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Berichtsheft als Werkzeugmechaniker: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft eines Werkzeugmechanikers gehören die Arbeiten der Woche an Bauteilen, Werkzeugen und Vorrichtungen, etwa Fräsen, Drehen, Schleifen, CNC-Programmierung, Montage, Erprobung und Instandhaltung, sowie die Themen der Berufsschule und von Lehrgängen. Je Tag genügen Stichworte mit Tätigkeit und Stunden. Zwei Beispielwochen aus dem ersten und dem dritten Ausbildungsjahr zeigen, wie solche Einträge aussehen.

Stand: 21.10.2026

Was als Werkzeugmechaniker ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen (IndMetAusbV 2007), in der Fassung der Neufassung vom 28. Juni 2018. Sie regelt mehrere Metallberufe gemeinsam, darunter den Werkzeugmechaniker und die Werkzeugmechanikerin. Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.

Fachrichtungen gibt es nicht. Die Ausbildung wird nach Einsatzgebieten unterschieden: Formentechnik, Instrumententechnik, Stanztechnik und Vorrichtungstechnik. Andere Einsatzgebiete sind zulässig, wenn die Qualifikationen dort vermittelt werden können. Welches Einsatzgebiet bei Ihnen gilt, steht in Ihrem Ausbildungsvertrag.

Der Ausbildungsrahmenplan nennt neben gemeinsamen Kernqualifikationen diese berufsspezifischen Bereiche. Ihre Einträge lassen sich ihnen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagUnterweisung zu Arbeitssicherheit und Maschinenschutz, Werkstattrundgang, Rohteil aus Stahl nach Zeichnung anreißen und körnen, Maße mit Messschieber prüfen8
DienstagWerkstück sägen, feilen und entgraten, Passfläche auf Maß feilen, Winkel mit Anschlagwinkel und Lichtspalt prüfen8
MittwochBerufsschule: Technisches Zeichnen, Werkstoffkunde, Fachrechnen8
DonnerstagBohrungen anreißen und bohren, Gewinde schneiden und senken, Schnittwerte für die Ständerbohrmaschine festlegen8
FreitagWerkstück auf der konventionellen Fräsmaschine einspannen, Fläche planfräsen, Maße mit Bügelmessschraube prüfen, Maschine und Arbeitsplatz reinigen8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagSchneidplatte für ein Stanzwerkzeug nach Zeichnung auf der CNC-Fräsmaschine programmieren, Werkzeugwege am Bildschirm simulieren, Rohteil spannen und Nullpunkt setzen8
DienstagSchneidplatte fertigen, Konturmaße prüfen, Schneidstempel drahterodieren lassen und nachbearbeiten, Schneidspalt mit Fühlerlehre kontrollieren8
MittwochBerufsschule: Fertigungstechnik, CNC-Programmierung, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagWerkzeug montieren, Führungselemente ausrichten, Federn und Abstreifer einbauen, Werkzeug in der Presse einrichten und Probehübe ausführen8
FreitagErste Teile aus dem Probelauf vermessen, Gratbildung beurteilen, Stempel nachschleifen, Prüfprotokoll ausfüllen, Werkzeug zur Übergabe vorbereiten8

Berufsschule im Berichtsheft des Werkzeugmechanikers

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel „Toleranzen und Passungen: Eintragen und Berechnen“. Die Themen finden Sie im Heft oder im Stundenplan. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon in welchem Jahr dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Werkzeugmechaniker

StattBesser
An der Fräsmaschine gearbeitetFläche planfräsen, Werkstück eingespannt, Maße mit Bügelmessschraube geprüft
Teil gebautSchneidplatte nach Zeichnung gefertigt, Konturmaße geprüft, Schneidspalt kontrolliert
ProgrammiertCNC-Programm für eine Schneidplatte erstellt, am Bildschirm simuliert, Nullpunkt gesetzt
Werkzeug zusammengebautStanzwerkzeug montiert, Führungselemente ausgerichtet, Probehübe ausgeführt
Gelernt, wie man Toleranzen liestToleranzen und Passungen: Abmaße aus der Tabelle bestimmt, Grenzmaße berechnet

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Der Werkzeugmechaniker ist ein industrieller Metallberuf. Zuständige Stelle ist in der Regel die IHK. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte, etwa in einem überbetrieblichen Ausbildungszentrum, tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen, Auftragsnummern und Zeichnungsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht. Konstruktionsdaten und Zeichnungen des Betriebs gehören nicht ins Heft (§ 13 Satz 2 Nummer 6 BBiG).

