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Berichtsheft als Mechatroniker: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft eines Mechatronikers gehören die Arbeiten der Woche an Maschinen und Anlagen, etwa mechanische Fertigung, Montage, elektrische Installation, Steuerungstechnik, Inbetriebnahme und Instandhaltung, sowie die Themen der Berufsschule und von Lehrgängen. Je Tag genügen Stichworte mit Tätigkeit und Stunden. Zwei Beispielwochen aus dem ersten und dem dritten Ausbildungsjahr zeigen, wie solche Einträge aussehen.

Stand: 20.10.2026

Was als Mechatroniker ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechatroniker und zur Mechatronikerin (MechatronikerAusbV). Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht; alle Auszubildenden lernen dieselben Inhalte.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagUnterweisung zur Arbeitssicherheit, Werkstattrundgang, Werkstück aus Aluminium nach Zeichnung anreißen und körnen, Maße mit Messschieber prüfen8
DienstagWerkstück sägen, feilen und entgraten, Bohrungen setzen und Gewinde schneiden, Maßprüfung mit Messschieber8
MittwochBerufsschule: Zeichnungslesen, elektrische Grundgrößen, Fachrechnen8
DonnerstagSchaltung auf dem Steckbrett aufbauen, Spannung und Strom messen, Messwerte in ein Protokoll eintragen8
FreitagLeitungen ablängen und abisolieren, Aderendhülsen verpressen, Klemmleiste verdrahten, Arbeitsplatz reinigen8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagFehlersuche an einer Förderanlage: Sensorsignale an der SPS prüfen, defekten induktiven Sensor ersetzen, Funktionstest8
DienstagPneumatikzylinder an einer Handhabungseinheit montieren, Schläuche verlegen, Drosselventile einstellen, Endlagenschalter justieren8
MittwochBerufsschule: Steuerungstechnik, Programmierung, Antriebstechnik8
DonnerstagSPS-Programm um eine Störmeldung erweitern, Programm übertragen und testen, Änderung dokumentieren8
FreitagInbetriebnahme der Anlage nach dem Umbau: Sicherheitseinrichtungen prüfen, Probelauf, Abnahmeprotokoll ausfüllen8

Berufsschule im Berichtsheft des Mechatronikers

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel „Pneumatische Steuerungen: Aufbau und Schaltpläne“. Die Themen finden Sie im Heft oder im Stundenplan. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon in welchem Jahr dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Mechatroniker

StattBesser
An der Maschine gearbeitetPneumatikzylinder an der Handhabungseinheit montiert, Endlagenschalter justiert
Fehler gesuchtSensorsignale an der SPS geprüft, defekten induktiven Sensor ersetzt, Funktion getestet
ProgrammiertSPS-Programm um eine Störmeldung erweitert, übertragen und getestet
Kabel angeschlossenLeitungen abisoliert, Aderendhülsen verpresst, Klemmleiste nach Schaltplan verdrahtet
Gelernt, wie ein Motor funktioniertDrehstrommotor: Aufbau erklärt, Strangspannung und Strom gemessen

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Mechatroniker werden überwiegend in Industriebetrieben ausgebildet. Zuständige Stelle ist in der Regel die IHK. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte, etwa in einem überbetrieblichen Ausbildungszentrum, tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen, Auftragsnummern und Seriennummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Ausbildungsordnung sieht eine Abschlussprüfung in zwei zeitlich getrennten Teilen vor. Teil 1 findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt und prüft das Arbeiten an einem mechatronischen Teilsystem. Teil 2 liegt am Ende der Ausbildung: Arbeitsauftrag, Arbeitsplanung, Funktionsanalyse sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechatroniker und zur Mechatronikerin (MechatronikerAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Positionen des Rahmenplans21 Positionen

1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • a)Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
  • c)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutz

