festlegen und sicherstellen
- b)Material, Werkzeuge und Hilfsmittel auftragsbezogen anfordern und bereitstellen
- c)Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des Arbeitsauftrages vorbereiten
- d)Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und protokollieren
Qualitätsmanagement4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
- a)Prüfverfahren und Prüfmittel anforderungsbezogen anwenden
- b)Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, zur Beseitigung beitragen und dokumentieren
- c)Qualitätsmanagementsystem des Betriebes anwenden
Prüfen und Messen5 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
- a)Ebenheit und Rauhigkeit von Werkstücken prüfen
- b)Formgenauigkeit von Werkstücken prüfen
- c)Oberflächen auf Qualität, Verschleiß und Beschädigung prüfen
- d)Längen, insbesondere mit Strichmaßstäben und Messschiebern unter Berücksichtung von systematischen und zufälligen Messfehlern, messen
- e)Werkstücke mit Winkeln, Grenzlehren und Gewindelehren prüfen
- f)Bezugslinien, Bohrungsmitten und Umrisse an Werkstücken unter Berücksichtigung der Werkstoffeigenschaften und nachfolgender Bearbeitung anreißen und körnen
- g)Lage von Bauteilen und Baugruppen prüfen, Lageabweichung messen
- h)physikalische und elektrische Größen messen
Fügen10 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
- a)Bauteile auf Oberflächenbeschaffenheit der Fügeflächen und Formtoleranz prüfen sowie in montagegerechter Lage fixieren
- b)Schraubverbindungen unter Beachtung der Teilefolge und des Drehmomentes herstellen und mit Sicherungselementen sichern
- c)Bauteile form- und kraftschlüssig unter Beachtung der Beschaffenheit der Fügeflächen verstiften
- d)Werkstücke und Bauteile aus unterschiedlichen Werkstoffen unter Beachtung der Verarbeitungsrichtlinien kleben
- e)Werkzeuge, Lote und Flussmittel zum Weich- und Hartlöten auswählen, Bleche und Profile löten oder Bauteile und Baugruppen heften sowie Bleche und Profile aus Stahl bis zu einer Dicke von 5 mm durch Schmelzschweißen in verschiedenen Schweißpositionen fügen, einschließlich
- Nahtart unter Berücksichtigung der Werkstoffe und der Werkstücke festlegen
- Schweißeinrichtungen, Zusatz- und Hilfsstoffe auswählen
- Einstellwerte festlegen
- Werkstücke und Fugen zum Schweißen vorbereiten
- Betriebsbereitschaft herstellen
Manuelles Spanen und Umformen
- a)Werkzeuge unter Berücksichtigung der Verfahren und der Werkstoffe auswählen
- b)Flächen und Formen an Werkstücken aus Eisen- und Nichteisenmetallen eben, winklig und parallel nach Allgemeintoleranzen auf Maß feilen und entgraten
- c)Bleche, Rohre und Profile aus Eisen- und Nichteisenmetallen sowie aus Kunststoffen nach Anriss mit der Handsäge trennen
- d)Innen- und Außengewinde herstellen
- e)Feinbleche und Kunststoffhalbzeuge mit Hand- und Handhebelscheren schneiden
- f)Bleche, Rohre und Profile aus Eisen- und Nichteisenmetallen umformen
- g)Werkzeuge nach Verwendungszweck schärfen
Maschinelles Bearbeiten
- a)Maschinenwerte von handgeführten und ortsfesten Maschinen bestimmen und einstellen, Kühl- und Schmiermittel zuordnen und anwenden
- b)Werkstücke und Bauteile unter Berücksichtigung der Form und der Werkstoffeigenschaften ausrichten und spannen
- c)Werkzeuge unter Beachtung der Bearbeitungsverfahren und der zu bearbeitenden Werkstoffe auswählen, ausrichten und spannen
- d)Bohrungen nach Allgemein- und Lagetoleranzen durch Bohren ins Volle, Aufbohren und Profilsenken herstellen sowie Bohrungen bis zur Maßgenauigkeit IT 7 reiben