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Ausbildungsordnung sieht eine Abschlussprüfung in zwei zeitlich getrennten Teilen vor. Teil 1 findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt und besteht aus einer komplexen Arbeitsaufgabe mit kurzen Gesprächsphasen und schriftlichen Aufgaben. Teil 2 liegt am Ende der Ausbildung: Arbeitsauftrag, Auftrags- und Funktionsanalyse, Fertigungstechnik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen (IndMetAusbV 2007), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Gemeinsame Kernqualifikationen13 Positionen

1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • a)Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
  • c)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elektrischen Anlagen, Geräten und Betriebsmitteln beachten
  • e)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutz

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit
  • a)auftragsbezogene und technische Unterlagen unter Zuhilfenahme von Standardsoftware erstellen
  • b)Daten und Dokumente pflegen, austauschen, sichern und archivieren
  • c)Daten eingeben, verarbeiten, übermitteln, empfangen und analysieren
  • d)Vorschriften zum Datenschutz anwenden
  • e)informationstechnische Systeme (IT-Systeme) zur Auftragsplanung, Auftragsabwicklung und Terminverfolgung anwenden
  • f)Informationsquellen und Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen bewerten
  • g)digitale Lernmedien nutzen
  • h)die informationstechnischen Schutzziele Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität berücksichtigen
  • i)betriebliche Richtlinien zur Nutzung von Datenträgern, elektronischer Post, IT-Systemen und Internetseiten einhalten
  • j)Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten in IT-Systemen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen
  • k)Assistenz-, Simulations-, Diagnose- oder Visualisierungssysteme nutzen
  • l)in interdisziplinären Teams kommunizieren, planen und zusammenarbeiten
6 Betriebliche und technische Kommunikation
  • a)technische Zeichnungen und Stücklisten auswerten und anwenden sowie Skizzen anfertigen
  • b)Dokumente sowie technische Unterlagen und berufsbezogene Vorschriften zusammenstellen, ergänzen, auswerten und anwenden
  • c)Gespräche mit Kunden, Vorgesetzten und im Team situationsgerecht und zielorientiert auch mit digitalen Kommunikationsmitteln führen und dabei kulturelle Identitäten berücksichtigen
  • d)Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen; englische Fachbegriffe in der Kommunikation anwenden
  • e)Informationen auch aus englischsprachigen technischen Unterlagen oder Dateien entnehmen und verwenden
  • f)Besprechungen organisieren und moderieren, Ergebnisse dokumentieren und präsentieren
  • g)Konflikte im Team lösen
7 Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
  • a)Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichten
  • b)Werkzeuge und Materialien auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren und bereitstellen
  • c)Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen und durchführen
  • d)Instrumente zur Auftragsabwicklung sowie der Terminverfolgung anwenden
  • e)betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten
  • f)Lösungsvarianten prüfen, darstellen und deren Wirtschaftlichkeit vergleichen
  • g)im eigenen Arbeitsbereich zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen
  • h)Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen
  • i)unterschiedliche Lerntechniken anwenden
  • j)Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwenden, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen
  • k)Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren
  • l)Aufgaben im Team planen und durchführen
8 Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen
  • a)Werkstoffeigenschaften und deren Veränderungen beurteilen und Werkstoffe nach ihrer Verwendung auswählen und handhaben
  • b)Hilfsstoffe ihrer Verwendung nach zuordnen, einsetzen und entsorgen
9 Herstellen von Bauteilen und Baugruppen
  • a)Betriebsbereitschaft von Werkzeugmaschinen einschließlich der Werkzeuge sicherstellen
  • b)Werkzeuge und Spannzeuge auswählen, Werkstücke ausrichten und spannen
  • c)Werkstücke durch manuelle und maschinelle Fertigungsverfahren herstellen
  • d)Bauteile durch Trennen und Umformen herstellen
  • e)Bauteile, auch aus unterschiedlichen Werkstoffen, zu Baugruppen fügen
10 Warten von Betriebsmitteln
  • a)Betriebsmittel inspizieren, pflegen, warten und die Durchführung dokumentieren
  • b)mechanische und elektrische Bauteile und Verbindungen auf mechanische Beschädigungen sichtprüfen, instand setzen oder die Instandsetzung veranlassen
  • c)Betriebsstoffe auswählen, anwenden und entsorgen
11 Steuerungstechnik
  • a)steuerungstechnische Unterlagen auswerten
  • b)Steuerungstechnik anwenden
12 Anschlagen, Sichern und Transportieren
  • a)Transport-, Anschlagmittel und Hebezeuge auswählen, deren Betriebssicherheit beurteilen, unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften anwenden oder deren Einsatz veranlassen
  • b)Transportgut absetzen, lagern und sichern
13 Kundenorientierung
  • a)auftragsspezifische Anforderungen und Informationen beschaffen, prüfen, umsetzen oder an die Beteiligten weiterleiten
  • b)Kunden auf auftragsspezifische Besonderheiten und Sicherheitsvorschriften hinweisen