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit
  • a)auftragsbezogene und technische Unterlagen unter Zuhilfenahme von Standardsoftware erstellen
  • b)Daten und Dokumente pflegen, austauschen, sichern und archivieren
  • c)Daten eingeben, verarbeiten, übermitteln, empfangen und analysieren
  • d)Vorschriften zum Datenschutz anwenden
  • e)informationstechnische Systeme (IT-Systeme) zur Auftragsplanung, Auftragsabwicklung und Terminverfolgung anwenden
  • f)Informationsquellen und Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen bewerten
  • g)digitale Lernmedien nutzen
  • h)die informationstechnischen Schutzziele Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität berücksichtigen
  • i)betriebliche Richtlinien zur Nutzung von Datenträgern, elektronischer Post, IT-Systemen und Internetseiten einhalten
  • j)Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten in IT-Systemen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen
  • k)Assistenz-, Simulations-, Diagnose- oder Visualisierungssysteme nutzen
  • l)in interdisziplinären Teams kommunizieren, planen und zusammenarbeiten
6 Betriebliche und technische Kommunikation4*; 3, 3*; 3
  • a)Gespräche mit Vorgesetzten und Mitarbeitern und im Team situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen, deutsche und englische Fachausdrücke anwenden
  • b)Möglichkeiten zur Konfliktregelung anwenden
  • c)IT-Systeme handhaben, insbesondere Software einsetzen, Peripheriegeräte anschließen und nutzen
  • d)Protokolle und Berichte anfertigen
  • e)Teil-, Gruppen- und Gesamtzeichnungen lesen und anwenden
  • f)Schaltungsunterlagen von Baugruppen und Geräten der Fluidik lesen und anwenden
  • g)elektrische Pläne, Block-, Funktions-, Aufbau- und Anschlusspläne lesen und anwenden
  • h)Skizzen und Stücklisten anfertigen
  • i)technische Pläne von Baugruppen, Maschinen und Anlagen aktualisieren
  • j)technische Regelwerke, Betriebsanleitungen, Arbeitsanweisungen und sonstige technische Informationen, auch in Englisch, anwenden
  • k)Arbeitssitzungen organisieren und moderieren, Entscheidungen im Team erarbeiten und Gesprächsergebnisse schriftlich fixieren
  • l)Präsentationstechniken anwenden
  • m)im virtuellen Raum zusammenarbeiten, Produkt- und Prozessdaten sowie Handlungsanweisungen und Funktionsbeschreibungen austauschen
  • n)Produkte und Arbeitsergebnisse bei Übergabe erläutern und in die Funktion einweisen
  • o)betriebliche Informations- und Kommunikationssysteme nutzen
7 Planen und Steuern von Arbeitsabläufen, Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse5 Wochen* im 1. Ausbildungsjahr, 3 Wochen* im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Arbeitsschritte nach funktionalen, fertigungstechnischen und wirtschaftlichen Kriterien festlegen
  • b)Arbeitsabläufe und Teilaufgaben planen und dabei sowohl rechtliche, wirtschaftliche und terminliche Vorgaben, betriebliche Prozesse als auch vor- und nachgelagerte Bereiche berücksichtigen sowie bei Abweichungen von der Planung Prioritäten setzen
  • c)Arbeit im Team planen, Aufgaben verteilen
  • d)Arbeitsplatz planen und einrichten
  • e)Werkzeuge, Geräte und Diagnosesysteme sowie Material und Hilfsmittel auftragsbezogen anfordern und bereitstellen
  • f)Bearbeitungsmaschinen für den Arbeitsprozess vorbereiten
  • g)Werkzeuge, Bearbeitungsmaschinen, Prüf- und Messmittel sowie technische Einrichtungen betriebsbereit machen, überprüfen, warten sowie Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung einleiten
  • h)eigene und von anderen erbrachte Leistungen kontrollieren und bewerten sowie dokumentieren
  • i)Material, Ersatzteile, Arbeitszeit und technische Prüfungen dokumentieren
  • j)Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifikationsmöglichkeiten nutzen sowie unterschiedliche Lerntechniken anwenden
8 Qualitätsmanagement5 Wochen* im 3. und 4. Ausbildungsjahr

Normen und Spezifikationen zur Qualitätssicherheit der Produkte beachten sowie Qualität bei der Auftragserledigung unter Beachtung vor- und nachgelagerter Bereiche sichern, insbesondere

