Berichtsheft als Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
Ins Berichtsheft eines Anlagenmechanikers für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik gehören die Arbeiten der Woche auf Baustelle und in der Werkstatt, etwa Rohrleitungen montieren, Heizungsanlagen installieren und warten, sowie die Themen der Berufsschule. Je Tag genügen Stichworte mit Tätigkeit und Stunden. Zwei Beispielwochen zeigen den Aufbau.
Stand: 15.10.2026
Was als Anlagenmechaniker SHK ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, in Kraft seit dem 1. August 2016. Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. Ihr Betrieb legt mindestens eines von vier Einsatzgebieten fest: Sanitärtechnik, Heizungstechnik, Lüftungs- und Klimatechnik oder erneuerbare Energien und Umwelttechnik.
Zu den Berufsbildpositionen gehören unter anderem:
- Prüfen und Messen, Fügen, manuelles Trennen, Spanen und Umformen
- Maschinelles Bearbeiten
- Montieren und Demontieren von Rohrleitungen, Kanälen und Anlagen
- Instandhalten von Betriebsmitteln und versorgungstechnischen Anlagen
- Installieren elektrischer Baugruppen
- Dämm-, Dichtungs- und Schutzmaßnahmen
- Inbetriebnahme und Funktionskontrolle
- Kundenorientierte Auftragsbearbeitung, Hygienemaßnahmen
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Unterweisung Arbeitssicherheit in der Werkstatt, Rohre mit der Säge abgelängt, Schnittkanten entgratet | 8 |
| Dienstag | Kupferrohre abgelängt, gebogen und gelötet, Verbindungen auf Dichtheit geprüft | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Werkstoffkunde, Fachzeichnen, Physik der Wärme | 8 |
| Donnerstag | Auf der Baustelle: Wanddurchbrüche mit dem Gesellen gemessen, Rohrschellen gesetzt, Werkzeug gereinigt | 8 |
| Freitag | Heizkörper abmontiert und wieder angeschlossen, Absperrventile geschlossen, Wasser abgelassen | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Kundenauftrag Badsanierung: Bestand aufgenommen, Zeichnung geprüft, Material bestellt, Arbeitsablauf geplant | 8 |
| Dienstag | Trinkwasserleitung im Bad verlegt, Pressverbindungen hergestellt, Druckprobe durchgeführt und protokolliert | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Regelungstechnik, Heizlast, Trinkwasserhygiene | 8 |
| Donnerstag | Wartung einer Heizungsanlage: Brenner geprüft, Abgasmessung, Ausdehnungsgefäß kontrolliert, Wartungsbericht ausgefüllt | 8 |
| Freitag | Hydraulischen Abgleich durchgeführt, Thermostatventile voreingestellt, Anlage dem Kunden erklärt | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel „Heizlastberechnung“ oder „Trinkwasserinstallation: Werkstoffe und Verbindungen“. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder. Ihre Berufsschule legt fest, welche Lernfelder in welchem Jahr dran sind.
Formulierungen für SHK
| Statt | Besser |
|---|---|
| Rohre gemacht | Kupferrohre nach Zeichnung abgelängt, gebogen und mit Pressverbindern montiert |
| Heizung gewartet | Wartung nach Checkliste: Brenner gereinigt, Abgaswerte gemessen, Druck im System geprüft |
| Bad geholfen | Wand- und Bodenanschlüsse für Dusche und Waschtisch gesetzt, Dichtheit geprüft |
| Dichtheit geprüft | Druckprobe an der Trinkwasserleitung durchgeführt, Prüfdruck gehalten, Ergebnis protokolliert |
| Lager aufgeräumt | Material für den Auftrag zusammengestellt, Lieferung geprüft, Reste dem Lager zurückgegeben |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Anlagenmechaniker SHK werden im Handwerk und in der Industrie ausgebildet. Zuständige Stelle ist im Handwerksbetrieb die Handwerkskammer, sonst die IHK. Ob Fachberichte, Skizzen oder Wartungsprotokolle zum Nachweis gehören, geben Innung oder Kammer vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Adressen sind für den Nachweis nicht nötig.