Teil A: Sachliche Gliederung der berufsspezifischen Fachqualifikationen7 Positionen

14 Anfertigen von Bauteilen mit unterschiedlichen Bearbeitungsverfahren
  • a)Fertigungsunterlagen oder Muster beschaffen und anwenden
  • b)Maschinenwerte ermitteln und einstellen, Werkzeuge auswählen, bereitstellen und einsetzen
  • c)Halbzeuge und Werkstücke unter Beachtung des Bearbeitungsverfahrens und der Werkstoffeigenschaften ausrichten und spannen
  • d)Bearbeitungswerkzeuge messen und Korrekturwerte berücksichtigen
  • e)Bauteile durch manuelle und maschinelle Schleif- oder Abtragsverfahren aus verschiedenen Werkstoffen nach betrieblichen Fertigungsunterlagen herstellen
  • f)Änderungen aufgrund konstruktiver und technischer Anforderungen durchführen
  • g)Stoffeigenschaften ändern
  • h)Bearbeitungsverfahren auswählen
15 Montage und Demontage
  • a)Bauteile und Baugruppen für die funktionsgerechte Montage prüfen
  • b)Bauteile und Baugruppen, insbesondere zu Werkzeugen, Lehren, Vorrichtungen, Formen oder Instrumenten, funktionsgerecht nach Montageplänen zusammenbauen, passen, Lage sichern und kennzeichnen
  • c)Baugruppen demontieren und kennzeichnen, den Zustand von Bauteilen prüfen und dokumentieren
  • d)Betriebsbereitschaft, insbesondere von Werkzeugen, Lehren, Vorrichtungen, Formen und Instrumenten, herstellen
  • e)Montageplatz und Baugruppen gegen Unfallgefahren sichern, Sicherheitseinrichtungen überprüfen
  • f)unterschiedliche Verbindungstechniken anwenden, insbesondere Verschrauben, Einpressen, Kleben oder Schweißen
  • g)Normteile auswählen
16 Erprobung und Übergabe
  • a)Einzel- und Gesamtfunktion prüfen, Fehleranalyse durchführen
  • b)Funktionsfähigkeit herstellen und dokumentieren
  • c)mechanische oder pneumatische Komponenten prüfen, Betriebssicherheit herstellen
  • d)Erprobung durchführen oder veranlassen und Prozess unter Beachtung qualitativer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte optimieren
  • e)Muster oder Probestücke, insbesondere auf Maß- und Formhaltigkeit und Funktion, prüfen
  • f)Bemusterungsvorgang dokumentieren
  • g)Maschinen unter Berücksichtigung der entsprechenden Sicherheitsvorschriften bedienen, Transportmittel einsetzen
  • h)Sicherheitseinrichtungen prüfen, Sicherheit im Arbeitsbereich gewährleisten
17 Instandhaltung von Bauteilen und Baugruppen
  • a)Bauteile und Baugruppen inspizieren, insbesondere durch Sichtprüfen und mit optischen und mechanischen Prüfgeräten
  • b)Ist-Zustand dokumentieren
  • c)Störungen und Fehler eingrenzen, ihre Ursachen feststellen, Möglichkeiten zu ihrer Behebung aufzeigen, beseitigen und dokumentieren sowie mit den betrieblichen Vorschriften abgleichen
  • d)Verschleiß feststellen und beheben, Verschleißteile austauschen
  • e)Funktion prüfen und dokumentieren
  • f)Instandhaltungsmaßnahmen nach betrieblichen Vorschriften durchführen und dokumentieren
18 Programmieren von Maschinen und Anlagen
  • a)Dateneingabe- und Datenausgabegeräte sowie Datenträger handhaben
  • b)rechnerunterstützte Techniken zur Programmierung anwenden
  • c)Programme erstellen, eingeben, testen, ändern, optimieren und sichern
  • d)Funktionsabläufe prüfen sowie Programmabläufe unter Berücksichtigung der Fertigungstechnik anpassen
19 Prüfen
  • a)Prüfverfahren und -geräte nach dem Verwendungszweck auswählen
  • b)Bauteile auf Formtoleranzen mit mechanischen, optischen, elektrischen oder pneumatischen Messgeräten prüfen
  • c)Baugruppen auf Lageabweichungen mit mechanischen, optischen, elektrischen oder pneumatischen Messgeräten prüfen
  • d)Oberflächenbeschaffenheit mit verschiedenen Verfahren prüfen
20 Geschäftsprozesse und Qualitätssicherungssysteme im Einsatzgebiet
  • a)Art und Umfang von Aufträgen klären, spezifische Leistungen feststellen, Besonderheiten und Termine mit Kunden absprechen
  • b)Informationen für die Auftragsabwicklung beschaffen, auswerten und nutzen, technische Entwicklungen berücksichtigen, sicherheitsrelevante Vorgaben beachten
  • c)Auftragsabwicklungen unter Berücksichtigung sicherheitstechnischer, betriebswirtschaftlicher und ökologischer Gesichtspunkte planen sowie mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellen
  • d)Teilaufträge veranlassen, Ergebnisse prüfen
  • e)Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Terminvorgaben, durchführen
  • f)betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwenden; Ursachen von Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren
  • g)Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwenden, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen, Prüfpläne und betriebliche Prüfvorschriften anwenden, Ergebnisse dokumentieren
  • h)Auftragsabwicklung, Leistungen und Verbrauch dokumentieren
  • i)technische Systeme oder Produkte an Kunden übergeben und erläutern, Abnahmeprotokolle erstellen
  • j)Arbeitsergebnisse und -durchführung bewerten sowie zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf beitragen
  • k)Optimierung von Vorgaben, insbesondere von Dokumentationen, veranlassen
  • l)Lebenszyklusdaten von Aufträgen, Dienstleistungen, Produkten und Betriebsmitteln auswerten und Vorschläge zur Optimierung von Abläufen und Prozessen erarbeiten