- e)Werkstücke oder Bauteile mit handgeführten Maschinen schleifen und bohren
- f)Werkstücke bis zur Maßgenauigkeit IT 11 mit unterschiedlichen Drehmeißeln und Fräsern durch Drehen und Stirn-Umfangs-Planfräsen bearbeiten oder Bleche und Profile unter Beachtung des Werkstoffes, der Werkstoffoberfläche, der Werkstückform und der Anschlussmaße schneiden und biegeumformen
Instandhalten und Warten von Betriebsmitteln4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
- a)Betriebsmittel reinigen, pflegen und vor Korrosion schützen
- b)Betriebsstoffe, insbesondere Kühl- und Schmierstoffe, nach Betriebsvorschriften wechseln und auffüllen
- c)Wartungsarbeiten nach Plan durchführen und dokumentieren
- d)elektrische Verbindungen, insbesondere an Anschlüssen, auf mechanische Beschädigungen sichtprüfen
- e)Sicherheitsmaßnahmen für elektrische Maschinen oder Geräte beachten
- f)Bauteile und Baugruppen nach Anweisung und Unterlagen mit und ohne Hilfsmittel aus- und einbauen
- g)demontierte Bauteile kennzeichnen und systematisch ablegen und lagern
Lfd. Nr. , zusammen: 18 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
Abschnitt II: Berufliche Fachbildung
A. Gemeinsame Ausbildungsinhalte10 Positionen
Betriebliche, technische und kundenorientierte Kommunikation4 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 7 Wochen im 3. und 4. Ausbildungsjahr
- a)Gesamtzeichnungen lesen und anwenden
- b)Hydraulik- und Pneumatikschaltpläne lesen und anwenden
- c)elektrische Schalt- und Stromlaufpläne lesen und anwenden
- d)Maß-, Form- und Lagetoleranznormen anwenden sowie Oberflächensymbole berücksichtigen
- e)Betriebs-, Bedienungs- und Instandhaltungsanleitungen lesen und anwenden
- f)betriebliche Informations- und Kommunikationssysteme nutzen
- g)technische Sachverhalte mit Kunden und Kundinnen abstimmen, in Form von Protokollen und Berichten darstellen sowie Änderungswünsche dokumentieren
Planen und Steuern von Arbeitsabläufen; Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse4 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 6 Wochen im 3. und 4. Ausbildungsjahr
- a)Fertigungs- und Instandsetzungsumfang abschätzen
- b)Fertigungsabläufe auftragsbezogen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten festlegen
- c)Werkzeuge, Prüf- und Messzeuge sowie Hilfsmittel nach Verwendungszweck auswählen und bereitstellen
- d)Halbzeug-, Normteil- und Fertigteilbedarf aus technischen Unterlagen, insbesondere aus Zeichnungen, ermitteln
- e)Verwendung von Material und Ersatzteilen sowie Arbeitszeit und technische Prüfung dokumentieren
- f)eigene und fremde Leistungen kontrollieren und bewerten
Qualitätsmanagement4 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 5 Wochen im 3. und 4. Ausbildungsjahr
- a)Prüf-, Betriebs- und Qualitätsdaten erfassen und bewerten
- b)Normen und Spezifikationen zur Sicherung der Produktqualität beachten und anwenden
- c)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen
Prüfen und Messen5 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Längen und Formen unter Beachtung von Maß-, Form- und Lagetoleranzen mit entsprechenden Prüfmitteln prüfen und messen, dabei systematische und zufällige Messfehler beachten
- b)Oberflächenbeschaffenheit in Abhängigkeit von ihrer Funktion beurteilen
- c)Werkstücke auf Lauftoleranzen prüfen
- d)Werkstücke bis zur Maßgenauigkeit von IT 6 messen
Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen; Wärmebehandlung4 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Eigenschaften von Werkstoffen in Bezug auf Wärmebehandlung, Be- und Verarbeitung, insbesondere beim Spanen und Umformen, unterscheiden
- b)Halbzeuge und Werkstücke nach Form, Stoff und Bearbeitbarkeit unterscheiden
- c)Schneidstoffe unter Berücksichtigung des zu bearbeitenden Werkstoffs und der Werkzeugart auswählen
- d)Hilfsstoffe, insbesondere Kühl- und Schmierstoffe, unterscheiden, ihrer Verwendung nach zuordnen und unter Beachtung des Umgangs mit gefährlichen Arbeitsstoffen anwenden
- e)Schleif- und Poliermittel auswählen und anwenden
Programmieren von numerisch gesteuerten Geräten, Maschinen oder Anlagen3 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 9 Wochen im 3. und 4. Ausbildungsjahr
- a)Datenein- und Datenausgabegeräte sowie Datenträger nutzen
- b)rechnerunterstützte Techniken zur Programmierung anwenden
- c)Programme erstellen, eingeben, testen, ändern und optimieren
- d)Steuerungen in unterschiedlichen Anwendungsformen beurteilen
- e)Programmabläufe überwachen, Fehler feststellen und beheben
Bearbeiten auf Werkzeugmaschinen7 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 15 Wochen im 3. und 4. Ausbildungsjahr
- a)Maschinenwerte in Abhängigkeit von Werkstück, Werkstoff, Werkzeug und Schneidstoffkombinationen auswählen und einstellen
- b)Spannmittel entsprechend den Anforderungen auswählen und anwenden, Werkzeuge einrichten
- c)Bohrungen in Werkstücken aus Eisen- und Nichteisenmetallen sowie aus Kunststoffen unter Berücksichtigung von Form- und Lagetoleranz, insbesondere Achsparallelität und Winkelgenauigkeit, bis zur Oberflächenbeschaffenheit von Rz 16 μm und einer Maßgenauigkeit von IT 7 mit unterschiedlichen Werkzeugmaschinen herstellen
- d)gehärtete und ungehärtete Werkstücke bis zur Maßgenauigkeit von IT 6 und bis zu einer Oberflächenbeschaffenheit von Rz 10 μm, insbesondere durch Schleifen, herstellen
- e)Werkstücke aus Eisen- und Nichteisenmetallen sowie aus Kunststoffen bis zur Maßgenauigkeit von IT 7 und bis zu einer Oberflächenbeschaffenheit von Rz 16 μm mit unterschiedlichen Werkzeugen durch Drehen und Fräsen, insbesondere auf numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen, bearbeiten
- f)Teilungen an Werkstücken herstellen
Aufbauen und Prüfen von hydraulischen, pneumatischen und elektropneumatischen Steuerungen4 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 7 Wochen im 3. und 4. Ausbildungsjahr
- a)elektrische, pneumatische und hydraulische Schaltungen aufbauen, verbinden und mit Energie versorgen sowie prüfen und einstellen
- b)Druck in pneumatischen und hydraulischen Systemen messen und einstellen
- c)Aufgabenstellungen, insbesondere Bewegungsabläufe und Wechselwirkungen an Schnittstellen des zu steuernden Systems, analysieren
- d)Funktionen prüfen und einstellen, Fehler unter Beachtung der Schnittstellen eingrenzen und beheben
Montieren und Inbetriebnehmen5 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Bau- und Normteile sowie Verbindungselemente nach Arbeitsunterlagen bereitstellen
- b)Bauteile für den funktionsgerechten Einbau prüfen
- c)Fügeflächen hinsichtlich Oberflächenform und Oberflächenbeschaffenheit anpassen
Instandhalten von technischen Systemen4 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Funktion von technischen Systemen prüfen, vorgegebene Werte vergleichen und einstellen, Prüfungsergebnisse dokumentieren