Gesellenprüfung und Zulassung
Die Abschluss- oder Gesellenprüfung hat zwei Teile, eine eigene Zwischenprüfung nennt die Ausbildungsordnung nicht. Teil 1 soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden und prüft die Versorgungstechnik. Teil 2 liegt am Ende der Ausbildung: Kundenauftrag, Arbeitsplanung, Systemanalyse und Instandhaltung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.
Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). In der Industrie gilt § 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG. Über die Zulassung zu jedem Teil wird gesondert entschieden (§ 36a Absatz 1 HwO).
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1: Was gilt in meinem Beruf?
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik und zur Anlagenmechanikerin für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (SHKAMAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten17 Positionen
1 Prüfen und Messen von Anlagen und Anlagenteilen5 Wochen im 1. bis 18. Monat, 5 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Form- und Maßhaltigkeit von Werkstücken, insbesondere von Gewinden, prüfen
- b)Oberflächen auf Qualität, Verschleiß und Beschädigungen prüfen
- c)Messungen mit unterschiedlichen Messzeugen unter Berücksichtigung von systematischen und zufälligen Messfehlern durchführen
- d)Bezugslinien, Bohrungsmitten und Umrisse unter Berücksichtigung von Werkstoffeigenschaften und nachfolgender Bearbeitung kennzeichnen
- e)Lage von Bauteilen und Baugruppen prüfen, Lageabweichungen feststellen
- f)chemische und physikalische Größen messen
- g)Spannung, Strom, Widerstand und Leistung in Gleich- und Wechselstromkreisen messen und ihre Abhängigkeit zueinander feststellen
- h)Messwerte von Sensoren aufnehmen und auswerten
- i)analoge und digitale Signale, insbesondere Signalzeitverhalten, messen und prüfen
- j)elektrische Kenndaten und Kennlinien von Baugruppen und Komponenten auswerten
- k)Verfahren und Messgeräte auswählen, Messeinrichtungen aufbauen, Messwerte ermitteln, Messfehler und deren Ursachen feststellen und Korrekturen veranlassen
2 Fügen14 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Bauteile auf Oberflächenbeschaffenheit der Fügeflächen und auf Formtoleranz prüfen sowie Bauteile in montagegerechter Lage fixieren
- b)Schraubverbindungen unter Beachtung der Teilefolgen und der Anziehdrehmomente herstellen und mit Sicherungselementen sichern
- c)Bauteile form- und kraftschlüssig unter Beachtung der Beschaffenheit der Fügeflächen verbinden
- d)Werkstücke und Bauteile aus gleichen und unterschiedlichen Werkstoffen fügen
- e)Werkzeuge, Lote und Flussmittel zum Weich- und Hartlöten auswählen, Bleche und Rohre löten
- f)Bauteile und Baugruppen heften sowie Bleche und Rohre aus Stahl durch Schmelzschweißen fügen oder Kunststoffschweißverfahren anwenden, insbesondere bei Rohren
3 Manuelles Trennen, Spanen und Umformen6 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Werkzeuge unter Berücksichtigung von Verfahren und von Werkstoffen auswählen
- b)Flächen und Formen eben, winklig, parallel und maßhaltig nach Allgemeintoleranzen feilen und entgraten
- c)Bleche, Rohre und Profile, insbesondere aus Stahl, Kupfer, Aluminium und Kunststoff, maßhaltig von Hand trennen
- d)Bleche, Rohre und Profile, insbesondere aus Stahl, Kupfer, Aluminium und Kunststoff, umformen
- e)Innen- und Außengewinde, insbesondere Rohrgewinde, herstellen
- f)gestreckte Längen und Anwärmlängen beim Biegeumformen ermitteln
- g)Rohre und Bleche mit und ohne Vorrichtung kalt und warm biegen
- h)Rohre kalt und warm richten
4 Maschinelles Bearbeiten8 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Maschinenwerte von handgeführten und ortsfesten Maschinen bestimmen und einstellen, Kühl- und Schmiermittel auswählen und einsetzen