Teil B: Zeitliche Gliederung

Abschnitt I:5 Positionen

1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • a)Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
  • c)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesund- heitsschutz bei der Arbeit
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elektrischen Anlagen, Geräten und Betriebsmitteln beachten
  • e)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit
  • a)auftragsbezogene und technische Unterlagen unter Zuhilfenahme von Standardsoftware erstellen
  • b)Daten und Dokumente pflegen, austauschen, sichern und archivieren
  • c)Daten eingeben, verarbeiten, übermitteln, empfangen und analysieren
  • d)Vorschriften zum Datenschutz anwenden
  • e)informationstechnische Systeme (IT-Systeme) zur Auftragsplanung, Auftragsabwicklung und Terminverfolgung anwenden
  • f)Informationsquellen und Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen bewerten
  • g)digitale Lernmedien nutzen
  • h)die informationstechnischen Schutzziele Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität berücksichtigen
  • i)betriebliche Richtlinien zur Nutzung von Datenträgern, elektronischer Post, IT-Systemen und Internetseiten einhalten
  • j)Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten in IT-Systemen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen
  • k)Assistenz-, Simulations-, Diagnose- oder Visualisierungssysteme nutzen
  • l)in interdisziplinären Teams kommunizieren, planen und zusammenarbeiten

Abschnitt II:

Zeitrahmen 1 (1. Ausbildungsjahr, 1 bis 3 Monate)5 Positionen

6 Betriebliche und technische Kommunikation
  • a)technische Zeichnungen und Stücklisten auswerten und anwenden sowie Skizzen anfertigen
7 Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
  • a)Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichten
  • b)Werkzeuge und Materialien auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren und bereitstellen
  • c)Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen und durchführen
  • j)Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwenden, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen
  • k)Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren
8 Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen
  • a)Werkstoffeigenschaften und deren Veränderungen beurteilen und Werkstoffe nach ihrer Verwendung auswählen und handhaben
  • b)Hilfsstoffe ihrer Verwendung nach zuordnen, einsetzen und entsorgen
9 Herstellen von Bauteilen und Baugruppen
  • a)Betriebsbereitschaft von Werkzeugmaschinen einschließlich der Werkzeuge sicherstellen
  • b)Werkzeuge und Spannzeuge auswählen, Werkstücke ausrichten und spannen
  • c)Werkstücke durch manuelle und maschinelle Fertigungsverfahren herstellen
  • d)Bauteile durch Trennen und Umformen herstellen
19 Prüfen
  • a)Prüfverfahren und -geräte nach dem Verwendungszweck auswählen

Zeitrahmen 2 (5 bis 7 Monate)6 Positionen

6 Betriebliche und technische Kommunikation
  • a)technische Zeichnungen und Stücklisten auswerten und anwenden sowie Skizzen anfertigen
  • b)Dokumente sowie technische Unterlagen und berufsbezogene Vorschriften zusammenstellen, ergänzen, auswerten und anwenden
7 Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
  • b)Werkzeuge und Materialien auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren und bereitstellen
  • c)Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen und durchführen
  • j)Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwenden, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen
8 Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen
  • b)Hilfsstoffe ihrer Verwendung nach zuordnen, einsetzen und entsorgen
9 Herstellen von Bauteilen und Baugruppen
  • a)Betriebsbereitschaft von Werkzeugmaschinen einschließlich der Werkzeuge sicherstellen
  • b)Werkzeuge und Spannzeuge auswählen, Werkstücke ausrichten und spannen
  • c)Werkstücke durch manuelle und maschinelle Fertigungsverfahren herstellen
  • d)Bauteile durch Trennen und Umformen herstellen
14 Anfertigen von Bauteilen mit unterschiedlichen Bearbeitungsverfahren
  • b)Maschinenwerte ermitteln und einstellen, Werkzeuge auswählen, bereitstellen und einsetzen
  • c)Halbzeuge und Werkstücke unter Beachtung des Bearbeitungsverfahrens und der Werkstoffeigenschaften ausrichten und spannen
19 Prüfen
  • a)Prüfverfahren und -geräte nach dem Verwendungszweck auswählen
  • b)Bauteile auf Formtoleranzen mit mechanischen, optischen, elektrischen oder pneumatischen Messgeräten prüfen