  • a)Qualitätssicherungssystem in Verbindung mit technischen Unterlagen und dessen Wirksamkeit beurteilen, Verfahren anwenden
  • b)Prüfarten und Prüfmittel auswählen, Einsatzfähigkeit der Prüfmittel feststellen und dokumentieren, Prüfpläne und betriebliche Prüfvorschriften anwenden
  • c)Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren
  • d)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
  • e)Lebenszyklusdaten von Aufträgen, Dienstleistungen, Produkten und Betriebsmitteln auswerten und Vorschläge zur Optimierung von Abläufen und Prozessen erarbeiten
9 Prüfen, Anreißen und Kennzeichnen3 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Messzeuge zum Messen und Prüfen von Längen, Winkeln und Flächen auswählen und handhaben
  • b)Längen messen, Einhaltung von Toleranzen und Passungen prüfen
  • c)Flächen auf Ebenheit, Winkligkeit und Formgenauigkeit prüfen sowie Oberflächenqualität beurteilen
  • d)Oberflächenform und -beschaffenheit von Fügeflächen nach technischen Anforderungen kontrollieren
  • e)Werkstücke anreißen, körnen und kennzeichnen
  • f)Winkel messen und mit Winkellehren prüfen
10 Manuelles und maschinelles Spanen, Trennen und Umformen11 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Bleche, Platten und Profile aus Metall und Kunststoff nach Anriss sägen
  • b)Flächen und Formen an Werkstücken eben, winklig und parallel auf Maß feilen sowie entgraten
  • c)Bohrungen herstellen und reiben
  • d)Innen- und Außengewinde herstellen
  • e)Werkstücke durch Drehen bearbeiten
  • f)Werkstücke durch Fräsen bearbeiten
  • g)Feinbleche und Kunststoffplatten scheren
  • h)Bleche, Rohre und Profile aus Eisen- und Nichteisenmetallen kaltumformen und richten
11 Fügen6 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Schraubverbindungen unter Beachtung der Teilefolge und des Drehmomentes herstellen und sichern
  • b)Bauteile verstiften
  • c)Löt- und Klebeverbindungen herstellen
  • d)Bleche, Rohre und Profile schweißen
12 Installieren elektrischer Baugruppen und Komponenten8 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 5 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Einschübe, Gehäuse und Schaltgerätekombinationen zusammenbauen
  • b)Komponenten für elektrische Hilfs- und Schalteinrichtungen auswählen, einbauen, verbinden und kennzeichnen
  • c)Komponenten zum Steuern, Regeln, Messen und Überwachen einbauen und kennzeichnen
  • d)Leitungswege nach baulichen und örtlichen Gegebenheiten festlegen
  • e)Leitungen unter Berücksichtigung der mechanischen und elektrischen Belastung, der Verlegungsarten und des Verwendungszweckes auswählen, zurichten, verlegen und verbinden
  • f)Baugruppen und Geräte in unterschiedlichen Verdrahtungsarten nach Unterlagen und Mustern verdrahten
  • g)Fehler korrigieren und Änderungen dokumentieren
13 Messen und Prüfen elektrischer Größen8 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Verfahren und Messgeräte auswählen, Messfehler abschätzen und Messeinrichtungen aufbauen
  • b)Spannung, Strom, Widerstand und Leistung im Gleich- und Wechselstromkreis messen und ihre Abhängigkeit zueinander berechnen
  • c)Messreihen und Kennlinien, insbesondere von spannungs-, temperatur- und lichtabhängigen Widerständen, aufnehmen, darstellen und auswerten
  • d)analoge und digitale Signale, insbesondere Signalzeitverhalten, messen und prüfen
  • e)elektrische Kenndaten von Baugruppen und Komponenten prüfen
  • f)elektrische Schaltungen aufbauen und ihre Funktion prüfen
14 Installieren und Testen von Hard- und Softwarekomponenten7 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 4 Wochen im 3. und 4. Ausbildungsjahr
  • a)Hard- und Softwareschnittstellen, Kompatibilität von Hardwarekomponenten sowie Systemvoraussetzungen für Software prüfen
  • b)Systemkomponenten zusammenstellen und verbinden
  • c)Hardware konfigurieren, Software installieren und anpassen
  • d)Netzwerke und Bussysteme installieren und konfigurieren
  • e)Signale an Schnittstellen prüfen, Protokolle interpretieren, Systeme testen
  • f)Versionswechsel von Software durchführen
  • g)Änderungen in der Hard- und Software dokumentieren
15 Aufbauen und Prüfen von Steuerungen4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 9 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)elektrische und fluidische Schaltungen aufbauen und verbinden
  • b)Einrichtungen zur Versorgung mit elektrischer, pneumatischer oder hydraulischer Energie anschließen, prüfen und einstellen
  • c)Druck in fluidischen Systemen messen und einstellen
  • d)Aufgabenstellung, insbesondere Bewegungsabläufe und Wechselwirkung an Schnittstellen des zu steuernden Systems, analysieren
  • e)Steuerungskonzepte zuordnen und Steuerungseinrichtungen auswählen
  • f)elektrische und fluidische Schaltungen nach vorgegebenen Problemstellungen aufbauen
  • g)Sensoren, Aktoren und Wandler installieren
  • h)das Zusammenwirken von verknüpften Funktionen prüfen und einstellen, Fehler unter Beachtung der Schnittstellen eingrenzen
16 Programmieren mechatronischer Systeme4 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 4 Wochen im 3. und 4. Ausbildungsjahr
  • a)Steuerungen in unterschiedlichen Realisierungsformen beurteilen
  • b)Steuerungsprogramme eingeben und ändern, Testprogramme erstellen und anwenden
  • c)Anwendungsprogramme für Steuerungen erstellen, eingeben und testen
  • d)Programmablauf in mechatronischen Systemen überwachen, Fehler feststellen und beheben
17 Zusammenbauen von Baugruppen und Komponenten zu Maschinen und Systemen6 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 14 Wochen im 3. und 4. Ausbildungsjahr
  • a)Baugruppen und Komponenten identifizieren sowie auf fehlerfreie Beschaffenheit prüfen