- b)Werkstücke und Bauteile unter Berücksichtigung von Form und Werkstoffeigenschaften ausrichten und spannen
- c)Werkzeuge unter Beachtung von Bearbeitungsverfahren und den zu bearbeitenden Werkstoffen auswählen, ausrichten und spannen
- d)Werkstücke oder Bauteile mit ortsfesten und handgeführten Maschinen schleifen, bohren und senken
- e)Bleche, Rohre und Profile unter Beachtung des Werkstoffs, der Werkstoffoberfläche, der Werkstückform und der Anschlussmaße trennen und biegeumformen
- f)Rohrgewinde schneiden
- g)Bohrungen mit handgeführten Maschinen herstellen
5 Instandhalten von Betriebsmitteln4 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Betriebsmittel reinigen, pflegen und vor Korrosion schützen
- b)Betriebsstoffe, insbesondere Kühl- und Schmierstoffe, nach Betriebsvorschriften wechseln und auffüllen
- c)Wartungsarbeiten, insbesondere nach Plan, durchführen und dokumentieren
- d)elektrische Verbindungen und Anschlussleitungen auf mechanische Beschädigungen sichtprüfen
- e)Sicherheitsmaßnahmen für elektrische Maschinen und Geräte anwenden, Sicherheitsvorschriften beachten
- f)Bauteile und Baugruppen, insbesondere nach Anweisung und Unterlagen, aus- und einbauen
- g)demontierte Bauteile kennzeichnen, systematisch ablegen und lagern
6 Instandhalten von versorgungstechnischen Anlagen und Systemen14 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)versorgungstechnische Anlagen und Systeme inspizieren und auf Funktion prüfen, insbesondere
- a)Verbindungen auf Sicherheit und Dichtigkeit prüfen
- b)Bauteile auf mechanische Beschädigungen und Verschleiß prüfen
- c)Bewegungsfunktionen von Bauteilen prüfen
- d)elektrische Anschlüsse auf mechanische Beschädigungen sichtprüfen
- e)elektrische Leiter auf Isolationsbeschädigungen prüfen
- f)Fehler und Störungen feststellen und protokollieren, die Möglichkeiten ihrer Beseitigung beurteilen sowie die Instandsetzung einleiten
- g)Einstellwerte von Mess-, Steuerungs- und Regelungsgeräten überprüfen
- h)Armaturen, Mess-, Steuerungs-, Regelungs- und Sicherheitseinrichtungen sowie Förder- und Versorgungseinrichtungen im Betriebs- und Ruhezustand prüfen und Ergebnisse dokumentieren
- b)Anlagen und Systeme nach Wartungsplänen warten, Wartungsprotokolle erstellen, Anlagenteile und Rohrleitungen umweltgerecht reinigen
- c)Anlagen und Systeme instand setzen, insbesondere
- a)unter Beachtung sicherheitstechnischer Regeln außer Betrieb setzen
- b)Bauteile und Baugruppen demontieren, kennzeichnen und systematisch ablegen
- c)Betriebsbereitschaft durch Austauschen und Instandsetzen nicht funktionsfähiger Teile herstellen
- d)Maßnahmen im Rahmen der vorbeugenden Instandhaltung einleiten
7 Installieren von elektrischen Baugruppen und Komponenten in versorgungstechnischen Anlagen und Systemen7 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Arbeiten an elektrischen Anlagen unter Beachtung von anerkannten elektrotechnischen Regeln und Unfallverhütungsvorschriften durchführen
- b)Potentialausgleichsmaßnahmen durchführen
- c)Komponenten für elektrische Hilfs- und Schalteinrichtungen einbauen und kennzeichnen
- d)Leitungswege nach baulichen, örtlichen und sicherheitstechnischen Gegebenheiten festlegen
- e)elektrische Leiter unter Berücksichtigung von mechanischer, elektrischer und thermischer Belastung und unter Berücksichtigung von Verlegungsarten und Verwendungszweck auswählen, zurichten und verlegen
- f)Anschlussteile, insbesondere Kabelschuhe, Aderendhülsen und Verbinder, an elektrischen Leitern anbringen
- g)elektrische Leiter und Komponenten durch Klemm- und Steckverbindungen anschließen, Verbindungen kontrollieren
- h)Dreh- und Wechselstromanschlüsse unterscheiden
- i)Komponenten zum Steuern, Regeln, Messen und Überwachen von Anlagen und Systemen einbauen und kennzeichnen