Zeitrahmen 3 (2 bis 3 Monate)7 Positionen

6 Betriebliche und technische Kommunikation
  • a)technische Zeichnungen und Stücklisten auswerten und anwenden sowie Skizzen anfertigen
  • b)Dokumente sowie technische Unterlagen und berufsbezogene Vorschriften zusammenstellen, ergänzen, auswerten und anwenden
7 Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
  • a)Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichten
  • b)Werkzeuge und Materialien auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren und bereitstellen
  • c)Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen und durchführen
  • j)Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwenden, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen
  • k)Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren
8 Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen
  • b)Hilfsstoffe ihrer Verwendung nach zuordnen, einsetzen und entsorgen
9 Herstellen von Bauteilen und Baugruppen
  • e)Bauteile, auch aus unterschiedlichen Werkstoffen, zu Baugruppen fügen
14 Anfertigen von Bauteilen mit unterschiedlichen Bearbeitungsverfahren
  • a)Fertigungsunterlagen oder Muster beschaffen und anwenden
15 Montage und Demontage
  • a)Bauteile und Baugruppen für die funktionsgerechte Montage prüfen
  • e)Montageplatz und Baugruppen gegen Unfallgefahren sichern, Sicherheitseinrichtungen überprüfen
19 Prüfen
  • a)Prüfverfahren und -geräte nach dem Verwendungszweck auswählen
  • b)Bauteile auf Formtoleranzen mit mechanischen, optischen, elektrischen oder pneumatischen Messgeräten prüfen

Zeitrahmen 4 (1 bis 2 Monate)4 Positionen

6 Betriebliche und technische Kommunikation
  • b)Dokumente sowie technische Unterlagen und berufsbezogene Vorschriften zusammenstellen, ergänzen, auswerten und anwenden
  • d)Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen; englische Fachbegriffe in der Kommunikation anwenden
7 Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
  • e)betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten
  • k)Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren
10 Warten von Betriebsmitteln
  • a)Betriebsmittel inspizieren, pflegen, warten und die Durchführung dokumentieren
  • c)Betriebsstoffe auswählen, anwenden und entsorgen
17 Instandhaltung von Bauteilen und Baugruppen
  • a)Bauteile und Baugruppen inspizieren, insbesondere durch Sichtprüfen und mit optischen und mechanischen Prüfgeräten
  • c)Störungen und Fehler eingrenzen, ihre Ursachen feststellen, Möglichkeiten zu ihrer Behebung aufzeigen, beseitigen und dokumentieren sowie mit den betrieblichen Vorschriften abgleichen

Zeitrahmen 5 (2. Ausbildungsjahr, 1. Halbjahr, 1 bis 2 Monate)6 Positionen

6 Betriebliche und technische Kommunikation
  • a)technische Zeichnungen und Stücklisten auswerten und anwenden sowie Skizzen anfertigen
  • b)Dokumente sowie technische Unterlagen und berufsbezogene Vorschriften zusammenstellen, ergänzen, auswerten und anwenden
  • e)Informationen auch aus englischsprachigen technischen Unterlagen oder Dateien entnehmen und verwenden
7 Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
  • a)Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichten
  • g)im eigenen Arbeitsbereich zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen
  • h)Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen
  • i)unterschiedliche Lerntechniken anwenden
  • j)Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwenden, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen
  • k)Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren
14 Anfertigen von Bauteilen mit unterschiedlichen Bearbeitungsverfahren
  • a)Fertigungsunterlagen oder Muster beschaffen und anwenden
  • c)Halbzeuge und Werkstücke unter Beachtung des Bearbeitungsverfahrens und der Werkstoffeigenschaften ausrichten und spannen
15 Montage und Demontage
  • a)Bauteile und Baugruppen für die funktionsgerechte Montage prüfen
  • c)Baugruppen demontieren und kennzeichnen, den Zustand von Bauteilen prüfen und dokumentieren
16 Erprobung und Übergabe
  • a)Einzel- und Gesamtfunktion prüfen, Fehleranalyse durchführen
19 Prüfen
  • a)Prüfverfahren und -geräte nach dem Verwendungszweck auswählen
  • b)Bauteile auf Formtoleranzen mit mechanischen, optischen, elektrischen oder pneumatischen Messgeräten prüfen