- b)Systeme nach Instandhaltungsplänen warten, Verschleißteile im Rahmen der vorbeugenden Instandhaltung austauschen
- c)Systeme unter Beachtung ihrer Funktion demontieren und Teile hinsichtlich Lage und Funktion kennzeichnen
B. Betriebliche Fachbildung in den Schwerpunkten
1. Schwerpunkt Maschinenbau3 Positionen
Fügen4 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 8 Wochen im 3. und 4. Ausbildungsjahr
- a)Schweißeinrichtungen, Zusatz- und Hilfsstoffe für das Schweißen auswählen sowie Einstellwerte festlegen, Betriebsbereitschaft herstellen
- b)Nahtart unter Berücksichtigung der Werkstoffe und der Werkstücke festlegen, Werkstücke und Fugen zum Schweißen vorbereiten
- c)Bleche und Profile aus Stahl oder Aluminium in verschiedenen Positionen heften und mit unterschiedlichen Verfahren schweißen
- d)Schweißnähte prüfen und nachbehandeln
- e)Halbzeuge aus Kunststoffen schweißen
- f)Bleche und Profile aus Stahl oder Aluminium mit unterschiedlichen Verfahren trennen
- g)Pressverbindungen, insbesondere durch Einpressen, Schrumpfen oder Dehnen, herstellen
Montieren und Inbetriebnehmen4 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 15 Wochen im 3. und 4. Ausbildungsjahr
- a)Maschinen oder Systeme nach Anleitung und Plänen aufstellen, ausrichten, befestigen und montieren, insbesondere zu verbundenen Gesamtsystemen
- b)Maschinen oder Systeme nach Plänen demontieren und kennzeichnen
- c)Bauteile nach technischen Unterlagen zu Baugruppen montieren, in Betrieb nehmen, prüfen und Prüfergebnisse dokumentieren
- d)Zusammenwirken von Funktionen bei verbundenen Systemen und die Gesamtfunktion, einschließlich der Schalt- und Sicherheitsfunktionen, durch mechanische, hydraulische, pneumatische, elektrische oder elektronische Ansteuerung nach Vorgabe prüfen, einstellen und dokumentieren
- e)Betriebsdaten bei der Inbetriebnahme ermitteln, mit vorgegebenen Werten vergleichen und dokumentieren
- f)Maschinen oder Systeme einstellen, prüfen und in Betrieb nehmen
- g)Hebezeuge, Anschlag- und Transportmittel auswählen und einsetzen, Transport sichern und durchführen
Instandhalten von technischen Systemen6 Wochen im 3. und 4. Ausbildungsjahr
- a)Störungen durch Nacharbeit und Austausch von Bauteilen und Baugruppen an Systemen beseitigen und dokumentieren
- b)Störungen und Fehler an Systemen eingrenzen, ihre Ursachen aufzeigen, Möglichkeiten zu ihrer Behebung angeben sowie die Instandsetzung einleiten und durchführen
- c)Systeme durch Nacharbeit sowie Austausch von Bauteilen und Baugruppen instand setzen und ihre Funktion prüfen
- d)Gesamtfunktion im Betriebszustand prüfen, einstellen und Ergebnisse dokumentieren
2. Schwerpunkt Feinmechanik3 Positionen
Montieren und Inbetriebnehmen5 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 19 Wochen im 3. und 4. Ausbildungsjahr
- a)Baugruppen unter Beachtung der Einzel- und Gesamtfunktion zu mechanischen, elektromechanischen oder optischen Geräten und Systemen montieren
- b)Modelle und Versuchseinrichtungen herstellen, montieren und in Betrieb nehmen
- c)Instrumente und Messgeräte unter Berücksichtigung technischer Besonderheiten herstellen, montieren und justieren
- d)Funktion von Baugruppen prüfen, mechanische und elektrische Werte einstellen
- e)Bauteile nach technischen Unterlagen zu Baugruppen montieren, in Betrieb nehmen, prüfen und Prüfergebnisse dokumentieren
- f)Sicherungseinrichtungen einstellen, ihre Funktion prüfen und dokumentieren
- g)Geräte und Systeme unter Betriebsbedingungen in Betrieb nehmen, Betriebsdaten ermitteln und dokumentieren