- j)Funktionen prüfen, Fehler korrigieren und Änderungen dokumentieren
- k)Baugruppen und Geräte nach Unterlagen verdrahten
8 Montieren und Demontieren von Rohrleitungen und Kanälen8 Wochen im 1. bis 18. Monat, 8 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Lage von Gebäudeanschlüssen für Ver- und Entsorgung prüfen
- b)Eignung des Untergrundes für die Befestigung prüfen
- c)Rohre und Rohrformstücke aus unterschiedlichen Werkstoffen sowie Armaturen und sonstige Einbauteile nach ihrem Verwendungszweck auswählen und lagern
- d)Halterungen und Befestigungen montieren und demontieren
- e)Dichtungsmaterialien nach den zu fördernden Medien und den Förderbedingungen auswählen und anwenden
- f)Rohre und Kanäle unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten sowie der zu fördernden Medien durch Trennen und Umformen vorbereiten und verlegen
- g)Rohre und Kanäle aus unterschiedlichen Werkstoffen einbauen, Verbindungstechniken entsprechend den Anforderungen und unter Bezug auf Anlagekomponenten und Systeme anwenden
- h)Rohrleitungen und Kanäle unter Berücksichtigung von Gefälle, Abständen für Wärme- und Schalldämmung, Brandschutz sowie Wärmeausdehnung befestigen
- i)Bauteile und Baugruppen für Rohrleitungen und Kanäle, insbesondere Armaturen, für die Montage auswählen, prüfen, vorbereiten und unter Beachtung der Einbauvorschriften montieren
- j)Hilfskonstruktionen, Arbeits- und Schutzgerüste unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften aufbauen, sichern und abbauen
- k)Abgassysteme sowie Brennstoffleitungen, insbesondere für Gas und Öl, unter Berücksichtigung von Vorschriften und Regeln bezüglich der zu fördernden Medien montieren und demontieren
9 Montieren, Demontieren und Transportieren von versorgungstechnischen Anlagen und Systemen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 10 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Befestigungsarten nach den Erfordernissen und Beanspruchungen auswählen
- b)Bauteile für den Einbau auf Sauberkeit und Zustand sichtprüfen
- c)Sicherheitseinrichtungen unterscheiden, auswählen, einbauen, anschließen und prüfen
- d)Geräte, Anlagen und Einrichtungsgegenstände auf Funktion und Dichtheit prüfen
- e)Arbeits- und Sicherheitsregeln beim Transport und Heben von Hand und mit Hebezeugen anwenden
- f)Eignung des Standortes von Feuerstätten prüfen, insbesondere unter Berücksichtigung der Verbrennungsluftversorgung
- g)Geräte, Anlagen und Einrichtungsgegenstände unter Beachtung der geltenden Normen und technischen Regeln sowie unter Beachtung funktionaler Gesichtspunkte montieren und anschließen
- h)Mess-, Steuerungs- und Regelungseinrichtungen unterscheiden, einbauen und anschließen
- i)Versorgungs- und Lagerungseinrichtungen für Brennstoffe unter Beachtung der geltenden Vorschriften errichten und anschließen
- j)Demontage, Abtransport und umweltgerechte Entsorgung von Ver- und Entsorgungsanlagen durchführen und veranlassen
- k)Transportgüter zum Transport anschlagen und sichern
- l)Hebezeuge und Transportmittel handhaben
- m)Transport durchführen
- n)Transportgut absetzen und sichern
10 Durchführen von Dämm-, Dichtungs- und Schutzmaßnahmen5 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Dämmmaßnahmen an gebäudetechnischen Anlagen, Systemen und Baugruppen zur Energieeffizienzsteigerung durchführen
- b)Maßnahmen zur Schalldämmung und Schalldämpfung bei Rohr- und Aggregatbefestigungen durchführen
- c)Maßnahmen zum aktiven und passiven Korrosionsschutz durchführen
- d)bauliche Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes, insbesondere Brandabschottungen, beachten und durchführen
- e)Abdichtungsmaßnahmen bei Ver- und Entsorgungsanlagen sowie bei Einrichtungsgegenständen vorbereiten und durchführen