Zeitrahmen 6 (1 bis 3 Monate)7 Positionen

6 Betriebliche und technische Kommunikation
  • b)Dokumente sowie technische Unterlagen und berufsbezogene Vorschriften zusammenstellen, ergänzen, auswerten und anwenden
7 Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
  • b)Werkzeuge und Materialien auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren und bereitstellen
  • c)Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen und durchführen
  • j)Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwenden, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen
  • k)Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren
8 Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen
  • b)Hilfsstoffe ihrer Verwendung nach zuordnen, einsetzen und entsorgen
9 Herstellen von Bauteilen und Baugruppen
  • a)Betriebsbereitschaft von Werkzeugmaschinen einschließlich der Werkzeuge sicherstellen
  • b)Werkzeuge und Spannzeuge auswählen, Werkstücke ausrichten und spannen
12 Anschlagen, Sichern und Transportieren
  • a)Transport-, Anschlagmittel und Hebezeuge auswählen, deren Betriebssicherheit beurteilen, unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften anwenden oder deren Einsatz veranlassen
14 Anfertigen von Bauteilen mit unterschiedlichen Bearbeitungsverfahren
  • a)Fertigungsunterlagen oder Muster beschaffen und anwenden
  • b)Maschinenwerte ermitteln und einstellen, Werkzeuge auswählen, bereitstellen und einsetzen
  • c)Halbzeuge und Werkstücke unter Beachtung des Bearbeitungsverfahrens und der Werkstoffeigenschaften ausrichten und spannen
19 Prüfen
  • a)Prüfverfahren und -geräte nach dem Verwendungszweck auswählen
  • b)Bauteile auf Formtoleranzen mit mechanischen, optischen, elektrischen oder pneumatischen Messgeräten prüfen
  • c)Baugruppen auf Lageabweichung mit mechanischen, optischen, elektrischen oder pneumatischen Messgeräten prüfen

Zeitrahmen 7 (2 bis 3 Monate)5 Positionen

9 Herstellen von Bauteilen und Baugruppen
  • a)Betriebsbereitschaft von Werkzeugmaschinen einschließlich der Werkzeuge sicherstellen
  • b)Werkzeuge und Spannzeuge auswählen, Werkstücke ausrichten und spannen
  • c)Werkstücke durch manuelle und maschinelle Fertigungsverfahren herstellen
  • d)Bauteile durch Trennen und Umformen herstellen
  • e)Bauteile, auch aus unterschiedlichen Werkstoffen, zu Baugruppen fügen
11 Steuerungstechnik
  • a)steuerungstechnische Unterlagen auswerten
  • b)Steuerungstechnik anwenden
13 Kundenorientierung
  • a)auftragsspezifische Anforderungen und Informationen beschaffen, prüfen, umsetzen oder an die Beteiligten weiterleiten
14 Anfertigen von Bauteilen mit unterschiedlichen Bearbeitungsverfahren
  • a)Fertigungsunterlagen oder Muster beschaffen und anwenden
  • b)Maschinenwerte ermitteln und einstellen, Werkzeuge auswählen, bereitstellen und einsetzen
  • c)Halbzeuge und Werkstücke unter Beachtung des Bearbeitungsverfahrens und der Werkstoffeigenschaften ausrichten und spannen
15 Montage und Demontage
  • a)Bauteile und Baugruppen für die funktionsgerechte Montage prüfen
  • b)Bauteile und Baugruppen, insbesondere zu Werkzeugen, Lehren, Vorrichtungen, Formen oder Instrumenten, funktionsgerecht nach Montageplänen zusammenbauen, passen, Lage sichern und kennzeichnen
  • d)Betriebsbereitschaft, insbesondere von Werkzeugen, Lehren, Vorrichtungen, Formen und Instrumenten, herstellen
  • e)Montageplatz und Baugruppen gegen Unfallgefahren sichern, Sicherheitseinrichtungen überprüfen

Zeitrahmen 8 (2. Ausbildungsjahr, 2. Halbjahr, 3. und 4. Ausbildungsjahr, 3 bis 5 Monate)3 Positionen

9 Herstellen von Bauteilen und Baugruppen
  • a)Betriebsbereitschaft von Werkzeugmaschinen einschließlich der Werkzeuge sicherstellen
  • b)Werkzeuge und Spannzeuge auswählen, Werkstücke ausrichten und spannen
14 Anfertigen von Bauteilen mit unterschiedlichen Bearbeitungsverfahren
  • c)Halbzeuge und Werkstücke unter Beachtung des Bearbeitungsverfahrens und der Werkstoffeigenschaften ausrichten und spannen
  • d)Bearbeitungswerkzeuge messen und Korrekturwerte berücksichtigen
18 Programmieren von Maschinen und Anlagen
  • a)Dateneingabe- und Datenausgabegeräte sowie Datenträger handhaben
  • c)Programme erstellen, eingeben, testen, ändern, optimieren und sichern