  • b)Vormontagen durchführen
  • c)Schmier- und Kühleinrichtungen einbauen
  • d)fluidische Komponenten, insbesondere Zylinder und Ventile, einbauen
  • e)Rohr- und Schlauchleitungen zurichten, verlegen, verbinden und auf Dichtheit prüfen
  • f)Baugruppen und Komponenten passen sowie funktionsgerecht ausrichten und Lage sichern
  • g)Gleit- und Wälzlager einbauen, Baugruppen mit beweglichen Teilen montieren
  • h)Antriebe, Getriebe und Kupplungen einbauen
  • i)Schaltgeräte einbauen und verdrahten
  • j)Baugruppen zum Steuern, Regeln, Messen und Überwachen einbauen und verdrahten
  • k)Sensoren einbauen, einstellen und verbinden
  • l)Funktionen während des Montagevorganges prüfen
18 Montieren und Demontieren von Maschinen, Systemen und Anlagen; Transportieren und Sichern6 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 12 Wochen im 3. und 4. Ausbildungsjahr
  • a)Rohre, Installationskanäle und Kabelbühnen montieren
  • b)Anschlüsse an Rohrleitungssysteme zur Ver- und Entsorgung herstellen, Übergänge auswählen und herstellen
  • c)Schutzeinrichtungen, Schirmungen, Verkleidungen und Isolierungen anbringen
  • d)Leitungen und Betriebsmittel der Energieverteilungs- und Kommunikationstechnik unter Beachtung der mechanischen und elektrischen Belastung und der Verlegungsart auswählen, befestigen und anschließen
  • e)Beschaffenheit des Aufstellungsortes für die Befestigung prüfen
  • f)Maschinen, Geräte und Tragkonstruktionen zu Bezugsgrößen ausrichten, befestigen und sichern
  • g)Räume hinsichtlich ihrer Umgebungsbedingungen und der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art beurteilen
  • h)Schutzmaßnahmen festlegen, Potentialausgleich durchführen
  • i)Leitern, Gerüste und Montagebühnen unter arbeits- und sicherheitstechnischen Aspekten beurteilen und nutzen
  • j)Hebezeuge, Anschlag- und Transportmittel auswählen und einsetzen, Transport sichern und durchführen
19 Prüfen und Einstellen von Funktionen an mechatronischen Systemen4 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 12 Wochen im 3. und 4. Ausbildungsjahr
  • a)Mess- und Prüfverfahren sowie Diagnosesysteme auswählen, elektrische Größen und Signale an Schnittstellen prüfen
  • b)Signalverarbeitungsbaugruppen anschließen und deren Ein- und Ausgangssignale prüfen
  • c)Messeinrichtungen zum Erfassen von Bewegungsabläufen, Druck und Temperatur prüfen
  • d)Einrichtungen zum Erfassen von Grenzwerten, insbesondere Schalter und Sensoren, prüfen und justieren
  • e)Aktoren nach sicherheitstechnischen Gesichtspunkten beurteilen und einstellen
  • f)Steuer-, Regel- und Überwachungseinrichtungen prüfen, Regelparameter einstellen
  • g)Sollwerte von prozessrelevanten Größen, insbesondere von Bewegungsabläufen und Druck einstellen
  • h)Fehler unter Beachtung der Schnittstellen mechanischer, fluidischer und elektrischer Baugruppen durch Sichtkontrolle, Prüfen und Messen sowie mit Hilfe von Prüfsystemen und Testprogrammen systematisch eingrenzen
  • i)elektrisch und elektronisch gesteuerte Antriebe prüfen und einstellen
  • j)Störungen und Fehler auf mögliche Ursachen untersuchen, die Möglichkeiten ihrer Beseitigung beurteilen und die Instandsetzung einleiten
  • k)Einzel- und Gesamtfunktion prüfen und dokumentieren
20 Inbetriebnehmen und Bedienen mechatronischer Systeme2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 14 Wochen im 3. und 4. Ausbildungsjahr
  • a)Schutz gegen direktes Berühren prüfen
  • b)Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen, insbesondere Fehlerstromschutzeinrichtungen, prüfen, Isolations-, Erdungs- und Schleifenwiderstände messen
  • c)mechanische und elektrische Sicherheitsvorrichtungen, insbesondere NOT-AUS-Schalter, sowie Meldesysteme auf ihre Wirksamkeit prüfen
  • d)Hilfs- und Steuerstromkreise einschließlich zugehöriger Signal- und Befehlsgeber für Mess-, Steuer- und Überwachungseinrichtungen prüfen und in Betrieb nehmen
  • e)Hauptstromkreise prüfen und schrittweise in Betrieb nehmen, Betriebswerte messen, Sollwerte einstellen
  • f)Fluidikeinrichtungen in Betrieb nehmen
  • g)Beweglichkeit, Dichtheit, Laufruhe, Umdrehungsfrequenz, Druck, Temperatur und Verfahrwege prüfen und einstellen
  • h)Befestigung, Energieversorgung, Schmierung, Kühlung und Entsorgung prüfen und sicherstellen
  • i)Programme und Daten laden und sichern, Programmablauf prüfen und anpassen
  • j)Signalübertragungssysteme, insbesondere Feldbusse, prüfen und in Betrieb nehmen
  • k)mechatronische Systeme in Betrieb nehmen, Funktionsprüfung durchführen
  • l)Schutzmaßnahmen zur elektromagnetischen Verträglichkeit prüfen
  • m)Systemparameter bei der Inbetriebnahme ermitteln, mit vorgegebenen Werten vergleichen und einstellen
  • n)Maschinen und Systeme bedienen, Probelauf bei Nenn- und Grenzwerten durchführen
21 Instandhalten mechatronischer Systeme13 Wochen im 3. und 4. Ausbildungsjahr
  • a)mechatronische Systeme inspizieren, Funktionen von Sicherheitseinrichtungen prüfen sowie Prüfungen protokollieren
  • b)mechatronische Systeme nach Wartungs- und Instandhaltungsplänen warten, Verschleißteile im Rahmen der vorbeugenden Instandhaltung austauschen
  • c)Geräte und Baugruppen unter Beachtung ihrer Funktion ausbauen und Teile hinsichtlich Lage und Funktionszuordnung kennzeichnen
  • d)Störungen durch Nacharbeiten und Austausch von Teilen und Baugruppen beseitigen
  • e)Softwarefehler beheben
  • f)Systemparameter mit vorgegebenen Werten vergleichen und einstellen
  • g)mechatronische Systeme unter Beachtung der betrieblichen Abläufe instand setzen
  • h)mechatronische Systeme an geänderte Betriebsbedingungen anpassen
  • i)Diagnose- und Wartungssysteme nutzen