11 Anwenden von Anlagen- und Systemtechnik sowie Inbetriebnahme von ver- und entsorgungstechnischen Anlagen und Systemen12 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)technologische, ökologische und ökonomische Eigenschaften von Energie- und Brennstoffarten sowie von Materialien, Werk- und Hilfsstoffen bei Planung, Bau, Betrieb und Entsorgung berücksichtigen
- b)Verbindungstechniken unter Beachtung von spezifischen Systemanforderungen und Anlagekomponenten anwenden
- c)Bauteile und Baugruppen von ver- und entsorgungstechnischen Anlagen nach ihrer Funktion zuordnen
- d)gebäudetechnische Systeme in Aufbau und Funktion analysieren, prüfen und einstellen
- e)Anlagen und Systeme vor Inbetriebnahme durch Sichtkontrolle prüfen und unter Beachtung technischer Unterlagen in Betrieb nehmen
- f)Anlagen und Anlagenteile, insbesondere Armaturen sowie Förder- und Versorgungseinrichtungen, auf Funktion prüfen und einstellen
- g)Schutz gegen direktes Berühren von spannungsführenden Teilen prüfen
- h)mechanische und elektrische Sicherheitseinrichtungen sowie Meldesysteme auf ihre Funktion prüfen
- i)Hilfs- und Steuerstromkreise für Mess-, Steuerungs- und Regelungseinrichtungen, insbesondere Überwachungseinrichtungen, prüfen und in Betrieb nehmen
- j)Hauptstromkreise und Drehfeld prüfen und Anlagen schrittweise in Betrieb nehmen, Betriebswerte messen, Sollwerte einstellen und dokumentieren
- k)Mess-, Steuerungs-, Regelungs-, Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen, insbesondere elektrisch betätigte Einrichtungen, entsprechend kunden- und systemspezifischen Anforderungen überprüfen, einstellen und in Betrieb nehmen
- l)Funktionsfähigkeit elektrischer Bauteile, insbesondere von Überstromschutzeinrichtungen, Fehlerstromschutzeinrichtungen und Steckvorrichtungen, prüfen
- m)Sicherheitsregeln zur Vermeidung von Gefahren durch elektrischen Strom anwenden
12 Funktionskontrolle und Instandhaltung von ver- und entsorgungstechnischen Anlagen und Systemen8 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)elektrische und hydraulische Schaltungsunterlagen auswerten
- b)Prüfverfahren und Diagnosesysteme auswählen und einsetzen, elektrische Größen und Signale an Schnittstellen prüfen
- c)Steuerungs-, Regelungs- und Überwachungsprogramme prüfen, Regelungsparameter nach Vorgaben einstellen, betreiberspezifische Anforderungen berücksichtigen
- d)Mess- und Regeleinrichtungen zum Erfassen von Bewegungsabläufen, Druck, Temperatur und Volumenströmen prüfen
- e)Einrichtungen zum Erfassen von Grenzwerten, insbesondere Schalter und Sensoren, prüfen und justieren
- f)Istwerte auswerten und Sollwerte von prozessrelevanten Größen einstellen, Werte dokumentieren
- g)Fehler und Störungen unter Beachtung der Schnittstellen, insbesondere unter Beachtung hydraulischer und elektrischer Baugruppen, durch Sichtkontrolle eingrenzen sowie mit Hilfe von Prüfsystemen und Testprogrammen systematisch feststellen, auf Ursachen untersuchen, die Möglichkeiten ihrer Beseitigung beurteilen, die Instandsetzung von ver- und entsorgungstechnischen Anlagen und Systemen durchführen und Prüfprotokolle erstellen
- h)Schutz- und Sicherheitseinrichtungen auf Funktion prüfen und bewerten, Maßnahmen zur Instandsetzung ergreifen
13 Unterscheiden und Berücksichtigen von nachhaltigen Systemen und deren Nutzungsmöglichkeiten8 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Nutzungsmöglichkeiten von Nicht-Trinkwasser, insbesondere Niederschlagswasser, unterscheiden und berücksichtigen
- b)Nutzungsmöglichkeiten von regenerativen Energien unterscheiden und berücksichtigen
- c)Nutzungsmöglichkeiten von Energiespeichersystemen unterscheiden und berücksichtigen
- d)Nachhaltigkeit von Energie- und Wasserversorgungssystemen unterscheiden und berücksichtigen