Zeitrahmen 9 (3 bis 5 Monate)10 Positionen

6 Betriebliche und technische Kommunikation
  • c)Gespräche mit Kunden, Vorgesetzten und im Team situationsgerecht und zielorientiert auch mit digitalen Kommunikationsmitteln führen und dabei kulturelle Identitäten berücksichtigen
  • f)Besprechungen organisieren und moderieren, Ergebnisse dokumentieren und präsentieren
  • g)Konflikte im Team lösen
7 Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
  • e)betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten
  • f)Lösungsvarianten prüfen, darstellen und deren Wirtschaftlichkeit vergleichen
  • g)im eigenen Arbeitsbereich zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen
  • k)Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren
  • l)Aufgaben im Team planen und durchführen
8 Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen
  • a)Werkstoffeigenschaften und deren Veränderungen beurteilen und Werkstoffe nach ihrer Verwendung auswählen und handhaben
10 Warten von Betriebsmitteln
  • b)mechanische und elektrische Bauteile und Verbindungen auf mechanische Beschädigungen sichtprüfen, instand setzen oder die Instandsetzung veranlassen
11 Steuerungstechnik
  • a)steuerungstechnische Unterlagen auswerten
  • b)Steuerungstechnik anwenden
12 Anschlagen, Sichern und Transportieren
  • a)Transport-, Anschlagmittel und Hebezeuge auswählen, deren Betriebssicherheit beurteilen, unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften anwenden oder deren Einsatz veranlassen
  • b)Transportgut absetzen, lagern und sichern
13 Kundenorientierung
  • b)Kunden auf auftragsspezifische Besonderheiten und Sicherheitsvorschriften hinweisen
14 Anfertigen von Bauteilen mit unterschiedlichen Bearbeitungsverfahren
  • g)Stoffeigenschaften ändern
15 Montage und Demontage
  • f)unterschiedliche Verbindungstechniken anwenden, insbesondere Verschrauben, Einpressen, Kleben oder Schweißen
17 Instandhaltung von Bauteilen und Baugruppen
  • a)Bauteile und Baugruppen inspizieren, insbesondere durch Sichtprüfen und mit optischen und mechanischen Prüfgeräten
  • b)Ist-Zustand dokumentieren
  • c)Störungen und Fehler eingrenzen, ihre Ursachen feststellen, Möglichkeiten zu ihrer Behebung aufzeigen, beseitigen und dokumentieren sowie mit den betrieblichen Vorschriften abgleichen
  • d)Verschleiß feststellen und beheben, Verschleißteile austauschen
  • e)Funktion prüfen und dokumentieren

Zeitrahmen 10 (1 bis 3 Monate)4 Positionen

9 Herstellen von Bauteilen und Baugruppen
  • c)Werkstücke durch manuelle und maschinelle Fertigungsverfahren herstellen
  • d)Bauteile durch Trennen und Umformen herstellen
14 Anfertigen von Bauteilen mit unterschiedlichen Bearbeitungsverfahren
  • e)Bauteile durch manuelle und maschinelle Schleif- oder Abtragsverfahren aus verschiedenen Werkstoffen nach betrieblichen Fertigungsunterlagen herstellen
  • f)Änderungen aufgrund konstruktiver und technischer Anforderungen durchführen
18 Programmieren von Maschinen und Anlagen
  • b)rechnerunterstützte Techniken zur Programmierung anwenden
  • c)Programme erstellen, eingeben, testen, ändern, optimieren und sichern
  • d)Funktionsabläufe prüfen sowie Programmabläufe unter Berücksichtigung der Fertigungstechnik anpassen
19 Prüfen
  • d)Oberflächenbeschaffenheit mit verschiedenen Verfahren prüfen

Zeitrahmen 113 Positionen

11 Steuerungstechnik
  • a)steuerungstechnische Unterlagen auswerten
  • b)Steuerungstechnik anwenden
14 Anfertigen von Bauteilen mit unterschiedlichen Bearbeitungsverfahren
  • h)Bearbeitungsverfahren auswählen
18 Programmieren von Maschinen und Anlagen
  • d)Funktionsabläufe prüfen sowie Programmabläufe unter Berücksichtigung der Fertigungstechnik anpassen