Häufige Fragen

Was schreibe ich als Mechatroniker ins Berichtsheft?

Die Arbeiten der Woche an Maschinen und Anlagen, etwa Fertigung, Montage, Verdrahtung, Steuerungstechnik, Inbetriebnahme und Instandhaltung, mit Stunden je Tag, dazu die Themen der Berufsschule. Stichworte genügen, zum Beispiel „Klemmleiste nach Schaltplan verdrahtet“. Kundennamen und Seriennummern sind nicht nötig.

Gibt es beim Mechatroniker Schwerpunkte?

Nein. Die Ausbildungsverordnung nennt keine Schwerpunkte oder Fachrichtungen. Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. Auf Antrag können Zusatzqualifikationen geprüft werden, etwa Programmierung oder IT-Sicherheit.

Gehören Skizzen und Fotos ins Berichtsheft?

Das bestimmen Ihre Kammer und Ihr Betrieb, nicht das Gesetz. Fragen Sie Ihren Ausbilder, ob Skizzen, Fachberichte oder Fotos vorgeschrieben sind. Das Gesetz verlangt nur einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG).

Wird das Berichtsheft in der Abschlussprüfung gebraucht?

Ja, als Voraussetzung für die Zulassung. Zugelassen wird, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird er in der Prüfung nicht bewertet.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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