- e)ressourcenschonende Techniken zur Energie- und Wassernutzung unterscheiden und berücksichtigen
- f)Geräte mit Kältekreislauf zur Nutzung von regenerativen Energiequellen für die Wärme- und Kälteversorgung unterscheiden
14 Durchführen von Hygienemaßnahmen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Hygienevorschriften anwenden, insbesondere bei Trink- und Brauchwassersystemen sowie bei Lüftungssystemen
- b)Hygienerisiken erkennen, Maßnahmen zu deren Vermeidung unterscheiden und ergreifen
- c)Lagerungs-, Transport- und Verarbeitungsvorgaben beachten
- d)Bauteile und Baugruppen, insbesondere Armaturen, zur Sicherstellung der Hygiene unterscheiden
- e)Kunden über Hygienerisiken informieren
- f)Prüfpflichten und Wartungsintervalle beachten
15 Kundenorientierte Auftragsbearbeitung4 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Aufträge entgegennehmen und unter Beachtung ökonomischer, ökologischer und terminlicher Vorgaben kundengerecht ausführen
- b)gewerkeübergreifende Leistungen abstimmen und ausführen
- c)Anlagenbetreiber unter Berücksichtigung von Hygiene, Sicherheit, Energieeinsparung und Umweltschutz in die Bedienung der Anlage einweisen
- d)Anlage an Kunden übergeben, Übergabe protokollieren
- e)Zusatzbedarf des Kunden erkennen, Kunden über Nutzen und Aufwand informieren, Kundenwünsche aufnehmen und weiterleiten
16 Berücksichtigen von bauphysikalischen, bauökologischen und ökonomischen Rahmenbedingungen2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Baustellen, insbesondere nach ökonomischen, ergonomischen und ökologischen Erfordernissen, einrichten, unterhalten und räumen
- b)Anlagenbetreiber über Grundlagen von bauphysikalischen und bauökologischen Zusammenhängen bei Planung, Ausführung und Betrieb von versorgungstechnischen Anlagen und Systemen informieren
- c)betriebswirtschaftliche Grundsätze hinsichtlich Personalkosten und Montagezeiten sowie Material- und Werkzeugeinsatz berücksichtigen
17 Gebäudemanagementsysteme2 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)gewerkeübergreifende Schnittstellen erkennen und berücksichtigen
- b)Regelungs- oder Gebäudeleitsysteme sowie Systeme zum Datenaustausch nach Verwendungszweck unterscheiden, einbauen und anschließen
- c)Fernüberwachungssysteme unterscheiden
Abschnitt B: integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten7 Positionen
1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung
- a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
- b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung
- a)Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebs erläutern
- b)Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebs wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
- c)Beziehungen des Ausbildungsbetriebs und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebs beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung
- a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen ergreifen
- b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Betriebliche, technische und kundenorientierte Kommunikation8 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Informationen beschaffen und bewerten
- b)Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und im Team situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen
- c)anerkannte Regeln der Technik und Normen anwenden
- d)technische Dokumentationen, insbesondere Instandsetzungs- und Betriebsanleitungen, Kataloge, Stücklisten, Tabellen und Diagramme, lesen und anwenden
- e)betriebliche Informationsflüsse nutzen und bei betrieblichen Entscheidungen mitarbeiten
- f)Montagezeichnungen, Detail- und Gesamtzeichnungen, Rohrleitungspläne sowie Bauzeichnungen lesen und anwenden