Zeitrahmen 12 (1 bis 2 Monate)6 Positionen

6 Betriebliche und technische Kommunikation
  • c)Gespräche mit Kunden, Vorgesetzten und im Team situationsgerecht und zielorientiert auch mit digitalen Kommunikationsmitteln führen und dabei kulturelle Identitäten berücksichtigen
  • f)Besprechungen organisieren und moderieren, Ergebnisse dokumentieren und präsentieren
7 Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
  • b)Werkzeuge und Materialien auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren und bereitstellen
  • d)Instrumente zur Auftragsabwicklung sowie der Terminverfolgung anwenden
13 Kundenorientierung
  • a)auftragsspezifische Anforderungen und Informationen beschaffen, prüfen, umsetzen oder an die Beteiligten weiterleiten
  • b)Kunden auf auftragsspezifische Besonderheiten und Sicherheitsvorschriften hinweisen
15 Montage und Demontage
  • g)Normteile auswählen
16 Erprobung und Übergabe
  • a)Einzel- und Gesamtfunktion prüfen, Fehleranalyse durchführen
  • b)Funktionsfähigkeit herstellen und dokumentieren
  • c)mechanische oder pneumatische Komponenten prüfen, Betriebssicherheit herstellen
  • d)Erprobung durchführen oder veranlassen und Prozess unter Beachtung qualitativer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte optimieren
  • e)Muster oder Probestücke, insbesondere auf Maß- und Formhaltigkeit und Funktion, prüfen
  • f)Bemusterungsvorgang dokumentieren
  • g)Maschinen unter Berücksichtigung der entsprechenden Sicherheitsvorschriften bedienen, Transportmittel einsetzen
  • h)Sicherheitseinrichtungen prüfen, Sicherheit im Arbeitsbereich gewährleisten
17 Instandhaltung von Bauteilen und Baugruppen
  • f)Instandhaltungsmaßnahmen nach betrieblichen Vorschriften durchführen und dokumentieren

Zeitrahmen 13 (10 bis 12 Monate)1 Position

20 Geschäftsprozesse und Qualitätssicherungssysteme im Einsatzgebiet
  • a)Art und Umfang von Aufträgen klären, spezifische Leistungen feststellen, Besonderheiten und Termine mit Kunden absprechen
  • b)Informationen für die Auftragsabwicklung beschaffen, auswerten und nutzen, technische Entwicklungen berücksichtigen, sicherheitsrelevante Vorgaben beachten
  • c)Auftragsabwicklungen unter Berücksichtigung sicherheitstechnischer, betriebswirtschaftlicher und ökologischer Gesichtspunkte planen sowie mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellen
  • d)Teilaufträge veranlassen, Ergebnisse prüfen
  • e)Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Terminvorgaben, durchführen
  • f)betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwenden; Ursachen von Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren
  • g)Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwenden, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen, Prüfpläne und betriebliche Prüfvorschriften anwenden, Ergebnisse dokumentieren
  • h)Auftragsabwicklung, Leistungen und Verbrauch dokumentieren
  • i)technische Systeme oder Produkte an Kunden übergeben und erläutern, Abnahmeprotokolle erstellen
  • j)Arbeitsergebnisse und -durchführung bewerten sowie zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf beitragen
  • k)Optimierung von Vorgaben, insbesondere von Dokumentationen, veranlassen
  • l)Lebenszyklusdaten von Aufträgen, Dienstleistungen, Produkten und Betriebsmitteln auswerten und Vorschläge zur Optimierung von Abläufen und Prozessen erarbeiten

Häufige Fragen

Was schreibe ich als Werkzeugmechaniker ins Berichtsheft?

Die Arbeiten der Woche an Bauteilen, Werkzeugen und Vorrichtungen, etwa Fräsen, Drehen, Schleifen, CNC-Programmierung, Montage, Erprobung und Instandhaltung, mit Stunden je Tag, dazu die Themen der Berufsschule. Stichworte genügen, zum Beispiel „Schneidplatte nach Zeichnung gefertigt, Maße geprüft“. Kundennamen und Zeichnungsnummern sind nicht nötig.

Gibt es beim Werkzeugmechaniker Schwerpunkte?

Nicht als Fachrichtungen. Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre und wird nach Einsatzgebieten unterschieden: Formentechnik, Instrumententechnik, Stanztechnik und Vorrichtungstechnik. Ihr Einsatzgebiet bestimmt, an welchen Werkzeugen und Bauteilen Sie überwiegend arbeiten.

Gehören Skizzen und Fotos ins Berichtsheft?

Das bestimmen Ihre Kammer und Ihr Betrieb, nicht das Gesetz. Fragen Sie Ihren Ausbilder, ob Skizzen, Fachberichte oder Fotos vorgeschrieben sind. Das Gesetz verlangt nur einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG).

Wird das Berichtsheft in der Abschlussprüfung gebraucht?

Ja, als Voraussetzung für die Zulassung. Zugelassen wird, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird er in der Prüfung nicht bewertet.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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