- h)Das Zusammenwirken von verknüpften Funktionen bei verketteten Baugruppen prüfen, einstellen und justieren sowie die Gesamtfunktion von Geräten und Systemen sicherstellen, Werte dokumentieren
- i)Mechanische, elektrische, elektronische und optische Bauelemente und Baugruppen unter Beachtung der Einzel- und Gesamtfunktion montieren und prüfen
Prüfen und Messen3 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 4 Wochen im 3. und 4. Ausbildungsjahr
- a)Messsysteme und Messgeräte nach dem Verwendungszweck auswählen
- b)Elektrische und elektronische Bauelemente und Komponenten prüfen, einstellen und justieren
- c)Drücke, Volumina, Temperaturen, Druck- und Temperaturdifferenzen mit elektrischen, elektronischen und optischen Messgeräten messen
Instandhalten von technischen Systemen6 Wochen im 3. und 4. Ausbildungsjahr
- a)Störungen durch Nacharbeit und Austausch von Bauteilen und Baugruppen an Systemen beseitigen und dokumentieren
- b)Störungen und Fehler an Systemen eingrenzen, ihre Ursachen aufzeigen, Möglichkeiten zu ihrer Behebung angeben sowie die Instandsetzung einleiten und durchführen
- c)Systeme durch Nacharbeit sowie Austausch von Bauteilen und Baugruppen instand setzen und ihre Funktion prüfen
- d)Gesamtfunktion im Betriebszustand prüfen, einstellen und Ergebnisse dokumentieren
3. Schwerpunkt Werkzeugbau3 Positionen
Bearbeiten auf Werkzeugmaschinen5 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 8 Wochen im 3. und 4. Ausbildungsjahr
- a)Werkstücke durch unterschiedliche Abtragsverfahren, insbesondere Erodieren, bearbeiten
- b)Modelle und Muster aus unterschiedlichen Werkstoffen und Werkstoffkombinationen fertigen
Montieren und Inbetriebnehmen3 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 15 Wochen im 3. und 4. Ausbildungsjahr
- a)Bauteile und Baugruppen zu Werkzeugen, Vorrichtungen, Lehren oder Formen unter Beachtung der Maßtoleranzen passen, durch Messen und Sichtprüfen ausrichten, Lage sichern, Bauteile sowie Baugruppen verbinden und kontrollieren
- b)Bauteile nach technischen Unterlagen zu Baugruppen montieren, in Betrieb nehmen, prüfen und Prüfergebnisse dokumentieren
- c)Gesamt- und Einzelfunktionen prüfen; Funktionsfähigkeit von Baugruppen durch Einstellen elektrischer, mechanischer, hydraulischer oder pneumatischer Werte herstellen
- d)Betriebssicherheit von Werkzeugen, Vorrichtungen oder Formen, insbesondere durch Kontrolle der Sicherungselemente und Sicherungseinrichtungen, überprüfen
- e)Werkzeuge, Vorrichtungen oder Formen einbauen und Montageplatz gegen Unfallgefahren sichern
- f)die Funktion von Werkzeugen, Vorrichtungen oder Formen durch Herstellen von Ausfallmustern prüfen
- g)Ausfallmuster auf Maß- und Formhaltigkeit, Oberflächenbeschaffenheit und Funktion prüfen
Instandhalten von technischen Systemen6 Wochen im 3. und 4. Ausbildungsjahr
- a)Störungen durch Nacharbeit und Austausch von Bauteilen und Baugruppen an Systemen beseitigen und dokumentieren
- b)Störungen und Fehler an Systemen eingrenzen, ihre Ursachen aufzeigen, Möglichkeiten zu ihrer Behebung angeben sowie die Instandsetzung einleiten und durchführen
- c)Systeme durch Nacharbeit sowie Austausch von Bauteilen und Baugruppen instand setzen und ihre Funktion prüfen
- d)Gesamtfunktion im Betriebszustand prüfen, einstellen und Ergebnisse dokumentieren
4. Schwerpunkt Zerspanungstechnik3 Positionen
Planen und Steuern von Arbeitsabläufen, Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse4 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 4 Wochen im 3. und 4. Ausbildungsjahr