- g)Skizzen und Stücklisten von ver- und entsorgungstechnischen Systemen anfertigen
- h)deutsche und englische Fachausdrücke auch in der Kommunikation anwenden
- i)technische Zeichnungen lesen und anwenden, insbesondere Explosionszeichnungen, Stromlaufpläne, Kanalpläne sowie schematische Strangzeichnungen
- j)branchenübliche Software sowie betriebsspezifische Kommunikations- und Informationssysteme nutzen, Regeln zum Datenschutz und zur Datensicherheit anwenden
- k)Gespräche mit Kunden führen, technische Sachverhalte, insbesondere erforderliche Wartungsintervalle und Instandhaltungsarbeiten, kunden- und betriebsgerecht erläutern
6 Planen und Steuern von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse8 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Auftragsziele festlegen und Teilaufgaben definieren
- b)Arbeitsschritte und -abläufe nach funktionalen, organisatorischen, fertigungs- und montagetechnischen Kriterien festlegen und dokumentieren
- c)Auftragsdurchführung mit anderen Beteiligten, insbesondere mit anderen Gewerken, abstimmen
- d)Material, Werkzeuge und Hilfsmittel auftragsbezogen anfordern und bereitstellen
- e)Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des Arbeitsauftrages vorbereiten
- f)Aufgaben im Team planen und kundenorientiert umsetzen, dabei Werkzeug und Material effektiv einsetzen
- g)Soll- und Istwerte von Anlagen erfassen und bewerten
- h)Zeitaufwand und personelle Unterstützung zur Durchführung von Arbeitsaufträgen abschätzen
- i)Arbeitsschritte und -abläufe nach ökonomischen und ökologischen Kriterien festlegen und dokumentieren
- j)Materialeinsatz und geleistete Arbeit einschließlich Zeitaufwand dokumentieren
- k)Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen, protokollieren und abstimmen
- l)Problemlösungsstrategien anwenden
7 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen4 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwenden
- b)Prüfverfahren und Prüfmittel anforderungsbezogen anwenden
- c)Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, zur Beseitigung beitragen und Maßnahmen dokumentieren
- d)Normen und Richtlinien zur Sicherung der Qualität beachten
- e)Prüfmittel auswählen, deren Einsatzfähigkeit feststellen, betriebliche Prüfvorschriften anwenden
- f)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
- g)Ablauf der Kundenaufträge, durchgeführte Qualitätskontrollen und technische Prüfungen dokumentieren
- h)Vorgesetzte und Kunden über Abweichungen im geplanten Auftragsablauf informieren sowie Lösungsalternativen aufzeigen
Häufige Fragen
Was schreibe ich als Anlagenmechaniker SHK ins Berichtsheft?
Die Arbeiten der Woche in Sanitär, Heizung und Klima, mit Stunden je Tag, dazu die Themen der Berufsschule. Beschreiben Sie Handlungen, zum Beispiel „Druckprobe an der Trinkwasserleitung durchgeführt“.
Muss ich das Einsatzgebiet im Berichtsheft angeben?
Eine Pflicht dazu steht nicht im Gesetz. Es ist sinnvoll, bei Aufträgen das Gebiet zu nennen, etwa Heizungstechnik, damit Ihr Ausbilder Ihre Einträge den Inhalten des Ausbildungsplans zuordnen kann.
Sind Skizzen ein Pflichtbestandteil im Handwerk?
Das bestimmen Innung oder Kammer, nicht das Gesetz. Das Gesetz verlangt einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Fragen Sie Ihren Ausbilder, ob Skizzen verlangt werden.
Wird das Berichtsheft in der Gesellenprüfung bewertet?
Nein. Es ist Voraussetzung der Zulassung (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO), wird aber nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses in der Prüfung nicht bewertet.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (SHKAMAusbV), abgerufen am 15.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 15.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
Demo ansehenDem Betrieb zeigen