- a)Auftragsbezogene Unterlagen beschaffen und auf Vollständigkeit prüfen
- b)Arbeitsauftrag analysieren und die technische Umsetzbarkeit in der Fertigung beurteilen
- c)Fertigungsverfahren und Prozessschritte festlegen
- d)Maschine nach Werkstückanforderung auswählen
- e)Werkzeuge und Schneidstoffe unter Beachtung der Fertigungsverfahren, des zu bearbeitenden Werkstoffes, der Bearbeitungsstabilität und der Werkstückgeometrie festlegen
- f)Fertigungsparameter in Abhängigkeit von Werkstück, Werkstoff, Werkzeug und Schneidstoff festlegen
Montieren und Inbetriebnehmen4 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Werkstückspannmittel vorbereiten, montieren und ausrichten
- b)Werkzeugspannmittel vorbereiten und Werkzeuge spannen
- c)Werkzeugkorrekturdaten ermitteln und abspeichern
- d)Fertigungsparameter einstellen und eingeben
- e)Einrichtungen für Hilfs- und Betriebsstoffe vorbereiten
- f)Schutzeinrichtungen montieren und Funktionsfähigkeit überprüfen
- g)Testlauf an eingerichteten Werkzeugmaschinen durchführen
Bearbeiten auf Werkzeugmaschinen25 Wochen im 3. und 4. Ausbildungsjahr
- a)Zerspanbarkeit von Werkstücken unter Berücksichtigung der stofflichen Zusammensetzung, des Anlieferungszustandes und des Wärmebehandlungszustandes beurteilen
- b)Zerspanungsprozess unter Beachtung von wirtschaftlichen Faktoren sowie der Sicherheitsvorschriften durchführen
- c)Werkstücke aus verschiedenen Werkstoffen mit unterschiedlichen spanabhebenden Fertigungsverfahren nach technischen Unterlagen fertigen
- d)Fertigungsprozesse überwachen und optimieren, Qualität und Quantität durch Optimieren der Prozessparameter lenken
- e)Fehler im Fertigungsablauf erkennen und analysieren, Ursachen ermitteln und beheben
- f)maschinenbedingt Störungen beheben oder Beseitigung veranlassen
- g)Sicherheitseinrichtungen kontrollieren und deren Funktion sicherstellen
Häufige Fragen
Was schreibe ich als Feinwerkmechaniker ins Berichtsheft?
Die Arbeiten der Woche in Fertigung und Montage, etwa Anreißen, Feilen, Drehen, Fräsen, CNC-Programmierung, Messen, Montage und Wartung, mit Stunden je Tag, dazu die Themen der Berufsschule. Stichworte genügen, zum Beispiel „Welle plan- und längsgedreht, Durchmesser geprüft“. Kundennamen und Auftragsnummern sind nicht nötig.
Gibt es beim Feinwerkmechaniker Schwerpunkte?
Ja. Die Ausbildungsverordnung nennt vier Schwerpunkte: Maschinenbau, Feinmechanik, Werkzeugbau und Zerspanungstechnik. Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. Ihr Schwerpunkt steht im Ausbildungsvertrag und bestimmt, welche Inhalte in der betrieblichen Fachbildung im Vordergrund stehen.
Gehören Skizzen und Fotos ins Berichtsheft?
Das bestimmen Ihre Kammer und Ihr Betrieb, nicht das Gesetz. Fragen Sie Ihren Ausbilder, ob Skizzen, Fachberichte oder Fotos vorgeschrieben sind. Das Gesetz verlangt nur einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG).
Wird das Berichtsheft in der Prüfung gebraucht?
Ja, als Voraussetzung für die Zulassung. Zugelassen wird, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird er in der Prüfung nicht bewertet.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Feinwerkmechaniker und zur Feinwerkmechanikerin (FeinwAusbV), abgerufen am 21.10.2026
- FeinwAusbV, Anlage: Ausbildungsrahmenplan, abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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